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Document 52008DC0461

Bericht der Kommission an den Rat - Überprüfung der im Beitrittsvertrag von 2003 vorgesehenen Übergangsmaßnahmen für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

/* KOM/2008/0461 endg. */

52008DC0461

Bericht der Kommission an den Rat - Überprüfung der im Beitrittsvertrag von 2003 vorgesehenen Übergangsmaßnahmen für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen /* KOM/2008/0461 endg. */


DE

Brüssel, den 16.7.2008

KOM(2008) 461 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

Überprüfung der im Beitrittsvertrag von 2003 vorgesehenen Übergangsmaßnahmen für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

Überprüfung der im Beitrittsvertrag von 2003 vorgesehenen Übergangsmaßnahmen für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

Diesen Bericht legt die Kommission dem Rat vor gemäß der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge (Beitrittsakte von 2003). Für sieben dieser zehn neuen Mitgliedstaaten wurden in der Beitrittsakte Übergangszeiträume für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Ausländer festgelegt. Gleichzeitig wurde Folgendes vorgesehen: „Im dritten Jahr nach dem Tag des Beitritts wird eine allgemeine Überprüfung der Übergangsmaßnahmen vorgenommen. Die Kommission wird dem Rat dazu einen Bericht unterbreiten.“

Im Vorfeld des Kommissionsberichts über diese Übergangsmaßnahmen und ihre Auswirkungen wurde eine Studie zur Situation im Landwirtschaftssektor in den betreffenden Ländern durchgeführt. Die Studie wurde im Auftrag der Kommission von einem Beratungsunternehmen erstellt. [1]

1. Rechtsgrundlage des Kommissionsberichts

Auf der Grundlage der Beitrittsakte von 2003 wurde der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und der Slowakei (den sieben neuen Mitgliedstaaten, die im Folgenden als „NMS7“ bezeichnet werden) jeweils ein Übergangszeitraum eingeräumt, während dessen sie die bestehenden Rechtsvorschriften zur Beschränkung des Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen und Wälder [2] aufrechterhalten und damit von dem in Artikel 56 EG-Vertrag verankerten Grundsatz des freien Kapitalverkehrs abweichen dürfen. Gemäß Artikel 24 der Akte sind die betreffenden Übergangsmaßnahmen in den Anhängen V, VI, VIII, IX, X, XII und XIV aufgeführt. Die in diesen Anhängen enthaltenen Kapitel über den freien Kapitalverkehr sehen Folgendes vor: „Im dritten Jahr nach dem Tag des Beitritts wird eine allgemeine Überprüfung dieser Übergangsmaßnahmen vorgenommen. Die Kommission wird dem Rat dazu einen Bericht unterbreiten. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission einstimmig beschließen, den […] Übergangszeitraum zu verkürzen oder zu beenden.“

2. Übergangsregelungen

Der freie Kapitalverkehr ist eine der durch das Gemeinschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten. Er umfasst auch Immobilieninvestitionen [3], unbeschadet der Übergangszeiträume, die in sieben der neuen Mitgliedstaaten für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Ausländer festgelegt wurden. Hauptgrund für die Beantragung wie auch für die Genehmigung der betreffenden Maßnahmen war offenbar die Notwendigkeit, nach Einführung des Binnenmarktes und im Zuge des Übergangs zur Gemeinsamen Agrarpolitik in den NMS7 weiterhin angemessene sozioökonomische Bedingungen für die Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten zu gewährleisten. Insbesondere sollten die Maßnahmen den geäußerten Befürchtungen Rechnung tragen hinsichtlich etwaiger vorübergehender Auswirkungen auf den Agrarsektor infolge der anfänglich erheblichen Unterschiede im Vergleich zum Rest der EU bei Grundstückspreisen und Einkommen. In einigen Ländern sollten die vorübergehenden Ausnahmeregelungen den Prozess der Privatisierung und der Rückgabe landwirtschaftlicher Flächen an die Landwirte erleichtern. Die Geltungsdauer der Beschränkungen wurde befristet, um etwaige negative Konsequenzen für die Entwicklung des Agrarsektors in den NMS7 zu begrenzen, die sich aus länger geltenden Beschränkungen für ausländische Investitionen in den Sektor ergeben und – wie man meinte – die Entwicklung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit für einige Jahre bremsen könnten. Der Übergangszeitraum beträgt zwölf Jahre für Polen und sieben Jahre für die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei.

3. Zielsetzung des Berichts

Ziel dieses Berichts ist es, die Übergangsmaßnahmen und ihre Auswirkungen zu analysieren und zu beurteilen, inwieweit es möglich wäre, den Termin für das Auslaufen der Übergangsmaßnahmen vorzuziehen. In Anbetracht der Gründe, aus denen die vorübergehenden Ausnahmen beschlossen wurden, möchte die Kommission untersuchen, ob die ursprünglichen Bedenken durch die späteren Entwicklungen in den NMS7 so weit ausgeräumt werden konnten, dass die Ausnahmeregelungen vor Ablauf der Frist aufgehoben werden könnten. Zu diesem Zweck wurden eine Bestandsaufnahme und eine Analyse der Entwicklungen seit den Beitrittsverhandlungen sowie ein Vergleich mit der Situation und den Entwicklungen in den „alten“ Mitgliedstaaten vorgenommen.

