EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52011AR0401

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Kreatives Europa“

ABl. C 277 vom 13.9.2012, p. 156–163 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/156


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Kreatives Europa“

2012/C 277/15

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt das Programm „Kreatives Europa“, das neue Rahmenprogramm für die europäische Kultur- und Kreativbranche, das im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vorgesehen ist (1) und die Programme Kultur, MEDIA und MEDIA Mundus zusammenfasst. Gleichzeitig wird so ein neues Instrument für den leichteren Zugang zu Finanzmitteln geschaffen;

betont nachdrücklich, dass Kultur einen Eigenwert besitzt, der unabhängig von den wirtschaftlichen Aspekten von Kulturgütern und Kulturdienstleistungen besteht, und die Ausgestaltung des Programms dieser Doppelnatur Rechnung tragen muss, indem sie sich nicht ausschließlich an der ökonomischen Verwertbarkeit von Kultur orientiert;

begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission das Budget für die Kultur- und Kreativbranche innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 deutlich – auf insgesamt 1,801 Mrd. EUR (jeweilige Preise) – zu erhöhen, was einer Steigerung um 37 % gegenüber dem derzeitigen Ausgabenniveau entspricht;

weist darauf hin, dass eine freie und unabhängige Kultur von grundlegender Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung ist. Sie ist ein Garant für Meinungsfreiheit und Vielfalt, gibt die Möglichkeit zur Teilhabe und schafft Foren für kritische und unabhängige Debatten, die eine Voraussetzung für eine lebendige Demokratie sind.

Berichterstatter

Gábor BIHARY (HU/SPE), Mitglied des Stadtparlaments von Budapest

Referenzdokument

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „Kreatives Europa“

COM(2011) 785 final

I.   DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt das Programm „Kreatives Europa“, das neue Rahmenprogramm für die europäische Kultur- und Kreativbranche, das im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vorgesehen ist (2) und die Programme Kultur, MEDIA und MEDIA Mundus zusammenfasst. Gleichzeitig wird so ein neues Instrument für den leichteren Zugang zu Finanzmitteln geschaffen;

2.

betont nachdrücklich, dass Kultur einen Eigenwert besitzt, der unabhängig von den wirtschaftlichen Aspekten von Kulturgütern und Kulturdienstleistungen besteht, und die Ausgestaltung des Programms dieser Doppelnatur Rechnung tragen muss, indem sie sich nicht ausschließlich an der ökonomischen Verwertbarkeit von Kultur orientiert;

3.

anerkennt, dass dieses Programm durch die Verbindung von Kultur und Medien die Verbreitung kultureller Produkte erleichtern, einen Online-Binnenmarkt für audiovisuelle Werke schaffen und zur Freisetzung des Beschäftigungspotenzials der Kultur- und Kreativbranchen beitragen kann;

4.

begrüßt die Bemühungen zur Vereinfachung des Rahmenprogramms, das ein einfaches, erkennbares und leicht zugängliches Tor für europäische Kultur- und Kreativschaffende sein und Raum für Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union bieten soll.

5.

schließt sich den Feststellungen an, die im Rahmen der Wirkungsanalysen der derzeitigen Programme getroffen wurden, insbesondere der Formulierung von vier gemeinsamen Problemen, die auf europäischer Ebene durch die Zusammenfassung der Programme in ein einziges Rahmenprogramm und ein neues Finanzinstrument gelöst werden müssen, um die gewünschten Ergebnisse zu erreichen:

a.

der aufgrund der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas fragmentierte Markt, der die optimale transnationale Verbreitung von Werken und Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern und Fachkräften behindert und geografische Unausgewogenheit schafft. Aufgrund der Fragmentierung haben die Konsumenten weniger Auswahl und eingeschränkten Zugang zu europäischen kulturellen Werken;

b.

die Branche muss sich an die Auswirkungen der Globalisierung und der Digitalisierung anpassen, die die Konzentration des Angebots auf eine begrenzte Zahl großer Akteure bewirken, was die kulturelle und sprachliche Vielfalt bedroht, weshalb die Branche von transnationalen Konzepten und Lösungen profitieren würde;

c.

der Mangel an vergleichbaren Daten zur Kulturbranche auf europäischer und nationaler Ebene, der Folgen für die Koordinierung der europäischen Politik hat, die eine treibende Kraft für die Entwicklung der nationalen Politik und systemrelevante Veränderungen sein kann – mit geringen Kosten für das EU-Budget und unter umfassender Wahrung des Subsidiaritätsprinzips;

d.

