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Document 52010BP0171

Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2011 - Einzelplan I - Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2011 (2010/2005(BUD))
ANLAGE

ABl. C 161E vom 31.5.2011, p. 258–265 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 161/258


Dienstag, 18. Mai 2010
Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2011 - Einzelplan I - Parlament

P7_TA(2010)0171

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2011 (2010/2005(BUD))

2011/C 161 E/33

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 314 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere auf Artikel 31,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2011 – Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX (3),

in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs an das Präsidium über die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2011,

unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 19. April 2010 gemäß Artikel 23 Absatz 6 und Artikel 79 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments vom Präsidium aufgestellt wurde,

unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 79 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Parlaments vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,

gestützt auf Artikel 79 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0134/2010),

A.

in der Erwägung, dass das Parlament bei der Erfüllung seiner vertraglich festgelegten Aufgaben bestrebt ist, von seinen Vorrechten Gebrauch zu machen und sie voll auszuschöpfen; in der Erwägung, dass dies die Stärkung einer Reihe von prioritären Bereichen erforderlich machen wird, während gleichzeitig ein überzeugenderer Ansatz bei der Verwendung der verfügbaren Mittel erforderlich ist,

B.

in der Erwägung, dass die Haushaltssituation bei der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) für 2011 diesbezüglich mehr als je zuvor einen vorsichtigen und disziplinierten Ansatz beim Haushaltsplan des Parlaments rechtfertigt, um die politischen Zielvorgaben und ihre Finanzierung in Einklang zu bringen,

C.

in der Erwägung, dass vor zwei Jahren ein Pilotvorhaben zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss eingeleitet wurde und dieses Vorhaben auch für das Haushaltsverfahren 2011 weitergeführt wurde,

D.

in der Erwägung, dass die Vorrechte des Plenums bezüglich der Annahme des Haushaltsvoranschlags und des endgültigen Haushaltsplans im Einklang mit den Vertragsbestimmungen und der Geschäftsordnung umfassend gewahrt werden,

E.

in der Erwägung, dass am 24. März 2010 und am 13. April 2010 zwei Vorkonzertierungssitzungen von Delegationen des Präsidiums und des Haushaltsausschusses stattgefunden haben, in denen von den beiden Delegationen eine Reihe von Schlüsselfragen erörtert wurde,

Allgemeiner Rahmen und Haushaltsplan generell

1.

stellt fest, dass sich das vom Präsidium empfohlene Volumen des Haushaltsplans 2011 auf einen Betrag von 1 710 547 354 EUR beläuft, was 20,32 % der Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) entspricht; stellt fest, dass die empfohlene Steigerungsrate gegenüber dem Haushaltsplan 2010 5,8 % ausmacht, einschließlich des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 1/2010;

2.

ist sich zwar uneingeschränkt der künftigen Herausforderungen bewusst, vertritt jedoch die Auffassung, dass in diesem Voranschlag die Steigerungsrate und das endgültige Volumen des Haushaltsplans angepasst werden müssen; beschließt, dass sich die Gesamthöhe des Haushaltsplans in dieser Phase auf 1 706 547 354 EUR belaufen soll, was einer Steigerungsrate von 5,5 % entspricht und einen prozentualen Anteil von 20,28 % an Rubrik 5 ausmacht; ist ferner bestrebt, mehrere Punkte zu klären und die vorgeschlagenen Maßnahmen weiter zu prüfen sowie Einsparungen zu ermitteln, ehe es den endgültigen Haushaltsplan im Herbst 2010 aufstellt;

3.

verweist auf seinen Standpunkt, dass seine Ausgaben auf der Grundlage der ursprünglichen MFR-Referenzbeträge, die 2006 ausgehandelt wurden und seit 2007 in Kraft sind, um den traditionellen Grenzwert in Höhe von 20 % herum festgelegt werden sollten, wobei die Erfordernisse der anderen Organe und die verfügbare Marge zu berücksichtigen sind; nimmt in dieser Hinsicht die Forderungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen nach über 10 Millionen EUR allein für das Jahr 2010 zur Kenntnis; bekräftigt, dass auch der Europäische Auswärtige Dienst eine Auswirkung auf Rubrik 5 haben kann; bestätigt seine Auffassung, dass das Präsidium und der Haushaltsausschuss zusammenarbeiten müssen, um diese Begrenzung einer Neubewertung zu unterziehen, ehe ein interinstitutioneller Dialog über das Thema eingeleitet wird; regt an, dass zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die ihre Arbeit vor Ende Juli 2010 aufnehmen sollte;

