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Document 52011IP0504

    Weltklimakonferenz in Durban Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. November 2011 zur Weltklimakonferenz in Durban (COP 17)

    ABl. C 153E vom 31.5.2013, p. 83–97 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.5.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 153/83


    Mittwoch, 16. November 2011
    Weltklimakonferenz in Durban

    P7_TA(2011)0504

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. November 2011 zur Weltklimakonferenz in Durban (COP 17)

    2013/C 153 E/10

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC,

    unter Hinweis auf die Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz der Vereinten Nationen in Bali 2007 und den Aktionsplan von Bali (Beschluss 1/COP 13),

    unter Hinweis auf die fünfzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) des UNFCCC und die fünfte Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dient (COP/MOP 5), die vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) stattfanden, und die Vereinbarung von Kopenhagen,

    unter Hinweis auf die sechzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 16) des UNFCCC und die sechste Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dient (COP/MOP 6) und vom 29. November bis 10. Dezember 2010 in Cancún (Mexiko) stattfand,

    unter Hinweis auf die bevorstehende siebzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 17) des UNFCCC und die siebte Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dient (COP/MOP 7), die vom 28. November bis 9. Dezember 2011 in Durban (Südafrika) stattfinden sollen,

    unter Hinweis auf das EU-Klima- und Energiepaket vom Dezember 2008,

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. November 2009 zu der Strategie der EU für die Kopenhagener Klimakonferenz (2), vom 10. Februar 2010 zu den Ergebnissen der Kopenhagener Klimakonferenz (COP 15) (3) und vom 25. November 2010 zu der Klimakonferenz in Cancún (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2009 zu dem Thema „2050: Die Zukunft beginnt heute – Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik“ (5),

    unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (KOM(2009)0147) sowie auf seine Entschließung dazu vom 6. Mai 2010 (6) zu diesem Thema sowie auf den IPCC-Sonderbericht zu erneuerbaren Energiequellen und zur Begrenzung des Klimawandels vom 9. Mai 2011 (7),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 zu dem Grünbuch der Kommission zu Waldschutz und Waldinformation in der EU: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel (8),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. März 2011 über das weitere Vorgehen nach der Klimakonferenz in Cancún und die Schlussfolgerungen des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 17. Mai 2011 zum Klimawandel,

    unter Hinweis auf die Beschlüsse der zehnten Konferenz der Vertragsparteien (COP 10) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt, insbesondere den Beschluss der COP 10 aus dem Jahre 2010 zum Geo-Engineering,

    unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 20. Dezember 2005 zu dem Thema „Entwicklungspolitik der Europäischen Union: Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik“, insbesondere auf die Artikel 22, 38, 75, 76 und 105 (9),

    in Kenntnis des am 29. Juni 2011 veröffentlichten Berichts des Ausschusses für Umweltverträglichkeitsprüfungen des britischen Unterhauses mit dem Titel „The impact of UK overseas aid on environmental protection and climate change adaptation and mitigation”,

    unter Hinweis auf die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000 mit den Millenniums-Entwicklungszielen, die von der Staatengemeinschaft gemeinsam zur Beseitigung der Armut formuliert wurden,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2009 über die Integration von Umweltaspekten in die Entwicklungszusammenarbeit,

    unter Hinweis auf die Erklärung von Nairobi (25.–29. Mai 2009) zu dem afrikanischen Prozess zur Bekämpfung des Klimawandels,

    unter Hinweis auf die Anfrage vom 27. September 2011 an den Rat zu der Konferenz von Durban über den Klimawandel (COP 17) (O-000216/2011 – B7-0639/2011) und auf die Anfrage vom 27. September 2011 an die Kommission zu der Konferenz von Durban über den Klimawandel (COP 17) (O-000217/2011 – B7-0640/2011),

    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass wissenschaftliche Erkenntnisse die Realität des Klimawandels und seiner Folgen außerordentlich deutlich nachweisen, wodurch Maßnahmen auf internationaler Ebene zwingend erforderlich werden, um eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und darüber hinaus zu meistern;

    B.

    in der Erwägung, dass ein internationales rechtsverbindliches Übereinkommen, das mit dem Prinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung“ vereinbar ist, das übergeordnete Ziel bleiben muss, wodurch anerkannt wird, dass die Industrieländer eine führende Rolle spielen und die Entwicklungsländer einen angemessenen Beitrag leisten müssen;

    C.

    in der Erwägung, dass die mit der Vereinbarung von Kopenhagen übernommenen Verpflichtungen und gegebenen Zusagen nicht dazu ausreichen, das Ziel der Begrenzung des Anstiegs des weltweiten Jahresmittelwerts der Oberflächentemperatur auf 2 °C („2-Grad-Ziel“) zu erreichen;

    D.

    in der Erwägung, dass durch den Fahrplan der Kommission für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 mit seinen langfristigen Zielen das Ziel der EU bekräftigt wird, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % zu senken, um den Temperaturanstieg auf 2 °C zu begrenzen, wobei man zu dem Schluss gelangt, dass 80 % der Senkung bis 2050 innerhalb der EU erzielt werden müssen;

    E.

    in der Erwägung, dass es wichtig ist, auf dem wiederhergestellten Vertrauen und der wiederhergestellten Transparenz aus der COP 16 in Cancún aufzubauen, um die politische Dynamik, die den Weg für ein umfassendes internationales Übereinkommen mit konkreten Zielen und entsprechenden politischen Maßnahmen ebnen soll, beizubehalten;

    F.

    in der Erwägung, dass die Industrieländer durch die Vereinbarungen von Cancún aufgefordert werden, ihre Emissionsreduktionsziele ambitionierter zu gestalten, um ihre gesamten Treibhausgasemissionen auf ein Niveau zu senken, das in die im 4. Bewertungsbericht des IPCC für das Jahr 2020 ermittelte Spanne von 25–40 % des Niveaus von 1990 fällt;

    G.

    in der Erwägung, dass es notwendig ist, eine Senkung der gesamten Treibhausgasemissionen der Industrieländer zu erzielen, die in den oberen Bereich der im 4. Bewertungsbericht des IPCC für das Jahr 2020 genannten Spanne von 25–40 % des Niveaus von 1990 fällt, um das 2-Grad-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von lediglich 50 % erreichen zu können;

    H.

    in der Erwägung, dass berücksichtigt werden muss, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten radikale geopolitische Veränderungen vollzogen haben, durch die einige Entwicklungsländer inzwischen zu wichtigen wirtschaftlichen und politischen Akteuren geworden sind, was ein neues Gleichgewicht an Kräften und Einflüssen zur Folge hat, aus dem sich neue Rollen und Verantwortlichkeiten ergeben;

    I.

    in der Erwägung, dass die europäischen Länder vor kritischen Entscheidungen stehen, bei denen es um die Bewahrung ihres Wohlstands und ihrer Sicherheit in der Zukunft geht, und in der Erwägung, dass der Übergang zu einem nationalen Emissionsreduktionsziel, das den Klimaschutzzielen der EU entspricht, mit einer gesünderen Wirtschaft und der Schaffung von mehr umweltverträglichen Arbeitsplätzen und mehr Innovationen verbunden werden kann;

    J.