4. Methodischer Ansatz

Zum besseren Verständnis der derzeitigen und künftigen Auswirkungen der Beschränkungen für den Erwerb von Landbesitz konzentrierte sich die Studie vor allem auf zwei Fragen: Inwieweit sind die Bedenken der NMS7 hinsichtlich einer möglichen massiven Übernahme von Grundstücken durch Ausländer noch relevant? Inwieweit haben sich die Beschränkungen für den Grunderwerb durch Ausländer auf die Effizienz von Landtausch und Flächenzuweisung und auf das Produktivitätswachstum in den NMS7 ausgewirkt? Im Mittelpunkt der Untersuchung standen insbesondere folgende Aspekte: vergleichende Analyse der in den NMS7 geltenden vorübergehenden Beschränkungen; sonstige Faktoren, die sich auf die Märkte für landwirtschaftliche Grundstücke und auf Grundstückstransaktionen auswirken; Entwicklung der Märkte für landwirtschaftliche Grundstücke in den vergangenen Jahren, insbesondere hinsichtlich der Kauf- und Pachtpreise, und Grad der Preiskonvergenz mit der EU15; Analyse von Schlüsselindikatoren für die Leistung der Landwirtschaft in den NMS7 im Vergleich zu den entsprechenden Indikatoren für die EU15.

5. Überblick über die Situation nach drei Jahren EU-Mitgliedschaft

In den NMS7 geltende gesetzliche Beschränkungen für den Erwerb landwirtschaftlicher Immobilien durch Ausländer

Zwischen den einzelnen NMS 7 bestehen Unterschiede, was die Ausgestaltung der Beschränkungen für den Erwerb landwirtschaftlicher Immobilien durch Ausländer betrifft. Dies gilt vor allem für die Definition des Begriffs „Ausländer“ und für die Bedingungen, die Ausländer zu erfüllen haben, um (im Ausnahmefall) das Eigentum an landwirtschaftlichen Immobilien erwerben zu können (Anhang I).

Was die Definition des Begriffs „Ausländer“ anbelangt, ist Ungarn das einzige Land, das keine Unternehmen als Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke zulässt (dabei handelt es sich um eine nichtdiskriminierende Beschränkung). Was die Bedingungen für eine (ausnahmsweise) Zuerkennung des Rechts auf Erwerb einer Immobilie anbelangt, gestatten alle NMS7 einen Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Ausländer, die die betreffenden Flächen bereits seit mindestens drei Jahren – als Gebietsansässige – bewirtschaften. Die Tschechische Republik und Litauen gehen sogar noch weiter, indem sie generell den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Personen gestatten, die diese Kriterien erfüllen. Estland, Litauen und die Slowakei gestatten darüber hinaus den Landerwerb durch gebietsansässige Unternehmen in ausländischem Mehrheitsbesitz. In Estland gilt überdies eine generelle Ausnahme von den vorgesehenen Beschränkungen für Parzellen unter 10 ha, in Polen für Parzellen unter 1 ha (ausgenommen in Grenzregionen). Ungarn schließlich gestattet den Erwerb von sehr kleinen Bauernhöfen (bis 6 000 m2) sowie von Grundstücken für landwirtschaftliche Gebäude, die für eine Massentierhaltung erforderlich sind. Zum betonen ist jedoch, dass in keinem der NMS7 Beschränkungen für die Anpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch Ausländer bestehen. Die aufgezeigten Unterschiede verdeutlichen, dass es ein umfassendes, absolutes Verbot des Grundstückserwerbs durch Ausländer nicht gibt und dass dies somit auch nicht als wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der Übergangsziele angesehen werden kann.

Angesichts dieser Unterschiede zwischen den NMS7 ist es interessant festzustellen, in welchem Umfang Ausländer bereits tatsächlich landwirtschaftliche Flächen erwerben konnten. Den offiziellen Statistiken nach zu urteilen entfällt auf Ausländer nur ein relativ geringer Anteil des Eigentums an landwirtschaftlichen Flächen. In Ungarn beispielsweise schlagen Transaktionen mit landwirtschaftlichen Grundstücken, an denen Ausländer beteiligt sind, mit nicht einmal 0,2 % des Gesamtumsatzes in den Jahren 2005 und 2006 zu Buche. Lettland hat hier von allen NMS7 den höchsten Prozentanteil zu verzeichnen. Dieser liegt allerdings im selben Referenzzeitraum auch nicht über 2 %. Die nationalen Experten, die an der Untersuchung mitgewirkt haben, betonten jedoch, dass die offiziellen Statistiken den tatsächlichen Anteil der in ausländischem Besitz befindlichen landwirtschaftlichen Flächen wahrscheinlich eher unterschätzen, da von lokalen Vermittlern abgewickelte Transaktionen oder informelle, bei den Behörden nicht registrierte Verträge unberücksichtigt bleiben.