4.

wünscht eine Klärung bei der mittelfristigen Finanzplanung für Rubrik 5 und den geplanten Margen in Höhe von 109 Millionen EUR für 2011, 102 Millionen EUR für 2012 und 157 Millionen EUR für 2013; ist der Auffassung, dass es nützlich wäre, Informationen über die Arbeitshypothesen des Parlaments für den sechsten Bericht der Generalsekretäre (Oktober 2009) im Hinblick auf Haushaltsmittel und Stellen im Vergleich zu dem jetzt vorliegenden Voranschlag zu erhalten; möchte klären, welche wichtigen (potenziellen) Vorhaben und Entwicklungen beim Personalbestand bereits in dieser Planung für die nächsten zwei bis drei Jahre enthalten sind; unterstreicht gleichzeitig, dass es sich bei der Finanzplanung nur um ein nichtverbindliches indikatives Planungsinstrument handelt und dass die Haushaltsbehörde die endgültigen Beschlüsse fasst;

5.

lehnt die wichtigsten Argumente im Zusammenhang mit der Empfehlung, einen Anteil von 1 % des Haushaltsplans als sinnvolle Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben bereitzuhalten, zwar nicht ab, unterstützt allerdings unter Berücksichtigung der sehr angespannten Situation in Rubrik 5 den Vorschlag des Präsidiums, diese Reserve auf einen Betrag von 14 Millionen EUR festzulegen;

6.

geht davon aus, dass in Verbindung mit der vor dem Gerichtshof anhängigen Rechtssache betreffend die Gehälter die „Auswirkungen“ insgesamt für das Parlament im Jahre 2011, die sich im Falle eines Urteils zugunsten der Kommission auf etwa 12 Millionen EUR belaufen könnten, als vorläufig eingesetzte Mittel in verschiedenen Haushaltslinien im Vorschlag enthalten sind;

7.

verweist auf seine früheren Forderungen, dass ein umfassender Vorschlag für den Haushaltsplan in der Phase des Voranschlags im Frühjahr vorgelegt werden sollte, und würde folglich erwarten, dass später im so genannten „Berichtigungsschreiben“ im Herbst nur geringfügige bzw. technische Änderungen vorgenommen werden;

8.

bekräftigt die Bedeutung, die es einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss bei der gemeinsamen Klärung der haushaltsspezifischen Konsequenzen von zu fassenden Beschlüssen beimisst; unterstreicht ebenfalls, dass innerhalb eines jeden Beschlussfassungsorgans der Einsatz von Finanzbögen, die den Mitgliedern eine klare Darstellung aller haushaltsspezifischen Konsequenzen vermitteln, von ausschlaggebender Bedeutung ist;

Spezifische Themen

Fragen in Verbindung mit dem Vertrag von Lissabon

9.

begrüßt und billigt die Finanzierung der Empfehlungen des Präsidiums in Bezug auf diese Maßnahmen, d. h. die Schaffung einer spezifischen Reserve für die 18 Mitglieder in Höhe von 9,4 Millionen EUR;

10.

kann der Schwerpunktsetzung des Präsidiums auf die Stärkung des Sachverstands zwecks Leistung eines Beitrags zur Zielvorgabe der legislativen Exzellenz zustimmen;

11.

unterstützt in dieser Hinsicht den Vorschlag, einen geeigneten Mix von internem und externem Sachverstand für die Fachabteilungen entsprechend der Art der für die spezifischen Dossiers, die zur Prüfung anstehen, erforderlichen Informationen zu finden, würde jedoch weitere Erklärungen dazu wünschen, ob und wie die vorgeschlagene Aufstockung des Personalbestands flexibel genutzt werden könnte, und wünscht, mehr Informationen über die Ausführungsraten der Vergangenheit und die Nachfrage der Ausschüsse nach solchem Sachverstand zu erhalten;

12.

begrüßt den Umstand, dass das Präsidium Bedenken über das Verhältnis zwischen AD- und AST-Stellen berücksichtigt hat, was zu einem Rückgang um 3 AST-Stellen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag geführt hat; genehmigt die Mittel für die Schaffung von 19 AD 5-Stellen und 13 AST 1-Stellen für die Fachabteilungen entsprechend der Anregung des Präsidiums;