die Schwierigkeiten, auf die KMU der Kultur- und Kreativbranche beim Zugang zu Finanzierungen stoßen;

6.

begrüßt die Tatsache, dass das Programm ganz gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der Kultur- und Kreativbranche in ihrer nationale Grenzen überschreitenden Arbeit ausgerichtet und eng mit der Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt verbunden ist; es ergänzt andere EU-Programme, wie die Strukturfondsförderung für Investitionen in die Kultur- und Kreativbranche, Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes, kulturelle Infrastruktur und Dienstleistungen, Digitalisierungsfonds für kulturelles Erbe und die Instrumente für Außenbeziehungen und Erweiterung;

7.

begrüßt darüber hinaus, dass das Programm auf der Erfahrung und dem Erfolg bereits bestehender Initiativen wie MEDIA, Europäisches Kulturerbe-Siegel und Kulturhauptstädte Europas aufbauen wird;

8.

begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission das Budget für die Kultur- und Kreativbranche innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 deutlich – auf insgesamt 1,801 Mrd. EUR (jeweilige Preise) – zu erhöhen, was einer Steigerung um 37 % gegenüber dem derzeitigen Ausgabenniveau entspricht;

9.

betont, dass diese Erhöhung der Logik und den Prioritäten der Strategie Europa 2020 und ihrer Leitinitiativen entspricht, da Investitionen in die Kultur- und Kreativbranche direkt zur Erreichung des strategischen Zieles der Förderung intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums beitragen, und dass sie den Mittelzugang von in der Kultur- und Kreativbranche tätigen KMU zu erleichtert;

10.

hält jedoch genauere Definitionen für notwendig, insbesondere bezüglich des Rechtsrahmens und der Anwendungskriterien für die Finanzfazilität;

11.

möchte darauf hinweisen, dass die Kultur- und Kreativbranche überwiegend aus Kleinstunternehmen, KMU und selbstständig Erwerbstätigen besteht, die Initiativen und Organisation auf lokaler Ebene brauchen. Dieser lokale Ansatz ist für die Regionen positiv, zum einen weil er der lokalen Wirtschaft Impulse gibt (Kreativität stärkt die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit) und zum anderen weil er dazu beiträgt, Talente zu binden und die damit verknüpften Arbeitsplätze vor Ort zu erhalten. Daher ist die besondere Situation der Kulturschaffenden und Kulturunternehmer zu beachten;

12.

begrüßt die Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten des Kultursektors und zur Förderung der transnationalen Verbreitung von Kultur innerhalb und außerhalb Europas, da er die kulturelle Vielfalt als eine Entwicklungsquelle ansieht;

13.

unterstreicht, dass die Kultur in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise ihrer Rolle bei der Erfüllung sozialpolitischer Ziele auf schöpferische Art gerecht werden kann, indem sie durch Förderung von Innovation Ergebnisse im sozialen Bereich herbeiführt (3);

14.

ist der Auffassung, dass Kultur und Künste sowie die Kulturmedien und die AV-Industrie Verhaltensweisen ändern können, indem sie neue soziale Bindungen schaffen und den Einzelnen ermutigen, seine kreativen Fähigkeiten auszuschöpfen; gleichzeitig können Kultur und Künste auch Garanten für die Werte einer demokratischen Gesellschaft sein;

15.

weist darauf hin, dass eine freie und unabhängige Kultur von grundlegender Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung ist. Sie ist ein Garant für Meinungsfreiheit und Vielfalt, gibt die Möglichkeit zur Teilhabe und schafft Foren für kritische und unabhängige Debatten, die eine Voraussetzung für eine lebendige Demokratie sind;

16.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten Europäischen Union große Verantwortung für die Umsetzung der Kulturpolitik tragen, insofern als sie auch eine Schlüsselrolle für die Förderung der Kultur und die Stärkung ihres Einflusses spielen, insbesondere für den Erhalt des Kulturerbes und die Förderung künstlerischer Innovation (4). Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften tragen ferner auch eine besondere Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu und Teilnahmemöglichkeiten an einem aktiven kulturellen Leben erhalten;

17.

