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Document 52008DC0513

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Europas kulturelles Erbe per Mausklick erfahrbar machen: Stand der Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit kulturellen Materials und seiner digitalen Bewahrung in der EU [SEK(08) 2372]

/* KOM/2008/0513 endg. */

52008DC0513

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Europas kulturelles Erbe per Mausklick erfahrbar machen: Stand der Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit kulturellen Materials und seiner digitalen Bewahrung in der EU [SEK(08) 2372] /* KOM/2008/0513 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 11.8.2008

KOM(2008) 513 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Europas kulturelles Erbe per Mausklick erfahrbar machen Stand der Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit kulturellen Materials und seiner digitalen Bewahrung in der EU [SEK(08) 2372]

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Europas kulturelles Erbe per Mausklick erfahrbar machenStand der Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit kulturellen Materials und seiner digitalen Bewahrung in der EU

HINTERGRUND UND ZIEL DIESER MITTEILUNG

Europas Bibliotheken, Archive, Museen und Ton- und Bildarchive bergen einen reichen Schatz an Quellen und Informationen zur Geschichte und kulturellen Vielfalt Europas. Wenn diese Bestände über das Internet verfügbar gemacht werden, können sie von Europas Bürgern in ihrer Freizeit oder für Beruf und Studium abgerufen und aufs Neue genutzt werden.

Die Europäische Kommission hat im September 2005 die Initiative zu Digitalen Bibliotheken[1] ins Leben gerufen, um das kulturelle und wissenschaftliche Erbe Europas online verfügbar zu machen. Diese Initiative, die einen Teil der i2010-Strategie der Kommission für die Informationsgesellschaft bildet, fand im Europäischen Parlament[2] und dem Rat große Unterstützung.

Die Initiative zu Digitalen Bibliotheken trägt zum Aufbau von Europeana – der Europäischen Digitalen Bibliothek – bei und verbessert die Bedingungen für die Online-Bereitstellung von Büchern, Zeitungen, Filmen, Karten, Fotografien und Archivmaterial der Kultureinrichtungen Europas. In der Empfehlung der Kommission zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung[3] aus dem Jahr 2006 sowie in den entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates[4] werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, in bestimmten vorrangigen Bereichen Maßnahmen zu treffen.

In der vorliegenden Mitteilung werden die Fortschritte beim Aufbau der Europäischen Digitalen Bibliothek dargestellt und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Behandlung organisatorischer, finanzieller, technischer und rechtlicher Probleme aufgezeigt, die für die Bereitstellung kulturellen Materials über das Internet von entscheidender Bedeutung sind. Die Mitgliedstaaten und sonstigen Beteiligten werden aufgefordert, sich noch stärker für eine bessere Zugänglichkeit unseres gemeinsamen Erbes einzusetzen. Zudem bekräftigt die Kommission ihr Bekenntnis, dieses Ziel durch politische Maßnahmen und Finanzierungsprogramme zu unterstützen.

EUROPEANA , EIN GEMEINSAMES ZUGANGSPORTAL ZU EUROPAS KULTURELLEM ERBE

Aktueller Stand

Die Kommission hat die Kultureinrichtungen Europas aufgefordert, ihre Kräfte zu bündeln und an der Einrichtung eines gemeinsamen mehrsprachigen Zugangsportals zu den digitalisierten Ressourcen in ganz Europa zu arbeiten. Dieses digitale Zugangsportal zu den Archiven, Bibliotheken und Museen Europas trägt den Namen Europeana .

Mit Hilfe von Europeana können Nutzer digitalisierte Materialien aus Museen, Archiven, Bibliotheken sowie Ton- und Bildarchiven europaweit durchsuchen und kombinieren, ohne dazu verschiedene Websites kennen oder aufsuchen zu müssen. Sie können unmittelbar auf digitalisierte Bücher, Zeitungen, Archivmaterial, Fotografien und Ton- und Bilddateien zugreifen und diese in ihrer Freizeit oder für Beruf und Studium konsultieren und nutzen.

