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Document 52011DC0184
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the implementation of Decision No 1608/2003/EC of the European Parliament and of the Council on science and technology statistics
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie
/* KOM/2011/0184 endg. */
/* KOM/2011/0184 endg. */ BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 11.4.2011 KOM(2011) 184 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie ZUSAMMENFASSUNG Die amtlichen Statistiken über Wissenschaft, Technologie und Innovation (WTI-Statistiken) in der Europäischen Union basieren weitgehend auf der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie[1]. Diese Entscheidung wurde von Eurostat in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Wege von Legislativmaßnahmen und freiwilliger Datenerhebungen sowie durch die eigene Datenproduktion von Eurostat durchgeführt. In dem vorliegenden Bericht wird die Durchführung der in Artikel 2 der Entscheidung aufgeführten statistischen Einzelmaßnahmen bewertet. Durch diese Maßnahmen soll ein statistisches Informationssystem für Wissenschaft, Technologie und Innovation zur Unterstützung und Überwachung von EU-Politiken entstehen. Die Verordnungen (EG) Nr. 753/2004 und (EG) Nr. 1450/2004 der Kommission zur Durchführung der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG beziehen sich auf die zwei Datenerhebungen, die innerhalb des Europäischen Statistischen Systems (ESS) regelmäßig von den statistischen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die Statistiken zu Forschung und Entwicklung (F&E) und die Innovationsstatistiken, die nach diesen beiden Durchführungsverordnungen erstellt wurden, sind anerkannte und im Rahmen der Überwachung der EU-Politik im WTI-Bereich häufig zitierte Referenzdaten. Neben den F&E-Daten hat die frühere Verordnung auch statistische Arbeiten in anderen Bereichen der WTI-Statistik zum Gegenstand, wie Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie, Hochtechnologieindustrien und wissensbasierte Dienstleistungen sowie Patente. Die Statistiken über diese Bereiche werden unter Verwendung der vorhandenen Primärdaten und (externen oder Eurostat-internen) Statistiken direkt von Eurostat produziert. Diese Arbeiten werden durch innerhalb des ESS freiwillig durchgeführte Datenerhebungen über die berufliche Laufbahn von Promovierten ergänzt. Die Qualität der statistischen Daten hat an Bedeutung gewonnen, weil die Ausrichtung und Überwachung der Politik und insbesondere die Festlegung politischer Ziele auf statistischen Informationen beruhen. Mit der Strategie Europa 2020 wurde wie bei ihrer Vorgängerin, der Lissabon-Strategie, ein genaues Ziel für die F&E-Intensität festgelegt (Ausgaben für F&E bis 2020 in Höhe von 3 % des BIP der EU). Daher ist es von größter Bedeutung, dass die Messqualität ihr hohes Niveau beibehält. Durch die Annahme der oben genannten Verordnungen zur Durchführung der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG wurde die Qualität der WTI-Daten stabilisiert. In der Folge kam es zu schrittweisen und anhaltenden Verbesserungen und einer engmaschigen Überwachung der Qualität. Mit der Vereinbarung und Anwendung internationaler Standards und Methodiken sowie einer ständigen Erörterung ihrer Relevanz innerhalb eines dynamischen Messrahmens sollen die Aktualität und erstklassige Qualität der Statistiken gesichert werden. Bei der weiteren Erarbeitung von WTI-Statistiken werden sowohl die durch den politischen Bedarf bedingten Prioritäten als auch die Gesamtentwicklung des ESS berücksichtigt. Angesichts der bereits durch die Strategie Europa 2020 vorgegebenen Prioritäten und der Leitinitiative „Innovationsunion“ wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen neuen Arbeiten und Maßnahmen für eine weitere Verbesserung der vorhandenen WTI-Statistiken angestrebt. BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie 1. EINLEITUNG Der vorliegende Bericht befasst sich mit der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie (nachfolgend „Entscheidung“). Es handelt sich um den zweiten Bericht, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Artikel 5 der Entscheidung vorlegen muss. Der erste Bericht[2] wurde am 14. Dezember 2007 angenommen. Im Juni 2010 nahm der Europäische Rat die