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Document 52011AE0797

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Antwort auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sowie auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“ KOM(2011) 52 endg.

    ABl. C 218 vom 23.7.2011, p. 87–90 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.7.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 218/87


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Antwort auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sowie auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis“

    KOM(2011) 52 endg.

    2011/C 218/16

    Hauptberichterstatter: Gerd WOLF

    Die Europäische Kommission beschloss am 9. Februar 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Antwort auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sowie auf den Bericht der Sachverständigengruppe für die Zwischenbewertung der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis

    KOM(2011) 52 endg.

    Das Präsidium beauftragte die Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch am 14. März 2011 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

    Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten (Artikel 20 und Artikel 57 Absatz 1 der Geschäftsordnung) bestellte der Ausschuss auf seiner 471. Plenartagung am 4./5. Mai 2011 (Sitzung vom 4. Mai) Gerd WOLF zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 118 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1   Der Ausschuss begrüßt den Expertenbericht und unterstützt nachdrücklich die dort gegebenen Empfehlungen; er unterstützt auch die in der Mitteilung der Kommission dazu abgegebene Stellungnahme, zu der er sich gesondert äußert.

    1.2   Unter Bezugnahme auch auf den Expertenbericht empfiehlt der Ausschuss insbesondere,

    das Budget zur Förderung von Forschung und Innovation auf einen Anteil des Gesamtbudgets anzuheben, der dem erklärten Stellenwert und der Bedeutung dieses Themas in der Europa-2020-Strategie auch tatsächlich entspricht;

    die Förderung auf jene Aufgaben zu konzentrieren, bei denen der Erfolg von einer staatenübergreifenden Zusammenarbeit abhängt;

    die Verbundforschung beizubehalten und zu stärken;

    große Infrastrukturen in die Förderung einzubeziehen;

    angesichts der globalen Wettbewerbssituation das Thema „Schlüsseltechnologien“ deutlicher hervorzuheben, ohne welche die EU weder im weltweiten Wettbewerb bestehen noch die großen gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen kann;

    eine größere Beteiligung bislang unterrepräsentierter Mitgliedstaaten durch engere Verbindungen zwischen Strukturfonds und Rahmenprogramm zu ermöglichen;

    mindestens 20 % des Gesamthaushalts des Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung unter die Ägide des Europäischen Forschungsrates zu stellen;

    die administrativen Verfahren radikal zu vereinfachen; dazu ein Moratorium für neue Instrumente in Erwägung zu ziehen.

    1.3   Der Ausschuss appelliert an die Mitgliedstaaten, ihrer „3 %-Verpflichtung“ tatsächlich nachzukommen und – sofern dies wirtschaftlich machbar ist – dieses Ziel deutlich zu übertreffen.

    1.4   Bezüglich der im Expertenbericht gewählten Terminologie für die drei Forschungskategorien äußert der Ausschuss Bedenken gegenüber dem Begriff „Science for Science“. Er empfiehlt stattdessen den Begriff „Science for Knowledge“ zu verwenden.

    1.5   Der Ausschuss begrüßt die Stellungnahme der Kommission zum Expertenbericht über die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF). Er unterstützt die Bewertung des Expertenberichts, und er meint, dass die RSFF ein sehr hilfreiches und innovationsförderndes Finanzinstrument ist.

    2.   Mitteilung der Kommission

    2.1   Beschlüssen des Europäischen Parlaments und des Rates folgend wurde durch eine Gruppe externer Sachverständiger eine Zwischenbewertung (1) des 7. F&E-Rahmenprogramms durchgeführt. Dabei wurden 10 sehr klare, deutliche und beachtenswerte Empfehlungen formuliert. Zu diesem Expertenbericht samt seinen Empfehlungen hat die Kommission ihrerseits die obengenannte Mitteilung herausgegeben, in der sie auf die in der Zwischenbewertung gemachten Empfehlungen antwortet.

    Die vorliegende Stellungnahme des Ausschusses gilt dieser Mitteilung und damit auch dem Expertenbericht und seinen Empfehlungen.

