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Document 52009DC0302

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über die Durchführung der GNSS-Programme und künftige Herausforderungen gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008

/* KOM/2009/0302 endg. */

52009DC0302

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über die Durchführung der GNSS-Programme und künftige Herausforderungen gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 /* KOM/2009/0302 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 26.6.2009

KOM(2009) 302 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT

über die Durchführung der GNSS-Programme und künftige Herausforderungen gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT

ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER GNSS-PROGRAMME UND KÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008

1. Einleitung

Im Einklang mit Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo) (nachstehend „GNSS-Verordnung“ genannt)[1] und unter Bezugnahme auf das 2008 beschlossene GNSS-Arbeitsprogramm legt die Kommission hiermit ihren ersten Jahresbericht über die Durchführung der Programme und die wichtigsten bevorstehenden Herausforderungen vor.

Die GNSS-Verordnung gibt den europäischen GNSS-Programmen ein neues Profil, indem sie einen neuen rechtlichen und finanziellen Rahmen für den Zeitraum 2008–2013 vorgibt. Sie wurde aufgrund eines Vorschlags der Kommission vom September 2007 vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen, nachdem gemäß der Verordnung (EG) Nr. 876/2002[2] und entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom November 2007 über die Notwendigkeit der Umstrukturierung der europäischen globalen Satellitennavigationsprogramme die Entscheidung gefallen war, die Verhandlungen über einen Konzessionsvertrag mit dem Privatsektor zu beenden.

2. Durchführung der Programme

2.1 Hauptmeilensteine

In ihrer neuen Rolle als Programmverwalter ergriff die Kommission wichtige Initiativen, um die zur Erfüllung der Programmziele notwendigen Meilensteine zu erreichen, und hat diese Meilensteine auch erreicht. Dadurch sorgte die Kommission für die Schaffung des erforderlichen Rahmens für den Übergang zu den nächsten Schritten der Programmdurchführung.

Für EGNOS bedeutet dies, dass die Kommission eine reibungslose Fortsetzung des Betriebs nach Übergabe des Systems von der Europäischen Weltraumorganisation (nachstehend „ESA“) an die Kommission am 1. April 2009 folgendermaßen gewährleistet hat:

- Übernahme der Eigentumsrechte am EGNOS-System, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, von der ESA (durch Verträge mit ESA und EOIG[3]);

- Betreibervertrag mit ESSP SaS (EGNOS-Satellitendienstleister), der den Betrieb zunächst bis Oktober 2009 sicherstellt, anschließend wird ein langfristiger Vertrag für den Zeitraum bis 2013 geschlossen;

- Vereinbarung mit der ESA über die Übertragung von Aufgaben im Zusammenhang mit Entwurf und Beschaffung der EGNOS-Ausrüstungen und Software-Erneuerungen (im Rahmen einer am 31. März 2009 geschlossenen Delegationsvereinbarung gemäß Artikel 54 Absatz 2 der Haushaltsordnung[4]);

- Schaffung der hauptsächlichen Managementschnittstellen für die Verwaltung und Durchführung der EGNOS-Programmtätigkeiten entsprechend der Delegationsvereinbarung in einem mit der ESA aufgestellten Programmmanagementplan;

- Auftragsvergabe für die Lieferung eines besonderen Navigationstransponders an einem neuen geostationären Satelliten.

Für GALILEO bedeutet dies, dass die Kommission alle notwendigen Maßnahmen für die Beschaffung des Galileo-Systems eingeleitet hat, insbesondere:

- Delegierung der Beschaffung der Galileo-Infrastruktur an die ESA gemäß GNSS-Verordnung und EU-Vergaberecht (Delegationsvereinbarung vom 19. Dezember 2008);

- Schaffung der hauptsächlichen Managementschnittstellen für die Verwaltung und Durchführung der Galileo-Programmtätigkeiten entsprechend der Delegationsvereinbarung in einem mit der ESA aufgestellten Programmmanagementplan;

- Einleitung des wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung der Galileo-Infrastruktur, unterteilt in sechs Arbeitspakete, im Juli 2008;

- Bereitstellung der notwendigen Mittel für die ESA in Form einer Finanzhilfevereinbarung zur Deckung der ESA-Mittelüberschreitungen während der Validierung in der Umlaufbahn (IOV).

