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Document 52011DC0847

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die erzielten Ergebnisse sowie die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007-2009 (Bericht gemäß Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b der Entscheidung des Rates 2007/435/EG vom 25. Juni 2007)

/* KOM/2011/0847 endgültig */

52011DC0847

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die erzielten Ergebnisse sowie die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007-2009 (Bericht gemäß Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b der Entscheidung des Rates 2007/435/EG vom 25. Juni 2007) /* KOM/2011/0847 endgültig */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die erzielten Ergebnisse sowie die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007-2009 (Bericht gemäß Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b der Entscheidung des Rates 2007/435/EG vom 25. Juni 2007)

1. EINLEITUNG

Für den Zeitraum 2007-2013 hat die Europäische Union das Generelle Programm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ eingerichtet und mit Mitteln von insgesamt 4 032 Mio. EUR ausgestattet.[1] Das Programm umfasst vier Fonds und soll für eine faire Verteilung der finanziellen Lasten unter den Mitgliedstaaten sorgen, die sich durch die Einführung einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen der EU und der Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen im Bereich Asyl und Einwanderung ergeben.[2]

Einer der vier Fonds ist der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen[3] („der Fonds“), der für den Zeitraum 2007–2013 mit einem Gesamtbudget von 825 Mio. EUR ausgestattet wurde.

Durch den „Basisrechtsakt“ zur Einrichtung des Fonds (d.h. die o.g. Entscheidung des Rates) wird die Kommission zur Vorlage eines Zwischenberichts über die erzielten Ergebnisse sowie die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Fonds verpflichtet.[4]

In dem vorliegenden Bericht werden auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten im ersten Halbjahr 2010 vorgelegten Berichte[5] die Ergebnisse der Jahresprogramme 2007, 2008 und 2009 zusammen mit den Informationen dargelegt, die der Kommission im ersten Quartal 2011 vorlagen.

2. ZIEL, ANWENDUNGSBEREICH, ZWECK UND PRIORITÄTEN DES FONDS

Das allgemeine Ziel des Fonds ist es, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, es Drittstaatenangehörigen mit unterschiedlichem wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Hintergrund zu ermöglichen, die Voraussetzungen für den Aufenthalt zu erfüllen und sich leichter in die europäischen Gesellschaften zu integrieren. Der Fonds ist in erster Linie für Maßnahmen bestimmt, die die Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen betreffen.

Zur Verwirklichung dieses Ziels trägt der Fonds zur Entwicklung und Durchführung einzelstaatlicher Strategien für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Hinblick auf alle Aspekte der Gesellschaft bei, wobei besonders dem Grundsatz Rechnung getragen wird, dass Integration ein wechselseitiger, dynamischer Prozess ist, der auf gegenseitigem Entgegenkommen aller Zuwanderer und aller in den Mitgliedstaaten ansässigen Personen gründet.

Der Anwendungsbereich des Fonds umfasst rechtmäßig in der EU aufhältige Drittstaatsangehörige, d.h. alle Personen, die nicht Bürger der EU im Sinne von Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags sind, nicht jedoch die Zielgruppe des Europäischen Flüchtlingsfonds.

Der Fonds trägt zur Verwirklichung folgender spezifischer Ziele bei:

a) Unterstützung der Entwicklung und Durchführung von Aufnahmeverfahren, die für den Prozess der Integration von Drittstaatsangehörigen relevant und nützlich sind;

b) Entwicklung und Umsetzung des Prozesses zur Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten;

c) Ausbau der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen;

d) Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie Zusammenarbeit in und zwischen den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen.

Der Fonds wird vornehmlich nach dem Grundsatz der gemeinsamen Mittelverwaltung durch die Mitgliedstaaten verwaltet. Im Wege jährlicher Programme der Mitgliedstaaten sollen durch den EU-Haushalt zum einen Aktivitäten in den Mitgliedstaaten im Bereich der Integration von Drittstaatsangehörigen unterstützt werden, die den nationalen oder lokalen Gegebenheiten entsprechen, und zum anderen der Kapazitätenaufbau in öffentlichen wie privaten Diensten, die mit Drittstaatsangehörigen befasst sind.

Die Maßnahmen werden im Einklang mit den Strategischen Leitlinien der Kommission[6] kofinanziert, in denen vier Prioritäten festgelegt sind: 1. Maßnahmen zur Umsetzung der Gemeinsamen Grundprinzipien im Bereich der europäischen Integrationspolitik; 2. Entwicklung von Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung der Strategien und Maßnahmen und zur Erleichterung der Koordination des ‚vergleichenden Lernens‘; 3. Aufbau integrationspolitischer Kapazitäten, Koordinierung und Aufbau interkultureller Kompetenz in den Mitgliedstaaten auf allen Regierungsebenen; 4. Austausch von Erfahrungen, bewährten Praktiken und Informationen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen mindestens drei dieser Prioritäten umsetzen (die Prioritäten Nr. 1 und Nr. 2 sind obligatorisch); zahlreiche Mitgliedstaaten haben beschlossen, dies für alle vier Prioritäten zu tun.

Darüber hinaus enthalten die strategischen Leitlinien fünf spezifische Prioritäten, die im Rahmen jeder der vorgenannten Prioritäten umgesetzt werden können. Bei Projekten, die einer oder mehrerer der nachstehenden spezifischen Prioritäten dienen, kann der EU-Beitrag angehoben werden. Die spezifischen Prioritäten sind:

- Spezifische Priorität Nr. 1: Partizipation als Mittel zur Förderung der sozialen Integration von Drittstaatsangehörigen (Maßnahmen zur Einbeziehung von Drittstaatsangehörigen in die Formulierung und Umsetzung integrationspolitischer Konzepte und Maßnahmen)

- Spezifische Priorität Nr. 2: Spezielle Zielgruppen (Maßnahmen einschließlich Einführungsprogramme und –aktivitäten, die auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Gruppen wie Frauen, Jugendliche und Kinder, ältere Menschen, Analphabeten oder Personen mit Behinderungen zugeschnitten sind.

- Spezifische Priorität Nr. 3: Innovative Einführungsprogramme und –aktivitäten (Maßnahmen zur Entwicklung innovativer Einführungsprogramme und –aktivitäten, um es Drittstaatsangehörigen zu ermöglichen, gleichzeitig ihrer Arbeit oder ihrem Studium nachgehen zu können, z. B. durch Teilzeitkurse, Intensivkurse, Fernunterricht, E-Learning).

- Spezifische Priorität Nr. 4: Interkultureller Dialog (Maßnahmen zur Förderung von Interaktion und Austausch z. B. durch Stärkung des interkulturellen Dialogs, insbesondere um potenzielle Konflikte, die durch Unterschiede in den kulturellen oder religiösen Praktiken verursacht werden, lösen zu können und auf diese Weise zu einer besseren sozialen Integration von Drittstaatsangehörigen beizutragen und sie mit den Werten und Lebensweisen der Mitgliedstaaten vertraut zu machen).

- Spezifische Priorität Nr. 5: Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft in den Integrationsprozess (Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft in den Integrationsprozess).

Neben den nationalen Programmen können jährlich bis zu 7 % der zur Verfügung stehenden EU-Mittel auf Initiative der Kommission direkt für länderübergreifende Projekte, Studien oder andere Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft verwendet werden („Gemeinschaftsmaßnahmen“).

In den Haushaltsjahren 2003-2006 wurden unter Verwendung von Mitteln aus dem Gemeinschaftshaushalt die „INTI Vorbereitungsmaßnahmen zur Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen“ durchgeführt. Dieses Instrument ermöglichte konkrete praktische Erfahrungen mit länderübergreifenden Projekten und leistete dadurch den verschiedenen Organisationen in den Mitgliedstaaten Hilfestellung bei der Vorbereitung auf die Anlaufphase des Fonds im Jahr 2007.[7]

3. HAUSHALTSMITTEL

Die Haushaltsmittel des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen im Zeitraum 2007-2013 sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 1 — EU-Haushaltsmittel für den Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen, 2007-2013

Beträge in EUR

EUR || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 (*) || 2013 (*) || Gesamt

Gesamt MS || 60 357 000 || 72 075 000 || 90 675 000 || 102 765 000 || 122 295 000 || 152 750 000 || 171 550 000 || 772 467 000

Gemeinschafts- maßnahmen || 4 543 000 || 5 425 000 || 6 825 000 || 7 735 000 || 9 205 000 || 9 750 000 ||  10 950 000 || 54 433 000

GESAMT || 64 900 000 || 77 500 000 || 97 500 000 || 110 500 000 || 131 500 000 || 162 500 000 || 182 500 000 || 826 900 000

 (*) tatsächliche Mittelbereitstellung 2007 bis einschließlich 2011; Beträge für 2012 gemäß dem Haushaltsvorentwurf; Beträge für 2013 sind vorläufig.

Alle Mitgliedstaaten sind an der Durchführung des Fonds beteiligt, nur Dänemark nimmt gemäß dem Protokoll über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union nicht teil. Die für die nationalen Programme zur Verfügung gestellten Mittel werden alljährlich unter den anderen 26 Mitgliedstaaten anhand der folgenden beiden Kriterien aufgeteilt: i) durchschnittliche Gesamtzahl der Drittstaatsangehörigen, die sich in den drei Vorjahren legal in den Mitgliedstaaten aufgehalten haben, und ii) Zahl der Drittstaatsangehörigen (mit Ausnahme einiger spezifischer Kategorien), denen ein Mitgliedstaat in den drei Vorjahren eine Erlaubnis zum Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet ausgestellt hat; mit den jeweils anwendbaren Gewichtungskoeffizienten.

Die maximale Beteiligung des Fonds an Projekten in den Mitgliedstaaten beträgt 50 % der Gesamtkosten einer Maßnahme; für Mitgliedstaaten, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten, und für Maßnahmen mit Bezug auf die spezifischen Prioritäten gemäß der strategischen Leitlinien beträgt die maximale Beteiligung 75 %.

4. VORBEREITUNG DER DURCHFÜHRUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN

Um eine harmonisierte Anwendung zu gewährleisten und gemeinsame Formulare für die Programmplanung und Berichterstattung zu erstellen, hat die Kommission Durchführungsbestimmungen[8] erlassen, die bis auf wenige Ausnahmen für alle vier Fonds gleich sind. Dort sind unter anderem die Auswahlverfahren und die Kriterien der Förderfähigkeit der Ausgaben festgelegt, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Fonds entstehen. Eine weitere wichtige Hilfestellung war die Erarbeitung eines Handbuchs zur Förderfähigkeit, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erfolgte. Das Handbuch enthält praktische Beispiele und vorbildliche Praktiken für das Projektmanagement und wird regelmäßig aktualisiert. Auch wurden Informationsveranstaltungen zu den Bestimmungen für die Förderfähigkeit organisiert. Weitere allgemeine Erläuterungen wurden bei den Sitzungen des „SOLID-Ausschusses“ und bei drei Konferenzen gegeben (2008 zu den Fonds im Allgemeinen, 2009 für die Prüfbehörden sowie zur Programmplanung und Evaluierung).

