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Document 52009IP0165

    Umsetzung der Strukturfonds-Verordnung 2007: Ergebnisse der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und operationelle Programme Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Umsetzung der Verordnung für die Strukturfonds 2007 - 2013: Ergebnisse der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und operationelle Programme (2008/2183(INI))

    ABl. C 117E vom 6.5.2010, p. 79–84 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 117/79


    Dienstag, 24. März 2009
    Umsetzung der Strukturfonds-Verordnung 2007: Ergebnisse der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und operationelle Programme

    P6_TA(2009)0165

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Umsetzung der Verordnung für die Strukturfonds 2007 - 2013: Ergebnisse der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und operationelle Programme (2008/2183(INI))

    2010/C 117 E/13

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Mai 2008 zu den Ergebnissen der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und Programme im Programmplanungszeitraum 2007-2013 (KOM(2008)0301),

    in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (1) (Allgemeine Verordnung zum EFRE, zum ESF und zum Kohäsionsfonds),

    in Kenntnis der Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft (2) (Strategische Kohäsionsleitlinien),

    in Kenntnis der Ergebnisse der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und Programme 2007-2013 – Merkblätter nach Mitgliedstaat,

    in Kenntnis des vierten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273) („Vierter Kohäsionsbericht“),

    in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf bestimmte Vorschriften zur Finanzverwaltung (KOM(2008)0803),

    in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf die Förderfähigkeit der Ausgaben für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Bereich Wohnungsbau (KOM(2008)0838),

    in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 über den Europäischen Sozialfonds zwecks Aufnahme weiterer Kosten, die für eine Beteiligung des ESF in Betracht kommen (KOM(2008)0813),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2008 zu Governance und Partnerschaft auf nationaler und regionaler Ebene und die Grundlage für Vorhaben im Bereich der Regionalpolitik (3),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0108/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass die Kommission die vorstehend erwähnte Mitteilung auf der Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über nationale strategische Referenzrahmen und operationelle Programme veröffentlicht hat,

    B.

    in der Erwägung, dass sich die Gemeinschaft gemäß Artikel 158 des Vertrags im Hinblick auf die Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts das Ziel setzt, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich ländlicher Gebiete, zu verringern,

    C.

    in der Erwägung, dass sich im Zuge der letzten beiden Erweiterungen der Europäischen Union die regionalen Unterschiede in der Gemeinschaft beträchtlich vergrößert haben, womit man sich in angemessener Weise befassen muss, um eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der Gemeinschaft zu fördern,

    D.

    in der Erwägung, dass die letzten Kohäsionsberichte auf eine Tendenz zur Verstärkung der territorialen Disparitäten sowohl zwischen den EU-Regionen als auch innerhalb der Regionen hinweisen, wobei diese Disparitäten durch Erscheinungen wie räumliche Segregation, die zum Entstehen einer bestimmten Art von Ghettos geführt haben, sowie den anhaltenden Niedergang bestimmter, vorwiegend landwirtschaftlich geprägter abgelegener ländlicher Gebiete gekennzeichnet sind,

    E.

    in der Erwägung, dass der Rat im Oktober 2006 die vorstehend erwähnten strategischen Kohäsionsleitlinien als einen indikativen Rahmen für die Mitgliedstaaten für die Vorbereitung der nationalen strategischen Referenzrahmen und operationellen Programme für den Zeitraum 2007-2013 angenommen hat,

    F.

    in der Erwägung, dass sich die drei Prioritäten, die in den strategischen Kohäsionsleitlinien festgelegt werden, auf die Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investitionen und Arbeitskräfte, die Verbesserung des Wissens und der Innovation für Wachstum und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beziehen,

    G.

    in der Erwägung, dass die Umsetzung dieser Prioritäten in operationellen Programmen die Regionen in die Lage versetzen sollte, die Herausforderungen der Globalisierung sowie des strukturellen, demografischen und Klimawandels zu bewältigen und die nachhaltige Entwicklung zu stärken,