2.2 Rechtlicher Rahmen

Die GNSS-Verordnung gibt den rechtlichen und finanziellen Rahmen für die Umsetzung der Programme vor und legt eine Verwaltungsstruktur mit neuen Rollen für die verschiedenen beteiligten Organisationen fest. Die Grundprinzipien sind:

- strenge Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Kommission, der Europäischen Weltraumorganisation und der GNSS-Aufsichtsbehörde, die durch die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme (nachstehend „GSA-Verordnung“)[5] eingerichtet wurde, wobei die Kommission die Gesamtverantwortung für die Verwaltung der Programme einschließlich der Sicherheitsaspekte trägt;

- vollständige Finanzierung der Galileo-Errichtungsphase (Herstellung der vollen Betriebsfähigkeit – FOC) von 2008 bis 2013 aus dem Gemeinschaftshaushalt.

Ferner finanziert die Gemeinschaft Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss der Validierung von Galileo in der Umlaufbahn (IOV) sowie die EGNOS-Betriebskosten und Vorbereitungsmaßnahmen für den Programmbetrieb.

Der für diese Tätigkeiten vorgesehene Gesamtbetrag beläuft sich auf 3,405 Milliarden EUR und enthält 400 Millionen EUR aus Mitteln des siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung, des wichtigsten EU-Instruments für die Finanzierung der europäischen Forschung im Zeitraum 2007–2013.

Die Verordnung enthält Festlegungen für die Verwaltung der Sicherheitsbelange und die Anwendung der Sicherheitsvorschriften. Außerdem enthält sie Grundsätze für die Beschaffung in der Errichtungsphase von Galileo, die auf einen offenen Zugang und fairen Wettbewerb abzielen, um gleiche Bedingungen für alle potenziellen Bieter zu schaffen. Die Auftragsvergabe ist in sechs große Arbeitspakete gegliedert, wobei ein Bieter in der Rolle des Hauptauftragnehmers bei höchstens zwei dieser Hauptarbeitspakete bieten darf und mindestens 40 % des Gesamtwerts der Tätigkeiten durch wettbewerbliche Ausschreibung an nicht zur Rechtsperson des Hauptauftragnehmers gehörende Unternehmen vergeben werden müssen.

Die GNSS-Verordnung legt fest, dass die Europäische Gemeinschaft – vorbehaltlich des Abschlusses von Verträgen über die Eigentumsübertragung – Eigentümerin des GNSS-Systems und des Programmvermögens wird. Sie schreibt außerdem vor, dass die Beschaffung der vollständigen Galileo-Konstellation gemäß den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und der Haushaltsordnung erfolgt.

Im Einklang mit der Verordnung wird die Kommission gegebenenfalls 2010 einen Vorschlag für die öffentlichen Mittel und Mittelbindungen, die in dem 2014 beginnenden Finanzplanungszeitraum benötigt werden, ausarbeiten und vorlegen sowie Szenarios für den Betrieb des Galileo-Systems vorstellen.

Die nachfolgend dargelegten Tätigkeiten waren wichtige Schritte zur Erleichterung der Erfüllung der Ziele der GNSS-Programme und zur Schaffung der notwendigen Strukturen, damit die GNSS-Programme in den kommenden Jahren funktionieren können.

