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Document 52011DC0180
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL, THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS The European Union’s policy approach to the ITU World Radiocommunication Conference 2012 (WRC-12) (Text with EEA relevance)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Das politische Konzept der Europäischen Union für die ITU-Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) (Text von Bedeutung für den EWR)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Das politische Konzept der Europäischen Union für die ITU-Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) (Text von Bedeutung für den EWR)
/* KOM/2011/0180 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Das politische Konzept der Europäischen Union für die ITU-Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) (Text von Bedeutung für den EWR) /* KOM(2011) 180 endgültig */
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 6.4.2011 KOM(2011) 180 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Das politische Konzept der Europäischen Union für die ITU-Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) (Text von Bedeutung für den EWR) INHALTSVERZEICHNIS 1. Die europäische und weltweite Dimension der Frequenzpolitik 3 2. Europäische Vorbereitungen für die WRC-12 3 3. Vorgeschlagene politische Orientierungen für die WRC-12 3 4. Einheitliches Vorgehen der Mitgliedstaaten und der EU 3 5. Fazit 3 DIE EUROPÄISCHE UND WELTWEITE DIMENSION DER FREQUENZPOLITIK Mit dieser Mitteilung möchte die Kommission das Europäische Parlament und den Rat über die Tagesordnungspunkte der bevorstehenden Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) informieren, die für die Politik der Europäischen Union von Bedeutung sind. Ferner werden gemeinsame politische Ziele vorgeschlagen, die verfolgt werden sollten. Eine strategisch ausgerichtete, einheitliche Frequenzpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Untermauerung einer modernen Informationsgesellschaft und zur Förderung der Verwirklichung vielfältiger politischer Ziele. Daher wurde in der Digitalen Agenda für Europa[1], einer der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, eine koordinierte Frequenzpolitik als Schlüsselelement für die Erreichung unserer Ziele in Bezug auf wirtschaftliches Wachstum und Innovation genannt. Ziel ist es dabei, in ganz Europa den Zugang zu schnellen Breitbandnetzen flächendeckend zu ermöglichen. Angesichts der großen Bedeutung der Funkfrequenzen nahmen das Europäische Parlament und der Rat in ihre Richtlinie 2002/21/EG vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste[2] („Rahmenrichtlinie“) Bestimmungen auf, nach denen die Kommission ein frequenzpolitisches Programm als Rahmen für die Entwicklung einer Funkfrequenzpolitik[3] in der Europäischen Union vorschlagen kann. Dieses Anliegen wird noch verstärkt durch eine neue Bestimmung[4], die vorschreibt, dass die Vollzugsordnung der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) für den Funkdienst eingehalten werden muss, woraus sich für die EU die eindeutige Notwendigkeit ergibt, in internationalen Funkfrequenzgremien im Hinblick auf die Förderung ihrer Interessen für eine enge Koordinierung zu sorgen. Die Weltfunkkonferenz ist der Ort für die Änderung der ITU-Vollzugsordnung für den Funkdienst, die grenzüberschreitende Aspekte der Funkfrequenznutzung regelt und festlegt, welche Nutzungsarten sich bei Überschreitung von Staatsgrenzen anderen Nutzungsarten unterordnen müssen. Alle EU-Mitgliedstaaten sind auch ITU-Mitglieder und beteiligen sich aktiv an der Anpassung der Vollzugsordnung für den Funkdienst. Die Europäische Union hat den Status eines „Sektorenmitglieds“, der dem von Branchenverbänden ähnelt. Die nächste Weltfunkkonferenz wird vom 23. Januar bis 