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Document 52008DC0590

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anleihe- und Darlehensaktivitäten der Europäischen Gemeinschaften im Jahr 2007 {SEK(2008)2504}

/* KOM/2008/0590 endg. */

52008DC0590

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anleihe- und Darlehensaktivitäten der Europäischen Gemeinschaften im Jahr 2007 {SEK(2008)2504} /* KOM/2008/0590 endg. */


2007/ECFIN/021

[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 30.9.2008

KOM(2008)590 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ÜBER DIE ANLEIHE- UND DARLEHENSAKTIVITÄTEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IM JAHR 2007 {SEK(2008)2504}

(von der Kommission vorgelegt)

INHALTSVERZEICHNIS

1. EINFÜHRUNG 3

2. ANLEIHEAKTIVITÄTEN 3

3. DARLEHEN AN DRITTSTAATEN 4

3.1. Übersicht 4

3.2. Die makrofinanzielle Hilfe der Gemeinschaft 4

3.3. Finanzierungstätigkeiten der EIB im Rahmen der Darlehensmandate 5

3.3.1. Umfang der Maßnahmen 6

3.3.2. Fortschritte bei der Risikoteilung 6

3.3.3. Beitrag zu außenpolitischen Zielen 7

3.3.4. Zusammenarbeit mit der Kommission 9

3.3.5. Zusammenarbeit mit anderen IFIs 9

4. EINFLUSS DER DARLEHENSAKTIVITÄTEN AUF DEN HAUSHALT 10

4.1. Haushaltsgarantien 10

4.2. Andere Tätigkeiten 11

1. EINFÜHRUNG

Die Beschlüsse des Rates zur Einführung der Darlehensinstrumente der Europäischen Gemeinschaften sehen vor, dass die Kommission den Rat und das Europäische Parlament jährlich über die Anwendung dieser Instrumente informiert. Zur Erfüllung dieser Berichtspflichten enthält der vorliegende Bericht eine Darstellung der Darlehenstätigkeit in den einzelnen Regionen.

Insbesondere die entsprechenden Beschlüsse[1] des Rats über Darlehensaktivitäten in Drittländern erfordern eine jährliche Berichterstattung an den Rat und das Parlament über den Stand der durch den Gemeinschaftshaushalt garantierten Finanzierungsmaßnahmen (Darlehen und Darlehensgarantien) der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Beitrittsstaaten, Mittelmeerländer, Osteuropa, den Südkaukasus und Russland, Asien und Lateinamerika und die Republik Südafrika.

Um den Gesamtüberblick über die Darlehenstätigkeit abzurunden, enthält der Bericht auch eine zusammenfassende Darstellung der Anleiheaktivitäten zur Finanzierung der Darlehensaktivitäten, der makrofinanziellen Hilfe der Gemeinschaft für Drittländer und der mit Gemeinschaftsdarlehen verbundenen Zinsvergünstigungen und Garantien. Zusätzlich enthält der Bericht Informationen über die Darlehensaktivitäten der EURATOM.

Genauere Informationen zu den oben genannten Aktivitäten, inklusive statistischer Tabellen, stehen im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Verfügung (im Folgenden als "Anhang" bezeichnet)[2]. Verweise auf Tabellen in diesem Bericht beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf den Anhang.

2. ANLEIHETÄTIGKEITEN

Zur Finanzierung der vom Rat beschlossenen Darlehensaktivitäten ist die Kommission befugt, im Namen der jeweiligen Gemeinschaft (EG, EURATOM) Anleihen am Kapitalmarkt aufzulegen[3].

