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Document 52009PC0670

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2009/472/EG vom 6. April 2009 und über Folgemaßnahmen zu dem Konsultationsverfahren mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens

/* KOM/2009/0670 endg. */

52009PC0670




[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 7.12.2009

KOM(2009)670 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Aufhebung des Beschlusses 2009/472/EG vom 6. April 2009 und über Folgemaßnahmen zu dem Konsultationsverfahren mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens

BEGRÜNDUNG

Da sie der Auffassung war, dass der Staatsstreich in Mauretanien vom 6. August 2008 eine besonders ernste und flagrante Verletzung der wesentlichen Elemente nach Artikel 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens darstellte, hatte die Europäische Union am 15. September 2008 beschlossen, gemäß Artikel 96 des Abkommens Konsultationen mit der Islamischen Republik Mauretanien aufzunehmen.

Im Rahmen dieses Konsultationsverfahrens fand am 20. Oktober 2008 eine Sitzung in Paris statt. Während dieser Sitzung und in den darauf folgenden Monaten musste die Europäische Union feststellen, dass von mauretanischer Seite keine zufriedenstellenden Vorschläge vorgelegt werden konnten, und beschloss, das Konsultationsverfahren abzuschließen, sich aber weiterhin gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft und eine Lösung der Krise zu bemühen.

Mit dem Beschluss des Rates vom 6. April 2009 über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens[1] wurde ein Fahrplan für die schrittweise Wiederaufnahme der Zusammenarbeit (durch geeignete Maßnahmen) festgelegt, dem die Unterzeichnung und Umsetzung einer Vereinbarung über eine einvernehmliche Lösung zur Überwindung der Krise einschließlich der Durchführung transparenter, repräsentativer und glaubwürdiger Präsidentschaftswahlen zugrundeliegt.

Diese einvernehmliche Lösung zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung wurde mit der Unterzeichnung des Abkommens von Dakar zwischen den beiden mauretanischen Konfliktparteien am 4. Juni 2009 in die Praxis umgesetzt. Gemäß den geeigneten Maßnahmen, die angenommen wurden, konnte somit die erste Phase der Wiederaufnahme der Zusammenarbeit eingeleitet werden. Nach der Umsetzung eines Großteils der im Abkommen von Dakar vorgesehenen Maßnahmen und den Präsidentschaftswahlen vom 18. Juli 2009 wurde der Übergang zur nächsten Phase der Wiederaufnahme der Zusammenarbeit genehmigt. Wie im genannten Beschluss vorgesehen, wurde vom 5. bis 7. Oktober 2009 eine gemeinsame Kontroll-Mission der EU-Präsidentschaft und der Kommission nach Mauretanien entsandt, um die Lage vor Ort zu beurteilen und dann anhand der Ergebnisse die Möglichkeit einer vollständigen Wiederaufnahme der Zusammenarbeit und die weitere Vorgehensweise auf der Grundlage des Beschlusses des Rats zu prüfen.

Die Feststellungen der Mission stimmen mit der Auffassung der internationalen Gemeinschaft überein und bestätigen, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Mauretanien vollständig wiederhergestellt ist und damit gemäß dem Beschluss vom 6. April 2009 die Voraussetzung für die uneingeschränkte Wiederaufnahme der Zusammenarbeit gegeben ist.

Wie bereits aus der Beurteilung der Internationalen Mauretanien-Kontaktgruppe hervorgeht besteht allerdings noch Handlungsbedarf in Zusammenhang mit einem Kapitel des Abkommens von Dakar, das nach den Präsidentschaftswahlen die Aufnahme eines alle Parteien einschließenden Dialogs auf nationaler Ebene vorsieht. Dieses Kapitel gehört zu den vertrauensbildenden Maßnahmen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden und den Abschluss des Abkommens von Dakar ermöglichten. Dieser Dialog, der die Stabilität des Landes stärken soll, wurde jedoch noch nicht eingeleitet und muss möglicherweise erst durch die internationale Gemeinschaft angestoßen werden. Auch die Lösung bestimmter Probleme, die für den Staatsstreich vom 6. August 2008 mitverantwortlich waren, steht offensichtlich noch aus: Dies gilt insbesondere für die ausgewogene Verteilung der Befugnisse, die Reform der Institutionen, die Rolle der Streitkräfte, die Stärkung der Demokratie und die verantwortungsvolle Regierungsführung. .

Daher muss eine Maßnahme, die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 6. April durchgeführt werden soll, in jedem Fall die Einführung eines intensivierten, politischen Dialogs zwischen der EU und Mauretanien umfassen, der die Stabilität des Landes, Fortschritte bei der Staatsführung und die Einführung eines alle Parteien umfassenden Dialogs auf nationaler Ebene im Einklang mit Kapitel 4.VII des Abkommens von Dakar unterstützt. Dieser intensivierte politische Dialog wird gemäß Artikel 8 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens durchgeführt.

Aus den vorstehend dargelegten Gründen schlägt die Kommission dem Rat vor, den Beschluss des Rates 2009/472/EG vom 6. April 2009 aufzuheben und den beigefügten Beschluss gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens an seiner Stelle anzunehmen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Aufhebung des Beschlusses 2009/472/EG vom 5. April 2009 und über Folgemaßnahmen zu dem Konsultationsverfahren mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, geändert durch das am 25. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen (nachstehend „AKP-EG-Abkommen“ genannt), insbesondere auf Artikel 96,

gestützt auf das interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Abkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren[2], insbesondere auf Artikel 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Islamische Republik Mauretanien hat gemäß den geeigneten Maßnahmen, die im Beschluss 2009/472/EG des Rates vom 6. April 2009 über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens[3] festgelegt sind, eine einvernehmliche Lösung zur Überwindung der Krise umgesetzt.