Beim Aufbau von Europeana wurden im vergangenen Jahr sowohl in organisatorischer als auch in operativer Hinsicht mehrere bedeutende Schritte unternommen. Die Gründung der Stiftung für die Europäische Digitale Bibliothek am 8. November 2007 etwa belegt das große Engagement der verschiedenen Kulturbereiche für die Erreichung dieses Ziels. Zu den Gründungsmitgliedern gehören europäische Verbände von Bibliotheken, Museen und (Ton- und Bild-)Archiven sowie eine Reihe bedeutender einzelner Einrichtungen. Die operative Infrastruktur von Europeana ist bei der Niederländischen Nationalbibliothek angesiedelt.

Die Arbeiten an Europeana sind in vollem Gange. Sie stützen sich auf die Ergebnisse bestehender Projekte und Initiativen sowie auf eine Reihe neuer Projekte, die im Rahmen des Programms „ e Content plus “ kofinanziert werden. Ziel ist es, im November 2008 einen ersten Prototyp in Betrieb zu nehmen. Dieser wird den Nutzern über eine mehrsprachige Schnittstelle Zugang zu mindestens 2 Millionen Objekten von Kultureinrichtungen aus ganz Europa verschaffen und das Potenzial des Konzepts eindrucksvoll verdeutlichen. Eine Demonstrationswebsite, auf der dazu aufgerufen wurde, Kommentare abzugeben, wurde im Februar 2008 veröffentlicht[5].

Weitere Entwicklung von Europeana

In den nächsten zwei Jahren soll der Prototyp zu einem voll funktionsfähigen Dienst ausgebaut werden. Dazu werden zunächst neue Inhalte aus verschiedenen Arten von Kultureinrichtungen aufgenommen. Bis 2010 werden die über Europeana verfügbaren digitalen Objekte die ursprünglich anvisierte Zahl von 6 Millionen voraussichtlich weit übersteigen.

Bei dem über Europeana verfügbaren Material handelt es sich zunächst überwiegend um gemeinfreies – d. h. nicht urheberrechtlich geschütztes – Material. Eine der wesentlichen Herausforderungen besteht jedoch darin, urheberrechtlich geschütztes Material aufzunehmen, um ein „Schwarzes Loch des 20. Jahrhunderts“ zu vermeiden – eine Situation, in der viel kulturelles Material aus der Zeit vor 1900, aber wenig aus der jüngeren Vergangenheit über das Internet verfügbar ist. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kultureinrichtungen und Rechteinhabern erforderlich. Diese Zusammenarbeit könnte beispielsweise durch Vereinbarungen zwischen nationalen Kultureinrichtungen und Rechteinhabern oder Links von Europeana zu Websites von Rechteinhabern erfolgen.

Darüber hinaus ist bei der Weiterentwicklung von Europeana an Lösungen für die mehrsprachige Suche und Ergebnisanzeige und die Integration von gemeinschaftlichen Tools zu arbeiten.

Das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss haben die Notwendigkeit betont, die Europäische Digitale Bibliothek einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und dazu alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission wird sich aktiv für Europeana einsetzen und stellt im Rahmen des Programms „ e Content plus “ bereits jetzt Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Auch die Mitgliedstaaten und Kultureinrichtungen können dazu beitragen, Europeana einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Neben der vollständigen Umsetzung der einschlägigen Teile der Empfehlung 2006/585/EG und der entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates können die Mitgliedstaaten die Stiftung für die Europäische Digitale Bibliothek darüber hinaus als assoziierte Partner direkt unterstützen.

UMSETZUNG DER EMPFEHLUNG 2006/585/EG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN

Überwachung der Umsetzung der Empfehlung und der entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates

In ihrer Empfehlung zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung aus dem Jahr 2006 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in einigen wesentlichen Bereichen Maßnahmen zu ergreifen und bis Februar 2008 über Fortschritte zu berichten. Am 13. November 2006 verabschiedeten die Kulturminister der Mitgliedstaaten Schlussfolgerungen des Rates, in denen sie die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit in diesen Bereichen signalisierten. Darüber hinaus legten sie einen Zeitrahmen für die Maßnahmen fest.

