EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52008PC0835

Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Gemeinschaft Verhandlungen über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Republik Guinea aufzunehmen

/* KOM/2008/0835 endg. */

52008PC0835

Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Gemeinschaft Verhandlungen über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Republik Guinea aufzunehmen /* KOM/2008/0835 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 3.12.2008

KOM(2008) 835 endgültig

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Gemeinschaft Verhandlungen über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Republik Guinea aufzunehmen

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Gemeinschaft Verhandlungen über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Republik Guinea aufzunehmen

BEGRÜNDUNG

Die Gemeinschaft und die Republik Guinea haben am 28. März 1983 ein Abkommen über die Fischerei vor der Küste Guineas geschlossen[1]; am 31. Dezember 2008 läuft das letzte Protokoll[2], geschlossen am 26. April 2004, zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach diesem Abkommen aus.

Die Kommission schlägt vor, ein neues, besser auf die Möglichkeiten und den Bedarf der Fangflotten der Mitgliedstaaten abgestimmtes Protokoll nach Maßgabe der Schlussfolgerungen des Rates von 2004 über die partnerschaftlichen Fischereiabkommen auszuhandeln. Die Paraphierung eines neuen Protokolls vor Ablauf des jetzigen Protokolls würde eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten verhindern.

Außerdem sollte unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Rates von 2004 über die partnerschaftlichen Fischereiabkommen statt des bisherigen Fischereiabkommens mit der Republik Guinea ein neues partnerschaftliches Fischereiabkommen ausgehandelt werden.

Der Rat wird hierauf gebeten, die Verhandlungsdirektiven im Anhang zu dieser Empfehlung anzunehmen.

2. EMPFEHLUNG

Die Kommission empfiehlt, dass

- der Rat sie ermächtigt, Verhandlungen über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Republik Guinea aufzunehmen,

- die Kommission diese Verhandlungen nach den Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft führt,

- der Rat die Verhandlungsdirektiven im Anhang zu dieser Empfehlung verabschiedet.

Brüssel, den

Für die Kommission

Mitglied der Kommission

ANHANG

Verhandlungsdirektiven

Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gemeinschaft und der Republik Guinea auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Juli 2004, die sich ihrerseits auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Dezember 2002 stützen.

In dem Bestreben, mit diesem Partnerschaftsabkommen eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei zu fördern, sind der Kommission für diese Verhandlungen folgende Ziele gesetzt:

- Festlegung der Fangmöglichkeiten für Gemeinschaftsschiffe unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ausnutzung der Fangmöglichkeiten durch Gemeinschaftsschiffe im Rahmen des jetzigen Protokolls, der absehbaren Entwicklung der Fangtätigkeiten, der Bestandslage und der Fähigkeit der Republik Guinea, eine Politik der nachhaltigen Bestandsbewirtschaftung umzusetzen;

- Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten;

- Stärkung des politischen Dialogs, um eine verantwortungsvolle Fischereipolitik im Einklang mit den Entwicklungszielen des Landes zu fördern, insbesondere im Bereich der Fischereiüberwachung, der Bestandsbewirtschaftung und der Verbesserung der Hygienebedingungen für Fischereierzeugnisse.

[1] Verordnung (EWG) Nr. 971/83 des Rates vom 28. März 1983 - ABl. L 111/1 vom 27. April 1983.

[2] Verordnung (EG) Nr. 1830/2004 des Rates vom 26. April 2004 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea über die Fischerei vor der Küste Guineas für den Zeitraum 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2008 – ABl. L 127/31 vom 29. April 2004

Top