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Document 52010IP0190

    Langfristig tragfähige öffentliche Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft (2010/2038(INI))

    ABl. C 161E vom 31.5.2011, p. 112–120 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.5.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 161/112


    Donnerstag, 20. Mai 2010
    Langfristig tragfähige öffentliche Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft

    P7_TA(2010)0190

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft (2010/2038(INI))

    2011/C 161 E/17

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen „Die öffentlichen Finanzen in der WWU – 2009“ vom 12. August 2009 (SEK(2009)1120),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Langfristig tragfähige öffentliche Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft“ vom 14. Oktober 2009 (KOM(2009)0545),

    unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 28. Januar 2009 für eine Empfehlung des Rates zu den 2009 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (KOM(2009)0034),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 zu der WWU@10: zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zu einem europäischen Konjunkturprogramm (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2009 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2007-2008 (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zu dem Jahresbericht der EZB für 2007 (4),

    unter Hinweis auf die in der Abschlusserklärung des G20-Gipfels in Pittsburgh enthaltene Empfehlung, die Konjunkturprogramme bis zur nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung fortzusetzen,

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Haushaltsausschusses (A7-0147/2010),

    A.

    in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung ihre Besorgnis hinsichtlich langfristig tragfähiger öffentlicher Finanzen im Zusammenhang mit hohen Defiziten und Schuldenständen – insbesondere angesichts der Überalterung der Bevölkerung –ausgedrückt hat; ferner in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Überalterung der Bevölkerung auf die Tragfähigkeitslücke nach Schätzungen der meisten Mitgliedstaaten fünf bis zwanzig Mal größer sind als die der gegenwärtigen Wirtschaftskrise,

    B.

    in der Erwägung, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) ungeachtet seiner Überarbeitung im Jahre 2005 nicht ausreichte, um die gegenwärtige Krise zu verhindern,

    C.

    in der Erwägung, dass es dringend notwendig ist, das Phänomen der sinkenden Geburtenraten in der Europäischen Union sowie seiner Ursachen und Folgen tiefgreifender zu untersuchen, um diese Besorgnis erregende Entwicklung aufzuhalten,

    D.

    in der Erwägung, dass Finanzpolitik langfristig nicht tragfähig ist, wenn sie mit der Zeit eine übermäßige Anhäufung öffentlicher Schulden einschließt,

    E.

    in der Erwägung, dass – unter Berücksichtigung der in der Mitteilung geäußerten Prognosen und der Tatsache, dass die Überalterung der Bevölkerung schwerwiegende Auswirkungen auf die langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen der europäischen Länder hat – eine politische Planung bis 2060 angemessen ist,

    F.

    in der Erwägung, dass der Anstieg von Schuldenstand und Defizit in den Mitgliedstaaten während der Krise und die projizierte Bevölkerungsentwicklung die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zur akuten Herausforderung machen,

    G.

    in der Erwägung, dass langfristige demografische Veränderungen, insbesondere die Bevölkerungsalterung, in allen Mitgliedstaaten der EU Auswirkungen auf die Finanzierung der einzelstaatlichen Altersversorgungssysteme haben,

    H.

    in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Senkung ihrer Verwaltungsausgaben, die Eindämmung ihrer Gesundheitsausgaben und die Reform ihrer Gesundheits- und Rentensysteme nicht genug getan haben; ferner in der Erwägung, das alle Mitgliedstaaten hierfür bewährte Verfahren anwenden sollten,

    I.

    in der Erwägung, dass die Defizite und der Verschuldungsgrad sämtlicher Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres 2009 infolge des durch die Krise bedingten Einbruchs der Steuereinnahmen und der Umsetzung von Sondermaßnahmen angestiegen sind,

    J.

    in der Erwägung, dass angesichts der ersten Zeichen des Aufschwungs der Europäische Rat schon im September 2009 empfahl, dass „die Finanzpolitik Schritt für Schritt wieder auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden [muss]“ und „es … erforderlich [ist], Ausstiegsstrategien festzulegen und diese auf koordinierte Weise umzusetzen, sobald die wirtschaftliche Erholung greift, wobei den spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern Rechnung zu tragen ist“,

    K.

    in der Erwägung, dass in jüngster Zeit ein positiver Zusammenhang zwischen gesunden öffentlichen Finanzen und der Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaft eines Landes festgestellt werden konnte,

    L.

    in der Erwägung, dass die zunehmende Staatsverschuldung künftigen Generationen hohe Lasten aufbürdet,

    M.