17. Februar 2012 in Genf stattfinden. Anlässlich vorangegangener Weltfunkkonferenzen legte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Mitteilung[5] vor, in der sie die politischen Interessen der EU in Bezug auf bestimmte Tagesordnungspunkte darlegte. Gestützt auf mehrjährige Vorbereitungsarbeiten wird die WRC mit der Annahme von Änderungen der ITU-Vollzugsordnung für den Funkdienst abgeschlossen werden. Auf jeder Weltfunkkonferenz kann notwendigerweise stets nur ein kleiner Teil der Vollzugsordnung behandelt werden, wobei die zu erörternden Frequenzbänder und die Reichweite der möglichen Ergebnisse feststehen. Diese Tagesordnungspunkte werden jeweils schon auf der vorherigen Weltfunkkonferenz festgelegt. Mehrere Tagesordnungspunkte sind von großer Bedeutung für die Digitale Agenda für Europa, beispielsweise die Punkte 1.17 zur digitalen Dividende, 1.2 und 1.19 zu einem innovationsfreundlicheren Regulierungssystem und 1.5 zur elektronischen Berichterstattung, aber auch aus anderen Tagesordnungspunkten ergeben sich Auswirkungen. Die Schlussakte wird von den EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet, die auch eine gemeinsame Erklärung zur Schlussakte der Weltfunkkonferenz abgeben werden, wonach sie die auf der Konferenz angenommenen Änderungen der ITU-Vollzugsordnung für den Funkdienst im Einklang mit ihren Pflichten aus dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anwenden werden. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Lücke zwischen der wachsenden strategischen und politischen Natur der EU-Frequenzpolitik und den technischen und regulatorischen Verhandlungen auf der Weltfunkkonferenz zu schließen, und dies mit dem klaren Verständnis, dass die technischen Positionen unserer Verhandlungspartner auch Ausdruck politischer Ziele sowie industriepolitischer und anderer Interessen sein können. Die Europäische Union hat ein großes Interesse an einem innovationsfreundlichen und anpassungsfähigen internationalen Regulierungssystem. EUROPÄISCHE VORBEREITUNGEN FÜR DIE WRC-12 Die EU-Mitgliedstaaten führen die Verhandlungen in der ITU als unabhängige Mitglieder der Organisation. In der Praxis stimmen die europäischen Staaten ihre technischen Verhandlungspositionen zunächst im Rahmen der CEPT ( Conférence Européenne des Postes et Télécommunications[6] ) ab, um anschließend auf der Grundlage konsolidierter europäischer Standpunkte ( „European Common Proposals“ ) mit der übrigen Welt zu verhandeln. Die detaillierten europäischen Verhandlungspositionen, die für eine technische Regulierungskonferenz wie die WRC erforderlich sind, werden zwar effektiv von der CEPT ausgearbeitet, die Mitgliedstaaten sind aber durch ihre Verpflichtungen aus den EU-Verträgen und dem Unionsrecht gebunden. Die in der CEPT laufende Ausarbeitung der technischen Standpunkte muss deshalb durch Überlegungen über die Gesamtinteressen der EU in den Verhandlungen ergänzt werden. Daher bat die Kommission entsprechend den Bestimmungen der Rahmenrichtlinie die Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG), ein hochrangiges Beratungsgremium aus Vertretern der Mitgliedstaaten, um eine Stellungnahme mit Vorgaben für die Kommission bezüglich der europäischen politischen Interessen, um die es auf dieser Konferenz geht. Die RSPG gab ihre Stellungnahme am 10. Februar 2011 ab. Außerdem fand am 10. Juni 2010 ein von der CEPT und der Kommission gemeinsam veranstalteter Workshop[7] mit breiter Beteiligung betroffener Akteure statt. Die Mitgliedstaaten müssen gemeinsam vorgehen und während des gesamten Verhandlungsprozesses eng zusammenarbeiten, damit Beschlüsse gefasst werden, die den politischen Zielen und Initiativen der EU dienen. Zu diesem Zweck wird die Kommission auf der Grundlage der vom Europäischen Parlament und vom Rat im Vorfeld der WRC-12 gebilligten EU-politischen Ziele die