    in der Erwägung, dass laut einigen Schätzungen 70 % der weltweit in Armut Lebenden Frauen sind, auf die zwei Drittel der geleisteten Arbeitsstunden, aber nur 1 % des Eigentums entfallen und die deshalb weniger in der Lage sind, sich an den Klimawandel anzupassen, und stärker durch ihn gefährdet sind;

    K.

    in der Erwägung, dass in Artikel 7 der Vereinbarungen von Cancún betont wird, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die erfolgreiche Mitwirkung von Frauen und indigenen Völkern wichtig für wirkungsvolle Maßnahmen zu allen Aspekten des Klimawandels sind;

    L.

    in der Erwägung, dass sich die Berichterstattung im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und die Rechnungslegung im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft gemäß dem Kyoto-Protokoll hinsichtlich Umfang, Struktur und Gestaltung wesentlich unterscheiden, wodurch die Bemühungen der Vertragsparteien um die Eindämmung des Klimawandels geschwächt werden;

    M.

    in der Erwägung, dass die Rechnungslegung für die „Waldbewirtschaftung“, auf die der überwiegende Teil der Emissionen im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft entfällt, aufgrund des Kyoto-Protokolls freiwillig erfolgt;

    N.

    in der Erwägung, dass den Prognosen des Weltentwicklungsberichts 2010 zufolge die gesamten Grenzkosten der Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und der entsprechenden Anpassungsmaßnahmen in armen Ländern bis 2030 jährlich zwischen 170 und 275 Milliarden USD betragen werden;

    O.

    in der Erwägung, dass bei jedem Klimaschutzübereinkommen die laufenden Entwicklungsprozesse sowohl auf internationaler Ebene (Millenniums-Entwicklungsziele und Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit) als auch auf nationaler Ebene (nationale Aktionsprogramme für Anpassungsmaßnahmen) berücksichtigt werden sollten;

    P.

    in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer durch die EU-Hilfe dabei unterstützt werden sollten, allmählich eine Entwicklung, die mit hohen CO2-Emissionen verbunden ist, aufzugeben und eine Infrastruktur mit geringen CO2-Emissionen aufzubauen, und in der Erwägung, dass mit der EU-Hilfe auch die lokale Wirtschaftsentwicklung, umweltverträgliche Arbeitsplätze und die Verringerung der Armut gefördert werden sollten und dass diese Hilfe nicht an die Mitwirkung von Unternehmen der EU gebunden oder zu deren Subventionierung genutzt werden darf;

    Q.

    in der Erwägung, dass die derzeit von der Weltbank gewährten Kredite zur Unterstützung der Stromerzeugung mit fossilen Energieträgern im Einklang mit dem Ziel stehen muss, die Treibhausgasemissionen zu verringern;

    R.

    in der Erwägung, dass Parlamentarier, insbesondere aus Entwicklungsländern, eine entscheidende Rolle in Bezug auf diese Zielsetzungen spielen können und sollten, indem sie die Rechenschaftspflicht der Staaten und die Wirksamkeit staatlichen Handelns gewährleisten und eine wichtige Wissensbrücke zu den Wählern schlagen, wobei beide Aspekte wesentlich dazu beitragen, ein Land widerstandsfähig gegen den Klimawandel zu machen;

    S.

    in der Erwägung, dass die bestehenden Finanzierungsmechanismen komplex und fragmentiert sind; in der Erwägung, dass die Verpflichtung, 0,7 % des BIP für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, von den meisten Geberländern nicht erfüllt worden ist; in der Erwägung, dass die Finanzierungsmechanismen des UNFCCC davon abhängen, dass freiwillige Beiträge von Gebern zur Wiederauffüllung der Mittel fließen;

    T.

    in der Erwägung, dass eine bessere Forstverwaltung eine Grundvoraussetzung für eine dauerhafte Eindämmung der Entwaldung ist; in der Erwägung, dass frühere Bemühungen um die Bewältigung von Problemen der Entwaldung und der Waldschädigung wie etwa im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans der EU, der darauf ausgerichtet ist, den illegalen Holzeinschlag durch die Verbesserung der Pflege der Wälder zu begrenzen, in den Klimaschutzverhandlungen zur Geltung kommen müssen;

    U.

    in der Erwägung, dass ein gemeinsames System zur Beobachtung der gesamten Instrumente, die für die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, eingerichtet werden sollte, damit für ein von Rechenschaftspflicht gekennzeichnetes und transparentes Finanzierungssystem gesorgt ist;

    Hauptziele

    1.

    fordert die Parteien auf, den Abschluss eines umfassenden, ausgewogenen, ambitionierten und rechtsverbindlichen internationalen Übereinkommens für die Zeit nach 2012 sicherzustellen, das auf dem internationalen, regelbasierten System des Kyoto-Protokolls aufbaut, mit dem 2-Grad-Ziel in Einklang steht und vorsieht, dass die weltweiten und nationalen Treibhausgasemissionen so rasch wie möglich ihren Höchststand überschreiten;

    2.

    fordert die Staats- und Regierungschefs der ganzen Welt auf, während der Verhandlungen echtes politisches Engagement und politischen Willen unter Beweis zu stellen und diesem Problem höchste Priorität einzuräumen;

    3.

    fordert die EU auf, öffentlich und unmissverständlich ihr entschiedenes Engagement für das Kyoto-Protokoll zu bekräftigen und alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um Lücken zwischen den Verpflichtungszeiträumen des Kyoto-Protokolls zu vermeiden; fordert daher die EU auf, vor Durban öffentlich zu erklären, dass sie bereit ist, mit dem zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls (2013–2020) fortzufahren, und außerdem konkrete Schritte zur Überbrückung der „Gigatonnen-Lücke“, d. h. der Differenz zwischen dem gegenwärtigen und dem zur Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 Grad notwendigen Stand des Engagements, festzulegen; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass diese Kluft in Durban definiert und quantifiziert wird, und auf Maßnahmen zur Überwindung dieser Kluft zu dringen;

    4.

    räumt jedoch ein, dass vergleichbare Fortschritte innerhalb der Verhandlungsschiene erzielt werden müssen, um ein ausgewogenes, ambitioniertes und rechtsverbindliches internationales Übereinkommen herbeizuführen, das dem 2-Grad-Ziel entsprechen würde; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung (subglobaler) Bündnisse mit den fortschrittlichsten Ländern hervor, durch die der Verhandlungsprozess weitere Impulse erhält; fordert die COP auf, sich auf ein zeitlich begrenztes Mandat für die möglichst baldige, spätestens bis 2015 erfolgende Umsetzung eines rechtsverbindlichen Abkommens auf der Grundlage des Übereinkommens zu verständigen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Industrieländer ihre Emissionen bis 2020 um 25–40 % gegenüber dem Stand des Jahres 1990 senken müssen, während die Gruppe der Entwicklungsländer eine wesentliche Unterschreitung der gegenwärtig vorausgesagten Emissionszuwachsrate erzielen sollte, die bis 2020 die Größenordnung von 15–30 % erreichen sollte;

    5.