    H.

    in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die vorstehend erwähnten Prioritäten auf sehr unterschiedliche Weise in ihren operationellen Programmen umgesetzt haben, je nachdem, welche regionalen Entwicklungsziele, welche Konvergenz oder regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in jeder einzelnen Region gegeben sind,

    I.

    in der Erwägung, dass die allgemeine Verordnung über den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union vor dem 1. Mai 2004 beigetreten sind, verpflichtet hat, 60 % der Gesamtausgaben für das Ziel „Konvergenz“ und 75 % für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ für Prioritäten im Zusammenhang mit der Strategie von Lissabon zu reservieren, und den Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 oder später beigetreten sind, geraten wurde, diesem Beispiel zu folgen,

    J.

    in der Erwägung, dass Nachhaltigkeit, die Vermeidung jeglicher Diskriminierung, eine gute Governance und die Anwendung des Partnerschaftsprinzips zusammen mit einer starken institutionellen und administrativen Fähigkeit für die erfolgreiche Umsetzung der Kohäsionspolitik entscheidend sind,

    K.

    in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik stark und flexibel genug sein muss, damit sie eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der Union spielen kann, den Auswirkungen der derzeitigen weltweiten Wirtschaftskrise entgegenzuwirken,

    1.

    erkennt die Bemühungen an, die alle Mitgliedstaaten unternommen haben, um die drei Prioritäten, die in den strategischen Kohäsionsleitlinien festgelegt sind und den Zielen der Agenda von Lissabon entsprechen, in ihre operationellen Programme einzubeziehen;

    2.

    stellt fest, dass der neue Programmplanungszeitraum in vielen Mitgliedstaaten nur recht langsam angelaufen ist, was die wirksame Verwendung der Mittel gefährden könnte; äußert allerdings seine Zuversicht, dass die während des Prozesses der Aushandlung und Genehmigung von operationellen Programmen gegebenen Zusagen zum Wohle der Regionen und der Union als Ganzem eingehalten werden;

    Verminderung regionaler Ungleichheiten

    3.

    stellt fest, dass die Mitgliedstaaten entschlossen sind, sich mit spezifischen territorialen Bedürfnissen zu befassen, die sich aus ihrer geografischen Lage und ihrer wirtschaftlichen und institutionellen Entwicklung ergeben, indem sie Strategien aufstellen, um intraregionale und interregionale Ungleichgewichte abzubauen; erinnert in diesem Zusammenhang an die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Maßnahmen, um sich mit den besonderen entwicklungspolitischen Herausforderungen der Regionen mit besonderen geografischen Merkmalen, wie zum Beispiel Bergregionen, Inselregionen, Regionen in äußerster Randlage, abgelegene Grenzstädte, Entvölkerungsprozessen ausgesetzte Regionen und Grenzregionen, zu befassen; betont erneut die Tatsache, dass die umweltfreundliche wirtschaftliche Entwicklung sowie die Verminderung regionaler Ungleichheiten weiterhin die Hauptziele der Regionalpolitik der Europäischen Union sind;

    4.

    bedauert, dass die Prinzipien der Nachhaltigkeit, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der Partnerschaft in zahlreichen nationalen strategischen Referenzrahmen und operationellen Programmen nur unzureichend umgesetzt und dokumentiert sind; kritisiert, dass die Kommission operationelle Programme mit solchen Defiziten dennoch genehmigt hat und nicht auf Nachbesserungen vonseiten der Mitgliedstaaten oder der Regionen bestanden hat;

    5.

    weist darauf hin, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass die Konvergenz zwischen den Ländern eine Vertiefung des Gefälles zwischen den Regionen und innerhalb einzelner Regionen verdecken kann; stellt darüber hinaus fest, dass diese Disparitäten zwischen den Regionen und innerhalb der Regionen in mehrfacher Hinsicht zu beobachten sind, sei es bei der Beschäftigung, der Produktivität, den Einkommen, dem Bildungsniveau oder der Innovationsfähigkeit; betont auch die Bedeutung der territorialen Dimension des Zusammenhalts bei der Überwindung dieser Probleme;