13.

bekräftigt die Notwendigkeit einer Verstärkung der externen Studien und begrüßt die zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss getroffene Vereinbarung, den zusätzlichen Betrag auf 1,7 Millionen EUR festzulegen;

14.

nimmt den Vorschlag, den Personalbestand der Bibliothek um 28 Stellen aufzustocken, von denen 13 für den Informationsdienst für die Mitglieder bestimmt sind (vorher Vertragsbedienstete), zur Kenntnis; kann der Finanzierung und der Einbeziehung dieser 13 Stellen in seinen Stellenplan zustimmen, sofern eine Zusage gegeben wird, dass sie im Anschluss an offene Auswahlverfahren besetzt werden und dass außerdem eine entsprechende Einsparung beim Finanzrahmen für Verträge vorgenommen wird; ist der Auffassung, dass eine weitere Stärkung der bestehenden Informationsdienste im Hinblick auf Mittel und Personalausstattung Hand in Hand mit der Entwicklung eines benutzerfreundlichen Systems gehen sollte, das den Mitgliedern den leichten Zugang zu allen im Hause erstellten Informationen ermöglichen würde; beschließt, die Mittel für die 15 zusätzlichen Stellen in den Voranschlag aufzunehmen, stellt jedoch die Hälfte dieses Betrags in die Reserve ein, bis

weitere Begründungen dazu vorliegen, wie diese Stellen genutzt würden, um die Bereitstellung von Sachverstand für die Mitglieder zu verbessern;

konkrete Informationen über die Schritte vorliegen, die das Präsidium und die Verwaltung ergriffen haben, um ein internes System des Wissensmanagements zu schaffen, einschließlich des für seine Umsetzung ins Auge gefassten Zeitplans und etwaiger Einsparungen aufgrund der Rationalisierung der Informationsquellen;

15.

vertritt die Auffassung, dass Sensibilität und Sichtbarkeit für die beiden vorstehend genannten indirekten Unterstützungsdienste, auch über die Webseiten des Parlaments, zum Nutzen der Mitglieder gewährleistet werden sollten;

16.

verweist auf seine Entschließung zu den Leitlinien, in der bereits eine Bewertung gefordert wurde, einschließlich eines detaillierten Finanzbogens zu den Kosten insgesamt, die sich aus der vorgeschlagenen Anhebung der Zulage für parlamentarische Assistenz ergeben würden; beschließt deshalb, die entsprechenden Mittel in die Reserve einzustellen;

Erweiterung

17.

begrüßt die Vorkehrungen für die Erweiterung um Kroatien und billigt die entsprechenden Mittel und Maßnahmen betreffend den Stellenplan;

Stellenplan allgemein

18.

stellt fest, dass abgesehen von den Anträgen auf 68 Stellen in Verbindung mit Lissabon und 62 Stellen in Verbindung mit der Erweiterung (einschließlich von 11 Stellen für die Fraktionen) 17 Stellen beantragt werden, um das zweite Jahr des Dreijahresplanes für die GD INLO zu vollenden, der während des Verfahrens 2010 vereinbart wurde, und 30 Stellen für andere Bereiche, die nicht abgedeckt werden konnten, selbst nachdem 20 Umschichtungen für 2011 als möglich ermittelt wurden, sodass sich die Gesamtzahl der neuen Stellen auf 180 beläuft; fordert mehr detaillierte Informationen über die Stellen, die ab Beginn der Wahlperiode Gegenstand von Umschichtungen oder Übertragungen gewesen sind, einschließlich der Prognosen zu den Umschichtungen und Übertragungen für 2010 und nach Möglichkeit für 2011; beschließt, die Mittel für die Schaffung dieser Stellen in den Haushaltsvoranschlag einzusetzen, stellt jedoch den Betrag in Verbindung mit der Schaffung von 30 Stellen für „andere Bereiche“ in die Reserve ein, bis die angeforderten Informationen analysiert worden sind;

19.

stellt fest, dass der Vorschlag des Präsidiums jetzt auch 1 AD 5- und 1 AST 1-Stelle für die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer beinhaltet sowie 3 AD 5-Stellen und 1 AST 1-Stelle für das Risikomanagement, den geplanten zusätzlichen Betrag von 3 Millionen EUR für die GD ITEC jedoch nicht mehr umfasst;

20.

