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Document 52009DC0310

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Finanzinformationen über die Europäischen Entwicklungsfonds

/* KOM/2009/0310 endg. */

52009DC0310

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Finanzinformationen über die Europäischen Entwicklungsfonds /* KOM/2009/0310 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 29.6.2009

KOM(2009) 310 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Finanzinformationen über die Europäischen Entwicklungsfonds

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Finanzinformationen über die Europäischen Entwicklungsfonds

Vorwort

Gemäß den Vereinbarungen von 1979 wird diese Unterlage im Rahmen des Haushaltsverfahrens dem Entwurf des Haushaltsplans 2010 als Anlage beigefügt.

Im Einklang mit Artikel 7 des Internen Abkommens[1] und Artikel 57 Absätze 3 und 4 der Finanzregelung[2] präsentiert die Kommission in dieser Mitteilung – unter Berücksichtigung der Voraussagen der Europäischen Investitionsbank (EIB) für die Investitionsfazilität – ihre Schätzungen in Bezug auf die Mittelbindungen, die Auszahlungen und den Abruf von Beiträgen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010.

Wie in den Vorjahren gibt diese Unterlage Aufschluss über:

- den Stand der Ausführung der EEF (8. bis 10. EEF) am 31.12.2008;

- die Ausführungsprognosen für das laufende Haushaltsjahr;

- die Ausgabenschätzungen für das Haushaltsjahr 2010.

Zur Finanzierung der EEF werden die Beiträge für die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Instrumente des 9. und 10. EEF (Investitionsfazilität und Zinsvergütungen) von den Mitgliedstaaten direkt an die EIB gezahlt. Für alle anderen Instrumente einschließlich der ehemals von der EIB verwalteten Instrumente (Risikokapital und Zinsvergütungen) werden sie an die Kommission überwiesen.

Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Mittelbindungen und Auszahlungen in dieser Mitteilung als „Bruttobeträge“ angegeben, d. h. ohne Rücksicht auf später aufgehobene Mittelbindungen und wieder eingezogene Beträge. Nach dieser Methode wird auch beim Gesamthaushaltsplan der Union verfahren.

Einleitung

Die Kommission und die EIB haben ihre Vorausschätzungen für die Mittelbindungen und Auszahlungen in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 für jeden der AKP-Staaten[3] und für die ÜLG[4] aktualisiert. Der Vorausschätzung der Auszahlungen wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt, um einerseits die Mitgliedstaaten bei einer möglichst genauen Berechnung der in ihren nationalen Haushalten einzustellenden Mittel zu unterstützen und andererseits zu gewährleisten, dass genügend Finanzmittel für den EEF zur Verfügung stehen, um einen Kassenmittelengpass zu vermeiden.

Nach Artikel 7 des Internen Abkommens zum 10. EEF[5] und Artikel 57 Absatz 5 der Finanzregelung für den 10. EEF[6] werden diese Vorausschätzungen in der Mitteilung vom Oktober 2009 überprüft werden.

Nachstehende Grafik gibt einen allgemeinen Überblick über die Entwicklung der Mittelbindungen und der Auszahlungen, die in der Vergangenheit vorgenommen wurden bzw. für 2009 erwartet werden (Kommission und EIB). Sie zeigt deutlich die strukturelle Tendenz zu einem Anstieg der Auszahlungen seit 2000.

Europäische Kommission + EIB: Entwicklung im Zeitraum 1997-2008 – Mittelbindungen (---) und Auszahlungen (―); Vorausschätzungen für 2009

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1. Stand der Ausführung der EEF am 31. Dezember 2008 (Mittelbindungen, Auszahlungen und finanzielle Situation)

Anhang 1 stellt die tatsächlichen Zahlen für Mittelbindungen im Jahr 2008 (nach Durchführung) den Schätzungen vom Oktober 2008[7] gegenüber.

Anhang 2 stellt die tatsächlichen Zahlen für Auszahlungen im Jahr 2008 (nach Durchführung) den Schätzungen vom Oktober 2008[8] gegenüber.

Bei Anhang 3 handelt es sich um eine Darstellung der 2008 verzeichneten und der für 2009 und 2010 erwarteten finanziellen Situation.

2. Ausführungsprognose für die Haushaltsjahre 2009 und 2010

Die neuen Prognosen sind in den Anhängen 1 bis 3 dargestellt.

Was die Beiträge für das Haushaltsjahr 2009 angeht, so belaufen sich die Schätzungen weiterhin auf 3 300 Mio. EUR für die Kommission und 165 Mio. EUR für die EIB. Diese Beträge entsprechen denjenigen, die im November 2008 vom Rat verabschiedet wurden[9].

Die Beiträge für das Haushaltsjahr 2010 werden auf 3 500 Mio. EUR für die Kommission und 240 Mio. EUR für die EIB geschätzt.

Bei diesen Zahlungen handelt es sich lediglich um Vorausschätzungen, die mit Vorsicht zu interpretieren sind, vor allem angesichts der Mitteilung KOM(2009) 160 vom 8.4.2009 über die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise. Die Kommission und die EIB werden nach dem Sommer in der Mitteilung im Oktober 2009 verlässlichere Schätzungen vorlegen.