    Kohäsionspolitik als Instrument zur Erreichung der Agenda von Lissabon

    6.

    würdigt die Bemühungen, die von den nationalen Behörden unternommen wurden, um sicherzustellen, dass die durchschnittliche Zuweisung von Mitteln für die Erreichung der Agenda von Lissabon 65 % der verfügbaren Mittel in den unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen und 82 % in den unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen ausmacht, was sogar mehr ist, als ursprünglich gefordert wurde;

    7.

    ist fest davon überzeugt, dass in diesem Bereich weit mehr Investitionen notwendig sind; ist der Auffassung, dass angesichts der Halbzeitüberprüfung der Umsetzung der Strukturfonds für diese Ziele strengere EU-Leitlinien festgelegt und zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen, und insbesondere, dass mindestens 5 % der Strukturfondsmittel zur Verbesserung der Energieeffizienz des bereits vorhandenen Wohnraums eingesetzt werden sollten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Schlussfolgerungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 9. und 10. Oktober 2008 zum Thema Energieeffizienz Maßnahmen folgen zu lassen; weist mit Nachdruck auf die Schlüsselrolle und das Entwicklungspotenzial erneuerbarer Energien für die Regionen der Europäischen Union hin, sowohl was die Schaffung von Arbeitsplätzen als auch die Förderung einer nachhaltigen lokalen Entwicklung betrifft;

    8.

    bestärkt die Regionen in ihren Bemühungen, die Ziele von Lissabon durch vollumfängliche und effektive Umsetzung ihrer operationellen Programme zu erreichen; fordert die Kommission auch auf, ihre Umsetzung streng zu überwachen, um die Umsetzung der Ziele in die Praxis sicherzustellen, und das Parlament über etwaige Probleme zu unterrichten;

    9.

    hält die für die transeuropäischen Energienetze vorgesehenen Mittel für unzureichend, da diese Netze für die Vollendung des Energiebinnenmarktes von wesentlicher Bedeutung sind;

    10.

    erinnert daran, dass Klein- und Kleinstunternehmen, insbesondere Handwerksbetriebe, durch ihren bedeutenden Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung eine wichtige Rolle für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt spielen; fordert daher, dass eine aktive Politik umgesetzt wird, mit der alle Formen der Innovation in diesen Unternehmen unterstützt werden, und fordert die Kommission außerdem auf, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, dem öffentlichen Sektor, den Schulen und den Hochschulen zu schaffen, damit regionale Innovationscluster im Sinne der Strategie von Lissabon entstehen;

    Antwort auf Globalisierung und strukturellen Wandel

    11.

    würdigt die Tatsache, dass alle Mitgliedstaaten einen beträchtlichen Teil ihrer finanziellen Gesamtzuweisungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Innovation, in die Entwicklung einer wissensgestützten Dienstleistungswirtschaft und in die Förderung des Unternehmertums und Unterstützungsdienste für Unternehmen sowie dafür verwendet haben, Unternehmen und Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, sich an neue Bedingungen anzupassen; stellt fest, dass die Sicherstellung der Zugänglichkeit für die meisten der unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen der Union weiterhin ein großes Problem darstellt, da in ihnen ein Mangel an Verkehrsinfrastruktur herrscht;

    12.

    ist der Auffassung, dass die Industriepolitik über die Strukturfonds unterstützt werden muss, um die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der Union zu erhöhen; unterstützt daher die Priorität im Rahmen der Kohäsionspolitik, insbesondere das Unternehmenspotenzial der KMU zu erschließen;

    Demographischer Wandel und integrativere Arbeitsmärkte

    13.