Koordinierung der politischen Ansätze unterstützen und die Beteiligung Europas an dem Prozess beobachten. VORGESCHLAGENE POLITISCHE ORIENTIERUNGEN FÜR DIE WRC-12 Die Tagesordnung enthält 25 Einzelpunkte von unterschiedlicher Bedeutung, deren Themenvielfalt von Anforderungen für die grenzüberschreitende Koordinierung in Bezug auf die digitale Dividende (1.17) über Frequenzen für den Aufbau von Galileo (1.4 und 1.18) bis hin zu einem Projekt für Kommunikationsballons in großer Höhe reicht. Im Folgenden wird ein Versuch unternommen, die Tagesordnungspunkte in Themengruppen zu gliedern und unter Berücksichtigung der RSPG-Stellungnahme den jeweiligen Zielen der EU-Politik zuzuordnen. TAGESORDNUNGSPUNKTE UND IHRE BEDEUTUNG FÜR DIE EU-POLITIK Tagesordnungspunkt 1.17 – Digitale Dividende / Politikbereich: Binnenmarkt Dieser Tagesordnungspunkt betrifft die grenzüberschreitende Koordinierung der Frequenznutzung im oberen Bereich der digitalen Dividende (790–862 MHz). Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn die Frequenzen auf der einen oder anderen Seite der Grenze nicht für den terrestrischen Rundfunk genutzt werden, da der digitale Rundfunk bereits unter den Schutz des Genfer ITU-Abkommens von 2006 fällt. Dieses Frequenzband wurde in der EU technisch harmonisiert, um die Erbringung drahtloser Breitbanddienste zu ermöglichen, und spielt eine entscheidende Rolle für den kostengünstigen Aufbau solcher Dienste. Die Harmonisierung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Mitgliedstaat beschließt, die Rundfunkausstrahlung mit hoher Sendeleistung in diesem Band zu beenden. Ein separater Vorschlag für einen gemeinsamen Endtermin für diesen Prozess ist in dem Vorschlag für das Programm für die Funkfrequenzpolitik[8] enthalten. Die effektive Nutzung eines Teils der digitalen Dividende entlang der östlichen Grenzen der EU wird dadurch behindert, dass auf der anderen Seite der Grenze im gleichen Frequenzband ein veraltetes Flugnavigationssystem betrieben wird. Da sich dieses System nun seinem Lebensende nähert, sollte sich die EU um faire Bedingungen für das Nebeneinander künftiger Nutzungsarten auf beiden Seiten der Grenze bemühen und dazu EU-weit die vollständige Nutzung des Frequenzbands 790–862 MHz für drahtlose Breitbanddienste ermöglichen. Politikziel der EU Die EU sollte Regulierungsbestimmungen für ein ausgewogenes Nebeneinander drahtloser Breitbandsysteme und eine abnehmende Nutzung von Flugnavigationsfunksystemen an ihrer östlichen Grenze unterstützen, um eine effektive Bereitstellung drahtloser Breitbanddienste im gesamten Gebiet der EU zu ermöglichen. Alle Verpflichtungen zum Schutz des digitalen Rundfunks gemäß dem Genfer ITU-Abkommen von 2006 sollten in Kraft bleiben, auf der Konferenz sollten aber keine weiteren Verpflichtungen hinzugefügt werden. Tagesordnungspunkte 1.4/1.18 – Galileo / Politikbereich: Transeuropäische Netze Das Satellitennavigationssystem Galileo ist die europäische Initiative zum Aufbau eines technisch hochmodernen, globalen Satellitennavigationssystems, das einen hochpräzisen, garantierten globalen Ortungs-, Navigations- und Zeitgebungsdienst bietet. Es wird die Grundlage bilden für kritische Infrastrukturen und wichtige öffentliche Dienste wie Such- und Rettungsdienste, aber auch für kommerzielle Anwendungen und für die Satellitennavigationsgeräte der Verbraucher. Galileo wird Frequenzen in mehreren Frequenzbändern nutzen, weshalb das System von zwei Tagesordnungspunkten direkt betroffen ist. Bei Punkt 1.18 besteht das Ziel darin, aus dem Flickenteppich bestehender regionaler Primär- und Sekundärzuweisungen für Satellitennavigationssysteme eine harmonisierte weltweite Primärzuweisung im Frequenzband 2483,5–2500 MHz zu schaffen. Wie Untersuchungen gezeigt haben, eignen sich Systeme wie Galileo für eine gemeinsame Frequenznutzung bei gleichzeitigem