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Document 52008IP0257

Barcelona-Prozess — Union für das Mittelmeer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu der Initiative Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

ABl. C 285E vom 26.11.2009, p. 39–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 285/39


Donnerstag, 5. Juni 2008
Barcelona-Prozess — Union für das Mittelmeer

P6_TA(2008)0257

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“

2009/C 285 E/06

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister am 27./28. November 1995 angenommene Barcelona-Erklärung, mit der eine Partnerschaft Europa-Mittelmeer begründet wurde,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Initiative„Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ (KOM(2008)0319),

unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Brüssel vom 13./14. März 2008 den Grundsatz der Schaffung einer Union für den Mittelmeerraum im Zuge des Barcelona-Prozesses gebilligt hat,

unter Hinweis auf die Schlusserklärung des Vorsitzes der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) und auf die von der PVEM in ihrer vierten Plenarsitzung am 27./28. März 2008 in Athen angenommenen Empfehlungen,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Außenministerkonferenz Europa-Mittelmeer vom 2./3. Dezember 2003 in Neapel und vom 5./6. November 2007 in Lissabon,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) (KOM(2006)0726),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens Europa-Mittelmeer, das am 27./28. November 2005 anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Partnerschaft Europa-Mittelmeer in Barcelona stattfand,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur „Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung - Strategische Leitlinien“ (KOM(2003)0294),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Mittelmeerpolitik der Europäischen Union, insbesondere die Entschließung vom 15. März 2007 (1),

gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in Erwägung der strategischen Bedeutung der Mittelmeerregion und des Nahen Ostens für die Europäische Union sowie der Notwendigkeit einer auf Solidarität, Dialog, Zusammenarbeit und Austausch gestützten Politik gegenüber dem Mittelmeerraum mit Blick auf die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und die Verwirklichung des Ziels der Schaffung eines Raums des Friedens, der Stabilität und des gemeinsamen Wohlstands,

B.

unter Hinweis darauf, dass auf dem Gipfeltreffen zur Eröffnung der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ am 13. Juli 2008 in Paris klare Leitlinien für die Stärkung der multilateralen Beziehungen der Europäischen Union zu ihren Partnern im Mittelmeerraum festgelegt werden sollten, einschließlich eines Ausbaus der Arbeitsmethoden und einer verstärkten gemeinsamen Wahrnehmung von Verantwortung,

C.

unter Hinweis darauf, dass die Analyse der Erfolge und der Schwachstellen des Barcelona-Prozesses in geeigneter Weise berücksichtigt werden sollte, so dass die Beziehungen Europa-Mittelmeer auf effiziente Weise überdacht werden können und dem Barcelona-Prozess ein neuer Impuls gegeben werden kann; unter nachdrücklichem Hinweis darauf, wie wichtig es ist, sich mit den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung der Zusammenarbeit und der Vertiefung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, z. B. dem nach wie vor bestehenden Nahost-Konflikt oder schwerwiegenden politischen Spannungen in der Region, z. B. in der Westsahara, dem Fehlen substantieller Fortschritte im Bereich der Demokratie und der Menschenrechte sowie dem fehlenden Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Prozess zu befassen,

D.

unter Hinweis darauf, dass die Gesamtbilanz des Barcelona-Prozesses ungeachtet seiner unzureichenden Errungenschaften im Vergleich zu den ursprünglichen Zielvorgaben ein Potenzial erkennen lässt, das optimiert werden sollte,

1.

begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ und unterstützt das mit dieser neuen Initiative verfolgte Ziel, den multilateralen Beziehungen der Europäischen Union zu ihren Partnern im Mittelmeerraum durch Stärkung der politischen Ebene dieser Beziehungen, die Übernahme von mehr gemeinsamer Verantwortung und eine zunehmende gemeinsame Bewältigung von Aufgaben sowie durch die Entwicklung von regionalen Vorhaben, die den Bedürfnissen der Bürger in der Region entsprechen, einen neuen politischen und praktischen Auftrieb zu geben;