erinnert daran, dass der Ausschuss bereits früher die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstrichen hat, die dank ihrer Bürgernähe strategisch am besten geeignet sind, auf die Bedürfnisse und besonderen Anliegen der einzelnen Kulturgruppen in der EU einzugehen und die lokale und regionale Bevölkerung erfolgreich für die Förderung eines besseren interkulturellen Dialogs zu mobilisieren (5);

18.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Entwicklungsstrategien die Kultur- und Kreativindustrien erfolgreich in viele Bereiche eingebunden haben, was zur Stärkung der lokalen Wirtschaft beigetragen hat. Insbesondere können auf der Ebene der Gebietskörperschaften junge Künstler miteinander vernetzt und entsprechende Datenbanken geschaffen, die Ausbildung der Jugendlichen in künstlerisch-kulturellen Disziplinen gefördert, die Professionalisierung der jungen Künstler vorangetrieben, multimediale und multikulturelle Experimente angeregt, Werbeflächen für die Werke junger Künstler angeboten, die Nutzung des künstlerischen und kulturellen Angebots durch ein junges Publikum gefördert, die Bildung von Verbänden im künstlerisch-kulturellen Bereich durch Jugendliche unterstützt und die Innovation im Bereich der Traditionen und Begabungen vor Ort vorangetrieben werden (6);

19.

unterstreicht, dass die AV-Branche nicht nur für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung maßgeblich ist, sondern auch einen Schlüsselsektor darstellt, der die kulturelle Identität und Vielfalt der Regionen und Städte schützt und fördert. Aufgrund ihrer Natur erweist sie sich im Übrigen insofern als vornehmlicher Faktor für die Weiterentwicklung der europäischen sozialen Werte und das Funktionieren demokratischer Gesellschaften, als die audiovisuellen Werke bei der Herausbildung der europäischen Identität eine wichtige Rolle spielen können (7);

20.

betont, dass die Umrüstung auf digitale Technik neue Möglichkeiten bietet, um verschiedene Regionen in Europa durch den Austausch audiovisueller Werke und die Sondierung neuer Wege zur Schaffung von Verbindungen und zum Austausch von Inhalten miteinander zu vernetzen. Diese Umrüstung bietet die Chance, neue Publikumsschichten zu gewinnen, alternative Inhalte zu nutzen, neue Dienstleistungen anzubieten und Inhalten aus verschiedenen Regionen größere Resonanz zu verleihen (8);

21.

fordert den Rat und das Europäische Parlament abermalig auf, die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung und Verbreitung der Kultur ihrer jeweiligen Gemeinwesen stärker hervorzuheben (9), und fordert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker in das Programm eingebunden werden;

22.

betont in diesem Zusammenhang, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen für umfassende Großprojekte aufgewendete Mittel auf der einen und der Finanzierung von Maßnahmen und Aktivitäten auf lokaler und regionaler Ebene auf der anderen Seite gefunden werden muss;

23.

ersucht den Rat und das Europäische Parlament nachdrücklich, sich bei der Anwendung der Verordnung nicht in übertriebenem Maße auf den Finanzsektor zu konzentrieren, sondern stattdessen dafür zu sorgen, dass die Kulturakteure bei der Entscheidungsfindung mehr zu sagen haben;

24.

anerkennt, dass die in dem Vorschlag vorgesehenen Maßnahmen in ihrer derzeitigen Form den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu genügen scheinen; unterstreicht jedoch, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Steuerung der Maßnahmen zur Finanzierung der europäischen Kultur- und Kreativbranche systematisch konsultiert werden sollten;

25.

möchte dazu beitragen, dass das Programm „Kreatives Europa“ in den EU-Regionen möglichst bekannt wird und bietet hier eine Zusammenarbeit an. Gleichzeitig möchte der Ausschuss in den Prozess zur Überwachung des Programms eingebunden werden;

26.

hält die Unterteilung des Rahmens in drei Aktionsbereiche (branchenübergreifender Aktionsbereich, Aktionsbereich Kultur und Aktionsbereich MEDIA) sowie die Aufteilung der vorläufigen Mittelausstattung auf die drei Bereiche für grundlegend, weist jedoch darauf hin, dass bei der Umsetzung des Programms die notwendige Flexibilität für eine eventuelle Umverteilung zwischen den Bereichen entsprechend den Anforderungen und Erfahrungen garantiert sein muss;

27.

weist darauf hin, dass die Bereiche Kunst und Kulturerbe in dieser neuen Struktur nicht vernachlässigt werden dürfen;

Branchenübergreifender Aktionsbereich

28.