2.3 Umsetzung der neuen Verwaltungsstruktur

Eine der Prioritäten der Kommission in ihrer neuen Rolle als Verwalterin der GNSS-Programme ist die Schaffung von Entscheidungsstrukturen entsprechend der durch die GNSS-Verordnung festgelegten Verwaltungsstruktur. Dies führte zu:

- der Einsetzung des in Artikel 19 der GNSS-Verordnung vorgesehenen Ausschusses für die europäischen GNSS-Programme, der die Kommission bei der Verwaltung der Programme unterstützen und die Mitgliedstaaten einer ordnungsgemäßen Programmdurchführung versichern soll. Auf seiner ersten Sitzung am 10. September 2008 gab der Ausschuss eine befürwortende Stellungnahme zum GNSS-Arbeitsprogramm 2008 und zum strategischen Rahmen für die GNSS-Programme ab, den beiden Schlüsseldokumenten für Planung, Durchführung und Betrieb von Galileo und EGNOS. Unter Wahrung der Kontrollbefugnis des Europäischen Parlaments (bezüglich des strategischen Rahmens) nahm die Kommission beide Dokumente an und ermöglichte damit die Aufnahme der Tätigkeiten im Jahr 2008 und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel;

- der Einsetzung des Interinstitutionellen Galileo-Ausschusses (GIP) entsprechend der gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die der GNSS-Verordnung beigefügt ist. Die erste Sitzung des GIP fand Mitte Februar 2009 statt;

- der Einrichtung des GNSS-Sicherheitsausschusses (Beschluss 2009/334/EG der Kommission vom 20. April 2009 zur Einsetzung einer Expertengruppe für die Sicherheit der europäischen GNSS[6]). Das bestehende Galileo-Sicherheitsgremium, das durch Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates vom 21. Mai 2002 zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens Galileo[7] eingesetzt worden war, wird aufgelöst, sobald seine Tätigkeiten ordnungsgemäß abgeschlossen oder übertragen wurden. Hierzu sieht Artikel 23 der GNSS-Verordnung die Aufhebung des oben genannten Artikels 7 der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 mit Wirkung vom 25. Juli 2009 vor;

- der Klarstellung der Rolle und Zuständigkeiten der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), insbesondere nach der oben genannten mehrjährigen Delegationsvereinbarung (aufgrund von Artikel 54 Absatz 2 der Haushaltsordnung), in der die übertragenen Aufgaben und die Ausführung des Haushaltsplans im Zusammenhang mit der Durchführung des Galileo-Programms insbesondere für die Errichtungsphase geregelt sind. Dies erlaubte der ESA die zügige Einleitung der Beschaffung der in sechs Arbeitspakete unterteilten FOC-Infrastruktur im Namen und im Auftrag der Europäischen Gemeinschaft und unter vollständiger Einhaltung der EU-Vorschriften und Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Eine separate Delegationsvereinbarung wurde mit der ESA über deren Rolle als Konzeptionsstelle während des EGNOS-Betriebs bis 2013 geschlossen. Dies schließt auch die Umsetzung und Qualifizierung einer Reihe vereinbarter Entwurfsänderungen sowie eine Reihe von Tätigkeiten für das Obsoleszenz-Management ein;

- der Annahme eines Vorschlags zur Änderung des Auftrags der Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS (GSA), um die GSA-Verordnung an die GNSS-Verordnung anzugleichen; für die GSA werden darin zwei Kernaufgaben genannt, nämlich erstens die Sicherheitsakkreditierung und der Betrieb der Galileo-Sicherheitszentrale und zweitens die Mitarbeit an der Vorbereitung der kommerziellen Nutzung der Systeme, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Marktanalyse;

- dem Ausbau der kommissionseigenen Projekt- und Programmmanagementkapazitäten, vor allem durch Verstärkung des Galileo-Teams mit Personal der Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS (GSA) und durch interne Personalumsetzung;

- der Auftragsvergabe an ein Team aus unabhängigen Projektmanagementexperten, das die Durchführung der Programme überprüfen und regelmäßig entsprechende Empfehlungen abgeben soll. Diese unabhängigen externen Berater nahmen ihre Arbeit im März 2009 auf.

2.4 Beginn der Beschaffung für die vollständige Galileo-Konstellation

Als entscheidender Schritt für den Galileo-Neubeginn wurde im Juli 2008 das Beschaffungsverfahren für die vollständige Galileo-Konstellation eingeleitet.

