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Document 52011DC0200

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DEN EUROPÄISCHEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EINE PARTNERSCHAFT MIT DEM SÜDLICHEN MITTELMEERRAUM FÜR DEMOKRATIE UND GEMEINSAMEN WOHLSTAND

/* KOM/2011/0200 endg. */

52011DC0200

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DEN EUROPÄISCHEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EINE PARTNERSCHAFT MIT DEM SÜDLICHEN MITTELMEERRAUM FÜR DEMOKRATIE UND GEMEINSAMEN WOHLSTAND /* KOM/2011/0200 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | HOHE VERTRETERIN DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK |

Brüssel, den 8..3.2011

KOM(2011) 200 endgültig

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DEN EUROPÄISCHEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

EINE PARTNERSCHAFT MIT DEM SÜDLICHEN MITTELMEERRAUM FÜR DEMOKRATIE UND GEMEINSAMEN WOHLSTAND

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DEN EUROPÄISCHEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

EINE PARTNERSCHAFT MIT DEM SÜDLICHEN MITTELMEERRAUM FÜR DEMOKRATIE UND GEMEINSAMEN WOHLSTAND

EINLEITUNG

Die Geschehnisse in den südlichen Nachbarländern sind von historischer Tragweite. Es vollzieht sich ein tiefgreifender Wandel, der nicht nur für die Menschen und Länder des südlichen Mittelmeerraums, sondern auch für die restliche Welt und insbesondere für die EU nachhaltige Folgen haben wird. Die Menschen dieser Region erhoffen sich vom derzeitigen Umbruch ein besseres Leben, die stärkere Achtung der Menschenrechte, Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit und soziale Gerechtigkeit – universelle Werte, die für alle gelten. Der demokratische Transformationsprozess ist kein einfacher Weg und mit Risiken und Ungewissheit verbunden. Trotz der zu erwartenden Schwierigkeiten muss sich die EU für eine klare und strategische Option entscheiden, d. h. sie wird das Streben nach den Grundsätzen und Werten unterstützen, für die die EU steht und einsteht. Die EU darf nicht einfach nur zuschauen. Sie muss mit aller Kraft den Wunsch der Menschen in unserer Nachbarschaft unterstützen, dieselben Rechte und Freiheiten zu erlangen, die für uns bereits eine Selbstverständlichkeit sind. Die europäischen Länder wissen aus eigener Erfahrung, was ein solcher demokratischer Übergang bedeutet. Die Europäische Union ist stolz darauf, dass sie schon verschiedenen Ländern – zuerst in Südeuropa und in jüngster Geschichte in Mittel- und Osteuropa – in ihrem Übergang von einem autokratischen Regime zu einer demokratischen Ordnung unterstützen konnte. Wohl wissend, dass es sich vorrangig um innenpolitische Übergangsprozesse handelt, kann die EU dennoch den Ländern des südlichen Mittelmeerraums mit der Kompetenz und Erfahrung unserer Regierungen, der europäischen Organe (Europäische Kommission und Europäisches Parlament), von lokalen und regionalen Behörden, politischen Parteien, Stiftungen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Seite stehen. Ein demokratischer, stabiler, prosperierender und friedlicher südlicher Mittelmeerraum ist in unser aller Interesse.

Wir sind davon überzeugt, dass die Zeit gekommen ist, die Beziehungen zwischen der EU und dem südlichen Mittelmeerraum auf eine qualitativ neue Stufe zu heben. Das Fundament für einen solchen neuen Ansatz muss allerdings das uneingeschränkte gemeinsame Engagement für gemeinsame Werte bilden. Den Forderungen der letzten Wochen nach politischer Mitbestimmung, Menschenwürde, Freiheit und Beschäftigung kann nur durch schnellere und ehrgeizigere politische und wirtschaftliche Reformen entsprochen werden. Die EU ist bereit, alle südlichen Nachbarländer zu unterstützen, die in der Lage und gewillt sind, einen solchen Reformweg im Rahmen einer „Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ einzuschlagen. Voraussetzung dafür ist das gemeinsame Engagement für Demokratie, Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit. Die Partnerschaft muss auf konkreten Fortschritten in diesen Bereichen beruhen. Angestrebt wird ein differenzierter Ansatz , denn trotz gewisser Gemeinsamkeiten zeichnet sich jedes Land dieser Region durch ganz spezifische Gegebenheiten aus, denen Rechnung getragen werden muss.

Eine „Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ sollte drei Säulen umfassen: Demokratisierungsprozess und Institutionenaufbau mit besonderem Schwerpunkt auf Grundfreiheiten, Verfassungs- und Justizreformen und Korruptionsbekämpfung; eine engere Partnerschaft mit der Bevölkerung, wobei der Unterstützung der Zivilgesellschaft, der Schaffung besserer Austauschmöglichkeiten und der Förderung persönlicher Kontakte zwischen den Menschen, insbesondere jungen Menschen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; eine wirtschaftliche Entwicklung, die sich auf nachhaltiges und breitenwirksames Wachstum stützt; gezielte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Verbesserung der Gesundheits- und Bildungssysteme sowie Förderung der ärmeren Regionen. |

- In dieser Mitteilung wird ausgeführt, wie die EU bislang auf die unmittelbaren Auswirkungen der jüngsten Ereignisse in Nordafrika reagiert hat. Im Anschluss wird erläutert, welchen Ansatz die EU verfolgen will, um dazu beizutragen, dass die großen Hoffnungen, die derzeit in der Region zum Ausdruck gebracht werden, langfristig Realität werden können. Dabei geht es nicht nur darum, auf die Hilfegesuche der Partnerregierungen, sondern auch die Forderungen der Zivilgesellschaft zu reagieren.

Um der sich grundlegend verändernden politischen Landschaft im südlichen Mittelmeerraum Rechnung tragen zu können, benötigt die EU einen neuen Ansatz für die Region: Differenzierung, Konditionalität und partnerschaftliche Beziehungen zwischen unseren Gesellschaften spielen hierbei eine wichtige Rolle und sind bereits Teil der derzeitigen Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, zu der im April eine Mitteilung vorgelegt werden wird.

UNSERE SOFORTMASSNAHMEN

Humanitäre Hilfe (30 Mio. EUR) Erleichterung der konsularischen Zusammenarbeit und Evakuierung gemeinsame Frontex-Einsätze Inanspruchnahme des EU-Außengrenzenfonds und des Europäischen Flüchtlingsfonds, die mit insgesamt 25 Mio. EUR ausgestattet sind Besuche der Hohen Vertreterin/Kommissionsvizepräsidentin in Tunesien und Ägypten; internationales Koordinierungstreffen in Brüssel Unterstützung des Übergangs zur Demokratie |

- Unser dringlichstes Anliegen war es, schnell und wirksam auf die unmittelbaren Herausforderungen der neuen Situation in den südlichen Nachbarländern zu reagieren und weiteres Blutvergießen und eine Zuspitzung der humanitären Lage zu vermeiden.