Strategie für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum „Europa 2020“[3] an. Er bestätigte auch die fünf Kernziele der EU, wobei ein Ziel darin besteht, die Bedingungen für Innovation sowie für Forschung und Entwicklung (F&E) zu verbessern. Insbesondere soll das öffentliche und private Investitionsvolumen auf diesem Gebiet auf insgesamt 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesteigert werden. Ferner schlug die Kommission in ihrer Mitteilung vom 6. Oktober 2010[4] einen Indikator für die F&E- und Innovationsintensität vor sowie einen jährlichen Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation[5] zur Überwachung der Fortschritte bei der Innovationsleistung. Der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ forderte überdies die Festlegung einer begrenzten und in sich stimmigen Reihe von Indikatoren, die dann als ein auf die politischen Ziele und Strategien des Rates abgestimmtes funktionierendes Instrument zur Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zur Vollendung des Europäischen Forschungsraums dienen sollen[6] (eines Europäischen Binnenmarkts für Forschung und Innovation, in dem Forscher, Ideen und Wissen frei zirkulieren). In dem Bericht wird darüber Bilanz gezogen, wie das statistische Informationssystem über Wissenschaft, Technologie und Innovation dazu eingesetzt wurde, die Politik der EU zu unterstützen und zu überwachen. Im ersten Teil des Berichts liegt der Schwerpunkt auf der Durchführung der in Artikel 2 der Entscheidung genannten Maßnahmen. Es folgen Kapitel über Datenqualität, Kosten und statistische Belastung. Das letzte Kapitel des Berichts enthält eine Vorschau auf die strategischen Maßnahmen, die in den nächsten Jahren getroffen werden sollten. 2. DURCHFÜHRUNG DER ENTSCHEIDUNG 2.1 Durchführung durch die Kommission Die Entscheidung Nr. 1608/2003/EG wurde von Eurostat im Wege von Legislativmaßnahmen und freiwilligen Datenerhebungen innerhalb der Mitgliedstaaten sowie durch die eigene Statistikproduktion von Eurostat durchgeführt. An erster Stelle zu nennen sind die zwei geltenden Durchführungsverordnungen: Artikel 2 Absätze 1 und 2 der Entscheidung • Verordnung (EG) Nr. 753/2004 der Kommission vom 22. April 2004 zur Durchführung der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Statistiken über Wissenschaft und Technologie[7]: Der Schwerpunkt liegt hier auf F&E-Statistiken. Diese Verordnung gilt auch für Statistiken über Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie („HRST-Statistiken“), Statistiken über Hochtechnologieindustrien und wissensbasierte Dienstleistungen, Patentstatistiken und sonstige WTI-Statistiken (ohne jedoch den Mitgliedstaaten direkte Aufgaben zuzuweisen). Artikel 2 Absatz 2 der Entscheidung (Innovation) • Verordnung (EG) Nr. 1450/2004 der Kommission vom 13. August 2004 zur Durchführung der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Innovation[8]. F&E- und Innovationstatistiken, die nach diesen beiden Durchführungsverordnungen erstellt wurden, sind anerkannte, häufig zitierte Referenzdaten im Rahmen der Überwachung der EU-Politik. Wichtigste in den verschiedenen Bereichen von WTI-Statistiken erreichte Ergebnisse: 2.1.1 F&E-Statistiken (einschließlich Statistiken über staatliche F&E-Mittelzuweisungen oder Ausgaben für F&E, sogenannte GBAORD-Statistiken) Anhand von F&E-Statistiken wird die F&E-Leistung Europas gemessen. Statistiken über F&E-Ausgaben und -Personal von einschlägig tätigen Unternehmen oder Einrichtungen werden unter verschiedenen Gesichtspunkten erarbeitet und unterschiedlich aufgeschlüsselt. Diese Statistiken basieren auf dem „Frascati-Handbuch“ und fließen unter anderem in Indikatoren zur öffentlichen und privaten Investitionsintensität für die Strategie Europa 2020 ein. Bisher dienten sie zur Erstellung des Indikators für F&E-Intensität des Rates von Lissabon und Barcelona. Wichtigste Ergebnisse: • Steigerung des Datenproduktionsvolumens und der Datenqualität sowie Harmonisierung des Erhebungsfragebogens und der Zeitreihen mit der OECD, • Einigung über die Behandlung von F&E-Finanzierungsquellen aus dem Ausland, • Beginn der Messung länderübergreifend koordinierter Forschungstätigkeiten in Europa (GBOARD und länderübergreifende öffentliche F&E-Akteure), • Verbesserung der Qualität und Harmonisierung der Daten durch die etablierte Qualitätsberichterstattung und Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen auf der Grundlage dieser Berichterstattung. 