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Document 52009AP0168

    Garantieleistung der Gemeinschaft für die Europäische Investitionsbank ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben in Drittländern (KOM(2008)0910 – C6-0025/2009 – 2008/0268(COD))
    P6_TC1-COD(2008)0268 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. März 2009 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft

    ABl. C 117E vom 6.5.2010, p. 233–233 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 117/233


    Mittwoch, 25. März 2009
    Garantieleistung der Gemeinschaft für die Europäische Investitionsbank ***I

    P6_TA(2009)0168

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben in Drittländern (KOM(2008)0910 – C6-0025/2009 – 2008/0268(COD))

    2010/C 117 E/43

    (Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0910),

    gestützt auf Artikel 251 und die Artikel 179 und 181a des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0025/2009),

    gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0109/2009),

    1.

    billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    Mittwoch, 25. März 2009
    P6_TC1-COD(2008)0268

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. März 2009 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 633/2009/EG.)


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