Die Kommission hat für die Menschen in Libyen und für die Flüchtlinge an der tunesischen und der ägyptischen Grenze 30 Mio. EUR humanitäre Soforthilfe bereitgestellt. Sie ist für die medizinische Versorgung, Nahrungsmittel, Unterkünfte und andere Mittel zur Deckung der Grundbedürfnisse bestimmt. Experten der Kommission sind vor Ort, und es gibt eine Notfallplanung für den Fall einer weiteren Zuspitzung der Lage. Es ist besondere Wachsamkeit geboten, da die Gefahr besteht, dass sich die humanitäre Krise aufgrund der Flüchtlingsströme aus Libyen auf benachbarte Länder im Maghreb und südlich der Sahara ausweitet. Die Kommission wird ihre finanzielle Hilfe aufstocken, wenn die Verhältnisse vor Ort dies erfordern, und sie appelliert an die EU-Mitgliedstaaten, ihre Unterstützung in ähnlicher Weise fortzusetzen.

Zwischen allen Mitgliedstaaten und der EU besteht eine enge konsularische Zusammenarbeit, und alle erforderlichen EU-Mechanismen, einschließlich des Lagezentrums im EAD, sind im Einsatz, um einen schnellen Informationsfluss und eine möglichst wirksame Verwendung der Ressourcen zu gewährleisten. Das Katastrophenschutzverfahren der EU (MIC) wurde am 23. Februar aktiviert, um die Evakuierung von EU-Staatsbürgern per Flugzeug oder Schiff zu ermöglichen. All diese Einsätze wurden vom Militärstab der EU unterstützt. Die Kommission arbeitet mit internationalen Organisationen wie dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammen, um Ausländern in Libyen die Ausreise in ihre Heimatländer zu ermöglichen. Zur Stärkung der kurzfristigen Maßnahmen wäre ebenfalls die Nutzung der Instrumente der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) denkbar.

Die Kommission hat ihre Instrumente eingesetzt, um Italien oder auch gegebenenfalls andere Mitgliedstaaten im Falle massiver Flüchtlingsströme aus Nordafrika zu unterstützen. Hierzu zählen operative Maßnahmen und Finanzhilfe. Der gemeinsame Frontex -Einsatz HERMES 2011, für den verschiedene Mitgliedstaaten Ausrüstung und Experten zur Verfügung gestellt haben, begann am 20. Februar 2011. Falls erforderlich, könnten die Frontex-Einsätze verstärkt werden, um vor Ort zu helfen, weitere Flüchtlingsströme zu bewältigen. Die Kommission ist bereit, auch aus anderen Fonds wie dem Außengrenzenfonds oder dem Europäischen Flüchtlingsfonds, die mit insgesamt 25 Mio. EUR ausgestattet sind, zusätzliche Finanzhilfe bereitzustellen.

Für Tunesien wurden 17 Mio. EUR zur unmittelbaren und kurzfristigen Unterstützung des demokratischen Übergangs und der Unterstützung verarmter Regionen im Landesinneren zur Verfügung gestellt. Unterstützt werden u. a. Maßnahmen zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Wahlen und die Entsendung einer EU-Wahlbeobachtungsmission zur Unterstützung der nationalen Kommission für Verfassungsreform und Wahlen. Mit diesen Mitteln soll auch zusätzliche Hilfe für die Zivilgesellschaft geleistet werden. Weitere Unterstützung für demokratische Reformen wird über das Stabilitätsinstrument erfolgen. Am Anschluss an ihre Reise nach Tunesien und Ägypten berief die Hohe Vertreterin und Kommissionsvizepräsidentin für den 23. Februar 2011 ein internationales Treffen ein, um mit den wichtigsten Partnern und größten internationalen Finanzinstitutionen (IFI) über die aktuellen Entwicklungen im südlichen Mittelmeerraum zu sprechen. Auf diesem Treffen bekräftigten die Teilnehmer erneut, wie wichtig es ist, dass die Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft an den von Tunesien und Ägypten selbst formulierten Prioritäten ausgerichtet und eng abgestimmt werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre es verfrüht, ein Hilfepaket für Ägypten in Aussicht zu stellen. Noch haben die dortigen Behörden kein Hilfegesuch gestellt, mit dem auch die Festlegung entsprechender Prioritäten verbunden wäre. Sobald die ägyptischen Behörden entsprechende Prioritäten formuliert haben, ist die EU bereit, eine an diesen ausgerichtete Unterstützung zu gewähren.

In Bezug auf Libyen hält die EU an ihrer Linie fest; sie verurteilt das Vorgehen des Gaddafi-Regimes. Die EU hat die Verhandlungen mit Libyen über ein Rahmenabkommen sowie jede technische Zusammenarbeit sofort ausgesetzt. Zusätzlich zu den UNO-Sanktionen verabschiedete die EU am 28. Februar 2011 weitere restriktive Maßnahmen (z. B. Embargo auf zur internen Repression verwendbare Ausrüstung und Reisebeschränkungen für eigenständig von der EU bezeichnete Personen, deren Vermögen eingefroren wird). Vorschläge für weitere Maßnahmen liegen vor.

ANPASSUNG UNSERES ANSATZES

- Überprüfung und Anpassung der EU-Nachbarschaftspolitik

- Anstreben eines fortgeschrittenen Status der Assoziierungsabkommen

- Ausbau des politischen Dialogs

Die Antwort der EU auf die aktuellen Veränderungen im südlichen Mittelmeerraum muss gezielter, innovativer und ehrgeiziger sein und den Bedürfnissen der Menschen und den derzeitigen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Politische und wirtschaftliche Reformen müssen Hand in Hand gehen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass politische Rechte, Freiheiten, Rechenschaftspflicht und Partizipation gedeihen können. Die EU sollte bereit sein, jenen Ländern, die einen solchen Weg einschlagen wollen, mehr Unterstützung zu gewähren, und umgekehrt eine Unterstützung in Frage stellen, wenn Länder vom Reformweg abkommen.

Dieser neue Ansatz einer „ Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand “ ist ein Wendepunkt in den Beziehungen der EU mit all jenen Partnern, die sich zu spezifischen messbaren Reformen verpflichten. Es handelt sich um einen leistungsbezogenen Ansatz („more for more“), der Anreize geben und motivieren soll : Länder, die ihre Reformen schneller und weiter vorantreiben, können mit mehr Hilfe von der EU rechnen, während Länder, die die vereinbarten Reformen verzögern oder von ihnen abweichen, eine Neuzuweisung der Mittel oder deren Verlagerung auf andere Schwerpunktbereiche befürchten müssten.

