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Document 52011IP0515

Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2011 zu dem Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments (2011/2151(INI))

ABl. C 153E vom 31.5.2013, p. 143–148 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 153/143


Donnerstag, 17. November 2011
Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments

P7_TA(2011)0515

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2011 zu dem Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments (2011/2151(INI))

2013/C 153 E/19

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz, die im September 1995 in Peking stattfand, die in Peking angenommene Erklärung und Aktionsplattform und die Abschlussdokumente,

gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union, in dem die gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten wie Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichstellung von Männern und Frauen betont werden,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 21 und 23,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

unter Hinweis auf das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979 (CEDAW),

unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat im März angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020) (1),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ (KOM(2010)0491),

unter Hinweis auf den von der schwedischen Präsidentschaft 2009 erstellten umfassenden Bericht mit dem Titel „Peking +15: die Aktionsplattform und die Europäische Union“, in dem die Hindernisse, die derzeit einer vollständigen Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter entgegenstehen, aufgezeigt werden,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. und 3. Juni 2005, in denen die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert werden, die institutionellen Mechanismen für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu stärken und einen Rahmen für die Bewertung der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking zu schaffen, um eine durchgängigere und systematischere Kontrolle dieses Prozesses zu erreichen,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Juni 1995 zur Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking: „Gleichstellung, Entwicklung und Frieden“ (2),vom 10. März 2005 zu Folgemaßnahmen zur Vierten Weltfrauenkonferenz - Aktionsplattform (Peking +10) (3) und vom 25. Februar 2010 zu Peking +15 – UN-Plattform für Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2003 zu Gender Mainstreaming im Europäischen Parlament (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zu Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2009 zum Gender Mainstreaming im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2009 zu Gender Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU (8),

unter Hinweis auf die wegweisende Arbeit des Europarats zu Gender Mainstreaming und insbesondere auf die „Erklärung zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter“, die im Anschluss an die 119. Sitzung des Ministerkomitees abgegeben wurde (9),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0351/2011),

A.

in der Erwägung, dass Gender Mainstreaming mehr bedeutet als die Gleichstellung einfach durch die Umsetzung spezifischer Maßnahmen, um Frauen oder in einigen Fällen dem unterrepräsentierten Geschlecht zu helfen, zu fördern, sondern dass dazu gehört, alle allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen ausdrücklich zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter zu mobilisieren;

B.

in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen „UN Women“ eingerichtet haben, was seit dem 1. Januar 2011 die institutionellen Vereinbarungen des UN-Systems zugunsten der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau mit der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking als Rahmen gestützt hat (10);

C.

in der Erwägung, dass Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union den Grundsatz des Gender Mainstreamings verankert, der besagt, dass die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern;

D.

in der Erwägung, dass in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern verankert ist, da diesem Artikel zufolge die Union sich auf die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, gründet und diese Werte allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam sind, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichstellung von Frauen und Männern auszeichnet,

E.

in der Erwägung, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der legislativen und politischen Arbeit des Parlaments in einigen Fällen am besten durch gezielte Änderungsanträge zu Berichtsentwürfen, die im federführenden Ausschuss in Form von Gender Mainstreaming-Änderungsanträgen eingereicht werden, erreicht werden kann - eine Strategie, die vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter seit 2009 aktiv verfolgt wird;

F.

in der Erwägung, dass dieses Verfahren erfolgreich genutzt wurde, um in neueren Entschließungen vom 18. Mai 2010 über „Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms 2010 im Bereich Bildung und Ausbildung“ (11) und vom 8. Juni 2011 über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (12) Gleichstellungsaspekte zu berücksichtigen;

G.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in alle wichtigen internationalen Rahmenstrukturen für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen eingebunden sind und auf EU-Ebene zahlreiche Strategiepapiere existieren; in der Erwägung, dass jedoch das praktische Bemühen zur Förderung von Gender Mainstreaming und der Stärkung der Rolle der Frau verstärkt werden muss, weil Fortschritte bei der Umsetzung der vorhandenen Strategiepapiere mäßig und die Haushaltsmittel für Gleichstellungsfragen unzureichend sind;