Eigentumsbeschränkungen und Grundstücksmärkte

Wichtig ist, die Auswirkungen von Beschränkungen für den Eigentumserwerb durch Ausländer im umfassenderen Kontext des Funktionierens der Grundstücksmärkte zu sehen. Was die NMS7 anbelangt, ist zu bedenken, dass die Beschränkungen nicht die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen betreffen. Weitere – institutionelle – Faktoren, die bei Grundstückstransaktionen zum Tragen kommen, sind Zwänge und Defizite, die aus den Kapitalmärkten resultieren. Die Transaktionskosten auf den Grundstücksmärkten und Unklarheiten bezüglich der Eigentumsrechte spielen nach wie vor eine wichtige Rolle und haben erhebliche Auswirkungen auf die Flächenzuweisung. Probleme, die sich aus unsicheren Eigentumsrechten ergeben, und insbesondere auch der Umstand, dass der Privatisierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, beeinträchtigen sowohl die Verkaufs- als auch die Pachtmärkte, wenngleich auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichem Maße, und sind die Hauptfaktoren, die die Entwicklung bei den Verkaufs- und Pachtpreisen für landwirtschaftliche Grundstücke beeinflussen.

Ausländische Investitionen

Ausländische Investitionen in die Landwirtschaft hätten beträchtliche langfristige Auswirkungen auf die Bereitstellung des erforderlichen Kapitals und Know-hows, auf das Funktionieren der Grundstücksmärkte und auf die Produktivität in der Landwirtschaft. Von insgesamt etwa 170 Mrd. EUR ausländischen Direktinvestitionen in den NMS7 (im Jahr 2004) sind bisher weniger als eine Milliarde in den Landwirtschaftssektor geflossen. Dennoch ist dies – angesichts der geltenden vorübergehenden Beschränkungen – bereits ein beachtlicher Kapitalzufluss. Dies belegt, dass die „informelle“ ausländische Eigentümerschaft an landwirtschaftlichen Grundstücken bereits über die in den offiziellen Statistiken ausgewiesenen Werte hinausgeht. Gleichzeitig lässt dies auf Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, die sich im Besitz von Unternehmen befinden, und in das Pachten von Betrieben schließen. Zu den direkten (horizontalen) Auswirkungen dieser – nach wie vor begrenzten – Investitionen in den Landwirtschaftssektor können die (möglicherweise) noch viel größeren Auswirkungen indirekter (vertikaler) Spill-over-Effekte von Investitionen in die Nahrungsmittelindustrie hinzugerechnet werden, die sich derzeit auf insgesamt etwa 9 Mrd. EUR belaufen. All dies trägt dazu bei, den Übergangsprozess im Landwirtschaftssektor zu erleichtern.

Einfluss des EU-Beitritts auf die Grundstücksmärkte in den NMS7

Der EU-Beitritt hat sich auch indirekt auf die landwirtschaftlichen Märkte in den NMS7 ausgewirkt. Er hatte eine Anreizwirkung für Direktinvestitionen aus den 15 „alten“ Mitgliedstaaten, wodurch die bereits genannten Effekte noch verstärkt wurden. Damit wurden Reformen des Finanzsektors vorangetrieben und eine zunehmende Präsenz von Finanzinstituten aus der EU15 gefördert. Der Zugang zu Krediten und Versicherungen wurde so erleichtert, und wesentliche Hindernisse für ein effizienteres Funktionieren der Grundstücksmärkte konnten abgebaut werden. Last, not least führte dies zu einem starken Anstieg der Beihilfen für Landwirte in den NMS7 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die landwirtschaftlichen Betriebe in den NMS7 kommen zwar nur teilweise in den Genuss der Beihilfen, die den Betrieben in der EU15 gewährt werden können, doch machen diese Subventionen nach wie vor einen beträchtlichen Teil des Einkommens der landwirtschaftlichen Betriebe in den NMS7 aus. Sie tragen zur Verbesserung der sozialen Bedingungen für die NMS7-Landwirte bei und schaffen – zusammen mit dem verbesserten Zugang zu Krediten – zum richtigen Zeitpunkt Anreize und Möglichkeiten für inländische Investoren zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen. Dies hat bereits zu einer starken Zunahme der Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe, der Grundstückstransaktionen und der Grundstückspreise geführt.