    2.2   Dabei wird in der Mitteilung der Kommission auf folgende Aussagen in den Empfehlungen des Expertenberichts besonders eingegangen:

    1)

    Vorantreiben der Ziele des Europäischen Forschungsraums (EFR) und der Innovationsunion durch Integration der Forschungsbasis;

    2)

    Entwicklung und Einführung hochwertiger Forschungsinfrastrukturen;

    3)

    Das bisherige Finanzierungsniveau sollte zumindest beibehalten werden;

    4)

    Eine ausgereifte Innovationsstrategie wird benötigt;

    5)

    Die Vereinfachung braucht einen Quantensprung;

    6)

    Bei den Fördermaßnahmen des 7. RP und dessen Nachfolgeprogrammen sollte ein neues Gleichgewicht zwischen Bottom-up- und Top-down-Ansätzen in der Forschung erreicht werden;

    7)

    Ein Moratorium für neue Instrumente sollte in Betracht gezogen werden;

    8)

    In den verbleibenden Jahren sollten weitere Schritte zur Steigerung des Frauenanteils im 7. RP ergriffen werden;

    9)

    Ebnung des Wegs für eine größere Beteiligung bislang unterrepräsentierter Mitgliedstaaten durch engere Verbindungen zwischen Strukturfonds und Rahmenprogramm;

    10)

    Öffnung des 7. RP für die internationale Zusammenarbeit.

    2.3   Im Wesentlichen finden diese Empfehlungen des Expertenberichts seitens der Kommission Zustimmung – verbunden mit der Absichterklärung, sie im nächsten Rahmenprogramm dann auch gebührend zu berücksichtigen. Allerdings werden dabei seitens der Kommission auch einige, vorwiegend eher geringfügige, Gewichtsverschiebungen und klärende Erläuterungen bzw. Interpretationen hinzugefügt.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1   Dem Ausschuss fällt auf, dass der Expertenbericht und die dazu Stellung nehmende Mitteilung der Kommission die Basis für das Grünbuch (2) der Kommission bilden, in dem die seitens der Kommission beabsichtigten Grundsätze für die zukünftige Förderung von Forschung und Innovation dargelegt werden. Somit kommt diesen beiden Dokumenten eine über die Zwischenbewertung hinausgehende Bedeutung zu.

    3.2   Der Ausschuss stellt mit großer Befriedigung fest, dass sich die meisten der obengenannten (Ziffer 2.2) Empfehlungen des Expertenberichts weitgehend mit den bereits in früheren Stellungnahmen des Ausschusses gemachten Aussagen bzw. Empfehlungen decken.

    3.3   Dazu äußert sich der Ausschuss zu einigen der von der Kommission kommentierten Empfehlungen des Expertenberichts kurz wie folgt:

    3.3.1   „Vorantreiben der Ziele des Europäischen Forschungsraums (EFR) und der Innovationsunion durch Integration der Forschungsbasis

    Der Ausschuss unterstützt eindeutig die im Expertenbericht dazu gemachte Aussage, nämlich dass sich die Förderung seitens der EU auf jene Themen konzentrieren sollte, bei denen eine kritische Masse erforderlich ist und der Erfolg von einer staatenübergreifenden Zusammenarbeit abhängt. Dies betrifft nach Meinung des Ausschusses insbesondere die erfolgreiche Verbundforschung (collaborative research), deren entscheidende und integrierende Schlüsselrolle beibehalten und ausgebaut werden sollte.

    3.3.2   „Entwicklung und Einführung hochwertiger Forschungsinfrastrukturen

    Wie bereits in früheren Stellungnahmen ausgeführt, stimmt der Ausschuss diesem Punkt voll und ganz zu. Da große Infrastrukturen im Allgemeinen das Finanzierungs- und Nutzungspotential der einzelnen Mitgliedstaaten übersteigen, erfüllen sie die in Ziffer 3.3.1 dargelegten Bedingungen und sollten somit auch finanziell seitens der Kommission während der Bau- und Betriebsphase unterstützt werden.