Schutz bestehender Systeme wie z. B. empfindlicher Radarsysteme mit der Maßgabe, dass sie keine funktechnischen Störungen verursachen und selbst keinen Schutz genießen. Zum Frequenzband 5000–5030 MHz, das bereits für Satellitennavigationssysteme zugewiesen ist und für die Galileo-Aufwärtsverbindung genutzt wird, siehe Tagesordnungspunkt 1.4. Politikziel der EU Galileo ist ein wichtiges europäisches Vorhaben, und die EU muss die für seinen Betrieb erforderlichen Frequenzen vor funktechnischen Störungen durch andere Funkdienste schützen. Darüber hinaus sollte die EU für künftige erweiterte Dienste auch das zusätzliche Frequenzband 2483,5–2500 MHz schützen. Tagesordnungspunkte 1.4/1.7 SESAR (Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum) / Politikbereich: Verkehr und Raumfahrt Europa hat eines der dichtesten Luftverkehrsaufkommen der Welt. Das EU-Programm SESAR (Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum) dient der Entwicklung eines Systems der nächsten Generation für die Verwaltung des Flugverkehrs, das die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des weltweiten Flugverkehrs in den kommenden 30 Jahren garantieren kann. Das frequenzpolitische Ziel der EU besteht darin, die reibungslose Einführung der im Rahmen des Programms ins Auge gefassten Systeme zu ermöglichen. Das Projekt befindet sich nun in der Entwicklungsphase, so dass der eigentliche Aufbau im Zeitraum 2014–2020 beginnen dürfte. Tagesordnungspunkt 1.4 betrifft die Einführung modernerer Notrufsysteme für den Luftverkehr. Hierbei geht es um die notwendigen Vorschriften für die Nutzung des Frequenzbands 960–1164 MHz zu Luftverkehrzwecken. Dadurch soll die Einführung von Flugverkehrsmanagement-Anwendungen unterstützt werden, die datenintensiv sind und die Übertragung von sicherheitsrelevanten Informationen ermöglichen. Die Kompatibilität zwischen solchen Systemen, die für den Betrieb im Frequenzband 960–1164 MHz vorgeschlagen werden, und den von der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) genormten Systemen wird durch ICAO-Normen zu gewährleisten sein. Diese Systeme benötigen wie auch GSM- und UMTS-Systeme (und andere geplante Breitbandsysteme) unter 960 MHz einen angemessenen Schutz. Regulatorische Beschränkungen der Nutzung im Luftverkehr sollten auch den Schutz von Satellitennavigationsempfänger im Frequenzband 1164–1215 MHz gewährleisten, das in GPS, Galileo und im russischen GLONASS-System für sicherheitskritische Anwendungen vorgesehen ist. Im Luftverkehrssektor wird derzeit ein drahtloses lokales Netz im Frequenzbereich 5091–5150 MHz für oberirdische Anwendungen in Flughäfen entwickelt, das in verschiedenen internationalen Gremien genormt und auch im Rahmen des Programms SESAR unterstützt wird. Vorgesehener Abschlusstermin ist 2013. Die vorgeschlagene neue Zuweisung des Frequenzbands 5000–5030 MHz für den Luftverkehr würde sich darin einordnen. Eine Frequenzzuweisung im 5000–5010 MHz-Band für Luftverkehrszwecke sollte jedoch nur dann in Betracht gezogen werden, wenn der Frequenzbedarf solcher Systeme nicht im Frequenzband 5091–5150 MHz gedeckt werden kann und falls funktechnische Störungen des Galileo-Systems im Bereich 5000–5030 MHz (vor allem der systemkritischen Galileo-Aufwärtsverbindung) und des Radioastronomiedienstes im Bereich 4990–5000 MHz ausgeschlossen sind. Zum Schutz der Signale an künftige Galileo-Empfänger sollten keine neuen Luftverkehrszuweisungen im Frequenzband 5010–5030 MHz mehr vorgeschlagen werden, wenn Untersuchungen belegen, dass keine Kompatibilität besteht. Tagesordnungspunkt 1.7 betrifft die bestehende und geplante Nutzung von Satellitendiensten, insbesondere die Notwendigkeit, die Frequenzbänder 1525–1559 MHz und 1626,5–1660,5 MHz in transparenter und gerechter Weise gemeinsam zu nutzen, damit ihre langfristige Verfügbarkeit für