2.1.2 Europäische Innovationsstatistiken Mit den Innovationserhebungen der Gemeinschaft wird die Innovationsleistung der Unternehmen in Europa gemessen. Sie liefern Indikatoren für Innovationstätigkeiten, die verschiedenen Arten von Innovation, Innovationsausgaben und -effekte und die Zusammenarbeit im Bereich Innovation. Diese Erhebungen sind die einzige harmonisierte Quelle für die Messung von Innovation innerhalb und außerhalb der EU. Sie basieren auf dem „Oslo-Handbuch“. Wichtigste Ergebnisse: Herausgabe des Oslo-Handbuchs 2005 von Eurostat/OECD, das auch Innovation in den Bereichen Organisation und Marketing umfasst; • Vorbereitung mehrerer Runden der Innovationserhebung der Gemeinschaft (CIS) mit einem harmonisierten Erhebungsfragebogen und einer harmonisierten Methodik sowie Ad-hoc-Modulen zu Ökoinnovation und Kreativität und Kompetenzen (für 2008 bzw. 2010); • Öffnung und Erweiterung des Zugangs zu den CIS-Mikrodaten über den gesicherten Bereich („Safe Centre“) von Eurostat und durch die Veröffentlichung von CD-ROM zur umfassenderen Nutzung in der Forschung. Artikel 2 Absatz 2 der Entscheidung (HRST, Patente und Statistiken über Hochtechnologie) 2.1.3 Statistiken über Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie, Statistiken über Hochtechnologieindustrien und wissensbasierte Dienstleistungen und Patentstatistiken Auf der Grundlage des „Canberra-Handbuchs“ wird mit HRST-Statistiken der Anteil der Arbeitskräfte gemessen, die über einen tertiären Bildungsabschluss in Wissenschaft und Technik verfügen oder im wissenschaftlich-technischen Bereich beschäftigt sind. Mit den Statistiken über Hochtechnologieindustrien und wissensbasierte Dienstleistungen werden die Wirtschaftszweige mit hoher Wissensintensität (z. B. pharmazeutische Industrie, Datenverarbeitung, Nachrichtenübermittlung, Luftfahrt, F&E) überwacht. Diese beiden Statistiken werden von Eurostat unter Heranziehung vorhandener statistischer Daten aus anderen Erhebungen und bei Eurostat verfügbaren Datenzusammenstellungen produziert. Patentstatistiken werden in der Regel als Outputindikatoren in Bezug auf Wissenschaft, Technologie und Innovation verwendet. Diese Indikatoren werden bei Eurostat auf der Basis von Verwaltungsdaten erstellt, die vom Europäischen Patentamt oder anderen größeren Patentämtern stammen. Durch weltweite Vergleiche von Patentaktivitäten ist es möglich, die Innovationskraft der jeweiligen Volkswirtschaft zu bewerten. Wichtigste Ergebnisse: • Aufgrund des großen Nutzerbedarfs wurden zusammen mit der OECD und dem UNESCO-Institut für Statistik (UIS) in den Mitgliedstaaten freiwillige direkte Datenerhebungen für Statistiken über die berufliche Laufbahn von Promovierten („CDH-Statistiken“) vorbereitet und auf breiter Basis eingeführt. Sie dienen der Beobachtung der persönlichen Merkmale, Bildungs- und Berufswege, internationalen Mobilität usw. von gebietsansässigen Promovierten; • intensivierte Fortführung der regelmäßigen Erstellung von HRST- und Hochtechnologiestatistiken anhand vorhandener Datenquellen; • Bewertung der zugrundeliegenden Klassifikationen und ihrer Eignung als Lieferant von Informationen über die wissensbasierte(n) Wirtschaft(szweige); • zusammen mit anderen internationalen Stellen (u. a. dem Europäischen Patentamt (EPA), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), dem Patent- und Markenamt der USA (USPTO), dem Japanischen Patentamt (JPO), der US National Science Foundation (NSF) und der OECD) Einrichtung und weitere Verbesserung von PATSTAT, einer harmonisierten Rohdatenbank, die u. a. die Patentanmeldungen beim EPA und die vom USPTO erteilten Patente umfasst; • Beitrag zur und Prüfung der 2009 durchgeführten Überarbeitung des OECD-Patenthandbuchs in Zusammenarbeit mit den oben genannten Hauptnutzern von Patentdaten und -statistiken; • Verbesserung und Anwendung der Eurostat-Methode zur Harmonisierung der Namen der Patentanmelder für die Produktion zusätzlicher Patentstatistiken (z. B. Patent-Konzentrationsquoten) und zwecks Zuordnung von Patentanmeldern zu institutionellen Sektoren. Eine erste Fassung der beiden Methoden wurde 2006 auf EPO- und USPTO-Anmeldernamen angewandt, und die Methoden wurden 2009 anhand