Anhang 1

Mittelbindungen im Jahr 2008 und Vorausschätzungen für 2009 und 2010

Mio. EUR

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(*): Deckt insbesondere bestimmte Unterstützungsausgaben, vor allem für die gemeinsamen Institutionen und das AKP-Sekretariat, sowie die Mobilisierung des Finanzrahmens B ab, u. a. im Rahmen der Nahrungsmittelpreiskrise und für den Ad-hoc-FLEX-Mechanismus für anfällige Länder im Rahmen der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise.

Anhang 2

Auszahlungen im Jahr 2008 und Vorausschätzungen für 2009 und 2010

Mio. EUR

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Bruttozahlungen, d. h. ohne Abzug der wieder eingezogenen Beträge.

* Einschließlich der mit den früheren EEF verbundenen Zinsvergütungen.

** Der für 2009 vorgesehene Betrag von 3 321 Mio. EUR rechtfertigt sich durch die Tatsache, dass 2008 aufgrund der Einführung des neuen Buchführungssystems ein über den Schätzungen liegender Betrag ausgezahlt wurde.

Anhang 3: Mittelbindungen im Jahr 2008 und Vorausschätzungen für 2009 und 2010 (in Mio. EUR)

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* s. KOM(2008) 634 endg. vom 7.10.2008 und Ratsdokument 14995/1/08 vom 3.11.2008 mit aktualisierten Zahlen für die EIB

** Ohne vorgezogene Beitragsüberweisungen. Operativ verfügbare Beträge. Bruttozahlungen, d. h. ohne Abzug der wieder eingezogenen Beträge.

*** Erträge und Einnahmen der EIB aus Finanzierungen über die Investitionsfazilität im Rahmen des 9. und 10. EEF.

ANHANG 4 – EEF-Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten für das Jahr 2009 (in EUR)

Mitgliedstaat | Satz | 1. Tranche | 2. Tranche | 3. Tranche | INSGESAMT |

zu zahlen an | zu zahlen an | zu zahlen an | zu zahlen an | zu zahlen an | zu zahlen an | abgerufene |

% | EIB | Kommission | EIB | Kommission | EIB | Kommission | Tranchen |

DEUTSCHLAND | 23,36 | 12.848.000 | 408.800.000 | 21.024.000 | 256.960.000 | 4.672.000 | 105.120.000 | 809.424.000 |

BELGIEN | 3,92 | 2.156.000 | 68.600.000 | 3.528.000 | 43.120.000 | 784.000 | 17.640.000 | 135.828.000 |

DÄNEMARK | 2,14 | 1.177.000 | 37.450.000 | 1.926.000 | 23.540.000 | 428.000 | 9.630.000 | 74.151.000 |

SPANIEN | 5,84 | 3.212.000 | 102.200.000 | 5.256.000 | 64.240.000 | 1.168.000 | 26.280.000 | 202.356.000 |

FRANKREICH | 24,30 | 13.365.000 | 425.250.000 | 21.870.000 | 267.300.000 | 4.860.000 | 109.350.000 | 841.995.000 |

GRIECHENLAND | 1,25 | 687.500 | 21.875.000 | 1.125.000 | 13.750.000 | 250.000 | 5.625.000 | 43.312.500 |

IRLAND | 0,62 | 341.000 | 10.850.000 | 558.000 | 6.820.000 | 124.000 | 2.790.000 | 21.483.000 |

ITALIEN | 12,54 | 6.897.000 | 219.450.000 | 11.286.000 | 137.940.000 | 2.508.000 | 56.430.000 | 434.511.000 |

LUXEMBURG | 0,29 | 159.500 | 5.075.000 | 261.000 | 3.190.000 | 58.000 | 1.305.000 | 10.048.500 |

NIEDERLANDE | 5,22 | 2.871.000 | 91.350.000 | 4.698.000 | 57.420.000 | 1.044.000 | 23.490.000 | 180.873.000 |

PORTUGAL | 0,97 | 533.500 | 16.975.000 | 873.000 | 10.670.000 | 194.000 | 4.365.000 | 33.610.500 |

VEREINIGTES KÖNIGREICH | 12,69 | 6.979.500 | 222.075.000 | 11.421.000 | 139.590.000 | 2.538.000 | 57.105.000 | 439.708.500 |

ÖSTERREICH | 2,65 | 1.457.500 | 46.375.000 | 2.385.000 | 29.150.000 | 530.000 | 11.925.000 | 91.822.500 |

FINNLAND | 1,48 | 814.000 | 25.900.000 | 1.332.000 | 16.280.000 | 296.000 | 6.660.000 | 51.282.000 |

SCHWEDEN | 2,73 | 1.501.500 | 47.775.000 | 2.457.000 | 30.030.000 | 546.000 | 12.285.000 | 94.594.500 |

INSGESAMT | 100,00 | 55.000.000 | 1.750.000.000 | 90.000.000 | 1.100.000.000 | 20.000.000 | 450.000.000 | 3.465.000.000 |

[1] Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet. ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32.

[2] Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds.

[3] Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean.

[4] Überseeische Länder und Gebiete.

[5] ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32.

[6] Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds.

[7] KOM(2007) 634 endg. vom 7.10.2008.

[8] KOM(2007) 634 endg. vom 7.10.2008.

[9] Entscheidung des Rates vom 3. November 2008 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds in den Jahren 2009 und 2010, einschließlich der 1. Tranche 2009.

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