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Document 52011DC0847
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS on the results achieved and on qualitative and quantitative aspects of implementation of the European Fund for the Integration of third-country nationals for the period 2007-2009 (report submitted in accordance with Article 48 (3) (b) of Council Decision 2007/435/EC of 25 June 2007)
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die erzielten Ergebnisse sowie die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007-2009 (Bericht gemäß Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b der Entscheidung des Rates 2007/435/EG vom 25. Juni 2007)
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die erzielten Ergebnisse sowie die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007-2009 (Bericht gemäß Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b der Entscheidung des Rates 2007/435/EG vom 25. Juni 2007)
/* KOM/2011/0847 endgültig */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die erzielten Ergebnisse sowie die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007-2009 (Bericht gemäß Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b der Entscheidung des Rates 2007/435/EG vom 25. Juni 2007) /* KOM/2011/0847 endgültig */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN über die erzielten Ergebnisse sowie die
qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Europäischen Fonds
für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007-2009 (Bericht
gemäß Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b der Entscheidung des Rates
2007/435/EG vom 25. Juni 2007)
1.
EINLEITUNG
Für den Zeitraum 2007-2013 hat die Europäische
Union das Generelle Programm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“
eingerichtet und mit Mitteln von insgesamt 4 032 Mio. EUR ausgestattet.[1]
Das Programm umfasst vier Fonds und soll für eine faire Verteilung der
finanziellen Lasten unter den Mitgliedstaaten sorgen, die sich durch die
Einführung einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen der EU und der
Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen im Bereich Asyl und Einwanderung ergeben.[2]
Einer der vier Fonds ist der Europäische Fonds
für die Integration von Drittstaatsangehörigen[3] („der Fonds“), der
für den Zeitraum 2007–2013 mit einem Gesamtbudget von 825 Mio. EUR
ausgestattet wurde. Durch den „Basisrechtsakt“ zur Einrichtung des
Fonds (d.h. die o.g. Entscheidung des Rates) wird die Kommission zur Vorlage
eines Zwischenberichts über die erzielten Ergebnisse sowie die qualitativen und
quantitativen Aspekte der Durchführung des Fonds verpflichtet.[4]
In dem vorliegenden Bericht werden auf der
Grundlage der von den Mitgliedstaaten im ersten Halbjahr 2010 vorgelegten
Berichte[5] die Ergebnisse der
Jahresprogramme 2007, 2008 und 2009 zusammen mit den Informationen dargelegt,
die der Kommission im ersten Quartal 2011 vorlagen.
2.
ZIEL, ANWENDUNGSBEREICH, ZWECK UND PRIORITÄTEN DES FONDS
Das allgemeine Ziel des Fonds ist es, die
Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, es Drittstaatenangehörigen mit
unterschiedlichem wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen,
sprachlichen und ethnischen Hintergrund zu ermöglichen, die Voraussetzungen für
den Aufenthalt zu erfüllen und sich leichter in die europäischen Gesellschaften
zu integrieren. Der Fonds ist in erster Linie für Maßnahmen bestimmt, die die
Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen betreffen. Zur Verwirklichung dieses Ziels trägt der
Fonds zur Entwicklung und Durchführung einzelstaatlicher Strategien für die
Integration von Drittstaatsangehörigen im Hinblick auf alle Aspekte der
Gesellschaft bei, wobei besonders dem Grundsatz Rechnung getragen wird, dass
Integration ein wechselseitiger, dynamischer Prozess ist, der auf gegenseitigem
Entgegenkommen aller Zuwanderer und aller in den Mitgliedstaaten ansässigen
Personen gründet. Der Anwendungsbereich des Fonds umfasst
rechtmäßig in der EU aufhältige Drittstaatsangehörige, d.h. alle
Personen, die nicht Bürger der EU im Sinne von Artikel 17 Absatz 1
des Vertrags sind, nicht jedoch die Zielgruppe des Europäischen
Flüchtlingsfonds. Der Fonds trägt zur Verwirklichung folgender spezifischer Ziele
bei: a) Unterstützung der Entwicklung und Durchführung von Aufnahmeverfahren,
die für den Prozess der Integration von Drittstaatsangehörigen relevant und
nützlich sind; b) Entwicklung und Umsetzung des Prozesses zur Integration von neu
zugewanderten Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten; c) Ausbau der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Entwicklung,
Durchführung, Überwachung und Bewertung von Konzepten und Maßnahmen zur
Integration von Drittstaatsangehörigen; d) Austausch von Informationen und bewährten
Verfahren sowie Zusammenarbeit in und zwischen den Mitgliedstaaten bei der
Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung von Konzepten und
Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen. Der Fonds wird vornehmlich nach dem Grundsatz
der gemeinsamen Mittelverwaltung durch die Mitgliedstaaten verwaltet. Im
Wege jährlicher Programme der Mitgliedstaaten sollen durch den EU-Haushalt zum
einen Aktivitäten in den Mitgliedstaaten im Bereich der Integration von
Drittstaatsangehörigen unterstützt werden, die den nationalen oder lokalen Gegebenheiten
entsprechen, und zum anderen der Kapazitätenaufbau in öffentlichen wie privaten
Diensten, die mit Drittstaatsangehörigen befasst sind. Die Maßnahmen werden im Einklang mit den Strategischen
Leitlinien der Kommission[6] kofinanziert, in denen
vier Prioritäten festgelegt sind: 1. Maßnahmen zur Umsetzung der
Gemeinsamen Grundprinzipien im Bereich der europäischen Integrationspolitik; 2. Entwicklung
von Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung
der Strategien und Maßnahmen und zur Erleichterung der Koordination des
‚vergleichenden Lernens‘; 3. Aufbau integrationspolitischer Kapazitäten,
Koordinierung und Aufbau interkultureller Kompetenz in den Mitgliedstaaten auf
allen Regierungsebenen; 4. Austausch von Erfahrungen, bewährten Praktiken und
Informationen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen
mindestens drei dieser Prioritäten umsetzen (die Prioritäten Nr. 1 und
Nr. 2 sind obligatorisch); zahlreiche Mitgliedstaaten haben beschlossen,
dies für alle vier Prioritäten zu tun. Darüber hinaus enthalten die strategischen Leitlinien fünf spezifische
Prioritäten, die im Rahmen jeder der vorgenannten Prioritäten umgesetzt
werden können. Bei Projekten, die einer oder mehrerer der nachstehenden
spezifischen Prioritäten dienen, kann der EU-Beitrag angehoben werden. Die
spezifischen Prioritäten sind: - Spezifische Priorität Nr. 1: Partizipation als Mittel zur
Förderung der sozialen Integration von Drittstaatsangehörigen (Maßnahmen zur
Einbeziehung von Drittstaatsangehörigen in die Formulierung und Umsetzung
integrationspolitischer Konzepte und Maßnahmen) - Spezifische Priorität Nr. 2: Spezielle Zielgruppen (Maßnahmen
einschließlich Einführungsprogramme und –aktivitäten, die auf die besonderen
Bedürfnisse bestimmter Gruppen wie Frauen, Jugendliche und Kinder, ältere
Menschen, Analphabeten oder Personen mit Behinderungen zugeschnitten sind. - Spezifische Priorität Nr. 3: Innovative Einführungsprogramme und
–aktivitäten (Maßnahmen zur Entwicklung innovativer Einführungsprogramme und
–aktivitäten, um es Drittstaatsangehörigen zu ermöglichen, gleichzeitig ihrer
Arbeit oder ihrem Studium nachgehen zu können, z. B. durch Teilzeitkurse,
Intensivkurse, Fernunterricht, E-Learning). - Spezifische Priorität Nr. 4: Interkultureller Dialog (Maßnahmen
zur Förderung von Interaktion und Austausch z. B. durch Stärkung des
interkulturellen Dialogs, insbesondere um potenzielle Konflikte, die durch
Unterschiede in den kulturellen oder religiösen Praktiken verursacht werden,
lösen zu können und auf diese Weise zu einer besseren sozialen Integration von
Drittstaatsangehörigen beizutragen und sie mit den Werten und Lebensweisen der
Mitgliedstaaten vertraut zu machen). - Spezifische Priorität Nr. 5: Einbeziehung der
Aufnahmegesellschaft in den Integrationsprozess (Sensibilisierungsmaßnahmen und
Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft in den
Integrationsprozess). Neben den nationalen
Programmen können jährlich bis zu 7 % der zur Verfügung stehenden
EU-Mittel auf Initiative der Kommission direkt für länderübergreifende
Projekte, Studien oder andere Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft verwendet
werden („Gemeinschaftsmaßnahmen“). In den Haushaltsjahren
2003-2006 wurden unter Verwendung von Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt die
„INTI Vorbereitungsmaßnahmen zur Förderung der Integration von
Drittstaatsangehörigen“ durchgeführt. Dieses Instrument ermöglichte konkrete
praktische Erfahrungen mit länderübergreifenden Projekten und leistete dadurch
den verschiedenen Organisationen in den Mitgliedstaaten Hilfestellung bei der
Vorbereitung auf die Anlaufphase des Fonds im Jahr 2007.[7]
3.
HAUSHALTSMITTEL
Die Haushaltsmittel des Europäischen Fonds für die Integration von
Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007-2013 sind in der folgenden Tabelle
dargestellt. Tabelle 1 — EU-Haushaltsmittel
für den Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen, 2007-2013
Beträge in EUR EUR || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 (*) || 2013 (*) || Gesamt Gesamt MS || 60 357 000 || 72 075 000 || 90 675 000 || 102 765 000 || 122 295 000 || 152 750 000 || 171 550 000 || 772 467 000 Gemeinschafts- maßnahmen || 4 543 000 || 5 425 000 || 6 825 000 || 7 735 000 || 9 205 000 || 9 750 000 || 10 950 000 || 54 433 000 GESAMT || 64 900 000 || 77 500 000 || 97 500 000 || 110 500 000 || 131 500 000 || 162 500 000 || 182 500 000 || 826 900 000 (*) tatsächliche Mittelbereitstellung
2007 bis einschließlich 2011; Beträge für 2012 gemäß dem Haushaltsvorentwurf;
Beträge für 2013 sind vorläufig. Alle Mitgliedstaaten
sind an der Durchführung des Fonds beteiligt, nur Dänemark nimmt gemäß dem
Protokoll über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die
Europäische Union nicht teil. Die für die nationalen Programme zur Verfügung
gestellten Mittel werden alljährlich unter den anderen 26 Mitgliedstaaten
anhand der folgenden beiden Kriterien aufgeteilt: i) durchschnittliche
Gesamtzahl der Drittstaatsangehörigen, die sich in den drei Vorjahren legal in
den Mitgliedstaaten aufgehalten haben, und ii) Zahl der Drittstaatsangehörigen
(mit Ausnahme einiger spezifischer Kategorien), denen ein Mitgliedstaat in den
drei Vorjahren eine Erlaubnis zum Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet
ausgestellt hat; mit den jeweils anwendbaren Gewichtungskoeffizienten. Die maximale Beteiligung des Fonds an
Projekten in den Mitgliedstaaten beträgt 50 % der Gesamtkosten einer
Maßnahme; für Mitgliedstaaten, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten, und
für Maßnahmen mit Bezug auf die spezifischen Prioritäten gemäß der
strategischen Leitlinien beträgt die maximale Beteiligung 75 %.
4.
VORBEREITUNG DER DURCHFÜHRUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN
Um eine harmonisierte Anwendung zu
gewährleisten und gemeinsame Formulare für die Programmplanung und
Berichterstattung zu erstellen, hat die Kommission Durchführungsbestimmungen[8]
erlassen, die bis auf wenige Ausnahmen für alle vier Fonds gleich sind. Dort
sind unter anderem die Auswahlverfahren und die Kriterien der Förderfähigkeit der
Ausgaben festgelegt, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Fonds entstehen.
Eine weitere wichtige Hilfestellung war die Erarbeitung eines Handbuchs zur
Förderfähigkeit, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erfolgte.