    3.3.3   „Das bisherige Finanzierungsniveau sollte zumindest beibehalten werden

    Während dazu im Expertenbericht ausgeführt wird, dass der prozentuale Anteil des 7. FP am EU-Gesamthaushalt am Ende seiner Laufzeit als Mindestfinanzierungsniveau angesetzt werden muss („The percentage of the total EU budget that FP7 will have when it ends should be regarded as a minimum“), was aus Sicht des Ausschusses die gerade noch unterstützenswerte Minimalposition ist, vermittelt die Reaktion der Kommission in deren Mitteilung demgegenüber eine noch deutlich defensivere Haltung. Der Ausschuss ist über diesen Trend äußerst besorgt, widerspricht er doch allen bisherigen politischen Aussagen und Zielsetzungen bezüglich der Europa-2020-Strategie. Der Ausschuss mahnt daher die Kommission und alle hier in der Verantwortung stehenden politischen Akteure, den Zielen Forschung und Innovation im Rahmen des EU-Haushalts und der Europa-2020-Strategie auch tatsächlich den erforderlichen Stellenwert und die notwendige Bedeutung einzuräumen.

    3.3.4   „Eine ausgereifte Innovationsstrategie wird benötigt

    Der Ausschuss stimmt diesem Punkt voll und ganz zu und verweist auf seine Stellungnahmen INT/545 (3) und INT/571. Innovationen führen zu Fortschritt, Wachstum, Wohlstand, sozialer Sicherheit, internationaler Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Sie benötigen und unterstützen ein gesellschaftliches Klima der Zuversicht und des Selbstvertrauens, das angesichts der globalen Wettbewerbssituation zu weiterem Fortschritt und konstruktiver Dynamik führen kann. Damit Innovationen gut gedeihen, sind ein europäisches Konzept und ein europäischer Binnenmarkt erforderlich, wobei der Europäische Forschungsraum mit einem starken FuE-Rahmenprogramm eine maßgebliche Rolle spielt.

    3.3.5   „Die Vereinfachung braucht einen Quantensprung

    Der Ausschuss stimmt diesem Punkt voll und ganz zu und verweist auf seine explizite Stellungnahme (4) zu diesem Thema (wenngleich die Metapher Quantensprung eine Missinterpretation des entsprechenden physikalischen Begriffs ist). Die zunehmende Diversifikation der verschiedenen Teilprogramme und deren Instrumente mit ihren oftmals sehr unterschiedlichen Regeln und Verfahren haben sich zu einem zentralen Problem der EU-Forschungsförderung entwickelt. Diese Komplexität wird zum Teil durch die äußerst unterschiedlichen Regelwerke der einzelnen Mitgliedstaaten und deren Zuwendungsgeber noch verstärkt. Daher ist eine radikale Vereinfachung einschl. der Akzeptanz der gängigen Rechnungslegungsverfahren der Mitgliedstaaten erforderlich.

    3.3.6   „Bei den Fördermaßnahmen des 7. RP und dessen Nachfolgeprogrammen sollte ein neues Gleichgewicht zwischen Bottom-up- und Top-down-Ansätzen in der Forschung erreicht werden

    Richtig, falls damit gemeint sein sollte, dass Bottom-up-Ansätzen ein stärkeres Gewicht gegeben werden soll. Top-down-Ansätze sind das Ergebnis einer strategischen Perspektive der maßgeblichen Interessenträger ausgehend von dem aktuellen Wissenstand, wohingegen Bottom-up-Ansätze das kreative Potenzial der Wissenschaftler und Ingenieure nutzen, die direkt an den zu untersuchenden bzw. zu verbessernden Objekten arbeiten. Denn selbst bei den wichtigen Themen der gesellschaftlichen Herausforderungen wie Gesundheit, Klima und Energie oder bei Schlüsseltechnologien sollte mehr Gewicht auf „Bottom-up“-Ideen und -Lösungsansätze aus der breiten Wissenschafts-Community heraus und nicht nur auf „Top-down“-Vorschriften gelegt werden. „Innovationspolitische Investitionen sollten […] auf arbeitsplatztechnische Innovationen und von den Mitarbeitern ausgehende Praktiken gerichtet sein.“ (5)