2.

ist der Auffassung, dass der Barcelona-Prozess einen neuen Impuls erhalten sollte, um seine Sichtbarkeit zu verstärken und seinen greifbaren Nutzen für die Bürger und insbesondere für die Bürger am Südufer des Mittelmeers herauszustellen;

3.

teilt den Standpunkt hinsichtlich der Notwendigkeit eines mit neuem Leben zu füllenden Barcelona-Prozesses, der weiterhin das zentrale Element der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit der Mittelmeerregion sein sollte, da er das einzige Forum ist, in dem alle Partner der Europäischen Union im Mittelmeerraum ihre Standpunkte austauschen und einen konstruktiven Dialog führen; sieht in der Erklärung von Barcelona, ihren Zielvorgaben und den in ihr festgelegten Bereichen der Zusammenarbeit einen Meilenstein dieser Beziehungen; hofft, dass die neue Initiative auf den Errungenschaften der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum aufbaut und dem Prozess einen Zusatznutzen verleiht;

4.

fordert daher die Länder, die nicht am Barcelona-Prozess beteiligt sind, auf, den Barcelona-Besitzstand zu übernehmen und somit dieselben Zielvorgaben anzustreben;

5.

unterstützt nachdrücklich die vorgeschlagene Weiterentwicklung der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ im Sinne der Konsolidierung der Region Europa-Mittelmeerraum auf der Grundlage demokratischer Grundsätze sowie der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte; glaubt, dass diese Entwicklung zu einer starken Partnerschaft in der Außen- und Sicherheitspolitik führen sollte;

6.

fordert den Rat und die Kommission auf, die institutionellen und rechtlichen Konsequenzen dieser wichtigen neuen Initiative zu bewerten, insbesondere in Bezug auf die Vorschriften des Vertrags von Lissabon;

7.

sichert seine Bereitschaft zu, an der Errichtung eines institutionellen Rahmens für die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ mitzuwirken; verweist darauf, dass es in seiner Eigenschaft als Teil der Haushaltsbehörde der Europäischen Union einbezogen werden wird, um zu gewährleisten, dass der neue Rahmen und die in ihm abgesteckten Vorhaben zu einem Erfolg werden;

8.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen gemeinsamen Vorsitz bei der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs und der Außenminister einzuführen, und würdigt den Umstand, dass ein gemeinsamer Vorsitz die gemeinsame Wahrnehmung der Verantwortung für die Zusammenarbeit Europa-Mittelmeerraum stärken wird; begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass die zuständigen Organe der Europäischen Union den gemeinsamen Vorsitz für die Union innehaben sollten; unterstreicht, dass die Mittelmeerkomponente des Vorsitzes von den Partnern im Mittelmeerraum im Einvernehmen benannt werden sollte und dass das Land, das den Vorsitz inne hat, sämtliche an der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ beteiligten Staaten zu Gipfeltreffen und Ministertagungen einladen sollte;

9.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, einen Gemischten Ständigen Ausschuss mit Sitz in Brüssel einzusetzen, dem benannte Vertreter sämtlicher Teilnehmer der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ angehören; ist der Auffassung, dass diesem Ausschuss eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der institutionellen Steuerung zukommen könnte;

10.

ist der Ansicht, dass das vorgeschlagene neue Sekretariat in die Dienststellen der Kommission integriert sein sollte und aus Beamten bestehen könnte, die von allen am Prozess beteiligten Parteien abgeordnet werden, und zu einer Aufwertung der bisherigen Strukturen führen sollte, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung bei der Unterstützung des Prozesses in seiner Gesamtheit zu erhöhen;

11.

ist der Ansicht, dass das vorgeschlagene neue Sekretariat die Sichtbarkeit der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ vor Ort erhöhen und es sich entschieden auf regionale Projekte konzentrieren und auch in der Lage sein sollte, die Verantwortung für einen ganzen Aufgabenkatalog mit Blick auf die verantwortungsvolle Abwicklung der Projekte zu übernehmen;

