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Documento 52011DC0865
JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Global Europe : A New Approach to financing EU external action
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Globales Europa: Ein neues Konzept für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Globales Europa: Ein neues Konzept für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
/* KOM/2011/0865 endgültig */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Globales Europa: Ein neues Konzept für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU /* KOM/2011/0865 endgültig */
1. Kontext Die Europäische Union (EU) zählt 500 Millionen
Einwohner, auf sie entfallen 25 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts und ein
Fünftel des Welthandels: Die EU ist somit ein globaler Akteur. Aufgrund ihrer
Verantwortlichkeiten im Rahmen der globalen Governance übernimmt die EU eine
aktive politische Rolle und verfolgt spezifische regionale und globale
Interessen. Untermauert wird dies u. a. dadurch, dass die EU mehr als die
Hälfte der internationalen Entwicklungshilfe bereitstellt und mehr humanitäre
Hilfe leistet als jeder andere Geber. Im Bewusstsein ihrer Bedeutung für die
globale Governance engagiert sich die EU aktiv für Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte und der menschlichen
Sicherheit, für die Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialabkommen, für
ein offenes Handelssystem und die Förderung menschenwürdiger Arbeit. Die Welt hat sich verändert. Die derzeitige Wirtschaftskrise zeigt mit aller Deutlichkeit, dass
Europa seine Beziehungen zu seinen Partnern vertiefen und stärken muss. Dies
gilt insbesondere auch für die Beziehungen zu den Nachbarregionen, die für die
finanziellen und wirtschaftlichen Perspektiven Europas von hoher Bedeutung
sind. In einer zunehmend interdependenten Welt entstehen neue Formen sicherheitspolitischer
Herausforderungen. Knapper werdende natürliche Ressourcen, eine rasch wachsende
Weltbevölkerung und die Gefahren des Klimawandels zwingen uns, unsere
bisherigen Vorgehensweisen gegenüber unseren internationalen Partnern zu
überdenken. Auch die Entwicklungsländer verändern sich in
rasantem Tempo. Gegenwärtig findet eine Machtverschiebung statt, die klar zu
erkennen ist an der wachsenden Zahl aufstrebender Mächte, die sich auf der
weltpolitischen Bühne positionieren. Vor allem Brasilien, Russland, Indien,
China und Südafrika vertreten neue Formen der Interaktion mit anderen Teilen
der Welt und vielfach auch andere Wertvorstellungen. Der Bedeutungszuwachs der
G‑20‑Staaten führt zu einer Neudefinition der Regeln der globalen
Governance. Viele Bereiche, die für die EU äußerst wichtig sind – wie etwa
nachhaltige Entwicklung, sicherheitspolitische Fragen (einschließlich
Nichtverbreitung, Abrüstung und Cyber‑Sicherheit), Finanzregulierung,
Handel und Investitionen, Klimawandel, biologische Vielfalt, Einsatz neuer
Technologien –, erfordern multilaterale Lösungsansätze. Das globale Umfeld ist in Bewegung geraten und
die EU hat daher entscheidendes Interesse daran, ein regelgestütztes
internationales System zu fördern. Die aufstrebenden Volkswirtschaften spielen
auch für die Entwicklungsländer eine immer wichtigere Rolle, nicht zuletzt weil
der Süd-Süd-Handel den Nord-Süd-Handel zunehmend überflügelt. Die ärmsten
Länder der Welt wiederum sind noch stärker von einer Marginalisierung bedroht.
Nicht zu vergessen ist, dass der im südlichen Mittelmeerraum eingeleitete
demokratische Wandel enorme Veränderungen in der unmittelbaren Nachbarschaft
Europas mit sich bringt. Die Europäische Union hat sich verändert. Der Vertrag von Lissabon bietet neue Möglichkeiten, einen umfassenden
und kohärenten Ansatz der EU zu fördern. Im Vertrag von Lissabon sind die
übergeordneten Grundsätze, die Ziele und der allgemeine Rahmen des auswärtigen
Handelns der EU festgelegt. Er sieht zudem die Schaffung eines Europäischen
Auswärtigen Dienstes (EAD) vor, der dem Hohen Vertreter der EU/Vizepräsidenten
der Kommission unterstellt ist. Dieser hat die Aufgabe, für die Kohärenz des
auswärtigen Handelns der Union zu sorgen. Bei
der Umsetzung der auswärtigen Politik der Union arbeiten EAD und Kommission
sowohl in den zentralen Dienststellen als auch in den EU‑Delegationen eng
zusammen. Insbesondere im Rahmen des
Haushaltsverfahrens hat auch das Europäische Parlament zusätzliche Befugnisse
erhalten. Die neuen Vertragsbestimmungen über die Beziehungen der EU zu den
Erweiterungs- und Nachbarländern, über die Entwicklungszusammenarbeit, die
humanitäre Hilfe und den Katastrophenschutz sollten nun durch geeignete
rechtliche und finanzielle Instrumente ergänzt werden. In der vom Kollegium am 29. Juni 2011
angenommenen Mitteilung „Ein Haushalt für Europa 2020“ ist aufgeführt, in
welchen Bereichen die EU in einer sich wandelnden und zunehmend globalisierten
Welt eine wichtige Rolle übernehmen kann. Diese Mitteilung stützt sich explizit
auf die Strategie „Europa 2020“ und die neue Architektur des Vertrags von
Lissabon. Angesichts der globalen Wirtschaftskrise muss die EU sich mehr denn
je darum bemühen, ihre Mittel auf jene Bereiche zu konzentrieren, in denen sie
am dringendsten benötigt werden und die größte Wirkung und den höchsten
Mehrwert erzielen. Das Oberziel des auswärtigen Handels im Rahmen
des neuen MFR lässt sich wie folgt definieren: Die EU muss trotz der
Wirtschaftskrise und deren haushaltpolitischer Auswirkungen in der Lage sein,
mit einer Stimme zu sprechen, sie muss ihren ehrgeizigen Zielsetzungen für die
Förderung von Demokratie, Frieden, Solidarität, Stabilität und Wohlstand und
der Armutsbekämpfung sowohl auf globaler Ebene als auch in unserer
unmittelbaren Nachbarschaft gerecht werden können und sie muss einen Beitrag
zum Schutz der globalen öffentlichen Güter leisten können. Dies sind die
Leitlinien, die den dieser Mitteilung beigefügten Vorschlägen für die
neugestalteten Instrumente im Bereich des auswärtigen Handels zugrunde liegen[1]. 2. Warum sollte die Europäische
Union in ihre Aussenbeziehungen investieren? 2.1 Eine interdependente Welt Angesichts des wachsenden wirtschaftlichen und
politischen Gewichts unserer wichtigsten Partner ist es notwendiger denn je,
dass die EU mit einer Stimme spricht. Ereignisse in anderen Teilen der Welt
können direkte Auswirkungen auf die europäischen Bürger haben.
Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen können sehr rasch
die Stabilität zahlreicher Länder erschüttern. Im Kontext des „Arabischen
Frühlings“ haben wir erlebt, dass Ereignisse in unserer Nachbarschaft direkte
und unmittelbare Folgen haben. Es liegt im besonderen Interesse der EU und ist
zugleich Teil ihrer Verantwortung, die Demokratisierung in dieser Region proaktiv
zu fördern, damit dort Frieden und Wohlstand gedeihen können. Unsere Gesellschaften sind zunehmend von der
Globalisierung geprägt. Globale Trends auf den Gebieten internationaler Handel
und Investitionsströme, Energie, Migration und Klimawandel wirken bis in
unseren Alltag hinein. Die begrenzten Ressourcen unseres Planeten erfordern
eine nachhaltige Ressourcenteilung, und wir müssen uns den sich wandelnden
Gegebenheiten anpassen. Eine stabile und faire Weltordnung erfordert zugleich,
dass wir denjenigen, die Gefahr laufen, den Anschluss zu verlieren, weiterhin
helfen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die
interne Politik der EU direkte Auswirkungen auf Drittstaaten haben und vielfach
nur durch eine enge Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern
vollständig verwirklicht werden kann. Angesichts dieser wachsenden
Interdependenz und als Verfechter eines wirksamen Multilateralismus hat die EU
entscheidendes Interesse daran, sich insbesondere auf Ebene multilateraler
Gremien wie der Vereinten Nationen, der WTO und der G–8 und der G–20 aktiv an
den globalen Beschlussfassungsprozessen zu beteiligen. Globale Herausforderungen wie Klimawandel,
Verlust an biologischer Vielfalt, Terrorismus, organisierte Kriminalität,
Cyber-Sicherheit und Handelsungleichgewichte machen eine engere Zusammenarbeit
der zentralen Akteure erforderlich. Die EU muss sich bei der Verfolgung ihrer
außenpolitischen Interessen diesen neuen Realitäten anpassen und sich dabei im
Rahmen ihrer bi- und multilateralen Beziehungen auf einen kohärenten und
konsistenten Ansatz stützen. Die Union muss gerüstet sein, alle Entwicklungen,
die ihre Bürger potenziell betreffen könnten, zu bewältigen, sei es durch
Nutzen der sich bietenden Chancen oder durch Vorwegnahme möglicher Risiken und
Gefahren. 2.2 EU-Mehrwert In einer
globalisierten Welt ist eine Kräftebündelung wichtiger denn je. Der EU-Mehrwert
ist in einer Reihe von Bereichen klar zu erkennen. Die EU bietet die
Möglichkeit, ·
in einem breiten Spektrum von Politikbereichen und
Instrumenten Ressourcen zu bündeln. Alle EU-Mitgliedstaaten können die
geografisch breit gefächerte Vertretung der EU in Drittstaaten nutzen und
verfügen somit über eine Plattform, um über ein vielfältiges Spektrum von
Instrumenten und Maßnahmen, über das einzelne Länder meist nicht verfügen,
spezifische Herausforderungen anzugehen. ·
unsere Verhandlungspositionen zu verbessern und
unseren politischen Einfluss zu stärken, indem unser globales Gewicht und
unsere Präsenz auf der Grundlage präzise definierter gemeinsamer Interessen und
Verpflichtungen gestärkt werden. Auf diese Weise können multilaterale
Diskussionen und Lösungen für globale Anliegen wie Klimawandel, Umweltschutz
und Energiesicherheit vorangebracht werden. ·
unsere Politiken, Standards und Werte auf der
Grundlage gemeinsamer europäischer Interessen überall dort nach außen zu
vertreten, wo die EU am besten in der Lage ist, ihre Partner beim politischen
und wirtschaftlichen Wandel, bei der wirtschaftlichen Stabilisierung und bei
der Angleichung an EU‑Vorschriften und ‑Standards zu unterstützen,
wie dies u. a. bei der Erweiterungs‑ und der
Nachbarschaftspolitik der Fall ist. ·
durch vorbildliche Praktiken eine hohe
internationale Glaubwürdigkeit bei der Förderung der Menschenrechte, der
Unterstützung der Demokratisierung (u. a. durch Wahlbeobachtung) und bei
der Verbesserung der Staatsführung zu erzielen. Ebenso können die Neutralität
und Unparteilichkeit der humanitären Hilfe in hohem Maße gewahrt und unsere
langjährigen Erfahrungen mit der Leistung langfristiger und verlässlicher
Entwicklungshilfe umfassend genutzt werden. ·
bei der technischen und finanziellen Hilfe sowie
bei Maßnahmen der Zusammenarbeit Größenvorteile zu erzielen und in Drittstaaten
diplomatische Dienste und entwicklungsrelevante Leistungen zu erbringen. 3. Strategische Ziele Im Einklang mit
der im Juni vorgelegten Mitteilung zum mehrjährigen Finanzrahmen werden mit den
Finanzierungsinstrumenten des auswärtigen Handelns der EU die folgenden Ziele
verfolgt:[2]
·
Förderung und Verteidigung der Werte der EU in der