Das Gesamtvolumen der Anleihen der Europäischen Gemeinschaften und der EIB ist 2007 um 13,8% auf 54,7 Mrd. EUR gestiegen, gegenüber 48,1 Mrd. EUR im Vorjahr (s. Tabelle und Grafik 1.1 im Anhang). Dieser erhebliche Anstieg ist hauptsächlich auf den schnelleren Auszahlungsrhythmus der EIB-Darlehen zurückzuführen, welcher eine Steigerung des Anleiheprogramms in diesem Jahr hervorrief. Die EIB hielt die Marktbedingung für sehr günstig, da infolge der Immobilienkrise die Nachfrage nach erstklassigen Anleihen, wie sie von der Bank angeboten werden, stark anstieg.

Die Anleihetätigkeiten der Europäischen Gemeinschaften basieren auf Beschlüssen zu EURATOM, makrofinanziellen Hilfen und Darlehen zur Stützung der Zahlungsbilanz. Für die EURATOM wurde 2007, beruhend auf einem Beschluss von 1994, eine Summe von 39 Mio. EUR beschafft. Ein neuer Beschluss für makrofinanzielle Hilfen in Höhe von 50 Mio. EUR wurde am 10. Dezember 2007 verabschiedet, hatte jedoch 2007 keine Auszahlungen und damit zusammenhängende Anleihetätigkeiten zur Folge. Das Darlehen soll Anfang 2008 in zwei gleichen Tranchen ausgezahlt werden.

Unter Berücksichtigung von Rückzahlungen, Annullierungen und Wechselkursschwankungen belief sich die Gesamtsumme ausstehender Anleihen am 31. Dezember 2007 auf 255,4 Mrd. EUR, ein Anstieg um 2,8% im Vergleich zu 2006 (siehe Tabelle 1.2).

Die Anteile der Anleihen in Euro und Drittwährungen sind in Abschnitt 1.3 des Anhangs dargestellt (siehe Tabelle 1.3).

3. DARLEHEN AN DRITTLÄNDER

3.1. Überblick

Die finanzielle Unterstützung für Drittstaaten, die Kooperationsabkommen mit der Gemeinschaft geschlossen haben, erfolgt je nach Region und Zielsetzung in unterschiedlicher Form.

Finanzierungsmaßnahmen, die von der Kommission gemäß den Beschlüssen des Rats verwaltet werden, werden normalerweise in Form von bilateralen Darlehen (makrofinanzielle Hilfe oder Zahlungsbilanzhilfe) durchgeführt; die Gemeinschaft unterstützt hierbei die Wiederherstellung des makroökonomischen Gleichgewichts eines Landes.

Die von der EIB aus eigenen Mitteln vergebenen Darlehen werden entweder in Form von Direktfinanzierungen von Einzelprojekten oder Globaldarlehen an Finanzinstitute gewährt, die dann die Mittel an kleinere Projekte vor Ort weiterleiten. Teils sind diese Darlehen mit einer Garantie durch den Gemeinschaftshaushalt ausgestattet und, falls nicht anderweitig präzisiert, Schwerpunkt dieses Berichts. Im Rahmen des allgemeinen Mandats 2007-2013 hat die EIB auch die Möglichkeit, Darlehensgarantien zur Verfügung zu stellen. Eine größere Bandbreite von Finanzierungsinstrumenten (von Beteilungsdarlehen bis zu vorrangigen Darlehen) wird von der EIB bei der Verwaltung von Ressourcen der Gemeinschaft oder anderer Mitgliedsstaaten (besonders in Mittelmeerstaaten und AKP-Ländern) angewandt.

Das EURATOM-Darlehensinstrument[4] steht für Finanzierungsmaßnahmen in EU-Mitgliedsstaaten und gewissen Nicht-Mitgliedsstaaten (Armenien, Russland, Ukraine) zur Verfügung.

Die Regionen, in denen die Gemeinschaft im Jahr 2007 Darlehensaktivitäten durchgeführt hat, sind in Tabelle 2.1 und 2.2 aufgelistet.