Luftverkehrs-Satellitendienste garantiert werden kann. Politikziel der EU Auf der WRC-2012 sollte die EU die Möglichkeit offenhalten, dass Europa in effektiver und transparenter Weise das bestmögliche System entwickelt und einführt. Die EU sollte das gleiche Ziel in Bezug auf Tagsordnungspunkt 1.7 hinsichtlich der SESAR-Satellitennutzung verfolgen und dafür sorgen, dass die Satellitenkomponente von SESAR ihrem Zweck gemäß eingesetzt werden kann. Tagesordnungspunkte 1.7/1.13/1.25/7 – Kommunikationssatelliten / Politikbereich: Binnenmarkt, Raumfahrt Europäische Unternehmen sind im Bereich der Satellitenkommunikation weltweit führend: Rundfunkdienste, feste Satellitenfunkdienste oder Satellitenmobilfunkdienste spielen eine wichtige Rolle bei der Erbringung von Dienstleistungen in vielen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Es muss dafür gesorgt werden, dass diese Dienste hierzu auch weiterhin in der Lage sind, während gleichzeitig eine effiziente Nutzung der Funkfrequenzen sichergestellt werden muss. Politikziel der EU Die EU sollte sich jeder Aufteilung des Frequenzbands 21,4–22 GHz und der zugehörigen Orbitpositionen in nationale Zuweisungen für ITU-Mitgliedstaaten, welche deren Nutzbarkeit einschränken würde, entgegen stellen. Die EU sollte eine Position verteidigen, die sicherstellt, dass Satellitenmobilfunkdienste über die notwendigen Frequenzen verfügen, um solche Dienste für das Flugverkehrsmanagement in Europa zu erbringen. Tagesordnungspunkt 1.3 – unbemannte Flugsysteme (UAS) Wenngleich militärische Anwendungen besser bekannt sein dürften, befasst sich die ITU auch mit dem Einsatz unbemannter Flugsysteme in nicht reserviertem Luftraum, in dem bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge gleichzeitig betrieben werden dürfen. Unbemannte Flugsysteme können wichtige zivile bzw. öffentliche Schutzaufgaben erfüllen. Sie spielen eine lebenswichtige Rolle auf Gebieten wie Feuerbekämpfung, Landwirtschaftsüberwachung, Grenz- und Küstenschutz, können aber auch bei weltweiten Hilfsmaßnahmen nützlich sein (Feststellung der Migrationsflüsse bei Dürren und Überschwemmungen). Da unbemannte Flugsysteme zur Erfüllung dieser Aufgaben den gleichen Luftraum wie konventionelle Luftfahrzeuge benutzen, ist es wichtig, dass sie sicher und unter vollständiger Einhaltung der Regeln für das Flugverkehrsmanagement betrieben werden können. Es bestehen jedoch Bedenken, dass die Nutzung einiger der für terrestrische UAS-Komponente in Betracht gezogenen Frequenzen den weltumfassenden Einsatz künftiger Galileo-Empfänger im Frequenzband 5010–5030 MHz verhindern und – was noch schwerer wiegt – die systemkritische Galileo-Aufwärtsverbindung im Frequenzband 5000–5010 MHz stören könnte. Politikziel der EU Die EU sollte die Festlegung von Frequenzen, die für den sicheren Betrieb unbemannter Flugsysteme in nicht reserviertem Luftraum erforderlich sind, unterstützen. UAS-Frequenzen außerhalb des Bereichs 5000–5030 MHz wären aus EU-Sicht vorzuziehen. Tagesordnungspunkt 1.2 – Flexibilität im internationalen Regulierungssystem / Politikbereich: Binnenmarkt; Tagesordnungspunkt 1.19 – Softwaregesteuerter und kognitiver Funk / Politikbereich: Binnenmarkt Die Entscheidungen, die auf einer Weltfunkkonferenz fallen, können sehr langfristige Auswirkungen haben. Ein internationales Regulierungssystem, das zu starr wird, könnte die Möglichkeiten Europas beeinträchtigen, neue und innovative Dienste und flexible Genehmigungssysteme, wie die gemeinsame Nutzung, einzuführen. Die EU setzt sich aktiv für die Modernisierung der Frequenzverwaltung ein, denn für die Zukunftsfähigkeit der ITU-Bestimmungen ist es wichtig, dass sie wo immer möglich Elemente der Flexibilität enthalten und beispielsweise eine Kombination aus Fest- und Mobilfunknetzen in Zellularsystemen erlauben. Softwaregesteuerter Funk, bei dem ein Funksender