Das Handbuch enthält praktische Beispiele und vorbildliche Praktiken für das
Projektmanagement und wird regelmäßig aktualisiert. Auch wurden
Informationsveranstaltungen zu den Bestimmungen für die Förderfähigkeit
organisiert. Weitere allgemeine Erläuterungen wurden bei den Sitzungen des „SOLID-Ausschusses“
und bei drei Konferenzen gegeben (2008 zu den Fonds im Allgemeinen, 2009
für die Prüfbehörden sowie zur Programmplanung und Evaluierung). Während die Verwaltung
der Fonds durch die Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der gemeinsamen Mittelverwaltung
erfolgt, trägt die Kommission die Gesamtverantwortung für die Ausführung des
EU-Haushalts. Den Mitgliedstaaten obliegt somit die Einrichtung eines nationalen
Verwaltungs- und Kontrollsystems für den Fonds, bestehend aus einer
für die Verwaltung des Programms zuständigen Behörde (gegebenenfalls unterstützt
durch eine beauftragte Behörde), einer Prüfbehörde zur Überprüfung der
effektiven Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems und einer
Bescheinigungsbehörde, die die Ausgabenerklärungen vor ihrer Übermittlung an
die Kommission zu bescheinigen hat. Diese Behörden sind gemeinsam dafür
verantwortlich, dass die dem Mitgliedstaat zugewiesenen Mittel nach dem Grundsatz
der wirtschaftlichen Haushaltsführung eingesetzt werden. Alle
Mitgliedstaaten haben der Kommission eine Beschreibung ihres Verwaltungs- und
Kontrollsystems vorgelegt, anhand derer die Kommission die Einhaltung der
geltenden Vorschriften überprüfen kann. Ende 2010 hatte die Kommission nahezu
alle Beschreibungen mit einem „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ versehen.
Darüber hinaus wurden bis zu diesem Zeitpunkt in 17 Mitgliedstaaten
Vor-Ort-Audits der Verwaltungs- und Kontrollsysteme (die auch bei anderen Fonds
des Generellen Programms üblich sein können) durchgeführt; für weitere sieben Mitgliedstaaten
waren Audits im Jahr 2011 vorgesehen. Die meisten Systeme schienen reibungslos
zu funktionieren, doch in einigen Fällen waren noch Verbesserungen
erforderlich. In dieser Phase der Audits, die während der gesamten
Programmlaufzeit 2007‑2013 fortgesetzt werden, betraf dies vor allem die
Auswahlverfahren, die den Behörden zur Verfügung stehenden Personalressourcen
und die Dokumentation der Verfahren und der bereits durchgeführten Aufgaben.
Insgesamt scheinen die meisten der Mitgliedstaaten über solide Systeme zu verfügen.
5.
DIE MEHRJAHRESPROGRAMME 2007-2013
Die Genehmigung der Mehrjahresprogramme war für
die meisten Mitgliedstaaten Ende 2008, für alle übrigen Anfang 2009
abgeschlossen. Um Verzögerungen bei der Durchführung, die im Wege von
Jahresprogrammen erfolgt, zu vermeiden, veranlasste die Kommission die gleichzeitige
Genehmigung der Mehrjahresprogramme und der ersten beiden Jahresprogramme für
2007 und 2008. Die Mehrjahresprogramme, die keine
Finanzierungsbeschlüsse beinhalten, liefern den zwischen der Kommission und den
einzelnen Mitgliedstaaten vereinbarten strategischen Rahmen für die
gemeinsame Nutzung der nationalen Mittel und der Fondsmittel für die gesamte Programmlaufzeit
2007-2013. Damit wird auf Unionsebene eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung
der Integration von Drittstaatsangehörigen unterstützt, deren Gesamtwert im
Zeitraum 2007-2013 fast 1 400 Mio. EUR beträgt.[9] Tabelle 2: Gesamtkosten
aller Mehrjahresprogramme und Finanzierungsquellen 2007 – 2013 (konsolidierte
Finanzpläne aller Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten für die siebenjährige
Laufzeit) Alle Beträge sind
in Mio. EUR angegeben und vorläufig Finanzierungsquelle || || vorläufige Beträge || % Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen || A || 769 Mio. EUR (*) || 55,6 % nationale öffentliche Mittel || B || 456 Mio. EUR || 32,9 % öffentliche Mittel insgesamt || C = A +B || 1 225 Mio. EUR || 88,5 % Private Zuwendungen || D || 159 Mio. EUR || 11,5 % Gesamtkosten aller Mehrjahresprogramme, 2007-2013 || E = C+ D || 1 384 Mio. EUR || 100 % (*) Die Mittelzuweisungen aus dem Fonds, die in die 2008
ausgearbeiteten Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten einbezogen wurden,
basierten auf den Mittelzuweisungen der Haushaltsbehörde für 2007 und 2008
sowie auf den Haushaltsansätzen für die Restdauer der Programmlaufzeit. Dies
erklärt die geringfügige Abweichung des Gesamtbetrags von 769 Mio. EUR von
dem in Tabelle 1 angegebenen Gesamtbetrag in Höhe von 772 467 000
EUR; der letztgenannte Wert basiert auf den tatsächlich erfolgten Mittelzuweisungen
2007-2011 und auf Schätzungen für 2012 und 2013. Die Informationen
zur Einführung nationaler Regelungen im Bereich Integration und zur
Durchführung der nationalen Integrationsprogramme sowie die Aussagen der
Mitgliedstaaten in den Mehrjahresprogrammen lassen den Schluss zu, dass einige
Mitgliedstaaten bei Einleitung der Programme nicht über nennenswerte Erfahrungen
mit speziell auf die Integration von Drittstaatsangehörigen ausgerichteten
Maßnahmen verfügten. Zu dieser Gruppe gehörten u.a. Griechenland, Ungarn, Irland,
Litauen und Rumänien. Umgekehrt konnten mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich,
Österreich, Niederlande und Spanien, auf eigene Erfahrungen einschließlich
umfangreicher Finanzierungsprogramme zurückgreifen. Der prioritäre Bedarf für eine wirksame
Integration von Drittstaatsangehörigen war von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden
und hing von einer Reihe von Faktoren ab wie der jeweiligen Einwanderungsgeschichte,
dem Anteil der Drittstaatsangehörigen an der Gesamtbevölkerung, den aktuellen
Migrationsströmen, den wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, der Verfügbarkeit
von Strukturen und Diensten zur Unterstützung der Integration sowie dem institutionellen
Gesamtrahmen. Gleichwohl setzte eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die
gleichen Interventionsschwerpunkte. Hier ist als erstes der „zweiseitige
Ansatz“ zu nennen, der auf dem Grundsatz basiert, dass Neuzuwanderer und Aufnahmegesellschaft
in den Integrationsprozess einbezogen werden sollten (21 Mitgliedstaaten);
darunter fallen Maßnahmen zur Erhöhung der Toleranz, zur Sensibilisierung für die
Diskriminierung von Migranten und zur Bekämpfung solcher Tendenzen sowie zur Förderung
des interkulturellen Dialogs. Der zweite Schwerpunkt (15 Mitgliedstaaten) lag
auf der staatsbürgerlichen Dimension und der Bereitstellung von Informationen
für Drittstaatsangehörige zu Geschichte, Institutionen, grundlegenden Normen
und Werten der Aufnahmegesellschaft. Eine dritte große Herausforderung (13 Mitgliedstaaten)
war die Anpassung der öffentlichen und privaten Dienste an eine multikulturelle
Gesellschaft sowie der Auf- und Ausbau organisatorischer Kapazitäten in
Einrichtungen, die mit Drittstaatsangehörigen in Kontakt stehen. Schließlich
stellte auch die Verbesserung der Sprachkenntnisse ein Erfordernis mit hoher
Priorität dar (12 Mitgliedstaaten). Der weitaus größte
Anteil der Fondsmittel für den Zeitraum 2007-2013 wird auf Priorität 1
(siehe Kapitel 2) entfallen (geplanter Anteil auf EU-Ebene = 75 % mit
einer Streubreite von 41 % in Finnland bis zu 94% in der Tschechischen
Republik), mit deutlichem Abstand gefolgt von Priorität 2 (12 % auf
EU-Ebene), Priorität 3 (9 %) und Priorität 4 (4 %). Finnland,
das vergleichsweise großes Gewicht auf Priorität 2 legt, ist der einzige
Mitgliedstaat, der für Priorität 1 voraussichtlich weniger als 50 % der
Fondsmittel erhalten wird. Schaubild 1: Verteilung der EU-Mittel auf die
vier Prioritäten in den Mehrjahresprogrammen Gemäß dem Basisrechtsakt sind die
Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, im Einklang mit den geltenden
einzelstaatlichen Regelungen und Praktiken eine partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit den Behörden und Einrichtungen zu organisieren, die an
der Abwicklung des Mehrjahresprogramms beteiligt oder imstande sind, einen
nützlichen Beitrag zur Entwicklung des Programms zu leisten. Die Partnerschaft
muss zwingend die für die Verwaltung des Europäischen Sozialfonds und des
Europäischen Flüchtlingsfonds zuständigen Behörden umfassen. Die Mehrjahresprogramme liefern die
Beschreibung der organisatorischen Struktur der Partnerschaft in den einzelnen
Mitgliedstaaten. Häufig bestehen die Partnerschaftsausschüsse aus mehreren
Ministerien, den oben genannten Durchführungsbehörden des Europäischen
Sozialfonds und des Europäischen Flüchtlingsfonds und gelegentlich auch aus
lokalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen. In manchen Mitgliedstaaten
arbeiten die Partnerschaftsausschüsse auf zwei Ebenen, d.h. es gibt einen
allgemeinen Ausschuss und daneben spezielle Taskforces oder Expertengruppen.
Neben diesen formalen Gremien gibt es in den meisten Mitgliedstaaten
regelmäßige (halbjährliche oder jährliche) Treffen mit allen an der
Durchführung der Projekte beteiligten Organisationen statt, um Bilanz zu ziehen
und die Finanzierungsprioritäten für die nächsten Jahresprogramme zu diskutieren. Die Komplementarität des Fonds mit den anderen
EU-Finanzierungsinstrumenten wird in den Mitgliedstaaten in erster Linie
durch enge Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sichergestellt, die im Rahmen
der Partnerschaft für die verschiedenen Fonds zuständig sind. Die
Zusammenarbeit umfasst typischerweise die Konsultation der betreffenden Behörden
bei der Planung und Programmierung sowie bei der Erstellung der Liste der zur Förderung
ausgewählten Projekte. Das ist einfach, wenn dieselbe Behörde für verschiedene
Fonds im Rahmen des Generellen Programms zuständig ist (z. B. wenn die für
den Integrationsfonds zuständige Behörde gleichzeitig auch den Europäischen
Flüchtlingsfonds verwaltet, wie es in der Tschechischen Republik, Finnland, Deutschland,
Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien
und dem Vereinigten Königreich der Fall ist). Außerdem müssen in vielen Mitgliedstaaten
die Antragsteller etwaige andere nationale oder EU-Finanzierungsquellen angeben,
die Relevanz des Fonds gegenüber anderen EU-Fonds begründen oder sich
verpflichten, für die durch den Fonds unterstützten Projekte keine anderen
EU-Finanzierungsquellen zu nutzen. Zur Vermeidung von Überschneidungen zwischen
dem Fonds und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten haben mehrere
Mitgliedstaaten zudem dafür gesorgt, dass der Fonds die Maßnahmen des
Europäischen Sozialfonds ergänzt, indem zum Beispiel die Fondsmittel dazu
genutzt werden, das Qualifikationsniveau der Drittstaatsangehörigen auf den
Standard anzuheben, der für die Teilnahme an ESF-finanzierten Maßnahmen zur
Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. So haben sich in einigen
Mitgliedstaaten echte Synergien ergeben, vor allem wenn die für den Fonds
zuständige Behörde auch für den ESF zuständig ist, wie in Belgien, Spanien oder
Schweden. In einigen
Mitgliedstaaten ist die für den Fonds zuständige Behörde zudem auch Mitglied
der Partnerschaft des Europäischen Sozialfonds. Dies gilt z. B. für Österreich,
Ungarn und Irland.
