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Document 52008DC0337
Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the final evaluation of the Community's action programme to promote bodies active at European level and support specific activities in the field of education and training
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die abschließende Evaluierung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die abschließende Evaluierung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
/* KOM/2008/0337 endg. */
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die abschließende Evaluierung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung /* KOM/2008/0337 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, 5.6.2008 KOM(2008) 337 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die abschließende Evaluierung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung 3 2. Hintergrund der externen Evaluierung 3 3. Externe Evaluierung: Bewertungsrahmen und Methodik 4 3.1. Bewertungsrahmen 4 3.2. Methodik 4 4. Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen zu Aktion 1 – Förderung bestimmter Einrichtungen 4 4.1. Auf allgemeine und berufliche Bildung und/oder Forschung mit dem Schwerpunkt europäische Integration spezialisierte Einrichtungen 5 4.1.1. Evaluierungsergebnisse 5 4.1.2. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission 6 4.2. European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation 7 4.2.1. Evaluierungsergebnisse 7 4.2.2. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission 8 4.3. Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung 8 4.3.1. Evaluierungsergebnisse 9 4.3.2. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission 9 5. Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen zu Aktion 2 – Förderung europäischer Verbände, die im Bereich der allgemeinen oder beruflichen Bildung tätig sind 9 5.1. Evaluierungsergebnisse 10 5.2. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission 10 6. Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen zu Aktion 3A – Aktion Jean Monnet 10 6.1. Evaluierungsergebnisse 11 6.2. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission 11 7. Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen zu Aktion 3B – Förderung der offenen Koordinierungsmethode im Bildungsbereich 12 7.1. Evaluierungsergebnisse 12 7.2. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission 12 8. Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen zu Aktion 3C – Schulung einzelstaatlicher Richter 13 8.1. Evaluierungsergebnisse 13 8.2. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission 13 9. Schlussfolgerungen der Kommission 14 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die abschließende Evaluierung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung Einführung Dieser Bericht wird gemäß Artikel 8 des Beschlusses Nr. 791/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (im Folgenden „der Beschluss“) vorgelegt.[1] Der Artikel verpflichtet die Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Verwirklichung der Ziele des Aktionsprogramms vorzulegen. Der Bericht muss sich unter anderem auf eine externe Evaluierung stützen. Diese wurde 2007 unter dem Titel „Final Evaluation of the Community's action programme to promote bodies active at European level and support specific activities in the field of education and training“ (Abschließende Evaluierung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Unterstützung von europaweit tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung) durchgeführt. Diese abschließende Evaluierung ist über folgenden Link abrufbar:http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/education/2007/activereport_en.pdf.Der vorliegende Bericht erläutert den Standpunkt der Kommission zu den wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der abschließenden Evaluierung. HINTERGRUND DER EXTERNEN EVALUIERUNG Im Zeitraum April 2004-Dezember 2006 bildete der Beschluss die Rechtsgrundlage für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Das Programm war in fünf Aktionen untergliedert: - Aktion 1 : Förderung von sieben namentlich aufgeführten Einrichtungen (Europakolleg, Europäisches