    in der Erwägung, dass die Staatsverschuldung in einigen Mitgliedstaaten derart angestiegen ist, dass sie die Stabilität untergräbt und aufgrund von Zinszahlungen zu hohen Staatsausgaben auf Kosten der zunehmend bedeutenden Ausgaben für die Gesundheits- und Rentensysteme geführt hat,

    N.

    in der Erwägung, dass steigende Staatsanleihen dadurch, dass sie die Zinssätze in die Höhe treiben, die Finanzmärkte verzerren, was negative Auswirkungen auf die Haushalte wie auch auf die Investitionen in neue Arbeitsplätze hat,

    O.

    in der Erwägung, dass ein Mangel an effektiver statistischer Governance bzw. an unabhängigen Statistikämtern in den Mitgliedstaaten die Integrität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen untergräbt,

    P.

    in der Erwägung, dass andere Teile der Welt, die bis vor kurzem noch den Wettbewerb durch die Produktion von Waren minderwertiger Qualität geführt haben, jetzt in die hochwertigen Segmente eintreten und dass diese Wettbewerber moderne Technologien verwenden, aber nach wie vor moderate Stundenlöhne zahlen und nicht mit einer negativen demografischen Entwicklung zu kämpfen haben, wobei der Einzelne während seines Lebens eine hohe Anzahl Arbeitsstunden absolviert; ferner in der Erwägung, dass Vollbeschäftigung in Europa zum letzten Mal vor der Ölkrise von 1973 erreicht wurde; in der Erwägung, dass die Vollbeschäftigung aber dennoch ein Ziel darstellt, auf das die EU im Geiste der Verträge hinarbeitet muss, ohne jedoch den hohen Grad an sozialem Schutz und menschlicher Entwicklung in Europa aufzugeben,

    Q.

    in der Erwägung, dass es verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Tragfähigkeitslücke gibt, wie die Steigerung der Gesamtproduktivität und vor allem die Erhöhung der Produktivität der sozialen Dienstleistungen, die Anhebung des Rentenalters, die Steigerung der Geburtenrate oder eine verstärkte Einwanderung,

    R.

    in der Erwägung, dass die demografische Entwicklung von der Entwicklung der Geburtenrate, die in hohem Maße von Mutterschaftsanreizen und -hilfen abhängig ist, und der Migrationsströme abhängt,

    S.

    in der Erwägung, dass die gegenwärtigen Defizite und Schuldenstände eine Gefahr für die Existenz des Sozialstaates darstellen,

    T.

    in der Erwägung, dass das Unvermögen, Strukturreformen und die öffentlichen Finanzen zu konsolidieren, negative Auswirkungen auf die Ausgaben für Gesundheitswesen, Altersversorgung und Beschäftigung hat,

    U.

    in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten dem Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht nachkommen und dass eine angemessene Einhaltung die negativen Auswirkungen der Krise abgeschwächt hätte,

    V.

    in der Erwägung, dass die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen nicht nur für Europa allgemein, sondern auch speziell für den Haushaltsplan der Europäischen Union von ausschlaggebender Bedeutung ist,

    W.

    in der Erwägung, dass die allgemeinen Grundsätze und zugrundeliegenden Annahmen der „Nachhaltigkeit“ auch auf den Haushaltsplan der Europäischen Union Anwendung finden sollten, selbst wenn dieser auf etwa 1 % des Gesamtbetrags des europäischen BNE beschränkt ist,

    1.

    äußert seine tiefe Besorgnis bezüglich der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Gefolge der Wirtschafts- und Finanzkrise; erinnert daran, dass die Anstrengungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vor der Krise in sehr hohem Maße auf die Bewältigung der wachsenden demografischen Herausforderungen ausgerichtet waren; stellt fest, dass viele dieser Anstrengungen durch die Notwendigkeit zunichte gemacht wurden, die Staatsausgaben drastisch zu erhöhen, um einen weltweiten Zusammenbruch des Finanzsystems zu verhindern und um die sozialen Folgen dieses Zusammenbruchs abzufedern;

    2.

    bedauert, dass einige Mitgliedstaaten bereits vor Beginn der Krise bei der Konsolidierung ihrer öffentlichen Finanzen trotz günstiger wirtschaftlicher Bedingungen nicht sehr erfolgreich waren; weist darauf hin, dass dies eine Verletzung der präventiven Komponente des SWP darstellte, insbesondere nach seiner Überarbeitung im Jahr 2005, und die Möglichkeiten eines antizyklischen Eingreifens der Mitgliedstaaten in der Krise drastisch verringerte sowie größere Unsicherheit, höhere Arbeitslosigkeit und umfassendere soziale Probleme verursachte;

