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Document 52009PC0287

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits durch die Europäische Gemeinschaft

    /* KOM/2009/0287 endg. */

    52009PC0287

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits durch die Europäische Gemeinschaft /* KOM/2009/0287 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 22.6.2009

    KOM(2009) 287 endgültig

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    über den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits durch die Europäische Gemeinschaft

    BEGRÜNDUNG

    1. Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits wurde am 10. November 1999 unterzeichnet. Vor einigen Jahren übermittelte die Kommission dem Rat einen Vorschlag für den Abschluss des Abkommens. Wegen der Menschenrechtslage beschloss der Rat jedoch, auch das Europäische Parlament um Stellungnahme zu bitten.

    2. Das Parlament hat das Abkommen erst im April dieses Jahres befürwortet. Seit 1999 haben jedoch zwei Erweiterungen stattgefunden und sind weitere Sprachen als EU-Amtssprachen anerkannt worden. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission musste daher aktualisiert werden, um den neuen Amtssprachen der Gemeinschaft Rechnung zu tragen. Zur Änderung des Abkommens hinsichtlich der verbindlichen Sprachfassungen ist ein Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Turkmenistan vorgesehen, mit dem Turkmenistan die neuen Sprachfassungen genehmigt.

    3. Die Kommission schlägt daher dem Rat vor, das Interimsabkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu schließen.

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    über den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits durch die Europäische Gemeinschaft

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1,

    auf Vorschlag der Kommission[1],

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[2],

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des am 25. Mai 1998 in Brüssel unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits muss das am 10. November 1999 in Brüssel unterzeichnete Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt werden.

    (2) Artikel 31 des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen sollte durch Abschluss des [Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Turkmenistan zur Änderung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits hinsichtlich der verbindlichen Sprachfassungen] geändert werden, um den seit der Unterzeichnung dieses Abkommens hinzugekommenen Amtssprachen der Gemeinschaft Rechnung zu tragen –

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits mit seinen Anhängen, dem Protokoll und den Erklärungen sowie der [Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Turkmenistan zur Änderung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits hinsichtlich der verbindlichen Sprachfassungen], mit dem Artikel 31 des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen geändert wird, werden im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt.

    Diese Texte sind diesem Beschluss beigefügt.

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, den Briefwechsel im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen.

    Artikel 3

    Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 32 des Interimsabkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Europäischen Gemeinschaft vor.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

    Geschehen zu Brüssel am

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    ANHANG

    Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Turkmenistan zur Änderung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits hinsichtlich der verbindlichen Sprachfassungen

    A. Schreiben der Gemeinschaft

    Herr Botschafter,

    das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits wurde am 10. November 1999 unterzeichnet.

    In Artikel 31 des Interimsabkommens sind als verbindliche Fassungen dieses Abkommens die dänische, deutsche, englische, finnische, französische, griechische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische, spanische und turkmenische Sprachfassung festgelegt worden.

    Da sich seit der Unterzeichnung des Interimsabkommens die Zahl der Amtssprachen der Organe der Europäischen Gemeinschaft – insbesondere infolge des Beitritts von 12 neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union – erhöht hat, müssen als verbindliche Fassungen des Interimsabkommens auch die bulgarische, estnische, irische, lettische, litauische, maltesische, polnische, rumänische, slowakische, slowenische, tschechische und ungarische Sprachfassung des Interimsabkommens festgelegt werden und muss Artikel 31 des Interimsabkommens entsprechend geändert werden.

    Diese hinzugekommenen Sprachfassungen sind diesem Schreiben beigefügt.

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen würden, dass Turkmenistan die beigefügten Sprachfassungen als verbindliche Sprachfassungen des Interimsabkommens genehmigt und der entsprechenden Änderung von Artikel 31 des Interimsabkommens zustimmt.

    Diese Übereinkunft tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.

    Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

    Für die Europäische Gemeinschaft

    B. Schreiben Turkmenistans

    Herr Generaldirektor,

    ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens [vom …] und der beigefügten Sprachfassungen des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits zu bestätigen, das wie folgt lautet:

    „[Text des Schreibens der Gemeinschaft kopieren]“

    Ich darf Ihnen mitteilen, dass Turkmenistan die diesem Schreiben beigefügten Sprachfassungen als verbindliche Sprachfassungen des Interimsabkommens genehmigt und der entsprechenden Änderung von Artikel 31 des Interimsabkommens zustimmt.

    Wie in Ihrem Schreiben vorgesehen, tritt diese Übereinkunft am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.

    Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

    Für Turkmenistan

    [1] ABl. C vom , S. .

    [2] ABl. C vom , S. .

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