    beglückwünscht die Mitgliedstaaten zu ihren Bemühungen, Investitionen Vorrang einzuräumen, durch die die Erwerbsbeteiligung verbessert, die Chancengleichheit gewährleistet und daher die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und des Programms PROGRESS 2007-2013 geförderten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung und zur Verbesserung der Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen; würdigt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in ihren durch den Europäischen Sozialfonds finanzierten Programmen, durch die Fähigkeiten verbessert sowie die Armut und die soziale Ausgrenzung bekämpft werden sollen; unterstreicht, wie wichtig und notwendig es angesichts der sich verstärkenden Wirtschaftskrise ist, die Anstrengungen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung fortzusetzen und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen in allen Phasen der Umsetzung und Bewertung der Kohäsionspolitik zu berücksichtigen;

    14.

    unterstützt das von der Kommission eingeführte „Partnerschaftsprinzip“ in der Kohäsionspolitik und fordert die Kommission auf, lokale und nationale Frauenorganisationen in allen Phasen der Verhandlung und der Umsetzung einzubinden;

    Antwort auf die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung, des Klimawandels und der Energie

    15.

    ist der Auffassung, dass Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung von Energieeffizienz in alle operationellen Programme aufgenommen werden sollten, und würdigt das Engagement, das die Mitgliedstaaten gezeigt haben, sich mit diesen Themen zu befassen, indem sie etwa ein Drittel des Gesamthaushalts der Kohäsionspolitik ihnen zugewiesen haben; ist allerdings der Auffassung, dass die spezifischen Zuweisungen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung der Energieeffizienz nicht ausreichen, um den tatsächlichen Bedarf zu befriedigen;

    16.

    vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung von Wettbewerbspolen im Rahmen der Strukturfonds entscheidend ist, da sie ein großes Potenzial für die Schaffung von gut bezahlten Arbeitsplätzen und für die Schaffung von Wirtschaftswachstum bieten, aber auch zur Verringerung des Drucks auf große städtische Ballungsgebiete; begrüßt in diesem Zusammenhang die Fortführung des Urban-Programms in der Überzeugung, dass der Wiederbelebung städtischer Gebiete und der Modernisierung bzw. Sanierung städtischer Infrastruktur Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;

    17.

    betont, dass gemäß den für die Strukturfonds geltenden Regelungen die Mitgliedstaaten und die Kommission dafür zu sorgen haben, dass bei diesen Fonds in allen Durchführungsphasen die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Integration des Gender-Aspekts gefördert wird;

    18.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bürger, die Gebietskörperschaften und die nichtstaatlichen und Frauenorganisationen umfassend über die Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, die für sämtliche Projekte im Rahmen des Programmplanungszeitraums 2007-2013 zur Verfügung stehen, insbesondere in Bezug auf Informationen über besondere Programme, die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus Strukturfondsmitteln, die Vorschriften über die Kofinanzierung, die Vorschriften über die Erstattung und darüber, wo die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu finden sind;

    19.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, nichtstaatliche Organisationen und insbesondere Organisationen, die Frauen, welche sich in einer wirtschaftlich benachteiligten Lage befinden, Migrantinnen, Angehörige ethnischer Minderheiten, Frauen mit Behinderungen, Frauen, die unterhaltsberechtigte Personen versorgen müssen, und Frauen, die Opfer von Gewalt oder Folter sind, unterstützen, nicht durch übermäßige Verwaltungshürden davon abzuhalten, die Finanzierung von Projekten zu beantragen;

    20.

    stellt fest, dass es beträchtliche Unterschiede zwischen der Art und Weise gibt, wie die EU-15- und die EU-12-Mitgliedstaaten Mittel für den Bereich des Umweltschutzes vorgesehen haben, und erkennt an, dass die neuen Mitgliedstaaten wesentlich mehr Mittel aufwenden müssen, um die Ziele der Union im Bereich Umweltschutz, Klima und biologische Vielfalt zu erreichen, die im gemeinschaftlichen Besitzstand festgelegt sind;