Konkret erfordert eine engere politische Zusammenarbeit das Erreichen höherer Menschenrechts- und Governancestandards; die diesbezüglichen Fortschritte könnten anhand eines Katalogs von Mindestanforderungen gemessen werden. Voraussetzung für die Aufnahme einer solchen Partnerschaft sollte die Zusage sein, dass ordnungsgemäß überwachte, freie und faire Wahlen durchgeführt werden. Eine solche Partnerschaft erfordert zudem eine engere Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie ein verstärktes gemeinsames Vorgehen in internationalen Foren zu Themen von gemeinsamem Interesse. Die EU hält an ihrem Engagement und ihrer Unterstützung für eine friedliche Lösung der Auseinandersetzungen in und zwischen den Staaten der Region fest. Die Partnerschaft sollte durch einen intensiveren politischen Dialog gefestigt werden. Sobald es die Lage vor Ort erlaubt, wird die EU den bilateralen politischen Dialog auf allen Ebenen verstärken und dabei Fragen der Menschenrechte und politischen Verantwortlichkeit in den Vordergrund rücken.

Es ist geplant, mit Partnerländern, die die erforderlichen Reformen durchführen, die Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen wiederaufzunehmen und in diesem Rahmen auf einen „fortgeschrittenen Status“ hinzuarbeiten, der einen erheblich intensiveren politischen Dialog und bessere Verbindungen zwischen dem Partnerland und den EU-Organen ermöglichen würde. Dies würde auch verstärkte Bemühungen um mehr Mobilität und einen besseren Zugang zum EU-Markt beinhalten.

DEMOKRATIE UND INSTITUTIONENAUFBAU

- Erweiterung der Unterstützung für die Zivilgesellschaft

- Einrichtung einer Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft in den Nachbarschaftsländern

- Förderung des Forums für den sozialen Dialog

Die EU ist bereit, die demokratischen und verfassungsrechtlichen Reformprozesse zu unterstützen. Justizreformen, verbesserte Transparenz und die Bekämpfung der Korruption sind für diesen Prozess von größter Bedeutung, sowohl um Anreize für ausländische und inländische Investitionen in die Wirtschaft zu schaffen, als auch um der Bevölkerung zu zeigen, dass ein sichtbarer Wandel in ihrem Alltagsleben stattfindet. Die EU ist bereit, ihr Wissen zur Förderung des Kapazitätsaufbaus zur Verfügung zu stellen (z. B. durch Instrumente wie Twinning und TAIEX), wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Stärkung staatlicher Einrichtungen liegen sollte, die die Festigung des Wandels einschließlich auf regionaler und lokaler Ebene gewährleisten können. Außerdem wird die EU ihre gesamte Erfahrung im Hinblick auf Wahlhilfe bereitstellen, um den Wahlprozess in Tunesien und, fall dies von der Regierung gewünscht wird, in Ägypten zu begleiten.

Eine starke Zivilgesellschaft kann zur Achtung der Menschrechte sowie zur Förderung von Demokratie und guter Regierungsführung beitragen und so eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der Eindämmung staatlicher Übergriffe spielen. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen (NRO) und zivilgesellschaftliche Organisationen können die so dringend benötigte Unterstützung für Reformen und das Engagement in Bereichen bieten, die ein großes Anliegen der Bürger sind, wie Menschenrechte, Umweltschutz, soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Hier sollte die EU versuchen, die Hilfe zu maximieren, die die Mitgliedstaaten kurzfristig zur Verfügung stellen können, um eine Plattform für die Zivilgesellschaft, politische Parteien, Gewerkschaften und Verbände zu schaffen. Dies könnte mit EU-Mitteln und der Unterstützung von politischen Parteien, Gewerkschaften, Stiftungen und relevanten NRO in der EU geschehen. Frauen haben bei den Umwälzungen in der Region eine wichtige Rolle gespielt und geschlechterspezifischen Aspekte wird bei der künftigen EU-Hilfe große Bedeutung zukommen.

Im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im April werden Vorschläge für eine Verstärkung der EU-Hilfe für zivilgesellschaftliche Organisationen in unseren Nachbarländern vorgelegt. Hierzu wird die spezielle Förderung der Zivilgesellschaft zählen ( Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft in den Nachbarschaftsländern ), mit der die Kapazität von zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Interessenvertretung sowie ihre Befähigung zur Kontrolle von Reformen und zur wirksamen Teilnahme an Politikdialogen ausgebaut werden soll.

Der soziale Dialog zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist von großer Bedeutung, um den Reformanstrengungen Nachhaltigkeit zu verleihen. Neue Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind im Entstehen und schaffen so Möglichkeiten für einen wirksameren sozialen Dialog. Dieser sollte durch das Euro-Mittelmeer-Forum für den sozialen Dialog unterstützt werden, das den Austausch zwischen den Sozialpartnern des Mittelmeerraums über entscheidende soziale und beschäftigungsrelevante Fragen erleichtern und den Kapazitätsaufbau fördern wird.

Die EU unterstützt bereits die Reform der öffentlichen Verwaltung, die auf die Straffung und Stärkung grundlegender politischer Verfahren und der Haushaltsaufstellung sowie den Ausbau der Möglichkeiten abzielt, inländische Finanzierungsmittel durch ein effizientes, faires und nachhaltiges Steuer- und Verwaltungssystem aufzubringen. Mit Blick auf die Unterstützung einer besseren Bekämpfung von Korruption und illegalen Finanzflüssen und die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollten diese Programme auch auf Transparenz und Verantwortlichkeit in der öffentlichen Verwaltung abzielen.

BEWÄLTIGUNG VON HERAUSFORDERUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT MOBILITÄT

Einrichtung von Mobilitätspartnerschaften Verstärkung der lokalen Schengen-Zusammenarbeit Vollständige Nutzung von Verbesserungen im EU-Visakodex |

- Direkte persönliche Kontakte sind wichtig, um das gegenseitige Verständnis, aber auch Geschäftstätigkeiten zu fördern. Dies ist für die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Mittelmeerraums und die Integration von Migranten in der EU von Nutzen.

Ein Schlüsselelement ist hierbei die Stärkung des Kapazitätsaufbaus in den Mittelmeerländern in den Bereichen Grenzen/Migration/Asyl und eine wirksamere Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung, um die Sicherheit im gesamten Mittelmeerraum zu verbessern.

Es sollten Mobilitätspartnerschaften mit Partnerländern geschlossen werden. Ziel ist es, einen umfassenden Rahmen zu schaffen, um einen gut organisierten Personenverkehr zwischen der EU und einem Drittland sicherzustellen. Mobilitätspartnerschaften umfassen Initiativen wie Vereinbarungen über Visa und legale Migration, Rechtsrahmen für (wirtschaftliche) Migration, den Kapazitätsaufbau zur Verwaltung von Heimatüberweisungen und zur effizienten Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, Rückkehr- und Reintegrierungsprogramme, die Anpassung des Asylsystems an EU-Standards usw.. Als Gegenleistung zu erhöhter Mobilität müssen die Partner bereit sein, den Kapazitätsaufbau verstärkt anzugehen und ausreichende Finanzmittel für die Grenzverwaltung, die Vorbeugung und Bekämpfung von irregulärer Migration und Menschenhandel, einschließlich durch verbesserte Seeüberwachung, die Rückkehr irregulärer Migranten (Rückkehrvereinbarungen und Rückübernahmeabkommen) sowie die Verbesserung der Kapazitäten und Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden, das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen und Korruption wirksam zu bekämpfen, bereitstellen.