6.
DURCHFÜHRUNG DES EUROPÄISCHEN FONDS FÜR DIE INTEGRATION VON
DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN IM ZEITRAUM 2007-2009
Der
Berichtszeitraum 2007-2009 umfasst 29 % des Gesamtbezugsrahmens des
Fonds, mit verfügbaren Mitteln in Höhe von insgesamt 239,9 Mio. EUR
für Maßnahmen, die in gemeinsamer und in direkter Mittelverwaltung durchgeführt
werden.
6.1.
Durchführung von nationalen Programmen in gemeinsamer
Mittelverwaltung
Für die ersten drei Jahre der Durchführung des Fonds wurden 78 Jahresprogramme
genehmigt, mit einer Mittelbindung von ca. 223,1 Mio. EUR. Schaubild 2
zeigt die Aufteilung der Fondsmittel auf die Mitgliedstaaten nach dem in der
Rechtsgrundlage festgelegten Verteilungsschlüssel. Schaubild 2: Verteilung der für nationale Programme
eingesetzten EU-Mittel, 2007-2009 Beträge in Mio. EUR (gerundete Werte) Im Zeitraum 2007-2009
waren die fünf Hauptempfänger des Fonds Spanien (34,7 Mio. EUR),
das Vereinigte Königreich (34,3 Mio. EUR), Deutschland (33,6 Mio. EUR)
und Italien (30 Mio. EUR) (jeweils zwischen 13% und 15% der EU-Gesamtmittel,
die für die nationalen Programme bereitgestellt waren), gefolgt von Frankreich
(18,2 Mio. EUR bzw. 8 % der Gesamtmittel). Insgesamt erhielt
diese Gruppe im Berichtszeitraum ca. 68 % aller Mittelzuweisungen für nationale
Programme. Darauf folgten mit einigem Abstand acht
Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Griechenland,
Niederlande, Polen, Portugal und Schweden) mit jeweils 2‑3 % der für
2007-2009 bereitgestellten Fondsmittel, d.h. mit Zuweisungen von 4,5-5,5 Mio. EUR
pro Land. Alle anderen Mitgliedstaaten erhielten
jeweils zwischen 0,7 % und 1,7 % der Fondsmittel. Im Zeitraum 2007-2009
lagen die Zuweisungen für diese 13 Mitgliedstaaten zwischen 1,59 Mio. EUR
(Malta) und 3,75 Mio. EUR (Ungarn). Im Zeitraum 2007-2011 erfolgte innerhalb der
Reihenfolge der fünf Hauptempfänger nur eine leichte Verschiebung: Italien
belegt im Jahr 2011 den ersten Platz, gefolgt vom Vereinigten Königreich,
Spanien, Deutschland und Frankreich. Dies spiegelt die jeweiligen Einwanderungsströme
und die Zahl der legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen im Bezugszeitraum
wieder, auf deren Grundlage die Verteilung der Fondsmittel an die
Mitgliedstaaten vorgenommen wird.[10] Addiert man die im Rahmen der Jahresprogramme aus
den nationalen Haushalten und von den Empfängern selbst bereitgestellten Ressourcen
zu den Fondsmitteln, so summieren sich die Kosten aller zu finanzierenden
Maßnahmen auf ca. 371 Mio. EUR über den Dreijahreszeitraum 2007-2009.
Der Beitrag aus den Fondsmitteln lag bei 60 % dieses Betrags, die
Mitgliedstaaten trugen aus öffentlichen Mitteln knapp unter 35 % (128,7 Mio. EUR)
bei, und die Empfänger selbst leisteten einen Beitrag zu den veranschlagten Gesamtkosten
in Höhe von ca. 5 % (19,5 Mio. EUR). Dies Werte entsprechen in
etwa den in den Mehrjahresprogrammen angegebenen Prozentsätzen (siehe
Tabelle 2 in Kapitel 5), wobei zu berücksichtigen ist, dass der
Finanzierungsbeitrag der Empfänger zu Beginn des Programmplanungszeitraums
2007-2013 per definitionem nur „geplant“ werden konnte. Für jedes Jahresprogramm konnten die
Mitgliedstaaten bis zu 7 % ihrer jährlichen Mittelzuweisung + 30 000 EUR
zur Finanzierung technischer Hilfe für die Verwaltung des Fonds verwenden. Die
für die technische Hilfe in den Mitgliedstaaten vorgesehenen Finanzmittel
betrugen insgesamt 5 Mio. EUR (2007), 5,8 Mio. EUR (2008)
und 7,1 Mio. EUR (2009). Ein Blick auf die Verwendungsrate gemäß den Ende 2010 vorliegenden
Angaben zeigt eine relativ hohe Mittelbindung in den Mitgliedstaaten: von
82 % der Fondsmittel im Jahr 2007 über 83 % für 2008 bis hin zu fast
100 % im Jahr 2009. Für das Jahr 2007 meldeten sechs Mitgliedstaaten Mittelbindungsraten
von fast 100 %, vier weitere Mitgliedstaaten erreichten 90 % oder
mehr. Im Jahr 2008 erzielten vier Mitgliedstaaten eine Mittelbindungsrate von
nahezu 100 %, sieben weitere erzielten eine Rate von mindestens 90 %
ihrer Zuweisungen. Die Mittelbindungen im
Zeitraum 2007-2009 spiegeln das generelle Umsetzungsprofil der nationalen
Programme wider. In den meisten Mitgliedstaaten kam es während der Anlaufphase
in den Jahren 2007 und 2008 zu erheblichen Verzögerungen (siehe Kapitel 7.4). Viele
Mitgliedstaaten konnten diese Probleme jedoch bewältigen, so dass die Durchführung
der Jahresprogramme für 2009 in den meisten Ländern vergleichsweise reibungslos
erfolgte.
6.2.
Gemeinschaftsmaßnahmen
Für jedes Jahr des Zeitraums 2007-2011 hat die
Kommission ein Arbeitsprogramm angenommen, in dem die Prioritäten und Ziele für
die Gemeinschaftsmaßnahmen des Fonds und die geplanten Unterstützungsmaßnahmen
festgelegt wurden. Die Gemeinschaftsmaßnahmen zielen stets auf grenzübergreifende
Projekte und auf Maßnahmen im Interesse der Union im Bereich der Integration
von Drittstaatsangehörigen. Die Vergabe von Finanzhilfen im genannten
Zeitraum erfolgte jeweils nach einer Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen, die sich an alle Arten von Organisationen richtete, mit der
Vorgabe, dass sich an jedem Projekt mindestens drei bis fünf Mitgliedstaaten
beteiligten. In den Aufforderungen wurden u.a. die folgenden Prioritäten festgelegt:
Förderung von Integrationsstrategien und –maßnahmen für verschiedene
Einwanderergruppen wie Frauen und Kinder; Integrationsmaßnahmen auf lokaler Ebene
wie die Förderung integrativer Wohnviertel; Erhebung der Wahrnehmung des
Integrationsprozesses seitens der Öffentlichkeit und der Migranten; Analyse der
Zusammenhänge zwischen Zulassungsverfahren und Integrationsprozess usw. Die
Kommission hat im Zeitraum 2007-2010 insgesamt 37 grenzübergreifende
Projekte mit einem Gesamtvolumen von 17,85 Mio. EUR gefördert. Zusätzlich zu den Finanzhilfen, auf die der Großteil der verfügbaren
EU-Ressourcen entfiel, wurden mehrere öffentliche Ausschreibungen durch Gemeinschaftsmaßnahmen
finanziert. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang: • die Unterstützung für das Europäische
Integrationsforum,[11] ein von der Europäischen
Kommission ins Leben gerufenes Diskussionsforum zum Thema Integration mit
Vertretern der Zivilgesellschaft, das seit 2008 zweimal jährlich zusammentritt; • die interaktive Europäische
Webseite für Integration,[12] mit umfassenden
Dokumentationen, Nachrichten und vorbildlichen Praktiken aus allen
EU-Mitgliedstaaten; alle Akteure im Bereich Integration können auf diese
Webseite zugreifen und Informationen austauschen; • das Handbuch zur Integration
für Entscheidungsträger und Praktiker[13], das
mittlerweile in der dritten Ausgabe vorliegt. Zweck des Handbuchs ist die
Zusammenstellung und Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen zu
verschiedenen Aspekten der Integration wie z. B. „Massenmedien und
Integration“, „Bewusstseinsbildung und Handlungskompetenz von Zuwanderern“, „Erwerb
der Staatsangehörigkeit und Ausübung einer aktiven Staatsbürgerschaft“, „Jugendliche
Zuwanderer, Bildung und Arbeitsmarkt“.
7.
DURCHFÜHRUNG DER PROGRAMME FÜR 2007, 2008 UND 2009 IN DEN
MITGLIEDSTAATEN
Gemäß dem Basisrechtsakt[14]
hatten die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 30. Juni 2010 einen Bewertungsbericht
über die Durchführung der durch den Fonds geförderten Maßnahmen vorzulegen; hierzu
verwendeten alle Mitgliedstaaten das von der Kommission zur Verfügung gestellte
Musterformular. In diesem frühen Stadium der Durchführung der
Mehrjahresprogramme (im Juni 2010 lagen nur für das Jahresprogramm 2007 endgültige
Daten zu den abgeschlossenen Projekten vor, die Durchführung des
Jahresprogramms 2008 war eben erst abgeschlossen worden und die des Jahresprogramms
2009 war noch in Gang) konzentrieren sich die Berichte der Mitgliedstaaten
zwangsläufig vor allem auf Aspekte der Durchführung und weniger auf die Ergebnisse
und Auswirkungen. Diese werden Gegenstand der nationalen Bewertungsberichte
über die Ergebnisse und Auswirkungen der durch den Fonds geförderten Maßnahmen
im Zeitraum 2007-2010 sein, die der Kommission bis zum 30. Juni 2012
vorzulegen sind. In diesem Kapitel werden die von den
Mitgliedstaaten übermittelten Daten und Fakten zu den Jahresprogrammen für
2007, 2008 und 2009 vorgestellt und verglichen. Es sei darauf hingewiesen, dass
es sich bei den Zahlenangaben um Durchschnittswerte handelt, die nicht immer
Abweichungen vom Trend erkennen lassen. Soweit möglich, wurde auf Abweichungen
vom Durchschnitt hingewiesen.
7.1.