begrüßt den von der Kommission vorgeschlagenen strategischen und integrativen Ansatz, um die Entwicklung der Kultur- und Kreativbranche zu unterstützen;

29.

unterstreicht, dass die integrierten Entwicklungsstrategien im Interesse des Erfolgs auf den einschlägigen territorialen Ebenen ausgearbeitet werden müssen, und zwar im Rahmen einer Partnerschaft mit den für die verschiedenen Politikbereiche (wie Wirtschaftsentwicklung, Beschäftigung, Bildung und Kultur) zuständigen Behörden sowie den Vertretern der Zivilgesellschaft, d.h. Unternehmens-, Arbeitnehmer- und Bürgerverbänden;

30.

weist darauf hin, dass die Bereiche und Themen, die die Stärken der Regionen und Gemeinden ausmachen und deshalb fördernswert sind, analysiert werden sollten, denn jede Region hat ihre Potenziale, die es zu erfassen gilt: Großstädte und wohlhabendere Regionen verfügen über Möglichkeiten und Mittel, um zu Zentren der Kreativität und Anziehungspunkten in mehrerlei Hinsicht zu werden. Kleinere und benachteiligte Regionen sollten die Möglichkeit erhalten, ihren kulturellen Wert der übrigen Welt bekannt zu machen. Dies gilt insbesondere für Regionen der EU in Randlage und für nur dünn besiedelte Regionen;

31.

hat bereits früher auf den eindeutigen Bedarf an zuverlässigeren Informationen über die Gesamtlage der europäischen Kulturbranche hingewiesen (10); begrüßt deshalb die Unterstützungsmaßnahmen in den Breichen Erhebung von Marktdaten, Studien, Prognoseinstrumente für den Qualifikations- und Beschäftigungsbedarf, Evaluierungen, politische Analyse und statistische Erhebungen, wobei jedoch daran festgehalten werden sollte, dass bei der Erfassung und Auswertung der Daten mit statistischen Stellen auf nationaler und europäischer Ebene zusammengearbeitet wird, um Überschneidungen hinsichtlich Quellen, Kosten und Datenverarbeitung zu vermeiden;

32.

betont, dass ein interdisziplinäres Umfeld bessere Bedingungen für die Funktionsweise der Kultur- und Kreativbranche gewährleistet und empfiehlt deshalb den Brückenschlag zwischen Kunst, Philosophie, Wissenschaften, Forschung und Innovation sowie Unternehmen zu fördern;

33.

hält den Aufbau echter „kreativer Partnerschaften“ zwischen der Kultur- und Kreativbranche und anderen Bereichen – wie Bildung, Industrie, Forschung und öffentliche Verwaltung – für grundlegend und dringt auf die Ausarbeitung effizienter Mechanismen für die Übertragung kreativen Wissens – wie z.B. Design – auf andere Branchen;

Aktionsbereich Kultur

34.

begrüßt die Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten des Kultursektors und zur Förderung der grenzübergreifenden Verbreitung von Kultur innerhalb und außerhalb Europas;

35.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Aktionsbereich Kultur ein klarer Schwerpunkt als bisher auf Kapazitätenaufbau und transnationale Verbreitung gelegt wird, darunter internationale Tourneen, neue europäische Plattformen mit einem breiten Strukturierungseffekt und mehr strategische Förderpakete für Verlagshäuser für literarische Übersetzungen einschließlich Unterstützung von Werbemaßnahmen;

36.

unterstreicht, dass in der Wirtschaft nach der Krise die Kultur ihrer Rolle bei der Erfüllung sozialpolitischer Ziele auf schöpferische Art gerecht werden kann, indem sie durch Förderung von Innovation Ergebnisse im sozialen Bereich herbeiführt;

37.

begrüßt die für die transnationale Verbreitung von Kultur geplante Unterstützung und betont besonders, wie wichtig es ist, benachbarte Branchen zu fördern, über die die Kultur – unabhängig von der manchmal ungünstigen geographischen Situation der Regionen und dem Problem der Vielzahl der Sprachen – ihr Publikum erreicht;

38.

unterstreicht, dass mit den Investitionen in die Kultur gleichermaßen die individuelle und kollektive Kunstproduktion sowie für die Kultur- und Kreativbranche wichtige Bereiche gefördert werden müssen, wie neue Unternehmensmodelle, Kreativität und Innovation, Digitalisierung, Ausbildungssysteme und die Entwicklung des Humankapitals sowie kreative Partnerschaften mit anderen Branchen;

