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Document 52010AP0169

    Makrofinanzhilfe für die Ukraine ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine (KOM(2009)0580 – C7-0277/2009 – 2009/0162(COD))
    P7_TC1-COD(2009)0162 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. Mai 2010 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine

    ABl. C 161E vom 31.5.2011, p. 256–257 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.5.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 161/256


    Dienstag, 18. Mai 2010
    Makrofinanzhilfe für die Ukraine ***I

    P7_TA(2010)0169

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine (KOM(2009)0580 – C7-0277/2009 – 2009/0162(COD))

    2011/C 161 E/31

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0580),

    gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0101/2009),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665) und des Addendums zu dieser Mitteilung (KOM(2010)0147),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 17. Mai 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

    gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0058/2010),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    Dienstag, 18. Mai 2010
    P7_TC1-COD(2009)0162

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. Mai 2010 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 388/2010/EU.)


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