Auf Vorschlag des Rates setzte die Kommission eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung ein, die eine bestehende zwischenstaatliche Gruppe zur Digitalisierung ablöste. Die neue Gruppe traf im Jahr 2007 zwei Mal zusammen, um über Fortschritte in den entsprechenden Bereichen zu berichten und Erfahrungen der Mitgliedstaaten auszutauschen.

Die folgenden Informationen basieren weitgehend auf den von den Mitgliedstaaten im Februar/März 2008 vorgelegten Berichten.

Fortschritte bei der Digitalisierung (Punkt 1-4 der Empfehlung)

- Übersicht über Digitalisierungsmaßnahmen

Die Erstellung von Übersichten über digitalisiertes Material ist von entscheidender Bedeutung, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Komplementarität der Digitalisierungsmaßnahmen zu gewährleisten. Seit 2005 haben die meisten Mitgliedstaaten begonnen, solche Übersichten auf verschiedene Weise zu erstellen. Manche Länder haben Register digitalisierter Bestände eingerichtet und diese teilweise (wie z. B. in Slowenien) gesetzlich verankert.

In anderen Ländern dienen nationale Portale als wichtigste Informationsquelle. Mehrere Mitgliedstaaten erwähnen in diesem Zusammenhang das Projekt MICHAEL, das entsprechende Beschreibungen und Links zu digitalisierten Beständen in ganz Europa verfügbar macht. Naturgemäß wird auch der Aufbau von Europeana zu einem genaueren Überblick über die digitalisierten Ressourcen führen.

In der von der Kommission finanzierten „NUMERIC“-Studie wird an Methoden für eine zuverlässigere Quantifizierung der Digitalisierung gearbeitet, die die Planung von Digitalisierungsmaßnahmen künftig erleichtern dürften. Ergebnisse einer ersten europaweiten Erhebung werden für Anfang 2009 erwartet.

Trotz dieser Bemühungen werden die vorhandenen Übersichten noch nicht systematisch genutzt, um Prioritäten festzulegen. Darüber hinaus zeigen Übersichten und Erhebungen in den Mitgliedstaaten, dass ein Großteil des digitalisierten Materials noch nicht über das Internet zur Verfügung steht und daher nur eingeschränkt nutzbar ist.

- Pläne für die Digitalisierung und damit verbundene Finanzmittel

Quantitative Ziele für die Digitalisierung können dabei helfen, Schwerpunkte zu setzen und die Effizienz der Digitalisierung europaweit zu verbessern.

Die meisten Mitgliedstaaten haben – oft im Rahmen breiter angelegter Strategien für die Informationsgesellschaft – Digitalisierungsstrategien und -pläne entwickelt. In einigen weiteren Mitgliedstaaten sind solche Pläne in Arbeit. Diese Strategien und Pläne enthalten jedoch – mit wenigen Ausnahmen – keine klaren quantitativen Vorgaben für die Digitalisierung, wie sie in der Empfehlung und den entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates vorgesehen waren. Bei der Festlegung von quantitativen Zielen und der dazugehörigen Finanzplanung sollten die Mitgliedstaaten daher noch größere Anstrengungen unternehmen.

Die Finanzierung der Digitalisierung ist eine weitere Kernfrage. In den letzten Jahren haben mehrere Mitgliedstaaten der Digitalisierung beträchtliche Finanzmittel zugewiesen, was die Digitalisierung Millionen neuer Objekte ermöglichen sollte.

So hat Griechenland in den Jahren 2003 bis 2007 180 verschiedene Digitalisierungsprojekte von Museen, Bibliotheken und Archiven mit insgesamt 100 Millionen Euro gefördert, und der nationale griechische Digitalisierungsplan für die Jahre 2008-2013 sieht einen Betrag in ähnlicher Größenordnung vor.

Die Niederlande haben der Digitalisierung von Bild- und Tonarchiven alleine im Zeitraum 2007-2014 Fördermittel von 90 Millionen Euro zugewiesen.

Andere Mitgliedstaaten waren jedoch weniger ehrgeizig. Teilweise ist das Bild aber nicht ganz klar, da die Mittel für die Digitalisierung fragmentiert und in den Budgets einzelner Kultureinrichtungen „versteckt“ sind.