H.

in der Erwägung, dass die Kommission zusätzlich zu ihrer Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010-2015) Schlüsselmaßnahmen festgelegt hat, die von jeder einzelnen ihrer Generaldirektionen durchzuführen sind - ein Hinweis darauf, dass sich die EU auf einen ganzheitlicheren und kohärenteren Ansatz beim Gender Mainstreaming hinbewegt (13);

I.

in der Erwägung, dass sich die Kommission im Rahmen ihrer Frauen-Charta (14) selber verpflichtet hat, die Gleichstellungsaspekte in allen ihren politischen Maßnahmen während ihrer gesamten Amtszeit zu stärken;

J.

in der Erwägung, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) die Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche der Gemeinschaft und die entsprechenden nationalen Politikbereiche sowie die Unterstützung der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts durch alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft als Aufgaben hat (15);

K.

in der Erwägung, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem EIGE erforderlich ist, angesichts von dessen Aufgabe, genaue methodische Instrumente zu verbreiten, und im Hinblick auf die wirksamere Evaluierung von Gender Mainstreaming in der Arbeit des Parlaments;

L.

in der Erwägung, dass die Kommission das Ziel verfolgt, Gender Mainstreaming als festen Bestandteil ihrer Politikgestaltung umzusetzen, einschließlich durch geschlechtsbezogene Wirkungsanalysen und Evaluierungsverfahren, und zu diesem Zweck einen „Leitfaden für die Bewertung geschlechtsbezogener Auswirkungen“ entwickelt hat (16);

M.

in der Erwägung, dass die Politik des Gender Mainstreaming als Teil eines doppelten Ansatzes, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, spezifische Gleichstellungsmaßnahmen und positive Maßnahmen ergänzt und nicht ersetzt;

N.

in der Erwägung, dass sich eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts negativ auf Transsexuelle auswirkt, und in der Erwägung, dass die Maßnahmen und Tätigkeiten des Europäischen Parlaments, der Kommission und mehrerer Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen und Männern in immer größerem Maße die Geschlechtsidentität einbeziehen;

O.

in der Erwägung, dass die Mehrzahl der Ausschüsse dem Gender Mainstreaming in der Regel eine gewisse Bedeutung beimisst (z.B. im Rahmen ihrer gesetzgeberischen Arbeit, ihrer institutionellen Beziehungen zum Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, der Aufstellung von Arbeitsprogrammen zur Gleichstellung usw.), während sich eine kleine Gruppe von Ausschüssen nur selten oder niemals dafür interessiert;

1.

verpflichtet sich, regelmäßig einen Politikplan für Gender Mainstreaming im Parlament mit dem umfassenden Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern durch die echte und tatsächliche Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte in allen Maßnahmen und Tätigkeiten anzunehmen und umzusetzen, so dass die unterschiedliche Wirkung der Maßnahmen auf Frauen und Männer überprüft wird, bestehende Initiativen koordiniert werden und Ziele und Prioritäten wie auch die Mittel, diese zu erreichen, angegeben werden;

2.

bekräftigt, dass es das Hauptziel seines Politikplans für Gender Mainstreaming für die nächsten drei Jahre sein sollte, eine kohärentere und wirksamere Umsetzung des Gender Mainstreaming in der gesamten Arbeit des Parlaments auf der Grundlage folgender Prioritäten zu erreichen:

a)

ein fortgesetztes Engagement auf der Ebene des Präsidiums des Parlaments durch die Arbeit der Hochrangigen Gruppe „Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt“,

b)

ein doppelter Ansatz - Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte bei den Tätigkeiten des Parlaments durch – einerseits – wirksame Arbeit durch den zuständigen Ausschuss und – andererseits – Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Arbeit der anderen Ausschüsse und Delegationen,

c)