39.

betont, wie wichtig die Entwicklung gemeinsamer öffentlich-privater Initiativen zur Förderung künstlerischer Experimente ist, die der Stärkung der Kultur und der Rentabilität der Unternehmen zum gegenseitigen Nutzen gereichen können;

40.

stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die örtlichen Unternehmen effizienter darüber informieren können, wie und mit welchen Mitteln sich lokale und regionale kulturelle Aktivitäten fördern lassen;

41.

merkt an, dass der Privatsektor im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen in Form von Spenden oder anderen Formen der Unterstützung häufig eine wichtige Rolle für die Kulturförderung spielt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihrerseits jedoch zur Schaffung eines Umfelds beitragen können, das die bestmögliche Nutzung dieser Unterstützung begünstigt;

42.

anerkennt die Bedeutung eines kohärenten und mittel- bis langfristigen Ansatzes für die Planung von Maßnahmen im Kulturbereich. Ein gutes Beispiel ist das Programm „Kulturhauptstadt Europas“, bei dem über eine langfristige Entwicklungsstrategie nachhaltigere Konzepte der kulturellen Entwicklung gefördert, die von den Kulturhauptstädten ausgehenden unmittelbaren und längerfristigen Effekte gestärkt (11) sowie Reichtum, Vielfalt und Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen, herausgestellt werden;

Aktionsbereich MEDIA

43.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung der lokalen und regionalen audiovisuellen Werke eine sehr wichtige Rolle spielen können, indem sie die audiovisuelle Produktion wesentlich stärken und aktiv zur Förderung der kulturellen Vielfalt und zum interkulturellen Dialog beitragen (12);

44.

hält die erweiterte internationale Zusammenarbeit in der audiovisuellen Industrie, die auf die Stärkung sowohl der Kultur- als auch der Geschäftsbeziehungen zwischen der Filmindustrie in Europa und in Drittländern abzielt, für einen wichtigen Schritt;

45.

ist ebenfalls der Ansicht, dass den heutigen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Veränderungen im internationalen audiovisuellen Bereich, die insbesondere auf die technologischen Entwicklungen und strukturellen Schwächen zurückzuführen sind, begegnet werden muss. Durch die derzeitige Lage wird die Verbreitung europäischer audiovisueller Werke auf den Märkten in Drittländern beeinträchtigt und verhindert, dass die europäische audiovisuelle Industrie diese internationalen Chancen nutzen kann, wodurch ihre Wettbewerbsfähigkeit bedroht ist;

46.

weist darauf hin, dass die Entwicklung der Medienkompetenz in Kombination mit der Anpassung der inner- und außerschulischen Methoden der Medienerziehung für die umfassende gesellschaftliche Nutzung des Programms von besonderer Bedeutung ist. Dazu ist auch die Förderung des Unterrichts in den neuen Kommunikationstechnologien nötig, die für die gesellschaftliche und berufliche Integration eine Schlüsselfunktion haben (13);

47.

unterstreicht erneut die Rolle des Kinos beim Aufbau der europäischen Identität und der Integration von Regionen (14);

48.

unterstreicht, dass eine dank des Programms gesunde Kulturindustrie beim Aufbau kreativer Partnerschaften zwischen dem Kultursektor und anderen Sektoren (IKT, Forschung, Tourismus, Sozialpartner usw.) behilflich sein kann, um die soziale und wirtschaftliche Wirkung von Investitionen in Kultur und Kreativität zu verstärken (15), vor allem im Hinblick auf mehr Wachstum und Arbeitsplätze sowie die Entwicklung und Attraktivität von Regionen und Städten;

49.

dringt darauf, dass mehr Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das gesamte europäische Potenzial für kreative Online-Inhalte zu mobilisieren (16). Dabei müssen sowohl die Produktion als auch die Verfügbarkeit und Verbreitung innovativer und qualitativ anspruchsvoller europäischer kreativer Online-Inhalte gestärkt und die kulturelle Vielfalt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas in den Medien gefördert werden;

50.

bekräftigt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Verwaltung ihres kulturellen und sprachlichen Erbes eine maßgebliche Rolle spielen müssen, indem sie neue Unternehmenskonzepte für kreative lokale Unternehmen und Medien fördern und die Schaffung kreativer Werke anregen, die durch Institutionen und Medieneinrichtungen (ko-) finanziert werden (17);