    3.

    ist sich bewusst, dass die öffentlichen Ausgaben in ihrer gegenwärtigen Höhe nicht unbegrenzt aufrechterhalten werden können; begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, auf eine Entscheidung über ein Nachfolgepaket von Hilfsmaßnahmen zu verzichten, bis die Ergebnisse des aktuellen Pakets sorgfältig analysiert wurden und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen klar nachgewiesen wurde;

    4.

    stellt fest, dass die Maßnahmen zur Verhinderung eines Zusammenbruchs des Finanzsektors erfolgreich waren, obzwar nach wie vor größte Wachsamkeit unerlässlich ist; erwartet, dass die finanzielle Last im Zusammenhang mit der Rettung des Bankensektors geringer werden wird; bekundet sein Lob für das koordinierte Vorgehen der Zentralbanken zum Erreichen dieses Ziels; steht mit seinem ganzen Gewicht hinter der Reform des Aufsichtssystems und der Umgestaltung des Rahmens der Finanzarchitektur;

    5.

    weist besonders darauf hin, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt im Laufe der Zeit eine Ausgeglichenheit oder einen Überschuss zum Ziel haben muss, wobei ein Überschuss in wirtschaftlich guten Zeiten ebenso gefordert werden muss wie eine transparente Finanzierung der Altersversorgungssysteme im Rahmen der öffentlichen Haushalte oder durch kapitalgedeckte private Systeme;

    6.

    weist darauf hin, dass die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen von entscheidender Bedeutung für Stabilität und Wachstum sowie für die Aufrechterhaltung angemessener Niveaus der öffentlichen Ausgaben ist; unterstreicht, dass hohe Defizite und Schuldenstände die Tragfähigkeit bedrohen und negative Auswirkungen auf Gesundheitswesen, Altersversorgung und Beschäftigung haben;

    7.

    äußert seine tiefe Besorgnis über die hohen Defizite und Schuldenstände in den Mitgliedstaaten; warnt davor, die Krise als Vorwand zu nutzen, um die öffentlichen Finanzen nicht zu konsolidieren, die öffentlichen Ausgaben nicht zu senken und keine Strukturreformen durchzuführen – Aufgaben, die allesamt von entscheidender Bedeutung für eine Rückkehr zu Wachstum und Beschäftigung sind;

    8.

    weist darauf hin, dass die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und der Abbau der Defizite und Schuldenstände unerlässlich für den Erhalt des modernen Sozialstaats und eines Verteilungssystems sind, das den Bedürfnissen der Gesellschaft als Ganzes gerecht wird, aber insbesondere ihre weniger privilegierten Teile unterstützt;

    9.

    unterstreicht, dass bei einer weiteren Erhöhung des öffentlichen Schuldenstands und der Zinsen die Kosten in Form von Zinszahlungen durch gegenwärtige und künftige Generationen nicht mehr getragen werden können, ohne das Modell des Sozialstaats zu gefährden;

    10.

    ist tief besorgt darüber, dass viele Mitgliedstaaten den Stabilitäts- und Wachstumspakt verletzen; bedauert, dass die Mitgliedstaaten ihre öffentlichen Finanzen nicht vor der Krise in wirtschaftlich günstigen Zeiten konsolidiert haben; teilt die Auffassung der Kommission, dass die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden in den Überwachungsverfahren eine deutlich hervorgehobene und explizite Rolle einnehmen sollte; fordert die Kommission auf, auf die strenge Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu achten;

    11.

    warnt vor einem abrupten Ende der Unterstützung der Realwirtschaft, um einen erneuten Abschwung zu vermeiden; verweist auf die unerwünschten nachteiligen Folgen einer verfrühten Einstellung der Hilfsmaßnahmen oder eines zu langen Wartens beim Ergreifen von Korrekturmaßnahmen bezüglich der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen explizit rechtzeitig, zielgerichtet und befristet sein sollten; begrüßt die Arbeit der Kommission an der Ausstiegsstrategie aus den gegenwärtigen Krisenmaßnahmen; unterstützt den Ansatz der Kommission, Ausstiegsstrategien festzulegen, die sich in Zeit und Umfang zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden; geht davon aus, dass die Einstellung der Hilfsmaßnahmen für die ersten Länder 2011 beginnt; ermutigt die Mitgliedstaaten dazu, alles zu tun, um die Ausstiegsstrategien so schnell und entschieden wie möglich umzusetzen;

    12.