Kurzfristig wird die Kommission mit den Mitgliedstaten an Rechtvorschriften über legale Migration und an der Visapolitik arbeiten , um das Ziel einer verbesserten Mobilität insbesondere für Studenten, Forscher und Geschäftsleute zu fördern. Die Kooperation im Rahmen der lokalen Schengen-Zusammenarbeit sollte verstärkt werden und die praktischen Verbesserungen und Flexibilitätsmöglichkeiten im Rahmen des EU-Visakodex, einschließlich der Ausstellung von Mehrfachvisa für Bona-fide-Reisende und spezielle Gruppen (wie Forscher, Studenten und Geschäftsleute) sollten ausschöpfend genutzt werden. Die Verhandlungen über Vereinbarungen über erleichterte Visabestimmungen für Kurzaufenthalte mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums sollten auf einem differenzierten, faktengestützten Ansatz beruhen. Falls notwendig wird finanzielle Hilfe zur Verfügung gestellt. Die Kommission appelliert an die beiden Legislativorgane, die Richtlinien über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung sowie von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung rasch anzunehmen, wodurch ebenfalls zu einer Verbesserung der Mobilität in Richtung EU beigetragen wird.

Vorausgesetzt, dass Visaerleichterungen und Rückführungsabkommen wirksam umgesetzt werden, kann fallsweise für einzelne Partnerländer in Stufen eine Visumliberalisierung in Erwägung gezogen werden, wobei die Beziehungen zum betreffenden Partnerland insgesamt zu berücksichtigen sind und die Rahmenbedingungen für eine reibungslose und sichere Mobilität gewährleistet sein müssen.

FÖRDERUNG EINER INKLUSIVEN WIRTSCHAFTLICHEN ENTWICKLUNG

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und Schaffung von Arbeitsplätzen Bemühung um die Zustimmung der Mitgliedstaaten, das EIB-Darlehensvolumen um 1 Mrd. EUR zu erhöhen Zusammenarbeit mit anderen Anteilseignern, um das EBWE-Mandat auf Länder der Region auszudehnen Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Berufsausbildung |

- Die Unruhen in einigen Ländern im südlichen Mittelmeerraum sind eindeutig auf wirtschaftliche Defizite zurückzuführen. Viele Länder sind gekennzeichnet durch eine ungleiche Verteilung des Wohlstands, unzureichende soziale und wirtschaftliche Reformen, eine begrenzte Schaffung von Arbeitsplätzen, ein schwaches Bildungs- und Ausbildungssystem, das die auf dem Arbeitsmarkt benötigten Fertigkeiten nicht vermittelt, sowie eine geringe regionale Handelsintegration.

Die Länder in der Region müssen ihre Wirtschaft neu beleben, um ein nachhaltiges und breitenwirksames Wachstum, die Entwicklung ärmerer Regionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erreichen. KMU spielen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen eine entscheidende Rolle. Damit sie florieren können, benötigen sie einen soliden Regulierungsrahmen, der Geschäftstätigkeit und Unternehmertum begünstigt. Die EU ist bereit, dies durch einen Politikdialog und die Zusammenarbeit im Rahmen des Europa-Mittelmeer-Arbeitsprogramms für industrielle Zusammenarbeit zu fördern. Dies sollte durch eine integrierte Beschäftigungs- und Sozialpolitik begleitet werden, einschließlich der Abstimmung von Ausbildungsinitiativen auf den Arbeitsmarktbedarf, eines sozialen Dialogs, der Bereitstellung sozialer Sicherheitsnetze sowie der Umwandlung des informellen Sektors.

Die internationalen Finanzinstitutionen können zu diesen Anstrengungen beitragen. Die Mittel könnten von der Europäischen Investitionsbank (EIB) und, sofern die Nicht-EU-Anteilseigner zustimmen, von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) bereitgestellt werden. Die EIB ist seit über 30 Jahren in der Region aktiv. Die Tätigkeiten der Bank werden unter dem Dach der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) durchgeführt. Die FEMIP ist in neun Ländern des südlichen Mittelmeerraums tätig, mit einem Schwerpunkt auf Investitionen in die Infrastruktur und der Unterstützung des Privatsektors. Die EIB könnte die Umsetzung und Genehmigung von sich derzeit in der Planung befindlichen Projekten beschleunigen und darüber hinaus der Mittelmeerregion in den kommenden drei Jahren etwa 6 Mrd. EUR zur Verfügung stellen, sofern der Rat das zusätzliche Darlehensvolumen im Umfang von 1 Mrd. EUR genehmigen sollte, das unlängst vom Europäischen Parlament vorgeschlagen wurde. Die Kommission unterstützt diese Anhebung des Darlehenvolumens und ersucht den Rat, zügig eine Einigung über die Anhebung zu erzielen.

Der Rat wird außerdem ersucht, den Vorschlag der Kommission vom Mai 2008 zu den EIB-Rückflüssen anzunehmen. Dies würde es der EIB und anderen Finanzmittlern ermöglichen, aus früheren Finanzierungen im Rahmen der FEMIP rückfließende Mittel zugunsten des Privatsektors zu reinvestieren. In der unmittelbaren Zukunft würden so zum jetzigen Zeitpunkt ungefähr 120 Mio. EUR und bis 2013 bis zu 200 Mio. EUR zur Verfügung stehen.

Die EBWE, die derzeit nicht im südlichen Mittelmeerraum aktiv ist, könnte ihre Tätigkeiten ausweiten, wenn die Satzung der Bank geändert würde. Sollten alle Anteilseigner zustimmen, könnte dies eine jährliche Geschäftstätigkeit der EBWE mit einem Volumen von anfänglich 1 Mrd. EUR ermöglichen, die mit den bestehenden Mitteln der Bank erreicht werden kann. Die Kommission unterstützt die Ausweitung der EBWE-Tätigkeiten und appelliert an die EU-Mitgliedstaaten und die Regierungen der Nicht-EU-Anteilseigner, dies ebenfalls dringend zu unterstützen.

Diese Initiativen werden nicht zu Lasten der Darlehen für andere Einsatzländer in den östlichen Nachbarländern beispielsweise geschehen.

OPTIMIERUNG DER WIRKUNG VON HANDEL UND INVESTITIONEN

- Annahme von Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

- Rascheer Abschluss von Abkommen über Agrar- und Fischereierzeugnisse

- Beschleunigung der Verhandlungen über den Handel mit Dienstleistungen

- Verhandlungen über umfassende Freihandelszonen

Handel und Investitionen sind wichtige Wachstumsmotoren und tragen zur Verringerung der Armut bei. Sie führen Menschen zusammen, stärken die zwischenstaatlichen Beziehungen und unterstützen die politische Stabilität. Damit die Handelsbeziehungen und die ausländischen Direktinvestitionen (ADI) ihr volles Potenzial entfalten können, müssen jedoch verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies setzt wiederum voraus, dass Rechtsstaatlichkeit und Justiz gestärkt, die Korruption bekämpft und die Verwaltungsverfahren effizienter gestaltet werden.