    3.3.7   „Ein Moratorium für neue Instrumente sollte in Betracht gezogen werden

    Richtig, wie bereits in mehreren Stellungnahmen des Ausschusses betont, welche die wachsende Überzahl an Instrumenten als Problem adressieren; siehe dazu auch Ziffer 3.3.5. Soweit dazu die klaren Aussagen des Expertenberichts (6) als nicht ausreichend angesehen werden, sollte das Förderinstrumentarium in Zusammenarbeit mit einer breiten Palette an Nutzern dahingehend überprüft werden, welche Instrumente erfolgreich waren, um es dann von den weniger nützlichen Instrumenten zu bereinigen oder diese zu verschlanken.

    3.3.8   „In den verbleibenden Jahren sollten weitere Schritte zur Steigerung des Frauenanteils im 7. RP ergriffen werden

    Richtig; hierfür ist zunächst auch eine Förderung des Frauenanteils bei den Studiengängen der Naturwissenschaften und technischen Wissenschaften erforderlich. Darüber hinaus gilt dies auch für die generelle Gleichstellung für Frauen im Berufsleben. In Bezug auf die Karriere in Forschung und Entwicklung ist ein besonderer Aspekt die Bereitstellung ausreichender Möglichkeiten für die Berufstätigkeit des Ehe-/Lebenspartners („dual career possibilities“) (7), die angesichts der notwendigen Forschermobilität von besonderer Bedeutung sind.

    3.3.9   „Ebnung des Wegs für eine größere Beteiligung bislang unterrepräsentierter Mitgliedstaaten durch engere Verbindungen zwischen Strukturfonds und Rahmenprogramm

    Richtig, siehe dazu auch die Stellungnahme des Ausschusses zum Grünbuch. Der Ausschuss unterstützt die dazu im Grünbuch der Kommission (8) gemachte Aussage: „Langfristig kann Exzellenz von Weltrang nur in einem System gedeihen, in dem alle Forscher EU-weit die Voraussetzungen erhalten, ihre Exzellenz zu entwickeln und um die besten Plätze zu wetteifern. Dies verlangt von den Mitgliedstaaten ehrgeizige Modernisierungsprogramme für ihre öffentliche Wissenschaftsbasis und die Bereitstellung öffentlicher Mittel. EU-Mittel, auch über den Kohäsionsfonds, sollten dazu beitragen, dass Exzellenz dort aufgebaut wird, wo sie benötigt wird“.

    3.3.10   „Öffnung des 7. RP für die internationale Zusammenarbeit

    Richtig, und auch zu diesem wichtigen Schritt hat sich der Ausschuss bereits unterstützend geäußert (9). Internationale Zusammenarbeit hat positive Auswirkungen auf den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und auf die Völkerverständigung. Es ist anzuerkennen, dass in diesem Bereich bereits viel erreicht wurde. Allerdings hängt der Erfolg der internationalen Zusammenarbeit auch von der Attraktivität des Europäischen Forschungsraums und von der Leistungsfähigkeit der europäischen Universitäten und Forschungseinrichtungen ab.

    3.4   Der Ausschuss begrüßt die Stellungnahme der Kommission zum Expertenbericht über die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF). Er unterstützt die Bewertung des Expertenberichts, und er meint, dass die RSFF ein sehr hilfreiches und innovationsförderndes Finanzinstrument ist. Er verweist dazu auch auf seine Forderungen für Risikokapital insbesondere bei Unternehmensgründungen, z.B. unter Ziffer 4.8 seiner Stellungnahme zur „Innovations-Union“ (10).

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1   In diesem Kapitel möchte der Ausschuss jene Aspekte ansprechen, die seiner Meinung nach in der Mitteilung der Kommission nicht deutlich genug zum Ausdruck kommen oder im Expertenbericht der Kommentierung bedürfen.