aller EPO-PATSTAT-Anmeldernamen aktualisiert; • seit 2005 ist es aufgrund der erheblichen Anstrengungen in den Bereichen Datenaufbereitung und Methodik-Entwicklungen möglich, Patentindikatoren zu erweitern, (z. B. in den Bereichen Hochtechnologie und Biotechnologie, ausländische Beteiligung an Patenten, gemeinsame Patentanmeldung auf internationaler und auf EU-Ebene, Patentzitierungen, Energietechnologien. Artikel 2 Absatz 2 der Entscheidung (geschlechtsdifferenzierte Statistiken) Personalvariablen der F&E-Datensammlung, HRST- und freiwillige CDH-Statistiken bieten Untergliederungen nach Geschlecht, sofern angebracht. Dadurch wurde ein wichtiger Beitrag zur Veröffentlichung des Berichts der Kommission zur Rolle der Frau in der Wissenschaft – „She Figures“ – in den Jahren 2006 und 2009 geleistet. Artikel 2 Absatz 3 der Entscheidung Die Methodik-Arbeiten wurden in enger Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Partnern, insbesondere der OECD, fortgesetzt. Zu ihren Ergebnissen zählen unter anderem die oben genannten neuen und überarbeiteten Handbücher sowie rationalisierte Datenerfassungsinstrumente und -verfahren für die F&E-Daten und die CDH-Datensammlung. Standards und Klassifikationen wurden aktualisiert, damit sie den überarbeiteten Hintergrundklassifikationen entsprechen (Wirtschaftszweig-, Produktklassifikation, sozioökonomische Ziele). Artikel 2 Absatz 5 der Entscheidung Die detaillierten WTI-Daten und einschlägige Unterlagen werden in erster Linie über die webbasierte, kostenlos zugängliche Statistikdatenbank von Eurostat verbreitet. Ergänzend dazu werden zahlreiche Statistikveröffentlichungen und Pressemitteilungen verbreitet. Ferner werden die wichtigsten Ergebnisse mit dem Eurostat-Webservice „Statistics Explained“ veröffentlicht. Neben diesen statistischen Beiträgen hat Eurostat damit begonnen, der Forschung Zugang zu den CIS-Mikrodaten über den gesicherten Bereich („Safe Centre“) und durch die Freigabe von CD-ROM zu gewähren. Davon hat die internationale Innovationsforschung innerhalb und außerhalb der Kommission erheblich profitiert. Die Kommission verbreitet die WTI-Daten auch anhand mehrerer politischer Berichte (u. a. insbesondere in Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 und der Vorgänger-Strategie). 2.2 Umsetzung der WTI-Statistiken in den Mitgliedstaaten Dieser Abschnitt enthält eine kurze Beschreibung der Maßnahmen, die in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der von ihnen direkt erfassten WTI-Statistiken (F&E-/GBAORD-Statistiken, Innovationserhebung der Gemeinschaft und freiwillige CDH-Statistiken) ergriffen wurden. Für die sonstigen Bereiche werden andere vorhandene Datenquellen verwendet, die nicht Teil der von den Mitgliedstaaten durchzuführenden WTI-Erhebungen sind. F&E-/GBAORD-Statistiken Um die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 753/2004 zu erfüllen, haben viele Länder ihre nationalen Fragebogen und ihre Datenerhebung ab 2002/2003 angepasst. Dem ersten Bericht zufolge hatte eine Reihe von Ländern Probleme mit der Übermittlung der F&E-/GBAORD-Daten für die ersten beiden obligatorischen Bezugsjahre (2003 und 2004), und zwar insbesondere mit der Vollständigkeit der Daten und mit der Einhaltung der durch die Verordnung der Kommission festgelegten Fristen. Zwischenzeitlich haben sich Datenverfügbarkeit und Einhaltung der Fristen erheblich verbessert. Die systematische Überwachung der Einhaltung der Statistik-Rechtsvorschriften hat zu insgesamt sechs „Abmahnungen“ von Mitgliedstaaten für Daten aus den Bezugsjahren 2006 bis 2008 geführt. Mittlerweile beschränken sich die Erfassungsprobleme und die Verzögerungen bei der Datenlieferung vornehmlich auf nicht systematische Vorfälle bei den nationalen Datenproduktionssystemen (zufällig auftretende Probleme, vorübergehender Ressourcenmangel, größere Neuentwicklungen in der Produktion). Die auf freiwilliger Basis angeforderten F&E-Variablen werden nach wie vor unvollständig übermittelt. Europäische Innovationsstatistiken Die Innovationserhebungen der Gemeinschaft sind im Sinne der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1450/2004 Teil der Standardinfrastruktur für Statistik in den Mitgliedstaaten geworden. Die Innovationserhebung der Gemeinschaft für 2004 wurde als weniger aufwändig und als auf nationaler Ebene leichter durchführbar