Die Länder der Region haben bei ihren Handels- und Investitionsbeziehungen zur EU einen ganz unterschiedlichen Stand erreicht. Während die Beziehungen zu einigen (Tunesien, Marokko, Ägypten und Jordanien) bereits relativ weit vorangekommen sind, haben andere (Syrien, Algerien, Libyen) deutlich weniger Fortschritte zu verzeichnen. Die EU hat mit allen Ländern der Region, ausgenommen Syrien und Libyen, Freihandelsabkommen geschlossen, die freien Marktzugang für gewerbliche Waren gewähren. Die präferenziellen Marktzugangsregelungen für Agrar- und Fischereierzeugnisse - insbesondere für Erzeugnisse aus Ägypten und Jordanien - wurden unlängst erweitert. Über weitere Abkommen in diesem Bereich wird derzeit verhandelt oder sie stehen kurz vor dem Abschluss, u.a. ein Abkommen mit Marokko. Mit Marokko fand auch ein Austausch von Angeboten zur Liberalisierung von Dienstleistungen statt, aber hier stellt die Frage Arbeitskräftemobilität noch ein großes Hindernis dar.

Die Maßnahmen der EU zur Unterstützung von Handel und Investition müssen möglichst genau auf die Lage jedes einzelnen Landes abgestimmt sein und Tempo und Umfang der Reformen Rechnung tragen, vor allem in Anbetracht der Veränderungen, die derzeit in der Region stattfinden.

Die EU könnte sich folgende kurz- bis mittelfristige Ziele setzen:

- Beschleunigung des Abschlusses von Abkommen zur Liberalisierung des Handels und deren Annahme durch die EU, insbesondere von Abkommen mit Tunesien und Marokko über den Handel mit Agrar- und Fischereierzeugnissen;

- Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen betreffend die Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte;

- Beschleunigung der laufenden bilateralen Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen (einschließlich Visaerleichterungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen);

- Abschluss des einzigen regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bis Ende 2011, das mit einer raschen Überarbeitung der Ursprungsregeln einhergehen sollte. Bezugsrahmen für eine solche Reform sind die kürzlich angenommenen neuen Regeln für APS-Begünstigte. Die Kommission fordert den Rat dringend zur Annahme ihrer bereits vorgelegten Vorschläge für ein einziges regionales Übereinkommen - nach Anhörung des Europäischen Parlaments - auf.

Als gemeinsames mittel- bis langfristiges Ziel wurde in den Gesprächen mit den südlichen Mittelmeerpartnern auf regionaler und bilateraler Ebene der Abschluss tiefgreifender und umfassender Freihandelsabkommen vereinbart, die auf den bestehenden Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen und den Aktionsplänen für die Europäische Nachbarschaftspolitik basieren. Sie sollten Bestandteil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Unterstützung demokratischer und wirtschaftlicher Reformen sein. Mit den Ländern, die bereits eindeutig einen solchen Prozess politischer und wirtschaftlicher Transformation eingeleitet haben, sollten Verhandlungen aufgenommen werden. Die Abkommen sollten über die Abschaffung von Zöllen hinausgehen und schrittweise eine engere Integration zwischen den Volkswirtschaften der südlichen Mittelmeerpartnern und dem EU-Binnenmarkt fördern u.a. durch Maßnahmen wie Angleichungen im Regulierungsbereich. Besonderer Vorrang sollte Bereichen wie Wettbewerbspolitik, öffentliches Auftragswesen, Schutz von Investitionen und tier- und pflanzengesundheitlichen Maßnahmen eingeräumt werden.

STÄRKUNG DER SEKTORALEN ZUSAMMENARBEIT

Gründung einer Energiegemeinschaft EU-Südlicher Mittelmeerraum Einleitung eines Programms zur Förderung von Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung Förderung der Teilnahme an Bildungsprogrammen Entwicklung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien |

- Der südliche Mittelmeerraum ist für die Energieversorgungssicherheit EU von strategischer Bedeutung, da die Länder zum Teil direkte Erdgas- und Erdöllieferanten, aber auch allgemeine Transitländer für Lieferungen aus anderen Ländern innerhalb und außerhalb der Region sind. Hier bietet sich die Schaffung einer EU-Mittelmeerpartnerschaft für Erzeugung und Management von Energie aus erneuerbaren Energieträgern, insbesondere von Solar- und Windenergie und die Ausarbeitung eines gemeinsamen Konzepts zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit an. Gemeinsame Investitionen in erneuerbare Energieträger im südlichen Mittelmeerraum entsprechend der von der EU geplanten Reduzierung des Kohlenstoffausstoßes bis 2050 könnten die Grundlage einer neuen Partnerschaft bilden, sofern eine geeignete Marktperspektive für Stromimporte geschaffen wird.

Daher sollte eine verlässliche Perspektive für die Integration des südlichen Mittelmeerraums in den EU-Energiebinnenmarkt eröffnet werden, die sich auf ein differenziertes und schrittweises Vorgehen stützt. Mittel- bis langfristig würde sich daraus eine Art Energiegemeinschaft zwischen der EU und dem südlichen Mittelmeerraum entwickeln, an der zunächst die Maghreb-Länder und später möglicherweise auch die Maschrik-Länder beteiligt sind. Diese Gemeinschaft könnte entweder durch die Ausweitung der Energiegemeinschaft zwischen der EU und ihren östlichen und südöstlichen Nachbarländern oder nach deren Vorbild geschaffen werden und sollte die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich abdecken, um eine echte und dauerhafte Kohärenz zwischen der Energiepolitik der südlichen Mittelmeerpartner und der EU-Politik zu erreichen.

Ein Schwerpunkt der EU-Maßnahmen in der Region sollte auf dem Bereich Bildung liegen. Die Verringerung der hohen Analphabetenraten ist eine wichtige Voraussetzung, um die Demokratie und die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte zu fördern und damit zur Modernisierung der Volkswirtschaften im südlichen Mittelmeerraum beizutragen. Da Austauschmaßnahmen auf der Ebene der Universitäten einen wertvollen Beitrag leisten können, sollte dafür gesorgt werden, dass die Programme Erasmus Mundus, Euromed Youth und Tempus von einer größeren Zahl Studenten aus den daran beteiligten südlichen Mittelmeerpartnerländern genutzt werden. Auch im Hinblick auf die Verringerung der sozialen Disparitäten spielt die Berufsbildung eine maßgebliche Rolle. Daher sollten im Rahmen von Gesprächsrunden mit den Akteuren auf nationaler Ebene die wichtigsten strategischen Komponenten einer integrierten Berufsbildungspolitik festgelegt werden. Außerdem sollte der Austausch von Verfahren, die sich bei Programmen zur Verbesserung der Qualifikationen von Arbeitslosen bewährt haben, gefördert werden..

