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Document 52011IP0021

    Situation von Christen unter dem Aspekt der Religionsfreiheit Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2011 zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit

    ABl. C 136E vom 11.5.2012, p. 53–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.5.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 136/53


    Donnerstag, 20. Januar 2011
    Situation von Christen unter dem Aspekt der Religionsfreiheit

    P7_TA(2011)0021

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2011 zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit

    2012/C 136 E/11

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen und insbesondere auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zu den schwerwiegenden Vorfällen, die die Existenz christlicher und anderer Religionsgemeinschaften gefährden (1), vom 21. Januar 2010 zu Angriffen auf christliche Gemeinschaften (2), vom 6. Mai 2010 zu den massenhaften Gräueltaten in Jos, Nigeria (3), vom 20. Mai 2010 zur Religionsfreiheit in Pakistan (4) und vom 25. November 2010 zum Irak – Todesstrafe, insbesondere im Fall von Tariq Aziz, und Angriffe auf christliche Gemeinschaften (5),

    unter Hinweis auf die Jahresberichte über die Lage der Menschenrechte weltweit und insbesondere auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2010 zum Jahresbericht über die Lage der Menschenrechte weltweit 2009 (6) und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948,

    unter Hinweis auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

    unter Hinweis auf die UN-Erklärung über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens von 1981,

    unter Hinweis auf die Berichte der UN-Sonderberichterstatterin für Religions- oder Glaubensfreiheit und insbesondere ihre Berichte vom 29. Dezember 2009, vom 16. Februar 2010 und vom 29. Juli 2010,

    unter Hinweis auf Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950,

    unter Hinweis auf Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

    gestützt auf Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

    gestützt auf Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers von Catherine Ashton, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, nach dem Überfall auf Gottesdienstbesucher einer koptischen Kirche in Alexandria, Ägypten, am 1. Januar 2011,

    unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, zu der tödlichen Explosion in einer ägyptischen Kirche am 1. Januar 2011,

    gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten überall in der Welt zu garantieren, in der Erwägung, dass die Weiterentwicklung von Menschenrechten, Demokratie und bürgerlichen Freiheiten das gemeinsame Fundament ist, auf das die Europäische Union ihre Beziehungen zu Drittländern aufbaut, und von der Demokratieklausel in den Abkommen zwischen der EU und Drittländern vorgesehen wurde,

    B.

    in der Erwägung, dass gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte jedermann das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat, in der Erwägung, dass dieses Recht die Freiheit umfasst, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, diese Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden,

    C.

    in der Erwägung, dass die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht nur für die Anhänger von Religionen, sondern auch für Atheisten, Agnostiker und Personen ohne Glaubensbekenntnis gilt,

    D.

    in der Erwägung, dass die Zahl der Angriffe auf christliche Gemeinden 2010 weltweit gestiegen ist ebenso wie die Zahl der Gerichtsverfahren und Todesstrafen wegen Blasphemie, von denen häufig Frauen betroffen sind; in der Erwägung, dass Statistiken über Religionsfreiheit aus den letzten Jahren zeigen, dass sich die Mehrzahl der religiös motivierten Gewalttaten gegen Christen richten, was aus dem Bericht über die Religionsfreiheit in der Welt aus dem Jahr 2009 hervorgeht, der von der Organisation „Kirche in Not“ ausgearbeitet wurde, unter Hinweis darauf, dass in bestimmten Fällen die künftige Existenz christlicher Gemeinden gefährdet ist und dass ihr Verschwinden zum Verlust eines wichtigen Teils des religiösen Erbes der betroffenen Länder führen würde,

    E.