    fordert die Kommission auf, ein Grünbuch über die Geburtenraten in der Europäischen Union zu erarbeiten, in dem nicht nur die Ursachen und Folgen der sinkenden Geburtenraten genannt, sondern auch Lösungen und Alternativen für dieses Problem aufgezeigt werden;

    13.

    ist der Ansicht, dass die finanzpolitische Ausstiegsstrategie vor der geldpolitischen Ausstiegsstrategie beginnen sollte, damit letztere korrekt umgesetzt werden kann und die EZB, die erfolgreich ein Abgleiten in eine deflationäre Entwicklung verhindert hat, ebenso erfolgreich gewährleisten kann, dass der Wirtschaftsaufschwung nicht durch die Inflation zunichte gemacht wird; erkennt an, dass die EZB angedeutet hat, dass ihre Straffung der Geldpolitik aufgrund einer fehlenden rechtzeitigen finanzpolitischen Kontrolle leider stärker als erwartet ausfallen muss;

    14.

    weist besonders darauf hin, dass eine Rücknahme der finanzpolitischen Impulse mit Anstrengungen verbunden werden muss, den Binnenmarkt dynamischer, wettbewerbsfähiger und attraktiver für Investitionen zu machen;

    15.

    unterstreicht, dass ein schrittweiser und kontrollierter Ausstieg aus den Defiziten von entscheidender Bedeutung ist, um die Zinssätze niedrig zu halten und die Schuldenlast zu begrenzen, um so die Möglichkeit zu bewahren, die Sozialausgaben und den Lebensstandard der Haushalte aufrecht zu erhalten;

    16.

    hebt hervor, dass niedrige Zinssätze Investitionen und der Erholung dienlich sind; weiß um die Auswirkungen der intensiven staatlichen Anleihetätigkeit auf die Zinssätze; bedauert zutiefst, dass dies zu höheren Zinsspannen innerhalb EU geführt hat; ermahnt die Mitgliedstaaten, die Auswirkungen ihrer haushaltspolitischen Entscheidungen auf die Zinssätze des Marktes zu berücksichtigen; ist der Ansicht, dass gesunde öffentliche Finanzen eine Voraussetzung für sichere Arbeitsplätze sind; erinnert daran, dass die Staaten durch die Erhöhung der Anleihekosten auch die Belastung ihrer eigenen Haushalte vergrößern;

    17.

    verweist darauf, dass die antizyklischen Effekte des Stabilitäts- und Wachstumspakts nur dann greifen können, wenn die Mitgliedstaaten in guten Zeiten effektiv einen Haushaltsüberschuss erreichen; fordert in diesem Zusammenhang auch eine bessere Umsetzung der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts; fordert eine Abkehr von der Haltung „erst ausgeben, dann zurückzahlen“ hin zu dem Grundsatz „für eventuelle Notfälle sparen“; erinnert daran, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt von den Mitgliedstaaten mittelfristig ausgewogene oder überschüssige Haushalte verlangt, was bedeutet, dass ein Defizit von 3 % auch nach dem reformierten Pakt kein Ziel, sondern der gerade noch zulässige äußerste Grenzwert ist;

    18.

    fordert parallel zur Abwicklung der Hilfspakete die Durchführung von Strukturreformen, um zukünftige Krisen zu verhüten und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken, das Wachstum anzukurbeln und die Beschäftigung zu stärken;

    19.

    betont, dass angesichts der Notwendigkeit gesunder öffentlicher Finanzen alle Mitgliedstaaten spätestens 2011 mit der Reduzierung ihrer Tragfähigkeitslücke beginnen sollten;

    20.

    stellt fest, dass sich finanzpolitische Impulse und uneingeschränkt wirkende automatische Stabilisatoren als erfolgreich erwiesen haben, und schlägt vor, dass die Kommission die Mitgliedstaaten auffordert, einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben, indem sie die primären Überschüsse zur Schuldentilgung verwenden, wenn die Wirtschaft eine Tendenz zur nachhaltigen Belebung zeigt;

    21.

    weist auf die besondere Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung und langfristigen Investitionen hin, die auf eine Steigerung des Wachstumspotentials und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft abzielen;

    22.

    betont, dass angesichts der gegenwärtigen demografischen Herausforderungen, mit denen sich die EU konfrontiert sieht, Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise die öffentlichen Haushalte nicht langfristig belasten sollten, da diese Kosten gegenwärtige und künftige Generationen tragen müssten;

    23.

    unterstützt die Vorstellung, dass eine stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken innerhalb der Europäischen Union eine unerlässliche Vorbedingung ist und zusätzliche Synergien einbringt;

    24.