12.

fordert den Rat und die Kommission jedoch auf, vom Gastland des Sekretariats zu verlangen, dass es sich für die den Barcelona-Prozess prägenden Werte der Demokratie und der Menschenrechte engagiert;

13.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Beziehungen zu den EU-Partnern im Mittelmeerraum auf politischer Ebene zu verstärken, indem alle zwei Jahre Gipfeltreffen im Rahmen der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ veranstaltet werden, deren Zweck in der Annahme politischer Erklärungen sowie in der Beschlussfassung über die wichtigsten Programme und Projekte besteht, die auf regionaler Ebene zu entwickeln sind;

14.

ist der Auffassung, dass die PVEM uneingeschränkt in die Vorbereitung und den Ablauf dieser Gipfeltreffen einbezogen werden sollte;

15.

begrüßt den Vorschlag der Kommission in Bezug auf die Rolle der PVEM, die zu einem integralen Bestandteil des institutionellen Rahmens der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ als deren parlamentarische Dimension werden sollte; unterstreicht, dass die Stärkung der demokratischen Legitimität erforderlich ist ebenso wie die Aufwertung der Rolle der PVEM, der einzigen parlamentarischen Versammlung, in der die 27 EU-Mitgliedstaaten und sämtliche am Nahost-Friedensprozess beteiligten Parteien zusammenkommen; ist der Auffassung, dass die PVEM als beratendes Gremium das Recht haben sollte, Vorschläge zu unterbreiten und Bewertungen vorzunehmen; unterstützt die Mitwirkung der parlamentarischen Vertreter der Länder, die nicht Teil des Barcelona-Prozesses sind, an der PVEM;

16.

bekräftigt, dass die Entwicklung der Demokratie mit Hilfe der Unterstützung politischer Reformen erreicht werden muss, und unterstreicht, dass die Glaubwürdigkeit der europäischen Politik der Demokratisierung und der Förderung der Menschenrechte von einer starken und sichtbaren Unterstützung der Zivilgesellschaften und demokratischen politischen Organisationen am Südufer des Mittelmeers abhängt; fordert eine starke Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Vertreter der Sozialpartner in den institutionellen Rahmen der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“;

17.

weist darauf hin, das eines der Hauptziele der Europa-Mittelmeer-Politik darin besteht, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und politischen Pluralismus zu fördern, und vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Partnerschaft Europa-Mittelmeer im Bereich der Menschenrechte bislang noch nicht die erwarteten Ergebnisse erbracht hat; fordert Rat und Kommission daher auf, die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie klar in den Zielen dieser neuen Initiative zu verankern und die Umsetzung bestehender Mechanismen wie der in den Assoziationsabkommen enthaltenen Menschenrechtsklausel, die Einführung eines Mechanismus zur Umsetzung dieser Klausel in der neuen Generation von Abkommen, die bilateralen ENP-Aktionspläne und die Einsetzung von Unterausschüssen für Menschenrechte weiter zu stärken;

18.

weist darauf hin, dass der Geltungsbereich der Zusammenarbeit EU-Mittelmeerraum auch auf die übrigen Anrainerstaaten des Mittelmeers ausgeweitet werden muss, und betont, dass die Mittelmeer-Identität anderer Länder uneingeschränkt anerkannt werden muss;

19.

verweist auf die Beispiele für Initiativen, die die Kommission vorgeschlagen hat, wie Meeresautobahnen, die Errichtung der Autobahn des Arabischen Maghreb (AMA), die Umweltsanierung im Mittelmeerraum, Zivilschutz und Solarprogramm für den Mittelmeerraum; bekundet sein Interesse an den Möglichkeiten, die eine Stromerzeugung mittels hochleistungsfähiger thermischer Solaranlagen in der nordafrikanischen Wüste bietet, und empfiehlt, dass eine Debatte über dieses Thema zu den Prioritäten der ersten Sitzungen der Initiative „Union für den Mittelmeerraum“ zählen sollte; unterstützt ferner weitere Vorhaben wie die Meerwasserentsalzung zur Erleichterung des Zugangs zu Trinkwasser, der ein wichtiges Anliegen vieler Mittelmeeranrainerstaaten ist;