Während die Verwaltung der Fonds durch die Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der gemeinsamen Mittelverwaltung erfolgt, trägt die Kommission die Gesamtverantwortung für die Ausführung des EU-Haushalts. Den Mitgliedstaaten obliegt somit die Einrichtung eines nationalen Verwaltungs- und Kontrollsystems für den Fonds, bestehend aus einer für die Verwaltung des Programms zuständigen Behörde (gegebenenfalls unterstützt durch eine beauftragte Behörde), einer Prüfbehörde zur Überprüfung der effektiven Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems und einer Bescheinigungsbehörde, die die Ausgabenerklärungen vor ihrer Übermittlung an die Kommission zu bescheinigen hat. Diese Behörden sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die dem Mitgliedstaat zugewiesenen Mittel nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung eingesetzt werden.

Alle Mitgliedstaaten haben der Kommission eine Beschreibung ihres Verwaltungs- und Kontrollsystems vorgelegt, anhand derer die Kommission die Einhaltung der geltenden Vorschriften überprüfen kann. Ende 2010 hatte die Kommission nahezu alle Beschreibungen mit einem „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ versehen. Darüber hinaus wurden bis zu diesem Zeitpunkt in 17 Mitgliedstaaten Vor-Ort-Audits der Verwaltungs- und Kontrollsysteme (die auch bei anderen Fonds des Generellen Programms üblich sein können) durchgeführt; für weitere sieben Mitgliedstaaten waren Audits im Jahr 2011 vorgesehen. Die meisten Systeme schienen reibungslos zu funktionieren, doch in einigen Fällen waren noch Verbesserungen erforderlich. In dieser Phase der Audits, die während der gesamten Programmlaufzeit 2007‑2013 fortgesetzt werden, betraf dies vor allem die Auswahlverfahren, die den Behörden zur Verfügung stehenden Personalressourcen und die Dokumentation der Verfahren und der bereits durchgeführten Aufgaben. Insgesamt scheinen die meisten der Mitgliedstaaten über solide Systeme zu verfügen.

5. DIE MEHRJAHRESPROGRAMME 2007-2013

Die Genehmigung der Mehrjahresprogramme war für die meisten Mitgliedstaaten Ende 2008, für alle übrigen Anfang 2009 abgeschlossen. Um Verzögerungen bei der Durchführung, die im Wege von Jahresprogrammen erfolgt, zu vermeiden, veranlasste die Kommission die gleichzeitige Genehmigung der Mehrjahresprogramme und der ersten beiden Jahresprogramme für 2007 und 2008.

Die Mehrjahresprogramme, die keine Finanzierungsbeschlüsse beinhalten, liefern den zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten vereinbarten strategischen Rahmen für die gemeinsame Nutzung der nationalen Mittel und der Fondsmittel für die gesamte Programmlaufzeit 2007-2013. Damit wird auf Unionsebene eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen unterstützt, deren Gesamtwert im Zeitraum 2007-2013 fast 1 400 Mio. EUR beträgt.[9]

Tabelle 2: Gesamtkosten aller Mehrjahresprogramme und Finanzierungsquellen 2007 – 2013 (konsolidierte Finanzpläne aller Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten für die siebenjährige Laufzeit)

Alle Beträge sind in Mio. EUR angegeben und vorläufig

Finanzierungsquelle || || vorläufige Beträge || %

Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen || A ||                 769 Mio. EUR (*) || 55,6 %

nationale öffentliche Mittel || B || 456 Mio. EUR || 32,9 %

öffentliche Mittel insgesamt || C = A +B || 1 225 Mio. EUR || 88,5 %

Private Zuwendungen || D || 159 Mio. EUR || 11,5 %

Gesamtkosten aller Mehrjahresprogramme, 2007-2013 || E = C+ D || 1 384 Mio. EUR || 100 %

(*)           Die Mittelzuweisungen aus dem Fonds, die in die 2008 ausgearbeiteten Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten einbezogen wurden, basierten auf den Mittelzuweisungen der Haushaltsbehörde für 2007 und 2008 sowie auf den Haushaltsansätzen für die Restdauer der Programmlaufzeit. Dies erklärt die geringfügige Abweichung des Gesamtbetrags von 769 Mio. EUR von dem in Tabelle 1 angegebenen Gesamtbetrag in Höhe von 772 467 000 EUR; der letztgenannte Wert basiert auf den tatsächlich erfolgten Mittelzuweisungen 2007-2011 und auf Schätzungen für 2012 und 2013.

Die Informationen zur Einführung nationaler Regelungen im Bereich Integration und zur Durchführung der nationalen Integrationsprogramme sowie die Aussagen der Mitgliedstaaten in den Mehrjahresprogrammen lassen den Schluss zu, dass einige Mitgliedstaaten bei Einleitung der Programme nicht über nennenswerte Erfahrungen mit speziell auf die Integration von Drittstaatsangehörigen ausgerichteten Maßnahmen verfügten. Zu dieser Gruppe gehörten u.a. Griechenland, Ungarn, Irland, Litauen und Rumänien. Umgekehrt konnten mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Österreich, Niederlande und Spanien, auf eigene Erfahrungen einschließlich umfangreicher Finanzierungsprogramme zurückgreifen.

Der prioritäre Bedarf für eine wirksame Integration von Drittstaatsangehörigen war von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden und hing von einer Reihe von Faktoren ab wie der jeweiligen Einwanderungsgeschichte, dem Anteil der Drittstaatsangehörigen an der Gesamtbevölkerung, den aktuellen Migrationsströmen, den wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, der Verfügbarkeit von Strukturen und Diensten zur Unterstützung der Integration sowie dem institutionellen Gesamtrahmen. Gleichwohl setzte eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die gleichen Interventionsschwerpunkte. Hier ist als erstes der „zweiseitige Ansatz“ zu nennen, der auf dem Grundsatz basiert, dass Neuzuwanderer und Aufnahmegesellschaft in den Integrationsprozess einbezogen werden sollten (21 Mitgliedstaaten); darunter fallen Maßnahmen zur Erhöhung der Toleranz, zur Sensibilisierung für die Diskriminierung von Migranten und zur Bekämpfung solcher Tendenzen sowie zur Förderung des interkulturellen Dialogs. Der zweite Schwerpunkt (15 Mitgliedstaaten) lag auf der staatsbürgerlichen Dimension und der Bereitstellung von Informationen für Drittstaatsangehörige zu Geschichte, Institutionen, grundlegenden Normen und Werten der Aufnahmegesellschaft. Eine dritte große Herausforderung (13 Mitgliedstaaten) war die Anpassung der öffentlichen und privaten Dienste an eine multikulturelle Gesellschaft sowie der Auf- und Ausbau organisatorischer Kapazitäten in Einrichtungen, die mit Drittstaatsangehörigen in Kontakt stehen. Schließlich stellte auch die Verbesserung der Sprachkenntnisse ein Erfordernis mit hoher Priorität dar (12 Mitgliedstaaten).

Der weitaus größte Anteil der Fondsmittel für den Zeitraum 2007-2013 wird auf Priorität 1 (siehe Kapitel 2) entfallen (geplanter Anteil auf EU-Ebene = 75 % mit einer Streubreite von 41 % in Finnland bis zu 94% in der Tschechischen Republik), mit deutlichem Abstand gefolgt von Priorität 2 (12 % auf EU-Ebene), Priorität 3 (9 %) und Priorität 4 (4 %). Finnland, das vergleichsweise großes Gewicht auf Priorität 2 legt, ist der einzige Mitgliedstaat, der für Priorität 1 voraussichtlich weniger als 50 % der Fondsmittel erhalten wird.

Schaubild 1: Verteilung der EU-Mittel auf die vier Prioritäten in den Mehrjahresprogrammen

Gemäß dem Basisrechtsakt sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, im Einklang mit den geltenden einzelstaatlichen Regelungen und Praktiken eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Behörden und Einrichtungen zu organisieren, die an der Abwicklung des Mehrjahresprogramms beteiligt oder imstande sind, einen nützlichen Beitrag zur Entwicklung des Programms zu leisten. Die Partnerschaft muss zwingend die für die Verwaltung des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Flüchtlingsfonds zuständigen Behörden umfassen.

Die Mehrjahresprogramme liefern die Beschreibung der organisatorischen Struktur der Partnerschaft in den einzelnen Mitgliedstaaten. Häufig bestehen die Partnerschaftsausschüsse aus mehreren Ministerien, den oben genannten Durchführungsbehörden des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Flüchtlingsfonds und gelegentlich auch aus lokalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen. In manchen Mitgliedstaaten arbeiten die Partnerschaftsausschüsse auf zwei Ebenen, d.h. es gibt einen allgemeinen Ausschuss und daneben spezielle Taskforces oder Expertengruppen. Neben diesen formalen Gremien gibt es in den meisten Mitgliedstaaten regelmäßige (halbjährliche oder jährliche) Treffen mit allen an der Durchführung der Projekte beteiligten Organisationen statt, um Bilanz zu ziehen und die Finanzierungsprioritäten für die nächsten Jahresprogramme zu diskutieren.

Die Komplementarität des Fonds mit den anderen EU-Finanzierungsinstrumenten wird in den Mitgliedstaaten in erster Linie durch enge Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sichergestellt, die im Rahmen der Partnerschaft für die verschiedenen Fonds zuständig sind. Die Zusammenarbeit umfasst typischerweise die Konsultation der betreffenden Behörden bei der Planung und Programmierung sowie bei der Erstellung der Liste der zur Förderung ausgewählten Projekte. Das ist einfach, wenn dieselbe Behörde für verschiedene Fonds im Rahmen des Generellen Programms zuständig ist (z. B. wenn die für den Integrationsfonds zuständige Behörde gleichzeitig auch den Europäischen Flüchtlingsfonds verwaltet, wie es in der Tschechischen Republik, Finnland, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Spanien und dem Vereinigten Königreich der Fall ist). Außerdem müssen in vielen Mitgliedstaaten die Antragsteller etwaige andere nationale oder EU-Finanzierungsquellen angeben, die Relevanz des Fonds gegenüber anderen EU-Fonds begründen oder sich verpflichten, für die durch den Fonds unterstützten Projekte keine anderen EU-Finanzierungsquellen zu nutzen.

Zur Vermeidung von Überschneidungen zwischen dem Fonds und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten haben mehrere Mitgliedstaaten zudem dafür gesorgt, dass der Fonds die Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds ergänzt, indem zum Beispiel die Fondsmittel dazu genutzt werden, das Qualifikationsniveau der Drittstaatsangehörigen auf den Standard anzuheben, der für die Teilnahme an ESF-finanzierten Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. So haben sich in einigen Mitgliedstaaten echte Synergien ergeben, vor allem wenn die für den Fonds zuständige Behörde auch für den ESF zuständig ist, wie in Belgien, Spanien oder Schweden.

In einigen Mitgliedstaaten ist die für den Fonds zuständige Behörde zudem auch Mitglied der Partnerschaft des Europäischen Sozialfonds. Dies gilt z. B. für Österreich, Ungarn und Irland.

6. DURCHFÜHRUNG DES EUROPÄISCHEN FONDS FÜR DIE INTEGRATION VON DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN IM ZEITRAUM 2007-2009

Der Berichtszeitraum 2007-2009 umfasst 29 % des Gesamtbezugsrahmens des Fonds, mit verfügbaren Mitteln in Höhe von insgesamt 239,9 Mio. EUR für Maßnahmen, die in gemeinsamer und in direkter Mittelverwaltung durchgeführt werden.

6.1. Durchführung von nationalen Programmen in gemeinsamer Mittelverwaltung

Für die ersten drei Jahre der Durchführung des Fonds wurden 78 Jahresprogramme genehmigt, mit einer Mittelbindung von ca. 223,1 Mio. EUR. Schaubild 2 zeigt die Aufteilung der Fondsmittel auf die Mitgliedstaaten nach dem in der Rechtsgrundlage festgelegten Verteilungsschlüssel.