    in der Erwägung, dass am 11. Januar 2011 in Nigeria einmal mehr Unschuldige bei grauenhaften Anschlägen ums Leben gekommen sind, die die christliche Gemeinde treffen sollten, in der Erwägung, dass am 24. Dezember 2010 Anschläge auf mehrere Kirchen in der Stadt Maiduguri verübt wurden und am 25. Dezember 2010 bei Bombenangriffen in der nigerianischen Stadt Jos 38 Zivilisten ums Leben kamen und Dutzende verletzt wurden, in der Erwägung, dass am 21. Dezember 2010 mit Schwertern und Macheten bewaffnete Männer in Turu, Nigeria, eine Gruppe christlicher Dorfbewohner angriffen, drei von ihnen töteten und zwei verletzten, unter Hinweis darauf, dass am 3. Dezember 2010 bei einem Angriff in der Stadt Jos in Nigeria sieben Christen, darunter Frauen und Kinder, getötet und vier weitere Personen verletzt wurden,

    F.

    in der Erwägung, dass die Ermordung von Salman Taseer, Gouverneur von Punjab, am 4. Januar 2011 sowie der Fall Asia Noreen in Pakistan Proteste der internationalen Gemeinschaft ausgelöst haben,

    G.

    in der Erwägung, dass bei einem Terrorangriff auf koptische Christen am 1. Januar 2011 in Alexandria unschuldige Zivilisten getötet bzw. verletzt wurden,

    H.

    in der Erwägung, dass am 25. Dezember 2010 während des Weihnachtsgottesdiensts in einer Kapelle in der philippinischen Stadt Sulu eine Bombe gezündet wurde, die 11 Menschen, darunter ein Geistlicher und ein 9-jähriges Mädchen, schwer verletzte,

    I.

    in der Erwägung, dass der Weihnachtsgottesdienst in den Dörfern Rizokarpaso und Ayia Triada im Norden Zyperns am 25. Dezember 2010 gewaltsam unterbrochen wurde,

    J.

    unter Hinweis darauf, dass am 30. Dezember 2010 bei Dschihad-Terrorangriffen gegen Familien assyrischer Christen in einer Serie koordinierter Bombenangriffe auf christliche Wohngebiete in Bagdad, Irak, mindestens zwei Menschen getötet und 14 verletzt wurden, in der Erwägung, dass am 27. Dezember 2010 in Dujail, Irak, eine assyrische Christin durch einen Sprengsatz am Straßenrand getötet und ihr Ehemann verletzt wurde, in der Erwägung, dass zwei irakische Christen am 22. November 2010 in Mosul getötet wurden, in der Erwägung, dass am 10. November 2010 bei einer Serie von Angriffen gegen von Christen bewohnte Viertel in Bagdad unschuldige Zivilisten ums Leben kamen, in der Erwägung, dass bei dem Massaker vom 1. November 2010 in der syrisch-katholischen Erlöserkirche (Sayidat al-Najad) in Bagdad 52 Menschen, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden,

    K.

    in der Erwägung, dass die iranische Regierung ihre Kampagne gegen Christen in der Islamischen Republik verstärkt hat, wobei allein im letzten Monat 100 Personen verhaftet und viele Menschen gezwungen wurden, ins Ausland zu fliehen, damit nicht Strafanzeige gegen sie erstattet wurde oder sie gar zum Tode verurteilt wurden,

    L.

    unter Hinweis darauf, dass auch in Vietnam die Aktivitäten der katholischen Kirche sowie anderer Religionen stark behindert werden, was anhand der ernsten Lage deutlich wird, in der sich die Gemeinschaften der vietnamesischen „Montagnards“ befinden, jedoch in der Erwägung, dass der Sinneswandel der vietnamesischen Regierung im Falle des Geistlichen Nguyen Van Ly, der zu dessen Freilassung geführt hat, zu begrüßen ist,

    M.

    in der Erwägung, dass Angriffe von gewalttätigen islamistischen Extremisten auch Angriffe auf die Regierungen der betroffenen Staaten sind, die darauf abzielen, Unruhe zu stiften und einen Bürgerkrieg zwischen den einzelnen religiösen Gruppierungen auszulösen,