Hochschulinstitut, Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung, Europäische Rechtsakademie, European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation, Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung und Internationales Zentrum für europäische Bildung); - Aktion 2 : Förderung von Verbänden, die auf europäischer Ebene im Bereich der allgemeinen oder beruflichen Bildung tätig sind; - Aktion 3A : Förderung von Lehr- und Forschungstätigkeiten sowie Diskussionen zur Thematik der europäischen Integration an Hochschulbildungseinrichtungen im Rahmen der Aktion Jean Monnet; - Aktion 3B : Förderung von Tätigkeiten, die unter Verwendung der offenen Koordinierungsmethode zur Verwirklichung der im Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ aufgestellten Ziele beitragen; - Aktion 3C : Förderung der Schulung von Richtern aus den einzelnen Staaten im Bereich Europarecht. Die Gültigkeit des Beschlusses endete am 31. Dezember 2006. Die darin enthaltenen Maßnahmen haben neue Rechtsgrundlagen erhalten und nicht alle von ihnen sind weiterhin Bestandteil eines einzigen Programms. Externe Evaluierung: Bewertungsrahmen und Methodik Bewertungsrahmen Nach einer Dienstleistungsanforderung auf Grundlage des Rahmenvertrags über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Evaluierung und Folgenabschätzung wurde ECOTEC Research and Consulting Ltd im Dezember 2006 mit der Durchführung der abschließenden externen Evaluierung des Beschlusses beauftragt. Bewertet wurden sämtliche Maßnahmen, die gemäß dem Beschluss während seiner Gültigkeitsdauer in den Jahren 2004-2006 durchgeführt wurden. Angesichts der Vielfalt der Ziele und Begünstigten der in dem Beschluss aufgeführten Aktionen wurde jede der fünf Aktionen gesondert bewertet und zu jeder wurden spezifische Schlussfolgerungen und Empfehlungen formuliert. Methodik Die Ex-post-Evaluierung wurde im Zeitraum Dezember 2006-Juni 2007 durchgeführt. Dabei stützten sich die Evaluatoren auf Sekundärforschung, breit angelegte Umfragen unter den Akteuren und ausführliche Interviews. Die Bewertungsmethode berücksichtigte den unterschiedlichen Umfang der Mittelzuweisungen für die einzelnen Aktionen des Programms. So wurden zu Aktion 1 mehr Daten gesammelt als zu jeder anderen Aktion und zu Aktion 2 besonders wenige Daten. Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen zu Aktion 1 – Förderung bestimmter Einrichtungen Im Rahmen von Aktion 1 des Beschlusses konnte die Gemeinschaft sieben namentlich aufgeführten Einrichtungen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen, Zuschüsse für bestimmte Betriebs- und Verwaltungskosten gewähren. Diese sieben Einrichtungen lassen sich in drei Gruppen unterteilen: (1) Einrichtungen, die sich auf allgemeine und berufliche Bildung und/oder Forschung mit dem Schwerpunkt europäische Integration spezialisiert haben (Europakolleg, Europäisches Hochschulinstitut, Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung, Europäische Rechtsakademie, Internationales Zentrum für europäische Bildung); (2) das European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation und (3) die Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung. Auf allgemeine und berufliche Bildung und/oder Forschung mit dem Schwerpunkt europäische Integration spezialisierte Einrichtungen Fünf der zu Aktion 1 aufgeführten Einrichtungen sind auf allgemeine und berufliche Bildung und/oder Forschung mit dem Schwerpunkt europäische Integration spezialisiert: - das Europakolleg (Campus von Brügge und Natolin) mit dem Schwerpunkt Postgraduiertenstudium (Master-Studiengang) zum Thema europäische Integration; - das Europäische Hochschulinstitut (EUI) in Florenz, das Doktoranden und Promovierten Forschungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Geschichts-, Rechts-, Wirtschafts-, Politik- und Sozialwissenschaften bietet; - das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA) in Maastricht, das vor allem berufliche Bildung, angewandte Forschung und Beratung für öffentliche Verwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern und für EU-Institutionen anbietet; - die Europäische Rechtsakademie (ERA) in Trier, die Berufsbildungskurse und Diskussionsveranstaltungen für Juristen anbietet, um sie für das Europarecht zu sensibilisieren und das Verständnis