Während die Validierung in der Umlaufbahn (IOV) zum Start der ersten 4 Satelliten und zur Entwicklung eines ersten Teils des Bodensegments führt, dienen die Beschaffungsmaßnahmen für die Herstellung der vollen Betriebsfähigkeit von Galileo (FOC) dem Aufbau der vollständigen Konstellation aus 30 Satelliten mit zugehörigen Starteinrichtungen, Bodeninfrastrukturen und Inbetriebnahmen. Für die Beschaffung wurden insgesamt sechs Arbeitspakete festgelegt, zu denen die Bieter ihre Anträge einreichen können (Systemunterstützung, Bodenmissionssystem, Bodenkontrollsystem, Satelliten, Starteinrichtungen und Betrieb).

Die Vorauswahlphase begann mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsinformationen ( TIP ) am 1. Juli 2008 und einem anschließenden Informationstag am 17. Juli 2008 in Brüssel. Die Ausschreibungsinformationen enthielten eine Beschreibung des Ausschreibungsverfahrens und – pro Arbeitspaket – eine Reihe allgemeiner Anforderungen, eine allgemeine Leistungsbeschreibung und vertragliche Erläuterungen.

Es wurde zur Unterstützung des gesamten FOC-Beschaffungsverfahrens ein Angebotsauswertungsausschuss ( TEB ) für die Prüfung der Angebotsunterlagen und die Bewertung der Vorschläge aus der Industrie gebildet. Den TEB-Vorsitz führen Kommission und ESA gemeinsam, er besteht aus Bediensteten der Kommission, der GSA und der ESA. Seine Arbeit wird durch Sachverständige und Arbeitsgruppen unterstützt, die sich mit bestimmten Verwaltungs-, Rechts- und Vertragsfragen sowie technischen und finanziellen Aspekten jedes einzelnen Arbeitspakets befassen.

Nach einer Vorauswahl geeigneter Kandidaten und der Vorbereitung der Datenpakete reichten alle Kandidaten im November 2008 erste vorläufige Vorschläge ein. In einer Reihe von Sitzungen fand ein wettbewerblicher Dialog mit den Kandidaten statt, der nach Bedarf fortgeführt wird, um bestimmte Vorschlagselemente zu behandeln und klarzustellen und die Anforderungen zu präzisieren.

Detaillierte Spezifikationen werden entsprechend dem Zeitplan für jedes Arbeitspaket aufgestellt und den Kandidaten in einer ausführlichen Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt. Daraufhin sollen die Kandidaten ihre überarbeiteten Vorschläge einreichen.

Dieser Prozess des wettbewerblichen Dialogs wird im Laufe des Jahres 2009 abgeschlossen werden. Sein Ziel ist, bestmögliche endgültige Angebote einzuholen und noch vor Jahresende die meisten Verträge zu schließen.

2.5 EGNOS

Am 1. April 2009 übernahm die Kommission von der ESA das Eigentum am EGNOS-Vermögen und trägt nun die Verantwortung für den Betrieb des Systems. Eine entsprechende Vereinbarung wurde auch mit der EOIG (EGNOS-Betriebs- und Infrastrukturgruppe) geschlossen. Seitdem wird EGNOS von ESSP SaS betrieben, und zwar zunächst aufgrund eines kurzfristigen Betreibervertrages mit der Kommission, der im Oktober 2009 durch einen langfristigen Betreibervertrag abgelöst werden soll.

Auf diese Weise hat die Kommission eine reibungslose Fortführung des EGNOS-Betriebs nach der Übernahme des Systems von der ESA sichergestellt.

Darüber hinaus hat die Kommission einen Auftrag für den Austausch eines geostationären Transponders bis Ende 2011 erteilt und wird die Arbeiten für den Austausch des zweiten Transponders voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 abschließen.

Die zwischen Kommission und ESA geschlossene Delegationsvereinbarung regelt die Rolle der ESA als die in den nächsten Jahren für die Konzeption und Beschaffung von Ausrüstungen und Software-Erneuerungen zuständige Stelle.