Schaubild 2: Verteilung der für nationale Programme eingesetzten EU-Mittel, 2007-2009

Beträge in Mio. EUR (gerundete Werte)

Im Zeitraum 2007-2009 waren die fünf Hauptempfänger des Fonds Spanien (34,7 Mio. EUR), das Vereinigte Königreich (34,3 Mio. EUR), Deutschland (33,6 Mio. EUR) und Italien (30 Mio. EUR) (jeweils zwischen 13% und 15% der EU-Gesamtmittel, die für die nationalen Programme bereitgestellt waren), gefolgt von Frankreich (18,2 Mio. EUR bzw. 8 % der Gesamtmittel). Insgesamt erhielt diese Gruppe im Berichtszeitraum ca. 68 % aller Mittelzuweisungen für nationale Programme.

Darauf folgten mit einigem Abstand acht Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Niederlande, Polen, Portugal und Schweden) mit jeweils 2‑3 % der für 2007-2009 bereitgestellten Fondsmittel, d.h. mit Zuweisungen von 4,5-5,5 Mio. EUR pro Land.

Alle anderen Mitgliedstaaten erhielten jeweils zwischen 0,7 % und 1,7 % der Fondsmittel. Im Zeitraum 2007-2009 lagen die Zuweisungen für diese 13 Mitgliedstaaten zwischen 1,59 Mio. EUR (Malta) und 3,75 Mio. EUR (Ungarn).

Im Zeitraum 2007-2011 erfolgte innerhalb der Reihenfolge der fünf Hauptempfänger nur eine leichte Verschiebung: Italien belegt im Jahr 2011 den ersten Platz, gefolgt vom Vereinigten Königreich, Spanien, Deutschland und Frankreich. Dies spiegelt die jeweiligen Einwanderungsströme und die Zahl der legal aufhältigen Drittstaatsangehörigen im Bezugszeitraum wieder, auf deren Grundlage die Verteilung der Fondsmittel an die Mitgliedstaaten vorgenommen wird.[10]

Addiert man die im Rahmen der Jahresprogramme aus den nationalen Haushalten und von den Empfängern selbst bereitgestellten Ressourcen zu den Fondsmitteln, so summieren sich die Kosten aller zu finanzierenden Maßnahmen auf ca. 371 Mio. EUR über den Dreijahreszeitraum 2007-2009. Der Beitrag aus den Fondsmitteln lag bei 60 % dieses Betrags, die Mitgliedstaaten trugen aus öffentlichen Mitteln knapp unter 35 % (128,7 Mio. EUR) bei, und die Empfänger selbst leisteten einen Beitrag zu den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von ca. 5 % (19,5 Mio. EUR). Dies Werte entsprechen in etwa den in den Mehrjahresprogrammen angegebenen Prozentsätzen (siehe Tabelle 2 in Kapitel 5), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Finanzierungsbeitrag der Empfänger zu Beginn des Programmplanungszeitraums 2007-2013 per definitionem nur „geplant“ werden konnte.

Für jedes Jahresprogramm konnten die Mitgliedstaaten bis zu 7 % ihrer jährlichen Mittelzuweisung + 30 000 EUR zur Finanzierung technischer Hilfe für die Verwaltung des Fonds verwenden. Die für die technische Hilfe in den Mitgliedstaaten vorgesehenen Finanzmittel betrugen insgesamt 5 Mio. EUR (2007), 5,8 Mio. EUR (2008) und 7,1 Mio. EUR (2009).

Ein Blick auf die Verwendungsrate gemäß den Ende 2010 vorliegenden Angaben zeigt eine relativ hohe Mittelbindung in den Mitgliedstaaten: von 82 % der Fondsmittel im Jahr 2007 über 83 % für 2008 bis hin zu fast 100 % im Jahr 2009. Für das Jahr 2007 meldeten sechs Mitgliedstaaten Mittelbindungsraten von fast 100 %, vier weitere Mitgliedstaaten erreichten 90 % oder mehr. Im Jahr 2008 erzielten vier Mitgliedstaaten eine Mittelbindungsrate von nahezu 100 %, sieben weitere erzielten eine Rate von mindestens 90 % ihrer Zuweisungen.

Die Mittelbindungen im Zeitraum 2007-2009 spiegeln das generelle Umsetzungsprofil der nationalen Programme wider. In den meisten Mitgliedstaaten kam es während der Anlaufphase in den Jahren 2007 und 2008 zu erheblichen Verzögerungen (siehe Kapitel 7.4). Viele Mitgliedstaaten konnten diese Probleme jedoch bewältigen, so dass die Durchführung der Jahresprogramme für 2009 in den meisten Ländern vergleichsweise reibungslos erfolgte.

6.2. Gemeinschaftsmaßnahmen

Für jedes Jahr des Zeitraums 2007-2011 hat die Kommission ein Arbeitsprogramm angenommen, in dem die Prioritäten und Ziele für die Gemeinschaftsmaßnahmen des Fonds und die geplanten Unterstützungsmaßnahmen festgelegt wurden. Die Gemeinschaftsmaßnahmen zielen stets auf grenzübergreifende Projekte und auf Maßnahmen im Interesse der Union im Bereich der Integration von Drittstaatsangehörigen.

Die Vergabe von Finanzhilfen im genannten Zeitraum erfolgte jeweils nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die sich an alle Arten von Organisationen richtete, mit der Vorgabe, dass sich an jedem Projekt mindestens drei bis fünf Mitgliedstaaten beteiligten. In den Aufforderungen wurden u.a. die folgenden Prioritäten festgelegt: Förderung von Integrationsstrategien und –maßnahmen für verschiedene Einwanderergruppen wie Frauen und Kinder; Integrationsmaßnahmen auf lokaler Ebene wie die Förderung integrativer Wohnviertel; Erhebung der Wahrnehmung des Integrationsprozesses seitens der Öffentlichkeit und der Migranten; Analyse der Zusammenhänge zwischen Zulassungsverfahren und Integrationsprozess usw. Die Kommission hat im Zeitraum 2007-2010 insgesamt 37 grenzübergreifende Projekte mit einem Gesamtvolumen von 17,85 Mio. EUR gefördert.

Zusätzlich zu den Finanzhilfen, auf die der Großteil der verfügbaren EU-Ressourcen entfiel, wurden mehrere öffentliche Ausschreibungen durch Gemeinschaftsmaßnahmen finanziert. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang:

•           die Unterstützung für das Europäische Integrationsforum,[11] ein von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenes Diskussionsforum zum Thema Integration mit Vertretern der Zivilgesellschaft, das seit 2008 zweimal jährlich zusammentritt;

•           die interaktive Europäische Webseite für Integration,[12] mit umfassenden Dokumentationen, Nachrichten und vorbildlichen Praktiken aus allen EU-Mitgliedstaaten; alle Akteure im Bereich Integration können auf diese Webseite zugreifen und Informationen austauschen;

•           das Handbuch zur Integration für Entscheidungsträger und Praktiker[13], das mittlerweile in der dritten Ausgabe vorliegt. Zweck des Handbuchs ist die Zusammenstellung und Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen zu verschiedenen Aspekten der Integration wie z. B. „Massenmedien und Integration“, „Bewusstseinsbildung und Handlungskompetenz von Zuwanderern“, „Erwerb der Staatsangehörigkeit und Ausübung einer aktiven Staatsbürgerschaft“, „Jugendliche Zuwanderer, Bildung und Arbeitsmarkt“.

7. DURCHFÜHRUNG DER PROGRAMME FÜR 2007, 2008 UND 2009 IN DEN MITGLIEDSTAATEN

Gemäß dem Basisrechtsakt[14] hatten die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 30. Juni 2010 einen Bewertungsbericht über die Durchführung der durch den Fonds geförderten Maßnahmen vorzulegen; hierzu verwendeten alle Mitgliedstaaten das von der Kommission zur Verfügung gestellte Musterformular. In diesem frühen Stadium der Durchführung der Mehrjahresprogramme (im Juni 2010 lagen nur für das Jahresprogramm 2007 endgültige Daten zu den abgeschlossenen Projekten vor, die Durchführung des Jahresprogramms 2008 war eben erst abgeschlossen worden und die des Jahresprogramms 2009 war noch in Gang) konzentrieren sich die Berichte der Mitgliedstaaten zwangsläufig vor allem auf Aspekte der Durchführung und weniger auf die Ergebnisse und Auswirkungen. Diese werden Gegenstand der nationalen Bewertungsberichte über die Ergebnisse und Auswirkungen der durch den Fonds geförderten Maßnahmen im Zeitraum 2007-2010 sein, die der Kommission bis zum 30. Juni 2012 vorzulegen sind.

In diesem Kapitel werden die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten und Fakten zu den Jahresprogrammen für 2007, 2008 und 2009 vorgestellt und verglichen. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Zahlenangaben um Durchschnittswerte handelt, die nicht immer Abweichungen vom Trend erkennen lassen. Soweit möglich, wurde auf Abweichungen vom Durchschnitt hingewiesen.

7.1. Überblick

Im Rahmen der ersten drei Jahresprogramme 2007, 2008 und 2009 waren in den Mitgliedstaaten insgesamt 1949 Projekte durch den Fond finanziert worden (Stand: 30. Juni 2010). Das entspricht einem EU-Durchschnitt von 75 geförderten Projekten je Mitgliedstaat in diesem Dreijahreszeitraum, allerdings mit erheblichen Unterschieden von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat (siehe Tabelle 4).

Tabelle 4: Geförderte Projekte im Rahmen der drei Jahresprogramme 2007, 2008 und 2009

Mitgliedstaat || Programm 2007 || Programm 2008 || Programm 2009 * || Gesamt 2007-2009

Österreich || 34 || 31 || 39 || 104

Belgien || 13 || 14 || 21 || 48

Bulgarien || 13 || 14 || 0 || 27

Zypern || 3 || 10 || 8 || 21

Tschechische Republik || 2 || 27 || 17 || 46

Estland || 17 || 76 || 72 || 165

Finnland || 10 || 18 || 12 || 40

Frankreich || 2 || 3 || 29 || 34

Deutschland || 162 || 148 || 59 || 369

Griechenland || 7 || 11 || 0 || 18

Ungarn || 19 || 22 || 20 || 61

Irland || 8 || 0 || 0 || 8

Italien || 54 || 48 || 59 || 161

Lettland || 13 || 17 || 0 || 30

Litauen || 16 || 12 || 12 || 40

Luxemburg || 3 || 12 || 14 || 29

Malta || 0 || 1 || 3 || 4

Niederlande || 3 || 9 || 6 || 18

Polen || 35 || 36 || 0 || 71

Portugal || 12 || 10 || 3 || 25

Rumänien || 1 || 7 || 4 || 12

Slowakische Republik || 11 || 5 || 10 || 26

Slowenien || 3 || 2 || 0 || 5

Spanien || 169 || 241 || 120 || 530

Schweden || 9 || 19 || 0 || 28

Vereinigtes Königreich || 8 || 11 || 10 || 29

Gesamt EU || 627 || 804 || 518 || 1949

* Im Rahmen des Jahresprogramms 2009 waren Projektauswahl und Finanzierung am 30. Juni 2010 noch nicht abgeschlossen.