und die ordnungsgemäße Anwendung des Europarechts zu fördern; - das Internationale Zentrum für europäische Bildung ( Centre International de Formation Européenne – CIFE) in Nizza, eine Einrichtung für allgemeine und berufliche Bildung, die an verschiedenen Standorten in Europa Programme auf dem Gebiet der Europastudien und des Föderalismus durchführt. Evaluierungsergebnisse Angesichts des offenkundigen Bedarfs an umfassenderen Kenntnissen über die europäische Integration, das Europarecht und die Europapolitik betonen die Evaluatoren die hohe Relevanz der Bildungs- und Forschungstätigkeiten der geförderten Einrichtungen. Sie verweisen auf die besonders erfolgreiche Integration der Absolventen dieser Einrichtungen in den Arbeitsmarkt und heben den objektiv vorhandenen Bedarf an Einrichtungen hervor, die Weiterbildung für Einzelpersonen und Behörden anbieten, die an der Anwendung des Europarechts und der Umsetzung der Europapolitik mitwirken. In Bezug auf die Wirksamkeit der Einrichtungen im Hinblick auf die erzielten Ergebnisse stellen die Evaluatoren ein hohes Maß an Zufriedenheit unter den ehemaligen Studierenden und Schulungsteilnehmern fest, die nach eigenen Aussagen ihr Verständnis des Europarechts oder der Europapolitik (sowie ihre Sprachkenntnisse) durch den Besuch dieser Einrichtungen deutlich verbessern konnten, was wiederum häufig ihre Aussichten auf einen Arbeitsplatz förderte und/oder ihre beruflichen Leistungen steigerte. Die Evaluatoren zeigen sich mit der Effizienz , mit der die Einrichtungen betrieben werden, zufrieden und verweisen insbesondere auf den überaus geringen Anteil nicht erfolgreicher Teilnehmer des Master-Studiengangs am Europakolleg und den hohen Anteil an Absolventen des Europäischen Hochschulinstituts, die den Doktorgrad erwerben. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission Die Evaluatoren sprechen 18 spezifische Empfehlungen für die fünf oben genannten Einrichtungen aus. Um systematisch auf die Empfehlungen einzugehen, wurden sie unter den folgenden Hauptpunkten zusammengefasst und umformuliert. Die Anmerkungen der Kommission sind in Kursivschrift gehalten. (1) Profil der Einrichtungen: Die Evaluatoren halten eine Überprüfung der Profile einiger Einrichtungen (insbesondere der Europäischen Rechtsakademie) für erforderlich, um die Komplementarität der Einrichtungen zu verbessern, auf ihren jeweiligen Stärken aufzubauen und Überschneidungen zu vermeiden. Die Kommission schließt sich dieser Empfehlung an und befasst sich bereits mit der Komplementarität der genannten Einrichtungen. Sie wird weiterhin darauf achten, dass keine Finanzmittel für unnötige Doppelarbeiten eingesetzt werden. (2) Interne Überwachung und Bewertung in den Einrichtungen: Die Evaluatoren empfehlen, einige der genannten Einrichtungen (insbesondere das Internationale Zentrum für europäische Bildung und das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung) zu ermutigen, einen systematischen Ansatz für die interne Überwachung und Bewertung der Qualität und der Relevanz ihrer Bildungstätigkeiten zu entwickeln. Sie empfehlen insbesondere, das Internationale Zentrum für europäische Bildung aufzufordern, seine Ziele und die Kohärenz seiner verschiedenen Tätigkeiten einer systematischeren Analyse zu unterziehen und auf dieser soliden Grundlage zu prüfen, ob einige Tätigkeiten gestrafft und somit besser fokussiert werden können. Die Kommission schließt sich dieser Empfehlung an. Die qualitative Verbesserung der Überwachung und Bewertung ist eines ihrer wichtigsten Anliegen. 2007 wurden erste Anstrengungen in dieser Hinsicht unternommen und die Kommission beabsichtigt, diese Bemühungen 2008 gemeinsam mit dem Internationalen Zentrum für europäische Bildung und dem Europäischen Institut für öffentliche Verwaltung fortzusetzen. (3) Breitere Beteiligung an den Tätigkeiten der Einrichtungen: Die Evaluatoren empfehlen, die Einrichtungen (insbesondere das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung und das Europäische Hochschulinstitut) zu Maßnahmen zu veranlassen, durch die der Anteil der Bewerbungen und Teilnehmer aus derzeit schwach vertretenen Ländern gefördert wird. Die Kommission ist bereit, an der Analyse der Gründe mitzuwirken, aus denen bestimmte Nationalitäten