empfunden. Im Rahmen der Erhebung für 2006 wurden freiwillige Arbeiten durchgeführt, die die Anwendung der im Oslo-Handbuch enthaltenen Definition von Innovation vereinfachen sollten, und schließlich wurden mit der Erhebung 2008 sowohl technologische (prozess- und produktbezogene) als auch nicht technologische (organisations- und marketingbezogene) Innovationen auf verpflichtender Basis gleichwertig erfasst. Nur bei einem Mitgliedstaat wurden nennenswerte Versäumnisse festgestellt. Die tabellarischen Daten für 2006 und 2008 wurden von fast allen Mitgliedstaaten pünktlich und vollständig übermittelt. Dadurch konnten die EU-Daten rechtzeitig für den Hauptbericht der Kommission zu Innovation verbreitet werden. Allerdings erhält Eurostat nicht alle nationalen Mikrodatensätze oder alle gewünschten Variablen, da die Übermittlung dieser Angaben nach wie vor freiwillig ist. Statistiken über die Laufbahn von Promovierten („CDH-Statistiken“) Aufgrund des großen Nutzerbedarfs lief 2006 und 2007 in über 20 Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis eine breiter angelegte Erstellung von CDH-Statistiken an. In diesem Zusammenhang begannen die Länder mit der Verwendung von nationalen Verwaltungsdatenquellen und Registern, dem Aufbau nationaler Stichprobengrundlagen, mit denen alle gebietsansässigen Promovierten erfasst werden, der Berechnung der Stichprobengröße, dem Entwurf nationaler Erhebungsfragebogen und der Entwicklung von Datenerhebungsverfahren. Diese Arbeiten wurden mit der entsprechenden Erhebung 2009 fortgesetzt, wobei die Stabilität der Konzepte, Definitionen und Datenproduktionssysteme erprobt wurde. Eine umfassendere Evaluierung der Produktion von CDH-Statistiken wird durchgeführt, sobald die Ergebnisse dieser Erhebung für 2011 zur Verfügung stehen. 3. DATENQUALITÄT Artikel 2 Absatz 4 der Entscheidung Den Rahmen für die Qualität der Daten in den WTI-Statistiken bildet der Verhaltenskodex für europäische Statistiken[9] mit seinen 15 Grundsätzen. Mehrere Grundsätze beziehen sich auf den allgemeinen institutionellen Rahmen der Behörden in den Mitgliedstaaten und auf ihre Organisation (fachliche Unabhängigkeit oder angemessene Ausstattung mit Ressourcen), wodurch zur Gesamtqualität der europäischen Statistik beigetragen wird, während andere Grundsätze (wie solide Methodik mithilfe von Handbüchern) international gültig sind, gemeinsam und ständig evaluiert werden und jedem zur Verfügung stehen. Mehrere Qualitätsgrundsätze, die sich direkt auf die WTI-Erhebungen beziehen, werden durch eine regelmäßige Qualitätsberichterstattung abgedeckt und überwacht (u. a. Genauigkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit). Seit 2007 erhält Eurostat nationale Qualitätsberichte zu F&E- und GBAORD-Statistiken und seit 2004 zu jeder zweijährlichen Runde der Innovationserhebung der Gemeinschaft. Im Rahmen der Bereitstellung der nationalen Metadaten ist zu den auf freiwilliger Basis produzierten CDH-Statistiken bei beiden Runden der Datenerhebung eine Qualitätsberichterstattung vorgesehen. Einige der Themenbereiche im Zusammenhang mit der Qualität der Statistik in den verschiedenen Bereichen werden nachstehend erörtert. • F&E-Statistiken: Die im Frascati-Handbuch der OECD enthaltenen Empfehlungen zur Datenerfassung wurden im Allgemeinen beachtet. Mit der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 753/2004 hat sich die Qualität der europäischen F&E-Statistik verbessert. Die Datennutzer haben die Relevanz, Genauigkeit oder Vergleichbarkeit der Daten nicht kritisiert. Allerdings werden einige Verbesserungen hinsichtlich des Erfassungsbereichs und der Messung gewünscht. • Europäische Innovationsstatistiken: Aktualität, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der nationalen Datensätze wurden dank der kürzeren, klareren Fragebogen, des auf nationaler Ebene verbesserten Produktions- und Durchführungsverfahrens und des höheren Kenntnisstandes der Auskunftgebenden im Bereich der Innovationskonzepte verbessert. Die Nutzer stufen die Daten als sehr hilfreich ein und wünschen noch mehr Vergleichbarkeit und Genauigkeit bei den numerischen Variablen. Ein harmonisierter Modellfragebogen, der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1450/2004 erarbeitet wurde, dürfte sich positiv auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ausgewirkt