stellt ferner fest, dass das Präsidium weitere 56 Stellen für die Fraktionen vorgesehen hat;

21.

billigt die Maßnahmen für 2011 und die für das zweite Jahr des im vergangenen Jahr vereinbarten Dreijahresprogramms der GD INLO vorgeschlagenen Stellen;

22.

wünscht, mehr Informationen über die Zuweisung der Mittel für Vertragsbedienstete und eine Übersicht über die Nettokosten bzw. Nettoeinsparungen für den Finanzrahmen für die Vertragsbediensteten zu erhalten, die sich aus genehmigten Aufstockungen seines Stellenplans ergeben, insbesondere in Bezug auf die Internalisierung bestimmter Aufgaben in den Bereichen Sicherheit, IKT und Bibliothek;

Gebäude

23.

unterstreicht, dass eine vernünftige Gebäudepolitik eng mit dem Verfahren 2011 verknüpft ist und auch mit der allgemeinen Frage eines nachhaltigen Haushaltsplans;

24.

begrüßt, dass das Präsidium mit seinem Beschluss vom 24. März 2010 der Forderung des Europäischen Parlaments nach einer mittel- bis langfristigen Immobilien- und Gebäudepolitik nachgekommen ist; bekundet erste Bedenken darüber, ob es praktisch möglich ist, parallel alle laufenden und geplanten Gebäudeoperationen zu verfolgen, die sich aus der mittel- bis langfristigen Immobilienstrategie ergeben könnten; ist sich nicht darüber im Klaren, wie sich die Vielfalt von Vorhaben in den MFR eingliedern lässt, und fordert die nötigen Klarstellungen;

25.

nimmt diesbezüglich den Vorschlag des Präsidiums zur Kenntnis, 85,9 Millionen EUR an zweckgebundenen Einnahmen (die im Rahmen der Gebäudepolitik des Parlaments zu verwenden sind) für die Büros der Mitglieder in Brüssel zu nutzen; verweist darauf, dass jedwedes Immobilienvorhaben, das aller Voraussicht nach beträchtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben wird, Gegenstand einer Konsultation der Haushaltsbehörde gemäß Artikel 179 Absatz 3 der Haushaltsordnung ist; verweist ferner darauf, dass in der Haushaltsordnung im Hinblick auf Mittelübertragungen vorgesehen ist, dass übertragene zweckgebundene Einnahmen zuerst verwendet werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das Parlament durch die Erstattung des belgischen Staats in Höhe von 85,9 Millionen EUR in die Lage versetzt wird, neue Immobilienprojekte vorzuziehen und somit einen Teil seiner mittelfristigen Immobilienstrategie schneller umzusetzen;

26.

kann sich nicht damit einverstanden erklären, diese zweckgebundenen Einnahmen für dieses besondere Bauvorhaben zu reservieren;

27.

fordert, dass zukünftig die für die mittelfristige Immobilienplanung erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan eingestellt werden; fordert ferner, dass für große Immobilienprojekte eine getrennte Haushaltslinie geschaffen wird, um die mittelfristige Finanzplanung für Gebäudeprojekte zu erleichtern und die Transparenz zu steigern;

28.

stellt fest, dass im Vorschlag des Präsidiums Vorkehrungen für eine direkte Vorfinanzierung der Anfangsphase der Errichtung des neuen KAD-Gebäudes im Umfang von 10,2 Millionen EUR unter der Haushaltslinie für Erbpachtzahlungen getroffen worden sind; erkennt an, dass eine derartige freiwillige Vorfinanzierung dabei helfen würde, die Finanzierungskosten zu senken, beschließt jedoch unter Berücksichtigung der extrem angespannten Lage für 2011, einen niedrigeren Betrag von 6,2 Millionen EUR für diesen Zweck in den Voranschlag einzusetzen; ist bereit, diesen Betrag im Herbst 2010 auf der Grundlage einer Aktualisierung der Haushaltssituation und der Entwicklungen bei der Gebäudepolitik des Parlaments neu zu bewerten;

Sicherheit

29.