    fordert alle internationalen Partner auf, die Gigatonnen-Lücke zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den gegenwärtigen Zusagen der Parteien zu schließen, sich zu Emissionssenkungen und entsprechenden Maßnahmen zu verpflichten, die ambitionierter sind als die in der Vereinbarung von Kopenhagen und auf dem Grundsatz einer „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung“ basieren, und gegen Emissionen des internationalen Luftverkehrs und Seeverkehrs und FCKW-Emissionen vorzugehen, um die Kohärenz mit dem 2-Grad-Ziel zu gewährleisten; weist darauf hin, dass die ausführliche Information der Parteien darüber, was die gegenwärtigen Zusagen bewirken und was darüber hinaus getan werden muss, ein wichtiger Schritt hin zur Sensibilisierung der Vertragsparteien und zu höheren Zusagen ist;

    6.

    betont die Bedeutung von Fortschritten auf der Konferenz von Durban bei der weiteren Umsetzung der Vereinbarungen von Cancún, bei der Festlegung eines Zeitpunkts für die maximale Höhe der weltweiten Treibhausgasemissionen und eines weltweiten Reduktionsziels für 2050, einschließlich der genauen Festlegung von Etappen bis 2050 mit Zwischenzielen für die weltweite Emissionsreduktion, bei der Einigung auf politische Instrumente zur Verwirklichung der Ziele sowie bei der Klärung der übergeordneten Frage der zukünftigen Gestaltung der Verpflichtungen sowohl der Industrieländer als auch der Entwicklungsländer; stellt erneut fest, dass die vom IPCC vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse beweisen, dass das 2-Grad-Ziel nur dann erreicht werden kann, wenn die weltweiten Treibhausgasemissionen spätestens 2015 ihren Höchststand erreichen und bis 2050 gegenüber dem Niveau von 1990 um mindestens 50 % sinken und danach weiter zurückgehen;

    7.

    fordert, auf der Konferenz von Durban ein Verfahren festzulegen, um zu klären, wie angemessen die im Hinblick auf die Emissionsminderung eingegangenen Verpflichtungen vor dem Hintergrund des Jahres, in dem die weltweiten Emissionen ihren höchsten Wert erreichen sollen, dem Reduktionsziel für 2050 und dem 2-Grad-Ziel sind;

    8.

    begrüßt den Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen bis 2050, in der langfristige Ziele gesetzt werden, womit das Ziel der EU bekräftigt wird, die Treibhausgasemissionen hier bis 2050 um 80 bis 95 % zu senken, um den Temperaturanstieg unter 2 °C zu halten; nimmt die Folgerung zur Kenntnis, dass bis 2050 80 % der Reduktionen in der Europäischen Union selbst erfolgen müssen und dass eine lineare Reduktion wirtschaftlich sinnvoll ist;

    9.

    hebt erneut hervor, dass das Klimasystem maßgeblich durch kumulative Emissionen beeinflusst wird; hält fest, dass – selbst wenn die im Fahrplan der Kommission genannten Ziele für 2050 erreicht werden – bei den Treibhausgasemissionen auf die EU immer noch ein Anteil an den weltweiten mit dem 2-Grad-Ziel vereinbaren CO2-Emissionen entfällt, der mehr als das Doppelte ihres Pro-Kopf-Anteils ausmacht, und dass Verzögerungen bei den Emissionsreduktionen den kumulativen Anteil erheblich steigern;

    10.

    begrüßt die neuesten Mitteilungen der Kommission und ihre Analysen zu der Frage, wie ein im Interesse des Klimaschutzes gesetztes Ziel von 30 % Reduktion erreicht werden kann; unterstützt die darin dargelegte Auffassung, dass es unabhängig von den Ergebnissen der internationalen Verhandlungen im Eigeninteresse der EU liegt, ein Klimaschutzziel über 20 % anzustreben, weil dies gleichzeitig auch umweltverträgliche Arbeitsplätze und mehr Wachstum und Sicherheit schafft;

    11.

    fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten aufgrund seiner realistischen Erwartungen in Bezug auf die zu erwartenden Ergebnisse der COP 17 auf, möglichst viele Teileinigungen, wie z. B. in Bezug auf Wissenschaft, Technologietransfer sowie auf Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, zu erzielen, damit ein insgesamt positiver Fortgang der Verhandlungen beibehalten werden kann und dadurch im Hinblick auf zukünftige Klimaschutzmaßnahmen und -verhandlungen Zuversicht vermittelt werden kann;

    12.

    fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ein Prinzip der „Klimagerechtigkeit“ auszuarbeiten; weist nachdrücklich darauf hin, es ausgesprochen ungerecht wäre, wenn die EU den Klimawandel nicht bekämpfen würde, da arme Menschen in armen Ländern besonders stark unter ihm leiden würden;

    13.

    weist darauf hin, dass arme Länder den Auswirkungen des Klimawandels am stärksten ausgesetzt sind und die geringste Anpassungsfähigkeit aufweisen;

    14.

    weist darauf hin, dass sich die Reaktion auf den Klimawandel auf allen Ebenen auf die Gleichstellung der Geschlechter auswirkt und dass bei der Klimaschutzpolitik geschlechterspezifische Aspekte im Einklang mit weltweiten Übereinkommen über die Gleichstellung der Geschlechter und dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau berücksichtigt werden sollten, damit für alle Seiten vorteilhafte Lösungen erreicht werden und verhindert wird, dass sich die Ungleichheiten verstärken;

    Strategie der EU

    15.

    betont die Bedeutung einer breiter gefassten und erfolgreicheren EU-Klimaschutzdiplomatie durch alle EU-Organe vor der Konferenz von Durban (insbesondere mit Blick auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika), bei dem ein klareres klimaschutzpolitisches Profil der Europäischen Union zur Geltung kommen sollte, die internationalen Klimaschutzverhandlungen neuen Schwung erhalten sollten und den Partnern weltweit nahe gelegt werden sollte, ebenfalls verbindliche Emissionsreduktionen und angemessene Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung daran festzulegen, mit besonderer Bezugnahme auf den Vorschlag der Europäischen Union über die vollständige Senkung der CO2-Emissionen bis 2050;

    16.

    fordert die Europäische Union auf, eine Führungsrolle zu übernehmen und sich für eine ambitionierte EU-Klimaschutzpolitik einzusetzen, durch die der Klimawandel eingedämmt wird, und die Vorteile derartiger Maßnahmen herauszustellen und andere Länder dazu anzuregen, ihrem Beispiel zu folgen;

    17.

    hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass es darauf ankommt, dass die Europäische Union als einer der Hauptakteure in den COP-17-Verhandlungen mit „einer Stimme“ spricht, ein anspruchsvolles internationales Übereinkommen anstrebt, hochgesteckte Ziele verfolgt und in dieser Hinsicht einig bleibt;

    18.

    weist darauf hin, dass sich die Europäische Union als supranationale Organisation in einer besonderen Lage befindet und – mit Blick auf wirkungsvollere Arbeitsmethoden – das Prinzip der Einstimmigkeit zugunsten der qualifizierten Mehrheit aufgegeben hat, was für das UNFCCC in Zukunft auch eine gangbare Möglichkeit sein könnte;

    19.

    betont, dass die von der Bekämpfung des Klimawandels gebotenen wirtschaftlichen Möglichkeiten und ihre Rolle bei der Herbeiführung einer ressourceneffizienteren Gesellschaft stärker betont werden sollten, um künftigen Verhandlungen neue Impulse und zusätzliches Gewicht zu geben;