Welt, wobei Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Mittelpunkt
des auswärtigen Handelns der EU stehen, ·
Stärkung des langfristigen Wohlstandes und der
Stabilität in den Nachbarregionen und Unterstützung des Reformprozesses in den
Ländern, die sich auf einen EU‑Beitritt vorbereiten, ·
Förderung der Interessen der EU in der Welt, wie
Schutz der EU-Bürger, Verbesserung der Handelschancen, Förderung der EU‑Normen
und ‑Standards, Gewährleistung der Energiesicherheit usw., ·
Vertretung der EU-Politik nach außen als Beitrag
zur Bewältigung globaler Herausforderungen, z. B. bei der
Bekämpfung des Klimawandels, der Umkehr des Trends zum Verlust der
Artenvielfalt und beim Schutz globaler öffentlicher Güter und Ressourcen, ·
Wirkungsverbesserung der EU-Entwicklungszusammenarbeit
mit dem vorrangigen Ziel der Armutsbeseitigung, ·
Verstärkung der europäischen Solidarität bei der
Bewältigung von Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachter Katastrophen, ·
Verbesserung der Krisenprävention und der
Krisenbewältigung, mit den Zielen Friedenserhaltung, Konfliktprävention und
Stärkung der internationalen Sicherheit. 4. Wesentliche Grundsätze 4.1 Neue Chancen ergreifen Die zentrale
Aufgabe für den Zeitraum nach 2013 besteht darin, die Vorgehensweisen der EU
bei der Konzeption, Programmierung und Abwicklung der Außenhilfe ausgehend von
dem, was sich als erfolgreich bewährt hat, an die neuen politischen,
ökonomischen und institutionellen Realitäten anzupassen. Die Bewältigung
vielfältiger kurz-, mittel- und langfristiger Herausforderungen und die
Kombination verschiedener Instrumente des auswärtigen Handelns auf Ebene sowohl
der EU als auch der Mitgliedstaaten erfordern besondere Anstrengungen, wenn im
Rahmen der Beziehungen zu unseren Partnern ein umfassender EU‑Ansatz
verfolgt und dabei die Politikkohärenz gewahrt werden soll. Die vorgeschlagene
Neugestaltung des Programmierungsprozesses wird eine größere Kohärenz der
verschiedenen Bereiche des auswärtigen Handelns der EU und ein stärker
ergebnisorientiertes Konzept gewährleisten und gleichzeitig die nötige
Flexibilität für die Durchsetzung unserer politischen Prioritäten bieten. Die neue
Generation der Instrumente des auswärtigen Handelns wird den politischen
Dialog, Verhandlungsprozesse und die Umsetzung bestehender wie auch künftiger
Vereinbarungen mit unseren Partnern erleichtern und auf diese Weise die für das
betreffende Land verfolgte politische Gesamtstrategie unterstützen. In diesem
Zusammenhang kommt der Kohärenz der Entwicklungspolitik weiterhin höchste Priorität
zu. Gleichzeitig wird die EU ihren Dialog und die Koordinierung mit anderen,
nichtstaatlichen Partnern, wie etwa zivilgesellschaftlichen Organisationen
(einschließlich der Sozialpartner), lokalen Behörden, multilateralen
Organisationen, internationalen Finanzinstitutionen, sonstigen Gebern und dem
Privatsektor verstärken. 4.2 Knappe Ressourcen möglichst
wirksam nutzen Die EU sollte ihre Mittel auf jene Bereiche
konzentrieren, in denen sie am dringendsten benötigt werden und am meisten
bewirken. Ein differenzierter Ansatz für die Gestaltung
der Partnerschaften und die Mittelzuweisungen nach Maßgabe der
länderspezifischen Rahmenbedingungen gehört zu den Kernprinzipien dieses
Vorschlags. Die EU sollte die Entwicklung der Länder in ihrer unmittelbaren
Nachbarschaft und in Sub‑Sahara‑Afrika auch weiterhin besonders
fördern. Andererseits gibt es auch zahlreiche Länder, die in absehbarer Zeit
keine EU-Entwicklungshilfe mehr benötigen werden, da sie in der Lage sind, ihre
Entwicklungsanstrengungen selbst zu finanzieren. Maßgeblich für die Vergabe der Hilfe werden
Bedarf, Kapazitäten, eingegangene Verpflichtungen und Leistungen des jeweiligen
Landes sowie die potenziellen Auswirkungen der EU-Unterstützung sein. Die
spezifischen Bedürfnisse von Ländern, deren Lage durch besondere Anfälligkeit,
Fragilität, einen Konflikt oder eine Krise gekennzeichnet sind, werden dabei zu
den Prioritäten gehören. Diese Differenzierung wird unterschiedlich
gestaltete Formen der Zusammenarbeit ermöglichen, wie etwa die
Kombination von Zuschüssen und Darlehen internationaler Finanzinstitutionen wie
z. B. der Europäischen Investitionsbank. Diese stärkere Nutzung
innovativer Finanzinstrumente soll zusätzliche Mittel mobilisieren, auch
seitens des Privatsektors. Auf diese Weise kann auch im Kontext einer überaus angespannten
Haushaltlage eine maximale Wirkung der EU-Finanzierungen erreicht werden.