    erkennt an, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt kein ausreichendes Instrument für die Harmonisierung der finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten ist;

    25.

    unterstützt deshalb eine Überarbeitung der Mechanismen, die notwendig sind, um die nationalen Volkswirtschaften innerhalb der EU wieder auf einen Konvergenzpfad zu bringen;

    26.

    regt an, dass die Kommission einen geeigneten Mechanismus für die Zusammenarbeit mit dem IWF in besonderen Fällen schafft, in denen Mitgliedstaaten Zahlungsbilanzunterstützung aus dem IWF erhalten;

    27.

    verweist darauf, dass die Inflation keine Antwort auf die Notwendigkeit einer finanzpolitischen Anpassung ist, weil sie beträchtliche wirtschaftliche Kosten mit sich bringt und Risiken für ein nachhaltiges und integratives Wachstum schaffen würde;

    28.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass „eine erfolgreiche expansive Finanzpolitik zur Abwehr der Rezession […] kein Widerspruch zu langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen [ist]“, weist aber auf die Risiken einer übermäßigen und künstlichen Expansion hin, die auf höheren öffentlichen Ausgaben beruht, durch die sie in Gefahr geraten könnte;

    29.

    ist der Auffassung, dass die Verwaltung der öffentlichen Gelder innerhalb einer Folge spezifischer kurzer Fristen die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen bedingen wird und dass das Problem der Nachhaltigkeit der Staatsverschuldung im Rahmen dieser Folge kurzer Fristen und deren Strukturierung gestellt werden muss;

    30.

    ist der Auffassung, dass die Haushaltspolitik in erster Linie in der Lage sein muss, die Spareinlagen durch Umverteilung in wachstumsträchtige Investitionen umzuwandeln, beispielsweise Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Modernisierung der industriellen Basis, Entwicklung einer ökologischeren, intelligenteren, innovativeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft der Europäischen Union und Bewältigung der Herausforderung einer angemessenen Bildungspolitik;

    31.

    betont, dass ein beträchtlicher Anteil der öffentlichen und sozialen Ausgaben produktive Ausgaben sein können, wenn sie auf Projekte ausgerichtet werden, die sich positiv auf die Schaffung von Sach- und Humankapital sowie auf die Förderung von Innovation auswirken; unterstreicht die Notwendigkeit, den Anstieg der Schuldenlast nicht ausufern zu lassen, um sicherzustellen, dass die steigenden Zinsaufwendungen nicht die wichtigen Sozialausgaben beschneiden; unterstreicht, dass es angesichts immer knapperer Mittel unerlässlich ist, die Qualität der öffentlichen Ausgaben zu verbessern;

    32.

    betont, dass die Sozialversicherungssysteme, welche der sozialen Abfederung dienen, sich in Krisenzeiten als besonders wirksam erwiesen haben; weist besonders darauf hin, dass eine Stabilität der öffentlichen Finanzen eine Voraussetzung dafür ist, dass dies auch in Zukunft der Fall ist;

    33.

    weist darauf hin, dass die langfristige Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rentensysteme nicht nur von der Bevölkerungsentwicklung, sondern auch von der Produktivität der (die potenzielle Wachstumsrate beeinflussenden) erwerbstätigen Bevölkerung, dem tatsächlichen Renteneintrittsalter sowie dem für die Finanzierung dieser Systeme aufgewendeten BIP-Anteil abhängt; betont ferner, dass die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und die Senkung der Defizite und Schuldenstände wichtige Faktoren für die Nachhaltigkeit darstellen;

    34.

    stellt fest, dass aufgrund des demografischen Wandels, insbesondere der Bevölkerungsalterung, die öffentlichen Rentensysteme in vielen Mitgliedstaaten vor allem im Hinblick auf die Beitragsgrundlage von Zeit zu Zeit reformiert werden müssen, um sie finanziell tragfähig zu halten;

    35.

    weist darauf hin, dass die Schuldenlast steigt, wenn der Realzins über dem BIP-Wachstum liegt, und dass die Märkte die Risiken höher bewerten, wenn die Schuldenlast ansteigt;

    36.

    ist der Auffassung, dass die Höhe der Zinssätze der Staatsanleihen die Bewertung der nachhaltigen Verschuldung eines Mitgliedstaats durch den Markt widerspiegelt;

    37.

    weist darauf hin, dass steigende Defizite Anleihen teurer machen, teilweise aufgrund der Tatsache, dass die Märkte die Risiken höher bewerten, wenn die Schuldenlast schneller ansteigt als das Wirtschaftswachstum und die Möglichkeiten der Darlehenstilgung;

