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Document 52010BP0453

Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU: Portugal/Überschwemmungen - Frankreich/Unwetter Xynthia Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2010)0578 – C7-0323/2010 – 2010/2237(BUD))
ANHANG

ABl. C 169E vom 15.6.2012, p. 145–146 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 169/145


Dienstag, 14. Dezember 2010
Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU: Portugal/Überschwemmungen - Frankreich/Unwetter Xynthia

P7_TA(2010)0453

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2010)0578 – C7-0323/2010 – 2010/2237(BUD))

2012/C 169 E/22

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0578 – C7-0323/2010),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 26,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (2),

unter Hinweis auf die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommene gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum Solidaritätsfonds,

in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für regionale Entwicklung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0335/2010),

1.

billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.


Dienstag, 14. Dezember 2010
ANHANG

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom xxx

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 26,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (2),

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“ genannt) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.

(2)

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR in Anspruch genommen werden kann.

(3)

In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt.

(4)

Portugal hat infolge einer durch Erdrutsche und Überschwemmungen auf der Insel Madeira ausgelösten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.

(5)

Frankreich hat infolge einer durch den Sturm „Xynthia“ verursachten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, um den Betrag von 66 891 540 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bereitzustellen.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.


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