Zwar sind die Mitgliedstaaten mit den höchsten Mittelzuweisungen in der Regel auch diejenigen mit der größten Anzahl an geförderten Projekten (Spanien: 530 Projekte, Deutschland: 369, Italien: 161) und umgekehrt die Mitgliedstaaten mit den geringsten Mittelzuweisungen diejenigen mit der geringsten Anzahl an geförderten Projekten (Malta: 4 Projekte, Slowenien: 5, Irland: 8), doch die Anzahl der Projekte korreliert nicht immer mit dem Umfang der Mittel. So hat Estland mit einer vergleichsweise geringen Fördersumme etwa genauso viele Projekte durchgeführt wie Italien. Umgekehrt hat das Vereinigte Königreich, eines der wichtigsten Empfängerländer, seine Ressourcen auf eine begrenzte Anzahl größerer Projekte (ca. 30) konzentriert. Die Anzahl der Projekte in den einzelnen Mitgliedstaaten spiegelt daher eine bestimmte Förderstrategie (breit gefächerte Unterstützung vs. Konzentration) wider, die auch in der durchschnittlichen Höhe des EU-Förderbeitrags je Projekt deutlich wird.

Meist wurden im Rahmen der nationalen Programme kleine bis mittlere Projekte finanziert, mit einem durchschnittlichen EU-Beitrag von ca. 76 000 EUR je Projekt. In 16 Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Deutschland, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien und Schweden) lag dieser Betrag sogar noch niedriger (18 338 ‑ 68 952 EUR). Die geringsten EU‑Finanzierungsbeiträge pro Projekt entfielen auf Estland, Bulgarien, Luxemburg und Polen (siehe Tabelle 5).

In zehn Mitgliedstaaten lag der Förderbeitrag je Projekt hingegen höher als im EU-Durchschnitt (Zypern, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Rumänien, Slowenien und Vereinigtes Königreich). Die höchste Förderung je Projekt erhielt mit großem Abstand Frankreich, gefolgt vom Vereinigten Königreich, Slowenien und den Niederlanden.

Tabelle 5: Durchschnittlicher Betrag der EIF-Förderung je Projekt für die Programmjahre 2007 und 2008*

* Da Projektauswahl und Finanzierung für 2009 am 30. Juni 2010 noch nicht abgeschlossen waren, basiert die Berechnung der durchschnittlichen EU-Finanzierung pro Projekt nur auf den ersten beiden Jahresprogrammen.

7.2. Durchführungsmodalitäten, Projektauswahl und Finanzierung

Im Rahmen des Generellen Programms können die Mitgliedstaaten zwischen zwei Durchführungsmodalitäten wählen:

• die zuständige Behörde fungiert als „Vergabegremium“, und die Projekte werden grundsätzlich auf der Grundlage von offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt (in hinlänglich begründeten Fällen können Finanzhilfen ohne eine solche Aufforderung gewährt werden), oder

• die zuständige Behörde fungiert als „Durchführungsstelle“ und führt die Projekte direkt durch, allein oder in Zusammenarbeit mit anderen nationalen Behörden, die aufgrund des Fachwissens ihrer Mitarbeiter, ihres hohen Spezialisierungsgrades oder ihrer Verwaltungsbefugnisse eine entsprechende Kompetenz besitzen, weil aufgrund der Projektmerkmale wie beispielsweise einer De-jure-Monopolstellung oder aus Sicherheitsgründen keine andere Durchführungsoption in Frage kommt.

In Anbetracht des Zwecks des Fonds und der großen Bandbreite der Akteure in diesem Bereich war erwartungsgemäß die „Vergabemethode“ mit 95 % aller geförderten Projekte (insgesamt 1852 Projekte) die mit Abstand häufigste Durchführungsmodalität. Alle Mitgliedstaaten haben bei der Durchführung ihrer Programme ganz oder zumindest teilweise auf diese Methode zurückgegriffen.

Lediglich neun Mitgliedstaaten (Zypern, Estland, Frankreich, Italien, Lettland, Slowakei, Slowenien, Spanien und das Vereinigte Königreich) verwendeten die „Durchführungsmethode“; dies war bei insgesamt 97 Projekten der Fall. Zudem wurden die meisten dieser Projekte zu Beginn des mehrjährigen Programmzeitraums gefördert, und ihre Anzahl nahm im Lauf der Zeit ab.

Bei der „Vergabemethode“ kamen nur acht Mitgliedstaaten (Österreich, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande und Slowenien) mit einer einzigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen pro Jahresprogramm aus. In allen anderen Mitgliedstaaten waren bei mindestens einem der Jahresprogramme mehrere Aufrufe erforderlich, um die Mittel voll auszuschöpfen oder die unterschiedlichen Interventionsbereiche der Programme abzudecken.

Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wurden mit der beeindruckenden Gesamtzahl von 5234 Vorschlägen im Dreijahreszeitraum beantwortet. Die Vorschläge kamen von nationalen, regionalen und lokalen Behörden, einer Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen usw. Allein im Rahmen des Jahresprogramms für 2009 wurden fast 2000 Vorschläge eingereicht (siehe Tabelle 6).

Wegen der sehr hohen Antwortrate wurden nur 47 % aller eingegangenen Vorschläge ausgewählt, von denen 73 % eine Finanzierungshilfe erhielten. Bei einigen Mitgliedstaaten war die vorhandene Finanzierung ein einschränkender Faktor (z. B. Bulgarien, Estland, Italien und Litauen), doch war dies nicht der einzige Grund für die Ablehnung von Vorschlägen bzw. für die Entscheidung, nicht allen ausgewählten Vorschlägen eine Finanzhilfe zu gewähren. In einigen Fällen kann die weitergehende Analyse der ausgewählten Vorschläge durch die zuständige Behörde gegebenenfalls dazu führen, dass keine Finanzierungshilfe gewährt wird, weil die durchführende Organisation in eine Krise geraten war oder den erforderlichen ergänzenden Finanzierungsanteil nicht mehr aufbringen konnte oder weil wichtige für den Abschluss der Finanzhilfevereinbarung erforderliche technische Details nicht vorgelegt werden konnten. Hier nahmen die zuständigen Behörden ihre Verantwortung für die Finanzierung der Projekte aus den Fondsmitteln mit großer Sorgfalt wahr.

Tabelle 6: Gemäß der „Vergabemethode“ nach entsprechender Aufforderung eingegangene, ausgewählte und geförderte Projekte (2007-2009)

Mitgliedstaat || Programm 2007 || Programm 2008 || Programm 2009 || Gesamt 2007-2009

eingegangene Vorschläge || ausgewählte Projekte || geförderte Projekte || eingegangene Vorschläge || ausgewählte Projekte || geförderte Projekte || eingegangene Vorschläge || ausgewählte Projekte || geförderte Projekte || eingegangene Vorschläge || ausgewählte Projekte || geförderte Projekte

Österreich || 48 || 34 || 34 || 70 || 31 || 31 || 119 || 40 || 39 || 237 || 105 || 104

Belgien || 14 || 14 || 13 || 14 || 14 || 14 || 25 || 23 || 21 || 53 || 51 || 48

Bulgarien || 40 || 22 || 13 || 56 || 31 || 14 || 0 || 0 || 0 || 96 || 53 || 27

Zypern || 2 || 0 || 0 || 18 || 7 || 7 || 17 || 5 || 5 || 37 || 12 || 12

Tschechische Republik || 2 || 2 || 2 || 48 || 28 || 27 || 27 || 19 || 17 || 77 || 49 || 46

Estland || 31 || 5 || 5 || 134 || 72 || 71 || 110 || 81 || 69 || 275 || 158 || 145

Finnland || 47 || 10 || 10 || 23 || 18 || 18 || 48 || 12 || 12 || 118 || 40 || 40

Frankreich || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 135 || 30 || 27 || 135 || 30 || 27

Deutschland || 336 || 162 || 162 || 236 || 148 || 148 || 305 || 59 || 59 || 877 || 369 || 369

Griechenland || 56 || 8 || 7 || 46 || 11 || 11 || 0 || 0 || 0 || 102 || 19 || 18

Ungarn || 34 || 19 || 19 || 45 || 22 || 22 || 45 || 20 || 20 || 124 || 61 || 61

Irland || 41 || 10 || 8 || 0 || 0 || 0 || 29 || 0 || 0 || 70 || 10 || 8

Italien || 405 || 171 || 41 || 373 || 145 || 28 || 523 || 350 || 38 || 1301 || 666 || 107

Lettland || 14 || 11 || 11 || 21 || 15 || 15 || 0 || 0 || 0 || 35 || 26 || 26

Litauen || 17 || 16 || 16 || 14 || 13 || 12 || 27 || 16 || 12 || 58 || 45 || 40

Luxemburg || 7 || 3 || 3 || 19 || 12 || 12 || 20 || 15 || 14 || 46 || 30 || 29

Malta || 9 || 0 || 0 || 1 || 1 || 1 || 4 || 3 || 3 || 14 || 4 || 4

Niederlande || 5 || 3 || 3 || 12 || 9 || 9 || 16 || 6 || 6 || 33 || 18 || 18

Polen || 45 || 37 || 35 || 57 || 36 || 36 || 53 || 0 || 0 || 155 || 73 || 71

Portugal || 13 || 12 || 12 || 12 || 12 || 10 || 3 || 3 || 3 || 28 || 27 || 25

Rumänien || 5 || 3 || 1 || 15 || 8 || 7 || 16 || 4 || 4 || 36 || 15 || 12

Slowakische Republik || 14 || 10 || 10 || 7 || 5 || 5 || 18 || 10 || 10 || 39 || 25 || 25

Slowenien || 2 || 2 || 2 || 1 || 1 || 1 || 0 || 0 || 0 || 3 || 3 || 3

Spanien || 437 || 126 || 126 || 331 || 233 || 233 || 258 || 115 || 115 || 1026 || 474 || 474

Schweden || 74 || 9 || 9 || 0 || 19 || 19 || 38 || 0 || 0 || 112 || 28 || 28

Vereinigtes Königreich || 34 || 12 || 7 || 29 || 11 || 11 || 84 || 36 || 10 || 147 || 59 || 28

Gesamt EU || 1732 || 701 || 549 || 1582 || 902 || 762 || 1920 || 847 || 484 || 5234 || 2450 || 1795

Hinweis: Hier sind nur Projekte erfasst, die nach der „Vergabemethode“ nach entsprechender Aufforderung eingereicht, ausgewählt und finanziert wurden (d.h. keine Projekte, die entsprechend der Ausnahmeregelung ohne vorherige Aufforderung oder nach der „Durchführungsmethode“ finanziert wurden). Bei mehr als einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein Jahresprogramm ist jeweils die Gesamtzahl der eingegangenen, ausgewählten und finanzierten Projekte für alle Aufforderungen im jeweiligen Jahresprogramm angegebenen.

7.3. Projektbereiche – Umsetzung der Prioritäten und der spezifischen Prioritäten

Angesichts der sehr hohen Zahl geförderter Projekte und der Verschiedenartigkeit der mit der Projektdurchführung betrauten Organisationen wurde im Berichtszeitraum ein breites Spektrum an Themen angegangen. Die geförderten Projekte lassen sich nach dem Kriterium der wichtigsten Zielgruppe grob in drei Kategorien unterteilen: Projekte, die in erster Linie auf Drittstaatsangehörige abzielen; Projekte, die auf öffentliche und private Dienste abstellen, die mit Drittstaatsangehörigen zu tun haben; Projekte, die an die Aufnahmegesellschaft gerichtet sind (siehe Tabelle 7). Auf den folgenden Seiten werden die verschiedenen geförderten Aktionen ausführlich beschrieben.