Mehrere Mitgliedstaaten (z. B. Litauen und Finnland) nutzen die europäischen Strukturfonds zur Förderung der Digitalisierung. Dieses Mittel zur Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben könnten die Mitgliedstaaten und Regionen möglicherweise noch umfassender nutzen.

- Öffentlich-private Partnerschaften für die Digitalisierung

Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen sind privates Sponsoring und öffentlich-private Partnerschaften. Privatunternehmen sind zwar bereits jetzt in mehreren Mitgliedstaaten an Digitalisierungsmaßnahmen beteiligt, wirken jedoch oft nur als Dienstleister mit. Es gibt jedoch auch Beispiele für echte öffentlich-private Partnerschaften und privates Sponsoring, z. B. durch Technologieunternehmen, Banken und Telekommunikationsunternehmen.

Diese Beispiele könnten die Mitgliedstaaten dazu anregen, ähnliche Partnerschaften zu bilden, und Kultureinrichtungen sowie private Sponsoren dazu bewegen, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Hochrangigen Expertengruppe zu Digitalen Bibliotheken Wege für eine Zusammenarbeit zu finden.

- Digitalisierungszentren

Um Europas Kulturerbe online verfügbar zu machen, sollten das Tempo der Digitalisierung und die verfügbaren Kapazitäten weiter erhöht werden. Mehrere Mitgliedstaaten berichten über die Einrichtung von Digitalisierungszentren unterschiedlicher Art und Größe. Diese sind teilweise mit Universitäten (Deutschland), Nationalbibliotheken (Finnland, Frankreich, Niederlande), Archiven (Schweden, Griechenland), Ton- und Bildarchiven (Frankreich), Ministerien (Italien) oder privaten Unternehmen (Ungarn) verbunden. In diesen Mitgliedstaaten wird im Allgemeinen mit einer beträchtlichen Zunahme der Digitalisierungsleistung in den nächsten Jahren gerechnet.

Zur Unterstützung dieser Maßnahmen kofinanziert die Kommission ein Netz von Kompetenzzentren für die Digitalisierung verschiedener Arten von Materialien in ganz Europa (siehe Abschnitt 5).

Darüber hinaus führt das Amt für Veröffentlichungen der EU selbst ein großes Digitalisierungsprojekt durch, in dessen Rahmen bis Oktober 2009 etwa 130 000 Veröffentlichungen digitalisiert werden sollen. Diese digitale Bibliothek, die alle EU-Veröffentlichungen seit 1952 umfasst, wird über die Website des EU-Bookshop und später auch über Europeana zur Verfügung stehen.

Fortschritte bei der Online-Bereitstellung (Punkt 5 und 6 der Empfehlung)

- Bereitstellung von Inhalten über Europeana

Die Mitgliedstaaten können wesentlich zum Erfolg von Europeana beitragen, wenn sie ihre Kultureinrichtungen dazu bewegen, digitalisierte Materialien über Europeana zur Verfügung zu stellen. Dies können sie z. B. durch spezielle Finanzierungskriterien für die Digitalisierung erreichen, wie dies bereits in Spanien und den Niederlanden praktiziert wird.

Dreizehn Mitgliedstaaten berichten über die Einrichtung nationaler Portale oder die Arbeit an deren Einrichtung. Diese Portale können als „Sammelstellen“ wesentlich zu einem gemeinsamen europäischen Zugangsportal beitragen, wenn sie geeignete Normen anwenden.

Die meisten Mitgliedstaaten berichten über laufende Normungsarbeiten, um die europaweite Interoperabilität des digitalisierten Materials zu gewährleisten. Auch dabei könnten Finanzierungskriterien nach dem Vorbild der Niederlande sinnvoll sein. Die Vorhaben „EDLnet“ und „Minerva“ werden als wichtige Informationsquellen für die Normungsarbeit hervorgehoben.

Einige Mitgliedstaaten haben Schritte unternommen, um private Rechteinhaber einzubeziehen und die Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke zu erleichtern. Beispiele hierfür sind eine Vereinbarung zwischen der Nationalbibliothek und dem nationalen Verlegerverband in Frankreich im Rahmen von Gallica 2, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „Libreka“-Portal deutscher Verlage sowie eine Vereinbarung zwischen dem italienischen Staat und einem Verlag.