Überblick
Im Rahmen der ersten drei Jahresprogramme
2007, 2008 und 2009 waren in den Mitgliedstaaten insgesamt 1949 Projekte
durch den Fond finanziert worden (Stand: 30. Juni 2010). Das
entspricht einem EU-Durchschnitt von 75 geförderten Projekten je Mitgliedstaat
in diesem Dreijahreszeitraum, allerdings mit erheblichen Unterschieden von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat (siehe Tabelle 4). Tabelle 4: Geförderte
Projekte im Rahmen der drei Jahresprogramme 2007, 2008 und 2009 Mitgliedstaat || Programm 2007 || Programm 2008 || Programm 2009 * || Gesamt 2007-2009 Österreich || 34 || 31 || 39 || 104 Belgien || 13 || 14 || 21 || 48 Bulgarien || 13 || 14 || 0 || 27 Zypern || 3 || 10 || 8 || 21 Tschechische Republik || 2 || 27 || 17 || 46 Estland || 17 || 76 || 72 || 165 Finnland || 10 || 18 || 12 || 40 Frankreich || 2 || 3 || 29 || 34 Deutschland || 162 || 148 || 59 || 369 Griechenland || 7 || 11 || 0 || 18 Ungarn || 19 || 22 || 20 || 61 Irland || 8 || 0 || 0 || 8 Italien || 54 || 48 || 59 || 161 Lettland || 13 || 17 || 0 || 30 Litauen || 16 || 12 || 12 || 40 Luxemburg || 3 || 12 || 14 || 29 Malta || 0 || 1 || 3 || 4 Niederlande || 3 || 9 || 6 || 18 Polen || 35 || 36 || 0 || 71 Portugal || 12 || 10 || 3 || 25 Rumänien || 1 || 7 || 4 || 12 Slowakische Republik || 11 || 5 || 10 || 26 Slowenien || 3 || 2 || 0 || 5 Spanien || 169 || 241 || 120 || 530 Schweden || 9 || 19 || 0 || 28 Vereinigtes Königreich || 8 || 11 || 10 || 29 Gesamt EU || 627 || 804 || 518 || 1949 * Im Rahmen des
Jahresprogramms 2009 waren Projektauswahl und Finanzierung am 30. Juni
2010 noch nicht abgeschlossen. Zwar sind die Mitgliedstaaten mit den höchsten
Mittelzuweisungen in der Regel auch diejenigen mit der größten Anzahl an
geförderten Projekten (Spanien: 530 Projekte, Deutschland: 369, Italien:
161) und umgekehrt die Mitgliedstaaten mit den geringsten Mittelzuweisungen
diejenigen mit der geringsten Anzahl an geförderten Projekten (Malta: 4 Projekte,
Slowenien: 5, Irland: 8), doch die Anzahl der Projekte korreliert nicht immer
mit dem Umfang der Mittel. So hat Estland mit einer vergleichsweise geringen
Fördersumme etwa genauso viele Projekte durchgeführt wie Italien. Umgekehrt hat
das Vereinigte Königreich, eines der wichtigsten Empfängerländer, seine
Ressourcen auf eine begrenzte Anzahl größerer Projekte (ca. 30) konzentriert. Die
Anzahl der Projekte in den einzelnen Mitgliedstaaten spiegelt daher eine
bestimmte Förderstrategie (breit gefächerte Unterstützung vs. Konzentration)
wider, die auch in der durchschnittlichen Höhe des EU-Förderbeitrags je Projekt
deutlich wird. Meist wurden im Rahmen der nationalen
Programme kleine bis mittlere Projekte finanziert, mit einem durchschnittlichen
EU-Beitrag von ca. 76 000 EUR je Projekt. In
16 Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Estland,
Finnland, Deutschland, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Slowakei,
Spanien und Schweden) lag dieser Betrag sogar noch niedriger (18 338 ‑ 68 952 EUR).
Die geringsten EU‑Finanzierungsbeiträge pro Projekt entfielen auf Estland,
Bulgarien, Luxemburg und Polen (siehe Tabelle 5). In zehn Mitgliedstaaten lag der Förderbeitrag
je Projekt hingegen höher als im EU-Durchschnitt (Zypern, Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Malta, Niederlande, Rumänien, Slowenien und Vereinigtes
Königreich). Die höchste Förderung je Projekt erhielt mit großem Abstand
Frankreich, gefolgt vom Vereinigten Königreich, Slowenien und den Niederlanden. Tabelle 5: Durchschnittlicher Betrag der EIF-Förderung
je Projekt für die Programmjahre 2007 und 2008* * Da Projektauswahl und Finanzierung für 2009
am 30. Juni 2010 noch nicht abgeschlossen waren, basiert die Berechnung
der durchschnittlichen EU-Finanzierung pro Projekt nur auf den ersten beiden
Jahresprogrammen.
7.2.
Durchführungsmodalitäten, Projektauswahl und Finanzierung
Im Rahmen des Generellen Programms können die
Mitgliedstaaten zwischen zwei Durchführungsmodalitäten wählen: • die zuständige Behörde fungiert als „Vergabegremium“,
und die Projekte werden grundsätzlich auf der Grundlage von offenen
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt (in hinlänglich
begründeten Fällen können Finanzhilfen ohne eine solche Aufforderung gewährt
werden), oder • die zuständige Behörde fungiert als
„Durchführungsstelle“ und führt die Projekte direkt durch, allein oder in
Zusammenarbeit mit anderen nationalen Behörden, die aufgrund des Fachwissens
ihrer Mitarbeiter, ihres hohen Spezialisierungsgrades oder ihrer
Verwaltungsbefugnisse eine entsprechende Kompetenz besitzen, weil aufgrund der
Projektmerkmale wie beispielsweise einer De-jure-Monopolstellung oder aus
Sicherheitsgründen keine andere Durchführungsoption in Frage kommt. In Anbetracht des Zwecks des Fonds und der
großen Bandbreite der Akteure in diesem Bereich war erwartungsgemäß die „Vergabemethode“
mit 95 % aller geförderten Projekte (insgesamt 1852 Projekte) die
mit Abstand häufigste Durchführungsmodalität. Alle Mitgliedstaaten haben bei
der Durchführung ihrer Programme ganz oder zumindest teilweise auf diese Methode
zurückgegriffen. Lediglich neun Mitgliedstaaten (Zypern, Estland,
Frankreich, Italien, Lettland, Slowakei, Slowenien, Spanien und das Vereinigte
Königreich) verwendeten die „Durchführungsmethode“; dies war bei insgesamt 97 Projekten
der Fall. Zudem wurden die meisten dieser Projekte zu Beginn des mehrjährigen
Programmzeitraums gefördert, und ihre Anzahl nahm im Lauf der Zeit ab. Bei der „Vergabemethode“ kamen nur acht Mitgliedstaaten
(Österreich, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande und Slowenien)
mit einer einzigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen pro Jahresprogramm
aus. In allen anderen Mitgliedstaaten waren bei mindestens einem der
Jahresprogramme mehrere Aufrufe erforderlich, um die Mittel voll auszuschöpfen oder
die unterschiedlichen Interventionsbereiche der Programme abzudecken. Die Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen wurden mit der beeindruckenden Gesamtzahl von 5234 Vorschlägen im Dreijahreszeitraum beantwortet. Die Vorschläge kamen von nationalen,
regionalen und lokalen Behörden, einer Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen,
Bildungs- und Forschungseinrichtungen usw. Allein im Rahmen des
Jahresprogramms für 2009 wurden fast 2000 Vorschläge eingereicht (siehe Tabelle
6). Wegen der sehr hohen Antwortrate wurden nur
47 % aller eingegangenen Vorschläge ausgewählt, von denen 73 % eine
Finanzierungshilfe erhielten. Bei einigen Mitgliedstaaten war die
vorhandene Finanzierung ein einschränkender Faktor (z. B. Bulgarien, Estland,
Italien und Litauen), doch war dies nicht der einzige Grund für die Ablehnung
von Vorschlägen bzw. für die Entscheidung, nicht allen ausgewählten Vorschlägen
eine Finanzhilfe zu gewähren. In einigen Fällen kann die weitergehende Analyse
der ausgewählten Vorschläge durch die zuständige Behörde gegebenenfalls dazu führen,
dass keine Finanzierungshilfe gewährt wird, weil die durchführende Organisation
in eine Krise geraten war oder den erforderlichen ergänzenden
Finanzierungsanteil nicht mehr aufbringen konnte oder weil wichtige für den
Abschluss der Finanzhilfevereinbarung erforderliche technische Details nicht
vorgelegt werden konnten. Hier nahmen die zuständigen Behörden ihre
Verantwortung für die Finanzierung der Projekte aus den Fondsmitteln mit großer
Sorgfalt wahr. Tabelle 6: Gemäß der
„Vergabemethode“ nach entsprechender Aufforderung eingegangene, ausgewählte und
geförderte Projekte (2007-2009) Mitgliedstaat || Programm 2007 || Programm 2008 || Programm 2009 || Gesamt 2007-2009 eingegangene Vorschläge || ausgewählte Projekte || geförderte Projekte || eingegangene Vorschläge || ausgewählte Projekte || geförderte Projekte || eingegangene Vorschläge || ausgewählte Projekte || geförderte Projekte || eingegangene Vorschläge || ausgewählte Projekte || geförderte Projekte Österreich || 48 || 34 || 34 || 70 || 31 || 31 || 119 || 40 || 39 || 237 || 105 || 104 Belgien || 14 || 14 || 13 || 14 || 14 || 14 || 25 || 23 || 21 || 53 || 51 || 48 Bulgarien || 40 || 22 || 13 || 56 || 31 || 14 || 0 || 0 || 0 || 96 || 53 || 27 Zypern || 2 || 0 || 0 || 18 || 7 || 7 || 17 || 5 || 5 || 37 || 12 || 12 Tschechische Republik || 2 || 2 || 2 || 48 || 28 || 27 || 27 || 19 || 17 || 77 || 49 || 46 Estland || 31 || 5 || 5 || 134 || 72 || 71 || 110 || 81 || 69 || 275 || 158 || 145 Finnland || 47 || 10 || 10 || 23 || 18 || 18 || 48 || 12 || 12 || 118 || 40 || 40 Frankreich || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 135 || 30 || 27 || 135 || 30 || 27 Deutschland || 336 || 162 || 162 || 236 || 148 || 148 || 305 || 59 || 59 || 877 || 369 || 369 Griechenland || 56 || 8 || 7 || 46 || 11 || 11 || 0 || 0 || 0 || 102 || 19 || 18 Ungarn || 34 || 19 || 19 || 45 || 22 || 22 || 45 || 20 || 20 || 124 || 61 || 61 Irland || 41 || 10 || 8 || 0 || 0 || 0 || 29 || 0 || 0 || 70 || 10 || 8 Italien || 405 || 171 || 41 || 373 || 145 || 28 || 523 || 350 || 38 || 1301 || 666 || 107 Lettland || 14 || 11 || 11 || 21 || 15 || 15 || 0 || 0 || 0 || 35 || 26 || 26 Litauen || 17 || 16 || 16 || 14 || 13 || 12 || 27 || 16 || 12 || 58 || 45 || 40 Luxemburg || 7 || 3 || 3 || 19 || 12 || 12 || 20 || 15 || 14 || 46 || 30 || 29 Malta || 9 || 0 || 0 || 1 || 1 || 1 || 4 || 3 || 3 || 14 || 4 || 4 Niederlande || 5 || 3 || 3 || 12 || 9 || 9 || 16 || 6 || 6 || 33 || 18 || 18 Polen || 45 || 37 || 35 || 57 || 36 || 36 || 53 || 0 || 0 || 155 || 73 || 71 Portugal || 13 || 12 || 12 || 12 || 12 || 10 || 3 || 3 || 3 || 28 || 27 || 25 Rumänien || 5 || 3 || 1 || 15 || 8 || 7 || 16 || 4 || 4 || 36 || 15 || 12 Slowakische Republik || 14 || 10 || 10 || 7 || 5 || 5 || 18 || 10 || 10 || 39 || 25 || 25 Slowenien || 2 || 2 || 2 || 1 || 1 || 1 || 0 || 0 || 0 || 3 || 3 || 3 Spanien || 437 || 126 || 126 || 331 || 233 || 233 || 258 || 115 || 115 || 1026 || 474 || 474 Schweden || 74 || 9 || 9 || 0 || 19 || 19 || 38 || 0 || 0 || 112 || 28 || 28 Vereinigtes Königreich || 34 || 12 || 7 || 29 || 11 || 11 || 84 || 36 || 10 || 147 || 59 || 28 Gesamt EU || 1732 || 701 || 549 || 1582 || 902 || 762 || 1920 || 847 || 484 || 5234 || 2450 || 1795 Hinweis: Hier sind nur
Projekte erfasst, die nach der „Vergabemethode“ nach entsprechender
Aufforderung eingereicht, ausgewählt und finanziert wurden (d.h. keine
Projekte, die entsprechend der Ausnahmeregelung ohne vorherige Aufforderung oder
nach der „Durchführungsmethode“ finanziert wurden). Bei mehr als einer
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein Jahresprogramm ist jeweils
die Gesamtzahl der eingegangenen, ausgewählten und finanzierten Projekte für
alle Aufforderungen im jeweiligen Jahresprogramm angegebenen.
7.3.