Gleichzeitig wird die EU für eine Fokussierung der Ausgaben für das
auswärtige Handeln sorgen, um Ineffizienzen aufgrund einer zu breiten
sektoralen Streuung und Fragmentierung der Hilfe zu verhindern. Mehr Gewicht
sollten Investitionen in die Grundlagen und Antriebskräfte eines nachhaltigen
und breitenwirksamen Wachstums und die Förderung von Menschenrechten,
Demokratie und anderer Schlüsselelemente verantwortlicher Staatsführung
erhalten, einschließlich der Förderung der Geschlechtergleichstellung und der
Frauenrechte. Traditionell
mangelte es den EU-Finanzierungsinstrumenten an der nötigen Flexibilität, die
in einer sich rasch wandelnden Welt erforderlich ist. Das Instrument für
Stabilität (IfS) wurde u. a. mit der Intention eingerichtet, dieses
Defizit zu beheben. Damit die EU noch besser als bisher auf unvorhergesehene
Entwicklungen reagieren kann, werden im Rahmen der Neugestaltung der Instrumente
neue Mechanismen eingeführt, die für eine noch größere Flexibilität sorgen
sollen, wie insbesondere die Veranschlagung von Mitteln für unvorhergesehen
Bedarf und die Festlegung von Mindestzuweisungen. Um eine effizientere Abwicklung der EU-Hilfe
zu gewährleisten wird für alle Instrumente des auswärtigen Handelns eine
Vereinfachung der Regeln und Verfahren für die Programmierung und Abwicklung
der EU-Hilfe vorgeschlagen, wobei auch die überarbeitete Haushaltsordnung
berücksichtigt wurde. Die Vereinfachung soll in erster Linie den Partnerländern
und -regionen zugute kommen, doch wird die Verringerung des administrativen
Aufwands auch eine effizientere Verwaltung der Hilfe ermöglichen. Ein
spezifisches horizontales Rechtsinstrument wird eine weitreichende
Harmonisierung der Finanzierungsbestimmungen sicherstellen. Die EU beabsichtigt, die Vergabe und
Auszahlung von Mitteln mit einer gegenseitigen Rechenschaftspflicht zu
verknüpfen. Was die die konkrete Aufteilung der Außenhilfe auf die
Partnerländer angeht, wird die EU im Rahmen der Instrumente des auswärtigen
Handelns Menschenrechten, Demokratie und verantwortungsvoller Staatsführung
generell größere Bedeutung beimessen. Im Falle der Erweiterungsländer und der
Nachbarländer der EU sollen die Länderzuweisungen und die Bereitstellung der
Hilfe enger an Reformfortschritte geknüpft werden. Im Falle der
Entwicklungsländer wird die EU die gegenseitige Rechenschaftspflicht in Bezug
auf die eingegangenen Verpflichtungen und die Erreichung der mit den
Partnerländern vereinbarten Ziele ausbauen. Bei veränderten Bedingungen werden
die Richtbeträge für die einzelnen Länder nach Maßgabe der oben genannten
Kriterien angepasst. Die humanitäre Hilfe wird weiterhin bedarfsorientiert sein
und nach den Grundsätzen Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
gewährt. Im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon
werden die neuen Instrumente neue Mechanismen umfassen, die eine stärkere
Beteiligung des Europäischen Parlaments und somit eine demokratischere
Debatte über die EU-Außenhilfe sicherstellen. Ein Beispiel ist der Rückgriff
auf delegierte Rechtsakte[3],
durch die die Instrumente des auswärtigen Handelns größere Flexibilität
erlangen können. Ebenso soll die demokratische Kontrolle über den Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) verbessert werden, indem der EEF an das Instrument für
die Entwicklungszusammenarbeit angeglichen wird, wobei die spezifischen
Merkmale des EEF berücksichtigt werden. 5. Neugestaltung
und Vereinfachung des Programmierungsprozesses Zu den wichtigsten Innovationen bei der
Neugestaltung der Instrumente des auswärtigen Handelns der EU gehören die im
Bereich der Programmierung vorgeschlagen Änderungen. Der Vertrag von Lissabon
legt der EU und den Mitgliedstaaten die eindeutige Verpflichtung auf, ihre
Politik des auswärtigen Handelns[4],
die Entwicklungszusammenarbeit[5]
eingeschlossen, zu koordinieren. 5.1. Festlegung umfassender
gemeinsamer Strategien der EU Um dieses Ziel zu erreichen und ihre
Beziehungen zu Drittländern möglichst effektiv und außenwirksam zu gestalten,
benötigen die EU und ihre Mitgliedstaaten eine klare gemeinsame Strategie für
ihre Beziehungen zu einem Partnerland oder einer Partnerregion. In geeigneten
Fällen könnte dies die Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmendokuments
(GRD) beinhalten, das auf einer gemeinsamen Analyse basiert[6]. In das GRD würden alle Aspekte
des auswärtigen Handelns der EU und alle der EU zur Verfügung stehenden Mittel
und Instrumente einbezogen werden, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
Flexibilität und Planungssicherheit sowie zwischen kurz-, mittel- und
langfristigen Zielen herzustellen. Das GDR würde die strategischen
Handlungsleitlinien definieren und sich auf einen breiten Policymix stützen,
der wiederum auf den Politiken und Instrumente der EU und der Mitgliedstaaten
basiert, die in einem Land oder einer Region zur Anwendung kommen sollen.