    38.

    unterstreicht, dass die gegenwärtige Finanzkrise überaus deutlich die direkte Verbindung zwischen der Stabilität der Finanzmärkte und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen aufgezeigt hat; betont in diesem Zusammenhang besonders die Notwendigkeit von verstärkten und integrierten aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die Finanzmärkte, die starke Mechanismen für den Verbraucher- und Anlegerschutz enthalten;

    39.

    fordert die Kommission auf, Studien durchzuführen, die die Qualität der Schulden der Mitgliedstaaten bewerten;

    40.

    stellt fest, dass – wenn die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten glaubwürdig sein sollen – ein effizientes und tatsächlich unabhängiges Statistikwesen und eine ordnungsgemäße Aufsicht der Kommission erforderlich sind;

    41.

    empfiehlt insbesondere, dass die Kommission eine Bewertung der Auswirkungen der Steuerausgaben der Mitgliedstaaten zur Ankurbelung ihrer Volkswirtschaften mit Blick auf die Produktion und die öffentlichen Finanzen sowie die Stimulierung und den Schutz der Beschäftigung – sowohl kurz- als auch langfristig – durchführt;

    42.

    stellt fest, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt nach wie vor das Rückgrat der Disziplin bildet, die notwendig ist, um eine langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu erreichen, und dass die Mitgliedstaaten in „guten Zeiten“ einen Überschuss in ihren öffentlichen Finanzen erreichen sollten und Defizite nur in „schlechten Zeiten“;

    43.

    unterstreicht, dass die jüngsten spekulativen Angriffe auf verschiedene europäische Wirtschaften sich in erster Linie gegen den Euro selbst und die europäische wirtschaftliche Konvergenz richten; ist in dieser Hinsicht überzeugt davon, dass europäische Probleme europäische Lösungen erfordern, die mit eigenen Mitteln erfolgen sollten, um jedes Ausfallrisiko zu vermeiden, wobei nationale Steuerdisziplin mit einem Mechanismus der finanziellen Unterstützung als letzten Ausweg verbunden werden könnten;

    44.

    fordert, dass das strukturelle Defizit ein Indikator zur Bestimmung langfristig tragfähiger öffentlicher Finanzen sein soll;

    45.

    betrachtet eine neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung als zentralen Faktor für tragfähige öffentliche Finanzen in der Europäischen Union; ist der Auffassung, dass die Europäische Union eine Modernisierung ihrer Wirtschaft und insbesondere ihrer industriellen Basis benötigt; fordert eine Neuverteilung von Mitteln im Gemeinschaftshaushalt sowie in den Haushalten der Mitgliedstaaten zugunsten größerer Investitionen in Forschung und Innovation; weist darauf hin, dass die neue Europa 2020-Strategie verbindliche Rechtsinstrumente benötigt, um zu einem Erfolg zu werden;

    46.

    weist auf die Notwendigkeit hin, die Stabilität der öffentlichen Haushalte in den Ländern der EU ständig zu überwachen, um Probleme langfristig einschätzen zu können, sowie regelmäßig Informationen nicht nur über die offensichtlichen Verpflichtungen der öffentlichen Haushalte, sondern auch über die Verpflichtungen der Sozialsysteme, z. B. der Rentensysteme, zu veröffentlichen;

    47.

    fordert die Kommission auf, die Reduzierung der langfristigen Tragfähigkeitslücken der öffentlichen Finanzen als wesentlichen Bestandteil der EU 2020-Strategie in Erwägung zu ziehen;

    48.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, nach dem Füllen ihrer Tragfähigkeitslücken ihre öffentliche Schuldenquote auf maximal 60 % des BIP zu senken;

    49.

    erinnert daran, dass die Zinssätze auf den Kapitalmärkten die stärksten Indikatoren für die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten sind;

    50.

    ist äußerst beunruhigt über die qualitativen Unterschiede in den Statistiken, die innerhalb der EU im Allgemeinen und der Eurozone im Speziellen zu beobachten sind;

    51.

    weist darauf hin, dass die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen ebenfalls auf grundlegende Weise mit dem EU-Haushalt und seiner Finanzierung verknüpft ist;

    52.

    unterstreicht die sehr positive – wenn auch durch den MFR stark eingegrenzte – Rolle des EU-Haushalts bei der Abmilderung der Auswirkungen der Krise durch die Finanzierung des europäischen Konjunkturprogramms und die Umschichtung von Mitteln hin zu prioritären Bereichen; bedauert jedoch den Mangel an einer angemessenen Koordinierung zwischen der Wirtschafts- und der Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten zwecks Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise und zwecks Gewährleistung der langfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen;