Bewusstsein für die Notwendigkeit einer ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in Entscheidungsprozessen, was durch eine größere Zahl von Frauen in den Leitungsgremien des Parlaments, in den Vorständen der Fraktionen, der Ausschüsse und Delegationen, bei der Zusammensetzung von Delegationen und in anderen Missionen, z.B. Wahlbeobachtung, sowie durch die verbesserte Vertretung von Männern in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erreichen ist,

d)

Einbeziehung einer Geschlechteranalyse in alle Phasen des Haushaltsverfahrens, um zu gewährleisten, dass die Bedürfnisse und Prioritäten von Frauen und Männern gleichermaßen berücksichtigt und die Auswirkungen der Bereitstellung von EU-Ressourcen auf Frauen und Männern überprüft werden,

e)

eine effektive Presse- und Informationspolitik, die die Gleichstellung der Geschlechter systematisch berücksichtigt und Geschlechterstereotype vermeidet,

f)

Fortsetzung regelmäßiger Berichterstattung im Plenum über die beim Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen des Parlaments erzielten Fortschritte,

g)

Schwerpunkt auf den Bedarf an angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen, so dass den Parlamentsgremien die erforderlichen Instrumente an die Hand gegeben werden, einschließlich Geschlechteranalyse und Bewertungsinstrumente, mit geeigneter Sachkenntnis im Bereich der Gleichstellung (Forschung und Dokumentation, ausgebildetes Personal, Sachverständige) und geschlechtsspezifischen Daten und Statistiken, fordert das Generalsekretariat auf, für einen regelmäßigen Austausch bewährter Praktiken und die Bildung von Netzwerken sowie für eine Schulung des Personals des Parlaments auf dem Gebiet Gender Mainstreaming und Gender Budgeting zu sorgen,

h)

weiterer Ausbau des Gender Mainstreaming-Netzes des Parlaments, für das jeder Ausschuss ein Mitglied benannt hat, das für die Umsetzung von Gender Mainstreaming in seiner Arbeit zuständig ist,

i)

Augenmerk dafür, unbedingt eine spezifische Terminologie und präzise, den internationalen Regeln entsprechende Definitionen bei der Verwendung von Begriffen im Zusammenhang mit Gender Mainstreaming anzuwenden,

(j)

methodische und analytische Unterstützung durch das EIGE;

3.

fordert seinen zuständigen Ausschuss auf zu prüfen, wie das Verfahren, bei dem der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter im Einklang mit den vom betreffenden Ausschuss festgelegten Fristen und Verfahren Änderungsanträge zu einem spezifischen Bericht annimmt, die die geschlechtsspezifischen Auswirkungen eines Politikbereiches hervorheben, am besten in die Geschäftsordnung aufgenommen werden kann;

4.

fordert die Ausschüsse des Europäischen Parlaments, die für den Mehrjährigen Finanzrahmen und die Strukturfonds zuständig sind, auf, die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Vorschläge für Ausgabenprioritäten, Einnahmequellen und Governance-Instrumente vor der Verabschiedung des Mehrjährigen Finanzrahmens zu prüfen, um sicherzustellen, dass der MFR für die Zeit nach 2013 gleichstellungsorientiert ist, und dafür zu sorgen, dass alle Finanzierungsprogramme der EU Gleichstellungsziele in ihren Grund enthalten und dass sie eine spezifische finanzielle Unterstützung für die Erreichung dieser Zielsetzungen bereitstellen;

5.

beglückwünscht das Gender Mainstreaming-Netz des Parlaments und die Ausschüsse, die Gender Mainstreaming in ihrer Arbeit praktisch umgesetzt haben, und fordert die anderen Ausschüsse auf, dafür zu sorgen, dass sie sich der Strategie des Gender Mainstreaming verpflichten und sie bei ihrer Arbeit in die Tat umsetzen;

6.