seine Signalmerkmale per Software ändern kann, muss die Vorschriften für die Dienste und Frequenzbänder einhalten, in denen er betrieben wird. Es erscheint unbestritten, dass keine weltweite Regulierung erforderlich wäre, um dies zu verwalten. Bei kognitiven Funksystemen (die anderweitig zugewiesene, aber momentan unbenutzte Frequenzen erkennen und diese mit Hilfe softwaregesteuerter Funktechnik punktuell nutzen) ist die Lage komplizierter. Ihre potenzielle Nutzung stößt auf Bedenken, ob dabei funktechnische Störungen zuverlässig vermieden werden. Es ist zwar wichtig, dass der Einsatz solcher Techniken erlaubt wird, durch die Einführung kognitiver Funksysteme dürfen aber primäre Frequenznutzungsarten nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Die Vollzugsordnung für den Funkdienst scheint kein geeignetes Instrument zu sein, um solche Bedenken auszuräumen. Politikziel der EU für beide Punkte Die EU sollte sich die Möglichkeit offenhalten, die Frequenzverwaltung in Europa zu modernisieren und die ITU zur Arbeit an flexibleren Ansätzen ermuntern. Hinsichtlich des softwaregesteuerten und kognitiven Funks ist in der Vollzugsordnung für den Funkdienst kein Änderungsbedarf ersichtlich. Tagesordnungspunkt 1.22 – Emissionen von Geräten mit geringer Reichweite / Politikbereich: Binnenmarkt Viele Frequenzbänder, die von Funkgeräten mit geringer Reichweite (SRD), d. h. Funksendern mit einer Reichweite von einigen Metern, genutzt werden, sind in der Europäischen Union harmonisiert worden. Es gibt eine große Vielfalt solcher Geräte, von Fernsteuerungen für Kraftfahrzeuge bis hin zu hochentwickelten medizinischen Ausrüstungen. In ihrer Gesamtheit sind sie für die Wirtschaft und Gesellschaft in der EU von großer Bedeutung. Da diese Geräte von Natur aus nur ein geringes grenzüberschreitendes Störungspotenzial haben, erscheint die Vollzugsordnung für den Funkdienst nicht als geeignetes Instrument für die Regelung von Störungen, die sich aus der Einfuhr unregulierter Geräte ergeben könnten. Politikziel der EU Angesichts der begrenzten grenzüberschreitenden Auswirkungen und der Tatsache, das die EU-Vorschriften eine hinreichende Flexibilität bei der Festlegung von SRD-Parametern vorsehen, sollte die EU der Aufnahme zusätzlicher Beschränkungen für Geräte mit geringer Reichweite in die Vollzugsordnung für den Funkdienst widersprechen. Die EU sollte eine ähnliche Frequenznutzung durch andere ITU-Mitglieder außerhalb der EU fördern, um bestehende Größeneinsparungen zu steigern. Tagesordnungspunkte in Bezug auf die naturwissenschaftliche Forschung und die Bekämpfung des Klimawandels Es gibt eine Reihe von Tagesordnungspunkten, die für die EU-Politik auf dem Gebiet der Forschung und des Klimawandels von Interesse sind: Punkt 1.6 zu passiven Diensten im Frequenzband 275–3000 GHz; Punkt 1.11 zur Weltraumforschung im Frequenzband 22,55–23,15 GHz; Punkt 1.12 zu einem Weltraumforschungsdienst im 37-GHz-Band; Punkt 1.16 zur Blitzortung; Punkt 1.24 zu Wettersatelliten sowie Punkt 1.15 zu ozeanografischen Radars im Frequenzband 3–50 MHz. Die in Tagesordnungspunkt 1.6 betrachteten Frequenzen liegen über den für Kommunikationszwecke genutzten Frequenzen und gelten im Allgemeinen als für die wissenschaftliche Forschung vorbehalten. Passive Dienste, wie die der Tagesordnungspunkte 1.6 und 1.24, können Zwecken wie der Erdbeobachtung dienen, der eine wichtige Rolle bei unseren Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürger zukommt, insbesondere im Rahmen des EU-Projekts GMES. Sie sind in der Regel sehr empfindlich gegenüber anderen Nutzungsarten und erfordern möglicherweise einen besonderen Schutz davor. Die Dienste der anderen Tagesordnungspunkte sind zwar weniger empfindlich, benötigen aber dennoch einen angemessenen Schutz vor funktechnischen Störungen durch sonstige Frequenznutzer. Die WRC-12 wird