    21.

    betont die Notwendigkeit, die Fähigkeit zur Kooperation und wirksamen Ausschöpfung der bereit gestellten Fördergelder mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, wie Austausch bewährter Verfahrensweisen, Informationskampagnen, gemeinsame Aktionen, Austausch neuer Technologien und Entwicklung von Partnerschaften, zu stärken, was zu einer effizienten Durchführung der laufenden Kooperationsprogramme und insbesondere zu einer Erhöhung der Absorptionsfähigkeit der neuen Mitgliedstaaten beitragen dürfte;

    22.

    vertritt die Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten in Zeiten der Wirtschaftskrise das Konzept der Erzielung von Synergien zwischen dem Umweltschutz und der Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß den strategischen Kohäsionsleitlinien zunutze machen und mehr Mittel für Projekte bereitstellen sollten, die eine umweltfreundliche Wirtschaft, umweltfreundliche Arbeitsplätze und umweltfreundliche Investitionen fördern;

    Stärkung einer Governance auf mehreren Ebenen und Partnerschaft

    23.

    ist der Auffassung, dass eine Governance auf mehreren Ebenen und das Partnerschaftsprinzip Schlüsselelemente der Legitimität operationeller Programme, ihrer Transparenz und ihrer Wirksamkeit während der Programmierungsphase und insbesondere während des Umsetzungsprozesses sind; begrüßt deshalb die Bemühungen, die von allen Mitgliedstaaten je nach ihren spezifischen institutionellen Rahmen und Traditionen unternommen wurden, um das Partnerschaftsprinzip in ihren Programmen für den laufenden Zeitraum im Einklang mit Artikel 11 der allgemeinen Verordnung für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds zu stärken; empfiehlt insbesondere den neuen Mitgliedstaaten, die über wenig Erfahrung beim Aufbau wirksamer Partnerschaften verfügen, das Partnerschafts- und Transparenzprinzip bei der Umsetzung der operativen Programme stetig zu stärken;

    24.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erstattung der Kosten für bereits umgesetzte Projekte nicht übertrieben lang hinauszuzögern, und weist darauf hin, dass die durch diese Vorgehensweise häufig verursachte Zahlungsunfähigkeit die Zahlungsempfänger, bei denen es sich überwiegend um Gemeindeverwaltungen und gemeinnützige Organisationen handelt, daran hindert, weitere Projekte in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich durchzuführen;

    25.

    erinnert daran, dass die Verzögerungen bei der Durchführung der Strukturpolitik unter anderem auf zu strenge Verfahren zurückzuführen sind und dass es deshalb notwendig ist, diese Verfahren zu vereinfachen und eine eindeutige Aufteilung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften festzulegen;

    26.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, schon in der Phase der Planung der nationalen strategischen Referenzrahmen eng mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten, um eine optimale Umsetzung der nationalen Strategien zu gewährleisten und den Idealen, die einer Governance auf mehreren Ebenen zugrunde liegen, voll und ganz gerecht zu werden;

    27.

    unterstreicht die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften zu fördern, um die Effizienz von Investitionen zu erhöhen und damit die Umsetzung zahlreicher vorrangiger Projekte zu ermöglichen;

    28.

    stellt fest, dass eine Bewertung der Koordinierung und Komplementarität der Strukturfondsprogramme mit den Programmen zur Entwicklung der ländlichen Räume erforderlich ist; weist darauf hin, dass die Erfahrung vor Ort nahe legt, dass Synergien zwischen den beiden Programmen nicht ausreichend genutzt werden;

    Aufbau institutioneller Fähigkeiten

    29.

    würdigt die Tatsache, dass die Bedeutung der Stärkung institutioneller und administrativer Fähigkeiten für die wirksame Umsetzung einer staatlichen Politik und für die Verwaltung von EU-Mitteln immer mehr ins Bewusstsein rückt; fordert beträchtliche Anstrengungen in allen unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen zur Stärkung der institutionellen Fähigkeiten und zur Steigerung der Professionalität öffentlicher Behörden;

