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Document 52008PC0052

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG Vertrag zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Europäischen Innovations und Technologieinstituts

/* KOM/2008/0052 endg. - COD 2006/0197 */

52008PC0052

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG Vertrag zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Europäischen Innovations und Technologieinstituts /* KOM/2008/0052 endg. - COD 2006/0197 */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 29.1.2008

KOM(2008) 52 endgültig

2006/0197 (COD)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag zum

Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts

2006/0197 (COD)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag zum

Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts

1. HINTERGRUND

Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und an den Rat [(KOM/2006/604/endg. 2006/0197/COD)] | 20. Oktober 2006 |

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: 2007/C 161/06 | 14. März 2007 |

Allgemeine Ausrichtung (Dok. 11058/07) | 25. Juni 2007 |

Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung | 26. September 2007 |

Politische Einigung | 23. November 2007 |

Festlegung des Gemeinsamen Standpunkts | 21. Januar 2008 |

2. ZIEL DES KOMMISSIONSVORSCHLAGS

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) stellt im Kontext der Lissabon-Strategie durch die Zusammenführung der besten Akteure des Wissensdreiecks eine neue Initiative zur Stärkung der Innovationskapazität der Union und der Mitgliedstaaten dar. Das Institut soll ein Aushängeschild für Exzellenz im Bereich der Innovation sein und als Vorbild dafür dienen, wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft optimal verzahnt werden können, damit Europa die Herausforderungen einer zunehmend globalisierten, wissensbasierten Weltwirtschaft effektiver angehen kann. Die Grundlage des EIT bilden die „Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)“ (Partnerschaften zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Akteuren des Innovationsprozesses), die von einem Verwaltungsrat gelenkt, koordiniert und evaluiert werden, der hochkarätige Vertreter aus Industrie, Wissenschaft und Forschung umfasst. Die Beteiligung der Unternehmen auf allen strategischen und operativen Ebenen ist ein Kernstück der Initiative.

3. STELLUNGNAHME ZUM GEMEINSAMEN STANDPUNKT

3.1 Allgemeine Bemerkung zum Gemeinsamen Standpunkt

Der Wortlaut des Gemeinsamen Standpunktes stimmt wesentlich und weitgehend mit dem Kommissionsvorschlag überein und kann daher vollständig befürwortet werden.

3.2 Einigung auf den Gemeinsamen Standpunkt

Der Gemeinsame Standpunkt ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Organen, nachdem die Kommission am 19. September 2007 einen Vorschlag zur Änderung des Finanzrahmens vorgelegt und das Europäische Parlament am 26. September 2007 eine Entschließung zum EIT angenommen hat.

In diesem Kontext wurden auf informellen Arbeitssitzungen mögliche Kompromisse bei einer Reihe ungeklärter legislativer Fragen aufgezeigt. Parallel dazu fanden Gespräche über die Finanzierung des EIT (und von Galileo) mit dem Haushaltsausschuss des Rates und zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2008 statt.

Am 20. November 2007 bekräftigte die Vorsitzende des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), Angelika Niebler, die Zustimmung des Parlaments zum vom Ausschuss der Ständigen Vertreter am 14. November 2007 vereinbarten Text und zur Erklärung der Kommission (vorbehaltlich der Einigung über die Finanzierung des EIT – siehe weiter unten).

Der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ erzielte am Freitag, den 23. November 2007 eine politische Einigung hinsichtlich der Errichtung des EIT. Am selben Tag einigten sich der Rat und das Europäische Parlament auf die Finanzierung von Galileo und EIT, mit einem Betrag von 309 Mio. EUR für das EIT für den Zeitraum 2008-2013.

In folgenden wichtigen Verhandlungspunkten wurde eine Einigung erzielt:

Bildungsdimension: Bei der Definition von Hochschulen und akademischen Graden und Abschlüssen wurde eine Einigung erzielt.

Beteiligung der KIC an Gemeinschaftsprogrammen (Erwägung 17 und Artikel 14)

Der Wortlaut von Artikel 14 wurde geändert, um den Eindruck zu vermeiden, dass alle (möglicherweise beträchtlichen) Verwaltungskosten der KIC zwangsläufig aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden.