(2) In der Islamischen Republik Mauretanien wurde die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt.

(3) Um die Stabilität des Landes zu gewährleisten und neue Verstöße gegen die wesentlichen Elemente gemäß Artikel 9 des AKP-EG-Abkommens zu verhindern, sollte ein alle Parteien umfassender Dialog auf nationaler Ebene gefördert und folglich die Zusammenarbeit wiederaufgenommen werden.

(4) Daher sollte der Beschluss 2009/472/EG aufgehoben und ein politischer Dialog mit der Islamischen Republik Mauretanien aufgenommen werden, der die Stärkung der Demokratie, die Vermeidung verfassungswidriger Regierungswechsel, die Unterstützung der Reform der Institutionen und der Streitkräfte, eine in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht verantwortungsvolle Staatsführung, die Stärkung des Rechtsstaats und der Menschenrechte sowie eine ausgewogene Aufteilung der Aufgaben der Institutionen und der Befugnisse zum Ziel hat –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschlusses 2009/472/EG vom 6. April 2009 über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens wird aufgehoben.

Artikel 2

Der politische Dialog mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 8 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens wird in der im beigefügten Schreiben vorgesehenen Form geführt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er ist ab dem Tag seiner Annahme durch den Rat 24 Monate lang gültig. Er kann gegebenenfalls aufgrund der Ergebnisse von Kontrollmissionen der Europäischen Union überprüft werden.

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Brüssel, den […]

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

Entwurf eines Schreibens

Sehr geehrter Herr Präsident,

mit großer Befriedigung konnten wir feststellen, dass nach der Umsetzung eines Großteils der im Abkommen von Dakar vorgesehenen Maßnahmen und Ihrer Einsetzung in das höchste Amt des Staates in Mauretanien die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt wurde. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Islamischen Republik Mauretanien daher in vollem Umfang wieder aufgenommen werden kann.

Gemäß Artikel 4-vii des Rahmenabkommens von Dakar haben sich die Vertreter der verschiedenen politischen Lager, die das Abkommen unterzeichnet haben, zur Fortsetzung und Intensivierung eines alle Parteien umfassenden Dialogs auf nationaler Ebene verpflichtet, der die Konsolidierung der nationalen Aussöhnung und der Demokratie zum Ziel hat. Obwohl die Dialogbereitschaft der verschiedenen Parteien an sich schon ein ermutigendes Zeichen ist, wäre es, wie bereits von den Mitgliedern der Internationalen Kontaktgruppe auf ihrer letzten Sitzung vom 10. September 2009 dargelegt wurde, wünschenswert, dass dieser Dialog nun in die Praxis umgesetzt wird. Es liegt auf der Hand, dass einige der grundlegenden Probleme, die zu den genannten Ursachen des Staatsstreichs vom 6. August 2008 gehören, noch nicht gelöst sind. Folgenden im Abkommen von Dakar aufgeführten Themen, mit denen sich der Dialog unter anderem befassen soll, messen wir besondere Bedeutung bei: die Stärkung der Demokratie, die Vermeidung verfassungswidriger Regierungswechsel, die Reform der Institutionen und die Rolle der Streitkräfte, eine in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht verantwortungsvolle Staatsführung, die Stärkung des Rechtsstaats und der Menschenrechte sowie größere Ausgewogenheit in Bezug auf Institutionen und Befugnisse. Die in Mauretanien aufgetretenen Sicherheitsbedrohungen zeigen, dass auch die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität Gegenstand des Dialogs sein könnte.

Diese und alle anderen Themen, die die Stabilität Ihres Landes betreffen, sind für die Europäische Union von großem Interesse. Aufgrund dieses gemeinsamen Interesses und der Bedeutung, die der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung in Mauretanien beizumessen ist, schlagen wir vor, den politischen Dialog zwischen Mauretanien und der Union nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens intensiver und regelmäßiger zu führen und stärker zu strukturieren. Die Modalitäten und das Mandat für diesen Dialog sollten einvernehmlich von ihrer Regierung und den Leitern der diplomatischen Missionen der EU in der Islamischen Republik Mauretanien vereinbart werden.

Ein vorrangiges Ziel dieses Dialogs ist, wie bereits erwähnt, die Förderung eines alle Parteien einbeziehenden Dialogs auf nationaler Ebene. Unserer Ansicht nach könnten alle Vorbehalte und Schwierigkeiten, die diesem Dialog entgegenstehen, ausgeräumt werden, wenn sich die verschiedenen mauretanischen Parteien nicht länger mit den Streitigkeiten und Forderungen der jüngsten Vergangenheit befassen, sondern ihre Gespräche stärker auf die Zukunft ausrichten würden.

Die Europäische Union wird daher Mauretanien bei der Bewältigung der sozioökonomischen und politischen Schwierigkeiten unterstützen, mit denen das Land aufgrund der lang andauernden Krise konfrontiert ist, in die es durch den Staatsstreich vom August 2008, die weltweite Wirtschaftskrise, neue Bedrohungen für die Sicherheit und die Gefahr des Terrorismus gestürzt wurde.

Mit vorzüglicher Hochachtung.

Geschehen zu Brüssel, am

Für die Europäische Kommission | Für den Rat der Europäischen Union |

[1] Beschluss 2009/472/EG, ABl. L 156 vom 19. Juni 2009.

[2] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 376.

[3] ABl. L 156 vom 19.6.2009, S. 26.

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