2.6 Galileo-Anwendungen

Es wurden verstärkte Anstrengungen unternommen, um den Markt für EGNOS-Anwendungen und durchgehende EGNOS-Dienste zu erweitern. Dadurch soll ein ständig wachsendes Ökosystem aus europäischen Unternehmen gefördert werden, das in der Lage ist, innovative EGNOS-gestützte Produkte und Dienste für eine zunehmende Zahl von Marktsegmenten hervorzubringen und dadurch die Basis für die volle Nutzung der Galileo-Kapazitäten zu bilden, sobald diese zur Verfügung stehen. Dabei standen zwei Tätigkeitsbereiche im Vordergrund:

i) die Förderung der Innovation durch die Forschung und technologische Entwicklung innerhalb des 7. Rahmenprogramms. Aufgrund einer ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von 2007 wurden bereits dreißig Projekte in Angriff genommen, die sich mit vielfältigen Anwendungen sowohl für standardisierte Märkte als auch für spezialisierte Märkte befassen. Sie werden durch eine zweite Reihe von Projekten ergänzt, die aufgrund einer im Dezember 2008 eingeleiteten zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auszuwählen sein werden. Koordinierte Anstrengungen werden auch unternommen, um eine bestmögliche Nutzung der Projektergebnisse aus dem 6. Rahmenprogramm sicherzustellen (gemeinsames Hauptziel dieser Anwendungsprojekte – vier zu Dienstleistungsprototypen und sechzehn zu Nutzergemeinschaften im Zeitraum 2004–2008 – war die Demonstration eines mit EGNOS und Galileo zu erzielenden Mehrwerts, die Festlegung der Galileo-Aufgabenstellung zu unterstützen und die Hauptinteressengebiete der Nutzer zu ermitteln, in denen EGNOS/Galileo-Anwendungen eine große Wirkung erzielen würden).

ii) die Fortführung der Vorbereitungsarbeiten für einen Aktionsplan der Kommission zur Förderung der Entwicklung neuer GNSS-Anwendungen und -Dienste, die insbesondere auf EGNOS und Galileo basieren. Der Aktionsplan sollte der Schaffung eines strategischen Rahmens aus vielfältigen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen dienen, der eine ganze Serie von Regulierungs- und Finanzierungsinstrumenten umfasst und die Markteinführung und Verbreitung europäischer GNSS-Produkte und -Dienste beschleunigt. Strategisches Ziel ist der Ausbau der Wettbewerbsposition und Reaktionsfähigkeit der europäischen Industrie als Voraussetzung für die Erhöhung ihrer Marktanteile, und zwar sowohl auf bestehenden Märkten als auch – und vor allem – auf den neu entstehenden GNSS-gestützten Märkten, die einen besonders hohen Mehrwert bieten werden.

In dem Maße wie GNSS-Anwendungen für den Betrieb von EGNOS und Galileo an Bedeutung gewinnen, müssen auch die Mittel des 7. Rahmenprogramms zur fortlaufenden Unterstützung solcher Forschungstätigkeiten eingesetzt werden. Die 2010 von der Kommission gemäß Artikel 22 der GNSS-Verordnung vorzunehmende Halbzeitüberprüfung des Programms wird hierfür eine passende Gelegenheit bieten.

2.7 Internationale Tätigkeiten

Im Zuge der Überprüfung der internationalen Dimension der GNSS-Programme hat die Kommission ihre internationale Strategie neugefasst, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein internationales Netz für die Beteiligung und Mitarbeit von Nicht-EU-Ländern an Galileo und EGNOS benötigt wird.

Andere wichtige Akteure sind – als GNSS-Systembetreiber – die Vereinigten Staaten von Amerika, China und die Russische Föderation.

Im Rahmen des bilateralen Abkommens nahm die Kommission 2008 an mehreren Arbeitsgruppensitzungen mit den USA teil. Eine Plenarsitzung wurde vom US-Außenministerium veranstaltet, das neben der Übernahme mehrerer Maßnahmen zur Koordinierung der Positionen der EU und der USA zu Drittsystemen auch die Bildung weiterer Arbeitsgruppen zusagte.