haben. • CDH-Statistiken: Mit der CDH-Datenerhebung 2006 wurde erstmals versucht, eine umfassende Datenerfassung zu Promovierten durchzuführen. Eine besondere Herausforderung war dabei die Ermittlung von Quellen für eine repräsentative Stichprobe, mit der auch Fragen der internationalen Mobilität abgedeckt werden konnten. • Sonstige WTI-Statistiken: In anderen Bereichen hängen Qualitätsverbesserungen weitgehend von den bei den Primärdaten erzielten Fortschritten ab. Bedeutende Fortschritte wurden in dieser Hinsicht bei den Daten aus der EU-Arbeitskräfteerhebung, aus der Handelsstatistik und aus PATSTAT verzeichnet. Die verwendeten Klassifikationen wurden parallel zu den überarbeiteten Wirtschaftszweig- und Produktklassifikationen aktualisiert. 4. KOSTEN UND BELASTUNG Eurostat misst die durch die Unternehmensstatistik verursachten Kosten und die Belastung in einer Reihe von statistischen Bereichen. Aus der jüngsten umfassenden im Juni 2009 angelaufenen Analyse des Beantwortungsaufwands in den Mitgliedstaaten geht hervor, dass die WTI-Statistik (F&E- und Innovationsstatistik) bei der Belastung für die auskunftgebenden Unternehmen auf Platz 10 von 16 untersuchten Unternehmensstatistiken rangiert. Die jährliche Belastung durch die WTI-Statistik schwankt leicht, was darauf zurückzuführen ist, dass die Innovationsstatistik alle zwei Jahre durchgeführt wird. Nach der Annahme der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde versucht, Daten zu Kosten und Belastung zu erheben, die durch die entsprechenden Datenerhebungen verursacht werden. Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung wurden genaue Zahlen verlangt, wobei sich jedoch gezeigt hat, dass diese nur schwer zu gewinnen sind, vor allem wenn eine harmonisierte Erfassung angestrebt wird, die Vergleiche oder eine Evaluierung der Gesamtkosten ermöglichen würde. Viele Mitgliedstaaten haben darauf hingewiesen, dass es nicht machbar ist, die Kosten für die F&E- und die Innovationserhebung und die Datenerstellung aus anderen Unternehmensstatistiken und einschlägigen Statistiken oder ähnlichen Aktivitäten, die nur auf nationalem Bedarf beruhen, herauszufiltern. Sofern die Daten vorliegen, werden von den Mitgliedstaaten und auch innerhalb der Mitgliedstaaten von den zuständigen Einrichtungen unterschiedliche Methodiken für die Berichterstattung verwendet, so dass die Informationen wirklich aussagekräftige Vergleiche oder eine Veröffentlichung der einzelnen Kostenschätzungen nicht zulassen. Unter Berücksichtigung der genannten Vorbehalte liegt der durchschnittliche Zeitaufwand für das Ausfüllen des F&E-Fragebogens für Unternehmen für den Bezugszeitraum 2007 zwischen 0,7 und 4 Stunden in den 13 Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen (nur ein Mitgliedstaat gab 6 Stunden an). In der Regel wurden 2 Stunden benötigt. Wesentlich weniger Daten liegen von anderen Wirtschaftssektoren vor, wobei die zum Ausfüllen des F&E-Fragebogens benötigte Zeit im Staats- und im Hochschulsektor wesentlich länger erscheint als im Unternehmenssektor, die allerdings relativ nahe beieinander liegen. In Bezug auf die Innovationserhebung der Gemeinschaft geht aus der Qualitätsberichterstattung für die Erhebungswellen 2006 und 2008 hervor, dass die zum Ausfüllen des Innovationsfragebogens benötigte Zeit zwischen 0,45 und 4,5 Stunden lag (mit einem Spitzenwert von 6 Stunden). In der Regel wurden 1,7 bzw. 2 Stunden benötigt, was in etwa der Belastung durch die F&E-Erhebung entsprach. Die Angaben aus den einzelnen in den Mitgliedstaaten vorliegenden Daten aus beiden Wellen lassen vermuten, dass der zeitlich bedingte Beantwortungsaufwand zwischen 2006 und 2008 nicht anstieg. Auch die Kosten für die Statistikbehörden blieben zwischen 2006 und 2008 recht stabil. Leider werden die kostenbezogenen Daten nach wie vor relativ schlecht abgedeckt, so dass weitere Analysen nicht möglich sind. Im Rahmen des Kommissionshaushalts 2006 und 2009 wurden mehrere Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen (für Finanzhilfen) für die Kofinanzierung freiwilliger Teile der F&E- oder CIS-Datenerhebungen oder zur Untersuchung der Machbarkeit der Entwicklung neuer Indikatoren oder der Finanzierung der CDH-Erhebungen auf den Weg gebracht. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 676 782 EUR für die CIS und 373 311 EUR für CDH bereitgestellt, wobei 10 bzw. 7 Mitgliedstaaten und EWR-Länder beteiligt waren. 2009 standen insgesamt 163 457 EUR für F&E, 713 475 EUR für die CIS und 898 610 EUR für CDH unter Mitwirkung von 8, 16 bzw. 13 Mitgliedstaaten und EWR-Ländern zur Verfügung. Die Phare-Mehrländerprogramme 2004 und 2006 für statistische Zusammenarbeit und das Mehrländerprogramm 2004 und 2005 – Übergangsfazilität – für statistische Integration ermöglichten die Kofinanzierung der Durchführung der F&E-, der CIS und der CDH-Erhebungen nur in den Ländern, die mit der fünften Erweiterung (2004) und danach beigetreten sind. Der Gesamtbetrag für die durch diese Maßnahmen Begünstigten lag bei 219 631 EUR für F&E, bei 417 723 EUR für die CIS und bei 426 042 EUR für CDH für 11, 12 bzw. 9 Begünstigte. 5. WEITERE ENTWICKLUNG DER WTI-STATISTIK Statistiken benötigen einen gewissen Grad an Stabilität. Im Bereich der WTI-Statistik nimmt das untersuchte Phänomen naturgemäß einen dynamischen Verlauf und es entsteht häufig neuer Nutzerbedarf. Im derzeitigen Umfeld des Europäischen Statistischen Systems stellt es, wie nachfolgend dargelegt, eine besondere Herausforderung dar, auf den neuen Bedarf zu reagieren. 5.1 Veränderungen des Umfelds 5.1.1 Nutzerbedarf Aufgrund des hohen und fortgesetzten politischen Interesses an F&E, Innovation und der wissensbestimmten Wirtschaft lastet ein ständiger Druck auf der WTI-Statistik. Nutzeranforderungen, wie aktuellere und detailliertere Daten besserer Qualität, sind seit langem bekannt, und in vielen Bereichen werden verbesserte Instrumente, wie Qualitätsberichterstattung, genauere Methodik oder Austausch bewährter Verfahren eingesetzt. Die Internationalisierung von F&E und die Ausweitung der Innovation auf den öffentlichen Sektor sind Beispiele für die neuen Anforderungen an die statistische Überwachung, deren Machbarkeit anhand von Piloterhebungen untersucht wird. Voraussichtlich wird die WTI-Statistik künftig ständig mit immer wieder neuem und hinreichend gerechtfertigtem Bedarf konfrontiert werden. 5.1.2 Die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt In der Mitteilung der Kommission über die Vision für europäische Statistiken[10] werden stärker integrierte, intelligentere Ansätze für die Erstellung von Statistiken gefordert. Dafür gilt es, statistische Instrumente einzubeziehen und Verwaltungsquellen stärker zu nutzen, aber auch das statistische ordnungspolitische Umfeld zu vereinfachen und zu verbessern, um so zu aussagekräftigeren, zukunftsweisenden statistischen Daten zu gelangen, die Produktivität zu steigern und die Antwortlast zu verringern. 5.1.3 Knappe Ressourcen und Prioritätensetzung Auf mangelnde Ressourcen wurden während der letzten Jahre in unterschiedlichem Zusammenhang von den nationalen Statistikbehörden hingewiesen, was in Bezug auf die Erfüllbarkeit der statistischen Anforderungen des ESS Anlass zu ernsthafter Besorgnis gibt. Prioritätensetzung wird daher wichtiger denn je und betrifft sowohl bestehende als auch geplante statistische Maßnahmen. 5.2 Verbesserung und Evaluierung vorhandener WTI-Statistiken Die vorhandenen Statistiken müssen stimmig und für den vorgesehenen Zweck geeignet sein. Anhand einer umfassenden regelmäßigen Überwachung der Einhaltung der Erfordernisse und der systematischen Erfassung der Qualitätsberichte werden die vorhandenen Datensammlungen, insbesondere zu F&E und Innovation, ständig auf ihre Relevanz und Qualität hin überprüft. Dies hat nun noch an Bedeutung zugenommen, da die Strategie Europa 2020 unter anderem mithilfe variabler WTI-Indikatoren überwacht wird. Unterstützend dazu wird 2011 die „Rolling Review“ durchgeführt, mit der eine komplexe Bewertung in weiterem Sinne vorgenommen wird, die sich nicht nur auf die produzierten statistischen Daten erstreckt, sondern auch auf den Produktionsprozess, die Interaktionen mit den Datenlieferanten und mit den Nutzern der Daten. Im Lichte des oben erörterten Umfelds werden insbesondere folgende Bereiche mit hoher Priorität behandelt: • F&E-Statistiken: Hier gilt es sicherzustellen, dass die zugrundeliegenden Daten von allen F&E-Akteuren gemessen oder bei Bedarf zumindest geschätzt werden, unabhängig davon, ob sie im Vorhinein bekannt sind, und dass alle Wirtschaftsbereiche und alle Teilbereiche sowie alle Größen von Betriebseinheiten