Projektbereiche – Umsetzung der Prioritäten und der
spezifischen Prioritäten
Angesichts der sehr hohen Zahl geförderter
Projekte und der Verschiedenartigkeit der mit der Projektdurchführung betrauten
Organisationen wurde im Berichtszeitraum ein breites Spektrum an Themen
angegangen. Die geförderten Projekte lassen sich nach dem Kriterium der
wichtigsten Zielgruppe grob in drei Kategorien unterteilen: Projekte, die in
erster Linie auf Drittstaatsangehörige abzielen; Projekte, die auf öffentliche
und private Dienste abstellen, die mit Drittstaatsangehörigen zu tun haben;
Projekte, die an die Aufnahmegesellschaft gerichtet sind (siehe Tabelle 7). Auf
den folgenden Seiten werden die verschiedenen geförderten Aktionen ausführlich
beschrieben. Die Themenbereiche, in denen die meisten
Maßnahmen durch den Fonds gefördert wurden, bezogen sich auf die Zielgruppe
der Drittstaatsangehörigen, mit Projekten zu Informations- und
Bildungsmaßnahmen einschließlich Sprachkompetenz, praktischen Informationen und
Staatsbürgerkunde. Fast genauso wichtig war der „zweiseitige Ansatz“. An zweiter Stelle wurden in der Mehrheit der Mitgliedstaaten
Maßnahmen zum Kapazitätenaufbau im weiteren Sinne (Anpassung und
Koordinierung der öffentlichen und privaten Dienste) und zur Kooperation zwischen
den Mitgliedstaaten sowie auf die Aufnahmegesellschaft ausgerichtete
Maßnahmen gefördert, die von ebenso großer Bedeutung sind. Interessanterweise
wurde der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten und auch dem Bereich Forschung,
Studien, Überwachung und Evaluierung mehr Gewicht beigemessen als zu Beginn
der Programmplanung erwartet. Rund 80 % aller Projekte zielten auf die
Umsetzung von Projekten der Priorität 1 ab, danach folgten mit großem
Abstand Projekte im Rahmen der Priorität 3 (10 %), Priorität 2 (6 %)
und Priorität 4 (4 %). Die Verteilung der Projekte auf die
Prioritäten entspricht den zu Beginn des Programmplanungszeitraums veranschlagten
Gesamtbeträgen. Im Hinblick auf die vier „spezifischen Ziele“ (siehe
Kapitel 2) wurde der Entwicklung und Umsetzung des Prozesses zur
Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen mit fast 70 %
aller geförderten Projekte die größte Bedeutung beigemessen. Dies
entspricht der Bestimmung im Basisrechtsakt, derzufolge der Fonds in erster
Linie auf Maßnahmen auszurichten ist, „die die Integration von neu
zugewanderten Drittstaatsangehörigen betreffen“. Die Mitgliedstaaten machten umfassend
Gebrauch von der Möglichkeit einer höheren EU-Kofinanzierung von Projekten, die
auf eines oder mehrere der spezifischen Ziele abstellen; dies betraf 62 % aller betreffenden Projekte. Der größte Anteil
entfiel dabei auf Projekte mit mehreren spezifischen Zielen, gefolgt von
Projekten zur Umsetzung der beiden spezifischen Ziele 2 und 5. Es sind allerdings
deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten festzustellen. So
haben Italien, Lettland und Spanien Projekte zu allen fünf spezifischen Zielen
durchgeführt. Im Gegensatz dazu war in Österreich, Zypern und Slowenien nur
eines der spezifischen Ziele Gegenstand von Projekten (spezifisches Ziel 4),
ebenso in Frankreich und im Vereinigten Königreich (spezifisches Ziel 2).
In Malta, Spanien und Schweden wurden bei allen nach der „Vergabemethode“
geförderten Projekten eines oder mehrere spezifische Ziele umgesetzt. Insgesamt hat sich der während der
Planungsphase der Mehrjahresprogramme ermittelte prioritäre Bedarf weitgehend
bestätigt; sofern Änderungen vorgenommen wurden, waren diese das Ergebnis
der von den durchführenden Organisationen vorgelegten konkreten Vorschläge. Tabelle 7:
Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Mehrjahresprogramme
2007-2009 geförderten Maßnahmen ‚Zielgruppe‘ || Art der Maßnahme || Priorität 1 || Priorität 2 || Priorität 3 || Priorität 4 || Gesamt MS Drittstaats-angehörige || Verbesserung der Sprachkompetenz (und Aufbau entsprechender Kapazitäten) || 20: AT, BE, CY, CZ, DE, EE, FR, EL, HU, IE, IT, LV, LT, LU, PL, RO, SK, SI, ES, UK || || 2: BE, CY || 1: MT || 21: AT, BE, CY, CZ, DE, EE, FR, EL, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, PL, RO, SK, SI, ES, UK Verbreitung allgemeiner und praktischer Informationen (Rechte und Pflichten, zur Verfügung stehende Dienstleistungen usw.) sowie Staatsbürgerkunde (Kultur, Geschichte und Institutionen des aufnehmenden Mitgliedstaats) || 22: AT, BE, BG, CY, CZ, EE, FI, EL, HU, IE, IT, LV, LT, LU, PL, PT, RO, SK, SI, ES, SE, UK || 1: IT || 6: BE, EE, FI, HU, IT, LV || 2: BE, MT || 23: AT, BE, BG, CY, CZ, EE, FI, EL, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, PL, PT, RO, SK, SI, ES, SE, UK Zugang zu anderen Bildungswegen || 6: BE, EE, EL, LV, SE, UK || 1: CZ || || || 7: BE, CZ, EE, EL, LV, SE, UK Vorbereitende Maßnahmen zur Erleichterung des anschließenden Zugangs zum Arbeitsmarkt, zur Teilnahme am Erwerbs- und Wirtschaftsleben sowie zur Steigerung der Eigenständigkeit || 12: AT, BG, DE, EL, LT, MT, PL, PT, RO, SK, ES, SE || 1: CZ || 3: FI, LV, LT || || 15: AT, BG, CZ, DE, FI, EL, LV, LT, MT, PL, PT, RO, SK, ES, SE Orientierung und Beratung zu sozialen und juristischen Belangen || 11: BE, CZ, FI, FR, HU, LV, PL, PT, RO, SK, ES || || 3: CZ, FI, LV || || 11: BE, CZ, FI, FR, HU, LV, PL, PT, RO, SK, ES Zweiseitiger Ansatz: Erleichterung bzw. Förderung der Teilnahme von Drittstaatsangehörigen am gesellschaftlichen Leben, an den Dienstleistungen und am Austausch mit der Aufnahmegesellschaft || 14: AT, CY, DE, EE, EL, HU, IE, IT, LU, MT, NL, SK, ES, SE || || 3: FI, LV, SK || 1: MT || 15: AT, CY, DE, EE, FI, EL, HU, IE, IT, LU, MT, NL, SK, ES, SE Gesundheit || 3: CZ, ES, SE || || 2: CZ, PL || || 4: CZ, PL, ES, SE spezifische Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen || 10: AT, BE, DE, CZ, FI, FR, IT, ES, SE, UK || || || 1: IT || 10: AT, BE, CZ, DE, FI, FR, IT, ES, SE, UK Verbesserung der Betreuungseinrichtungen und der gesetzlichen Bestimmungen || 5: BE, CZ, IE, LV, UK || 1: BE || || || 5: BE, CZ, IE, LV, UK Wohnsituation || 2: PL, ES || || || || 2: PL, ES Maßnahmen vor der Ausreise (d.h. für Drittstaatsangehörige vor der Ankunft im Aufnahmemitgliedstaat) || 3: BE, FI, EL || || || || 3: BE, FI, EL Tabelle 7: Zusammenfassung
der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Mehrjahresprogramme 2007-2009
geförderten Maßnahmen (Fortsetzung) ‚Zielgruppe‘ || Art der Maßnahme || Priorität 1 || Priorität 2 || Priorität 3 || Priorität 4 || Gesamt MS politische Entscheidungs-träger, Mitarbeiter einschlägiger öffentlicher und privater Einrichtungen, andere Personen, die mit Drittstaats-angehörigen oder Einwanderungs-belangen befasst sind || Anpassung der öffentlichen und privaten Dienste an eine multikulturelle Gesellschaft durch Fortbildung, Kapazitätenaufbau und Sensibilisierungsmaßnahmen || 10: AT, CZ, EE, FR, HU, IT, LV, LT, PT, RO || 1: EE || 16: AT, BG, CY, CZ, EE, FI, EL, HU, LV, LT, LU, MT, PT, RO, SK, ES || 1: HU || 18: AT, BG, CY, CZ, EE, FI, FR, EL, HU, IT, LV, LT, LU, MT, PT, RO, SK, ES Studien zur Situation von Drittstaatsangehörigen im Mitgliedstaat ( insbesondere zur Einstellung der Aufnahmegesellschaft gegenüber Drittstaatsangehörigen) zur besseren Abstimmung der Integrationsmaßnahmen und ‑prozesse auf ihre Bedürfnisse || 6: BG, HU, IT, LV, RO, SE || 15: AT, BE, BG, CY, CZ, FI, EL, HU, IT, LT, LU, PL, RO, SK, UK || 4: AT, IT, PT, RO || 1: IT || 18: AT, BE, BG, CY, CZ, FI, EL, HU, IT, LV, LT, LU, PL, PT, RO, SK, SE, UK Analyse und Evaluierung früherer und aktueller Integrationsmaßnahmen und –prozesse im Allgemeinen und im Mitgliedstaat im Besonderen mit dem Ziel der Effizienzsteigerung || 4: MT, NL, SK, SE || 12: BG, CY, CZ, EE, FI, EL, IT, LV, LU, PL, PT, ES || 2: IT, RO || 1: IT || 17: BG, CY, CZ, EE, FI, EL, IT, LV, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, ES, SE Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Überwachung und Evaluierung (einschließlich Indikatoren) || || 13: AT, BG, CY, DE, EE, FI, EL, HU, IT, LU, PL, SK, UK || 1: IT || 1: SK || 13: AT, BG, CY, DE, EE, FI, EL, HU, IT, LU, PL, SK, UK Koordination der Leistungen und politischen Maßnahmen sowie Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren innerhalb des Mitgliedstaats || 3: EL, IT, PT || 6: LV, LT, PT, RO, SK, ES || 11: AT, BG, CY, DE, EL, HU, LT, LU, PL, PT, ES || 6: HU, LV, LU, NL, SK, ES || 16: AT, BG, CY, DE, EL, HU, IT, LV, LT, LU, NL, PL, PT, RO, SK, ES Koordination und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten || || 1: LT || 2: LT, SK || 11: AT, CY, CZ, EE, EL, HU, IT, LU, MT, NL, SE || 13: AT, CY, CZ, EE, EL, HU, IT, LT, LU, MT, NL, SK, SE Einbeziehung der Medien || 5: CZ, EL, HU, LT, SK || || 1: CY || || 6: CY, CZ, EL, HU, LT, SK Aufnahme-gesellschaft || Verstärkung der Toleranz, der Sensibilisierungsmaßnahmen und des interkulturellen Dialogs || 12: AT, CZ, DE, EE, EL, HU, IT, LT, LU, MT, PT, SK || 2: BG, PT || 6: AT, BG, CY, DE, LU, MT || 1: MT || 14: AT, BG, CY, CZ, DE, EE, EL, HU, IT, LT, LU, MT, PT, SK Der Hauptbereich, in dem Projekte im Rahmen
von Priorität 1 („Maßnahmen zur Umsetzung der Gemeinsamen
Grundprinzipien im Bereich der europäischen Integrationspolitik“) finanziert
wurden, betraf die Bereitstellung von allgemeinen und praktischen
Informationen und von Kursen in Staatsbürgerkunde für
Drittstaatsangehörige, die in den meisten Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Bei
den Projekten ging es z. B. um: - die Verbreitung von Informationen
in gedruckter oder elektronischer Form (Web-Portale usw.) oder durch
E-Learning; - Orientierungshilfe durch
einführende Schulungskurse, Workshops, Seminare usw.; - Vernetzung von Informationszentren
oder Aufnahmeeinrichtungen; - Organisation von Studienbesuchen
für Drittstaatsangehörige in staatlichen Einrichtungen, historischen Stätten
und Museen; - Mentorendienste oder Coaching
durch Mitglieder der einheimischen Bevölkerung, die die Zuwanderer aus
Drittstaaten bei der Integration in die aufnehmende Gesellschaft unterstützen. Als Zweites folgte der Bereich Sprachunterricht
in Form von Sprachkursen und Lehrmaterial für Drittstaatsangehörige einschließlich
E-Learning oder durch die Entwicklung spezieller Sprachlehrmethoden für
Zuwanderer aus Drittstaaten. Die Förderung des „zweiseitigen Ansatzes
bei der Integration“ wurde durch ein breites Spektrum
von häufig innovativen Aktivitäten finanziert wie Festivals, Kunstwettbewerbe
und Ausstellungen, die Einladung der Eltern der Zuwandererkinder in Schulen
oder gemeinsame Ferienlager für Kinder aus Zuwandererfamilien und einheimische
Kinder. Projekte zur Erhöhung der Toleranz, zur Sensibilisierung und zur
Förderung des interkulturellen Dialogs umfassten auch Aktivitäten wie
Sport- und Kulturveranstaltungen, Fernsehserien für die Aufnahmegesellschaft
usw. Die vorbereitenden Maßnahmen zur
Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und der Teilnahme am Wirtschaftsleben umfassten z. B. den Zugang zu Bildungsmaßnahmen, die nicht auf
Sprachförderung oder berufliche Weiterbildung abstellen, und die Durchführung
von Einstufungstests und Nachschulungskursen. Die Anpassung der öffentlichen und privaten
Dienste an eine multikulturelle Gesellschaft durch
Sensibilisierungsmaßnahmen und den Aufbau von Kapazitäten beinhaltete die
Organisation spezifischer Schulungen, Workshops und Seminare sowie die
Verbreitung von Informationsmaterialien. Die spezifischen Maßnahmen für
schutzbedürftige Gruppen waren vor allem auf Frauen
und Kinder gerichtet. Im Rahmen dieser Projekte erhielten sie individuelle
Unterstützung beim Verlassen der Aufnahmeeinrichtung, bei der Wohnungs- und
Arbeitssuche und bei der Inanspruchnahme von Gesundheits- und Sozialleistungen
usw. Beispiele für Projekte im Rahmen von Priorität 1 Griechenland hat in Zusammenarbeit mit der IOM in der Republik Moldau ein Schulungs- und Informationsprogramm für potenzielle Zuwanderer eingerichtet. Über einen Zeitraum von vier Monaten bot das Programm formelle und informelle Informationen über die griechische Sprache, die Institutionen des Landes und die Werte der griechischen Gesellschaft, praktische Informationen über die Rechte und Pflichten von Zuwanderern und über die erforderlichen Verfahren für die legale Einreise und den legalen Aufenthalt in Griechenland sowie berufliche Orientierungshilfe, um zu einer besseren Abstimmung der Fertigkeiten der Drittstaatsangehörigen auf den Bedarf am griechischen Arbeitsmarkt zu gelangen. Das Projekt stellte auf eine Gruppe ab, die ansonsten nur schwer zu erreichen ist. Es soll auch positive Auswirkungen auf die Zuwanderung zeitigen, indem die legale Zuwanderung erleichtert und zugleich die illegale zurückgedrängt wird. In Italien konzentrierte sich ein Projekt der Stadt Venedig vor allem auf sprachliche und landeskundliche Fortbildung für schutzbedürftige Personengruppen wie Analphabeten, Frauen und neu eingereiste Jugendliche aus Drittländern. Das Projekt bot den Teilnehmern flexible und eigens auf sie zugeschnittene Aktivitäten sowie innovative Schulungstechniken und Unterstützung (interkulturelle Mediation und Kinderbetreuung, Nutzung neuer Technologien usw.). Ein Netz von öffentlichen und privaten Partnern machte es möglich, die Aktivitäten fortlaufend an den Planungsvorgaben zu messen. Zum Abschluss des Projekts fand eine Veranstaltung statt, bei der die Teilnahmebescheinigungen für die verschiedenen Projektaktivitäten ausgehändigt wurden. In Portugal wurde mittels einer Partnerschaft zwischen öffentlichen Diensten, Mediatoren und Hochschulen ein Projekt zur Entwicklung der interkulturellen Mediation in den öffentlichen Diensten entwickelt. Erste Ergebnisse sind bereits zu erkennen: Schulungsinitiativen, Einbindung der Mediatoren in die Institutionen und konkrete Anwendung der interkulturellen Mediation. Das Mediationsangebot der öffentlichen Dienste wird aufrechterhalten und konsolidiert werden. Ein Profil der Stufe III im Nationalen Katalog von Qualifikationen und ein Weiterbildungsreferenzsystem werden erarbeitet und könnten auf einer höheren Stufe auch von den Universitäten übernommen werden. In einem Projekt in der Tschechischen Republik wird Zuwandererfamilien aus Drittstaaten jeweils eine tschechische Familie „zugeordnet“, die in derselben Region lebt. Das Projekt wird landesweit durchgeführt. Es kann als Ergänzung zur Einrichtung von Integrationszentren in allen Regionen des Landes gesehen werden; die paarweise Zuordnung von Familien, damit die einheimische Familie die ausländische unterstützen kann, schließt die Lücke zwischen den Bedürfnissen der Zuwandererfamilien und den Dienstleistungen, die das Integrationssystem der Tschechischen Republik zunehmend erbringen kann. Das Projekt wird durch eine breite Medienkampagne unterstützt. Ungarn unterstützte ein Projekt zur Sensibilisierung der Budapester Bevölkerung für die hier lebenden Migrantengruppen und für ihren Beitrag zur Multikulturalität der Stadt. In einer bekannten kulturellen Einrichtung im Herzen von Budapest wurden vier Festivals veranstaltet, die ein breites Spektrum kultureller Aktivitäten (Handwerk, Musik, Tanz, Film, Fotoausstellungen usw.) verschiedener Gruppen von Zuwanderern aus Drittstaaten darstellten. Der Bekanntheitsgrad der Veranstaltungen wurde durch eine Reihe von Kommunikationsmaßnahmen erhöht. Das Projekt trug erfolgreich zur Sensibilisierung der Bewohner Budapests für die Anwesenheit von Drittstaatsangehörigen in der Stadt bei und beförderte den interkulturellen Dialog. Mit den Projekten im Rahmen von
Priorität 2 („Entwicklung von Indikatoren und
Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung der Strategien und
Maßnahmen und zur Erleichterung der Koordination des vergleichenden Lernens“)
wurden Forschungsaktivitäten zur Lage von Drittstaatsangehörigen in
EU-Mitgliedstaaten und zur Einstellung der Gesellschaft gegenüber diesen
Migranten finanziert, um die Integrationsmaßnahmen an den konkreten Bedarf
anzupassen. Zu diesen Aktivitäten gehörten die Erhebung von Daten zu den
Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten, qualitative Forschung zum
Bildungswesen und Diskussionsgruppen mit Vertretern von
Nichtregierungsorganisationen sowie Interviews mit Zuwanderern und Experten. Es
wurden auch spezifischere Studien zum Beispiel zur Integration von
Zuwandererkindern ins Bildungssystem gefördert. Darüber hinaus wurden auch Analysen und
Evaluierungen integrationspolitischer Maßnahmen unterstützt wie die Analyse
des rechtlichen Rahmens und der Verwaltungspraxis, die Entwicklung von
Indikatoren oder Evaluierungsmethoden, die Koordinierung von Diensten und
Akteuren, um den Austausch von Informationen, statistischen Daten und
Nachrichten zum Thema Integration zu ermöglichen. Beispiele für Projekte im Rahmen von Priorität 2 In
Polen wurde ein Forschungsprojekt mit dem Titel Diskriminierung
von Drittstaatsangehörigen durchgeführt, das vor allem aus Maßnahmen im
Bereich der Interessensvertretung und auf Informationskampagnen bestand, die
auf Entscheidungsträger abzielten. Das Projekt stützte sich auf eine unlängst durchgeführte
wichtige Erhebung zur Lage von Drittstaatsangehörigen, vor allem zur
Beschäftigungssituation. Im Rahmen des Projekts wurden folgende Aktivitäten
durchgeführt: eine soziologische Erhebung mit einer Stichprobe von 360
Zuwanderern und 30 Beamten und Fachleuten zu Fragen der Integration und
Diskriminierung von Ausländern in Polen; eine Analyse der sozialen und
rechtlichen Aspekte der Diskriminierung anhand von
30 Rechtsakten; eine Erhebung über die Bereitschaft der Arbeitgeber zur
Einstellung unterschiedlicher Kategorien von Drittstaatsangehörigen, die
Veröffentlichung und Verbreitung von zwei Fachbeiträgen aus diesem Bereich mit
Empfehlungen für Entscheidungsträger und für in Polen lebende
Drittstaatsangehörige sowie Seminare zur Verbreitung der Ergebnisse. In
Litauen wurde eine Machbarkeitsstudie über den Zugang von
Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt durchgeführt, um mehr über die
Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe in Erfahrung zu bringen. Nachdem jetzt ihre
wichtigsten Probleme ermittelt wurden, können die Ergebnisse des Projekts von
den Institutionen des Landes und von vielen sozialen Gruppen intensiv genutzt
werden. In der Slowakei befasste sich ein Studienprojekt mit der Integration
von Kindern aus Zuwandererfamilien in das Grundschulsystem. Neben einer
Analyse der Bedürfnisse, der Herausforderungen und der Hemmnisse wurden auch
besonders auf Zuwandererkinder zugeschnittene Lehrmodule und Lehrmaterialien
erstellt. Das alles hatte es vorher nicht gegeben. In Frankreich wurde mit einer umfangreichen statistischen
Erhebung zum ersten Mal der Integrationsprozess von mehreren tausend
Zuwandern aus Drittstaaten über mehrere Jahre hinweg untersucht, und zwar in
den ersten Monaten nach der Ankunft im Land, ein Jahr danach und noch einmal drei
Jahre später. Es wurden Fragen zur Lage der Zuwanderer vor ihrer Ankunft und
zum Verwaltungsverfahren nach der Ankunft sowie zum Erwerb von
Sprachkenntnissen und zur Arbeits- und Wohnungssuche gestellt, des weiteren
Fragen über den Zugang zum Bildungssystem, zu Gesundheitsleistungen, zum
gesellschaftlichen Leben usw. Die Erhebung sollte Integrationsdiensten und
Entscheidungsträgern tiefgehende Kenntnisse über den Integrationsprozess
vermitteln und Empfehlungen für eine bessere Integrationspolitik geben. Unter Priorität 3 („Aufbau
integrationspolitischer Kapazitäten, Koordinierung und Aufbau interkultureller
Kompetenz in den Mitgliedstaaten auf allen Regierungsebenen“) finanzierten die
Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Anpassung öffentlicher und privater Dienste an
eine multikulturelle Gesellschaft durch Sensibilisierung, Schulung und den
Aufbau von Kapazitäten; Zielgruppe waren vor allem die Mitarbeiter von
staatlichen Einrichtungen oder von Nichtregierungsorganisationen sowie andere
Personen, die Kontakt mit Zuwanderern aus Drittstaaten haben. Die Maßnahmen
beinhalteten Schulungen und Seminare für öffentliche und private Einrichtungen
zur Sensibilisierung für den Wert der Bevölkerungsvielfalt und der Toleranz
gegenüber fremden Kulturen, die Koordinierung der Dienste und Politiken in den
Mitgliedstaaten, die Verbreitung von Handbüchern, die Einrichtung von
Partnerschaften mit den örtlichen Behörden usw. Beispiele
für Projekte im Rahmen von Priorität 3 In Österreich
wird ein Projekt zur Sammlung von Daten im Bereich Migration und Integration
durchgeführt. Das dazu ins Leben gerufene Informations- und Monitoring
Zentrum hat eine Website und eine Fachbibliothek eingerichtet und gibt
einen vierteljährlichen Newsletter heraus. Es versorgt die Akteure im
Integrationsbereich mit geeigneten Daten und Instrumenten sowie mit
Informationen über Integrationsprojekte und unterstützt zudem die Bildung von
Netzwerken. Das Monitoring wird eine Analyse der Auswirkungen von
integrationsspezifischen Aktivitäten ermöglichen und langfristig dazu beitragen,
die Grundlage für eine gesellschaftliche und politische Diskussion über
Integrationsthemen zu schaffen. In Zypern wurden
spezielle Seminare für Lehrer veranstaltet, darunter auch Schulungen zur
interkulturellen Erziehung und Lehrseminare für Griechisch als Zweit- oder
Fremdsprache. Ziel war es, die Kompetenzen der Lehrer beim Umgang mit
Integrationsproblemen weiter zu verbessern. Die Seminare lieferten den Lehrern
vor allem die notwendigen Kenntnisse und Informationen über neue Lehrmethoden
und bewährte Praktiken für den Unterricht von Zuwanderern. Die Seminare fanden
bei den Lehrern großen Zuspruch, weil sie ihnen halfen, die Wahrnehmung von
Kindern aus Zuwandererfamilien zu verstehen, und ihnen grundlegende
Informationen und Praktiken für den Umgang mit dieser Zielgruppe vermittelten. Ein Projekt in Finnland zielte auf die Sensibilisierung der
Behörden einer Region für die Situation von thailändischer Staatsangehörigen,
die besonderen Schutz benötigen, weil sie leicht aus dem Raster amtlicher Maßnahmen
herausfallen. Das Projekt beleuchtete die Probleme aus der Sicht der
Drittstaatsangehörigen, schuf Kooperationsnetzwerke und bewirkte eine gegenseitige
Sensibilisierung und neue Erkenntnisse. Es wurden zahlreiche Informationen über
die Zielgruppe gesammelt, die bei der Planung öffentlicher Dienste und zur
Organisation der Zusammenarbeit mit dem Dritten Sektor genutzt werden können.