3.2. Die mikrofinanzielle Hilfe der Gemeinschaft

Mikrofinanzielle Hilfen in Form von Darlehen haben grundsätzlich Ausnahmecharakter; sie fügen sich in die Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft ein, in Abstimmung mit den Bretton-Woods-Institutionen bestimmten Ländern, die mit vorübergehenden makroökonomischen Problemen konfrontiert sind, Zahlungsbilanzhilfe zu leisten. Makrofinanzielle Hilfen konzentrieren sich auf Nachbarregionen wie die westlichen Balkanstaaten und die Kaukasusregion. Die Auszahlung der Hilfen ist an die Bedingung geknüpft, dass die Empfängerländer bestimmte Ziele im Bereich der makroökonomischen Stabilisierung und der Strukturreform erreichen. Da die Zahl der jährlich durchgeführten Finanzhilfen dementsprechend begrenzt ist, sind aussagekräftige Vergleiche der Entwicklung dieser Hilfen von einem Jahr zum anderen schwierig.

Die im Rahmen dieses Instruments ausgezahlten Zuschüsse und Darlehen sind in Tabelle 2.2 aufgeführt. 2007 wurde ein neuer Beschluss zur makrofinanziellen Hilfe in Form von Darlehen in Höhe von 50 Mio. EUR und Zuschüssen bis zu 30 Mio. EUR für den Libanon verabschiedet. Die Auszahlungen sollen 2008 beginnen. Zusätzliche Informationen finden sich im jährlichen Kommissionsbericht zur Durchführung makrofinanzieller Hilfen in Drittstaaten[5].

3.3. Finanzierungstätigkeiten der EIB im Rahmen der Darlehensmandate

Dieser Abschnitt, mit weiteren Informationen im Anhang, enthält den jährlichen Bericht für 2007, der dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2000/24/EG und Artikel 6 des Beschlusses 2006/1016/EG des Rates vorzulegen ist.

Im Jahr 2007 waren zwei – teilweise sich überschneidende – EIB-Mandate für die Darlehenstätigkeit in Drittländern gültig, da das allgemeine Mandat 2000-2006 am 31. Januar 2007 auslief, jedoch bis 31. Juli 2007 für diejenigen Regionen verlängert wurde, in denen der Darlehensplafonds nicht erreicht wurde, während das allgemeine Mandat 2007-2013 am 1. Februar 2007 in Kraft trat. Die ersten Darlehen unter dem neuen Rahmenwerk wurden in der zweiten Jahreshälfte unterzeichnet, nach der Unterzeichnung des neuen Garantieabkommens zwischen der EIB und der Gemeinschaft im August 2007.

Bis zum 31. Juli 2007 wurden Darlehen im Rahmen des allgemeinen Mandats 2000-2007 in allen Regionen außer den Mittelmeerstaaten, wo der Teilplafonds des Mandats Ende 2006 erreicht war, weitergeführt. Eine Zusammenfassung der EIB-Darlehensaktivitäten in den betreffenden Regionen seit 2000 ist in Abschnitt 2.3 des Anhangs dargestellt.

Die Kommission ist für beide Mandate verpflichtet, das Europäische Parlament und den Rat jährlich über die im Rahmen des Mandats durchgeführten Finanzierungsmaßnahmen, ihren Beitrag zur Erfüllung der außenpolitischen Ziele der EU unter Berücksichtigung der operativen Ziele der EIB zu informieren und eine Bewertung zur Koordinierung und zum Ausmaß der Kooperation zwischen der EIB und anderen IFIs, die in den vom Mandat abgedeckten Regionen arbeiten, abzugeben. Weiterhin ist die Kommission im Rahmen des allgemeinen Mandats 2000-2006 verpflichtet, über Fortschritte bei der Risikoteilung nach Artikel 1 (3) des Beschlusses 2000/24/EG des Rates Bericht zu erstatten. Schließlich ist es im Rahmen des allgemeinen Mandats 2007-2013 Pflicht der Kommission, das Ausmaß ihrer Zusammenarbeit mit der EIB zu bewerten.