    20.

    erachtet den Kapazitätsaufbau – nicht nur im Hinblick auf den Technologietransfer, sondern auch allgemein – für wesentlich und ist der Auffassung, dass er einen integrierten Ansatz und eine rationalisierte institutionelle Architektur erfordert, die Synergieeffekte und Koordination begünstigt;

    21.

    betont die Bedeutung der systematischen Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsthema in die Lenkungsstruktur und die operationellen Leitlinien des Klimafonds;

    22.

    weist darauf hin, dass eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an den Entscheidungsprozessen in allen Phasen und bei allen Aspekten der Finanzierung wesentlich ist; fordert die Europäische Union auf, sich für eine mindestens 40-prozentige Vertretung von Frauen in allen maßgeblichen Gremien einzusetzen;

    23.

    betont, dass den Entwicklungsländern eine sehr negative Botschaft vermittelt wird, wenn die Europäische Union nur widerwillig zu einem zweiten Verpflichtungszeitraum aufgrund des Kyoto-Protokolls übergeht;

    Vereinbarungen von Cancún als Grundlage der Konferenz von Durban

    24.

    begrüßt es, dass es gelungen ist, bei der COP 16 im Jahr 2010 die Vereinbarungen von Cancún zu schließen, durch die das weltweite, dringliche Problem des Klimawandels anerkannt wurde und die Ziele und Mittel zu seiner Bewältigung festgelegt wurden, wobei gleichzeitig das Vertrauen in den UNFCCC-Prozess als Mittel zur Schaffung einer umfassenden Lösung in Bezug auf den Klimawandel wiederhergestellt wurde; fordert alle Beteiligten auf, die positive Atmosphäre der Verhandlungen von Cancún aufrechtzuerhalten, und erwartet, dass im Hinblick auf die Fortführung und Stärkung des regelgestützten multilateralen Klimaschutzsystems auf der Konferenz in Durban weitere Fortschritte erzielt werden;

    25.

    verweist insbesondere darauf, dass das 2-Grad-Ziel in den Vereinbarungen von Cancún anerkannt wurde (einschließlich der Notwendigkeit zu prüfen, ob das langfristige weltweite Ziel im Rahmen einer ersten Überprüfung auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse über einen Anstieg der Durchschnittstemperatur um 1,5° gestärkt werden muss) und dass ein Zeitpunkt für die maximale Höhe der weltweiten Treibhausgasemissionen, ein weltweites Ziel für die Verringerung der Emissionen für 2050 und Maßnahmen, die die Verwirklichung der Ziele sicherstellen, festgelegt wurden;

    26.

    fordert die Parteien auf, die Konferenz in Durban zu nutzen, um die erforderlichen vereinbarten Mechanismen wie den neuen Klimafonds „Green Climate Fund“ und den Anpassungsausschuss umzusetzen und um sich auf die Entwicklung des Technologiemechanismus (einschließlich des Zentrums und des Netzes für Klimaschutztechnologie) und des Verzeichnisses der Eindämmungsmaßnahmen von Entwicklungsländern, die sich um internationale Unterstützung bemühen, zu konzentrieren sowie um die verbleibenden entscheidenden Probleme anzugehen und beim Thema der Rechtsform eines künftigen Rahmens für die Zeit nach 2012, einschließlich des Zeitplans für die Einigung auf diesen Rahmen, Fortschritte zu erzielen;

    27.

    betont die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen auf der Konferenz von Durban, um die Transparenzbestimmungen für Verpflichtungen und Maßnahmen weiterzuentwickeln und sich diesbezüglich auf ein klares Arbeitsprogramm, einschließlich Messung, Meldung und Kontrolle (MRV), zu einigen;

    28.

    stellt fest, dass es bei den sektoralen und nicht marktorientierten Ansätzen nach wie vor Mängel gibt, und betont die besondere Notwendigkeit, im Rahmen des Montrealer Protokolls gegen Produktion und Verbrauch von FCKW vorzugehen; stellt fest, dass ein umfassender internationaler Ansatz für die klimarelevanten anthropogenen Nicht-CO2-Emissionen erforderlich ist, gerade weil die Kosten der Senkung dieser Emissionen geringer ausfallen als die auf dem Sektor Kohlendioxid, selbst wenn der gegenwärtige Kohlendioxid-Preis berücksichtigt wird; fordert die Reform der projektbezogenen Mechanismen, wie des Mechanismus der sauberen Entwicklung (CDM) und der gemeinsamen Initiativen (JI), wobei es eine Bindung an Infrastrukturen mit hohen CO2-Emissionen durch eine unangemessene Nutzung flexibler Mechanismen zu unterbinden gilt, die höhere Gesamtkosten bei den Bemühungen um die Verringerung der CO2-Emissionen bewirken würde, und fordert hierzu die Einführung strengerer Maßstäbe für die Qualität der Projekte, die für die Einhaltung der Menschenrechte und verlässliche, überprüfbare und konkrete Emissionsreduktionen sorgen würde, die auch eine nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern fördert; teilt darüber hinaus die Auffassung der Kommission, dass für wirtschaftlich weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer sektorbezogene Mechanismen für die Zeit nach 2012 vereinbart werden sollten, wobei ein hochwertiger Mechanismus der sauberen Entwicklung für die am wenigsten entwickelten Länder verfügbar bleiben sollte; fordert, dass neue internationale sektorspezifische Mechanismen zur Vergabe von Kompensationszertifikaten Umweltschutzwirkung gewährleisten und einen Klimanutzen von mehr als 15–30 % gegenüber dem einbringen müssen, was sich ergäbe, wenn in Zukunft weitergemacht würde wie bisher;

    29.

    fordert, dass die Umweltwirkung der Anhang-I-Emissionsreduktionsziele bei dem EU-Vorstoß für internationale Bilanzierungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung, für flexible Mechanismen sowie für die Anrechnung im Fall der Zielüberschreitung während des ersten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls auf die Ziele für die Zeit nach 2012 zur Richtschnur gemacht wird;

    30.

    weist auf die Bedeutung der vorausschauenden Anpassung an die unabwendbaren Folgen des Klimawandels hin, vor allem in den am stärksten von Klimaänderungen betroffenen Regionen der Welt und insbesondere zum Schutz besonders gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen; fordert aus diesem Grund, dass in Durban ein Übereinkommen ausgehandelt wird, das überzeugende politische und finanzielle Verpflichtungen zur Unterstützung dieser Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau vorsieht;

    Finanzierung

    31.