Die Projektergebnisse werden bei Schulungsmaßnahmen für Polizisten sowie für
die Konzeption und Umsetzung der städtischen Integrationspolitik und
entsprechender Maßnahmen verwendet; sie können auch für andere Zielgruppen
eingesetzt werden. Die Projekte
unter Priorität 4 („Austausch von Erfahrungen, bewährten Praktiken und
Informationen zwischen den Mitgliedstaaten“) schließlich dienten nicht nur der
Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden unterschiedlicher
Mitgliedstaaten, sondern unterstützten auch die Nichtregierungsorganisationen
in den Mitgliedstaaten beim Austausch von Informationen und Praktiken. Beispiele
für Projekte im Rahmen von Priorität 4 In Estland
organisierte die staatliche Verwaltung Studienbesuche und Seminare mit anderen
Mitgliedstaaten zum Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten
Praktiken für die Integration von Zuwanderern aus Drittländern. In Italien leitete das Innenministerium ein Projekt zur Zusammenarbeit
mit der Verwaltung anderer Mitgliedstaaten im Integrationsbereich ein. Folgende
Themen wurden im Rahmen des Projekts behandelt:
Integrationsstatistiken, bewährte Praktiken beim Umgang mit schutzbedürftigen
Gruppen, eine Integrationskonferenz und eine vergleichende Analyse über das
italienische Staatsbürgerschaftsgesetz und das anderer Mitgliedstaaten. Mehrere
Mitgliedstaaten (Österreich, Tschechische Republik,
Griechenland, Ungarn, Malta, Niederlande, Slowakische Republik, Spanien und
Schweden) finanzierten Seminare, Konferenzen, Netzwerke und Studienbesuche, die
von staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen vorgeschlagen worden waren,
um einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken mit Organisationen
aus anderen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. In Luxemburg wurden mehrere Projekte in
Zusammenarbeit mit Organisationen aus den Nachbarstaaten Belgien, Frankreich
und Deutschland gefördert. Bei einem Projekt
wurden zunächst umfassende Informationen über die Zuwandererorganisationen in
diesen Mitgliedstaaten gesammelt. Daraufhin entwickelte sich eine
Zusammenarbeit dieser Organisationen bei verschiedenen Fragen der Integration.
Bei einem anderen Projekt nutzte eine in Luxemburg ansässige Organisation das
Know-how einer französischen Organisation für die Einrichtung und Verbesserung
interkultureller Dolmetschdienste (Einsatz von Dolmetschern mit entsprechendem
Wissen über die kulturellen Werte von Zuwanderern aus verschiedenen
Herkunftsländern).
7.4.
Bewertung der Durchführung und erste Ergebnisse
Die meisten Mitgliedstaaten hatten bei der
Durchführung der ersten beiden Jahresprogramme (2007 und 2008) Probleme: es kam
entweder zu Verzögerungen oder zu Schwierigkeiten bei der vollständigen
Durchführung der Programme. Das lag meist daran, dass die Programme später als
erwartet genehmigt wurden (was beim Start eines neuen
EU-Finanzierungsinstruments keine ungewöhnliche Situation ist), denn die
Genehmigung war oft eine Voraussetzung für die Veröffentlichung einer
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bzw. für die Finanzierung
ausgewählter Projekte. Weitere häufige Gründe waren die noch laufenden Arbeiten
am Organisations- und Verwaltungsrahmen im Mitgliedstaat, ehe mit der konkreten
Durchführung der Programme begonnen werden konnte; mangelnde Erfahrung auf
Seiten der zuständigen Behörden und der Empfänger; die Notwendigkeit, mehr als
eine Aufforderung zu veröffentlichen, wenn die förderfähigen Projekte nicht
ausreichten, um die Mittelzuweisungen aus dem Fonds auszuschöpfen; und
natürlich auch die Schwierigkeit für die durchführenden Organisationen, in
einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld die Kofinanzierung zu
gewährleisten. Um den Rückstand aufzuholen, leiteten einige Mitgliedstaaten die
Jahresprogramme für 2007 und 2008 gleichzeitig ein, indem sie z. B. mit
ihren Aufforderungen beide Jahre abdeckten. Gleichwohl war bei der Umsetzung
Eile geboten. Der Zeitrahmen für die durchführenden Organisationen war deshalb
eng und der Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden hoch, was einige
Mitgliedstaaten davon abhielt, ihr Jahresprogramm zu überarbeiten, wenn die
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolglos blieb. Beim Jahresprogramm 2009 verbesserte sich die
Situation jedoch deutlich; nur noch neun Mitgliedstaaten meldeten Verzögerungen
bei der Durchführung. Trotz aller Probleme dürften in den meisten
Mitgliedstaaten die in den Jahresprogrammen festgelegten Ziele erreicht werden.
Gegenwärtig erfolgt die Bewertung in den Mitgliedstaaten anhand von Typ und
Anzahl der geförderten Projekte gemessen an den vorläufigen Zielen, die in den
Programmen für die einzelnen Maßnahmen festgelegt wurden, sowie anhand der
konkreten Ergebnisse, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung an die Kommission
vorlagen. Detaillierte Angaben zu den Ergebnissen und Auswirkungen werden bei
der Ex-post-Bewertung im Jahr 2012 zur Verfügung stehen. In 15 Mitgliedstaaten (Österreich,
Bulgarien, Zypern, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien,
Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien und Vereinigtes
Königreich) wurden die beiden Jahresprogramme 2007 und 2008 weitgehend
umgesetzt (in einigen Fällen nach Revision durch die Kommission). In Belgien, der
Tschechischen Republik, Ungarn, Luxemburg und Slowenien wurde nur das
Jahresprogramm 2008 komplett umgesetzt, in Bulgarien nur das Jahresprogramm
2007. In 19 Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern,
Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien und Vereinigtes
Königreich) sind die angestrebten Ergebnisse bereits erreicht worden bzw. wird
dies bis zum Abschluss der Projekte erwartet. Zwei Mitgliedstaaten
(Tschechische Republik und Luxemburg) gaben an, dass nur beim Jahresprogramm
2008 die Verwirklichung der angestrebten Ziele zu erwarten sei. Alles in allem hat der Fonds mehrere
Mitgliedstaaten (z. B. Ungarn und die Slowakei) erstmals in die Lage versetzt,
einen umfassenden politischen Rahmen für die Integration von
Drittstaatsangehörigen zu entwerfen, der alle Gemeinsamen Grundprinzipien
umfasst. In anderen Mitgliedstaaten wie Bulgarien, Zypern, Estland oder
Griechenland, in denen bereits ein nationaler Rahmen für die Integration von
Drittstaatsangehörigen vorhanden war, stellte der Fonds die finanziellen
Mittel für seine Durchführung bereit. In Mitgliedstaaten mit größerer
Erfahrung schließlich wurde mit den Fondsmitteln, die oft die vorhandenen Finanzquellen
ergänzen, auf spezifische Maßnahmen oder auf spezifische Gruppen abgestellt,
die aus den gängigen Finanzierungsinstrumenten in der Regel keine Mittel
erhalten. Dort entfalteten die Fondsmittel in Bereichen wie
Sprachkompetenz, Förderung sinnvoller Kontakte und eines konstruktiven Dialogs
zwischen den Drittstaatsangehörigen und der Gesellschaft des Aufnahmelandes
oder Behandlung der gesundheitlichen Probleme der Zuwanderer erhebliche Wirkung.
7.5.
Gesamtbewertung und Verbesserungsvorschläge der
Mitgliedstaaten
In allen Mitgliedstaaten (außer den
Niederlanden und Polen) wurden die Programmprioritäten und die im Programm
festgelegten Maßnahmen als relevant für die nationalen Bedürfnisse im
Integrationsbereich betrachtet. In einigen der neuen Mitgliedstaaten (wie
Bulgarien, Zypern und der Tschechischen Republik) besaßen die Programme
besondere Relevanz, weil die Zahl der Zuwanderer aus Drittstaaten in jüngster
Zeit gestiegen ist. In einigen Mitgliedstaaten mussten wegen der
Wirtschaftskrise (Rumänien, Spanien) oder aufgrund veränderter Migrationsflüsse
(Vereinigtes Königreich) bestimmte Maßnahmen angepasst werden; insgesamt
gesehen waren die Prioritäten und Maßnahmen jedoch weiterhin von Relevanz. In den Niederlanden machten die Fondsmittel
nur einen relativ kleinen Teil der staatlichen Mittel für Integrationsmaßnahmen
aus, und es wurde die Ansicht vertreten, dass sie keinen zusätzlichen Nutzen
für die nationalen Strategien mit sich brachten. In Polen stellte man im Zuge
der Durchführung fest, dass ein breiteres Spektrum von Maßnahmen wirksamer zu
den nationalen Strategien beigetragen hätte; die ursprünglichen Maßnahmen
mussten umgestaltet und miteinander verknüpft werden, um den nationalen
Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Sieben Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien,
Zypern, Estland, Malta, Niederlande und Schweden) waren noch nicht in der Lage festzustellen,
ob ihre jeweiligen Programme die gesetzten Ziele erreicht hatten, doch alle
übrigen 19 Mitgliedstaaten bewerteten die Programme als wirksam:
die Projekte wurden erfolgreich durchgeführt und die Ergebnisse entsprachen
weitgehend den Zielsetzungen. Die Ansichten über die Effizienz waren
gemischt. Während die meisten Mitgliedstaaten der Meinung
waren, dass die Projektziele zu annehmbaren Kosten erreicht wurden (eine
Voraussetzung für die Auswahl), wurde moniert , dass die Verwaltungskosten
zu hoch seien und das Projektmanagement mehr Mitarbeiter und Finanzmittel
erfordert habe als erwartet. Das Ziel der Komplementarität zwischen dem Fonds und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten wurde durch
die zu Beginn der Programme festgelegten Verfahren erreicht, wenn auch mit
gewissen Schwierigkeiten; das größte Problem war dabei die Notwendigkeit, Überschneidungen
mit der Zielgruppe des Europäischen Flüchtlingsfonds zu vermeiden. Insgesamt wurde dem Fonds in fast allen
Mitgliedstaaten ein echter Mehrwert beigemessen. Er führte im
Integrationsbereich zu Ergebnissen, die mit den vorhandenen nationalen
Programmen, Politiken und Haushaltsmitteln sowie mit anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
nicht hätten erzielt werden können. So war es möglich, die Projekte im Rahmen
einer konsistenten, spezifischen Strategie und Politik durchzuführen, nationale
und EU-Instrumente zu ergänzen und mit anderen Fonds zu koordinieren und bestehenden
Programmen neue, wichtige Integrationsaspekte hinzuzufügen, die Aktivitäten von
Nichtregierungsorganisationen und lokalen Behörden zu stärken und den Dialog
und Gedankenaustausch zwischen den verschiedenen am Integrationsprozess
beteiligten Akteuren zu fördern. Das Spektrum der förderfähigen Maßnahmen wurde
als angemessen betrachtet, und die Empfehlungen der Mitgliedstaaten konzentrierten
sich auf eine Vereinfachung des gegenwärtigen Systems, das in
mehrerlei Hinsicht als zu komplex wahrgenommen wurde: - Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei
den Jahresprogrammen: an die Stelle des gegenwärtigen Systems mit einem
Mehrjahresprogramm und einzelnen Jahresprogrammen sollte nur noch ein einziges
Mehrjahresprogramm treten. Auch sollte die Durchführung der Programme flexibler
gehandhabt werden, ohne die Notwendigkeit einer Revision durch die Kommission.