Angesichts der begrenzten Anzahl von Maßnahmen im Rahmen des allgemeinen Mandats 2007-2013 im Jahr 2007 ist die Bewertung der Auswirkungen und der Wirksamkeit der Finanzierungsmaßnahmen der EIB und ihr Beitrag zur Erfüllung der außenpolitischen Ziele der EU, ebenso wie die Zusammenarbeit mit anderen IFIs und der Kommission, Teil dieses Berichts und des Anhangs. Jedoch wird für die Bewertung zukünftig ein gesonderter Bericht erstellt, erstmalig im nächsten Jahr, wenn die Anzahl der Finanzierungsmaßnahmen erwartungsgemäß wesentlich ansteigen wird.

Abschnitt 2.19 des Anhangs enthält schließlich Tabellen über sektorale und regionale EIB-Finanzierungen in den AKP-Staaten und überseeischen Ländern und Gebieten im Jahr 2007. Diese im Rahmen des Partnerschaftsabkommens von Cotonou und des Übersee-Assoziationsbeschlusses durchgeführten Maßnahmen fallen nicht unter die Garantie der Gemeinschaft und sind somit nicht in diesem Bericht berücksichtigt. Der Jahresbericht 2007 der EIB über die Investitionsfazilität im Rahmen des AKP-EU Partnerschaftsabkommens von Cotonou ist unter www.eib.org ersichtlich.

3.3.1. Umfang der Maßnahmen

2007 unterzeichnete die Bank Darlehen in Höhe von 3,723 Mio. EUR, davon 1,825 Mio. EUR im Rahmen des allgemeinen Mandats 2000-2006 (abgelaufen am 31. Juli 2007) und 1,898 Mio. EUR im Rahmen des allgemeinen Mandats 2007-2013.

Tabelle I gibt einen Überblick über die EIB-Darlehen an Drittländer im Rahmen des von der Gemeinschaft unterstützten Mandats 2007, aufgegliedert nach Sektoren und Regionen. Die einzelnen Darlehen sind in Abschnitt 2.13 des Anhangs aufgelistet, während die Gesamtverteilung des Darlehenvolumens nach Mandat in Abschnitt 2.4 dargestellt ist.

Tabelle I: Sektorale Aufschlüsselung von im Rahmen des Mandats unterzeichneten Darlehen im Jahr 2007 (in Mio. Euro)

Region | Gesamtbetrag | Transport infrastruktur | Kreditlinien | Energie | Industrie & Dienstleistungen | Telekommunikation | Wasser und Abwasser |

Energieversorgungssicherheit | X | X | X | X | X |

Schutz und Verbesserung der Umwelt | X | X | X | X | X |

Entwicklung des privaten Sektors, KMU | X | X | X |

Infrastrukturentwicklung, Ausbau von TENs | X | X | X | X |

Beitrittsunterstützung | X |

Unterstützung der EU-Präsenz (FDI, Transfer von Technologien und Know-how) | X |

2007 entfielen 13% der Darlehen im Rahmen des Mandats auf den Energiesektor . Die EIB finanzierte Energieinvestitionen in Ägypten (zwei gasbefeuerte Kombikraftwerke), Marokko (Elektrizitätsprojekte mit Wasserkraft), Bosnien und Herzegowina (Sanierung von Wasserkraftwerken und Verteilungsanlagen) und in Südafrika (Bau eines Hochspannungsverbundnetzes).

Insgesamt trugen 938 Mio. EUR oder 25% der EIB-Finanzierungen im Rahmen des Mandats zu dem übergreifenden Ziel der Bank, die Förderung einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung in Partnerstaaten, bei. In Beitrittsstaaten beliefen sich die im Rahmen des Mandats finanzierten Projekte mit speziellem Umweltschutzaspekt als Hauptdarlehensziel für 2007 auf 731 Mio. EUR oder 42% des Gesamtvolumens in der Region. Dies beinhaltet Projekte für öffentliche Verkehrsmittel in der Türkei und ein Projekt für erneuerbare Energien in Bosnien und Herzegowina. In den Mittelmeerstaaten gingen im Wassersektor 120 Mio. EUR für Umweltprojekte nach Israel zur Verbesserung der Umwelt und der Gesundheit durch Zugang zu Trinkwasser. Dasselbe Ziel wurde auch durch ein 60 Mio. EUR Projekt in Asien zur Erweiterung und Verbesserung der Wasserversorgung und –verteilungsinfrastruktur im Großraum Manila und durch ein 27 Mio. EUR Projekt in Lateinamerika für die Verbesserung der Hygiene und Umweltbedingungen in Panama-Stadt angestrebt.