Auch mit China fanden mehrere hochrangige Gespräche statt, u. a. eine Sitzung des Lenkungsausschusses im Rahmen des bilateralen Kooperationsabkommens. Ein wichtiger Diskussionspunkt, der 2009 fortgeführt wird, war die Kompatibilität und Interoperabilität des im Aufbau befindlichen chinesischen Systems Compass mit Galileo.

Mit der Russischen Föderation fanden einige Sitzungen statt, die zur Einsetzung einer besonderen Arbeitsgruppe für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Such- und Rettungsdienstfunktionen (SAR) der jeweiligen Systeme führten.

3. Wichtigste Herausforderungen für 2009

Wie bei der Überprüfung des GNSS-Arbeitsprogramms 2009 betont worden war, konzentrieren sich die Tätigkeiten 2009 auf den Abschluss der FOC-Beschaffung, die Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags für EGNOS, die Einleitung der vorbereitenden Studien für die Galileo-Programmphase nach 2013 und die Veröffentlichung des Aktionsplans für Galileo-Anwendungen. Weitere wichtige Tätigkeiten sind 2009 die Überprüfung der GSA-Verordnung, die Überprüfung der Strategie für die internationale Zusammenarbeit und eine Reihe allgemeiner Maßnahmen, darunter auch zu Fragen des Risikomanagements, der technischen Beratung und der Kommunikation.

Viele dieser Tätigkeiten sind sowohl für Galileo als auch für EGNOS von entscheidender Bedeutung, so dass Vorbereitungen für die Bewältigung der Herausforderungen auf folgenden Gebieten getroffen werden müssen.

3.1 IOV-Mittelüberschreitungen

Als die ESA im September 2008 ihren Mitgliedstaaten über die Finanzlage des Programms GalileoSat berichtete, wurde klar, dass die Kosten der Validierung in der Umlaufbahn (IOV-Phase) gegenüber der vorgesehenen Finanzausstattung beträchtlich gestiegen waren. In den anschließenden Diskussionen mit den ESA-Mitgliedstaaten konnte für die Mittelüberschreitungen in Höhe von ca. 376 Millionen EUR keine Lösung gefunden werden.

Aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen der IOV-Phase und der FOC-Phase, für die nun die Kommission verantwortlich ist, verpflichtete sich die Kommission, im Einvernehmen mit den EU-Mitgliedstaaten eine finanzielle Lösung unter Einsatz von Gemeinschaftsmitteln zu finden. Es wird daher vorgeschlagen, vorbehaltlich der unabhängigen Prüfung der Zulässigkeit der angefallenen Zusatzkosten, die Anfang April 2009 abgeschlossen sein soll, einen Teil der zusätzlichen IOV-Kosten aus der FOC-Verwaltungsreserve zu decken. Der Einsatz der FOC-Reserve zur Deckung der Zusatzkosten der IOV-Phase hat zwar ein dringendes Problem gelöst, das die Zeitplanung und den Haushalt für die Errichtung des Galileo-Systems bedrohte, andererseits entstehen dadurch aber neue Zwänge für die Durchführung der Errichtungsphase selbst. Für die Beteiligten des öffentlichen und privaten Sektors besteht bei der Galileo-Durchführung nun kaum noch finanzieller Spielraum. Die Anstrengungen zur Einhaltung der Haushaltsvorgaben müssen deshalb verstärkt werden. Die Kommission wird die Lage weiter beobachten und gegebenenfalls darüber berichten, falls die Vertragspartner auf unerwartete technische oder andere Durchführungsprobleme stoßen sollten, die den Zeitplan oder den Haushalt gefährden.