auch dazu dienen, das Verständnis dieser Erfordernisse unter den Verhandlungspartnern zu erweitern, damit überall besser verstanden wird, welchen Nutzen die entsprechenden Dienste, die auch für die Wettervorhersage, die Vorhersage und Bewältigung von Katastrophen wichtig sind, auch in Gebieten außerhalb Europas bringen. Politikziel der EU Die EU sollte sich für erforderlichen neuen Frequenzzuweisungen und den Schutz wissenschaftlicher Dienste in den jeweiligen Frequenzbändern einsetzen. Geschützt werden sollten insbesondere Dienste, die bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Gewährleistung der Sicherheit der Bürger helfen. Tagesordnungspunkt 1.5 – Abstimmbereiche für die elektronische Berichterstattung Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen für die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse, wann und wo immer sie notwendig ist, stellt ein wichtiges Ziel an sich dar. Dieses Erfordernis ist aber hochgradig zeit- und ortsabhängig. Die Kommission pflichtet der Ansicht der RSPG bei, wonach eine ITU-R-Empfehlung, in der mögliche Abstimmbereiche aufgeführt werden, den Herstellern Orientierungen geben könnte und gleichzeitig den Frequenzverwaltungsbehörden die notwendige Flexibilität ließe, um Frequenzen kurzfristig zur Verfügung zu stellen, so dass eine Zuweisung durch die WRC nicht erforderlich ist. Politikziel der EU Die EU sollte sich dafür einsetzen, dass die Vollzugsordnung für den Funkdienst unter diesem Tagesordnungspunkt nicht geändert wird, und gleichzeitig die Arbeit der ITU-R zur Festlegung von Abstimmbereichen mittels einer ITU-R-Empfehlung fördern, was de facto zu einer besseren Harmonisierung führen würde. Bei den folgenden Tagesordnungspunkten werden sich die Ergebnisse kaum auf die Erreichung allgemeiner politischer Ziele auswirken. Tagesordnungspunkt 1.9 – Mobiler Seefunkdienst und Tagesordnungspunkt 1.10 Sicherheitssysteme für Schiffe und Häfen Diese beiden Tagesordnungspunkte betreffen die Kanalbelegung durch bestehende Seeverkehrsdienste, um die Einführung neuer digitaler Technik zu ermöglichen. Hierbei handelt es sich um eine Anpassung des weltweiten Regulierungssystems an Entwicklungen, die bereits im Gang sind. Tagesordnungspunkt 1.23 – Amateurdienste und Tagesordnungspunkt 1.20 Höhenplattformen Hiervon sind keine EU-Interessen betroffen. Tagesordnungspunkt 1.21 – Radar im Frequenzband 15,4–15,7 GHz Dieses Frequenzband liegt direkt neben den Bändern, die für wichtige Radioastronomiedienste benutzt werden, so dass jede Änderung sorgfältig geprüft werden muss. Die Untersuchungen im Vorfeld der Konferenz laufen noch. Tagesordnungspunkt 8.2 – Tagesordnung der nächsten Weltfunkkonferenz Auf jeder Weltfunkkonferenz wird der Entwurf der Tagesordnung für die folgende Konferenz festgelegt. Dies ist von großer Bedeutung für die EU-Politik, insbesondere für die Breitbandpolitik. Es liegt im Interesse der EU, auf künftigen Weltfunkkonferenzen jene Initiativen zu unterstützen, die im direkten Zusammenhang mit den besonderen Anforderungen der EU-Politik stehen. In Vorbereitung der WRC-15 wird die Kommission eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um den künftigen Frequenzbedarf für diese Politikbereiche zu ermitteln, damit er auf Konferenz vertreten werden kann. Nach Ansicht der Kommission sollte ein Tagesordnungspunkt zu drahtlosen Breitbanddiensten nicht auf ein bestimmtes Frequenzband eingeschränkt werden. Beruhen sollte das EU-Konzept für die WRC-15 einerseits auf einer sorgfältigen Einschätzung, wie effizient die Drahtlos-Breitbandbranche die beträchtliche Menge an Frequenzen genutzt hat, die ihr durch EU-Recht zur Verfügung gestellt wurde, und andererseits auf dem gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Nutzen, den die in diesen Frequenzbändern betriebenen Dienste im Verhältnis zu den von ihnen belegten