Kreditlinien zur Unterstützung der Entwicklung des Privatsektors beliefen sich auf 28% der Gesamtsumme, wobei der Hauptteil folgenden Mittelmeerstaaten zu Gute kam: Jordanien, Libanon, Syrien und Tunesien. Kreditlinien zur Unterstützung der KMU beliefen sich 2007 in den Mittelmeerstaaten auf mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens. Die Beitrittsstaaten waren die zweitgrößte Empfängergruppe mit 40% der gesamten Kreditlinie für Bosnien und Herzegowina, Serbien und die Türkei. Der Industrie- und Dienstleistungssektor war durch ein Projekt in Südafrika für die Expansion einer Fabrik für Spanplatten und halbharte Holzfaserplatten und in der Türkei für die Stärkung der Wissenschafts- und Forschungsressourcen des Landes vertreten. Auf diesen kombinierten Sektor entfielen 11% der Darlehenssumme.

Auf Darlehen für die Transportinfrastruktur, Bahn-, Straßen-, Hafen- und Nahverkehrsinfrastruktur, entfiel ein Drittel des Gesamtvolumens des Mandats für 2007. Die Mehrheit (65%) der Darlehen im Transportsektor ging an die Beitrittsstaaten Türkei, Serbien, Bosnien und Herzegowina und Albanien. 76% der Finanzierung in diesen Ländern wurden für den Bau oder die Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur aufgewendet, während für den Ausbau von Verkehrsachsen in Verbindung mit den Transeuropäischen Netzen 24% der Finanzierung investiert wurde. Die Sanierung der Straßeninfrastruktursachsen, die an vorrangige TENs anschließen, war ebenso Ziel der ersten genehmigten Darlehen in den osteuropäischen Nachbarstaaten Ukraine und der Republik Moldau. Zusammen mit diesen zwei Finanzierungsmaßnahmen entfielen auf die Erweiterung von Verkehrs-TENs 34% des Darlehenvolumens in diesem Sektor. Zwei weitere Transportprojekte wurden im Rahmen des Mandats in Marokko (Bau von mautpflichtigen Autobahnabschnitten) und Uruguay (Erweiterung des privaten Containerterminals im Hafen von Montevideo) finanziert. 8% des Gesamtdarlehenvolumens ging an den Telekommunikationssektor für die Finanzierung zweier Projekte in Lateinamerika. Ein Projekt deckt Erwerb und Installation von Systemen für die Bereitstellung von Telefonie, Hochgeschwindigkeitsinternet, Datenübertragung, gebührenpflichtiges Kabel- und Satellitenfernsehen und VSAT-Dienste in Peru ab. In Brasilien beschäftigt sich ein Projekt mit der Installation, Inbetriebnahme und Nutzung eines GSM-Überlagerungsnetzwerks zum Wechsel von CDMA- zu GSM-Netzwerken.

Asien und Lateinamerika sind in der Gruppe der Schwellenländer die größten Empfänger ausländischer Direktinvestitionen der EU. So diente im Rahmen der Mandate für Asien und Lateinamerika der Großteil der Finanzierungsmaßnahmen der EIB in diesen Ländern bisher der Unterstützung der Präsenz der EU durch ausländische Direktinvestitionen.