- Verwaiste Werke

Verwaiste Werke sind urheberrechtlich geschützte Werke, deren Rechteinhaber nicht oder nur schwer zu ermitteln sind. Dies kann zu Problemen beim Rechteerwerb für die Digitalisierung und Online-Bereitstellung des Materials führen.

Finnland, Schweden, Dänemark und Ungarn verfügen über Mechanismen für eine erweiterte kollektive Lizenzierung, die im Umgang mit verwaisten Werken angewandt werden können. Dänemark und Ungarn nehmen derzeit Gesetzesänderungen vor, um einen leistungsfähigeren Mechanismus für den Umgang mit verwaisten Werken einzuführen. Auch Deutschland bereitet im Rahmen einer breiter angelegten Überarbeitung des Urheberrechts neue Gesetze vor.

Trotz dieser Beispiele sind die praktischen Fortschritte im Allgemeinen gering. In den meisten Fällen wird dieses Problem – oft in Arbeitsgruppen, die sich daneben mit weiteren urheberrechtlichen Fragen zu den digitalen Bibliotheken beschäftigen – noch diskutiert. Einige Mitgliedstaaten geben an, dass sie eine Lösung oder einen Leitfaden auf europäischer Ebene begrüßen würden.

In den Berichten der meisten Mitgliedstaaten werden keine nennenswerten Arbeiten an der Erstellung von Datenbanken verwaister Werke erwähnt. Maßnahmen auf europäischer Ebene – wie das Projekt „ARROW“, in dem sich Rechteinhaber und Kultureinrichtungen gemeinsam mit der Erstellung einer Datenbank verwaister Werke befassen – sollten jedoch durch Maßnahmen in den Mitgliedstaaten ergänzt werden.

Insgesamt sind im Hinblick auf die verwaisten Werke noch größere Anstrengungen der Mitgliedstaaten erforderlich.

- Vergriffene Werke

Der Rechteerwerb für die Digitalisierung und Online-Bereitstellung vergriffener Werke kann sehr kostspielig sein. Rechteinhaber, kulturelle Einrichtungen und Verwertungsgesellschaften sollten daher gemeinsam daran arbeiten, dies zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten könnten dazu durch Bereitstellung einer Plattform für die Zusammenarbeit beitragen.

Auch wenn manche Kultureinrichtungen – insbesondere im audiovisuellen Bereich – bereits Zustimmungen der Rechteinhaber zur Digitalisierung und Bereitstellung ihrer Bestände erhalten haben, sind die Fortschritte der Mitgliedstaaten in diesem Bereich noch gering.

Beim Erwerb von Rechten an vergriffenen Werken sollten die Kultureinrichtungen darauf achten, Rechte für die grenzübergreifende Bereitstellung des Materials zu erwerben. Zugangsbeschränkungen auf bestimmte Mitgliedstaaten widersprechen dem Grundgedanken der Europäischen Digitalen Bibliothek.

- Hindernisse für die Nutzung von gemeinfreiem Material

In den nationalen Rechtsvorschriften können Hindernisse für die Nutzung von gemeinfreien Werken enthalten sein. Diese Hindernisse können die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Materials z. B. über Europeana beschränken.

Auf diese Frage gehen nur wenige Mitgliedstaaten ein. Die geringe Reaktion in diesem Bereich deutet darauf hin, dass in vielen Mitgliedstaaten noch keine Maßnahmen ergriffen wurden und das Thema größerer Aufmerksamkeit bedarf. Einige Mitgliedstaaten weisen darauf hin, dass sie in ihrer Gesetzgebung keine Hindernisse für die Nutzung gemeinfreien Materials erkennen konnten. Andere merken an, dass bestehende Hindernisse gerechtfertigt seien.

In diesem Zusammenhang ist besonders zu betonen, dass gemeinfreie Werke diese Eigenschaft bei einer Formatänderung nicht verlieren sollten. So sollten sie gemeinfrei bleiben, wenn sie digitalisiert und über das Internet bereitgestellt werden.