    Die Auswirkungen der Strategie zur Konjunkturbelebung auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt

    53.

    weist darauf hin, dass der durch die Wirtschaftskrise bedingte Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Staatsschulden sowie der Wachstumsrückgang dem Ziel tragfähiger öffentlicher Finanzen zuwiderlaufen; nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten ihre Finanzen konsolidieren und die Liquidität der öffentlichen Finanzen verbessern müssen, um die Kosten des Schuldendienstes zu senken; ist sich aber auch bewusst, dass dies in ausgewogener Weise und innerhalb eines vernünftigen Zeitraums geschehen muss, wobei die besonderen Bedingungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind; hebt jedoch hervor, dass sich wahllose Kürzungen im Bereich der öffentlichen Investitionen, der Forschung, Bildung und Entwicklung nachteilig auf ein angestrebtes Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum und die Aussichten für die soziale Eingliederung auswirken, und ist daher der Ansicht, dass langfristige Investitionen in diesen Bereichen weiterhin gefördert und gegebenenfalls ausgebaut werden müssen;

    54.

    betont, dass der gegenwärtige Aufschwung noch nicht stabil ist und die Arbeitslosigkeit in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin ansteigt, wovon Jugendliche besonders stark betroffen sind; ist fest davon überzeugt, dass das Ende der Wirtschaftskrise erst verkündet werden kann, wenn die Arbeitslosenzahlen deutlich und nachhaltig zurückgehen und unterstreicht die Tatsache, dass die europäischen Wohlfahrtsstaaten ihre Bedeutung unter Beweis gestellt haben, indem sie Stabilität gewährleistet und zum Aufschwung beigetragen haben;

    55.

    erachtet es für erforderlich, die Auswirkungen der Krise auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt angemessen zu bewerten sowie auf europäischer Ebene eine Konsolidierungsstrategie zu entwerfen, die sich auf den Erhalt von Arbeitsplätzen, auf Bildung, auf Investitionen, die zu reger Wirtschaftstätigkeit führen, auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Unternehmen, insbesondere der KMU, und auf neuen Impulsen für die Industrie bei gleichzeitiger Sicherstellung eines Übergangs zu einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen Volkswirtschaft gründet; ist der Auffassung, dass diese Ziele im Mittelpunkt der Strategie „Europa 2020“ stehen sollten;

    56.

    ist der Ansicht, dass die Strategie zur Konjunkturbelebung keinesfalls zu strukturellen Ungleichgewichten und großen Einkommensdisparitäten führen darf, die die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft beeinträchtigen, sondern vielmehr die notwendigen Reformen zur Beseitigung dieser Ungleichgewichte beinhalten muss; vertritt die Auffassung, dass die finanz- und steuerpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten das Niveau der Löhne, Altersbezüge, Arbeitslosenbezüge und der Kaufkraft der Haushalte aufrechterhalten müssen, ohne die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Erbringung künftiger unerlässlicher Dienstleistungen zu gefährden;

    57.

    stellt fest, dass die absehbare Überalterung der Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten eine beispiellose Herausforderung für die EU-Mitgliedstaaten darstellt; ist daher der Ansicht, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise grundsätzlich keine langfristigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben und künftige Generationen, die für neu eingegangene Verbindlichkeiten werden aufkommen müssen, nicht über Gebühr belasten sollten;

    58.

    hält es für notwendig, dass die Anstrengungen zur Konjunkturbelebung von politischen Maßnahmen begleitet werden, die sich gegen strukturelle Arbeitslosigkeit insbesondere unter jungen und älteren Menschen, Behinderten und Frauen richten und darauf abzielen, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, um so die Produktivität der Arbeit und den Wirkungsgrad von Investitionen zu steigern; hält in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Humankapitals, so beispielsweise im Bildungs- oder Gesundheitswesen, die auf eine höhere Produktivität und eine längere Arbeitsfähigkeit der Arbeitskräfte abzielen, sowie politische Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit für wichtig; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, die politischen Programme und Maßnahmen für Beschäftigung und den Arbeitsmarkt zu stärken und sie in den Mittelpunkt der Strategie „EU 2020“ zu rücken;

    Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung und die Strategie für Beschäftigung

    59.