Veränderungen der Grundstücksmärkte in den NMS7

Es wird deutlich mehr Land verpachtet als verkauft. [4] In allen NMS7 mit Ausnahme Lettlands und Polens ist mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Grundstücke verpachtet; der Anteil ist damit wesentlich höher als der durchschnittliche Anteil in der EU15. Lettland und Polen liegen dagegen unter dem EU15-Durchschnitt.

Der Grundstücksverkaufsmarkt war in den letzten Jahren in starkem Maße gekennzeichnet durch öffentliche Verkäufe im Rahmen der laufenden Landprivatisierungsprogramme. Dies gilt insbesondere für die Tschechische Republik, aber auch für Polen und Litauen. In Estland und Lettland ist die Privatisierung weitgehend abgeschlossen und wirkt sich derzeit kaum auf den Grundstücksverkaufsmarkt aus – anders als in Ungarn und der Slowakei, wo es auch künftig zur Privatisierung öffentlichen Grundstückseigentums kommen kann.

Um preisstatistische Informationen über Landverkäufe und –verpachtungen zu erhalten, wurden im Rahmen der Studie nationale Quellen herangezogen. Darüber hinaus hat die Kommission – soweit verfügbar – EUROSTAT-Daten verwendet. Erfassungsbereich und Qualität der Statistiken sind jedoch noch nicht ausreichend, und die Ergebnisse werden nur mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung verfügbar gemacht. Soweit eine Bewertung möglich war, wurde für den Zeitraum 2000-2006 in allen Ländern mit Ausnahme der Tschechischen Republik und der Slowakei ein signifikanter Anstieg der Grundstücksverkaufspreise – in nationaler Währung und inflationsbereinigt – verzeichnet (Anhang II). Der durchschnittliche Preisanstieg lag zwischen etwa 10 % pro Jahr in Polen und fast 60 % pro Jahr in Lettland. Wichtig anzumerken ist, dass sich der Preisanstieg zum großen Teil zeitnah zum Beitrittsjahr vollzog. In der Tschechischen Republik und in der Slowakei sind die Preise nach 2001 zurückgegangen. Zu dieser Zeit kam es in der Tschechischen Republik aufgrund der Privatisierung des noch in staatlichem Besitz befindlichen Bodens zu einer beträchtlichen Zunahme der öffentlichen Verkäufe.

Die Pachtpreise scheinen insgesamt nicht stärker zu steigen als die Grundstückspreise, wenngleich in einzelnen Ländern abweichende Trends zu beobachten waren (Anhang II). In Polen wurde der zu Beginn des Zeitraums 2000-2006 verzeichnete Anstieg gegen Ende dieses Zeitraums wieder umgekehrt. Dennoch war im betreffenden Zeitraum ein durchschnittlicher jährlicher Anstieg der Pachtpreise um jährlich etwa 4 % zu verzeichnen. In anderen Ländern war der Preisanstieg dauerhafter, wobei er sich in einer Größenordnung von jährlich 6 % in Ungarn bis jährlich über 20 % in Litauen bewegte. Angesichts der Tatsache, dass der Pachtmarkt auch Ausländern offen stand, während der Grundstücksverkaufsmarkt weitgehend abgeschottet war, ist es bemerkenswert, dass der Anstieg der Pachtpreise generell relativ moderat ausfiel.

Gegen Ende des genannten Zeitraums bestanden zwischen den NMS7 immer noch große Unterschiede in Bezug auf das Preisniveau (Anhang III). Am niedrigsten waren die Verkaufspreise für Grundstücke, angegeben in der gemeinsamen Währung, im Zeitraum 2005/2006 mit nicht einmal 800 €/ha in Estland und Litauen. Weit übertroffen wurden diese Preise von Polen (1 927 €/ha [5]) und von der Tschechischen und der Slowakischen Republik (mit 1 625 €/ha und 1 017 €/ha). Das höchste Preisniveau war mit 3 591 €/ha in Lettland zu verzeichnen. Zum Teil können die Unterschiede im Preisniveau auf statistische Verzerrungen zurückzuführen sein, da sich die Grundlage für die Preisberechnungen nach wie vor von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann. Auch hier lassen die Pachtpreise ein anderes Verlaufsmuster erkennen. Von den Ländern, die Zahlen vorgelegt haben, hat die Slowakei mit 18 €/ha (im Jahr 2005) das niedrigste und Ungarn mit 67 €/ha [6] das höchste Niveau zu verzeichnen. Die Tschechische Republik, Litauen und Polen bewegten sich im Mittelfeld mit 32, 33 bzw. 41 €/ha [7].

Die dem Preisanstieg und dem Preisniveau zugrunde liegenden Entwicklungsmuster scheinen zu bestätigen, dass institutionelle Faktoren, wie die Öffnung für eine ausländische Präsenz, nach wie vor entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen Märkte haben, so etwa Zwänge und Defizite auf den Kapitalmärkten, die Transaktionskosten an den Grundstücksmärkten, unsichere Eigentumsrechte oder der noch nicht abgeschlossene Privatisierungsprozess. Im Übrigen ist der relativ moderate Anstieg der Pachtpreise als Indiz dafür zu werten, dass das Risiko von Preisanstiegen aufgrund der ausländischen Präsenz letztlich beherrschbar ist.