Die EIB bewertet den Mehrwert ihrer Maßnahmen auf der Grundlage eines Rahmens mit den drei folgenden Pfeilern[6]:

Pfeiler 1 – Kongruenz mit und Beitrag zu politischen Zielen der EU

Pfeiler 2 – Qualität und Seriosität des Projektes und

Pfeiler 3 – finanzieller und nicht finanzieller Beitrag der EIB zum Projekt

Jede einzelne Finanzierungsmaßnahme wird anhand dieses Rahmens bewertet, wobei entsprechende Indikatoren verwendet werden. 84% der im Jahr 2007 abgeschlossenen Finanzierungsmaßnahmen der EIB wurden von der EIB als sehr konsistent und förderlich für die Mandatsziele und –prioritäten bewertet. Dies spiegelt sich in der Vergabe eines "hohen" Ratings bei Pfeiler 1 wider. 39% der Projekte erhielten ein "hohes" Rating bei Pfeiler 2, 55% der Projekte ein "mittleres" Rating. Unter Pfeiler 3 erhalten 81% der Projekte einen "hohen" Beitrag der EIB, 16% einen "mittleren".

3.3.4. Zusammenarbeit mit der Kommission

Der Beschluss 2006/1016/EG des Rates fordert die Kommission und die EIB auf, die Kohärenz von EIB-Maßnahmen und EU-Politik zu stärken, besonders durch regelmäßigen und systematischen Dialog und frühe Absprache in den Bereichen Politik, Strategien und Projekte. Hierzu haben die Kommission und die EIB am 26.Mai 2008 eine spezielle Absichtserklärung unterzeichnet, die die Bestimmungen und Bedingungen der verstärkten Kooperation festlegt.

Zur verbesserten Kohärenz der gesamten EU-Unterstützung in den durch das Darlehensmandat für Drittländer abgedeckten Regionen werden Möglichkeiten gesucht, die Finanzierungsmaßnahmen der EIB, soweit angebracht, mit EU-Haushaltsmitteln zu kombinieren, unter anderem durch das Heranführungsinstrument (IPA), das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und, was Südafrika betrifft, das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI).

Zur Abstützung der aus Eigenmitteln der EIB gewährten Unterstützung für Mittelmeerstaaten verwaltet die EIB Haushaltsmittel der EU in drei Bereichen: technische Unterstützung, Risikokapital und Zinsvergünstigungen für ausgewählte EIB-Darlehen, genauer beschrieben in Abschnitt 2.11 des Anhangs.

Zusätzlich arbeiteten die Kommission und die EIB beim Aufbau der EU Nachbarschafts-Investitionsfazilität zusammen. Diese wird durch Zuschüsse für Darlehenstätigkeiten der EIB und anderer öffentlicher Finanzinstitutionen der EU zusätzliche Ressourcen für Infrastrukturprogramme, vor allem in den Bereichen Energie, Transport und Umwelt im gesamten Gebiet der Europäischen Nachbarschaftspolitik bereitstellen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der EIB findet auch bei Finanzinstrumenten der EU zur Unterstützung des westlichen Balkans im Rahmen des IPA statt.

3.3.5. Zusammenarbeit mit anderen IFIs

Im Jahr 2007 verfolgte die EIB weiterhin aktiv ihre Politik zur Verbesserung der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen durch weitere Stärkung und Entwicklung operativer Partnerschaften mit anderen IFIs.

Das Ende 2006 unterzeichnete dreiseitige Abkommen zwischen der Kommission, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der EIB für operative Zusammenarbeit in Osteuropa, im Südkaukasus, in Russland und Zentralasien wurde 2007 durch einen engen Dialog der drei Institutionen und Einrichtung einer gemeinsamen Projektplanung umgesetzt. Die EIB und die EBWE arbeiten auch in anderen Initiativen und Partnerschaften eng zusammen (z.B. im Programm für Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen (JASPERS), einer technischen Unterstützungsinitiative im Rahmen der EU Regionalpolitik).