Die Themenbereiche, in denen die meisten Maßnahmen durch den Fonds gefördert wurden, bezogen sich auf die Zielgruppe der Drittstaatsangehörigen, mit Projekten zu Informations- und Bildungsmaßnahmen einschließlich Sprachkompetenz, praktischen Informationen und Staatsbürgerkunde. Fast genauso wichtig war der „zweiseitige Ansatz“.

An zweiter Stelle wurden in der Mehrheit der Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Kapazitätenaufbau im weiteren Sinne (Anpassung und Koordinierung der öffentlichen und privaten Dienste) und zur Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten sowie auf die Aufnahmegesellschaft ausgerichtete Maßnahmen gefördert, die von ebenso großer Bedeutung sind. Interessanterweise wurde der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten und auch dem Bereich Forschung, Studien, Überwachung und Evaluierung mehr Gewicht beigemessen als zu Beginn der Programmplanung erwartet.

Rund 80 % aller Projekte zielten auf die Umsetzung von Projekten der Priorität 1 ab, danach folgten mit großem Abstand Projekte im Rahmen der Priorität 3 (10 %), Priorität 2 (6 %) und Priorität 4 (4 %). Die Verteilung der Projekte auf die Prioritäten entspricht den zu Beginn des Programmplanungszeitraums veranschlagten Gesamtbeträgen. Im Hinblick auf die vier „spezifischen Ziele“ (siehe Kapitel 2) wurde der Entwicklung und Umsetzung des Prozesses zur Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen mit fast 70 % aller geförderten Projekte die größte Bedeutung beigemessen. Dies entspricht der Bestimmung im Basisrechtsakt, derzufolge der Fonds in erster Linie auf Maßnahmen auszurichten ist, „die die Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen betreffen“.

Die Mitgliedstaaten machten umfassend Gebrauch von der Möglichkeit einer höheren EU-Kofinanzierung von Projekten, die auf eines oder mehrere der spezifischen Ziele abstellen; dies betraf 62 % aller betreffenden Projekte. Der größte Anteil entfiel dabei auf Projekte mit mehreren spezifischen Zielen, gefolgt von Projekten zur Umsetzung der beiden spezifischen Ziele 2 und 5. Es sind allerdings deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten festzustellen. So haben Italien, Lettland und Spanien Projekte zu allen fünf spezifischen Zielen durchgeführt. Im Gegensatz dazu war in Österreich, Zypern und Slowenien nur eines der spezifischen Ziele Gegenstand von Projekten (spezifisches Ziel 4), ebenso in Frankreich und im Vereinigten Königreich (spezifisches Ziel 2). In Malta, Spanien und Schweden wurden bei allen nach der „Vergabemethode“ geförderten Projekten eines oder mehrere spezifische Ziele umgesetzt.

Insgesamt hat sich der während der Planungsphase der Mehrjahresprogramme ermittelte prioritäre Bedarf weitgehend bestätigt; sofern Änderungen vorgenommen wurden, waren diese das Ergebnis der von den durchführenden Organisationen vorgelegten konkreten Vorschläge.

Tabelle 7: Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Mehrjahresprogramme 2007-2009 geförderten Maßnahmen

‚Zielgruppe‘ || Art der Maßnahme || Priorität 1 || Priorität 2 || Priorität 3 || Priorität 4 || Gesamt MS

Drittstaats-angehörige || Verbesserung der Sprachkompetenz (und Aufbau entsprechender Kapazitäten) || 20: AT, BE, CY, CZ, DE, EE, FR, EL, HU, IE, IT, LV, LT, LU, PL, RO, SK, SI, ES, UK || || 2: BE, CY || 1: MT || 21: AT, BE, CY, CZ, DE, EE, FR, EL, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, PL, RO, SK, SI, ES, UK

Verbreitung allgemeiner und praktischer Informationen (Rechte und Pflichten, zur Verfügung stehende Dienstleistungen usw.) sowie Staatsbürgerkunde (Kultur, Geschichte und Institutionen des aufnehmenden Mitgliedstaats) || 22: AT, BE, BG, CY, CZ, EE, FI, EL, HU, IE, IT, LV, LT, LU, PL, PT, RO, SK, SI, ES, SE, UK || 1: IT || 6: BE, EE, FI, HU, IT, LV || 2: BE, MT || 23: AT, BE, BG, CY, CZ, EE, FI, EL, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, PL, PT, RO, SK, SI, ES, SE, UK

Zugang zu anderen Bildungswegen || 6: BE, EE, EL, LV, SE, UK || 1: CZ || || || 7: BE, CZ, EE, EL, LV, SE, UK

Vorbereitende Maßnahmen zur Erleichterung des anschließenden Zugangs zum Arbeitsmarkt, zur Teilnahme am Erwerbs- und Wirtschaftsleben sowie zur Steigerung der Eigenständigkeit || 12: AT, BG, DE, EL, LT, MT, PL, PT, RO, SK, ES, SE || 1: CZ || 3: FI, LV, LT || || 15: AT, BG, CZ, DE, FI, EL, LV, LT, MT, PL, PT, RO, SK, ES, SE

Orientierung und Beratung zu sozialen und juristischen Belangen || 11: BE, CZ, FI, FR, HU, LV, PL, PT, RO, SK, ES || || 3: CZ, FI, LV || || 11: BE, CZ, FI, FR, HU, LV, PL, PT, RO, SK, ES

Zweiseitiger Ansatz: Erleichterung bzw. Förderung der Teilnahme von Drittstaatsangehörigen am gesellschaftlichen Leben, an den Dienstleistungen und am Austausch mit der Aufnahmegesellschaft || 14: AT, CY, DE, EE, EL, HU, IE, IT, LU, MT, NL, SK, ES, SE || || 3: FI, LV, SK || 1: MT || 15: AT, CY, DE, EE, FI, EL, HU, IE, IT, LU, MT, NL, SK, ES, SE

Gesundheit || 3: CZ, ES, SE || || 2: CZ, PL || || 4: CZ, PL, ES, SE

spezifische Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen || 10: AT, BE, DE, CZ, FI, FR, IT, ES, SE, UK || || || 1: IT || 10: AT, BE, CZ, DE, FI, FR, IT, ES, SE, UK

Verbesserung der Betreuungseinrichtungen und der gesetzlichen Bestimmungen || 5: BE, CZ, IE, LV, UK || 1: BE || || || 5: BE, CZ, IE, LV, UK

Wohnsituation || 2: PL, ES || || || || 2: PL, ES

Maßnahmen vor der Ausreise (d.h. für Drittstaatsangehörige vor der Ankunft im Aufnahmemitgliedstaat) || 3: BE, FI, EL || || || || 3: BE, FI, EL

Tabelle 7: Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Mehrjahresprogramme 2007-2009 geförderten Maßnahmen (Fortsetzung)

‚Zielgruppe‘ || Art der Maßnahme || Priorität 1 || Priorität 2 || Priorität 3 || Priorität 4 || Gesamt MS

politische Entscheidungs-träger, Mitarbeiter einschlägiger öffentlicher und privater Einrichtungen, andere Personen, die mit Drittstaats-angehörigen oder Einwanderungs-belangen befasst sind || Anpassung der öffentlichen und privaten Dienste an eine multikulturelle Gesellschaft durch Fortbildung, Kapazitätenaufbau und Sensibilisierungsmaßnahmen || 10: AT, CZ, EE, FR, HU, IT, LV, LT, PT, RO || 1: EE || 16: AT, BG, CY, CZ, EE, FI, EL, HU, LV, LT, LU, MT, PT, RO, SK, ES || 1: HU || 18: AT, BG, CY, CZ, EE, FI, FR, EL, HU, IT, LV, LT, LU, MT, PT, RO, SK, ES

Studien zur Situation von Drittstaatsangehörigen im Mitgliedstaat ( insbesondere zur Einstellung der Aufnahmegesellschaft gegenüber Drittstaatsangehörigen) zur besseren Abstimmung der Integrationsmaßnahmen und ‑prozesse auf ihre Bedürfnisse || 6: BG, HU, IT, LV, RO, SE || 15: AT, BE, BG, CY, CZ, FI, EL, HU, IT, LT, LU, PL, RO, SK, UK || 4: AT, IT, PT, RO || 1: IT || 18: AT, BE, BG, CY, CZ, FI, EL, HU, IT, LV, LT, LU, PL, PT, RO, SK, SE, UK

Analyse und Evaluierung früherer und aktueller Integrationsmaßnahmen und –prozesse im Allgemeinen und im Mitgliedstaat im Besonderen mit dem Ziel der Effizienzsteigerung || 4: MT, NL, SK, SE || 12: BG, CY, CZ, EE, FI, EL, IT, LV, LU, PL, PT, ES || 2: IT, RO || 1: IT || 17: BG, CY, CZ, EE, FI, EL, IT, LV, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, ES, SE

Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Überwachung und Evaluierung (einschließlich Indikatoren) || || 13: AT, BG, CY, DE, EE, FI, EL, HU, IT, LU, PL, SK, UK || 1: IT || 1: SK || 13: AT, BG, CY, DE, EE, FI, EL, HU, IT, LU, PL, SK, UK

Koordination der Leistungen und politischen Maßnahmen sowie Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren innerhalb des Mitgliedstaats || 3: EL, IT, PT || 6: LV, LT, PT, RO, SK, ES || 11: AT, BG, CY, DE, EL, HU, LT, LU, PL, PT, ES || 6: HU, LV, LU, NL, SK, ES || 16: AT, BG, CY, DE, EL, HU, IT, LV, LT, LU, NL, PL, PT, RO, SK, ES

Koordination und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten || || 1: LT || 2: LT, SK || 11: AT, CY, CZ, EE, EL, HU, IT, LU, MT, NL, SE || 13: AT, CY, CZ, EE, EL, HU, IT, LT, LU, MT, NL, SK, SE

Einbeziehung der Medien || 5: CZ, EL, HU, LT, SK || || 1: CY || || 6: CY, CZ, EL, HU, LT, SK

Aufnahme-gesellschaft || Verstärkung der Toleranz, der Sensibilisierungsmaßnahmen und des interkulturellen Dialogs || 12: AT, CZ, DE, EE, EL, HU, IT, LT, LU, MT, PT, SK || 2: BG, PT || 6: AT, BG, CY, DE, LU, MT || 1: MT || 14: AT, BG, CY, CZ, DE, EE, EL, HU, IT, LT, LU, MT, PT, SK

Der Hauptbereich, in dem Projekte im Rahmen von Priorität 1 („Maßnahmen zur Umsetzung der Gemeinsamen Grundprinzipien im Bereich der europäischen Integrationspolitik“) finanziert wurden, betraf die Bereitstellung von allgemeinen und praktischen Informationen und von Kursen in Staatsbürgerkunde für Drittstaatsangehörige, die in den meisten Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Bei den Projekten ging es z. B. um:

-           die Verbreitung von Informationen in gedruckter oder elektronischer Form (Web-Portale usw.) oder durch E-Learning;

-           Orientierungshilfe durch einführende Schulungskurse, Workshops, Seminare usw.;

-           Vernetzung von Informationszentren oder Aufnahmeeinrichtungen;

-           Organisation von Studienbesuchen für Drittstaatsangehörige in staatlichen Einrichtungen, historischen Stätten und Museen;

-           Mentorendienste oder Coaching durch Mitglieder der einheimischen Bevölkerung, die die Zuwanderer aus Drittstaaten bei der Integration in die aufnehmende Gesellschaft unterstützen.