3.2 FOC-Beschaffung

Während der Phase des wettbewerblichen Dialogs wird die intensive Arbeit an den Spezifikationen und verbesserten Angeboten auch in weiteren Klärungssitzungen fortgesetzt, was dann zu bestmöglichen endgültigen Angeboten, zu deren Bewertung und zum Vertragsabschluss führen soll. Soweit möglich wird dabei ein sinnvoller Wettbewerb aufrecht erhalten. Das gleiche gilt für die Einhaltung des Zeitplans für den Beschaffungsprozess und die unterschiedlichen Schritte der verschiedenen Arbeitspakete. Die Kosten der Arbeitspakete im vorgesehenen Haushaltsrahmen zu halten, wird eine genauso anspruchsvolle Aufgabe sein, wie die Gewährleistung der Fähigkeit der Industrie, die Arbeiten plangemäß durchzuführen. Kommission und ESA werden sich um Zusagen seitens der Industrie bemühen, dass sie in der Lage ist, etwaige unvorhergesehene technische Probleme und Risiken auf möglichst geeignete und kostenwirksame Weise mit geringstmöglichen Auswirkungen auf den Zeitplan zu bewältigen.

Der Abschluss der IOV-Phase, der für eine beträchtliche Zeit parallel zur Errichtungsphase verlaufen wird, und die Übertragung der IOV-Ergebnisse auf die Errichtungstätigkeiten bis zur Herstellung der vollen Betriebsfähigkeit (FOC) sind schwierige Aufgaben, die durch zusätzliche IOV-Verzögerungen noch weiter erschwert würden. Gleichzeitig werden durch die notwendigen technischen Verbesserungen während der IOV-Phase das Risikoprofil der FOC-Errichtungsphase und die Plandisziplin verbessert.

Nach der Deckung der IOV-Mittelüberschreitungen erlaubt die Haushaltslage in der FOC-Phase kaum noch Flexibilität in Bezug auf die Gesamtkosten der FOC-Phase. Deshalb wird die Kommission diesen Prozess sorgfältig überwachen und verwalten sowie dem Rat und dem Europäischen Parlament hierüber berichten, falls die Kosten der FOC-Verträge die vorgesehenen Beträge überschreiten sollten. In einem solchen Fall würde die Kommission entsprechende Lösungsvorschläge unterbreiten.

3.3 EGNOS

Im Jahr 2009 sind wichtige Meilensteine erreicht worden oder noch zu erreichen, darunter insbesondere die Aufnahme des Betriebs unter der Verantwortung der Gemeinschaft am 1. April 2009. Seitdem gilt zwar ein kurzfristiger Vertrag mit dem Betreiber des EGNOS-Dienstes, es sind aber weitere Arbeiten notwendig, um bis zum Herbst 2009 eine dauerhaftere Lösung herbeizuführen und die Zertifizierung des EGNOS-Systems für die Luftfahrt zu erreichen. Dies sollte im ersten Quartal 2010 entsprechend den Anforderungen der Verordnung über den einheitlichen europäischen Luftraum[8] abgeschlossen werden. Desgleichen muss die Einhaltung der Leistungsanforderungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) sichergestellt werden.

Wie im Arbeitsprogramm 2009 vorgesehen, müssen für EGNOS beträchtliche Vermarktungsaktivitäten durchgeführt werden, um die Akzeptanz und Nutzung des Systems im Luftfahrtsektor und in anderen Bereichen wie Straßen-, Schienen- und Seeverkehr oder in der Landwirtschaft zu erleichtern. Das gleiche gilt auch für die Förderung der kommerziellen Datenübertragungsdienste (CDDS)[9].

Eine wichtige Tätigkeit im Jahr 2009 bleiben die Arbeiten an der vollen EGNOS-Versorgung Europas und an deren Ausdehnung über Europa hinaus, vor allem nach Afrika.

3.4 Studien im Anschluss an die Herstellung der vollen Betriebsfähigkeit

Die Kommission wird 2009 eine umfassende Durchführbarkeitsuntersuchung durchführen, um die beste Lösung für den Betrieb und die Nutzung des Galileo-Systems zu ermitteln und zu entwickeln. Anhand der Ergebnisse dieser Analyse und im Einklang mit der GNSS-Verordnung wird sie im nächsten Jahr dem Rat und dem Europäischen Parlament hierzu einen Vorschlag unterbreiten.