Eine Folge des Preisanstiegs ist, dass sich bei den Grundstückspreisen die Diskrepanz zwischen neuen Mitgliedstaaten und alten Mitgliedstaaten mit der Zeit verringert (Anhang III), wenngleich der Prozess noch lange nicht abgeschlossen ist. Ein Vergleich mit Ostdeutschland kann hier aufschlussreich sein, da diese Region eine ganz ähnliche Übergangsphase durchlaufen hat wie die NMS7, dies aber bei vollständiger Öffnung der Grenzen zur EU seit Anfang der 90er Jahre. Im Vergleich zu dieser Region hat Polen etwa die Hälfte des Preisniveaus erreicht, während die Tschechische Republik, Ungarn und die Slowakische Republik etwas darunter liegen. Lediglich Lettland erreicht annähernd das ostdeutsche Preisniveau und reicht damit auch nahe an das Preisniveau im benachbarten Schweden heran (hier gilt es jedoch, die bereits erwähnten Unterschiede bei der Berechnung zu berücksichtigen). Auch hier ist es angesichts dessen, dass die Pachtmärkte für Ausländer geöffnet sind, überraschend, dass die Konvergenz bei den Pachtpreisen nicht generell stärker ausgeprägt ist als bei den Grundstücksverkaufspreisen.

Sozioökonomische Struktur des Landwirtschaftssektors

Die im Gange befindliche Transformation des Landwirtschaftssektors in den NMS7, die zu einer zunehmend effizienteren Landnutzung und Produktion führt, hat im Laufe der Jahre bereits bemerkenswerte Ergebnisse erbracht, vor allem bei den Erträgen, aber zunehmend auch bei der Arbeitsproduktivität. So haben beispielsweise die mitteleuropäischen NMS7 bei der Produktion von Getreide (Weizen) etwa 60 % (Polen) bis 90 % (Tschechische Republik) der Ertragshöhe in der EU15 erreicht. Die Entwicklung in den baltischen Staaten hinkt demgegenüber noch hinterher. Bei der Milchproduktion haben alle NMS7 bereits fast das durchschnittliche Ertragsniveau der EU15 erreicht.

Nicht ganz so günstig stellt sich die Situation bei der Produktivität dar. So bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede sowohl zwischen den NMS7 als auch zwischen den NMS7 und der EU15, wenngleich sich die Kluft bei der Arbeitsproduktivität (Bruttowertschöpfung je Beschäftigten) verringert.

6. Schlussfolgerungen

a) Die im Verlauf der Beitrittsverhandlungen mit den NMS7 geäußerten Bedenken – insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen, die die erheblichen Unterschiede bei Grundstückspreisen und Einkommen im Vergleich zum Rest der EU auf den landwirtschaftlichen Sektor haben könnten – sind zwar durchaus relevant, doch sollten sie nicht dazu führen, dass man andere wesentliche Faktoren aus den Augen verliert, die nach wie vor dafür verantwortlich sind, dass die zur Erhöhung von Produktivität und Einkommen in den NMS7 so dringend benötigten Strukturreformen in der Landwirtschaft nicht so recht vorankommen. Die Märkte für landwirtschaftliche Gründstücke in den NMS7 unterliegen dem Einfluss institutioneller Faktoren wie des noch nicht abgeschlossenen Privatisierungsprozesses, ungeklärter Eigentumsverhältnisse, gemeinsamer Eigentumsrechte und langwieriger, kostspieliger Verfahren zur Landübertragung.

b) Eine starke ausländische Präsenz in Form einer Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke in den NMS7 wurde verkraftet, ohne dass es für das System zu einem spürbaren Schock gekommen wäre. Sie kann sogar als hilfreich gesehen werden, um die im Vorangehenden umrissenen institutionellen Hindernisse zu überwinden. Auch kann sich die ausländische Präsenz durch die Einführung neuer Technologien und die Bereitstellung des so dringend benötigten Produktionskapitals positiv auf die Landwirtschaftsreform auswirken. Außerdem kann sie dazu beitragen, in einigen NMS7 der Dominanz der etablierten Eigentümer großer landwirtschaftlicher Betriebe über kleine, verstreute Grundstückseigentümer mit unsicheren Eigentumstiteln entgegenzuwirken, die dazu führt, dass die Grundstückspreise auf niedrigem Niveau gehalten und das Anlaufen der Landumverteilung zum Zwecke der Schaffung größerer, zusammenhängender Liegenschaften verhindert wird.