Als Zweites folgte der Bereich Sprachunterricht in Form von Sprachkursen und Lehrmaterial für Drittstaatsangehörige einschließlich E-Learning oder durch die Entwicklung spezieller Sprachlehrmethoden für Zuwanderer aus Drittstaaten.

Die Förderung des „zweiseitigen Ansatzes bei der Integration“ wurde durch ein breites Spektrum von häufig innovativen Aktivitäten finanziert wie Festivals, Kunstwettbewerbe und Ausstellungen, die Einladung der Eltern der Zuwandererkinder in Schulen oder gemeinsame Ferienlager für Kinder aus Zuwandererfamilien und einheimische Kinder. Projekte zur Erhöhung der Toleranz, zur Sensibilisierung und zur Förderung des interkulturellen Dialogs umfassten auch Aktivitäten wie Sport- und Kulturveranstaltungen, Fernsehserien für die Aufnahmegesellschaft usw.

Die vorbereitenden Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und der Teilnahme am Wirtschaftsleben umfassten z. B. den Zugang zu Bildungsmaßnahmen, die nicht auf Sprachförderung oder berufliche Weiterbildung abstellen, und die Durchführung von Einstufungstests und Nachschulungskursen.

Die Anpassung der öffentlichen und privaten Dienste an eine multikulturelle Gesellschaft durch Sensibilisierungsmaßnahmen und den Aufbau von Kapazitäten beinhaltete die Organisation spezifischer Schulungen, Workshops und Seminare sowie die Verbreitung von Informationsmaterialien.

Die spezifischen Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen waren vor allem auf Frauen und Kinder gerichtet. Im Rahmen dieser Projekte erhielten sie individuelle Unterstützung beim Verlassen der Aufnahmeeinrichtung, bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und bei der Inanspruchnahme von Gesundheits- und Sozialleistungen usw.

Beispiele für Projekte im Rahmen von Priorität 1

Griechenland hat in Zusammenarbeit mit der IOM in der Republik Moldau ein Schulungs- und Informationsprogramm für potenzielle Zuwanderer eingerichtet. Über einen Zeitraum von vier Monaten bot das Programm formelle und informelle Informationen über die griechische Sprache, die Institutionen des Landes und die Werte der griechischen Gesellschaft, praktische Informationen über die Rechte und Pflichten von Zuwanderern und über die erforderlichen Verfahren für die legale Einreise und den legalen Aufenthalt in Griechenland sowie berufliche Orientierungshilfe, um zu einer besseren Abstimmung der Fertigkeiten der Drittstaatsangehörigen auf den Bedarf am griechischen Arbeitsmarkt zu gelangen. Das Projekt stellte auf eine Gruppe ab, die ansonsten nur schwer zu erreichen ist. Es soll auch positive Auswirkungen auf die Zuwanderung zeitigen, indem die legale Zuwanderung erleichtert und zugleich die illegale zurückgedrängt wird. In Italien konzentrierte sich ein Projekt der Stadt Venedig vor allem auf sprachliche und landeskundliche Fortbildung für schutzbedürftige Personengruppen wie Analphabeten, Frauen und neu eingereiste Jugendliche aus Drittländern. Das Projekt bot den Teilnehmern flexible und eigens auf sie zugeschnittene Aktivitäten sowie innovative Schulungstechniken und Unterstützung (interkulturelle Mediation und Kinderbetreuung, Nutzung neuer Technologien usw.). Ein Netz von öffentlichen und privaten Partnern machte es möglich, die Aktivitäten fortlaufend an den Planungsvorgaben zu messen. Zum Abschluss des Projekts fand eine Veranstaltung statt, bei der die Teilnahmebescheinigungen für die verschiedenen Projektaktivitäten ausgehändigt wurden. In Portugal wurde mittels einer Partnerschaft zwischen öffentlichen Diensten, Mediatoren und Hochschulen ein Projekt zur Entwicklung der interkulturellen Mediation in den öffentlichen Diensten entwickelt. Erste Ergebnisse sind bereits zu erkennen: Schulungsinitiativen, Einbindung der Mediatoren in die Institutionen und konkrete Anwendung der interkulturellen Mediation. Das Mediationsangebot der öffentlichen Dienste wird aufrechterhalten und konsolidiert werden. Ein Profil der Stufe III im Nationalen Katalog von Qualifikationen und ein Weiterbildungsreferenzsystem werden erarbeitet und könnten auf einer höheren Stufe auch von den Universitäten übernommen werden. In einem Projekt in der Tschechischen Republik wird Zuwandererfamilien aus Drittstaaten jeweils eine tschechische Familie „zugeordnet“, die in derselben Region lebt. Das Projekt wird landesweit durchgeführt. Es kann als Ergänzung zur Einrichtung von Integrationszentren in allen Regionen des Landes gesehen werden; die paarweise Zuordnung von Familien, damit die einheimische Familie die ausländische unterstützen kann, schließt die Lücke zwischen den Bedürfnissen der Zuwandererfamilien und den Dienstleistungen, die das Integrationssystem der Tschechischen Republik zunehmend erbringen kann. Das Projekt wird durch eine breite Medienkampagne unterstützt. Ungarn unterstützte ein Projekt zur Sensibilisierung der Budapester Bevölkerung für die hier lebenden Migrantengruppen und für ihren Beitrag zur Multikulturalität der Stadt. In einer bekannten kulturellen Einrichtung im Herzen von Budapest wurden vier Festivals veranstaltet, die ein breites Spektrum kultureller Aktivitäten (Handwerk, Musik, Tanz, Film, Fotoausstellungen usw.) verschiedener Gruppen von Zuwanderern aus Drittstaaten darstellten. Der Bekanntheitsgrad der Veranstaltungen wurde durch eine Reihe von Kommunikationsmaßnahmen erhöht. Das Projekt trug erfolgreich zur Sensibilisierung der Bewohner Budapests für die Anwesenheit von Drittstaatsangehörigen in der Stadt bei und beförderte den interkulturellen Dialog.

Mit den Projekten im Rahmen von Priorität 2 („Entwicklung von Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung der Strategien und Maßnahmen und zur Erleichterung der Koordination des vergleichenden Lernens“) wurden Forschungsaktivitäten zur Lage von Drittstaatsangehörigen in EU-Mitgliedstaaten und zur Einstellung der Gesellschaft gegenüber diesen Migranten finanziert, um die Integrationsmaßnahmen an den konkreten Bedarf anzupassen. Zu diesen Aktivitäten gehörten die Erhebung von Daten zu den Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten, qualitative Forschung zum Bildungswesen und Diskussionsgruppen mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen sowie Interviews mit Zuwanderern und Experten. Es wurden auch spezifischere Studien zum Beispiel zur Integration von Zuwandererkindern ins Bildungssystem gefördert.

Darüber hinaus wurden auch Analysen und Evaluierungen integrationspolitischer Maßnahmen unterstützt wie die Analyse des rechtlichen Rahmens und der Verwaltungspraxis, die Entwicklung von Indikatoren oder Evaluierungsmethoden, die Koordinierung von Diensten und Akteuren, um den Austausch von Informationen, statistischen Daten und Nachrichten zum Thema Integration zu ermöglichen.

Beispiele für Projekte im Rahmen von Priorität 2

In Polen wurde ein Forschungsprojekt mit dem Titel Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen durchgeführt, das vor allem aus Maßnahmen im Bereich der Interessensvertretung und auf Informationskampagnen bestand, die auf Entscheidungsträger abzielten. Das Projekt stützte sich auf eine unlängst durchgeführte wichtige Erhebung zur Lage von Drittstaatsangehörigen, vor allem zur Beschäftigungssituation. Im Rahmen des Projekts wurden folgende Aktivitäten durchgeführt: eine soziologische Erhebung mit einer Stichprobe von 360 Zuwanderern und 30 Beamten und Fachleuten zu Fragen der Integration und Diskriminierung von Ausländern in Polen; eine Analyse der sozialen und rechtlichen Aspekte der Diskriminierung anhand von 30 Rechtsakten; eine Erhebung über die Bereitschaft der Arbeitgeber zur Einstellung unterschiedlicher Kategorien von Drittstaatsangehörigen, die Veröffentlichung und Verbreitung von zwei Fachbeiträgen aus diesem Bereich mit Empfehlungen für Entscheidungsträger und für in Polen lebende Drittstaatsangehörige sowie Seminare zur Verbreitung der Ergebnisse.

In Litauen wurde eine Machbarkeitsstudie über den Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt durchgeführt, um mehr über die Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe in Erfahrung zu bringen. Nachdem jetzt ihre wichtigsten Probleme ermittelt wurden, können die Ergebnisse des Projekts von den Institutionen des Landes und von vielen sozialen Gruppen intensiv genutzt werden.

In der Slowakei befasste sich ein Studienprojekt mit der Integration von Kindern aus Zuwandererfamilien in das Grundschulsystem. Neben einer Analyse der Bedürfnisse, der Herausforderungen und der Hemmnisse wurden auch besonders auf Zuwandererkinder zugeschnittene Lehrmodule und Lehrmaterialien erstellt. Das alles hatte es vorher nicht gegeben.

In Frankreich wurde mit einer umfangreichen statistischen Erhebung zum ersten Mal der Integrationsprozess von mehreren tausend Zuwandern aus Drittstaaten über mehrere Jahre hinweg untersucht, und zwar in den ersten Monaten nach der Ankunft im Land, ein Jahr danach und noch einmal drei Jahre später. Es wurden Fragen zur Lage der Zuwanderer vor ihrer Ankunft und zum Verwaltungsverfahren nach der Ankunft sowie zum Erwerb von Sprachkenntnissen und zur Arbeits- und Wohnungssuche gestellt, des weiteren Fragen über den Zugang zum Bildungssystem, zu Gesundheitsleistungen, zum gesellschaftlichen Leben usw. Die Erhebung sollte Integrationsdiensten und Entscheidungsträgern tiefgehende Kenntnisse über den Integrationsprozess vermitteln und Empfehlungen für eine bessere Integrationspolitik geben.

Unter Priorität 3 („Aufbau integrationspolitischer Kapazitäten, Koordinierung und Aufbau interkultureller Kompetenz in den Mitgliedstaaten auf allen Regierungsebenen“) finanzierten die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Anpassung öffentlicher und privater Dienste an eine multikulturelle Gesellschaft durch Sensibilisierung, Schulung und den Aufbau von Kapazitäten; Zielgruppe waren vor allem die Mitarbeiter von staatlichen Einrichtungen oder von Nichtregierungsorganisationen sowie andere Personen, die Kontakt mit Zuwanderern aus Drittstaaten haben. Die Maßnahmen beinhalteten Schulungen und Seminare für öffentliche und private Einrichtungen zur Sensibilisierung für den Wert der Bevölkerungsvielfalt und der Toleranz gegenüber fremden Kulturen, die Koordinierung der Dienste und Politiken in den Mitgliedstaaten, die Verbreitung von Handbüchern, die Einrichtung von Partnerschaften mit den örtlichen Behörden usw.