Berücksichtigt würden dabei auch diplomatische und politische Aspekte
(Gemeinsame Außen‑ und Sicherheitspolitik, politischer Dialog, Demokratie
und Menschenrechte usw.), die Entwicklungszusammenarbeit, die humanitäre Hilfe,
Sicherheitsfragen und die externe Dimension der EU-internen Politik. Gemäß den
Vorschlägen für die neuen Instrumente soll das GRD, sofern ein solches Dokument
für ein Land oder eine Region ausgearbeitet wurde, für die Programmierung
herangezogen wird, sodass für das betreffende Land bzw. die betreffende Region
kein Strategiepapier mehr erforderlich ist. 5.2. Förderung eines flexibleren
und reaktiveren Programmierungsprozesses Die EU muss den Programmierungsprozess
vereinfachen, um besser auf Veränderungen reagieren zu können, und sie muss ihn
flexibler gestalten, um die gemeinsame Programmierung mit den Mitgliedstaaten,
die für die EU zur Norm werden sollte, zu erleichtern. Die Programmierung der
Mittel muss auf einer klaren Strategie beruhen, die für jedes Partnerland bzw.
jede Partnerregion in einem Strategiepapier festgelegt wird. Im Strategiepapier
wird auch eine mehrjährige Mittelzuweisung angegeben, die oberhalb eines
bestimmten Betrags liegen muss[7].
Jedes der nachstehenden Dokumente kann als Strategiepapier dienen: 1. ein von einem Partnerland vorgelegtes
nationales Strategiepapier (ein nationaler Entwicklungsplan oder ein
vergleichbares Dokument), das von der Kommission und den EAD-Dienststellen
anerkannt wurde; 2. ein gemeinsames Programmierungsdokument,
das vom EAD und der Kommission in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten
ausgearbeitet wurde; 3. ein Länderstrategiepapier, ein regionales
Strategiepapier oder ein vergleichbares Dokument, das vom EAD und den
Kommissionsdienststellen ausgearbeitet wurde. Wie oben erwähnt, sollte das GRD, sofern
vorhanden, auch als Strategiepapier dienen. Das Vorliegen eines dieser
Dokumente schließt nicht aus, dass weitere Dokumente ausgearbeitet werden, doch
muss für die Programmierung der EU-Mittel mindestens eines der genannten
Dokumente verfügbar sein. Bei Ländern der Nachbarschaftsregion, die mit der EU
einen Aktionsplan oder ein vergleichbares Dokument vereinbart haben, werden die
Länderstrategiepapiere durch einheitliche Unterstützungsrahmen ersetzt. Beim
Instrument für Heranführungshilfe werden die neuen Länderstrategiepapiere für
eine größere Kohärenz aller durch das Instrument abgedeckten Politikbereiche
sorgen. Ausgehend von dem Strategiepapier sollte die
Programmierung der EU-Mittel grundsätzlich in einem Mehrjahresrichtprogramm
oder einem vergleichbaren Dokument festgelegt werden. EAD und Kommission werden
sich darum bemühen, wo immer möglich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
gemeinsame Mehrjahresprogrammierungsdokumente zu erstellen. Die Programmierung der EU-Mittel trägt dem
Bedarf und den Strategien der Partnerländer Rechnung und daher sollte der
Programmierungszeitraum grundsätzlich zeitlich auf deren Strategiezyklus
abgestimmt werden. Der Programmierungszyklus der EU kann von Land zu Land
unterschiedlich ausfallen; daher kann es vorkommen, dass der vorab
programmierte Mittelansatz nicht den gesamten Zeitraum 2014 bis 2020 bzw. nicht
alle Richtbeträge für die einzelnen Länder abdeckt. Bei Ländern, die sich in Krisen-, Nachkrisen-
oder fragilen Situation befinden oder von einem Konflikt betroffen sind, ist
ein höheres Maß an Flexibilität erforderlich, damit die EU‑Unterstützung
nach Maßgabe des GRD oder des Länderstrategiepapiers bzw. vorliegender EU‑Strategien
für die Bereiche Konfliktprävention, Krisenreaktion, Krisenabwehr und
Friedenskonsolidierung rasch (um)programmiert werden kann. Dadurch soll die
geeignete Kombination von Konzepten und Instrumenten gefunden werden, die ein
angemessenes Gleichgewicht zwischen den sicherheitsrelevanten, den
entwicklungspolitischen und den humanitären Aspekten herstellt und einen
nahtlosen Übergang von der kurzfristigen Reaktion zur langfristigen
Unterstützung gewährleistet. Bei der Programmierung bzw. Umprogrammierung
sollten u. a. die folgenden Schlüsselbereiche im Vordergrund stehen:
Staatsführung, Wiederaufnahme sozialer Dienstleistungen und Wiederherstellung
von Existenzgrundlagen, Friedenskonsolidierung und Staatsbildung, Angehen der
Grundursachen der Fragilität oder des Konflikts (bzw. eines möglichen
Wiederaufflammens), Verwundbarkeit durch Katastrophen. Da sich die politische
Lage äußerst rasch verändern kann, sollten die Verfahren zur Annahme bzw.