    N.

    in der Erwägung, dass Europa, wie auch andere Teile der Welt, nicht frei von Verstößen gegen die Religionsfreiheit ist, Schauplatz von Angriffen auf Angehörige von Minderheiten aufgrund deren Religion sowie von Diskriminierung aus religiösen Gründen ist,

    O.

    in der Erwägung, dass der Dialog zwischen den verschiedenen Gemeinschaften von entscheidender Bedeutung für die Förderung des Friedens und der Völkerverständigung ist,

    1.

    verurteilt die jüngsten Angriffe auf christliche Gemeinden in mehreren Ländern und bringt seine Solidarität mit den Angehörigen der Opfer zum Ausdruck; zeigt sich besorgt über die Tatsache, dass sich die Fälle von Intoleranz gegenüber christlichen Gemeinden und deren Unterdrückung vor allem in den Ländern Afrikas, Asiens und im Nahen Osten häufen;

    2.

    begrüßt die Bemühungen der Behörden der betroffenen Länder zur Ermittlung der Urheber und Täter der gegen christliche Gemeinschaften gerichteten Angriffe; fordert die Regierungen auf, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Personen, die für diesen und für andere Gewaltakte gegen Christen oder andere Religionen oder Minderheiten die Verantwortung tragen, vor Gericht gestellt und in einem ordnungsgemäßen Verfahren verurteilt werden;

    3.

    verurteilt aufs Schärfste jegliche Form von Gewalt gegen Christen und andere Religionsgemeinschaften sowie jegliche Form von Diskriminierung und Intoleranz aus Gründen der Religion und des Glaubens gegen Gläubige, Renegaten und Nichtgläubige; betont erneut, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht ist;

    4.

    ist betroffen über den Exodus von Christen aus diversen Ländern, insbesondere aus Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, in den letzten Jahren;

    5.

    ist gleichermaßen beunruhigt, dass das pakistanische Blasphemiegesetz, gegen das sich der letzte Gouverneur Salman Taseer öffentlich aussprach, immer noch angewendet wird, um Glaubensgemeinschaften, darunter Christen wie Asia Noreen, eine Mutter von fünf Kindern, die zum Tod verurteilt wurde, zu verfolgen, und dass der Mörder von Gouverneur Salman Taseer von großen Teilen der pakistanischen Gesellschaft als Held betrachtet wird;

    6.

    begrüßt die Reaktion der ägyptischen Öffentlichkeit, die den Terrorakt scharf verurteilt und schnell begriffen hat, dass der Angriff geplant war, um die tief verwurzelten, traditionellen Bande zwischen Christen und Moslems in Ägypten zu untergraben; begrüßt die gemeinsamen Demonstrationen von koptischen Christen und Moslems in Ägypten, um gegen den Überfall zu protestieren; begrüßt ferner die öffentliche Verurteilung des Überfalls durch den ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak, den Großscheich von Al-Azhar und den Großmufti von Ägypten;

    7.

    verurteilt die gewaltsame Unterbrechung der von den verbliebenen 300 Christen im nördlichen Teil Zyperns an Weihnachten gefeierten Christmette durch die türkischen Behörden;

    8.

    zeigt sich ernsthaft besorgt über den Missbrauch der Religion durch diejenigen, die in mehreren Teilen der Welt Terroranschläge begehen; verurteilt die Instrumentalisierung der Religion in diversen politischen Konflikten;

    9.

    fordert die Behörden von Staaten mit einer beängstigend hohen Zahl von Angriffen auf Glaubensgemeinschaften nachdrücklich auf, Verantwortung zu übernehmen, um die normale und öffentliche Religionsausübung für alle Glaubensgemeinschaften zu gewährleisten, ihre Bemühungen zu verstärken, für einen verlässlichen und wirksamen Schutz der Glaubensgemeinschaften in ihren Ländern zu sorgen und die persönliche Sicherheit und körperliche Unversehrtheit von Angehörigen von Glaubensgemeinschaften dort sicherzustellen und dadurch den Verpflichtungen nachzukommen, die sie auf internationaler Ebene eingegangen sind;