    weist darauf hin, dass sich die Industrieländer verpflichtet haben, im Zeitraum 2010–2012 neue, zusätzliche Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen in Höhe von mindestens 30 Mrd. USD sowie bis 2020 100 Mrd. USD pro Jahr bereitzustellen, wobei der Schwerpunkt auf den anfälligen und am wenigsten entwickelten Ländern liegen soll; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und dafür zu sorgen, dass die Mittel für Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe bereitgestellt werden, für welche 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zugesichert wurden, und klarzustellen, welchen Anteil die öffentliche Hand beitragen wird; verweist auf die Notwendigkeit, im Hinblick auf diese Ziel nationale und internationale Ressourcen aus allen verfügbaren Quellen zu erschließen und einen Weg für zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der Emissionen im Zeitraum 2013 bis 2020 zu finden; fordert die Konferenz der Vertragsparteien auf, einen Rahmen für die Finanzierung des Klimaschutzes während des Übergangszeitraums 2013–2020 festzulegen; betont, dass diese Finanzierungen auf der Grundlage fairer, transparenter und nichtdiskriminierender Regeln erfolgen und mit einem effizienten Kapazitätsaufbau, dem Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse für Umweltgüter, -leistungen und -investitionen, der konkreten Unterstützung von Infrastrukturen mit geringen Emissionen sowie klaren und vorhersehbaren Regeln einhergehen müssen;

    32.

    betont, dass eine Vielzahl von Quellen erforderlich ist, und fordert die Vertragsparteien auf, weitere Quellen für eine langfristige Finanzierung zu erschließen, die für die erforderlichen neuen, zusätzlichen, angemessenen und vorhersehbaren Finanzströme sorgen;

    33.

    fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, eine umfassende und transparente Berichterstattung über die Umsetzung von „Schnellstart-Finanzierungen“ sowie deren rechtzeitige Bereitstellung zur Unterstützung von Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern sicherzustellen, und betont, dass eine Finanzierungslücke nach 2012 (nach Auslaufen des Zeitraums der Schnellstart-Finanzierungen) unbedingt vermieden und ein Weg zur verstärkten Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen gefunden werden muss;

    34.

    betont die Bedeutung zuverlässiger Statistiken über Emissionen mit vergleichbaren Daten und regelmäßigen Bewertungsberichten;

    35.

    fordert, dass auf der Konferenz von Durban konkrete Schritte zur Umsetzung der Vereinbarungen von Cancún im Hinblick auf die langfristige Finanzierung einschließlich der Quellen und der verstärkten Finanzierung im Anschluss an die Schnellstart-Finanzierung nach 2013 gesetzt werden; fordert in diesem Zusammenhang die Heranziehung innovativer Finanzierungsquellen und die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen auf internationaler Ebene sowie die Verwendung der Einnahmen insbesondere für den Klimaschutz in Entwicklungsländern, wie es den Zielen des UNFCCC entspricht;

    36.

    fordert die Vertragsparteien auf, den globalen Klimaschutzfonds bei der Konferenz von Durban voll einsatzfähig zu machen und ihn so weiterzuentwickeln, dass gewährleistet ist, dass der neue Fonds die Wende zu einer klimaresistenten Entwicklung in Entwicklungsländern mit geringen CO2-Emissionen unterstützen kann;

    37.

    fordert die Konferenz der Vertragsparteien auf, eine genaue Definition des Grundsatzes „neu und zusätzlich“ festzulegen;

    38.

    hebt die Vorhersagbarkeit und Kontinuität in der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen als wichtig hervor; fordert umfassende Transparenz und angemessene Maßnahmen zur Aufstockung der Klimaschutzfinanzierung zwischen 2013 und 2020; fordert in diesem Zusammenhang die Beendigung der doppelten Buchführung;

    39.

    fordert die Kommission auf, möglichst bald die Verfahren und Instrumente zur Förderung und Erleichterung der Beteiligung des Privatsektors an der Finanzhilfe für Entwicklungsländer festzulegen;

    40.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) geschlossenen Abkommen über internationale Eigentumsrechte, die ein wesentliches Instrument zur Förderung der Beteiligung des Privatsektors an der Verbreitung neuer Technologien sind, nicht wieder in Frage gestellt werden;

    41.

    verweist darauf, dass die derzeitigen Mittel, die an die Entwicklungsländer fließen, um dem Klimawandel zu begegnen, zwar steigen, jedoch nur einen Bruchteil (weniger als 5 %) der veranschlagten Beträge ausmachen, die die Entwicklungsländer für mehrere Jahrzehnte benötigen würden;

    42.

    besteht darauf, dass in Durban eine kohärente Finanzarchitektur für den Klimawandel errichtet wird, vor allem, um zu gewährleisten, dass es nach 2012 keine Finanzierungslücke gibt; betont in diesem Zusammenhang, dass sowohl neue Geldquellen (wie etwa die Finanztransaktionssteuer, die Ausgabe von Sonderziehungsrechten, Schiffsverkehrs-/Luftverkehrsabgaben, usw.) als auch wirksame Bereitstellungsmechanismen vonnöten sind;

    43.

    spricht sich für die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus aus, der bewirkt, dass eine wirksamere Erfüllung der in Bezug auf die Verringerung von Treibhausgasemissionen, die Finanzierung, die Technologie und den Aufbau von Kapazitäten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet ist;

    44.

    fordert die Geber auf, sich zur Bereitstellung von Mitteln zur Rekapitalisierung der Globalen Umweltfazilität zu verpflichten und innerhalb dieses Rahmens den afrikanischen Staaten weiterhin hohe Priorität einzuräumen und Mittel auf der Grundlage des Bedarfs und der Prioritäten der Länder zuzuweisen;

    45.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, bessere Verknüpfungen zwischen den Millenniums-Entwicklungszielen und der Klimawandelproblematik herzustellen, indem die Auswirkungen des Klimawandels und die Anpassung an ihn in Projekte und Programme zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und in alle umfassenderen Strategien zur Armutsbekämpfung und Entwicklungshilfestrategien aufgenommen werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihr Instrument zur Finanzberichterstattung zu verbessern, um die finanzielle Analyse der Verpflichtungen der Europäischen Union in Bezug auf den Klimaschutz zu erleichtern, und die durchgängige Einbeziehung des Klimaschutzaspekts in die Entwicklungspolitik zu verstärken;

    46.

    weist darauf hin, dass nur öffentliche Mittel von entscheidender Bedeutung dafür sind, die am stärksten gefährdeten Gemeinschaften zu erreichen, die mit der Anpassung an den Klimawandel kämpfen, und die armen Länder dabei zu unterstützen, Strategien für nachhaltige Entwicklung umzusetzen; betont, dass die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass diese Mittel zu den bisherigen Hilfeleistungszielen nach Artikel 4 Absatz 3 des UNFCCC hinzukommen; fordert die Kommission auf, entsprechend dem Aktionsplan von Bali vom Dezember 2007 Kriterien für zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Auswirkungen des Klimawandels aufzustellen, die messbar, zur Berichterstattung geeignet und überprüfbar sind;

    47.

    weist darauf hin, dass die Verschmutzung durch das Verursacherprinzip verringert werden soll, dass die Umsetzung dieses Prinzips in den Entwicklungsländern jedoch Schwierigkeiten bereitet; fordert daher, dass diese Thematik im Einzelnen mit den für die Entwicklungsländer bestimmten Mitteln zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels angegangen wird;

    48.

    fordert die Weltbank auf sicherzustellen, dass ihr Portfolio „klimaintelligent“ ist;

    49.