Anpassung der Mehrjahresrichtprogramme verkürzt werden. Falls und soweit
erforderlich werden die Programmierungsdokumente überarbeitet. 6. Vorgeschlagene Struktur der
neuen Rubrik für den bereich des auswärtigen handelns 6.1 Zusammenarbeit mit
Partnerländern Die Europäische Union wird in direkter
Anwendung des Vertrags ihre Beziehungen zu ihren externen Partnern auf vier
große politische Prioritäten ausrichten: Erweiterung, Nachbarschaft,
Zusammenarbeit mit strategischen Partnern und Entwicklungszusammenarbeit. Das Instrument
für Heranführungshilfe (IPA) bleibt die finanzielle Säule der
Erweiterungsstrategie und umfasst alle Aspekte der internen Politik sowie
thematische Fragen. Es soll sicherzustellen, dass die Kandidatenländer und
potenziellen Kandidaten vollständig auf einen möglichen Beitritt vorbereitet
sind, indem sie dazu ermuntert werden, EU‑Strategien und ‑Politiken
in ihre nationalen Prioritäten aufzunehmen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf
folgenden Bereichen: Unterstützung politischer Reformen, insbesondere durch
Stärkung der demokratischen Institutionen, der Rechtsstaatlichkeit sowie durch
Förderung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, sozioökonomische
Entwicklung, regionale Zusammenarbeit, Übernahme und Umsetzung des
Besitzstands, Ziele der Strategie Europa 2020 sowie Vorbereitung auf die
Verwaltung interner Politiken ab dem Zeitpunkt des Beitritts. Die Abstimmung
der finanziellen Unterstützung auf die allgemeinen Fortschritte bei der
Umsetzung der Heranführungsstrategie soll verstärkt werden. Das Europäische
Nachbarschaftsinstrument (ENI) wird den Nachbarländern
der EU zugute kommen, indem es eine vertiefte politische Zusammenarbeit und
eine engere wirtschaftliche Verflechtung mit der EU sowie einen wirksamen und
dauerhaften Übergang zur Demokratie unterstützt. Die Zusammenarbeit der EU mit
ihren Nachbarländern wird sich gemäß der gemeinsamen Mitteilung der Hohen
Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU und der Europäischen
Kommission „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“[8] auf das leistungsbasierte
Konzept („mehr für mehr“) stützen. Der Schwerpunkt des Finanzierungsinstruments
für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) wird auf der Bekämpfung der
Armut liegen. Darüber hinaus soll es zur Verwirklichung weiterer Ziele des
auswärtigen Handelns der EU beitragen, wie insbesondere zur Förderung der
nachhaltigen Entwicklung und der sozialen und ökologischen Entwicklung sowie
zur Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen
Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte. Es umfasst folgende Elemente: i) geografische Programme zur Unterstützung
der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, die
nicht von ENI, IPA oder dem Europäischen Entwicklungsfonds erfasst werden. Um
im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen zur Wirksamkeit der
Entwicklungszusammenarbeit dem Bedarf der Partnerländer und ihren Prioritäten
gerecht zu werden und deren fortgesetztes Engagement sicherzustellen, werden
die geografischen Programme weiterhin den Hauptschwerpunkt des DCI bilden. ii) thematische Programme, die
zusammengefasst werden, sodass mehr Flexibilität geben ist, um auf globale
Herausforderungen rasch zu reagieren. Das „Programm für globale öffentliche
Güter und Herausforderungen“ wird sich mit den wichtigsten globalen Gütern und
Herausforderungen befassen, darunter Klimaschutz, Umwelt, Energie, menschliche
Entwicklung, Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft sowie
Migration, wobei gleichzeitig für Kohärenz mit dem Ziel der Armutsminderung
gesorgt wird. Um das Ziel der Strategie Europa 2020 zu erreichen, sollen
mindestens 25 % der Programmmittel für Klima- und Umweltschutzziele
eingesetzt werden. Mindestens 20 % der Mittel des Programms „Globale
öffentliche Güter und Herausforderungen“ werden für die Förderung der sozialen
Inklusion und der menschlichen Entwicklung bereitgestellt, insbesondere für
Schlüsselprioritäten wie Basisgesundheitsversorgung und Grundbildung. Das
Programm „zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Behörden“ soll diese
Akteure dazu befähigen, sich an Entwicklungsstrategien und -prozessen zu
beteiligen. Das afrikaweite Programm im Rahmen des DCI wird die Umsetzung der
strategischen Partnerschaft EU-Afrika unterstützen und die anderen Instrumente
der Zusammenarbeit mit Ländern und Regionen Afrikas ergänzen. Die Kohärenz und Konsistenz der Politik der EU
soll dabei angemessen berücksichtigt werden; hierzu soll die umfassende
Einbeziehung der externen Dimension der EU-internen Politik im Rahmen des DCI
und bei seiner Programmierung mehr Gewicht erhalten und dem Bedarf und den
Prioritäten der Partnerländer im Einklang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit
der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung getragen werden. Das Konzept der Differenzierung erlaubt eine