Im Fall der Fortführung der Jahresprogramme könnte der Förderzeitraum
verlängert werden. Die Berichtspflichten sollten verringert werden. - Präzisierung, Vereinfachung und
flexiblere Gestaltung der Vorschriften zur Förderfähigkeit der Ausgaben, um
ihre Wirksamkeit zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Den
Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit offenstehen, eigene Vorschriften für
die Förderfähigkeit festzulegen und anzuwenden. - Erweiterung des Anwendungsbereichs des
Fonds auf Personen, die zur Zielgruppe des Europäischen Flüchtlingsfonds
gehören. - Anhebung des Satzes für die
gemeinschaftliche Kofinanzierung auf bis zu 75 % für jede Art von Projekt
sowie Anhebung des als erste Vorfinanzierung ausgezahlten
Gemeinschaftsbeitrags, um die Projekte in der Startphase stärker zu
unterstützen und die Durchführung des Programms zu erleichtern. Die zweite
Vorfinanzierung könnte dann entfallen. Es sollte auch eine Anhebung des
Budgets für technische Hilfe erfolgen, damit die tatsächlichen
Verwaltungskosten gedeckt werden. - Stärkere Unterstützung der Durchführung
in den Mitgliedstaaten durch die Kommission, insbesondere Verstärkung
des Wissensaustauschs und Förderung der Kooperation zwischen den
Mitgliedstaaten, damit nützliche Informationen allen Mitgliedstaaten rasch zur
Verfügung stehen. Zusätzlich zu den im SOLID-Ausschuss bereitgestellten
Informationen wären On-line-Datenbanken oder eine spezielle Website mit der
gesamten Dokumentation von Nutzen. Und schließlich wären die Fertigstellung
des Rechtsrahmens vor Beginn des Programmzeitraums und die möglichst
frühzeitige Genehmigung der Programme wünschenswert.
8.
ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN UND EMPFEHLUNGEN
Die Durchführung des Fonds in den ersten drei
Jahren des Mehrjahresprogramms 2007-2013 kann folgendermaßen bewertet werden: - Nach der Lösung der Probleme bei der Durchführung
der Jahresprogramme 2007 und 2008 gelang es den meisten Mitgliedstaaten,
den Rückstand aufzuholen und das Jahresprogramm 2009 ohne größere Verzögerungen
umzusetzen. Einige verbleibende Schwierigkeiten werden von der Kommission
zusammen mit den betroffenen Mitgliedstaaten untersucht. Bei den bislang fertig
gestellten Projekten sind die geplanten Ziele im Wesentlichen umgesetzt worden,
und die meisten Mitgliedstaaten rechnen zumindest beim Jahresprogramm 2009
damit, die Programmziele zu erreichen. - Der Fonds hat sich in den meisten
Mitgliedstaaten etabliert, vor allem bei den mit der Projektdurchführung
betrauten Organisationen. Das zeigt sich insbesondere an der hohen Antwortrate
auf die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Jahresprogramm 2009
sowie am breiten Spektrum der beteiligten Organisationen in den
Mitgliedstaaten. - Der Fonds hat eine Lücke geschlossen
und führt nach Meinung der meisten Mitgliedstaaten zu greif- und
verwertbaren Ergebnissen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Mitgliedstaaten
bereits Erfahrungen mit der Integration von Zuwanderern aus Drittstaaten hatten
oder nicht. - Andererseits erscheint der Rahmen für die
Programmgestaltung und Durchführung des Fonds als zu komplex angesichts der
Art der finanzierten Maßnahmen, der Empfängerorganisationen und der großen Zahl
von Projekten. Um den Bedenken der Mitgliedstaaten Rechnung
zu tragen, nahm die Kommission im Jahr 2011 umfassende Änderungen an den Durchführungsbestimmungen
für alle vier Fonds des Generellen Programms vor. Diese beinhaltet vor allem
eine erhebliche Vereinfachung der Bestimmungen für die Förderfähigkeit, wobei
die neuen Bestimmungen spätestens für die Durchführung des Jahresprogramms 2011
und, unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der
Transparenz und der Nichtdiskriminierung, auch schon für die im Rahmen der Jahresprogramme
2009 und 2010 finanzierten Projekte gelten.[15] Die
Mitgliedstaaten haben diese Revision begrüßt. Weitere Anregungen der
Mitgliedstaaten zu Verbesserungen werden im Zusammenhang mit den Vorschlägen
für die zukünftigen Finanzierungsinstrumente im Bereich Inneres behandelt, die
die Kommission in diesem Jahr im Rahmen des nächsten ab 2014 anzuwendenden
mehrjährigen Finanzrahmens vorlegen wird. In den zwei
verbleibenden Jahren des laufenden Programmzeitraums wird
mit einer erheblichen Steigerung der Haushaltsmittel des Fonds bis auf
162,5 Mio. EUR für das Jahr 2012 und 182,5 Mio. EUR für
2013 gerechnet (für die beiden Jahre insgesamt also 42 % der für den
gesamten Zeitraum 2007-2013 zur Verfügung stehenden Fondsmittel), gegenüber
131,5 Mio. EUR für das Jahr 2011 und 110,5 Mio. EUR für
2010[16]. Vor diesem Hintergrund
plant die Kommission im Hinblick auf den Maßnahmen- und Umsetzungsbedarf in den
kommenden Jahren, mit den Mitgliedstaaten Gespräche über die bestmögliche
Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel zu führen. Nach Ansicht der
Kommission gibt es vier Hauptbereiche, in denen weiterer Handlungsbedarf
besteht: - Verstärkung der aktiven Einbindung von
Drittstaatsangehörigen und Aufnahmegesellschaft in den Integrationsprozess im
Kontext des zweiseitigen Prozesses: Förderung umfassender
Integrationsprogramme und Beteiligung der Drittstaatsangehörigen an den
relevanten Beratungsgremien und Netzwerken; Stärkung der Teilnahme der
Zuwanderer am gesellschaftlichen Leben; Verbesserung der Wahrnehmung der
Zuwanderung in der Öffentlichkeit einschließlich des Wissens um den Beitrag der
Migration zur Aufnahmegesellschaft usw. - Steigerung der Wirksamkeit von
Integrationsmaßnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnisse besonders
schutzbedürftiger Gruppen ausgerichtet sind (Frauen, Kinder
und Jugendliche, unbegleitete Minderjährige mit Aufenthaltstitel, ältere
Menschen, Opfer von Menschenhandel usw.): Verbesserung der Bildungschancen für
Migrantenkinder; Förderung der Rolle der Frauen bei der Integration, Stärkung
ihrer Selbstständigkeit im gesellschaftlichen Leben und Verbesserung ihrer
Kenntnis der eigenen Rechte sowie Stärkung ihrer Teilnahme am öffentlichen
Leben; Förderung der Integration unbegleiteter Minderjähriger, denen ein
Aufenthaltstitel erteilt wurde usw. - Förderung der Integration auf lokaler
Ebene durch einen „Bottom-up-Ansatz“ sowie Zusammenarbeit auf den verschiedenen
Regierungs- und Verwaltungsebenen bei der Entwicklung von
Integrationsstrategien und ‑maßnahmen: Unterstützung der
Integrationsprozesse auf lokaler Ebene z. B. durch Partnerschaften unter
Einbeziehung aller Akteure; Verbesserung der lokalen Integration der
Drittstaatsangehörigen in den Bereichen Wohnung, Schule, Sozialhilfe,
Gesundheit und Bildung; Unterstützung von integrativen Wohnvierteln und
entsprechenden „Bottom-up-Initiativen“ usw. - Entwicklung vorbereitender Maßnahmen zur
Unterstützung der Integration bereits in den Herkunftsländern, ohne dass
die Teilnahme der Drittstaatsangehörigen an diesen Maßnahmen Voraussetzung für
eine spätere Einreise sein darf: Informationen z. B. zu Visaerteilung und
Arbeitserlaubnis sowie zur Sprache, den Institutionen und den Werten des
Aufnahmelands; berufliche Weiterbildung zur Abstimmung der Qualifikationen auf
die tatsächlichen Erfordernisse des Arbeitsmarkts im Aufnahmeland usw. Die Kommission wird zusammen mit den
Mitgliedstaaten prüfen, wie die o.g. prioritären Bereiche im restlichen Verlauf
der Jahresprogramme noch stärker unterstützt werden könnten, beginnend mit den
Jahresprogrammen für 2012, das die Mitgliedstaaten bis zum 1. November
2011 vorzulegen haben. --------------- [1] Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich alle
Budgetzahlen in diesem Bericht auf die von der Haushaltsbehörde bislang konkret
bewilligten Mittel. [2] KOM(2005) 123 endg. [3] Entscheidung 2007/435/EG, ABl. L 168 vom 28.6.2007,
S. 18. [4] Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b des
Basisrechtsaktes. [5] Eine Zusammenstellung der Länderberichte ist abrufbar
unter http://ec.europa.eu/home-affairs/funding/integration/funding_integration_en.htm. [6] Entscheidung der Kommission K(2007) 3926 endgültig vom
21.8.2007. [7] Die Evaluierung der vorbereitenden Maßnahmen zur
Integration von Drittstaatsangehörigen (INTI) ist abrufbar unter
http://ec.europa.eu/home-affairs/funding/integration/funding_integration_en.htm. [8] Entscheidung 2008/457/EG, ABl. L 167 vom 27.6.2008,
S. 69. [9] Eine Zusammenfassung aller Mehrjahresprogramme wird
unter folgendem Link bereitgestellt werden:
http://ec.europa.eu/ewsi/de/index.cfm [10] Für weitere Informationen siehe KOM(2011) 448 und SEK(2011) 940
zur Anwendung der Kriterien für die Verteilung der Ressourcen unter den
Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Außengrenzenfonds, des Europäischen
Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen und des Europäischen Rückkehrfonds. [11] Weitere Informationen zum Europäischen Integrationsforum
finden sich unter http://ec.europa.eu/ewsi/de/policy/legal.cfm [12] http://ec.europa.eu/ewsi/de/index.cfm [13] http://ec.europa.eu/ewsi/en/resources/detail.cfm?ID_ITEMS=12892 [14] Entscheidung 2007/435/EG, Artikel 48 Absatz 2
Buchstabe a. [15] Die Änderung der Durchführungsbestimmungen zum
Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen wurde mit
Beschluss der Kommission K(2011) 1289 vom 3.3.2011 angenommen. [16] Die Zahlen beinhalten die Jahresprogramme und die
Gemeinschaftsmaßnahmen.