Fortschritte bei der digitalen Bewahrung (Punkt 7-11 der Empfehlung)

- Strategien und Pläne für die digitale Bewahrung; Informationsaustausch

Der Empfehlung zufolge stellt der Mangel an klaren und umfassenden Strategien eine Gefahr für den Erhalt digitalisierter und digital erzeugter Materialien dar.

Die meisten Mitgliedstaaten haben begonnen, Strategien für die digitale Bewahrung zu erarbeiten, und dazu Ausschüsse oder Arbeitsgruppen eingerichtet, an denen ihre größten Archive beteiligt sind; ferner wurden konkrete Pläne für die digitale Bewahrung entwickelt. Die praktischen Folgemaßnahmen sowie die finanzielle Unterstützung der auf hochrangiger Ebene entwickelten Infrastruktur- und Organisationsstrategien sind jedoch sehr oft beschränkt. Um wertvolle Informationen und Inhalte für künftige Generationen zu bewahren, sind daher weitere Anstrengungen erforderlich.

Fortschritte wurden in erster Linie in denjenigen Ländern erzielt, in denen eine oder mehrere Organisationen mit langjähriger Erfahrung im Bereich der digitalen Bewahrung bestehen und nicht isoliert, sondern gemeinsam mit anderen Einrichtungen im In- und Ausland tätig sind.

Im Vereinigten Königreich bietet die „Digital Preservation Coalition“, in der unter anderem die British Library, das Joint Information Systems Committee und mehrere Forschungseinrichtungen vertreten sind, ein Forum für die Entwicklung und Koordinierung von Strategien für die digitale Bewahrung auf nationaler Ebene.

In ihren Berichten erwähnen die Mitgliedstaaten EU-finanzierte Vorhaben und die Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung als hilfreiche Plattformen für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.

- Mehrfaches Kopieren für Bewahrungszwecke

In den meisten Mitgliedstaaten ist mehrfaches Kopieren zu Bewahrungszwecken bereits gestattet, um dem Erfordernis von Formatwechseln Rechnung zu tragen. In einigen Mitgliedstaaten, in denen dies bisher untersagt ist, sind Gesetzesänderungen im Gespräch (z. B. im Vereinigten Königreich im Rahmen der Umsetzung des „Gowers Review“ zum Urheberrecht).

- Amtliche Hinterlegung von Werken

Eine große Mehrheit von Mitgliedstaaten hat ihre Rechtsvorschriften zur amtlichen Hinterlegung von Werken aktualisiert oder praktische Vorkehrungen getroffen, um auch digital erzeugtes Material zu erfassen. Die von der Rechtspflicht zur amtlichen Hinterlegung erfassten Arten von Materialien (z. B. CD-ROMs, statische Internet-Veröffentlichungen, dynamische Web-Inhalte) unterscheiden sich jedoch ebenso wie die Hinterlegungskriterien in den einzelnen Ländern erheblich voneinander.

In ihren Berichten weisen die Mitgliedstaaten darauf hin, dass das Risiko abweichender Regelungen insbesondere durch den Erfahrungsaustausch zwischen den einschlägigen Einrichtungen und ihre Teilnahme an EG-finanzierten Projekten zur digitalen Bewahrung verringert werden kann.

- „Web-Lese“

Etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten hat Gesetze eingeführt, die ausgewählten kulturellen Einrichtungen die „Web-Lese“ – das aktive Sammeln von Internet-Material – gestatten. In den Rechtsvorschriften zur amtlichen Hinterlegung von digital erzeugtem Material sind meist Bestimmungen über eine obligatorische Web-Lese enthalten. In den meisten Fällen ist die Nationalbibliothek für die Web-Lese zuständig.

Der Zugang zu dem im Web gesammelten Material ist im Allgemeinen aufgrund von Urheberrechts- und Datenschutzüberlegungen beschränkt.

Kernbereiche, die weitere Aufmerksamkeit erfordern

In der Empfehlung 2006/585/EG der Kommission und den entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates werden die Mitgliedstaaten zu einer Reihe von Maßnahmen aufgefordert, um kulturelle Informationen allgemein im Internet verfügbar zu machen und für künftige Generationen zu bewahren. Auch wenn bereits viel erreicht wurde, bleibt noch einiges zu tun. Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse ist insbesondere folgenden Bereichen und Aspekten weitere Aufmerksamkeit zu widmen:

- finanzielle Ressourcen und quantitative Ziele für die Digitalisierung;

- eine solide Unterstützung von Europeana durch die Mitgliedstaaten, die von Finanzierungskriterien für die Digitalisierung bis zur Einrichtung nationaler Sammelstellen und Normung reichen kann;

- gesetzliche und praktische Mechanismen zur Erleichterung der Digitalisierung und Bereitstellung von verwaisten Werken sowie Maßnahmen zur Förderung freiwilliger Vereinbarungen im Bereich der vergriffenen Werke, wobei auch grenzüberschreitende Fragen Berücksichtigung finden sollten;

- finanzielle und organisatorische Aspekte der digitalen Bewahrung.

ZUSAMMENARBEIT MIT DEN BETEILIGTEN

Im Februar 2006 hat die Kommission die Hochrangige Expertengruppe zu Digitalen Bibliotheken eingesetzt. In der Gruppe arbeiten Kultureinrichtungen, Verlage, Technologieunternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen daran, in möglichen Problemfeldern für alle Beteiligten akzeptable Lösungen zu finden. Drei Unterarbeitsgruppen befassen sich darüber hinaus mit öffentlich-privaten Partnerschaften, wissenschaftlichen Informationen und Urheberrechtsfragen.

Die Expertengruppe hat in mehreren Bereichen eine Verständigung erzielt und zu Fragen der Empfehlung 2006/585/EG der Kommission praktische Vorschläge vorgelegt. So hat sie einen Leitfaden für öffentlich-private Partnerschaften für die Digitalisierung erarbeitet und eine Musterlizenz für die Digitalisierung und Bereitstellung vergriffener Werke unterstützt.

Die Ergebnisse der Expertengruppe wurden insbesondere im Hinblick auf Urheberrechtsfragen mit weiteren Interessengruppen diskutiert und weiterverfolgt. Zur Frage der verwaisten Werke haben Vertreter der verschiedenen Sektoren einen so genannten Due-Diligence-Leitfaden erstellt, d. h. eine Einigung über Maßnahmen, die zu treffen sind, bevor ein Werk als verwaist gelten kann. Am 4. Juni 2008 haben Interessenverbände der Beteiligten dazu ein „Memorandum of Understanding“ unterzeichnet.

Im Rahmen der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 zum Filmerbe vermittelt die Kommission zwischen den Filmarchiven und den Rechteinhabern, um zu einer Vereinbarung über die Nutzung von Filmen beizutragen, die in Archiven hinterlegt sind.

TECHNISCHE FRAGEN

Technische Fortschritte sind eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau digitaler Bibliotheken im Allgemeinen und für die Weiterentwicklung von Europeana im Besonderen.

Zunächst bedarf es dazu billigerer und besserer Digitalisierungstechniken (einschließlich der für das Durchsuchen ganzer Texte erforderlichen optischen Zeichenerkennung) und Bewahrungsmethoden für digitale Inhalte. Im Zuge des Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung werden diese und damit verbundene Fragen im Themenbereich „Digitale Bibliotheken und technologiegestütztes Lernen“ behandelt.

Im Rahmen des „IMPACT“-Projekts des 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung wird ein Netz von Kompetenzzentren für die Digitalisierung unterstützt. Das Projekt, das über Gesamtmittel von 15,5 Millionen Euro verfügt, wird von der EU mit 11,5 Millionen Euro gefördert.

Auch das Programm „ e Content plus “, das im Zeitraum von 2005 bis 2008 mit Mitteln von etwa 60 Millionen Euro gefördert wurde und insbesondere Fragen der Interoperabilität zwischen verschiedenen Domains und mehrsprachiger Nutzerschnittstellen behandelt, trug wesentlich zur Entwicklung der digitalen Bibliotheken bei.