bessere Verknüpfung von Soforthilfe und Entwicklungshilfe, wobei Länder, die
spezifische Herausforderungen im Rahmen des Übergangs bewältigen müssen, bei
den Mittelzuweisungen Priorität erhalten sollen. Spezifische
Programmierungsbestimmungen und Flexibilität gewährleistende Regelungen für
Länder in Krisen- oder Nachkrisenphasen dürften zu einer besseren Koordinierung
zwischen Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung beitragen. In diesem
Zusammenhang könnten durch Rückgriff auf eine Reserve von nicht zugewiesenen
Mitteln – auf der Grundlage von Änderungen der Mehrjahresrichtprogramme – Mittel
für die Bewältigung von Herausforderungen im Rahmen des Übergangs
bereitgestellt werden. Die Zusammenarbeit mit den Ländern in Afrika,
im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean wird weiterhin größtenteils nicht
aus dem EU-Haushalt, sondern aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF;
11. Auflage) finanziert. Die Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und
Gebieten fällt ebenfalls unter den EEF. Die unterschiedlichen Beitragsschlüssel
für die Mitgliedstaaten im Rahmen des 11. EEF sollen stärker an die für
den EU-Gesamthaushalt geltenden Beitragsschlüssel angenähert werden, um eine
spätere Eingliederung des EEF in den EU-Haushalt zu unterstützen. Die Partnerschaft EU-Grönland zielt auf
die Fortführung der engen Beziehungen zwischen beiden Seiten und die
gleichzeitige Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der
grönländischen Gesellschaft ab. Die Partnerschaft soll sich auf Bereiche
erstrecken, die ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial für Grönland bergen
- wie etwa Rohstoffe - bzw. diese Bereiche verstärkt berücksichtigen. Das neue Partnerschaftsinstrument
(PI) wird die Interessen der EU und die beiderseitigen Interessen
voranbringen und fördern und der Strategie Europa 2020 eine globale Dimension
verleihen. Es ersetzt das Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit mit
industrialisierten Ländern und wird der EU ermöglichen, effizient und flexibel
Ziele der Zusammenarbeit, die aus den Beziehungen der Union zu Partnerländern
erwachsen, und globale Herausforderungen anzugehen. Das
Partnerschaftsinstrument hat einen weltweiten Geltungsbereich, doch liegt sein
Schwerpunkt auf strategischen Partnern und aufstrebenden Volkswirtschaften. Es
könnte auch neue Beziehungen zu Ländern untermauern, die in absehbarer Zeit nicht
mehr für bilaterale Entwicklungshilfe in Betracht kommen. Die Ausgaben können
als öffentliche Entwicklungshilfe klassifiziert werden, was jedoch nicht
obligatorisch ist. Das Partnerschaftsinstrument könnte auch einen Beitrag zu
den Zielen der EU im Bereich Klimaschutz und biologische Vielfalt leisten,
jedoch werden für diese Zwecke keine Mittel vorab veranschlagt werden. Die künftigen Instrumente des auswärtigen
Handelns sollen der EU und ihren Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit bieten,
ihren bestehenden politischen und wirtschaftlichen Partnerschaften größere
Wirkung zu verleihen und ihren in internationalen Gremien eingegangenen
Verpflichtungen nachzukommen. So hat sich die EU u. a. das Ziel gesetzt,
mindestens 20 % der Haushaltsmittel der Union für die Schaffung einer
klimaresistenten Gesellschaft, die geringe CO2-Emissionen verursacht,
einzusetzen und Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und biologische Vielfalt
durchgängig bei allen Instrumenten des auswärtigen Handelns zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen zusätzlich zu der
Mittelzuweisung für das Programm „Erasmus für alle“ zur Stärkung der
internationalen Dimension der Hochschulbildung Mittel in Höhe von
voraussichtlich 1 812 100 000 EUR aus den verschiedenen
Instrumenten des auswärtigen Handelns (Finanzierungsinstrument für
Entwicklungszusammenarbeit, Europäisches Nachbarschaftsinstrument, Instrument
für Heranführungshilfe, Partnerschaftsinstrument und Europäischer
Entwicklungsfonds) im Einklang mit den in Artikel 21 EUV festgelegten Zielen des
auswärtigen Handelns der EU bereitgestellt werden, und zwar für Maßnahmen zur
Förderung der Lernmobilität sowie für die Zusammenarbeit und den Politikdialog
mit Behörden/Einrichtungen/Organisationen aus Ländern, die im Rahmen der
genannten Instrumente förderfähig sind. 6.2 Weltweite Förderung von
Menschenrechten und Demokratie Die Stärkung des Europäischen
Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) soll der EU die
Möglichkeit geben, mehr Unterstützung für die Entwicklung dynamischer
Zivilgesellschaften und ihre besondere Rolle als wichtige Akteure für einen
positiven Wandel zu leisten und damit zur Förderung von Menschenrechten und
Demokratie beizutragen. Dadurch soll die EU unter anderem besser in die Lage
versetzt werden, rasch auf Menschenrechtskrisen zu reagieren sowie
internationale und regionale Menschenrechtsschutzmechanismen stärker zu
unterstützen. Unterstützt werden sollen auch die Durchführung von