Beispiele für Projekte im Rahmen von Priorität 3

In Österreich wird ein Projekt zur Sammlung von Daten im Bereich Migration und Integration durchgeführt. Das dazu ins Leben gerufene Informations- und Monitoring Zentrum hat eine Website und eine Fachbibliothek eingerichtet und gibt einen vierteljährlichen Newsletter heraus. Es versorgt die Akteure im Integrationsbereich mit geeigneten Daten und Instrumenten sowie mit Informationen über Integrationsprojekte und unterstützt zudem die Bildung von Netzwerken. Das Monitoring wird eine Analyse der Auswirkungen von integrationsspezifischen Aktivitäten ermöglichen und langfristig dazu beitragen, die Grundlage für eine gesellschaftliche und politische Diskussion über Integrationsthemen zu schaffen.

In Zypern wurden spezielle Seminare für Lehrer veranstaltet, darunter auch Schulungen zur interkulturellen Erziehung und Lehrseminare für Griechisch als Zweit- oder Fremdsprache. Ziel war es, die Kompetenzen der Lehrer beim Umgang mit Integrationsproblemen weiter zu verbessern. Die Seminare lieferten den Lehrern vor allem die notwendigen Kenntnisse und Informationen über neue Lehrmethoden und bewährte Praktiken für den Unterricht von Zuwanderern. Die Seminare fanden bei den Lehrern großen Zuspruch, weil sie ihnen halfen, die Wahrnehmung von Kindern aus Zuwandererfamilien zu verstehen, und ihnen grundlegende Informationen und Praktiken für den Umgang mit dieser Zielgruppe vermittelten.

Ein Projekt in Finnland zielte auf die Sensibilisierung der Behörden einer Region für die Situation von thailändischer Staatsangehörigen, die besonderen Schutz benötigen, weil sie leicht aus dem Raster amtlicher Maßnahmen herausfallen. Das Projekt beleuchtete die Probleme aus der Sicht der Drittstaatsangehörigen, schuf Kooperationsnetzwerke und bewirkte eine gegenseitige Sensibilisierung und neue Erkenntnisse. Es wurden zahlreiche Informationen über die Zielgruppe gesammelt, die bei der Planung öffentlicher Dienste und zur Organisation der Zusammenarbeit mit dem Dritten Sektor genutzt werden können. Die Projektergebnisse werden bei Schulungsmaßnahmen für Polizisten sowie für die Konzeption und Umsetzung der städtischen Integrationspolitik und entsprechender Maßnahmen verwendet; sie können auch für andere Zielgruppen eingesetzt werden.

Die Projekte unter Priorität 4 („Austausch von Erfahrungen, bewährten Praktiken und Informationen zwischen den Mitgliedstaaten“) schließlich dienten nicht nur der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden unterschiedlicher Mitgliedstaaten, sondern unterstützten auch die Nichtregierungsorganisationen in den Mitgliedstaaten beim Austausch von Informationen und Praktiken.

Beispiele für Projekte im Rahmen von Priorität 4

In Estland organisierte die staatliche Verwaltung Studienbesuche und Seminare mit anderen Mitgliedstaaten zum Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken für die Integration von Zuwanderern aus Drittländern. In Italien leitete das Innenministerium ein Projekt zur Zusammenarbeit mit der Verwaltung anderer Mitgliedstaaten im Integrationsbereich ein. Folgende Themen wurden im Rahmen des Projekts behandelt: Integrationsstatistiken, bewährte Praktiken beim Umgang mit schutzbedürftigen Gruppen, eine Integrationskonferenz und eine vergleichende Analyse über das italienische Staatsbürgerschaftsgesetz und das anderer Mitgliedstaaten.

Mehrere Mitgliedstaaten (Österreich, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Malta, Niederlande, Slowakische Republik, Spanien und Schweden) finanzierten Seminare, Konferenzen, Netzwerke und Studienbesuche, die von staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen vorgeschlagen worden waren, um einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken mit Organisationen aus anderen Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

In Luxemburg wurden mehrere Projekte in Zusammenarbeit mit Organisationen aus den Nachbarstaaten Belgien, Frankreich und Deutschland gefördert. Bei einem Projekt wurden zunächst umfassende Informationen über die Zuwandererorganisationen in diesen Mitgliedstaaten gesammelt. Daraufhin entwickelte sich eine Zusammenarbeit dieser Organisationen bei verschiedenen Fragen der Integration. Bei einem anderen Projekt nutzte eine in Luxemburg ansässige Organisation das Know-how einer französischen Organisation für die Einrichtung und Verbesserung interkultureller Dolmetschdienste (Einsatz von Dolmetschern mit entsprechendem Wissen über die kulturellen Werte von Zuwanderern aus verschiedenen Herkunftsländern).

7.4. Bewertung der Durchführung und erste Ergebnisse

Die meisten Mitgliedstaaten hatten bei der Durchführung der ersten beiden Jahresprogramme (2007 und 2008) Probleme: es kam entweder zu Verzögerungen oder zu Schwierigkeiten bei der vollständigen Durchführung der Programme. Das lag meist daran, dass die Programme später als erwartet genehmigt wurden (was beim Start eines neuen EU-Finanzierungsinstruments keine ungewöhnliche Situation ist), denn die Genehmigung war oft eine Voraussetzung für die Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bzw. für die Finanzierung ausgewählter Projekte. Weitere häufige Gründe waren die noch laufenden Arbeiten am Organisations- und Verwaltungsrahmen im Mitgliedstaat, ehe mit der konkreten Durchführung der Programme begonnen werden konnte; mangelnde Erfahrung auf Seiten der zuständigen Behörden und der Empfänger; die Notwendigkeit, mehr als eine Aufforderung zu veröffentlichen, wenn die förderfähigen Projekte nicht ausreichten, um die Mittelzuweisungen aus dem Fonds auszuschöpfen; und natürlich auch die Schwierigkeit für die durchführenden Organisationen, in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld die Kofinanzierung zu gewährleisten. Um den Rückstand aufzuholen, leiteten einige Mitgliedstaaten die Jahresprogramme für 2007 und 2008 gleichzeitig ein, indem sie z. B. mit ihren Aufforderungen beide Jahre abdeckten. Gleichwohl war bei der Umsetzung Eile geboten. Der Zeitrahmen für die durchführenden Organisationen war deshalb eng und der Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden hoch, was einige Mitgliedstaaten davon abhielt, ihr Jahresprogramm zu überarbeiten, wenn die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolglos blieb.

Beim Jahresprogramm 2009 verbesserte sich die Situation jedoch deutlich; nur noch neun Mitgliedstaaten meldeten Verzögerungen bei der Durchführung.

Trotz aller Probleme dürften in den meisten Mitgliedstaaten die in den Jahresprogrammen festgelegten Ziele erreicht werden. Gegenwärtig erfolgt die Bewertung in den Mitgliedstaaten anhand von Typ und Anzahl der geförderten Projekte gemessen an den vorläufigen Zielen, die in den Programmen für die einzelnen Maßnahmen festgelegt wurden, sowie anhand der konkreten Ergebnisse, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung an die Kommission vorlagen. Detaillierte Angaben zu den Ergebnissen und Auswirkungen werden bei der Ex-post-Bewertung im Jahr 2012 zur Verfügung stehen.

In 15 Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Zypern, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien und Vereinigtes Königreich) wurden die beiden Jahresprogramme 2007 und 2008 weitgehend umgesetzt (in einigen Fällen nach Revision durch die Kommission). In Belgien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Luxemburg und Slowenien wurde nur das Jahresprogramm 2008 komplett umgesetzt, in Bulgarien nur das Jahresprogramm 2007. In 19 Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien und Vereinigtes Königreich) sind die angestrebten Ergebnisse bereits erreicht worden bzw. wird dies bis zum Abschluss der Projekte erwartet. Zwei Mitgliedstaaten (Tschechische Republik und Luxemburg) gaben an, dass nur beim Jahresprogramm 2008 die Verwirklichung der angestrebten Ziele zu erwarten sei.

Alles in allem hat der Fonds mehrere Mitgliedstaaten (z. B. Ungarn und die Slowakei) erstmals in die Lage versetzt, einen umfassenden politischen Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen zu entwerfen, der alle Gemeinsamen Grundprinzipien umfasst. In anderen Mitgliedstaaten wie Bulgarien, Zypern, Estland oder Griechenland, in denen bereits ein nationaler Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen vorhanden war, stellte der Fonds die finanziellen Mittel für seine Durchführung bereit. In Mitgliedstaaten mit größerer Erfahrung schließlich wurde mit den Fondsmitteln, die oft die vorhandenen Finanzquellen ergänzen, auf spezifische Maßnahmen oder auf spezifische Gruppen abgestellt, die aus den gängigen Finanzierungsinstrumenten in der Regel keine Mittel erhalten. Dort entfalteten die Fondsmittel in Bereichen wie Sprachkompetenz, Förderung sinnvoller Kontakte und eines konstruktiven Dialogs zwischen den Drittstaatsangehörigen und der Gesellschaft des Aufnahmelandes oder Behandlung der gesundheitlichen Probleme der Zuwanderer erhebliche Wirkung.

7.5. Gesamtbewertung und Verbesserungsvorschläge der Mitgliedstaaten

In allen Mitgliedstaaten (außer den Niederlanden und Polen) wurden die Programmprioritäten und die im Programm festgelegten Maßnahmen als relevant für die nationalen Bedürfnisse im Integrationsbereich betrachtet. In einigen der neuen Mitgliedstaaten (wie Bulgarien, Zypern und der Tschechischen Republik) besaßen die Programme besondere Relevanz, weil die Zahl der Zuwanderer aus Drittstaaten in jüngster Zeit gestiegen ist. In einigen Mitgliedstaaten mussten wegen der Wirtschaftskrise (Rumänien, Spanien) oder aufgrund veränderter Migrationsflüsse (Vereinigtes Königreich) bestimmte Maßnahmen angepasst werden; insgesamt gesehen waren die Prioritäten und Maßnahmen jedoch weiterhin von Relevanz.

In den Niederlanden machten die Fondsmittel nur einen relativ kleinen Teil der staatlichen Mittel für Integrationsmaßnahmen aus, und es wurde die Ansicht vertreten, dass sie keinen zusätzlichen Nutzen für die nationalen Strategien mit sich brachten. In Polen stellte man im Zuge der Durchführung fest, dass ein breiteres Spektrum von Maßnahmen wirksamer zu den nationalen Strategien beigetragen hätte; die ursprünglichen Maßnahmen mussten umgestaltet und miteinander verknüpft werden, um den nationalen Bedürfnissen besser gerecht zu werden.

Sieben Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Zypern, Estland, Malta, Niederlande und Schweden) waren noch nicht in der Lage festzustellen, ob ihre jeweiligen Programme die gesetzten Ziele erreicht hatten, doch alle übrigen 19 Mitgliedstaaten bewerteten die Programme als wirksam: die Projekte wurden erfolgreich durchgeführt und die Ergebnisse entsprachen weitgehend den Zielsetzungen.

Die Ansichten über die Effizienz waren gemischt. Während die meisten Mitgliedstaaten der Meinung waren, dass die Projektziele zu annehmbaren Kosten erreicht wurden (eine Voraussetzung für die Auswahl), wurde moniert , dass die Verwaltungskosten zu hoch seien und das Projektmanagement mehr Mitarbeiter und Finanzmittel erfordert habe als erwartet.