    10.

    betont erneut, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Religions- oder Glaubenfreiheit, zu den Grundprinzipien und Zielen der Europäischen Union gehört und eine gemeinsame Grundlage für ihre Beziehungen mit Drittstaaten bildet;

    11.

    fordert den Rat, die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/ Vizepräsidentin der Europäischen Kommission auf, dem Thema der Religions- oder Glaubensfreiheit und der Lage von Religionsgemeinschaften, auch der Christen, in den Abkommen und bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie in Menschenrechtsberichten erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken;

    12.

    fordert den Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ auf, sich auf seiner nächsten Tagung am 31. Januar 2011 mit der Verfolgung der Christen und der Achtung der Religions- oder Glaubensfreiheit zu befassen, wobei diese Diskussion zu konkreten Ergebnissen führen sollte, insbesondere im Hinblick auf Instrumente, die dafür genutzt werden können, um bedrohten christlichen Glaubensgemeinschaften überall in der Welt Sicherheit und Schutz zu bieten;

    13.

    fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission auf, dringend eine EU-Strategie zur Durchsetzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit auszuarbeiten, einschließlich einer Liste von Maßnahmen gegen Staaten, von denen bekannt ist, dass sie Glaubensgemeinschaften nicht schützen;

    14.

    fordert die Hohe Vertreterin auf, im Lichte der jüngsten Ereignisse und der zunehmenden Notwendigkeit, kulturelle und religiöse Entwicklungen in den internationalen Beziehungen und in den heutigen Gesellschaften zu analysieren und zu verstehen, innerhalb der Direktion Menschenrechte des Europäischen Auswärtigen Dienstes eine ständige Kapazität aufzubauen, die überwachen soll, wie Regierungen und die Gesellschaft die Religionsfreiheit und damit in Zusammenhang stehende Rechte einschränken, und dem Parlament jährlich Bericht zu erstatten;

    15.

    fordert, dass der Rat, die Kommission, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission und das Parlament ein Kapitel über Religionsfreiheit in ihren jährlichen Bericht über die Menschenrechte aufnehmen;

    16.

    fordert die Organe der EU mit Nachdruck auf, der in Artikel 17 Absatz 3 AEUV verankerten Verpflichtung nachzukommen, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den Kirchen und den religiösen, philosophischen und nichtkonfessionellen Organisationen zu unterhalten, um zu gewährleisten, dass das Thema der Christenverfolgung und der anderen Religionsgemeinschaften Priorität hat und systematisch erörtert wird;

    17.

    fordert die führenden Vertreter aller Religionsgemeinschaften in Europa auf, die Anschläge auf die christlichen Gemeinden und anderen Glaubensgemeinschaften auf der Grundlage der gleichen Achtung vor allen Glaubensgemeinschaften zu verurteilen;

    18.

    unterstützt alle Initiativen, die die Förderung des Dialogs und des gegenseitigen Respekts zwischen den Gemeinschaften zum Ziel haben; appelliert an alle religiösen Autoritäten, sich für Toleranz einzusetzen und gegen den Hass sowie gegen die gewalttätige und extremistische Radikalisierung vorzugehen;

    19.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Parlament und der Regierung Ägyptens, dem Parlament und der Regierung Irans, dem Parlament und der Regierung Iraks, dem Parlament und der Regierung Nigerias, dem Parlament und der Regierung Pakistans, dem Parlament und der Regierung der Philippinen, dem Parlament und der Regierung Vietnams sowie der Organisation der Islamischen Konferenz zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 474.

    (2)  ABl. C 305 E vom 11.11.2010, S. 7.

    (3)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0157.

    (4)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0194.

    (5)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0448.

    (6)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0489.


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