    vertritt die Auffassung, dass tragfähige öffentliche Finanzen zum größten Teil davon abhängen, ob es gelingt, die Beschäftigungsrate zu erhöhen, um so angemessen auf die Herausforderungen in Bezug auf die demografische Entwicklung und die wachsende Staatsverschuldung besonders im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit der Rentensysteme reagieren zu können; ist der Ansicht, dass das vorhandene europäische Humankapital mittelfristig durch eine angemessene Einwanderungspolitik, die zur Integration der Migranten in den Arbeitsmarkt und den Erwerb der Staatsangehörigkeit führt, unterstützt werden kann;

    60.

    betont, dass der Beschäftigungsaufbau für die EU unabdingbar ist, um den Problemen einer immer älter werdenden Bevölkerung Rechnung zu tragen, und hebt hervor, dass eine hohe Erwerbsquote eine Voraussetzung für Wirtschaftswachstum, soziale Eingliederung sowie eine nachhaltige und wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft ist;

    61.

    ist der Ansicht, dass die Strategie „Europa 2020“ auf einen „Pakt für die Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik“ hinauslaufen muss, der darauf ausgerichtet ist, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu fördern, und in dessen Mittelpunkt die Arbeitsmarktintegration jedes Einzelnen steht, die den besten Schutz der Bürger vor sozialer Ausgrenzung darstellt; betont, dass sich sämtliche politische Maßnahmen gegenseitig verstärken sollten, um positive Synergien zu erzielen; vertritt die Auffassung, dass sich die Strategie auf Leitlinien und soweit möglich auf Indikatoren und Referenzgrößen stützen sollte, die auf nationaler und europäischer Ebene messbar und vergleichbar sind;

    Die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme

    62.

    betrachtet eine auf europäischer Ebene koordinierte Finanzpolitik der Mitgliedstaaten mit den Zielen eines nachhaltigen Wachstums, der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie der Annahme von Reformen, die notwendig sind, um die Tragfähigkeit der sozialen Schutzsysteme zu gewährleisten, als eine der notwendigen Antworten, um den Konsequenzen der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der sozialen Krise und den Herausforderungen des demografischen Wandels und der Globalisierung zu begegnen;

    63.

    weist darauf hin, dass das langfristige Gleichgewicht der gesetzlichen Rentensysteme nicht nur von der demografischen Entwicklung abhängt, sondern auch von der Produktivität der Berufstätigen, die einen Einfluss auf die potentielle Wachstumsrate sowie auf den Anteil des BIP haben, der für die Finanzierung dieser Systeme vorgesehen ist;

    64.

    verweist auf die Bedeutung des Grünbuchs über die Reform der Altersversorgung, das in Kürze veröffentlicht wird, und hält den Aufbau eines nachhaltigen, sicheren und breit angelegten Rentensystems mit verschiedenen Finanzierungsquellen, die sich nach der Arbeitsmarktentwicklung und den Finanzmärkten ausrichten und die Form von betrieblichen Modellen annehmen können, in die öffentliche, ergänzende arbeitgebergestützte und individuelle Versorgungssysteme einfließen, für unerlässlich und meint, dass ein solches System durch vertragliche oder steuerliche Anreize gefördert werden sollte; erkennt daher an, wie wichtig es ist, dass die EU-Bürger über die Rententhematik unterrichtet sind;

    65.

    betont, dass auf lange Sicht implizite Rentenverbindlichkeiten einen nicht unwesentlichen Teil der Staatsverschuldung ausmachen werden und dass die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer gemeinsam vereinbarten Methode regelmäßig Informationen über ihre impliziten Rentenverbindlichkeiten veröffentlichen sollten;

    66.

    ist der Ansicht, dass die Notwendigkeit sowohl von tragfähigen öffentlichen Finanzen als auch von Sozialsystemen, die einen ausreichenden Schutz bieten und niemanden ausgrenzen, eine Erhöhung der Qualität und Effizienz von Verwaltung und öffentlichen Ausgaben erfordert; ist ferner der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten dazu angeregt werden sollten, Maßnahmen zu erwägen, um die Steuerlast gleichmäßiger zu verteilen, indem man die Besteuerung der Arbeit und der KMU Schritt für Schritt merklich zurückfährt; weist darauf hin, dass dies zu einem Rückgang der Armut sowie zu einer Bewahrung des sozialen Zusammenhalts und zur Steigerung des Wirtschaftswachstums und der Produktivität – wesentliche Faktoren für die Wettbewerbfähigkeit und Tragfähigkeit des europäischen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells – beitragen kann;

    *

    * *

    67.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der EZB und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 16 E vom 22.1.2010, S. 8.

    (2)  Angenommene Texte P6_TA(2009)0123.

    (3)  Angenommene Texte P6_TA(2009)0013.

    (4)  Angenommene Texte P6_TA(2008)0357.


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