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Document 52010TA1214(12)
Report on the annual accounts of the Education, Audiovisual and Culture Executive Agency for the financial year 2009, together with the Agency’s replies
Bericht über den Jahresabschluss 2009 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht über den Jahresabschluss 2009 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit den Antworten der Agentur
ABl. C 338 vom 14.12.2010, p. 65–70
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/65 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2009 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit den Antworten der Agentur
2010/C 338/12
INHALT
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Ziffer |
Seite |
EINLEITUNG … |
1-2 |
66 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG … |
3-12 |
66 |
SONSTIGE BEMERKUNGEN … |
13 |
67 |
Tabelle … |
68 |
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Antworten der Agentur … |
70 |
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2005/56/EG der Kommission vom 14. Januar 2005 (1) eingerichtet. Die Agentur ist für die Verwaltung von Programmen zuständig, die von der Kommission in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur beschlossen wurden, sowie für die detaillierte Durchführung technischer Projekte (2). |
2. |
Nach Annahme von zwei Berichtigungshaushaltsplänen belief sich der Verwaltungshaushalt 2009 der Agentur auf 47,7 Millionen EUR gegenüber 38,2 Millionen EUR im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 414 gegenüber 362 im Vorjahr. |
12. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
13. |
Bei den Personalausleseverfahren wurden weder die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl noch die zur Aufnahme in die Reserveliste erforderliche Mindestpunktzahl im Voraus bestimmt. Diese Schwellenwerte wurden von den Ausleseausschüssen erst nach der Bewertung der Bewerber und der Aufstellung der Rangfolge festgelegt. Diese Vorgehensweisen gefährden die Transparenz der Einstellungsverfahren. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 14. und 16. September 2010 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
Tabelle
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Brüssel)
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2005/56/EG der Kommission vom 14. Januar 2005) |
Leitungsstruktur |
Der Agentur für 2009 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2008) |
Tätigkeiten und Ergebnisse im Jahr 2009 |
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Die Union trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung (…) bei. (Artikel 165 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung. (Artikel 166 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten. (Artikel 167 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind. (Artikel 173 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Ziele Im Rahmen der Bildungs-, Kultur- und Industriepolitik wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Jugend und aktive Bürgerschaft in der Europäischen Union getroffen. Hauptziele dieser Maßnahmen sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zum Wirtschaftswachstum und zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Menschen in Europa. Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Programme. Die Agentur ist für die Verwaltung bestimmter Teile dieser Programme zuständig (z. B. „Lebenslanges Lernen“, „Kultur“, „Jugend in Aktion“, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „MEDIA“, „Erasmus Mundus“ (einschließlich der neuen „Aktion 2“) und „Tempus“). Dabei sorgt sie für die Durchführung der Fördermaßnahmen der Union mit Ausnahme der Programmevaluierung, strategischer Studien und sonstiger Aufgaben, bei denen Ermessensbefugnisse für die Umsetzung politischer Entscheidungen erforderlich sind. |
Aufgaben
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1 — Lenkungsausschuss Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaus-haltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an. 2 — Direktor Von der Europäischen Kommission ernannt. 3 — Externe Kontrolle Rechnungshof. 4 — Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates. |
Haushalt Der Verwaltungshaushalt 2009 der Agentur belief sich auf 48 Millionen EUR (38 Millionen EUR) (zu 100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert). Die Agentur verwaltete 629 Millionen EUR für Programme und Projekte, die ihr von der Kommission übertragen wurden (492 Millionen EUR). Personalbestand am 31. Dezember 2009
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Quelle: Angaben der Agentur. |
ANTWORT DER AGENTUR
13. |
Die Agentur hat die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis genommen und seine Verfahrensweise dahingehend geändert, dass in der Stellenausschreibung nicht nur die Zahl der in die Reserveliste aufzunehmenden Bewerber, sondern auch die Zahl der Bewerber mit den höchsten Punktzahlen, die für ein Bewerbungsgespräch eingeladen werden, enthalten ist. |
(1) ABl. L 24 vom 27.1.2005, S. 35.
(2) In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.
(5) Den Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 5.
(7) Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).
(8) Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.
(9) Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).
(10) ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).
(11) Die endgültige Jahresrechnung wurde am 31. Mai 2010 erstellt und ging beim Hof am 9. Juli 2010 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.europa.eu/agencies/executive_agencies/eacea/index_de.htm.