misst der vom Präsidium angekündigten eingehenden Überprüfung der Sicherheitspolitik große Bedeutung bei und verweist in dieser Hinsicht auf sein Eintreten für einen umsichtigen Einsatz der Mittel und insbesondere einen kostenwirksamen Ausgleich zwischen internen und externen Bediensteten; fordert das Präsidium auf, die operationellen und finanziellen Auswirkungen einer neuen Strategie sorgfältig zu prüfen und darauf abzuzielen, bei den zu formulierenden Vorschlägen eine gute Ausgewogenheit zwischen Sicherheitsbelangen auf der einen Seite und Zugänglichkeit und Offenheit auf der anderen Seite herzustellen; unterstreicht, dass das Parlament so weit wie möglich eine offene und zugängliche Institution bleiben sollte; wünscht aus diesem Grund von der Verwaltung mehr Informationen über das sogenannte „Wiertz-Projekt“, um dessen Auswirkungen auf die Zugänglichkeit des Parlaments für die Öffentlichkeit zu bewerten;

IKT-Strategie

30.

begrüßt den stärker strukturierten Ansatz bei der IKT und die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie auf diesem Gebiet; bekräftigt ferner seine Unterstützung für eine ausreichende Internalisierung von Aufgaben zur Verringerung der Abhängigkeit von externen Anbietern; stellt jedoch fest, dass neue Stellen bereits drei Jahre hintereinander bewilligt wurden; ist deshalb der Auffassung, dass es sich hier um einen Punkt handelt, der geklärt werden muss;

31.

stellt fest, dass ein Betrag von 5 Millionen EUR für ein Projekt zur Verbesserung der IT-Mobilität der Mitglieder und insbesondere zur Abdeckung der Mobilkommunikation bestimmt ist; möchte angesichts des relativ hohen Betrages zusätzliche Informationen hierzu erhalten;

Fragen des Umweltschutzes

32.

begrüßt den bescheidenen Anstieg bei den Mitteln zur Umsetzung des Projekts EMAS und zur Durchführung der Maßnahmen zur CO2-Verringerung, der über den gesamten Haushaltsplan verteilt ist, und unterstreicht noch einmal die Bedeutung, die es diesem Punkt beimisst;

33.

nimmt die Entwicklung von diesbezüglichen Leistungsindikatoren mit Schlüsselfunktion seit 2006 zur Kenntnis, wie sie in der Bewertung des Umweltmanagements für das Jahr 2008 enthalten sind, insbesondere eine Verringerung des CO2-Ausstoßes um 12,9 %, ein Rückgang des Elektrizitätsverbrauchs um 0,8 %, eine Zunahme des Gas-/Öl-/Heizwärmeverbrauchs um 7,4 % im Jahre 2008 nach einem Rückgang um 17,5 % im Jahre 2007, eine Zunahme der auf die Mobilität/den Verkehr zurückzuführenden Emissionen um 8,8 %, eine Zunahme des Prozentsatzes von dem Recycling zugeführten Abfällen von 49,8 % im Jahre 2006 auf 55,4 % im Jahre 2008, ein Anstieg des Wasserverbrauchs um 18,1 % und ein Rückgang des Papierverbrauchs um 16,9 %;

34.

begrüßt den dem Haushaltsplan beigefügten Anhang zum Umweltmanagement, der eine gute technische Übersicht über die betreffenden Haushaltsposten liefert; würde begrüßen, wenn in diesem Zusammenhang und in demselben Anhang in die jährlichen EMAS-Berichte mehr Informationen über den differenzierten CO2-Ausstoß der Gebäude des Parlaments in Straßburg, Brüssel und Luxemburg sowie über die Reisen und die Beförderungstätigkeit in Verbindung mit den Tagungen aufgenommen würden; würde ferner begrüßen, wenn die gegenwärtigen Ergebnisse der Reduzierung des CO2-Ausstoßes des Parlaments dargelegt und die Vorteile für die Umwelt infolge dieser Investitionen und generell sämtliche längerfristig erzielten Einsparungen veranschaulicht würden;

35.

bekundet seine Unterstützung für die Fortsetzung der Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen des Parlaments; begrüßt in dieser Hinsicht die Studien zu den mit der Energieeinsparung zusammenhängenden Aspekten von Gebäuden und Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen als Ausgleich für CO2-Emissionen bei Reisen; unterstützt ferner Anreize zur Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel statt Personenwagen und die Verfügbarkeit von mehr Fahrrädern in Straßburg;

36.