Das im Rahmen von eContentplus kofinanzierte Projekt EDLnet leistet einen direkten Beitrag zum Aufbau von Europeana. In seinem Rahmen arbeiten die wichtigsten Inhalteanbieter von Europeana zusammen, um die Interoperabilität des digitalisierten Materials sicherzustellen. Mit dem Projekt „European Film Gateway“ (vorgesehene Kofinanzierung von 4,5 Millionen Euro) werden die nationalen Filmarchive aller Mitgliedstaaten bei der Sammlung von Inhalten unterstützt, um ihre Aufnahme in Europeana zu erleichtern.

Im Rahmen ihrer Finanzierungsprogramme wird die Kommission auch weiterhin Projekte unterstützen, die die Online-Verfügbarkeit kultureller Inhalte und die digitale Bewahrung fördern und zum Aufbau von Europeana beitragen. Im Zuge des 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung sind digitale Bibliotheken und die digitale Bewahrung nun ein spezifisches Ziel, das zwischen 2009 und 2010 mit etwa 69 Mio. Euro gefördert werden soll. Im Rahmen des Programms „ e Content plus “ sind im Jahr 2008 etwa 25 Millionen Euro für digitale Bibliotheken vorgesehen. In den Jahren 2009 und 2010 wird dem Bereich „Digitale Bibliotheken“ des Programms „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ voraussichtlich ein Betrag in ähnlicher Größenordnung zugewiesen.

FAZIT

Das Internet bietet die einzigartige Möglichkeit, Europas kulturelles Erbe allgemein zugänglich zu machen. Mit der Initiative zu Digitalen Bibliotheken unterstützt die Europäische Kommission die Kultureinrichtungen dabei, diese Möglichkeit zu nutzen. Soweit kulturelles Material aus Bibliotheken, Museen und (Ton- und Bild-)Archiven bisher verfügbar gemacht wurde, stieß dies generell auf großes öffentliches Interesse.

Die Europäische Digitale Bibliothek Europeana , deren Prototyp im November 2008 in Betrieb gehen soll, wird das Potenzial eines gemeinsamen Zugangsportals zu Europas kulturellem Erbe eindrucksvoll verdeutlichen. Die über Europeana angebotenen Inhalte und Dienste werden im Laufe der Jahre mit der Zahl der Mitglieder und des digitalisierten Materials zunehmen.

Um kulturelles Material online verfügbar zu machen, ist weiter an den Grundvoraussetzungen für die Digitalisierung, Online-Verfügbarkeit und digitale Bewahrung zu arbeiten. Die Kommission hat den Mitgliedstaaten dazu eine Reihe von vorrangigen Maßnahmen ans Herz gelegt, um die Fortschritte in ganz Europa voranzutreiben. Auch wenn die Mitgliedstaaten insgesamt erhebliche Anstrengungen unternommen haben, bleibt noch einiges zu tun, um eine kritische Masse von digitalen Inhalten für alle verfügbar zu machen. Insbesondere die auf der Grundlage der nationalen Berichte in Abschnitt 3 genannten Kernbereiche erfordern weitere Aufmerksamkeit.

Die Kommission wird diesen Prozess durch politische Initiativen und Finanzierungsprogramme auch weiterhin unterstützen und fordert die Mitgliedstaaten, ihre Kultureinrichtungen und alle anderen Beteiligten auf, gemeinsam daran zu arbeiten, Europas kulturelle Inhalte über das Internet für alle verfügbar zu machen. Die Kommission wird die Entwicklungen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten aufmerksam verfolgen und auf dieser Grundlage prüfen, in welchen Bereichen weitere Maßnahmen erforderlich sind.

[1] Siehe KOM(2005) 465 vom 30. September 2005, deren Schwerpunkt der Zugang zu kulturellem Material bildet. Der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen wird in einer anderen Mitteilung behandelt; siehe KOM(2007) 56 endg. vom 14. Februar 2008.

[2] Entschließung des Parlaments vom 27. September 2007: „i2010, auf dem Weg zu einer Europäischen Digitalen Bibliothek“.

[3] Empfehlung 2006/585/EG vom 24. August 2006, ABl. L 236 vom 31.8.2006, S. 28.

[4] Schlussfolgerungen des Rates vom 13. November 2006, ABl. C 297 vom 7.12.2006, S. 1.

[5] Siehe http://www.europeana.eu/.

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