Begriffsbestimmung von „teilnehmender Staat“ (Artikel 2 – Begriffsbestimmungen): Das Wort „ europäisch “ wurde einvernehmlich gemäß dem Vorschlag des Europäischen Parlaments gestrichen, die europäische Dimension wurde in Artikel 7 Absatz 3 gestärkt.

Akademische Grade und Abschlüsse des EIT (Erwägung 12 und Artikel 8): Bei den Standpunkten von Europäischem Parlament und Rat (zwingende bzw. freiwillige Angabe) wurde ein Kompromiss erzielt.

Begriff der „Pilotphase“ (Erwägung 24 und Artikel 19): ersetzt durch „erste Phase“ .

Bereiche der ersten KIC (Erwägung 24): Der Rat stimmte dem Antrag des Parlaments zu, in Erwägung 24 „erneuerbare Energie“ und „nächste Generation der Informations- und Kommunikationstechnologien“ hinzuzufügen.

Die Frist für die Auswahl der ersten KIC (Erwägung 24 and Artikel 18) wurde auf Antrag des EP (von 24) auf 18 Monate verkürzt.

Evaluierung und Änderungsvorschläge der Kommission (Artikel 16 Absatz 3) : Es wurde vereinbart, dass der Verweis auf die Möglichkeit der Kommission, „gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung“ zu machen, mit der Evaluierung des EIT verknüpft wird.

Errichtung der Unterstützungsstruktur (Artikel 6 des Anhangs): Während der Verhandlungen ergab sich die Notwendigkeit, in die Verordnung eine Bestimmung zur Vorbereitung der Unterstützungsstruktur aufzunehmen. Die Kommission hat mit Zustimmung der Mitgesetzgeber verschiedene Möglichkeiten geprüft und sich für die ihrer Meinung nach beste Möglichkeit entschieden, einen neuen Artikel in die Satzung aufzunehmen, der ihr vorübergehend bis zur Ernennung eines Direktors durch den Verwaltungsrat erlauben würde, rechtliche und finanzielle Entscheidungen im Namen des EIT zu treffen.

Findungsausschuss (Artikel 1 der Satzung) : Um den Ad-hoc-Charakter des Findungsausschusses herauszustellen, wurde vereinbart, dass dieser nur für die Ernennung der ersten Mitglieder des Verwaltungsrates zuständig ist.

Um dem Wunsch des Parlaments nach einem offeneren und informativeren Findungsprozess (gegenüber dem Parlament und dem Rat) zu entsprechen, wurde dem Ratsprotokoll folgende Erklärung der Kommission hinzugefügt:

Die Kommission wird den Rat und das Europäische Parlament über die Benennung der Mitglieder des Findungsausschusses und sein Mandat unterrichten.

Die Kommission wird den Rat und das Europäische Parlament über die Auswahlkriterien unterrichten, die der Findungsausschuss nach einem offenen Konsultationsverfahren für die Auswahl der ersten Mitglieder des Verwaltungsrates anwenden wird.

Die Kommission wird den Rat und das Europäische Parlament unverzüglich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens unterrichten, das der Findungsausschuss zur Ernennung der ersten Mitglieder des Verwaltungsrates und anschließend der Verwaltungsrat zur Ernennung der weiteren Mitglieder durchführen.

Die Kommission wird dem Rat und dem Europäischen Parlament eine Frist von einem Monat einräumen, damit sie von dem Ergebnis des Auswahlverfahrens Kenntnis nehmen können. Danach wird die Kommission die Mitglieder des Verwaltungsrates ernennen.

Die Kommission wird den Rat und das Europäische Parlament darüber unterrichten, wen der Verwaltungsrat zu seinem Vorsitzenden gewählt hat. Nach der Wahl des Vorsitzenden und vor dessen Amtsantritt kann ein Gedankenaustausch mit dem Vorsitzenden stattfinden.

4. SCHLUSSFOLGERUNG

Der Gemeinsame Standpunkt stimmt mit den Zielen des ursprünglichen Vorschlags der Kommission überein. Die Kommission unterstützt daher den Gemeinsamen Standpunkt.

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