Wegen des Umfangs und der Komplexität der betroffenen Elemente sind frühzeitige Arbeiten zur Abschätzung der Durchführbarkeit wichtig, um mögliche Szenarios für Betriebs- und Nutzungsarten nach 2013 rechtzeitig und eindeutig zu ermitteln. Viele dieser Elemente erfordern eine lange Vorbereitungszeit und müssen vor dem Erreichen der vollen Betriebsfähigkeit gelöst werden. Dazu zählen alle kommerziellen Betriebs- und Nutzungsaspekte sowie die rechtlichen, vertraglichen und finanziellen Strukturen der unterschiedlichen Nutzungsmodelle.

3.5 Internationale Tätigkeiten

Die Hauptherausforderung in Bezug auf die internationalen Tätigkeiten der GNSS-Programme wird 2009 darin bestehen, die Kompatibilität und Interoperabilität mit Galileo und den Zugang zu weltweiten GNSS-bezogenen Ressourcen zu gewährleisten, weltweite Normen aufzustellen, die Sicherheit des Weltraumsegments und Bodenstationsnetzes zu garantieren, gleichzeitig aber auch eine strengere Kontrolle über sensible GNSS-Technologien, die mit europäischen Mitteln entwickelt wurden, auszuüben, sowie an den internationalen Anstrengungen zur Entwicklung innovativer Anwendungen und spezialisierter Anwendungen von überregionalem Interesse mitzuwirken. Ein wichtiges Ziel wird die Schaffung von Marktchancen für europäische GNSS-Technologie- und -Anwendungsanbieter sein.

Als wichtiger Test für die Zusammenarbeit mit China gilt die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses, die gemeinsam als wesentlicher Meilenstein festgelegt wurde, um die Fortschritte abzuschätzen, die bei der entscheidenden Frage der Kompatibilität von COMPASS und Galileo im Zeitraum 2008–2009 gemacht wurden. Die europäische Seite erwartet hierbei positive Reaktionen auf von den Fachleuten vorgelegten Vorschläge. Sollte es nicht gelingen, das Problem zufriedenstellend zu lösen, so wäre nicht ausgeschlossen, dass die Zusammenarbeit mit China erheblich umgestaltet werden müsste.

3.6 Schlussbemerkungen

Der Bericht gibt Auskunft über den Stand der Durchführung einiger wichtiger Entscheidungen, die 2008 in enger Zusammenarbeit zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Rat getroffen wurden. Die Kommission wird – soweit dies zweckdienlich ist – weiterhin für eine enge Einbeziehung der anderen Organe sorgen, denn deren fortgesetzte Unterstützung für die weitere Programmdurchführung entsprechend der gemeinsam übernommenen Verpflichtungen ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Programme.

[1] ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.

[2] ABl. L 138 vom 28.5.2002, S. 1.

[3] Die EOIG (EGNOS-Betriebs- und Infrastrukturgruppe) besteht aus einer Reihe europäischer Flugsicherungsorganisationen, die in das EGNOS-Programm investiert haben: Aena, CNES, DFS, DSNA, ENAV, NATS, NAV Portugal, NMA, Skyguide.

[4] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 des Rates vom 17. Dezember 2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).

[5] ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates vom 12. Dezember 2006, ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 18.

[6] ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 22.

[7] ABl. L 138 vom 21.5.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1943/2006 des Rates vom 12. Dezember 2006 (ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 21).

[8] Verordnung (EG) Nr. 550/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum („Flugsicherungsdienste-Verordnung“), ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 10.

[9] CDDS umfassen die Bereitstellung von EGNOS-Erweiterungsmeldungen in Echtzeit oder von Rohdatenmessungen der Bodenstationen in Echtzeit an autorisierte Kunden (z.. B. Mehrwertdienstebetreiber).

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