Weiterhin begann 2007 eine formelle Zusammenarbeit der EIB mit anderen IFIs im Umweltbereich: Multilateral Carbon Credit Fund mit der EBWE, CO2-Fonds für Europa mit der Weltbank und EIB-KfW CO2-Programm. Beim EIB-Forum in Ljubljana 2007 wurde schließlich der Post-2012 Carbon Credit Fund ins Leben gerufen als unmittelbares Ergebnis laufender Zusammenarbeit im Kampf gegen den Klimawandel zwischen der EIB und drei führenden europäischen Finanzinstitutionen: Instituto de Crédito Oficial, der KfW und der Nordic Investment Bank (NIB).

Die EIB, EBWE, EZB, NIB und die Nordische Umweltfinanzierungsgesellschaft (NEFCO) blieben den Leitsätzen der Europäischen Umweltschutzprinzipien verpflichtet, die nachdrücklich von der Kommission unterstützt werden.

Weitere Details befinden sich im Abschnitt 2.9 im Anhang.

4. EINFLUSS DER DARLEHENSAKTIVITÄTEN AUF DEN HAUSHALT

Die Darlehenstätigkeit wirkt sich auf den Gesamthaushalt der Gemeinschaft aus, wenn die Darlehen mit einer Garantie der Gemeinschaft, mit Zinsvergünstigungen oder mit Sonderkonditionen ausgestattet sind, die für den Darlehensgeber ein Risiko beinhalten.

4.1. Haushaltsgarantien

Zur Berücksichtigung der EU-Erweiterung und der Europäischen Nachbarschaftspolitik (Beschluss 2005/47/EG[7] des Rates) beschloss der Rat am 22. Dezember 2004 eine Änderung des Beschlusses 2000/24/EG.

Die Gemeinschaftsgarantie beschränkt sich auf 65% der Gesamtsumme der eröffneten Darlehen, zuzüglich aller damit zusammenhängenden Beträge (verglichen mit 70% im Rahmen des allgemeinen Mandats 1997-2000). Weiterhin sicherte der Rat am 22. Dezember 2004 der EIB eine Garantie der Gemeinschaft gegen Zahlungsausfälle in Zusammenhang mit gewissen Projekten in Russland, der Ukraine, der Republik Moldau und Belarus zu (Beschluss 2005/48/EG[8]). Der Gesamtplafonds für die eröffneten Darlehen beträgt 500 Mio. EUR, wobei die EIB ausnahmsweise von einer 100%igen Deckung durch die Gemeinschaftsgarantie profitiert.

Der garantierte Darlehenszeitraum lief am 31. Januar 2007 aus und wurde automatisch um sechs Monate verlängert, da die Darlehensplafonds zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht waren.

Im Jahr 2007 (dem letzten Jahr des allgemeinen Mandats 2000-2006) unterzeichnete die EIB Darlehensverträge in Höhe von 1.595 Mio. EUR mit einer Gesamtdarlehenssumme in diesem Mandat (20.060 Mio. EUR[9]) von 19.587 Mio. EUR, dies entspricht 98% des gesamten Plafonds.

Einzelheiten zu den Garantien enthält der halbjährliche Bericht der Kommission über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan[10].

Am 19. Dezember 2006 sagte der Rat der EIB eine Garantie der Gemeinschaft gegen Zahlungsausfälle bei Darlehen und Darlehensgarantien für Projekte außerhalb der Gemeinschaft (Beschluss 2006/1016/EG[11]) zu. Diese Garantie ist auf 65 % der im Rahmen der EIB-Finanzierungen insgesamt ausgezahlten Darlehen und gewährten Garantien, abzüglich der Rückzahlungen und zuzüglich aller damit zusammenhängenden Beträge, beschränkt. Die Obergrenze für EIB-Finanzierungen im Rahmen dieses Mandats wurde für den Zeitraum 2007-2013 auf 27.800 Mio. EUR festgesetzt und besteht aus einem Basishöchstbetrag von 25.800 Mio. EUR und einem fakultativen Mandat von 2.000 Mio. EUR, über dessen Inanspruchnahme der Rat in Abhängigkeit von der 2010 anstehenden Halbzeitüberprüfung entscheiden wird. Im Rahmen des neuen Mandats wurde 2007 ein Betrag von 1.898 Mio. EUR gezeichnet (siehe Abschnitt 2.3 und die Tabelle in Abschnitt 2.4 des Anhangs).