hebt die Notwendigkeit hervor, in den Ausschüssen über geeignete Instrumente zu verfügen, die ihnen eine gute Kenntnis des Gender Mainstreaming verschaffen, wie Indikatoren und nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Statistiken, unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung von Frauen und Männern die Haushaltsmittel aufzuteilen und die Ausschüsse zu ermuntern, den internen Sachverstand (Sekretariat des zuständigen Ausschusses, Fachabteilung, Bibliothek usw.) und den externen Sachverstand im Rahmen anderer – öffentlicher und privater – lokaler, regionaler, nationaler und supranationaler Institutionen sowie in kleinen, mittleren und großen Unternehmen und in Hochschulen, die im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind, zu nutzen;

7.

begrüßt die von mehreren parlamentarischen Ausschüssen in diesem Bereich ergriffenen spezifischen Initiativen, insbesondere die Ausarbeitung eines Initiativberichts über die Rolle der Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum durch den Ausschuss für Landwirtschaft und die Abhaltung einer öffentlichen Anhörung zur Rolle der Frau bei der nachhaltigen Entwicklung in den europäischen Fischereizonen durch den Fischereiausschuss;

8.

schlussfolgert auf der Grundlage des den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, die für Gender Mainstreaming in den Ausschüssen zuständig sind, übermittelten Fragebogens, dass die Gender Mainstreaming-Arbeit der Parlamentsausschüsse sehr schwankend und freiwillig ist, wobei in einigen Bereichen Gleichstellungsaspekte einen Schwerpunkt bilden, in anderen keine oder keine sichtbare Tätigkeit zu verzeichnen ist;

9.

begrüßt die Arbeit der interparlamentarischen Delegationen und Wahlbeobachtungsmissionen und ihre Bemühungen, in ihren Beziehungen zu den Parlamenten von Drittstaaten Themen, die mit der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau in einem Zusammenhang stehen, durch eine systematischere Überwachung und die Verfolgung von Themen wie Genitalverstümmelung bei Frauen und Müttersterblichkeit und durch eine engere Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter anzusprechen, indem gemeinsame Sitzungen und der Austausch von Informationen in diesen Bereichen veranlasst werden;

10.

fordert die Kommission auf, bei der Planung und Umsetzung aller politischen Maßnahmen geschlechtsspezifische Ungleichheiten kohärenter und systematischer anzugehen und ihnen Vorrang einzuräumen, und beharrt darauf, dass die Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten in allen Politikfeldern verbessert werden muss, um die Ziele der Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen;

11.

bekräftigt die Notwendigkeit, sich auf die Beziehungen zwischen Mann und Frau, die Ungleichbehandlungen aufgrund des Geschlechts hervorrufen und aufrechterhalten, zu konzentrieren;

12.

ist der Ansicht, dass bei der Arbeit des Europäischen Parlaments im Bereich Gender Mainstreaming auch die Geschlechtsidentität einbezogen und geprüft werden sollte, wie sich die Maßnahmen und Tätigkeiten auf Transsexuelle auswirken; fordert die Kommission auf, der Geschlechtsidentität bei allen Tätigkeiten und Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung zu tragen;

13.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europarat zu übermitteln.


(1)  Anhang zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7. März 2011

(2)  ABl. C 166 vom 3.7.1995, S. 92.

(3)  ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 247.

(4)  ABl. C 348 E vom 21.12.2010, S. 11.

(5)  ABl. C 61 E vom 10.3.2004, S. 384.

(6)  ABl. C 244 E vom 18.10.2007, S. 225.

(7)  ABl. C 184 E vom 8.7.2010, S. 18.

(8)  ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 32.

(9)  119. Sitzung des Ministerkomitees, Madrid, 12. Mai 2009.

(10)  Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen 64/289 vom 21. Juli 2010 zur systemweiten Kohärenz.

(11)  ABl C 161 E vom 31.5.2011, S. 8.

(12)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0256.

(13)  Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zu „Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ (SEK(2010)1079/2).

(14)  Mitteilung „Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Eine Frauen-Charta“ (KOM(2010)0078).

(15)  Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9).

(16)  http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=4376&langId=en


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