c) Die Studie der Kommission hat gezeigt, dass sich die Diskrepanz zwischen den NMS7 und der EU15 bei Einkommen und Grundstückspreisen in den letzten Jahren verringert hat. Von einer völligen Konvergenz der Preisentwicklung kann jedoch noch lange keine Rede sein. Dies wird aber auch weder erwartet noch wäre es eine notwendige Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausnahmeregelungen. Auch innerhalb der EU15 bestehen deutliche – wenngleich geringere – Preisunterschiede, allerdings bei einem insgesamt höheren durchschnittlichen Preisniveau. Transaktionskosten, insbesondere im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb durch Ausländer, können auch in der EU15 eine wichtige Rolle spielen, jedoch nicht im selben Umfang. Die bisherige Entwicklung der Pachtpreise in den NMS7 scheint darauf hinzudeuten, dass sich die Entwicklung der Grundstücksverkaufspreise – weit entfernt von größeren Preisschocks – in eine Richtung, die dem Konvergenzgrad in der EU15 entspricht, fortsetzten könnte, sobald die Grundstücksverkaufsmärkte innerhalb der NMS7 im selben Umfang geöffnet werden wie in der EU15.

d) Die sozioökonomischen Bedingungen für die landwirtschaftliche Produktion haben sich verbessert, und es ist davon auszugehen, dass sich dieser positive Trend fortsetzt. Nichtsdestoweniger besteht zwischen den NMS7 und der EU15 nach wie vor ein erhebliches Produktivitätsgefälle. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die zuständigen Behörden in den NMS7 weiterhin darauf hinarbeiten, die nach wie vor bestehenden institutionellen Hindernisse zu beseitigen, die den Prozess einer Rationalisierung der Landnutzung und der landwirtschaftlichen Produktion bremsen. Die ausländische Präsenz im Landwirtschaftssektor in Form einer Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke und letztlich auch des Erwerbs von Grundstücken ist diesem Prozess förderlich und wird dies wahrscheinlich auch weiterhin sein.

e) Angesichts der in der Beitrittsakte von 2003 festgesetzten Fristen für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts ist der Berichtszeitraum zwangsläufig zu kurz [8], als dass die Analyse durch umfassendere empirische Nachweise der Auswirkungen des Beitritts auf den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Ausländer gestützt werden könnte. Die Kommissionsstudie hat jedoch gezeigt, dass die NMS7 gut beraten wären, wenn sie den noch verbleibenden Teil des Zeitraums, während dessen die Übergangsregelungen gelten, dafür nutzen würden, die Entwicklung des Landwirtschaftssektors voranzutreiben und sich damit auf das unvermeidliche Auslaufen der Ausnahmeregelungen vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund könnten die zuständigen Behörden der NMS7 Überlegungen dazu anstellen, ob sie nicht eine begrenzte, vorübergehende Lockerung der Beschränkungen für den Erwerb von Eigentum durch Ausländer vorsehen können – in einer Weise, die den Landwirtschaftsreformen zuträglich wäre. So könnte beispielsweise ins Auge gefasst werden, folgende kleinere Reformen einzuführen, was in einigen der NMS7 zum Teil auch bereits geschehen ist:

– Heraufsetzung der Obergrenze für die Grundstücksfläche, die Ausländer ohne Beschränkungen erwerben können; so könnte etwa eine Obergrenze von 10 Hektar – wie in Estland – in Betracht gezogen werden;

– Schaffung der Möglichkeit für Ausländer, die bereits landwirtschaftliche Grundstücke pachten, die entsprechenden landwirtschaftlichen Gebäude und das Land, auf dem diese errichtet wurden, ohne Beschränkungen zu erwerben.

Fazit der Kommission:

Angesichts der bestehenden Situation in den NMS7, wie sie im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen geltenden Übergangsmaßnahmen dargestellt wurde, ist die Kommission nicht der Auffassung, dass die für die betreffenden Maßnahmen vorgesehenen Fristen verkürzt werden sollten.

ANHANG I: Gesetzliche Beschränkungen für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke in den NMS7