4.2. Andere Tätigkeiten

Bei verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen innerhalb und außerhalb der Union wurden Zinsvergünstigungen gewährt. Die meisten Programme sind ausgelaufen und wirken sich nicht mehr auf die Haushaltsausgaben aus. Tabelle 2.19 zeigt die noch laufenden Programme und die Summe der während der Berichtsjahre ausgezahlten Zinsvergünstigungen.

Wie genauer in Abschnitt 2.11 des Anhangs erläutert, hat die EIB 2007 sieben Risikokapitalmaßnahmen unter dem MEDA Haushalt mit einer Gesamtsumme von 46,5 Mio. EUR und 24 Maßnahmen für technische Hilfe mit einem Gesamtwert von 17,5 Mio. EUR unterzeichnet.

[1] Beschluss 97/256/EG des Rates, geändert durch Beschluss 98/348/EG und 98/729/EG des Rates, für den Zeitraum 01.02.1997-31.01.2000 (das "allgemeine Mandat 1997-2000"), und Beschluss 2000/24/EG des Rats, geändert durch Beschluss 2000/688/EG, 2000/788/EG, 2001/778/EG, 2005/47/EG und Beschluss 2006/174/EG des Rates, für den Zeitraum 01.02.2000-31.01.2007 (das "allgemeine Mandat 2000-2006"). Beschluss 1999/786/EG des Rates (Wiederaufbau der erdbebengeschädigten Gebiete der Türkei) ist eine Erweiterung der allgemeinen Mandate. Weiterhin führte der Beschluss 2001/777/EG des Rates zur Einführung einer speziellen Darlehenstätigkeit für ausgewählte Umweltprojekte in russischen Ostseegebieten im Rahmen der Nördlichen Dimension. Der Beschluss 2005/48/EG des Rates führte ein gesondertes Mandat für gewisse Projektarten in Russland und westlichen Neuen Unabhängigen Staaten (Ukraine, Republik Moldau und Belarus) ein. Schließlich führte der Beschluss 2006/1016/EG des Rates ein neues allgemeines Mandat für den Zeitraum 01.02.2007-31.12.2013 ein (das "allgemeine Mandat 2007-2013").

[2] SEK(2007)[…]

[3] Da der EGKS Vertrag 2002 auslief, gab es keine neuen Anleihetätigkeiten.

[4] Beschluss 77/270/EURATOM des Rates, geändert durch den Beschluss 94/179/EURATOM. Der Plafonds für Anleihen zur Finanzierung von EURATOM-Darlehen wurde ursprünglich durch den Beschluss 77/271/EURATOM der Kommission festgelegt. Der Plafonds wurde dann durch verschiedene Änderungen des zuletzt genannten Beschlusses erhöht, zuletzt durch Beschluss 90/212/EURATOM, mit dem er um 1 Mrd. ECU auf 4Mrd. ECU angehoben wurde.

[5] Noch nicht veröffentlicht für 2007. Für 2006, siehe KOM/2007/0493 endg.

[6] Siehe auch Abschnitt 2.6-2.8 im Anhang.

[7] ABl. L 21, 25.1.2005, S. 9.

[8] ABl. L 21, 25.1.2005, S. 11.

[9] Gesamte Abschlüsse, bereinigt um Annullierungen (inkl. TERRA und Sonderaktionsprogramms Türkei).

[10] KOM(2007) 66 und SEK (2007) 241

[11] ABl. L 414, 30.12.2006, S..95

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