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Document 52010PC0146
Proposal for a Council Regulation concerning the allocation of the fishing opportunities under the Fisheries Partnership Agreement between the European Union and Solomon Islands
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen
/* KOM/2010/0146 endg. - NLE 2010/0081 */
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen /* KOM/2010/0146 endg. - NLE 2010/0081 */
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 14.4.2010 KOM(2010)146 endgültig 2010/0081 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen BEGRÜNDUNG Auf der Grundlage des Mandats, das der Rat der Kommission erteilt hat, haben die Gemeinschaft und die Salomonen ein partnerschaftliches Fischereiabkommen ausgehandelt und am 26. September 2009 paraphiert, das den EU-Fischern in der Fischereizone der Salomonen Fangmöglichkeiten während des Zeitraums vom 9. Oktober 2009 bis zum 8. Oktober 2012 einräumt. Dieses partnerschaftliche Fischereiabkommen ist zur Genehmigung an den Rat weitergeleitet worden. Gemäß dem Vertrag sollte auch die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten festgelegt werden. Die Kommission schlägt dem Rat vor, diese Verordnung anzunehmen. 2010/0081 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG (EU) Nr. ..../.... DES RATES vom […] über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Am 26. September 2009 wurde ein neues partnerschaftliches Fischereiabkommen paraphiert und zur Genehmigung an den Rat weitergeleitet. 2. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte festgelegt werden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 1. Die im Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen festgesetzten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: - Thunfischwadenfänger/ Froster: | Spanien: Frankreich: | 75% der vorhandenen Fangmöglichkeiten 25% der vorhandenen Fangmöglichkeiten | 2. Schöpfen die Anträge auf Erteilung einer Fanggenehmigung der in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht aus, so kann die Kommission Anträge anderer Mitgliedstaaten berücksichtigen. 3. Die Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates vom 29. September 2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern[1] findet unbeschadet der Bestimmungen des Abkommens und des Protokolls Anwendung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident [1] ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 33.