    betont, dass eine ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen an allen Entscheidungsgremien im Zusammenhang mit der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen einschließlich des Verwaltungsrates des globalen Klimaschutzfonds und seiner möglichen Unterausschüsse für einzelne Finanzierungsmechanismen gewährleistet sein sollte; betont, dass Mitglieder der Zivilgesellschaft, einschließlich der Vertreter von Gleichstellungsorganisationen und Frauengruppen, Gelegenheit erhalten sollten, sich aktiv an den Arbeiten des Verwaltungsrates des globalen Klimaschutzfonds und seiner Unterausschüsse zu beteiligen;

    50.

    weist darauf hin, dass die geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung beim Zugang zu Ressourcen einschließlich Krediten, Beratung, Information und Technologie bei der Ausarbeitung von Eindämmungsmaßnahmen berücksichtigt werden muss; betont, dass bei den Anpassungsbemühungen geschlechtsspezifische Auswirkungen des Klimawandels in den Bereichen Energie, Wasser, Ernährungssicherheit, Landwirtschaft und Fischerei, biologische Vielfalt und Umweltleistungen, Gesundheit, Industrie, menschliche Siedlungen, Katastrophenschutz sowie Konflikte und Sicherheit systematisch und wirkungsvoll angegangen werden sollten;

    Umstellung auf eine nachhaltige Industrie und Wirtschaft

    51.

    betont, dass viele Länder aus unterschiedlichen Gründen rasch zur neuen grünen Wirtschaft übergehen, was auch die Bereiche Klimaschutz, Ressourcenknappheit und Ressourceneffizienz, Energieversorgungssicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit umfasst; nimmt beispielsweise den Umfang der Investitionsprogramme für den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung in Ländern wie den USA, China und Südkorea zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, diese Programme und ihre Ausstattung zu prüfen und das Risiko, dass die Europäische Union ihre Führungsrolle verliert, zu bewerten;

    52.

    begrüßt diese internationalen Initiativen und bekräftigt, dass international koordinierte Maßnahmen dazu beitragen, den Anliegen maßgeblicher Sektoren, insbesondere der energieintensiven Sektoren, im Zusammenhang mit der Verlagerung von CO2-Emissionen gerecht zu werden; fordert ein Übereinkommen, mit dem sichergestellt wird, dass die Ausgangsbedingungen für CO2-intensive Industriezweige auf internationaler Ebene angeglichen werden;

    53.

    erklärt sich darüber besorgt, dass die Finanz- und Haushaltskrise, die die meisten Industrieländer erfasst hat, das Interesse der Regierungen an den internationalen Klimaverhandlungen in Durban eingeschränkt hat; ist der Ansicht, dass die Bemühungen der Europäische Union um eine Neugestaltung ihrer Wirtschaft nicht nachlassen dürfen, beispielsweise um eine Verlagerung von Arbeitsplätzen und insbesondere von grünen Arbeitsplätzen zu verhindern, und dass die Europäische Union ihre Partner auf der ganzen Welt einschließlich Chinas und der USA davon überzeugen muss, dass Emissionsreduktionen ohne Verlust von Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen möglich sind, insbesondere wenn sie gemeinsam verwirklicht werden;

    54.

    betont, dass in Bezug auf Rohstoffe und Ressourcen, einschließlich Ressourceneffizienz in allen Wirtschaftssektoren, sowohl in Industriestaaten als auch in Entwicklungsländern ein ganzheitlicher Ansatz entwickelt und verfolgt werden muss, damit langfristig ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum erreicht wird, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, diesbezüglich mit gutem Beispiel voranzugehen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Entwicklungsländer sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene zu unterstützen, indem Kenntnisse über nachhaltige Rohstoffgewinnung, effizientere Ressourcennutzung, Wiederverwendung und Recycling bereitgestellt werden;

    55.

    ist der Ansicht, dass sich sektorspezifische Ansätze, verbunden mit gesamtwirtschaftlichen Obergrenzen in Industrieländern, positiv auf die Vereinbarkeit von Klimaschutzmaßnahmen mit Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum auswirken können; betont, dass ein ganzheitlicher, horizontaler, sektorspezifischer Ansatz für Industrieemissionen verabschiedet werden muss, weil dies einen Mehrwert in Bezug auf internationale Verhandlungen und europäische Zielvorgaben für CO2-Emissionen schaffen würde; gibt der Hoffnung Ausdruck, dass ein solcher Ansatz auch Teil eines internationalen Rahmens für Klimaschutzmaßnahmen nach 2012 sein kann;

    56.

    betont, dass der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) dazu beiträgt, dass die europäische Industrie eine Senkung der Emissionen erzielt und den Technologietransfer beschleunigt; weist darauf hin, dass der CDM dahingehend reformiert werden muss, dass strenge Anforderungen in Bezug auf die Qualität von Projekten gelten, damit sichergestellt wird, dass die betreffenden Projekte hohen Standards genügen, verlässliche, überprüfbare und konkrete Emissionsreduktionen bewirken und auch zu einer nachhaltigen Entwicklung in den betreffenden Ländern beitragen; vertritt die Ansicht, dass der CDM in Zukunft auf die am wenigsten entwickelten Länder beschränkt sein sollte;

    57.

    bekräftigt, dass ein weltweiter Markt für CO2-Emissionen eine solide Grundlage sowohl für erhebliche Emissionsreduktionen als auch für gleiche Ausgangsbedingungen in der Industrie schaffen würde; fordert die Europäische Union und ihre Partner auf, in nächster Zukunft zu ermitteln, wie das EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen und andere Handelssysteme, die auf einen weltweiten Markt für CO2-Emissionsrechte abzielen, am besten miteinander verzahnt werden können, was eine größere Vielfalt bei den Senkungsoptionen ermöglichen, die Größe und Liquidität der Märkte verbessern, für Transparenz sorgen und letztlich auch zu einer effizienteren Ressourcenverteilung führen wird;

    Forschung und Technik

    58.

    begrüßt die in Cancún erzielte Einigung auf das Rahmenabkommen von Cancún über Anpassungsmaßnahmen, gemäß dem die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel intensiviert werden sollen, und auf die Einrichtung eines Technologiemechanismus, einschließlich eines Technologie-Exekutivausschusses und eines Zentrums und Netzes für Klimaschutztechnologie, um Technologieentwicklung und -transfer zu verbessern und dabei Ausgewogenheit zwischen Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen und dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zu erzielen, sodass diese Fazilität vollständig funktionsfähig wird;

    59.

    weist nachdrücklich darauf hin, dass die Entwicklung und der Einsatz bahnbrechender Technologien entscheidend sind, wenn es gelingen soll, den Klimawandel einzudämmen und die Partner der EU weltweit davon zu überzeugen, dass die Emissionen auch ohne Einbußen bei Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung verringert werden können; fordert internationales Engagement für die Erhöhung der FuE-Investitionen, um bahnbrechende Technologien in den maßgeblichen Wirtschaftszweigen zu fördern; erachtet es als wesentlich, dass Europa mit gutem Beispiel vorangeht, indem es die Ausgaben für die Erforschung klimafreundlicher und energieeffizienter Industrie- und Energietechnologien erheblich aufstockt, und dass die Europäische Union in diesem Bereich eng mit internationalen Partnern wie den BRIC-Staaten und den USA zusammenarbeitet;

    60.

