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Document 52011AP0481

Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der EU und Georgien *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über den Abschluss des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und Georgien (09185/2011 – C7-0124/2011 – 2010/0186(NLE))

ABl. C 153E vom 31.5.2013, p. 169–170 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 153/169


Dienstag, 15. November 2011
Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der EU und Georgien ***

P7_TA(2011)0481

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über den Abschluss des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und Georgien (09185/2011 – C7-0124/2011 – 2010/0186(NLE))

2013/C 153 E/28

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (09185/2011),

in Kenntnis des Entwurfs eines Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (14370/2010),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0124/2011),

gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0344/2011),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Georgien zu übermitteln.


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