stellt fest, dass der Haushaltsposten für die Reisekosten der Mitglieder tatsächlich höher ist als der Haushaltsposten für die Dienstbezüge; unterstreicht die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Nutzung der Zulagen, insbesondere der Zulagen für die Reisekosten, und weist darauf hin, dass ohne eine Änderung der gegenwärtigen Regelungen und durch die Nutzung, wo immer möglich, anderer Verkehrsmittel als Flugreisen in der Business Class von und zu den Arbeitsorten des Parlaments die CO2-Emissionen des Parlaments gesenkt und gleichzeitig Kosten eingespart werden können; fordert das Präsidium auf, wie in der letzten Vorkonzertierung vereinbart, rechtzeitig für die erste Lesung des Parlaments eine Studie vorzulegen, die sich auf die Funktionsweise des neuen Systems und mögliche Lösungen für zu erzielende Einsparungen konzentriert;

37.

verweist darauf, dass den Haushaltsplänen der europäischen Organe zweckbestimmte Mittel von der Haushaltsbehörde zugewiesen wurden, um einen Zuschuss für die Bediensteten für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel zu finanzieren, wobei es sich hier um eine Maßnahme zum Schutz der Umwelt handelt, die auf eine Initiative von Präsident Barroso zurückgeht; fordert eine aktuelle Übersicht über die Lage beim Parlament;

38.

fordert, dass den innerhalb des Organs verwendeten Finanzbögen, sofern möglich und zweckmäßig, Umwelterklärungen beigefügt werden;

39.

ist der Auffassung, dass die Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen besser angepasst werden müssen, um die Einbeziehung von Umwelt- und Sozialklauseln zu erleichtern, wo immer dies möglich und angemessen erscheint;

Mehrjahresvorhaben und andere Ausgabenpunkte

40.

begrüßt die Vereinbarung über eine Anhebung um 2,6 Millionen EUR zur Finanzierung von 110 jährlichen Besuchern, die die Mitglieder anstatt der gegenwärtigen 100 einladen können; ist der Auffassung, dass es zweckmäßig sein könnte, über etwas Zeit zu verfügen, um die Funktionsweise des neuen Besucherzentrums zu bewerten, ehe eine weitere Aufstockung ins Auge gefasst wird; vertritt die Auffassung, dass die für die Organisation der Besuche zuständigen Dienststellen ebenfalls berücksichtigen sollten, dass die Mitglieder unter Umständen den Wunsch haben, die Besuchergruppen über das Jahr verteilt in verschiedene Größen zu unterteilen;

41.

billigt den Betrag von 3 Millionen EUR, der für die Eröffnung des Besucherzentrums und die Betriebskosten für ein volles Betriebsjahr veranschlagt wird; verweist auf die Notwendigkeit, das erste Jahr auch unter finanziellem Blickwinkel – einschließlich dieser laufenden Kosten – zu bewerten;

42.

nimmt den Beschluss des Präsidiums zur Kenntnis, Zulagen für Amtsträger einzuführen, die sich mit einem Betrag von 400 000 EUR auf den Haushaltsplan auswirken werden; weist jedoch darauf hin, dass die Debatte über den Grundsatz kontrovers geführt wurde; begrüßt in dieser Hinsicht den Umstand, dass Belege vorgelegt werden müssen, damit Zusatzkosten, die ihnen in Wahrnehmung ihrer Amtspflichten entstanden sind, erstattet werden können;

43.

nimmt den Vorschlag des Präsidiums zur Kenntnis, einen Betrag von 2,5 Millionen EUR für das Haus der Europäischen Geschichte für Studien im Anschluss an die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs, der derzeit Gegenstand der Bewertung ist, zu veranschlagen; verweist auf seine letztes Jahr erhobene Forderung nach einer klaren Übersicht über die für das gesamte Projekt veranschlagten Kosten, einschließlich der Verwaltungskosten, spätestens im Stadium des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für das Haushaltsverfahren 2011; verweist ebenfalls auf die mit dem Präsidium in der Vorkonzertierungssitzung im Jahre 2009 erzielte Vereinbarung; hebt hervor, dass im Bericht des Sachverständigenausschusses für das Haus der Europäischen Geschichte elf Punkte aufgelistet werden, die weitere Kosten mit sich bringen: (1) „wissenschaftliches Beratungsorgan, das aus Sachverständigen und Museumsspezialisten besteht“, (2) „institutionelle Abhängigkeit der Institution“, (3) „extensive museumspädagogische Angebote“, (4) „Treffpunkt für junge Wissenschaftler“, (5) „ständige Bewertung“, (6) „vorübergehende Ausstellung und Reiseausstellung“, (7) „relevante Veranstaltungen mit einem europäischen Bezug“, (8) „Eigenveröffentlichungen“, (9) „extensive Online-Angebote“, (10) „Schaffung einer eigenen Museumssammlung“, (11) „ständige Entwicklung von Ausstellungen und der Infrastruktur des Museums“; unterstreicht deshalb, dass die Gesamtkosten dieses Vorhabens so schnell wie möglich ermittelt werden müssen;