bei den Tätigkeiten der Einrichtungen unterrepräsentiert sein könnten. Die Kommission hält eine möglichst umfassende Verbreitung von Informationen für das geeignete Mittel zur Behebung des Mangels. (4) Personalpolitik der Einrichtungen: Die Evaluatoren empfehlen, das Europakolleg darin zu bestärken, sein fest angestelltes Lehrpersonal weiter aufzustocken, und das Europäische Hochschulinstitut zu weiteren Maßnahmen zu ermutigen, um neues Personal anzuwerben und Schlüsselkräfte am Institut zu halten, insbesondere im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich. Die Kommission weist darauf hin, dass strategische personalpolitische Entscheidungen von den Zuschussempfängern getroffen werden und die Kommission nicht beabsichtigt, sich in diese Entscheidungen einzumischen. Soweit es ihre Rolle zulässt, ist die Kommission bereit, diese Fragen an geeigneter Stelle mit den genannten Einrichtungen zu erörtern. (5) Finanzierung der Einrichtungen: Die Evaluatoren empfehlen insbesondere in Bezug auf das Internationale Zentrum für europäische Bildung, für einige nicht zu den Kernaufgaben zählende Tätigkeiten nach alternativen Finanzquellen zu suchen. Im Hinblick auf die Europäische Rechtsakademie empfehlen die Evaluatoren, die Tragfähigkeit alternativer Finanzierungsvereinbarungen zu untersuchen, die ihrer unternehmerischen Tätigkeit förderlich sind. Die Kommission hat das Internationale Zentrum für europäische Bildung bei verschiedenen Gelegenheiten auf die Bedeutung dieses Themas hingewiesen und das Zentrum ist sich dieser Bedeutung bewusst. Die Kommission ist auch zur Sondierung alternativer, der unternehmerischen Tätigkeit der Europäischen Rechtsakademie förderlicher Finanzierungsvereinbarungen bereit. European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation Das European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation (EIUC) ist ein von 41 Hochschulen aus allen EU-Mitgliedstaaten gebildetes interdisziplinäres Netzwerk mit einer zentralen Einrichtung in Venedig. Sein wichtigstes Programm ist der ausschließlich transnationale Studiengang „European Master's Degree in Human Rights and Democratisation“ (E.MA). Evaluierungsergebnisse Die Evaluatoren betonen die große Relevanz des EIUC als einzigartiges Netzwerk, das Europas führende Menschenrechtsexperten aus zahlreichen akademischen Einrichtungen zusammenbringt und ein breites Spektrum an Perspektiven bietet, wozu keine einzelne Einrichtung in der Lage wäre. Die Relevanz des E.MA-Studiengangs ist in seinem interdisziplinären Charakter, der einzigartigen Verbindung von Theorie und Praxis und der weit reichenden Vernetzung in diesem für Europa und die Welt so wichtigen Politikfeld begründet. Zur Wirksamkeit des EIUC heben die Evaluatoren die hohe Zufriedenheit der Studierenden sowie die wachsende Zahl von Forschungsaufträgen und anspruchsvollen akademischen Veröffentlichungen zum Thema Menschenrechte hervor. Die Teilnehmer berichteten mehrheitlich, dass sich das E.MA-Studium eindeutig karrierefördernd ausgewirkt hat. Diese Wirkung ist zusätzlich zu den Auswirkungen auf die Sensibilisierung von Politikern, politischen Entscheidungsträgern und Nichtregierungsorganisationen auf einzelstaatlicher Ebene für die Themen Menschenrechte und Demokratisierung in Europa zu sehen. In Bezug auf die Effizienz des EIUC berichten die Evaluatoren von einer guten Funktionsweise der neuen Managementstruktur. Angesichts des Aufbaus des EIUC und des E.MA-Programms sind die Managementstrukturen jedoch komplex, was zur Folge hat, dass das EIUC-Personal mit den Mitarbeitern von 41 anderen Einrichtungen zusammenarbeiten muss. Eines der Hauptprobleme des EIUC war in der Vergangenheit die mangelnde finanzielle Stabilität, dieses Problem konnte jedoch im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 gelöst werden. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission Die Evaluatoren sprechen sieben spezifische Empfehlungen für das EIUC aus. Um systematisch auf die Empfehlungen einzugehen, wurden sie unter den folgenden Hauptpunkten zusammengefasst und umformuliert. Die Anmerkungen der Kommission sind in Kursivschrift gehalten. (1) Profil, Struktur und Budget des EIUC: Die Evaluatoren empfehlen, den Nutzen einer Vereinfachung des am Angebot des E.MA-Studiengangs beteiligten Netzwerks zu untersuchen und das EIUC zur Schärfung seines Profils über den E.MA-Studiengang hinaus anzuregen. Die Vereinfachung des Netzwerks stellt angesichts der 41 am E.MA-Programm beteiligten Hochschulen eine besondere Herausforderung dar, aber in jüngster Zeit wurden Maßnahmen zur Schaffung einer funktionsfähigeren Managementstruktur ergriffen. Die Kommission teilt die Auffassung, dass das EIUC weitere Möglichkeiten zur Ausweitung seiner Tätigkeiten über das E.MA-Programm hinaus untersuchen könnte. Sie hat das EIUC ferner aufgefordert, sich um eine weitere Diversifizierung der externen Finanzierung zu bemühen, um seine Abhängigkeit von EU-Mitteln zu verringern. (2) Personalpolitik des EIUC: Die Evaluatoren empfehlen, die Forschungskapazitäten des EIUC durch fest angestelltes Personal zu verbessern. Die Kommission schließt sich dieser Empfehlung an; allerdings bedarf es hierzu stabiler Finanzierungsquellen. (3) Politik des EIUC gegenüber Absolventen: Die Evaluatoren empfehlen sicherzustellen, dass die Bewerber für das Fellowship-Programm zu einem früheren Zeitpunkt ausgewählt werden und das EIUC die Beschäftigung der Absolventen intensiver begleitet. Die Kommission teilt die Auffassung, dass das Auswahlverfahren für das Fellowship-Programm zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden sollte; dies hängt jedoch von der Zahl der beteiligten Akteure (einschließlich der EU-Ratsvorsitze) und ihren Entscheidungsprozessen ab. Der bestehende Alumni-Verein dürfte es dem EIUC erleichtern, die Beschäftigung der Absolventen zu begleiten. Der Alumni-Verein befindet sich noch im Aufbau; vor kurzem wurde ein Fragebogen an alle E.MA-Absolventen versandt, um eine breite Palette von Informationen, u. a. zur Beschäftigung, zusammenzutragen. (4) Breitere Beteiligung an den Tätigkeiten des EIUC: Die Evaluatoren empfehlen, in den neuen Mitgliedstaaten EIUC-Veranstaltungen zu organisieren und neue Hochschulen aus diesen Ländern in das Programm einzubinden. Die Kommission bekräftigt, dass das EIUC bereits durch Umschichtung der Fördermittel im Rahmen des Zuschusses für 2007-2008 entsprechend aktiv geworden ist. Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung Die Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung in Odense (nachfolgend „die Agentur“) hat sich die Verbesserung der Bildungspolitik und der Praxis für Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum Ziel gesetzt. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Chancengleichheit, Zugänglichkeit, integrative Bildung und die Verbesserung der Bildungsqualität. Evaluierungsergebnisse In Bezug auf die Relevanz heben die Evaluatoren den bedeutenden Beitrag der Agentur zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungsministerien der teilnehmenden Länder und ihre Rolle als Plattform in dem sensiblen Bereich der sonderpädagogischen Förderung hervor. Die Wirksamkeit der Agentur besteht insbesondere in der Sensibilisierung von Politikern, politischen Entscheidungsträgern, Nichtregierungsorganisationen und der Öffentlichkeit auf einzelstaatlicher Ebene für die europäischen Aspekte der sonderpädagogischen Förderung. Darüber hinaus hat die Agentur maßgeblich dazu beigetragen, die Strategien der sonderpädagogischen Förderung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verbessern. Die Agentur fungiert als einzigartiger gemeinsamer Bezugsrahmen für die Integration von Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Europa. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission Die Evaluatoren sprechen fünf spezifische Empfehlungen für die Agentur aus. Um systematisch auf die Empfehlungen einzugehen, wurden sie unter den folgenden Hauptpunkten zusammengefasst und umformuliert. Die Anmerkungen der Kommission sind in Kursivschrift gehalten. (1) Zusammenarbeit der Agentur mit anderen Partnern: Die Evaluatoren empfehlen, die Agentur zur Suche nach Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit mit Fachkräften in den Kernbereichen ihrer Tätigkeit und einer gemeinsamen Durchführung von Projekten mit anderen Organisationen zu ermutigen. Die Kommission möchte mit den bereitgestellten Mitteln ein Höchstmaß an Synergien erzielen und beabsichtigt, die Zusammenarbeit der Agentur