    4.2   Schlüsseltechnologien

    Der Bedeutung einer Führungsstellung in der Entwicklung von Schlüsseltechnologien für die globale Wettbewerbsfähigkeit hat die Kommission eine eigene Mitteilung und der Ausschuss eine darauf Bezug nehmende eigene Stellungnahme (11) gewidmet. Entwicklung und Verfügbarkeit von Schlüsseltechnologien sind grundlegende Voraussetzungen, damit die europäische Wirtschaft sich im globalen Wettbewerb behaupten und die Aufgaben in Verbindung mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen kann. Demgegenüber wird in der hier zur Diskussion stehenden Mitteilung diesem wesentlichen Thema kein ausreichendes Gewicht zugeordnet. Der Ausschuss empfiehlt daher ausdrücklich, diese Problematik in den Vorbereitungen zu FP8 stärker zu berücksichtigen und herauszustellen.

    4.3   Europäischer Forschungsrat

    In den Empfehlungen des Expertenberichts und der darauf bezogenen Mitteilung der Kommission wird nicht ausreichend auf den schon jetzt erkennbaren Erfolg des vom Europäischen Forschungsrat begutachteten und verwalteten Programmteils „Ideen“ und des hohen Standards der dort durchgeführten Arbeiten eingegangen. Darum wiederholt der Ausschuss seine Empfehlung, diesem Programmteil 20 % des gesamten FP8-Budgets zuzuordnen.

    4.4   Terminologie

    Um die großen Herausforderungen in Angriff zu nehmen, empfiehlt der Expertenbericht folgende Programmstruktur als Leitmotiv:

    Science for science - the researchers set the agenda;

    Science for competitiveness - industry sets the agenda;

    Science for society - civil society actors set the agenda.

    Der Ausschuss empfindet diese Formulierungen als sehr eingehend und geschickt; umso mehr ist er besorgt, dass sie dem komplexen Zusammenhang zwischen bottom-up und top-down oder zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung nicht ausreichend gerecht werden könnten. Er verweist dazu auf seine Stellungnahme INT/571 und betont hier nur, dass es eigentlich gar keine Forschung „Science for Science“ gibt, sondern immer nur „Science for Knowledge“. In den zwischen den drei im Expertenbericht vorgeschlagenen obengenannten Kategorien geht es vielmehr um die Frage, ob bzw. in welchem Umfang man das jeweils als Forschungsergebnis erwartete neue Wissen bereits a priori als relevant erachtet, um bei der Lösung der jeweils anstehenden Probleme zu nützen.

    4.4.1   Der Ausschuss verweist zudem auf seine Aussagen in der Stellungnahme INT/545 zu inkrementellen und zu revolutionären Innovationen; daraus geht hervor, dass gerade die revolutionären, bahnbrechenden Innovationen nicht – bzw. nur selten – aus der Agenda der bereits vorhandenen Industrien hervorgegangen sind, sondern dass durch sie erst neue, bisher nicht vorhandene Industrien und Wirtschaftszweige geschaffen wurden.

    4.4.2   Der Ausschuss empfiehlt daher, diese Terminologie trotz ihrer Griffigkeit noch einmal zu überdenken, um auf keinen Fall Missverständnisse entstehen zu lassen, die zu falschen Entscheidungen und Fehlallokationen führen könnten.

    Brüssel, den 4. Mai 2011

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Staffan NILSSON


    (1)  Online abrufbar unter http://ec.europa.eu/research/evaluations.

    (2)  KOM(2011) 48 endg.

    (3)  ABl. C 132 vom 3. Mai 2011, S. 39 („Innovationsunion“).

    (4)  ABl. C 48 vom 15. Februar 2011, S. 129.

    (5)  ABl. C 132 vom 3. Mai 2011, S. 22 („Innovative Arbeitsplätze“), Ziffer 2.6.

    (6)  Siehe dazu Expertenbericht ab Ziffer 4.3.

    (7)  Siehe ABl. C 110 vom 30. April 2004, S. 3, insbesondere Ziffer 5.5.5.2.

    (8)  KOM(2011) 48 endg.

    (9)  ABl. C 306 vom 16. Dezember 2009, S. 13.

    (10)  ABl. C 132 vom 3. Mai 2011, S. 39 („Innovationsunion“).

    (11)  ABl. C 48 vom 15. Februar 2011, S. 112.


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