| Tsch. Republik | Estland | Ungarn | Lettland | Litauen | Polen | Slowakei |

Können EU-Bürger trotz der bestehenden Beschränkungen landwirtschaftliche Grundstücke erwerben? | Ja,wenn sie mit einem tschechischen Staatsangehörigen verheiratet sind;wenn sie seit mindestens 3 Jahren im Land leben und in der Landwirtschaft tätig sind, können sie dort eine beliebige Parzelle erwerben. | Parzellen < 10 ha:Ja. Keine weiteren Bedingungen.Parzellen>10 ha:Ja, wenn sie mit einem estnischen Staatsangehörigen verheiratet sind;wenn sie seit mindestens 3 Jahren im Land leben und in der Landwirtschaft tätig sind, können sie die von ihnen gepachtete Parzelle erwerben. | Ja,wenn sie mit einem ungarischen Staatsangehörigen verheiratet sind;wenn sie seit mindestens 3 Jahren im Land leben und in der Landwirtschaft tätig sind, können sie die von ihnen gepachtete Parzelle erwerben. | Ja,wenn sie seit mindestens 3 Jahren im Land leben und in der Landwirtschaft tätig sind, können sie die von ihnen gepachtete Parzelle erwerben;wenn sie mit einem lettischen Staatsangehörigen verheiratet und Miteigentümer sind; | Ja,wenn sie mit einem ungarischen Staatsangehörigen verheiratet sind;wenn sie seit mindestens 3 Jahren im Land leben und in der Landwirtschaft tätig sind, können sie dort eine beliebige Parzelle erwerben; | Parzelle<1 ha , sofern diese sich nicht in einer Grenzregion befindet: Ja,wenn sie seit mindestens fünf Jahren in Polen ansässig sind; wenn sie mit einem polnischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Andere Grundstücke:wenn sie mit einem polnischen Staatsangehörigen verheiratet sind; wenn sie seit mindestens 3 Jahren im Land leben und in der Landwirtschaft tätig sind, können sie die von ihnen gepachtete Parzelle erwerben. | Ja,wenn sie mit einem slowakischen Staatsangehörigen verheiratet sind;wenn sie seit mindestens 3 Jahren im Land leben und in der Landwirtschaft tätig sind, können sie die von ihnen gepachtete Parzelle erwerben. |

Kann eine juristische Person landwirtschaftliche Grundstücke erwerben? | Ja. | Ja. | Nein. | Ja. | Ja. | Ja. | Ja. |

Kann eine juristische Person, die im betreffenden Land eingetragen ist, sich aber in ausländischem Besitz befindet, landwirtschaftliche Grundstücke erwerben? | Ja, wenn eine Minderheit der Anteile in ausländischem Besitz ist. | Ja. | Nein. | Ja, wenn eine Minderheit der Anteile in ausländischem Besitz ist. | Ja. | Ja, wenn eine Minderheit der Anteile in ausländischem Besitz ist. | Ja. |

ANHANG II: Preise landwirtschaftlicher Grundstücke in den NMS7, 2000-2006

Angaben in nationaler Währung, Preise von 2005 pro Hektar

VerkAUF | | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 |

| Tschechische Republik (CZK) | 61134 | | 48976 | 50501 | 50601 | 48279 | 45118 |

| Estland (EEK) *) | | 3850 | | 4985 | | 7255 | |

| Lettland (Lats) | | | 370 | 383 | 733 | 1602 | 2346 |

| Litauen (LTL) | 1139 | 1185 | 1663 | 1398 | 1439 | 1851 | 2441 |

| Ungarn (1 000 HUF) *) | | | | | 174 | 196 | [373] **) |

| Polen (PLN) ***) | 5476 | 5649 | 5375 | 6088 | 6776 | 8244 | 9171 |

| Slowakische Republik (SKK) | 50672 | 47113 | 45438 | 41781 | 38908 | 37850 | 36303 |

| | | | | | | | |

PACHT | | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 |

| Tschechische Republik (CZK) *) | 599 | 716 | 762 | 788 | 867 | 960 | 940 |

| Estland (EEK) | | | | | | | |

| Lettland (Lats) | | | | | | | |

| Litauen (LTL) | 35 | 44 | 47 | 49 | 60 | 77 | 110 |

| Ungarn (HUF) | | 12837 | 12780 | 14851 | 14871 | 15720 | 17101 |

| Polen (PLN) *) | 132 | 104 | 101 | 122 | 200 | 141 | 164 |

| Slowakei (SKK) *) | | 368 | 462 | 479 | 562 | 684 | |

Quelle: EUROSTAT, sofern nicht anders angegeben. EUROSTAT-Daten, berechnet in Preisen von 2005 auf der Grundlage der jeweiligen von EUROSTAT ermittelten Preise.

*) Daten aus nationalen Quellen, die in der Studie zur „Prüfung der in einigen neuen Mitgliedstaaten vorübergehend beibehaltenen Beschränkungen beim Erwerb von landwirtschaftlichem Grundbesitz“ zugrunde gelegt wurden.

**) Zahlen von 2006 des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) über Ackerland.

***) EUROSTAT-Zahlen über Ackerland.

ANHANG III: Preise landwirtschaftlicher Grundstücke in den NMS7 sowie in ausgewählten EU15-Staaten, 2000-2006