Wahlbeobachtungsmissionen, die Weiterverfolgung der von ihnen ausgesprochenen
Empfehlungen und die Verbesserung von demokratischen und Wahlprozessen. 6.3 Krisenprävention und
Krisenmanagememt Das Instrument für Stabilität
(IfS) soll ausgebaut werden, um den wachsenden Herausforderungen des
internationalen Umfelds besser gerecht zu werden. Die nicht‑progammierbaren
Mittel werden für die Reaktion auf Krisensituationen, einschließlich
Naturkatastrophen, eingesetzt. Die programmierbaren Mittel sind in erster Linie
für Folgendes bestimmt: Aufbau von Kapazitäten für die Vorbereitung auf den
Krisenfall und Bewältigung globaler und regionenübergreifender Bedrohungen wie
Terrorismus, organisierte Kriminalität, illegaler Handel, Schutz kritischer
Infrastrukturen und der öffentlichen Gesundheit sowie Minderung von Risiken im
Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen
Stoffen. Unterstützt werden auch Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass
den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern in Krisen- und
Konfliktsituationen, einschließlich ihrer Gefährdung durch geschlechtsbezogene
Gewalt, angemessen Rechnung getragen wird. Das Instrument für nukleare Zusammenarbeit (INSC)
zielt weiterhin darauf ab, im Einklang mit internationalen Übereinkünften und
Normen einen hohen Standard für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz
sowie die Anwendung effizienter und wirksamer Sicherungsmaßnahmen für
Kernmaterial in Drittländern zu unterstützen, insbesondere in den
Nachbarländern. 6.4 Sonstige
Finanzierungsinstrumente des Bereichs Außenbeziehungen Zu den Instrumenten, auf die die EU im
Außenbereich zurückgreifen kann, gehört auch die makrofinanzielle Hilfe für
Drittländer. Dieses Instrument wird eingesetzt, wenn aufgrund außergewöhnlicher
Umstände makrofinanzielle Hilfe bereitgestellt werden soll, um die Überwindung
vorübergehender Leistungsbilanzprobleme zu unterstützen. Eine Voraussetzung für
die Gewährung dieser Hilfe ist die Beteiligung des IWF. Die makrofinanzielle
Hilfe ist in erster Linie für EU-Nachbarländer gedacht. Alle Beschlüsse über
die Gewährung makrofinanziellere Hilfe müssen mit den Prioritäten des
auswärtigen Handelns der EU in Einklang stehen. Die Instrumente für die Bereiche humanitäre
Hilfe und Katastrophenschutz, auf die an dieser Stelle nicht eingegangen wurde,
werden weiterhin aus der Rubrik „Globales Europa“ des MFR für den Zeitraum
2014-2020 finanziert. Ferner sollen aus Mitteln der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik weiterhin Maßnahmen ohne militärische und
verteidigungsbezogene Aspekte unterstützt werden. 7. Kohärenz der Instrumente Wie in der Vergangenheit werden auch weiterhin
in einem Land verschiedene Instrumente des auswärtigen Handelns der EU zur
Anwendung kommen. Für aufstrebende Volkswirtschaften, die in absehbarer Zeit
nicht mehr für bilaterale Entwicklungshilfe in Betracht kommen, wie Brasilien,
China und Indien, sollten unterschiedlich gestaltete Partnerschaften
eingerichtet werden, bei denen die verschiedenen Instrumente, die diesen
Ländern über die bilaterale Entwicklungshilfe hinaus zur Verfügung stehen,
genutzt werden. In Betracht kämen hier beispielsweise Programme zur Förderung
der regionalen Entwicklung und thematische Programme im Rahmen des
Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, des Europäischen
Instruments für Demokratie und Menschenrechte, des Instruments für Stabilität,
des Partnerschaftsinstruments oder im Rahmen externer Komponenten EU-interner
Instrumente usw. Im Einklang mit den Bestimmungen des neuen Vertrags werden EAD
und Kommissionsdienststellen in der Programmierungsphase besonderes Augenmerk
auf die Kohärenz der verschiedenen Politikmaßnahmen und Instrumente legen. [1] Instrument für Heranführungshilfe, Europäisches
Nachbarschaftsinstrument, Finanzierungsinstrument für die
Entwicklungszusammenarbeit, Beschluss der Kommission zur Umsetzung des Beschlusses
des Rates über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und
Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits, Partnerschaftsinstrument,
Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte, Instrument für
Stabilität, Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit.
Diese Leitlinien gelten auch für die Instrumente in den Bereichen humanitäre
Hilfe, Katastrophenschutz und makrofinanzielle Hilfe. [2] KOM(2011) 500 „Ein Haushalt für ,Europa 2020“ –
Teil II“. [3] Auf der Grundlage von Artikel 290 AEUV. [4] Artikel 21 und Artikel 22 EUV. [5] Artikel 210 AEUV. [6] Die Erweiterungsländer ausgenommen. In ihrem Fall wird
die strategische Planung der finanziellen Hilfe von der Kommission auf der
Grundlage der Erweiterungsstrategie vorgenommen. [7] Der exakte Betrag ist jeweils festzulegen. Im Entwurf
der DCI-Verordnung ist dieser bereits vorgesehen. Im Falle von IPA können die
Mehrjahresprogramme angenommen werden, ohne dass ein Betrag festgelegt wurde. [8] KOM(2011) 303.