    30.

    betont die Notwendigkeit, im Rahmen der Kohäsionspolitik gezielt auch ländlichen Gebieten Aufmerksamkeit zu widmen, da sich der territoriale Zusammenhalt nur durch eine ausgewogene städtisch-ländliche Entwicklung erreichen lässt;

    Mainstreaming erfolgreicher Politiken, Stärkung des Wissens und Verbreitung bewährter Praktiken

    31.

    würdigt insbesondere die Einbeziehung der Ergebnisse der Gemeinschaftsinitiativen URBAN und EQUAL in die operationellen Programme für den Zeitraum 2007-2013 durch die neuen Mitgliedstaaten; billigt die Bemühungen, die die Mitgliedstaaten unternommen haben, um integrierte Pläne für eine nachhaltige Stadtentwicklung aufzustellen, da Gemeinden und Städte Sitz von Unternehmen sind, die für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen verantwortlich sind; ist darüber hinaus der Auffassung, dass das volle Potenzial der Programme für europäische territoriale Zusammenarbeit wie auch der Instrumente Jessica, Jaspers, Jeremie und Jasmine ausgeschöpft werden sollte, um die Entwicklung zu beschleunigen und höhere Wachstumsraten zu erreichen;

    32.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, bei allen Strukturfondsprojekten die Auswirkungen auf Frauen sowie den Gender-Aspekt zu berücksichtigen;

    Fazit

    33.

    ist der Überzeugung, dass darüber, wie die Mitgliedstaaten beschlossen haben, den durch die strategischen Kohäsionsleitlinien zur Verfügung gestellten Rahmen bei der Aufstellung ihrer nationalen strategischen Referenzrahmen und operationellen Programme umzusetzen, keine Werturteile abgegeben werden können; würdigt die Tatsache, dass alle Mitgliedstaaten in allen Phasen beträchtliche Bemühungen im Kontext ihrer spezifischen Bedürfnisse und Beschränkungen unternommen haben, um die Prioritäten der Kohäsionspolitik zu erreichen;

    34.

    vertritt die Ansicht, dass Transparenz bei den Verfahren der Mittelvergabe neben der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und der Förderung des Zugangs potenzieller Empfänger von Mitteln der Strukturfonds zu einschlägigen Informationen wichtige Voraussetzungen für die Erreichung der übergeordneten Ziele der Kohäsionspolitik sind;

    35.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verfahren zu stärken, die sie eingerichtet haben um sicherzustellen, dass ein vollständig operationeller integrierter Ansatz bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik verfolgt wird, wodurch gewährleistet wird, dass alle Aspekte jedes einzelnen operationellen Programms ausreichend berücksichtigt werden;

    36.

    bestärkt die Kommission in ihren Bemühungen sicherzustellen, dass sich die Mitgliedstaaten wirksamer Kontrollsysteme bedienen, damit sie in der Lage sind, Gemeinschaftsmittel nach einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung zu verwalten;

    37.

    stellt fest, dass die derzeitige Weltwirtschaftskrise eine neue Situation in allen Mitgliedstaaten geschaffen hat, die eine Neubewertung und die mögliche Anpassung von Investitionsprioritäten erfordert; begrüßt die oben erwähnten Vorschläge der Kommission zur Anpassung der Verordnungen, um den Bedürfnissen der Union unter diesen außergewöhnlichen Umständen Rechnung zu tragen, und bekräftigt seine Ansicht, dass die Kohäsionspolitik eine zentrale Rolle für den Wirtschaftsaufschwung im gesamten Gebiet der Union spielt; lehnt folglich jeden Versuch der Renationalisierung der Politik ab;

    *

    * *

    38.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.

    (2)  ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.

    (3)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0492.


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