51.

erinnert daran, dass, die Politik im Bereich der neuen Dienste und digitalen Medien sowie der kreativen Inhalte, obwohl „Kreatives Europa“ kein soziales Programm ist, nicht nur auf der Grundlage wirtschaftlicher Kriterien konzipiert werden sollte, sondern dass dabei auch die sozialen und kulturellen Kriterien in Betracht gezogen werden müssten (18). Folglich müssen die kreativen Inhalte den sozialen Zusammenhalt und die soziale Integration unterstützen, insbesondere für bestimmte, von sozialer Ausgrenzung bedrohte oder auf andere Weise sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen;

Ergebnisse und Überwachung

52.

unterstreicht, dass bei der Durchführung besonders auf potenzielle Synergien zwischen dem Programm und den nationalen und regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung zu achten ist;

53.

anerkennt, dass bei der Betrachtung der Ergebnisse zu berücksichtigen ist, dass das Erreichen der Ergebnisziele von der Komplementärwirkung anderer Aktivitäten auf europäischer und nationaler Ebene abhängt, die die Kultur- und Kreativbranche betreffen, und dass folglich nicht unbedingt alle Veränderungen der Indikatoren auf die Wirkung des Programms „Kreatives Europa“ zurückzuführen sind;

54.

begrüßt die Festlegung quantifizierbarer Indikatoren für die allgemeinen und spezifischen Ziele im Zusammenhang mit kulturellen und kreativen Werken, d.h. Beschäftigung, Zugänglichkeit, Partnerschaften, Lernmöglichkeiten, transnationaler Verkehr, Mobilität der Akteure, Filmbesucherzahlen, Prozentsatz der europäischen audiovisuellen Werke. Gleichzeitig wirft er aber auch die Frage der regionalen Dimension auf. Allerdings merkt er kritisch an, dass die Indikatoren des Programms zu sehr auf Wirtschaftswachstum, Gewinn und Wettbewerb ausgerichtet sind, was nicht wirklich geeignet ist, um die nichtkommerzielle Kulturbranche zu bewerten bzw. zu überwachen;

55.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass für die Umsetzung des Ziels Stärkung der Finanzkraft der Kultur- und Kreativbranche neben dem Volumen der bewilligten Darlehen auch die Anzahl und geografische Verteilung von Finanzinstituten, die Zugang zu Finanzierungen bieten, berücksichtigt wird;

56.

ersucht den Rat und das Europäische Parlament, die Kommission zusätzlich zum regelmäßigen Monitoring den Ausschuss der Regionen zu dem Evaluierungsbericht zu konsultieren, den sie bis spätestens Ende 2017 erstellen muss, um zu bewerten, wie wirksam die Ziele erreicht werden, wie effizient das Programm und wie hoch der europäische Mehrwert ist.

II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

Änderungsvorschlag 1

Artikel 3 Absatz 1

Europäischer Mehrwert

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Das Programm unterstützt ausschließlich Aktionen und Aktivitäten mit einem potenziellen europäischen Mehrwert, die zur Erreichung der Europa-2020-Ziele und zu den Leitinitiativen dieser Strategie beitragen.

Das Programm unterstützt ausschließlich Aktionen und Aktivitäten mit einem potenziellen europäischen Mehrwert, die zur Erreichung der Europa-2020-Ziele zu den Leitinitiativen dieser Strategie.

Begründung

Der europäische Mehrwert beschränkt sich nicht nur auf Europa 2020, sondern betrifft u.a. auch Horizont 2020 und den Zusammenhalt.

Änderungsvorschlag 2

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a)

Europäischer Mehrwert

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

den transnationalen Charakter und die Wirkung der Aktivitäten, die nationale, internationale und andere EU-Programme ergänzen;

den transnationalen Charakter und die Wirkung der Aktivitäten, die nationale, internationale und andere EU-Programme ergänzen;

Begründung

Es gibt transnationale Programme, die auf lokaler und regionaler Ebene ausgearbeitet und umgesetzt werden. Diesen sollte – dank des künftigen Programms „Kreatives Europa“ – die Unterstützung der EU zugute kommen können.

