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Document 52010IP0314

    Der Zustand des Jordans unter besonderer Berücksichtigung des Gebiets an seinem Unterlauf Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2010 zum Zustand des Jordan unter besonderer Berücksichtigung des Gebiets an seinem Unterlauf

    ABl. C 308E vom 20.10.2011, p. 81–83 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.10.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 308/81


    Donnerstag, 9. September 2010
    Der Zustand des Jordans unter besonderer Berücksichtigung des Gebiets an seinem Unterlauf

    P7_TA(2010)0314

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2010 zum Zustand des Jordan unter besonderer Berücksichtigung des Gebiets an seinem Unterlauf

    2011/C 308 E/14

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten,

    unter Hinweis auf den Friedensvertrag zwischen dem Staat Israel und dem Haschemitischen Königreich Jordanien von 1994,

    unter Hinweis auf die anlässlich des Pariser „Mittelmeer-Gipfels“ abgegebene Gemeinsame Erklärung vom 13. Juli 2008,

    unter Hinweis auf das israelisch-palästinensische Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen von 1995 (Oslo-Abkommen II) und insbesondere Artikel 12 und 40 von dessen Anhang III,

    unter Hinweis auf die Vierte Genfer Konvention (1949),

    unter Hinweis auf das am 16. November 1972 unterzeichnete UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt,

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Ad-hoc-Ausschusses für Energie, Umwelt und Wasser der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) zur Lage im Jordantal, die im Rahmen der sechsten Plenartagung der PVEM vom 12. bis 14. März 2010 in Amman angenommen wurde,

    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass der Jordan und insbesondere dessen Unterlauf eine Kulturlandschaft von universeller Bedeutung von großem historischem, symbolischem, religiösem, ökologischem, landwirtschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse im Nahen Osten und darüber hinaus ist,

    B.

    in der Erwägung, dass übermäßige Beanspruchung, Verschmutzung, Misswirtschaft und mangelnde regionale Zusammenarbeit vernichtende Auswirkungen auf den Fluss haben und dass geschätzte 98 % der Süßwasserressourcen von Israel, Jordanien und Syrien abgeführt wurden, was zur Folge hatte, dass 50 % der Artenvielfalt verloren gegangen sind,

    C.

    in der Erwägung, dass neue Kläranlagen, mit denen die derzeit im Unterlauf des Jordan verzeichneten verunreinigten Abwässer entfernt werden sollen, Ende 2011 in Betrieb genommen werden sollen und dass bis Ende 2011 wahrscheinlich weite Teile des Jordan austrocknen werden, wenn parallel zum Betrieb dieser Anlagen keine vernünftigen und nachhaltigen Wasserbewirtschaftungspraktiken entwickelt und keine Süßwasserressourcen eingeleitet werden,

    D.

    in der Erwägung, dass es für die israelischen, jordanischen und palästinensischen Gemeinden vor Ort, die hinsichtlich der Wasserversorgung ähnlichen Herausforderungen gegenüberstehen, von größter Wichtigkeit ist, dass sich der Jordan, und insbesondere sein Unterlauf, regeneriert, was der Wirtschaft und der Vertrauensbildung enorm zugute kommen würde, und dass mit einer aktiven Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, den Organisationen der Zivilgesellschaft und den betroffenen örtlichen Gemeinschaften ein großer Beitrag zu den Friedensbemühungen in der Region geleistet werden kann,

    E.

    in der Erwägung, dass die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland mit einer gravierenden Wasserknappheit konfrontiert ist, sowie in der Erwägung, dass die palästinensischen Landwirte durch den Mangel an Wasser für Bewässerungszwecke, der daher rührt, dass Israel und die israelischen Siedler im Westjordanland den größten Teil der betreffenden Wasserressourcen verwenden, stark beeinträchtigt werden, ausreichende Wasserressourcen für die Existenzfähigkeit eines künftigen palästinensischen Staates jedoch wesentlich sind,

    F.

    in der Erwägung, dass mit EU-Finanzmitteln zu den Bestrebungen beigetragen wurde, die ökologischen Herausforderungen, die im Gebiet des Unterlaufs des Jordan gegeben sind, zu meistern,

    1.