    ist der Ansicht, dass Innovation eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Erderwärmung unter 2 °C bleibt, und stellt fest, dass Innovation in unterschiedlicher Weise gefördert werden kann; fordert die Kommission auf, die Mechanismen zur Honorierung der Vorreiterstellung von Unternehmen zu bewerten, die sich hinsichtlich ihrer Fähigkeit unterscheiden, Innovationen anzuregen und Technologien weltweit zu verbreiten und zum Einsatz zu bringen;

    61.

    hebt die Bedeutung des Aufbaus einer engeren Zusammenarbeit zwischen Europa und den LDC hervor; fordert die Kommission daher auf, rechtzeitig vor Durban Ideen für gemeinsame Forschungsprogramme zu alternativen Energiequellen und für die Förderung der Zusammenarbeit in verschiedenen Industriesektoren zwischen Industrie- und Entwicklungsländern mit besonderem Schwerpunkt auf Afrika vorzulegen;

    62.

    fordert mit Nachdruck, dass ein institutioneller Rahmen geschaffen wird, mit dem alle Aspekte der technologischen Entwicklung und des Technologietransfers bewältigt werden können, vor allem indem besonderes Augenmerk auf die „geeignete Technologie“ gelegt wird, die unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen, ethnischen, kulturellen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Merkmale der Gemeinschaft, für die sie bestimmt ist, konzipiert wird; fordert die Einrichtung eines Patentpools, der aus Patenten besteht, die verschiedene Einrichtungen wie etwa Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen anderen in einem gemeinsamen Pool für die Produktion oder für die weitere Forschung zur Verfügung stellen; verlangt die Anerkennung des Rechts der Entwicklungsländer, von den Flexibilitätsregelungen des TRIPS-Übereinkommens umfassend Gebrauch zu machen;

    63.

    weist auf das gewaltige Potenzial erneuerbarer Energieträger in vielen Entwicklungsländern hin; fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, Projekte im Bereich der erneuerbaren Energieträger in den Entwicklungsländern umzusetzen und Technologie, Fachwissen und Investitionen bereitzustellen;

    64.

    ist der Ansicht, dass eine geeignete Forschungen über Migration aufgrund des Klimawandels erforderlich ist, um die Thematik in geeigneter Weise zu behandeln.

    Energie, Energieeffizienz und Ressourceneffizienz

    65.

    bedauert, dass das Potenzial zur Energieeinsparung weltweit und auch in der Europäischen Union nicht ausreichend genutzt wird; hebt hervor, dass Energieeinsparungen die Schaffung von Arbeitsplätzen, Einsparungen, Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Emissionsreduktion ermöglichen; fordert die Europäische Union auf, Energieeinsparungen in internationalen Verhandlungen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, und zwar bei der Erörterung des Technologietransfers, der Entwicklungspläne für Entwicklungsländer und der Finanzhilfe;

    66.

    sieht es als äußerst wichtig für die Klimaverhandlungen an, dass die Industrieländer ihren Finanzierungszusagen von Kopenhagen und Cancún nachkommen; fordert die rasche und international koordinierte Umsetzung des von der G20 in Pittsburgh festgelegten Ziels, mittelfristig auf ineffiziente fossile Kraftstoffe zu verzichten, was einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten würde und was insbesondere im aktuellen Kontext der öffentlichen Defizite in vielen Ländern wichtig wäre;

    67.

    weist darauf hin, dass Schätzungen zufolge weiterhin weltweit 2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu einer nachhaltigen und erschwinglichen Energieversorgung haben; hebt hervor, dass gemäß den klimapolitischen Zielsetzungen gegen das Problem der Energiearmut vorgegangen werden muss; weist darauf hin, dass es Technologien im Bereich Energieversorgung gibt, die sowohl dem weltweiten Umweltschutz als auch dem lokalen Entwicklungsbedarf gerecht werden;

    68.

    ist der Auffassung, dass Europa die Bemühungen Südafrikas unterstützen sollte, die afrikanischen Länder in die Lage zu versetzen, Partner und Finanzierungsquellen für Investitionen in die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und in umweltverträgliche Technologien zu finden;

    Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)

    69.

    fordert, dass auf der UN-Klimakonferenz in Durban eine Einigung über solide Regeln für Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft erzielt wird, die den Ehrgeiz der Vertragsparteien des Anhangs I anspornen, zur Verringerung der Emissionen aus Forstwirtschaft und Landnutzung führen, vorschreiben, dass Vertragsparteien des Anhangs I eine Zunahme der Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft rechtfertigen, und im Einklang mit den bestehenden Verpflichtungen der Parteien zum Schutz und zur Verbesserung von Kohlenstoffsenken und Treibhausgasreserven stehen, um die Umweltintegrität der Beiträge dieses Sektors zu Emissionsreduktionen sicherzustellen; verlangt, dass zusätzlich zu einer soliden Bilanzierung in Bezug auf Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft politische Maßnahmen vereinbart werden, die dem Wert der Kohlenstoffspeicherung in Produkten aus geschlagenem Holz Rechnung tragen;

    70.

    ist der Ansicht, dass sich die Berichterstattung im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft auf ein festes Referenzjahr bzw. einen festen Referenzzeitraum beziehen und im Rahmen des Kyoto-Protokolls und des Übereinkommens angewandt werden muss;

    71.

    fordert in diesem Zusammenhang die obligatorische Aufnahme von Emissionen (Beseitigung und Freisetzung) aus der Waldbewirtschaftung in die Verpflichtungen der in Anhang I genannten Vertragsstaaten zur Reduktion der Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft nach 2012;

    72.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und alle Vertragsparteien auf, sich im Nebenorgan für wissenschaftliche und technologische Beratung und in anderen internationalen Foren dafür einzusetzen, dass die von den Vereinten Nationen verwendete Begriffsbestimmung von „Wald“ neu formuliert wird, und zwar auf der Grundlage der Merkmale von Biomen, unter Berücksichtigung der enormen Unterschiede in Bezug auf die biologische Vielfalt und die CO2-Speicherkapazität der einzelnen Biome sowie gestützt auf eine klare Unterscheidung zwischen einheimischen Wäldern und solchen, in denen Baummonokulturen und nicht heimische Arten überwiegen;

    73.

    stellt mit Besorgnis fest, dass bei der Bilanzierung im Rahmen des UNFCCC von der Annahme ausgegangen wird, dass zur Energiegewinnung genutzte Biomasse CO2-neutral ist; fordert die Einführung neuer, tragfähigerer Bilanzierungsregeln, die das tatsächliche Potenzial von Bioenergie zur Einsparung von Treibhausgasen verdeutlichen;

    74.

    empfiehlt die Einrichtung eines Fonds, mit dem die Verringerung von Emissionen durch eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung, auch durch die Erhaltung der Wälder, eine nachhaltige Forstwirtschaft, die Unterbindung der Entwaldung, die Wiederaufforstung und eine nachhaltige Landwirtschaft belohnt wird oder entsprechende Anreize geschaffen werden;

    75.

    verweist darauf, dass die Verringerung der durch Entwaldung und Waldschädigung verursachten Emissionen eine Abkehr von einer engen Quantifizierung der Kohlenstoffströme in Wäldern zugunsten eines breiteren Ansatzes voraussetzt, der die Ermittlung der direkten, der Entwaldung zugrundeliegenden Ursachen umfasst und sich auf einen Konsultationsprozess stützt, der an den Konsultationsprozess des freiwilligen Partnerschaftsabkommens angelehnt ist;