In vielen Ländern des südlichen Mittelmeerraums leistet der Tourismus sektor einen erheblichen Beitrag zum BIP. Die EU sollte sich um die Ausweitung der bestehenden Initiativen „Herausragende europäische Reiseziele“ (für nachhaltigen Tourismus) und „Calypso“ (zur Förderung des Tourismus in der Nebensaison) auf diese Länder bemühen. Eine wichtige Rolle spielen auch Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt. Hier hat sich die EU verpflichtet, gemeinsam mit den Ländern der Region weitere kulturelle Projekte zu entwickeln.

Die jüngsten Ereignisse im südlichen Mittelmeerraum haben in Verbindung mit dem Anstieg der Nahrungsmittelpreise deutlich gezeigt, dass die Partnerländer dringend auf die Unterstützung der EU angewiesen sind, um Effizienz und Produktivität des landwirtschaftlichen Sektors zu verbessern und die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten. Die Kommission könnte die ländliche Entwicklung durch eine neue Initiative – eine Fazilität für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik - unterstützen. Diese Initiative würde sich auf bewährte Verfahren der EU im Bereich der ländlichen Entwicklung stützen und sowohl die Förderung von Investitionen als auch den Ausbau von Verwaltungskapazitäten umfassen, um die Modernisierung der Agrarproduktion im Einklang mit den EU-Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsnormen voranzubringen. Sie könnte in enger Zusammenarbeit mit der FAO, der Weltbank und gegebenenfalls der EIB ausgearbeitet werden.

Im Bereich Verkehr sollte sich die Zusammenarbeit bei der Schaffung eines gemeinsamen Luftverkehrsraums mit den Mittelmeerpartnerländern auf die Modernisierung des Flugverkehrsmanagements und die Verbesserung der Flug- und Luftsicherheit konzentrieren. Dies schließt auch die Beteiligung der Mittelmeerpartner an dem geostationäre Navigationssystem (European Geostationary Navigation Overlay System) (EGNOS) ein. Durch die Zusammenarbeit mit den Mittelmeerpartnerländern im Rahmen der Umsetzung einer Seeverkehrsstrategie für das Mittelmeer sollten Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie die Seeüberwachung gestärkt werden.

Der Einsatz elektronischer Kommunikationstechnologie hat neben dem Satellitenrundfunk die Organisation der Protestbewegungen in den Mittelmeerländern wesentlich erleichtert. Die intensive Nutzung von Mobiltelefonen und sozialen Netzwerken im Internet hat gezeigt, welche Bedeutung die Instrumente und Technologien der Informationsgesellschaft für die Informationsverbreitung gewonnen haben. In Ländern, in denen der Informationsfluss teilweise Beschränkungen unterliegt, können diese Technologien daher erheblich zur Demokratisierung der Gesellschaft und zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen, da sie eine freie Meinungsäußerung ermöglichen.

Obwohl in vielen südlichen Mittelmeerländern Regulierungsreformen eingeleitet wurden, ist der Regulierungsrahmen noch nicht ausreichend entwickelt, um das Wachstums- und Produktionspotenzial im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien vollständig ausschöpfen zu können. Dies scheitert bislang hauptsächlich daran, dass folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind: Schaffung wirklich offener Märkte (die oft Quasi-Monopole bleiben), Einrichtung unabhängiger Regulierungsbehörden, Schaffung gleicher Voraussetzungen und Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmern wirksame Frequenzverwaltung und Vorkehrungen für den Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit der Nutzer.

Zudem sind Sicherheit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Internet und anderer elektronischer Kommunikationstechnologien wichtige Grundpfeiler demokratischer Strukturen. Es muss verhindert werden, dass der Zugang zu diesen Technologien willkürlich gesperrt oder unterbrochen werden kann. Da diese Technologien – wie das Internet – grenzübergreifend vernetzt sind, kann eine einseitige Zugriffssperre in einem Land erhebliche Auswirkungen in anderen Teilen der Welt haben. Die Kommission wird ein entsprechendes Instrumentarium entwickeln, damit die EU gegebenenfalls Organisationen der Zivilgesellschaft oder einzelnen Bürger die Umgehung solcher willkürlichen Zugangssperren ermöglichen kann.

AUSWIRKUNGEN AUF REGIONALER UND SUBREGIONALER EBENE

Die dramatischen Ereignisse in der Region werden sich nicht gleichmäßig in der Region auswirken und der damit einhergehende Wandel kann sehr unterschiedlich stark zum Tragen kommen. In Anbetracht der Bedeutung, die die regionale Dimension gewonnen hat, ist die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene umso wichtiger, um negative Auswirkungen auf andere Staaten zu verhindern.

Aufgrund der neuen Dynamik, die sich in der Region entwickelt hat, sind Fortschritte beim Nahostfriedensprozess dringender erforderlich als je zuvor. Die EU sollte außerdem in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern den politischen und sozialen Wandel in der Region unterstützen. Vor allem die Türkei spielt dabei eine zentrale Rolle - als wichtiger regionaler Akteur und überzeugendes Beispiel für eine Mehrparteiendemokratie in einem Land mit mehrheitlich muslimischenr Bevölkerung .

Diese neue Sichtweise der regionalen Situation verlangt nun, dass die positiven Elemente des Barcelona-Prozesses und der Union für den Mittelmeerraum in einem neuen Konzept zusammenfließen. Als besonders effizient hat sich die regionale Zusammenarbeit bei Projekten erwiesen, die konkrete positive Ergebnisse erzielten – in den Bereichen Umwelt, Energie, Verkehr, Handel und für den sozialen Dialog.

Auch die regionale Wirtschaftsintegration sollte gefördert werden. Die EU wird Projekte unterstützen, die auf einen freieren Handel zwischen den Ländern der Region, eine stärkere Angleichung der Rechtsvorschriften, die Förderung einer verantwortungsvollen Wirtschaftspolitik und die Schaffung der für einen verstärkten regionalen Handel erforderlichen Infrastrukturen ausgerichtet sind.

Die Gründung der Union für den Mittelmeerraum erfolgte mit der Absicht, eine hochrangige Partnerschaft zwischen den Ländern auf beiden Seiten des Mittelmeers einzurichten. Allerdings müssen wir nun erkennen, dass in der Praxis nicht die erwarteten Ergebnisse erzielt werden konnten und. nur durch eine Reform der Union für den Mittelmeerraum deren Potenzial wirklich genutzt werden kann . Die Union sollte eher als Katalysator betrachtet werden, der Staaten, internationale Finanzinstitutionen und Privatunternehmen im Rahmen konkreter Projekte zusammenführt, um die in der Region so dringend benötigten Beschäftigungs- Innovations- und Wachstumschancen zu schaffen. Sie sollte auch dazu beitragen den Weg für weitere Fortschritte im Nahost-Friedensprozess zu ebnen, ohne dass diese beiden Aspekte zwangsläufig miteinander verknüpft wären. Die Beteiligung der Partnerländer an diesen Projekten könnte nach dem Grundsatz der variablen Geometrie in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Bedarf und ihren Interessen erfolgen. Die Hohe Vertreterin und die Kommission sind bereit, in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Lissabon eine größere Rolle im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum zu übernehmen.