Frequenzen erbringen. In diesem Zusammenhang kommt der im Programm für die Funkfrequenzpolitik vorgesehenen Bestandsaufnahme eine große Bedeutung zu, da sie Nutzungsweisen auch außerhalb der elektronischen Kommunikationsdienste klären wird. Politikziel der EU Die Tagesordnung der nächsten Weltfunkkonferenz (WRC-15), die 2012 festgelegt wird, sollte auf den potenziellen Frequenzbedarf eingehen, der sich aus wichtigen Politikbereichen der EU ergibt. Insbesondere sollte es einen Tagesordnungspunkt geben, der sich mit möglichen Kapazitätsengpässen befasst, die bei der Erbringung drahtloser Breitbanddienste im Einklang mit den Zielen der Digitalen Agenda für Europa auftreten könnten. EINHEITLICHES VORGEHEN DER MITGLIEDSTAATEN UND DER EU Funkfrequenzen haben eine ausgeprägte EU-politische Dimension, denn sie betreffen nicht nur den Binnenmarkt im Allgemeinen, sondern auch Gebiete wie Forschung, Verkehr, Klimawandel oder transeuropäische Netze, die einer geteilten oder gemeinsamen Zuständigkeit unterliegen. In all diesen Gebieten könnte es aber Situationen geben, in denen die Europäische Union die ausschließliche Zuständigkeit besitzt, und zwar insbesondere dann, wenn es um gemeinsame Vorschriften geht, was beispielsweise hier wegen der verbindlichen Wirkung der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Fall sein könnte. Im Fall der WRC-12 könnte des zumindest für zwei Tagesordnungspunkte gelten, nämlich Punkt 1.17 zur digitalen Dividende und Punkt 1.22 zu Geräten mit geringer Reichweite, da es hier geltendes EU-Recht in Bezug auf die betroffenen Frequenzbänder gibt und Änderungen in der Vollzugsordnung für den Funkdienst daher direkt in den Anwendungsbereich dieser Vorschriften eingreifen würden. Darüber hinaus ist auch allgemein ein koordiniertes Herangehen notwendig, um ein einheitliches, abgestimmtes und wirksames Vorgehen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bei allen Fragen und Tagesordnungspunkten zu gewährleisten, die EU-Belange betreffen könnten. Unter diesem Gesichtspunkt muss dafür gesorgt werden, dass auf der WRC-12 die vereinbarten politische Ziele von den dort auftretenden Mitgliedstaaten gefördert und verteidigt werden, wenn notwendig im Namen der EU. Angesichts des gegenwärtigen Status der EU bei der ITU könnte diesbezüglich eine Lösung darin bestehen, dass der Ratsvorsitz in enger Abstimmung mit der Kommission auf der Konferenz die Koordinierung der jeweiligen Tagesordnungspunkte übernimmt und sein Vertreter gegebenenfalls im Namen der EU spricht. Bei diesem Herangehen bliebe die Möglichkeit der Kommission unberührt, dem Rat, falls dies notwendig und angemessen erscheint, gemäß Artikel 218 Absatz 9 AEUV einen Vorschlag zur Festlegung der im Namen der EU zu vertretenden Position zu unterbreiten. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte auch eine Überprüfung des Status und der Rolle der Europäischen Union in der ITU ins Auge gefasst werden. Dies könnte ein Thema für die nächste Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der ITU sein, die für 2014 geplant ist. FAZIT Das Europäische Parlament und der Rat werden aufgerufen, die in dieser Mitteilung aufgestellten gemeinsamen Politikziele der EU für die Weltfunkkonferenz 2012 zu billigen. [1] KOM(2010) 245, „Eine digitale Agenda für Europa“. [2] ABl. L 108 vom 24.4.2002, geändert durch die Richtlinie 2009/140/EG, ABl. L 337 vom 18.12.2009. [3] Ebenda, Artikel 8a Absatz 3. [4] Ebenda, Artikel 9 Absatz 1. [5] Zur letzten WRC: KOM(2007) 371, „Die ITU-Weltfunkkonferenz 2007“. [6] Die CEPT ist eine Vereinigung von 48 Post- und Telekommunikationsbehörden, die sich insbesondere mit Frequenzfragen befasst. [7] http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/radio_spectrum/manage/intl/wrc/_en.htm#ws_wrc12. [8] Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren läuft noch.