    Senkung der Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung

    76.

    stellt fest, dass in Bezug auf den langfristigen Finanzierungsmechanismus für REDD+ Rechtssicherheit herrschen muss; fordert die Konferenz der Vertragsparteien auf, einen Mechanismus zur Mobilisierung zusätzlicher Mittel für REDD+ aus öffentlichen und privaten Quellen festzulegen;

    77.

    hebt die Notwendigkeit hervor, bei der COP 17 weitere Maßnahmen zu treffen, um REDD+ (Reducing Emissions from Deforestation and Degradation) einzuführen und in diesem Zusammenhang gegen alle möglichen Mängel vorzugehen, insbesondere in Bezug auf die langfristige Finanzierung und belastbare, transparente Waldüberwachungssysteme sowie vor allem auf die wirkungsvolle Konsultation mit Vertragsparteien und mit indigenen und vor Ort ansässigen Bevölkerungsgruppen;

    78.

    hebt hervor, dass der REDD+-Mechanismus so gestaltet werden sollte, dass über die Eindämmung des Klimawandels hinaus auch erheblicher Nutzen in Bezug auf die biologische Vielfalt und die lebenswichtigen Ökosystemleistungen sichergestellt wird, und dass er die Rechte der vom Wald abhängigen Bevölkerungsgruppen, insbesondere indigener und lokaler Gemeinschaften, stärken und ihre Existenzgrundlage verbessern helfen sollte;

    79.

    vertritt die Auffassung, dass der Finanzierungsmechanismus für REDD auf Leistungskriterien, einschließlich der Forstverwaltung, beruhen und den Ziele des strategischen Plans für biologische Vielfalt 2011 Rechnung tragen sollte, die im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt anlässlich der Konferenz der Vertragsparteien (COP 10) in Nagoya vereinbart wurden;

    80.

    betont, dass die öffentlichen Finanzmittel für leistungsbezogene REDD+-Maßnahmen rascher bereitgestellt werden sollten, wobei eine geringere Entwaldung im Vergleich zu den nationalen Referenzszenarien zu belohnen ist, um den Bruttoverlust an Tropenwald bis spätestens 2020 zu stoppen;

    81.

    bedauert, dass die Finanzierung im Rahmen von REDD auf einer so weit gefassten Begriffsbestimmung von „Wald“ basiert, dass Monokulturplantagen nicht heimischer Arten darunter fallen können; vertritt die Auffassung, dass diese Begriffsbestimmung (aufgrund der von ihr ausgehenden negativen Anreize) dazu führen kann, dass die Mittel nicht in den dringend nötigen Schutz alter und uralter Wälder oder in Innovationen fließen, sondern in die Bewirtschaftung neuer, kommerziell genutzter Plantagen;

    82.

    fordert die EU auf zu gewährleisten, dass REDD+ Schutzmechanismen mit sich bringt, mit denen gewährleistet wird, dass die Rechte der Waldbewohner nicht verletzt werden und dass dem Waldverlust wirksam Einhalt geboten wird; verlangt insbesondere, dass durch REDD+ keine Vorstöße geschwächt werden, die bislang mit FLEGT (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) unternommen wurden, insbesondere in den Bereichen Forstpolitik, Klärung und Anerkennung von traditionellen Landrechten;

    Seeverkehr und internationaler Luftverkehr

    83.

    begrüßt die Fortschritte der letzten Zeit in der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) im Hinblick auf die Einführung verbindlicher Energieeffizienzmaßnahmen für den internationalen Seeverkehr, weist aber darauf hin, dass dies nur der erste Schritt sein kann; fordert daher die Europäische Union auf, auf ambitionierte Ziele in Bezug auf die Senkung der Emissionen aus der Schifffahrt zu dringen, um weitere Fortschritte in der IMO zu fördern, sodass diese die erforderlichen Maßnahmen trifft, um weltweit verbindliche Emissionsreduktionen des Seeverkehrs im Rahmen des UNFCCC herbeizuführen;

    84.

    weist darauf hin, dass aufgrund der Zunahme des Schiffsverkehrs die Emissionen aus dem Seeverkehr trotz dieser Maßnahmen steigen werden, da diese Maßnahmen nur für neue Schiffen gelten; ist daher der Ansicht, dass alternative Ansätze (z. B. Preisfestsetzung für CO2-Emissionen, weitere technologiezentrierte Maßnahmen auch für bestehende Schiffe) in diesem Zusammenhang gefördert werden müssen;

    85.

    fordert die Europäische Union auf, dafür Sorge zu tragen, dass die vollständigen Auswirkungen des Luftverkehrs in einer internationalen Vereinbarung in Form von verbindlichen Reduktionszielen für den Luftverkehr berücksichtigt werden, und fordert alle Akteure auf, dafür zu sorgen, dass diese Ziele durch entsprechende Durchsetzungsstrukturen unterstützt werden; vertritt die Auffassung, dass die Lösung dieses Problems immer dringlicher geworden ist, und unterstützt die Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionsrechtehandelssystem;

    86.

    bekräftigt den Grundsatz der „gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten“ und spricht sich für die Einführung internationaler Instrumente mit weltweit geltenden Emissionsreduktionszielen aus, um die Klimaauswirkungen des internationalen Luft- und Seeverkehrs zu mildern;

    Delegation des Europäischen Parlaments

    87.

    ist der Ansicht, dass die EU-Delegation bei den Verhandlungen über den Klimawandel eine herausragende Rolle spielt, und hält es daher für nicht hinnehmbar, dass bei vorherigen Konferenzen der Vertragsparteien Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht an den EU-Koordinierungssitzungen teilnehmen durften; erwartet, dass zumindest die Leiter der Delegation des Europäischen Parlaments zu EU-Koordinierungssitzungen in Durban Zugang erhalten;

    88.

    stellt fest, dass gemäß dem Rahmenabkommen vom November 2010 zwischen der Kommission und dem Parlament, die Kommission im Fall multilateraler Übereinkommen die Aufnahme von Mitgliedern des Parlaments als Beobachter in die Verhandlungsdelegationen der Union erleichtern muss; weist darauf hin, dass die Zustimmung des Parlaments gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Vertrag von Lissabon) für den Abschluss von Abkommen zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen notwendig ist;

    89.

    erinnert an die Verpflichtung der Vertragsparteien des UNFCCC, eine möglichst umfassende Beteiligung am UNFCCC-Prozess zu fördern, einschließlich der Beteiligung nichtstaatlicher Organisationen; fordert das Internationale Forum indigener Völker auf, an den COP-17-Verhandlungen teilzunehmen, weil diese Völker ganz besonders vom Klimawandel und von Anpassungsmaßnahmen betroffen sind;

    *

    * *

    90.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UNFCCC mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind, zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 8 vom 13.1.2009, S. 3.

    (2)  ABl. C 285 E vom 21.10.2010, S. 1.

    (3)  ABl. C 341 E vom 16.12.2010, S. 25.

    (4)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0442.

    (5)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 44.

    (6)  ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 115.

    (7)  http://srren.ipcc-wg3.de/report.

    (8)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0226.

    (9)  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.


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