FINANZHILFE DER EU

- Neuausrichtung der bilateralen Programme im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments

- Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Derzeit stehen für den Zeitraum bis Ende 2013 ungefähr 4 Mrd. EUR zur Unterstützung unserer südlichen Nachbarländer im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments zur Verfügung. Der Großteil dieser Mittel wird über bilaterale Hilfsprogramme bereitgestellt..Obwohl viele der Programme, die bereits angelaufen sind oder zur Durchführung anstehen, die drei vorstehend genannten Aspekte betreffen, machen die jüngsten Ereignisse in der Region eine umfassende Überprüfung (Screening) und eine mögliche Neuausrichtung der EU-Hilfe in Abstimmung mit den Partnerländern erforderlich..

Wir haben bereits Tunesien und Ägypten dargelegt, dass wir zu einer vollständigen umsichtigen Neuausrichtung unserer bilateralen Programme für den Zeitraum 2011-2013 (im Wert von 240 bzw. 445 Mio. EUR) bereit sind, um den aktuellen Herausforderungen besser zu entsprechen und zu gewährleisten, dass unsere Maßnahmen die berechtigten Erwartungen der Bevölkerung erfüllen. Generell erfolgt das Screening der Programme in der gesamten Region in enger Zusammenarbeit und Partnerschaft mit den begünstigten Ländern. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, ein ähnliches Screening ihrer bilateralen Programme durchzuführen, um eine maximale Wirksamkeit der EU-Hilfe zu erreichen. In Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage gehen wir davon aus, dass die aktuellen Ereignisse enorme Anstrengungen zur Gewährleistung der größtmöglichen Abstimmung und Kohärenz der Maßnahmen der Mitgliedstaaten untereinander und mit den Maßnahmen der EU erfordern. Wir werden uns außerdem weiterhin um ein Höchstmaß an Interaktion und Koordination mit den internationalen Finanzinstitutionen bemühen.

Das Screening und die Neuausrichtung der Hilfe sind ein erster Schritt, um die Regierungen der Partnerländer bei der Konsolidierung der Reformen und der sozioökonomischen Entwicklung zu unterstützen. Obwohl eine aussagekräftige Bedarfsbewertung derzeit noch nicht möglich ist, wird für den Reformprozess umfassende Unterstützung erforderlich sein. Die Mittel werden aus dem derzeitigen EU-Haushalt bereitgestellt[1].

Besondere Bedeutung wird dabei der Förderung von Privatinvestitionen aus den EU-Mitgliedstaaten in Länder des südlichen Mittelmeerraums beigemessen. Die Kommission wird daher weiterhin über die Nachbarschafts-Investitions-Fazilität Zuschüsse für Infrastrukturinvestitionen und die Entwicklung des Privatsektors bereitstellen, um die Darlehensvergabe durch die FEMIP der EIB und andere Finanzierungsinstitute zu erleichtern[2]. Da die Kommission bereits einen beträchtlichen Beitrag zur Nachbarschafts-Investitions-Fazilität geleistet hat, sind nun die Mitgliedstaaten aufgerufen, ihrerseits Finanzmittel für dieses Instrument bereitzustellen.

Durch solche Finanzinstrumente unterstützte ausländische Direktinvestitionen sollten durch umfassende Investitionsschutzbestimmungen abgesichert werden. Die Kommission wird ein entsprechendes Informationsinstrument bereitstellen und Rahmen für den Investitionsschutz europäischer Unternehmen entwickeln, die an Investitionen im südlichen Mittelmeerraum interessiert sind.

Einige Länder könnten auch makroökonomische Hilfe benötigen, wenn sie kurzfristigen Schwierigkeiten ausgesetzt sind, die durch die Auswirkungen der Krise auf Handel, Investitionen und Tourismus sowie die Unterbrechung der heimischen Produktion verursacht werden. Sollte der IWF entsprechende Kreditprogramme aufgelegt haben und nachweislich ein Bedarf solcher Außenfinanzierungsbedarf bestehen, könnten die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallenden Länder EU-Finanzhilfen in Anspruch nehmen.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Mit diesem Dokument werden erste Vorschläge für den Aufbau einer neuen Partnerschaft zur Förderung des Wandels im südlichen Mittelmeerraum vorgelegt. Die dringend benötigte kurzfristige Hilfe sollte durch langfristige Maßnahmen flankiert werden sobald jedes Land klar angeben kann, welche Unterstützung es von den EU-Partnern benötigt.

Auch die Europäische Union musste in der Vergangenheit als Gemeinschaft demokratischer Mitgliedstaaten und als Verbund verschiedener Völker große Schwierigkeiten überwinden. Ihr Erfolg beruhte auf dem Sieg der Hoffnung über die Angst und dem Triumph der Freiheit über die Unterdrückung.. Daher bringen die Menschen in der EU den Bestrebungen der Völker in den Partnerländern des südlichen Mittelmeerraums tiefes Verständnis entgegen. Die EU will sie beim Aufbau echter demokratischer Strukturen und Gesellschaften, die in Frieden und Wohlstand leben, unterstützen. Jedes Land und jedes Volk wird natürlich seinen eigenen Weg wählen und seine eigenen Entscheidungen treffen. Es ist ihr Recht, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen, und es ist nicht an uns, ihnen Lösungen vorzuschreiben. Diese Mitteilung bekräftigt die Entschlossenheit der EU, ihnen auf ihrem Weg in eine bessere Zukunft zur Seite zu stehen.

Anhang 1 – GLOSSAR

Assoziierungsabkommen

Sie regeln vertragliche Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und nicht zur EU gehörenden Staaten. Assoziierungsabkommen können die Aufnahme bzw. den Ausbau eines regelmäßigen Dialogs, eine enge Zusammenarbeit in politischen und sicherheitspolitischen Fragen, die schrittweise Liberalisierung des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Blick auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die regionale wirtschaftliche Integration sowie den Dialog über soziale, kulturelle und Menschenrechtsfragen fördern. Rechtsgrundlage für den Abschluss der Assoziierungsabkommen ist Artikel 217 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Im Vertrag über die Europäische Union wird in Artikel 8 Absatz 2 ausdrücklich auf Übereinkünfte mit Nachbarschaftsländern verwiesen.

Das Konzept des „fortgeschrittenen Status“ im Rahmen der Assoziierungsabkommen impliziert eine Intensivierung der politischen Zusammenarbeit und neue Chancen im Hinblick auf die wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen, eine fortschreitende Konvergenz im Regulierungsbereich sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit bestimmten EU-Agenturen und -Programmen.

Vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA)

Es handelt sich hierbei um ein Freihandelsabkommen mit einem breiten Spektrum handelsbezogener Themen (daher „umfassend“), das darauf abzielt, Handelshemmnisse „hinter der Grenze“ im Zuge einer Rechtsangleichung zu beseitigen und so den EU-Binnenmarkt für die andere Partei teilweise zu öffnen bzw. auf sie auszudehnen. Dieses Angebot besteht zurzeit nur für die ENP-Länder.

Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)

Sie wurde 2003/2004 von der Kommission als Rahmenpolitik vorgeschlagen, um die Beziehungen der erweiterten EU zu ihren 16 engsten Nachbarn (Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Besetztes Palästinensisches Gebiet, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Republik Moldau, Syrien, Tunesien und Ukraine) zu verstärken und zu vertiefen und so den Gefahren einer Marginalisierung der Nachbarländer, die nicht an der historischen Erweiterung von 2004 beteiligt waren, entgegenzuwirken und um die Stärkung eines gemeinsamen Raumes des Wohlstands, der Stabilität und der Sicherheit zu gewährleisten. Eine Überprüfung der ENP soll im April 2011 angenommen werden.

ENP-Aktionspläne

Diese Dokumente werden mit jedem einzelnen Land auf der Grundlage seiner Bedürfnisse und Kapazitäten sowie seiner Interessen und der Interessen der EU ausgehandelt und auf die jeweilige Lage zugeschnitten. In ihnen ist eine gemeinsame Agenda politischer und wirtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen (3-5 Jahre) Prioritäten festgelegt. Sie umfassen den politischen Dialog und Reformen, wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit und Entwicklung, handelsbezogene Aspekte sowie Markt- und Rechtsreform, Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (wie Verkehr, Energie, Informationsgesellschaft, Umwelt, Forschung und Entwicklung) sowie eine menschliche Dimension (direkte persönliche Kontakte, Zivilgesellschaft, Bildung, öffentliche Gesundheit). Als Gegenleistung für Fortschritte bei wichtigen Reformen werden eine stärkere Einbeziehung in EU-Programme und -Netze, umfangreichere Hilfe und ein besserer Marktzugang in Aussicht gestellt.

Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)

Seit 2007 bildet das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) die Rechtsgrundlage für die Hilfe für die ENP-Länder und Russland. Mit diesem Instrument werden die Prioritäten der ENP-Aktionspläne und der strategischen Partnerschaft mit Russland umgesetzt und frühere Instrumente für die östlichen Nachbarstaaten und Russland sowie für die Partner im Mittelmeerraum ersetzt.

Barcelona-Prozess

Es handelt sich um ein 1995 von den Außenministern der damals 15 EU-Mitgliedstaaten und 14 Mittelmeerpartnerländern auf der Grundlage der Partnerschaft Europa-Mittelmeer initiiertes Rahmenkonzept, das sich zur Union für den Mittelmeerraum entwickelt hat. Die Partnerschaft war in drei Hauptbereiche unterteilt: Politischer und sicherheitspolitischer Dialog, wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft sowie Partnerschaft im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich. Mit der Einführung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) im Jahr 2004 wurde der Barcelona-Prozess im Wesentlichen zum Dialog- und Kooperationsforum zwischen der EU und ihren Partnern im Mittelmeerraum, während ergänzende bilaterale Beziehungen hauptsächlich im Rahmen des ENP und der mit jedem einzelnen Partnerland unterzeichneten Assoziierungsabkommen unterhalten werden.

Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP)

Im Rahmen dieser Fazilität werden die mit einer Garantie aus dem EU-Haushalt versehenen Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) gewährt und andere Dienste der EIB zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und Integration der Partnerländer im Mittelmeerraum erbracht. Die Tätigkeiten konzentrieren sich auf zwei Schwerpunktbereiche: Unterstützung für den Privatsektor und Schaffung eines günstigen Investitionsklimas.

Europäische Investitionsbank (EIB)

Die EIB ist die Finanzierungseinrichtung der Europäischen Union. Ihre Anteilseigner sind die 27 EU-Mitgliedstaaten, die das Kapital der Bank gemeinsam gezeichnet haben. Aufgabe der EIB ist die Bereitstellung von langfristiger Finanzierung von Projekten. In der Europäischen Union unterstützt die EIB die grundsatzpolitischen Ziele der EU in den folgenden Bereichen: kleine und mittlere Unternehmen; Zusammenhalt und Konvergenz; Bekämpfung des Klimawandels; Umweltschutz und nachhaltige Kommunalentwicklung; nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie; wissensbasierte Wirtschaft; transeuropäische Netze. Außerhalb der EU ist die EIB in mehr als 150 Ländern tätig und wirkt an der Umsetzung der finanziellen Komponente der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU in Drittländern mit (Entwicklung des privaten Sektors, Ausbau der Infrastruktur, Sicherung der Energieversorgung und ökologische Nachhaltigkeit.)

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)

Die EBWE wurde 1991 im Zuge der bedeutenden politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in Mittel- und Osteuropa errichtet. Bei der EBWE handelt es sich um eine internationale Finanzinstitution, die Projekte zwischen Mitteleuropa und Zentralasien fördert und dabei mit Blick auf eine Stärkung des Übergangs zu einer offenen und demokratischen Marktwirtschaft hauptsächlich in Privatunternehmen investiert, die ihren Finanzbedarf nicht vollständig auf dem Markt decken können. Ihr Tätigkeitsbereich wurde kürzlich auf die Türkei ausgedehnt.

FRONTEX

FRONTEX ist die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Agentur hat ihren Sitz in Warschau und ist eine spezialisierte und unabhängige Stelle, deren Aufgabe in der Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen besteht.

Maghreb

Der Begriff bezieht grundsätzlich auf die fünf nordafrikanischen Staaten Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen und Mauretanien sowie das umstrittene Gebiet Westsahara, auch wenn er gemeinhin meist nur für Algerien, Marokko und Tunesien gebraucht wird.

Mashreq

Mit Mashreq wird die Region der Länder östlich von Ägypten und nördlich der arabischen Halbinsel (Jordanien, Libanon, Syrien und das besetzte Palästinensische Gebiet) bezeichnet, wobei der Begriff meist unter Einbeziehung von Ägypten verwendet wird.

[1] Aus der Rubrik 4 des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 und gegebenenfals durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments und der Soforhilfereserve

[2] Die Nachbarschafts-Investitions-Fazilität bietet ein erhebliches Potenzial für Kofinanzierungen. Im Zeitraum 2007-2010 konnte durch die für genehmigte Projekte gewährten Zuschüsse der Fazilität das 17fache an zusätzlichen Mitteln mobilisiert werden. Dieses Potenzial sollte in den kommenden Jahren noch stärker genutzt werden.

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