    verweist auf die Schädigung des Jordan und insbesondere von dessen Unterlauf und verleiht diesbezüglich seinen gravierenden Bedenken Ausdruck;

    2.

    fordert die Behörden der Anrainerstaaten zur Zusammenarbeit auf, um den Jordan zu sanieren, indem sie Maßnahmen entwickeln und durchführen, die greifbare Ergebnisse erbringen in Bezug auf die Wasserbewirtschaftung unter Beachtung des inländischen und landwirtschaftlichen Wasserbedarfs, die Wassererhaltung und die Bewirtschaftung der Abwässer und landwirtschaftlichen und industriellen Abflüsse, und sicherzustellen, dass eine adäquate Menge an Süßwasser in den Unterlauf des Jordan fließt;

    3.

    begrüßt die Zusammenarbeit zwischen israelischen, jordanischen und palästinensischen Gemeinden vor Ort, die hinsichtlich der Wasserversorgung in der Region am Unterlauf des Jordan ähnlichen Herausforderungen gegenüberstehen; fordert Israel und Jordanien auf, uneingeschränkt die Verpflichtungen aus ihrem Friedensvertrag betreffend die Sanierung des Jordan einzuhalten;

    4.

    begrüßt die Initiative des israelischen Umweltministeriums, einen Gesamtplan für die Landschaftsentwicklung in der Region am Unterlauf des Jordan auszuarbeiten; fordert die jordanische Regierung und die Palästinensische Behörde auf, ähnliche Initiativen zu ergreifen, um Gesamtpläne für die Sanierung der Abschnitte des Flusses zu beschließen, die durch ihre jeweiligen Hoheitsgebiete fließen; unterstreicht, wie wichtig der Zugang zum Fluss für alle betroffenen Parteien ist, und stellt fest, dass derartige Gesamtpläne die Grundlage für einen umfassenden regionalen Plan zur Sanierung und zum Schutz der Region am Unterlauf des Jordan bilden könnten;

    5.

    begrüßt die Anwendung fortschrittlicher Wasserbewirtschaftungsmethoden und -technologien in Israel und fordert die faire Anwendung dieser Methoden und den Transfer der entsprechenden Technologien in alle Länder der Region; fordert die internationale Gemeinschaft, darunter auch die Europäische Union, auf, ihre Bemühungen im Hinblick auf die Bereitstellung weiterer finanzieller und technischer Unterstützung für Kooperationsprojekte in diesem Bereich auszuweiten;

    6.

    fordert die Regierungen Israels und Jordaniens sowie die Palästinensische Behörde auf, Kooperationsbereitschaft zu zeigen, um den Unterlauf des Jordan zu retten, und mit Unterstützung der Europäischen Union eine Kommission für das Jordanbecken einzusetzen, die auch anderen angrenzenden Ländern offenstünde;

    7.

    fordert den Rat, die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, eine umfassenden Plan zur Behebung der vernichtenden Auswirkungen auf den Jordan zu fördern und zu unterstützen und weiterhin finanzielle und technische Unterstützung im Hinblick auf die Sanierung des Flusses und insbesondere des Unterlaufs des Jordan zu liefern, auch im Rahmen der Initiative für die Mittelmeerunion;

    8.

    betont erneut, dass die Frage der Wasserbewirtschaftung und insbesondere einer gerechten Wasserverteilung, die den Bedürfnissen aller in der Region lebenden Völker gleichermaßen Rechnung trägt, für die Nachhaltigkeit des Friedens und der Stabilität im Nahen Osten von größter Bedeutung ist;

    9.

    ist gleichzeitig der Ansicht, dass ein klarer und konkreter Verweis auf den Sanierungsprozess in der Region in die Aktionspläne mit Israel, Jordanien und der Palästinensischen Behörde im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik aufgenommen werden sollte; empfiehlt der Kommission nachdrücklich, eine gemeinsame Studie zum Jordan in Auftrag zu geben;

    10.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sondergesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der israelischen Regierung, dem Parlament und der Regierung von Jordanien, dem Parlament und der Regierung des Libanon, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Palästinensischen Legislativrat und dem Parlament und der Regierung Syriens zu übermitteln.


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