Angaben in Euro zu jeweiligen Preisen pro Hektar

VerkAUF | | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 |

| Tschechische Republik | 1556 | 1403 | 1528 | 1522 | 1561 | 1621 | 1625 |

| Estland *) | | 218 | | 297 | | 464 | |

| Lettland | | | 546 | 526 | 1031 | 2301 | 3591 |

| Litauen | 294 | 321 | 468 | 390 | 406 | 536 | 734 |

| Ungarn*) | | | | | 676 | 742 | [1550] **) |

| Polen ***) | 1194 | 1415 | 1307 | 1308 | 1465 | 2049 | 2385 |

| Slowakische Republik | 895 | 878 | 888 | 912 | 946 | 981 | 1017 |

| | | | | | | | |

| Dänemark | 10330 | 12211 | 12920 | 14669 | 15995 | 18787 | 22791 |

| Deutschland | 9081 | 9427 | 9465 | 9184 | 9233 | 8692 | 8909 |

| Westdeutschland *) | 16830 | 17246 | 16966 | 16489 | 16035 | | |

| Ostdeutschland *) | 3631 | 3811 | 4014 | 3831 | 3944 | | |

| Frankreich *) | 4913 | 5384 | 5778 | 6079 | 6567 | | |

| Niederlande | 35713 | 37150 | 40150 | 34160 | 31432 | 30235 | 31290 |

| Schweden | 1989 | 1988 | 2019 | 2126 | 2455 | 3351 | 3706 |

| | | | | | | | |

PACHT | | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 |

| Tschechische Republik *) | 15 | 20 | 24 | 24 | 27 | 32 | 32 |

| Estland | | | | | | | |

| Lettland | | | | | | | |

| Litauen | 9 | 12 | 13 | 14 | 17 | 22 | 33 |

| Ungarn | | 41 | 45 | 53 | 57 | 63 | 67 |

| Polen *) | 29 | 26 | 25 | 26 | 43 | 35 | 41 |

| Slowakische Republik *) | | 7 | 9 | 10 | 14 | 18 | |

| | | | | | | | |

| Dänemark | 328 | 346 | 368 | 391 | 399 | 397 | 456 |

| Deutschland | | 164 | | 174 | | 176 | |

| Westdeutschland *) | | 225 | | 261 | | | |

| Ostdeutschland *) | | 104 | | 116 | | | |

| Frankreich *) | 124 | 123 | 124 | 123 | 122 | | |

| Niederlande | 405 | 443 | 445 | 445 | 447 | 462 | 466 |

| Schweden | 107 | 104 | 108 | 110 | 110 | 108 | 110 |

Quelle: EUROSTAT, sofern nicht anders angegeben.

*) Daten aus nationalen Quellen, die in der Studie zur „Prüfung der in einigen neuen Mitgliedstaaten vorübergehend beibehaltenen Beschränkungen beim Erwerb von landwirtschaftlichem Grundbesitz“ zugrunde gelegt wurden.

**) Zahlen von 2006 des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) über Ackerland.

*** EUROSTAT-Zahlen über Ackerland.

[1] Centre for European Policy Studies, „Review of the Transitional Restrictions Maintained by New Member States on the Acquisition of Agricultural Real estate” (http://ec.europa.eu/internal_market/capital/reports).

[2] In der Studie geht es ausschließlich um den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern. Die Zypern, der Tschechischen Republik, Ungarn und Polen während eines Zeitraums von fünf Jahren zugestandenen Übergangsmaßnahmen betreffend den Erwerb eines Zweitwohnsitzes sind nicht Gegenstand der Studie.

[3] Siehe Nomenklatur für den Kapitalverkehr in Anhang I der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrags (ABl. L 178 vom 8.7.1988, S. 5). Wenngleich die Richtlinie durch den Vertrag von Maastricht aufgehoben wurde, hat der Europäische Gerichtshof der Nomenklatur Hinweischarakter zuerkannt.

[4] Eine besonders große Rolle spielt die Verpachtung in der Slowakei, in Ungarn, in der Tschechischen Republik, in Estland und in Litauen, wo der Anteil der von landwirtschaftlichen Betrieben gepachteten landwirtschaftlichen Flächen bei über 50 % liegt. In Lettland sind es 24 %, in Polen 22 %. Zwischen 2003 und 2005 ist der Anteil der gepachteten Flächen an der Landnutzung insgesamt in allen Ländern leicht zurückgegangen (um 1 bis 4 %), mit Ausnahme Ungarns, wo ein Anstieg um 3 % zu verzeichnen war.

[5] Die angegebenen Preise landwirtschaftlicher Grundstücke für 2005 stammen aus der Studie „Prüfung der in einigen neuen Mitgliedstaaten vorübergehend beibehaltenen Beschränkungen beim Erwerb von landwirtschaftlichem Grundbesitz“. Die für 2005 verfügbaren EUROSTAT-Daten beziehen sich ausschließlich auf Ackerland (2 049 €/ha).

[6] Daten für 2006. 2005: 63 €/ha.

[7] Daten für 2006. 2005: 32, 22 bzw. 35 €/ha.

[8] Die zum Zeitpunkt der Annahme des Berichts verfügbaren Daten stammen für einige Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2006. Umfassendere Daten über Grundstückspreise, die für einen Vergleich zwischen „neuen“ und „alten“ Mitgliedstaaten herangezogen werden können, sind nur für die Jahre 2004 und 2005 verfügbar.

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