20.

unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Vorhaben im Rahmen der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ sämtlichen an einer Teilnahme interessierten EU-Mitgliedstaaten und Mittelmeerpartnern offen stehen, insbesondere dann, wenn sie bei bestimmten Vorhaben oder in bestimmten Bereichen besondere Interessen haben;

21.

fordert die Kommission auf, das Parlament und die PVEM regelmäßig über die Entwicklung dieser regionalen Vorhaben zu unterrichten und die Vorschläge und Bewertungen zu prüfen, die auf parlamentarischer Ebene vorgelegt werden und darauf abzielen, die Sichtbarkeit des Prozesses, die Absorptionskapazität und den Zusatznutzen für die Bürger in der Region zu verstärken;

22.

unterstreicht, dass sich die Partnerschaft EU-Mittelmeerraum nicht ausschließlich auf wirtschaftliche und handelspolitische Themen konzentrieren kann; verweist darauf, dass die drei Pfeiler von Barcelona eng miteinander verknüpft sind; erinnert daran, dass der erste Pfeiler zu „Frieden, Stabilität und Wohlstand“ beitragen sollte und bei der geplanten Charta für Frieden und Stabilität keine nennenswerten Fortschritte verbucht werden konnten; unterstreicht, dass die Zielvorgabe der Schaffung einer Freihandelszone und der Liberalisierung des Handels keine Ziele an sich sind, sondern mit einer Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit sowie der sozialen und ökologischen Integration einhergehen müssen;

23.

verweist darauf, dass die wirtschaftspolitischen Maßnahmen nicht nur im Hinblick auf ihren Beitrag zum Wachstum bewertet werden dürfen, sondern auch unter Berücksichtigung der Zahl der Arbeitsplätze, die sie schaffen, ihres Beitrags zur Verringerung der Armut und ihres Beitrags zur Entwicklung ärmerer Regionen gesehen werden müssen; unterstreicht in diesem Kontext die Notwendigkeit einer verstärkten Unterstützung der Europäischen Union für die Programme der Partnerstaaten des Mittelmeerraums mit dem Ziel, die Schaffung eines für verstärkte Investitionen und für die Ermutigung junger Menschen, kleine Unternehmen zu gründen, günstigen Klimas zu erleichtern, einschließlich der Erleichterung des Zugangs zu Mikrokrediten; ist in dieser Hinsicht der Auffassung, dass die Unterstützung durch die Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) - unter Einschluss von Informationskampagnen - intensiviert werden sollte;

24.

verweist auf seinen Vorschlag zur Errichtung einer Investitions- und Entwicklungsbank Europa-Mittelmeer, die imstande ist, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen, an denen es der Region EU-Mittelmeerraum mangelt, und weist darauf hin, dass die Beteiligung der Golfstaaten in ihrer Eigenschaft als wichtigste Investoren in der Region zur Verwirklichung dieser Zielvorgabe beitragen könnte;

25.

bekräftigt die Notwendigkeit, den Status von Frauen in der Mittelmeerregion mit Hilfe von Maßnahmen aufzuwerten, die den Frauen einen höheren Stellenwert in ihren Gesellschaften einräumen, und durch Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu stärken; unterstreicht, dass die Achtung von Traditionen und Gebräuchen nicht dazu führen muss, dass von ihren Grundrechte abgelenkt wird;

26.

unterstreicht die Notwendigkeit, den Partnern der Europäischen Union im Mittelmeerraum eine interessante Palette von Programmen der kulturellen Zusammenarbeit vorzuschlagen, indem Erasmus Mundus, das Programm Euromed-Audiovisual II (2006-2008), das verstärkt und verlängert werden sollte, und generell das Instrument der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2) besser genutzt werden;

27.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der am Barcelona-Prozess beteiligten Staaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 206.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1).


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