Änderungsvorschlag 3

Artikel 5 Buchstabe c)

Einzelziele

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Stärkung der Finanzkraft der Kultur- und Kreativbranche, vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen und Organisationen;

Stärkung der Finanzkraft der Kultur- und Kreativbranche, vor allem kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen;

Begründung

Die Einzelziele des Programms sollten umfassender sein und sich auch auf kleinere Unternehmen als KMU beziehen, um die Wirklichkeit derjenigen angemessen wiederzugeben, die in der Kultur- und Kreativbranche tätig sind.

Änderungsvorschlag 4

Artikel 7 Absatz 1Buchstabe a)

Fazilität für die Kultur- und Kreativbranche

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen der europäischen Kultur- und Kreativbranche;

Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen der europäischen Kultur- und Kreativbranche;

Begründung

Die Fazilität für die Kultur- und Kreativbranche sollte umfassender sein und sich auch auf kleinere Unternehmen als KMU beziehen, um die Wirklichkeit derjenigen angemessen wiederzugeben, die in der Kultur- und Kreativbranche tätig sind.

Änderungsvorschlag 5

Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a)

Kohärenz und Komplementarität

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

der relevanten EU-Politik, vor allem in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Forschung und Innovation, Unternehmen, Tourismus, Justiz und Entwicklung;

der relevanten EU-Politik, vor allem in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Forschung und Innovation, Unternehmen, Tourismus, Justiz und Entwicklung;

Begründung

Die Kulturbranche spielt für die Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU eine sehr dynamische Rolle und trägt erheblich zur lokalen und regionalen Entwicklung bei. Die Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche kann – durch die Verringerung der Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen – auch zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union führen.

Änderungsvorschlag 6

Artikel 14, Absatz 1

Überwachung und Bewertung

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Die Kommission sorgt für regelmäßiges Monitoring und regelmäßige externe Evaluierung des Programms Kreatives Europa anhand der folgenden Leistungsindikatoren. Bei den Ergebniszielen ist zu berücksichtigen, dass ihr Erreichen von der Komplementärwirkung anderer Aktivitäten auf europäischer und nationaler Ebene abhängt, die die Kultur- und Kreativbranche betreffen:

Die Kommission sorgt für regelmäßiges Monitoring und regelmäßige externe Evaluierung des Programms Kreatives Europa anhand der folgenden Leistungsindikatoren. Bei den Ergebniszielen ist zu berücksichtigen, dass ihr Erreichen von der Komplementärwirkung anderer auf europäischer nationaler Ebene abhängt, die die Kultur- und Kreativbranche betreffen:

Begründung

Erübrigt sich.

Änderungsvorschlag 7

Anhang I

Durchführungsbestimmungen zur fazilität für die kultur- und kreativbranche

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Die Kommission richtet eine Fazilität für die Kultur- und Kreativbranche ein, die im Rahmen eines Schuldtitels der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen betrieben wird. Die so bereitgestellte finanzielle Unterstützung ist für kleine und mittlere Unternehmen sowie Organisationen vorgemerkt, die in der Kultur- und Kreativbranche tätig sind.

Die Kommission richtet eine Fazilität für die Kultur- und Kreativbranche ein, die im Rahmen eines Schuldtitels der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen betrieben wird. Die so bereitgestellte finanzielle Unterstützung ist für kleine und mittlere Unternehmen sowie Organisationen vorgemerkt, die in der Kultur- und Kreativbranche tätig sind.

Begründung

Die Durchführungsbestimmungen zur Fazilität für die Kultur- und Kreativbranche sollten umfassender sein und sich auch auf kleinere Unternehmen als KMU beziehen, um die Wirklichkeit derjenigen angemessen wiederzugeben, die in der Kultur- und Kreativbranche tätig sind.

Brüssel, den 19. Juli 2012

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Haushalt für „Europa 2020“, COM(2011) 500 final vom 29.6.2011.

(2)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Haushalt für „Europa 2020“, COM(2011) 500 final vom 29.6.2011.

(3)  CdR 181/2010 fin.

(4)  CdR 172/2007 fin.

(5)  CdR 44/2006 fin.

(6)  CdR 181/2010 fin.

(7)  CdR 27/2009 fin.

(8)  CdR 293/2010 fin.

(9)  CdR 259/2004 fin.

(10)  CdR 259/2004 fin.

(11)  CdR 251/2005 fin.

(12)  CdR 27/2009 fin.

(13)  CdR 133/2009 fin.

(14)  CdR 293/2010 fin.

(15)  CdR 293/2010 fin.

(16)  CdR 94/2008 fin.

(17)  CdR 94/2008 fin.

(18)  CdR 94/2008 fin.


Top