Das Ziel der Komplementarität zwischen dem Fonds und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten wurde durch die zu Beginn der Programme festgelegten Verfahren erreicht, wenn auch mit gewissen Schwierigkeiten; das größte Problem war dabei die Notwendigkeit, Überschneidungen mit der Zielgruppe des Europäischen Flüchtlingsfonds zu vermeiden.

Insgesamt wurde dem Fonds in fast allen Mitgliedstaaten ein echter Mehrwert beigemessen. Er führte im Integrationsbereich zu Ergebnissen, die mit den vorhandenen nationalen Programmen, Politiken und Haushaltsmitteln sowie mit anderen EU-Finanzierungsinstrumenten nicht hätten erzielt werden können. So war es möglich, die Projekte im Rahmen einer konsistenten, spezifischen Strategie und Politik durchzuführen, nationale und EU-Instrumente zu ergänzen und mit anderen Fonds zu koordinieren und bestehenden Programmen neue, wichtige Integrationsaspekte hinzuzufügen, die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen und lokalen Behörden zu stärken und den Dialog und Gedankenaustausch zwischen den verschiedenen am Integrationsprozess beteiligten Akteuren zu fördern.

Das Spektrum der förderfähigen Maßnahmen wurde als angemessen betrachtet, und die Empfehlungen der Mitgliedstaaten konzentrierten sich auf eine Vereinfachung des gegenwärtigen Systems, das in mehrerlei Hinsicht als zu komplex wahrgenommen wurde:

- Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei den Jahresprogrammen: an die Stelle des gegenwärtigen Systems mit einem Mehrjahresprogramm und einzelnen Jahresprogrammen sollte nur noch ein einziges Mehrjahresprogramm treten. Auch sollte die Durchführung der Programme flexibler gehandhabt werden, ohne die Notwendigkeit einer Revision durch die Kommission. Im Fall der Fortführung der Jahresprogramme könnte der Förderzeitraum verlängert werden. Die Berichtspflichten sollten verringert werden.

- Präzisierung, Vereinfachung und flexiblere Gestaltung der Vorschriften zur Förderfähigkeit der Ausgaben, um ihre Wirksamkeit zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Den Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit offenstehen, eigene Vorschriften für die Förderfähigkeit festzulegen und anzuwenden.

- Erweiterung des Anwendungsbereichs des Fonds auf Personen, die zur Zielgruppe des Europäischen Flüchtlingsfonds gehören.

- Anhebung des Satzes für die gemeinschaftliche Kofinanzierung auf bis zu 75 % für jede Art von Projekt sowie Anhebung des als erste Vorfinanzierung ausgezahlten Gemeinschaftsbeitrags, um die Projekte in der Startphase stärker zu unterstützen und die Durchführung des Programms zu erleichtern. Die zweite Vorfinanzierung könnte dann entfallen. Es sollte auch eine Anhebung des Budgets für technische Hilfe erfolgen, damit die tatsächlichen Verwaltungskosten gedeckt werden.

- Stärkere Unterstützung der Durchführung in den Mitgliedstaaten durch die Kommission, insbesondere Verstärkung des Wissensaustauschs und Förderung der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten, damit nützliche Informationen allen Mitgliedstaaten rasch zur Verfügung stehen. Zusätzlich zu den im SOLID-Ausschuss bereitgestellten Informationen wären On-line-Datenbanken oder eine spezielle Website mit der gesamten Dokumentation von Nutzen. Und schließlich wären die Fertigstellung des Rechtsrahmens vor Beginn des Programmzeitraums und die möglichst frühzeitige Genehmigung der Programme wünschenswert.

8. ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

Die Durchführung des Fonds in den ersten drei Jahren des Mehrjahresprogramms 2007-2013 kann folgendermaßen bewertet werden:

- Nach der Lösung der Probleme bei der Durchführung der Jahresprogramme 2007 und 2008 gelang es den meisten Mitgliedstaaten, den Rückstand aufzuholen und das Jahresprogramm 2009 ohne größere Verzögerungen umzusetzen. Einige verbleibende Schwierigkeiten werden von der Kommission zusammen mit den betroffenen Mitgliedstaaten untersucht. Bei den bislang fertig gestellten Projekten sind die geplanten Ziele im Wesentlichen umgesetzt worden, und die meisten Mitgliedstaaten rechnen zumindest beim Jahresprogramm 2009 damit, die Programmziele zu erreichen.

- Der Fonds hat sich in den meisten Mitgliedstaaten etabliert, vor allem bei den mit der Projektdurchführung betrauten Organisationen. Das zeigt sich insbesondere an der hohen Antwortrate auf die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Jahresprogramm 2009 sowie am breiten Spektrum der beteiligten Organisationen in den Mitgliedstaaten.

- Der Fonds hat eine Lücke geschlossen und führt nach Meinung der meisten Mitgliedstaaten zu greif- und verwertbaren Ergebnissen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Mitgliedstaaten bereits Erfahrungen mit der Integration von Zuwanderern aus Drittstaaten hatten oder nicht.

- Andererseits erscheint der Rahmen für die Programmgestaltung und Durchführung des Fonds als zu komplex angesichts der Art der finanzierten Maßnahmen, der Empfängerorganisationen und der großen Zahl von Projekten.

Um den Bedenken der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, nahm die Kommission im Jahr 2011 umfassende Änderungen an den Durchführungsbestimmungen für alle vier Fonds des Generellen Programms vor. Diese beinhaltet vor allem eine erhebliche Vereinfachung der Bestimmungen für die Förderfähigkeit, wobei die neuen Bestimmungen spätestens für die Durchführung des Jahresprogramms 2011 und, unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung, auch schon für die im Rahmen der Jahresprogramme 2009 und 2010 finanzierten Projekte gelten.[15] Die Mitgliedstaaten haben diese Revision begrüßt. Weitere Anregungen der Mitgliedstaaten zu Verbesserungen werden im Zusammenhang mit den Vorschlägen für die zukünftigen Finanzierungsinstrumente im Bereich Inneres behandelt, die die Kommission in diesem Jahr im Rahmen des nächsten ab 2014 anzuwendenden mehrjährigen Finanzrahmens vorlegen wird.

In den zwei verbleibenden Jahren des laufenden Programmzeitraums wird mit einer erheblichen Steigerung der Haushaltsmittel des Fonds bis auf 162,5 Mio. EUR für das Jahr 2012 und 182,5 Mio. EUR für 2013 gerechnet (für die beiden Jahre insgesamt also 42 % der für den gesamten Zeitraum 2007-2013 zur Verfügung stehenden Fondsmittel), gegenüber 131,5 Mio. EUR für das Jahr 2011 und 110,5 Mio. EUR für 2010[16]. Vor diesem Hintergrund plant die Kommission im Hinblick auf den Maßnahmen- und Umsetzungsbedarf in den kommenden Jahren, mit den Mitgliedstaaten Gespräche über die bestmögliche Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel zu führen. Nach Ansicht der Kommission gibt es vier Hauptbereiche, in denen weiterer Handlungsbedarf besteht:

- Verstärkung der aktiven Einbindung von Drittstaatsangehörigen und Aufnahmegesellschaft in den Integrationsprozess im Kontext des zweiseitigen Prozesses: Förderung umfassender Integrationsprogramme und Beteiligung der Drittstaatsangehörigen an den relevanten Beratungsgremien und Netzwerken; Stärkung der Teilnahme der Zuwanderer am gesellschaftlichen Leben; Verbesserung der Wahrnehmung der Zuwanderung in der Öffentlichkeit einschließlich des Wissens um den Beitrag der Migration zur Aufnahmegesellschaft usw.

- Steigerung der Wirksamkeit von Integrationsmaßnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen ausgerichtet sind (Frauen, Kinder und Jugendliche, unbegleitete Minderjährige mit Aufenthaltstitel, ältere Menschen, Opfer von Menschenhandel usw.): Verbesserung der Bildungschancen für Migrantenkinder; Förderung der Rolle der Frauen bei der Integration, Stärkung ihrer Selbstständigkeit im gesellschaftlichen Leben und Verbesserung ihrer Kenntnis der eigenen Rechte sowie Stärkung ihrer Teilnahme am öffentlichen Leben; Förderung der Integration unbegleiteter Minderjähriger, denen ein Aufenthaltstitel erteilt wurde usw.

- Förderung der Integration auf lokaler Ebene durch einen „Bottom-up-Ansatz“ sowie Zusammenarbeit auf den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen bei der Entwicklung von Integrationsstrategien und ‑maßnahmen: Unterstützung der Integrationsprozesse auf lokaler Ebene z. B. durch Partnerschaften unter Einbeziehung aller Akteure; Verbesserung der lokalen Integration der Drittstaatsangehörigen in den Bereichen Wohnung, Schule, Sozialhilfe, Gesundheit und Bildung; Unterstützung von integrativen Wohnvierteln und entsprechenden „Bottom-up-Initiativen“ usw.

- Entwicklung vorbereitender Maßnahmen zur Unterstützung der Integration bereits in den Herkunftsländern, ohne dass die Teilnahme der Drittstaatsangehörigen an diesen Maßnahmen Voraussetzung für eine spätere Einreise sein darf: Informationen z. B. zu Visaerteilung und Arbeitserlaubnis sowie zur Sprache, den Institutionen und den Werten des Aufnahmelands; berufliche Weiterbildung zur Abstimmung der Qualifikationen auf die tatsächlichen Erfordernisse des Arbeitsmarkts im Aufnahmeland usw.

Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten prüfen, wie die o.g. prioritären Bereiche im restlichen Verlauf der Jahresprogramme noch stärker unterstützt werden könnten, beginnend mit den Jahresprogrammen für 2012, das die Mitgliedstaaten bis zum 1. November 2011 vorzulegen haben.

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[1]               Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich alle Budgetzahlen in diesem Bericht auf die von der Haushaltsbehörde bislang konkret bewilligten Mittel.

[2]               KOM(2005) 123 endg.

[3]               Entscheidung 2007/435/EG, ABl. L 168 vom 28.6.2007, S. 18.

[4]               Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b des Basisrechtsaktes.

[5]               Eine Zusammenstellung der Länderberichte ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/home-affairs/funding/integration/funding_integration_en.htm.

[6]               Entscheidung der Kommission K(2007) 3926 endgültig vom 21.8.2007.

[7]               Die Evaluierung der vorbereitenden Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen (INTI) ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/home-affairs/funding/integration/funding_integration_en.htm.

[8]               Entscheidung 2008/457/EG, ABl. L 167 vom 27.6.2008, S. 69.

[9]               Eine Zusammenfassung aller Mehrjahresprogramme wird unter folgendem Link bereitgestellt werden: http://ec.europa.eu/ewsi/de/index.cfm

[10]             Für weitere Informationen siehe KOM(2011) 448 und SEK(2011) 940 zur Anwendung der Kriterien für die Verteilung der Ressourcen unter den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Außengrenzenfonds, des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen und des Europäischen Rückkehrfonds.

[11]             Weitere Informationen zum Europäischen Integrationsforum finden sich unter http://ec.europa.eu/ewsi/de/policy/legal.cfm

[12]             http://ec.europa.eu/ewsi/de/index.cfm

[13]             http://ec.europa.eu/ewsi/en/resources/detail.cfm?ID_ITEMS=12892

[14]             Entscheidung 2007/435/EG, Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a.

[15]             Die Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen wurde mit Beschluss der Kommission K(2011) 1289 vom 3.3.2011 angenommen.

[16]             Die Zahlen beinhalten die Jahresprogramme und die Gemeinschaftsmaßnahmen.

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