erfasst werden, wodurch die gesamte F&E (Ausgaben und Personal) der Volkswirtschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst wird. In diesem Kontext wird zur Überwachung des Europäischen Forschungsraums ein Kernsatz von Indikatoren erarbeitet. Zur Behandlung von Antwortausfällen bei den Erhebungen und von Fragen in Zusammenhang mit der Messung von F&E wird dabei auf eine stimmige Statistikmethodik zurückgegriffen, um den Grad der internationalen Harmonisierung zu erhöhen. • Europäische Innovationsstatistiken: Die unterschiedlichen Konzepte bei der Messung von Innovation müssen untersucht werden. Dazu gehören insbesondere die numerischen Variablen, Innovationsausgaben und innovationsbedingter Umsatz. Ferner wird bewertet, ob durch eine Ausweitung des Erfassungsbereichs (auf alle Wirtschaftszweige, die gesamte Wirtschaft) neue Informationen in einem derartigen Ausmaß gewonnen würden, das gerechtfertigt und methodisch machbar wäre. Im Sinne der Vision für europäische Statistiken werden eine Strategie für die Verwendung einer integrierten Erhebung über F&E und Innovation sowie die Auswirkungen insbesondere auf die Datenqualität und die Vergleichbarkeit bewertet. Bei dieser Bewertung wird versucht, die statistische Infrastruktur des ESS als Ganzes zu berücksichtigen. • CDH-Statistiken: 2011 wird die CDH-Datenerhebung 2006 und 2009 gründlich evaluiert und dabei die Zukunft dieser Datenerfassung bewertet. • Patentstatistiken: Eine umfassendere Verwendung der zugrundeliegenden Verwaltungsquelle wird, insbesondere in Verbindung mit anderen vorhandenen Quellen, untersucht, damit die neuen Informationen und Variablen hinzugefügt werden können. Die verbesserte Methodik für die Harmonisierung von Namen wird in vollem Umfang angewendet. Verbesserungen an den vorhandenen WTI-Statistiken werden (wie neuen Arbeiten) in enger Zusammenarbeit mit der OECD und anderen internationalen Organisationen, mit denen die Koordinierung bereits verstärkt wurde, vorgenommen. Darunter fallen auch Arbeiten an überarbeiteten internationalen Methodikhandbüchern. 5.3 Neue Indikatoren, neue Datenquellen Die Nutzergemeinschaft wird häufig neue Indikatoren und neue Datenquellen fordern. Entwicklungsarbeiten, die über die Nutzung vorhandener Datenquellen hinausgehen und neue Indikatoren, neue Datenquellen und sogar weitere Untergliederungen der vorhandenen Daten (womit größere Stichproben oder Methodikarbeiten verbunden sein könnten) umfassen, erfolgen nur nach einer sorgfältigen Überprüfung und Analyse. Dies könnte Arbeiten zu Technologie-Patenten oder Daten über Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit gesellschaftlichen Herausforderungen betreffen. Auf Machbarkeitsstudien und Piloterhebungen wird in diesem Kontext ebenfalls zurückgegriffen. 5.4 Aktualisierung des Rechtsrahmens für WTI-Statistiken Aufgrund der Annahme der Strategie Europa 2020 und ihrer zahlreichen Leitinitiativen sowie der Überwachung des Europäischen Forschungsraums muss eine Einigung über den statistischen Überwachungsrahmen für die politischen Maßnahmen der EU erzielt werden. Es ist von größter Bedeutung, dass die für diese Zwecke verwendeten Indikatoren auf Statistiken und Variablen beruhen, die regelmäßig in den Mitgliedstaaten erstellt werden und Gegenstand statistischer Rechtsvorschriften sind. Eurostat will daher die Verordnungen (EG) Nr. 753/2004 und (EG) Nr. 1450/2004 mit Blick auf eine Überarbeitung überprüfen und dabei insbesondere die in jüngster Zeit erforderlich gewordene Überwachung politischer Maßnahmen berücksichtigen. So wird ein Gleichgewicht zwischen vorhandenen, neuen und möglicherweise einzustellenden Statistiken geschaffen, und die Gründe, die integrierte Rechtsvorschriften und Erhebungen rechtfertigen, werden untersucht. Der Schwerpunkt liegt dabei nach wie vor auf Datenrelevanz und -qualität. Neue Rechtsvorschriften werden mit besonderer Sorgfalt geprüft. [1] ABl. L 230 vom 16.9.2003, S. 1. [2] KOM(2007) 801. [3] CO EUR 9, CONCL 2. [4] KOM(2010) 546. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion. [5] KOM(2010) 546. [6] 2945. Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ in Brüssel am 29.5.2009. [7] ABl. L 118 vom 23.4.2004, S. 23. [8] ABl. L 267 vom 14.8.2004, S. 32. [9] KOM(2005) 217. [10] KOM(2009) 404. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt.