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Document 52011AP0483

Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (indirekte Maßnahmen) * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) durch indirekte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (KOM(2011)0073 – C7-0075/2011 – 2011/0043(NLE))

ABl. C 153E vom 31.5.2013, p. 171–176 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 153/171


Dienstag, 15. November 2011
Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (indirekte Maßnahmen) *

P7_TA(2011)0483

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012-2013) durch indirekte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm (KOM(2011)0073 – C7-0075/2011 – 2011/0043(NLE))

2013/C 153 E/30

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2011)0073),

gestützt auf Artikel 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0075/2011),

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0358/2011),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

GEÄNDERTER TEXT

Abänderung 1

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 3 a (neu)

 

(3a)

Die Konzeption und Umsetzung des Rahmenprogramms (2012–2013) sollte im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments, die es in seiner Entschließung vom 11. November 2010 zu der Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen (1) vorgelegt hat, auf den Grundsätzen der Einfachheit, Stabilität, Transparenz, Rechtssicherheit und Kohärenz sowie auf herausragenden Leistungen und auf Vertrauen beruhen.

Abänderung 2

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 8

(8)

Zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sollten dem Umfang der finanziellen Interessen der Europäischen Union angemessene Maßnahmen zur Überwachung sowohl der Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung wie auch der wirksamen Nutzung dieser Mittel ergriffen werden. Es sollten zudem die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um entgangene, rechtsgrundlos gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge gemäß der gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) wieder einzuziehen.

(8)

Zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sollten dem Umfang der finanziellen Interessen der Europäischen Union angemessene Maßnahmen zur Überwachung sowohl der Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung wie auch der wirksamen Nutzung dieser Mittel ergriffen werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Ausarbeitung vertraglicher Vereinbarungen zur Minderung des Risikos der Nichterfüllung und zur Minderung der zeitlichen Streuung der Risiken und Kosten gewidmet werden . Es sollten zudem die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um entgangene, rechtsgrundlos gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) wieder einzuziehen.

Abänderung 3

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe a

a)

Fusionsenergieforschung (einschließlich ITER);

a)

Fusionsenergieforschung (einschließlich insbesondere ITER);

Abänderung 4

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 6 – Absatz 2

2.   Das Arbeitsprogramm trägt relevanten Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, assoziierter Staaten sowie europäischer und internationaler Organisationen Rechnung. Es wird gegebenenfalls aktualisiert.

2.   Das Arbeitsprogramm trägt relevanten Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, assoziierter Staaten, europäischer und internationaler Organisationen sowie der Industrie Rechnung. Es wird gegebenenfalls aktualisiert.

Abänderung 5

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 6 – Absatz 3

3.   In dem Arbeitsprogramm werden die Kriterien angegeben, nach denen Vorschläge für indirekte Maßnahmen im Rahmen der Förderformen bewertet und Projekte ausgewählt werden. Die Kriterien hierfür sind Exzellenz, Auswirkungen und Durchführung. Zusätzlich können im Arbeitsprogramm Anforderungen, Gewichtungen und Mindestpunktzahlen näher ausgeführt oder ergänzt werden.

3.   In dem Arbeitsprogramm werden die Kriterien angegeben, nach denen Vorschläge für indirekte Maßnahmen im Rahmen der Förderformen bewertet und Projekte ausgewählt werden. Die Kriterien hierfür sind Exzellenz, Auswirkungen und Durchführung. Zusätzlich können im Arbeitsprogramm eindeutig begründete Anforderungen, Gewichtungen und Mindestpunktzahlen näher ausgeführt oder ergänzt werden.

Abänderung 6

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 7 – Absatz 2 a (neu)

 

2a.     Bei der Zusammensetzung des in Absatz 2 genannten Ausschusses ist für sinnvolle Ausgewogenheit in Bezug auf das Verhältnis von Frauen und Männern sowie in Bezug auf das Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten zu sorgen, die im Nuklearbereich Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen betreiben .

Abänderung 7

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil I – Abschnitt I.A – Nummer 1 – Absatz 3

Die Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Unterstützung des Baus des ITER werden in den Fusionsforschungsassoziationen und in europäischen Unternehmen durchgeführt. Hierzu gehören die Entwicklung und Prüfung von Bauteilen und Systemen.

Die Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Unterstützung des Baus des ITER werden in den Fusionsforschungsassoziationen und in europäischen Unternehmen durchgeführt. Hierzu gehören die Entwicklung, Prüfung, Validierung und Überprüfung der Verlässlichkeit von Bauteilen und abhängigen Systemen.

Abänderung 8

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil I – Abschnitt I.A – Nummer 2 – Spiegelstrich 2 a (neu)

 

die Planung eines im Rahmen des 8. Rahmenprogramms durchzuführenden neuen Satellitenversuchs, der ergänzend zu den ITER-Versuchen stattfinden kann, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Einrichtungen gewährleistet werden sowie gleichzeitig die Betriebsrisiken und -kosten verringert werden und die Möglichkeit besteht, die Untersuchung wichtiger Aspekte von Demonstrationstechnologien abzudecken .

Abänderung 9

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil I – Abschnitt I.A – Nummer 4 – Spiegelstrich 3

Untersuchung der soziologischen und wirtschaftlichen Aspekte der Erzeugung von Fusionsenergie, Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen, auch im Hinblick auf ein besseres Verständnis der Fusion.

Untersuchung der soziologischen und wirtschaftlichen Aspekte der Erzeugung von Fusionsenergie, Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen, auch im Hinblick auf ein besseres Verständnis der Fusion. Besondere Aufmerksamkeit wird der Sicherstellung der Weitergabe korrekter Informationen an die Öffentlichkeit gewidmet, und es werden spezifische Maßnahmen ergriffen, um die Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen effizient zu gestalten .

Abänderung 10

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil I – Abschnitt I.A – Nummer 6

Der in Europa im internationalen Rahmen der ITER-Organisation gebaute ITER wird Teil der neuen Forschungsinfrastrukturen mit einer starken europäischen Dimension sein.

Der in Europa im internationalen Rahmen der ITER-Organisation gebaute ITER wird Teil der neuen Forschungsinfrastrukturen mit einer starken europäischen Dimension und im Rahmen des europäischen Begleitprogramms mit der Errichtung einer neuen Forschungsinfrastruktur verbunden sein, die im Zusammenhang mit dem ITER-Versuch Unterstützung bieten kann .

Abänderung 11

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil 1 – Abschnitt I.B –Einleitung

Das allgemeine Ziel besteht darin, insbesondere die Sicherheit, die Leistung, die effiziente Ressourcennutzung und die Rentabilität der Kernspaltung sowie der Einsatzmöglichkeiten von Strahlung in Industrie und Medizin zu verbessern. Indirekte Maßnahmen auf dem Gebiet der Kernspaltung und des Strahlenschutzes werden in den fünf unten beschriebenen Haupttätigkeitsbereichen durchgeführt. Vor allem in den Bereichen Energie, europäische Normen, Aus- und Weiterbildung, Umweltschutz, Gesundheit, Werkstoffwissenschaften, staatliches Handeln, gemeinsame Infrastrukturen, Gefahrenabwehr und Sicherheitskultur bestehen wichtige Querverbindungen zur Forschung im Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Union, das mit dem Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet wurde. In zahlreichen Bereichen – vor allem bei den fortgeschrittenen kerntechnischen Systemen, die im Internationalen Forum „Generation IV“ untersucht werden – wird die internationale Zusammenarbeit ein wesentliches Merkmal der Tätigkeiten sein.

Das allgemeine Ziel besteht darin, insbesondere die Sicherheit, die Leistung, die effiziente Ressourcennutzung und die Rentabilität der Kernspaltung sowie der Einsatzmöglichkeiten von Strahlung in Industrie und Medizin zu verbessern. Indirekte Maßnahmen auf dem Gebiet der Kernspaltung und des Strahlenschutzes werden in den fünf unten beschriebenen Haupttätigkeitsbereichen durchgeführt. Vor allem in den Bereichen Energie, europäische Normen, Aus- und Weiterbildung, Umweltschutz, Gesundheit, Werkstoffwissenschaften, staatliches Handeln, gemeinsame Infrastrukturen, Gefahrenabwehr und Sicherheitskultur bestehen wichtige Querverbindungen zur Forschung im Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Union, das mit dem Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet wurde, sowie mit den Vorschlägen zur Kernfusion im Rahmen des Strategieplans für Energietechnologie, der im März 2008 vom Rat gebilligt wurde . In zahlreichen Bereichen – vor allem bei den fortgeschrittenen kerntechnischen Systemen, die im Internationalen Forum „Generation IV“ untersucht werden – wird die internationale Zusammenarbeit ein wesentliches Merkmal der Tätigkeiten sein. Die durchschnittliche Auslegungslebensdauer der derzeitigen in Betrieb befindlichen Generation von Kernkraftwerken in Europa beträgt 40 Jahre, wobei Laufzeitverlängerungen in Betracht kommen. In Bezug auf die Kernkraftwerke der Generation III und der zukunftssicheren Generation IV ist eine Laufzeit von 60 Jahren oder mehr geplant, bei gleichzeitiger Verringerung der altersbedingten Betriebs- und Wartungskosten .

Abänderung 12

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil 1 – Abschnitt I.B –Einleitung – Nummer 1 a (neu)

 

Es besteht eindeutig Bedarf an einer Erweiterung der Zusammenarbeit mit der IAEO im Bereich gemeinsamer Sicherheitsstandards für alle Kernanlagen und für alle Tätigkeiten im kerntechnischen Bereich. Diese Standards sollten auf einer breiten Ebene, d. h. von Konstrukteuren, Herstellern und Betreibern in den Bereichen Energieerzeugung und Medizin, in der Industrie sowie in Forschung und Bildung angewendet werden .

Abänderung 13

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil 1 – Abschnitt I.B –Nummer 1 – Überschrift

Abänderung 14

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil 1 – Abschnitt I.B –Nummer 1 – Absatz 1

Durch Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die auf die konkrete Durchführung ausgerichtet sind: Schaffung einer soliden wissenschaftlichen und technischen Grundlage für die Demonstration der Technologien und der Sicherheit der Endlagerung abgebrannter Brennstoffe und langlebiger radioaktiver Abfälle in geologischen Formationen sowie Unterstützung für die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Sichtweise in den wichtigsten Fragen der Entsorgung und der Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Durch Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die auf die konkrete Durchführung ausgerichtet sind: Schaffung einer soliden wissenschaftlichen und technischen Grundlage für die Demonstration der Technologien und der Sicherheit der Endlagerung abgebrannter Brennstoffe und langlebiger radioaktiver Abfälle in geologischen Formationen, einschließlich langlebiger radioaktiver Abfälle, die aus der Stilllegung ziviler Kernenergieanlagen und aus der Anwendung von Radioisotopen in der Medizin, der Industrie, der Landwirtschaft und aus Forschungs- und Bildungsaktivitäten stammen , sowie Unterstützung für die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Sichtweise in den wichtigsten Fragen der Entsorgung und der Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Abänderung 15

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil 1 – Abschnitt I.B –Nummer 1 – Absatz 2

Endlagerung in geologischen Formationen: technische Studien und Demonstration von Endlagerkonzepten, In-situ-Charakterisierung des Endlager-Wirtsgesteins (sowohl in allgemeinen als auch in standortspezifischen unterirdischen Forschungslaboratorien), Erforschung der Umgebung der Endlager, Studien zu den relevanten Prozessen des Nahfelds (Abfallform und technische Barrieren) und des Fernfelds (Felsuntergrund und Übertragungswege in die Biosphäre), Entwicklung robuster Methoden zur Leistungs- und Sicherheitsbewertung sowie Untersuchung von Fragen staatlichen Handelns und gesellschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Akzeptanz in der Öffentlichkeit.

Endlagerung in geologischen Formationen: technische Studien und Demonstration von Endlagerkonzepten, In-situ-Charakterisierung des Endlager-Wirtsgesteins (sowohl in allgemeinen als auch in standortspezifischen unterirdischen Forschungslaboratorien), Erforschung der Umgebung der Endlager, Studien zu den relevanten Prozessen des Nahfelds (Abfallform und technische Barrieren) und des Fernfelds (Felsuntergrund und Übertragungswege in die Biosphäre), Entwicklung robuster Methoden zur Leistungs- und Sicherheitsbewertung sowie Untersuchung von Fragen staatlichen Handelns und gesellschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Zur Gewährleistung eines wirksameren Einschlusses radioaktiver Substanzen im Falle unvorhergesehener Ereignisse ist der Einbau verlässlicher Systeme notwendig, bei denen die Funktionen auch im Falle eines niedrigeren Betriebsmodus aufrechterhalten bleiben .

Abänderung 16

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil 1 – Abschnitt I.B – Nummer 2 – Absatz 2

Sicherheit kerntechnischer Anlagen: Betriebliche Sicherheit bestehender und künftiger kerntechnischer Anlagen, insbesondere in den Bereichen Beurteilung und Management der Lebensdauer von Anlagen, Sicherheitskultur (Minimierung des Risikos menschlicher und organisatorischer Fehler), fortgeschrittene Methoden der Sicherheitsbewertung, numerische Simulationswerkzeuge, Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Vermeidung schwerer Unfälle bzw. Schadensbegrenzung, einschließlich damit verbundener Maßnahmen für ein optimales Wissensmanagement und die Erhaltung der Kompetenzen.

Sicherheit kerntechnischer Anlagen: Betriebliche Sicherheit bestehender und künftiger kerntechnischer Anlagen, unter besonderer Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen des Unglücks von Fukushima auf die Forschung , insbesondere in den Bereichen Beurteilung und Management der Lebensdauer von Anlagen, Sicherheitskultur (Minimierung des Risikos menschlicher und organisatorischer Fehler), fortgeschrittene Methoden der Sicherheitsbewertung, numerische Simulationswerkzeuge, Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Vermeidung schwerer Unfälle bzw. Schadensbegrenzung, einschließlich damit verbundener Maßnahmen für ein optimales Wissensmanagement und die Erhaltung der Kompetenzen. Zusätzliche Tätigkeiten, die aufgrund des Unglücks von Fukushima erforderlich sind, sollten Folgendes umfassen: Verbesserung der Erdbebenbeständigkeit, Neudefinition von Störfällen, die über Auslegungsstörfälle hinausgehen, Analyse gewöhnlicher Ausfall-Betriebszustände, Verbesserung der Bewältigung von Notfällen, Verhinderung der Ansammlung von Wasserstoff infolge von Metall-Wasserdampf-Reaktionen, Wasserstoffrekombination, Konzipierung von Filter-/Waschsystemen, die Gasüberdruck standhalten .

Abänderung 17

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Teil 1 – Abschnitt I.B – Nummer 2 – Absatz 3

Fortgeschrittene kerntechnische Systeme: Erhöhung der Effizienz der derzeitigen Systeme und Brennstoffe sowie Prüfung fortgeschrittener Reaktorsysteme zur Einschätzung ihres Potenzials, ihrer Eigenschaften bezüglich der Proliferationsresistenz und ihrer Wirkungen auf die langfristige Nachhaltigkeit, einschließlich Grundlagenforschung und übergreifender Forschung in Schlüsselbereichen (wie Werkstoffwissenschaften) sowie Untersuchung des Brennstoffkreislaufs, innovativer Brennstoffe und von Aspekten der Abfallentsorgung, einschließlich Trennung und Transmutation sowie einer effizienteren Nutzung von Spaltmaterial in vorhandenen Reaktoren.

Fortgeschrittene kerntechnische Systeme: Erhöhung der Effizienz der derzeitigen Systeme und Brennstoffe sowie Prüfung fortgeschrittener Reaktorsysteme zur Einschätzung ihres Potenzials, ihrer Eigenschaften bezüglich der Proliferationsresistenz und ihrer Wirkungen auf die langfristige Nachhaltigkeit, einschließlich Grundlagenforschung und übergreifender Forschung in Schlüsselbereichen (wie Werkstoffwissenschaften) sowie Untersuchung des Brennstoffkreislaufs, innovativer Brennstoffe und von Aspekten der Abfallentsorgung, einschließlich Trennung und Transmutation sowie einer effizienteren Nutzung von Spaltmaterial in vorhandenen Reaktoren. Die oben genannten Tätigkeiten sollten der Unterstützung der Europäischen Industrieinitiative auf dem Gebiet der nachhaltigen Kernspaltung (ESNII) dienen, die auf der Konferenz über den europäischen Strategieplan für Energietechnologie des belgischen Ratsvorsitzes im November 2010 eingeleitet wurde, sowie der Unterstützung der Konzipierung der zentralen Forschungsdemonstratoren ASTRID, ALLEGRO, ALFRED und MYRRHA .


(1)   Angenommene Texte P7_TA(2010)0401 .


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