Horizontale Fragen

44.

begrüßt nachdrücklich die Einbeziehung einer ersten Analyse zur Ermittlung fester und variabler Kosten in den Haushaltsvoranschlag; erkennt die methodischen Schwierigkeiten an, die dabei auftreten, ist jedoch davon überzeugt, dass diese Konzepte weiter geprüft werden sollten; verweist in dieser Hinsicht darauf, dass es von den zuständigen Gremien eine Antwort auf die Frage erwartet, wie das Konzept einer Haushaltspolitik auf Nullbasis unter Rückgriff auf diese Unterscheidung zwischen festen und variablen Kosten im Rahmen des Haushaltsverfahrens des Parlaments angewandt werden könnte; fordert eine eingehendere Prüfung im Hinblick auf Fixkosten, wobei zwischen ständigen Fixkosten, Fixkosten zu festen Bedingungen und Bereichen zu unterscheiden ist, in denen Einsparungen möglich sind; fordert eine eingehendere Prüfung bei den variablen Kosten, wobei eine klare Verknüpfung zwischen Kosten und Zielvorgaben, Politiken und Aktionen vorzunehmen ist und die Prioritäten nach ihrer Bedeutung zu ermitteln und einzuordnen sind;

45.

verweist darauf, dass die Schwellen für die verschiedenen Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe derzeit für die europäischen Organe strenger sind als die in den einschlägigen europäischen Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten Bestimmungen und dass dieser Umstand zu zusätzlichen Verwaltungskosten und zu einem zusätzlichen Einsatz von Personal führt, die durch eine bessere Angleichung der Schwellen eingespart werden könnten;

46.

unterstützt Aktivitäten mit sozialer, kultureller oder sprachlicher Dimension für das Personal und ihre Familienangehörigen, missbilligt jedoch in diesem Zusammenhang die Gewährung individueller Zuschüsse und ändert dementsprechend die Erläuterungen des einschlägigen Haushaltspostens;

47.

unterstützt mit Nachdruck weitere Bemühungen mit dem Ziel, das Organ besser auf die Bedürfnisse von behinderten Personen auszurichten, sowohl was die notwendigen Änderungen der Infrastruktur als auch was personelle Maßnahmen betrifft;

Abschließende Erwägungen

48.

unterstreicht, dass eine detailliertere Prüfung einzelner Haushaltsposten – einschließlich einer Analyse der Ausführungsraten – vor der Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsplans im Herbst stattfinden sollte; wird daher die endgültigen Haushaltsbeschlüsse zu diesem Zeitpunkt prüfen und fassen;

49.

nimmt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2011 an und verweist darauf, dass die Annahme des Standpunkts des Parlaments zu dem vom Rat geänderten Entwurf des Haushaltsplans entsprechend dem vertraglich festgelegten Abstimmungsverfahren im Oktober 2010 stattfinden wird;

50.

billigt die als Anlage beigefügten gemeinsamen Schlussfolgerungen des Haushaltstrilogs vom 25. März 2010;

*

* *

51.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0087.


Dienstag, 18. Mai 2010
ANLAGE

GEMEINSAME SCHLUSSFOLGERUNGEN DES HAUSHALTSTRILOGS VOM 25. MÄRZ 2010

HAUSHALTSTRILOG

25. März 2010

Schlussfolgerungen

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben die vom Kanzler des Gerichtshofs und von den Generalsekretären des Rechnungshofs, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses in ihrem Schreiben an die Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bekundeten Bedenken über das neue Haushaltsverfahren und insbesondere über den Vermittlungsausschuss zur Kenntnis genommen. Sie empfehlen, dass diese Institutionen aufgefordert werden, ihre Anmerkungen zu den Auswirkungen des Standpunkts des Rates und der Abänderungen des Europäischen Parlaments unmittelbar schriftlich an den Vermittlungsausschuss zu richten.


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