mit Fachkräften und anderen Organisationen zu fördern. (2) Kommunikations- und Verbreitungspolitik der Agentur: Die Evaluatoren empfehlen der Agentur, die Verbreitung ihrer Tätigkeiten, Ergebnisse und Outputs auf nationaler Ebene mit Hilfe ihrer Mitglieder und unter Verwendung neuer Verbreitungsmethoden zu verstärken und ihre Kommunikation mit der Kommission zu verbessern. Die Kommission beabsichtigt, ab 2008 gemeinsam mit der Agentur deren Verbreitungsmethoden auch auf nationaler Ebene zu verbessern. Die Kommunikation mit der Kommission hat sich nach dem von der Evaluierung erfassten Zeitraum (2004-2006) im Laufe des Jahres 2007 erheblich verbessert. Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen zu Aktion 2 – Förderung europäischer Verbände, die im Bereich der allgemeinen oder beruflichen Bildung tätig sind Im Rahmen von Aktion 2 des Beschlusses konnte die Gemeinschaft europäischen Verbänden, die im Bereich der allgemeinen oder beruflichen Bildung tätig sind und Mitglieder in mindestens zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben, Zuschüsse für bestimmte Betriebs- und Verwaltungskosten gewähren. Die Vergabe der Mittel erfolgte auf der Grundlage von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Evaluierungsergebnisse Die Evaluatoren attestieren der Aktion 2 Relevanz , da alle strategischen Prioritäten des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ von mindestens einem der geförderten europäischen Verbände aufgegriffen wurden. Die Wirksamkeit der Aktion 2 kommt ihrer Ansicht nach im Aufbau dauerhafter Netzwerke und Strukturen zwischen den verschiedenen Gruppen von Akteuren in der gesamten EU und der langfristigen Profilschärfung und Gestaltung der Politik zum Ausdruck. Die Evaluatoren kommen zu dem Schluss, dass die Förderungsmaßnahmen mit einer Ausnahme einen Mehrwert geschaffen haben und effizient waren. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission Die Evaluatoren sprechen sieben spezifische Empfehlungen zu Aktion 2 aus. Die Anmerkungen der Kommission sind in Kursivschrift gehalten. (1) Strategische Ziele: Die Evaluatoren empfehlen eine erneute Bewertung in Bezug auf die strategischen Prioritäten des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, die von den im Rahmen dieser Aktion geförderten Verbänden aufgegriffen werden. Die Kommission nimmt die Empfehlung im Hinblick auf eine Neuformulierung der Prioritäten und Vergabekriterien in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufmerksam zur Kenntnis. (2) Ergebnisse: Die Evaluatoren empfehlen, der Verstärkung der Auswirkungen der über die geförderten Verbände entwickelten Tätigkeiten größere Beachtung zu schenken. Nach ihrer Auffassung war Aktion 2 zu stark auf den Aufbau, die Pflege und die Ausweitung der Netzwerke konzentriert, was zulasten anderer konkreter Ergebnisse (Outputs) ging. Spezifischer Zweck der Aktion 2 ist und bleibt die Unterstützung der operativen und administrativen Aspekte von auf europäischer Ebene vernetzten Verbänden. Die Kommission steht nichtsdestotrotz einer Verstärkung der Auswirkungen der von den Begünstigten entwickelten Tätigkeiten positiv gegenüber und wird Möglichkeiten zur Vermehrung der konkreten Ergebnisse (Outputs) untersuchen. EVALUIERUNGSERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN ZU AKTION 3A – AKTION JEAN MONNET Im Rahmen von Aktion 3A des Beschlusses konnten Tätigkeiten im Bereich der Hochschulbildung zur Thematik der europäischen Integration von der Gemeinschaft gefördert werden. Die Förderung erfolgte im Rahmen der Aktion Jean Monnet, die zum Ziel hat, durch Förderung von Forschung und Lehre sowie Reflexion zu Fragen der europäischen Integration in Hochschuleinrichtungen weltweit zur Sensibilisierung für diese Thematik und zur Verbesserung des Kenntnisstands darüber beizutragen. Die Aktion Jean Monnet fördert seit 1990 herausragende akademische Leistungen, indem sie erfolgreichen Bewerbern der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen renommierte Titel wie „Jean Monnet Centre of Excellence” und „Jean-Monnet-Lehrstuhl” verleiht. Derzeit gibt es in 60 Ländern auf fünf Kontinenten Jean-Monnet-Professoren, die jährlich eine Zuhörerschaft von 250 000 Studierenden erreichen. Evaluierungsergebnisse[2] Die Evaluatoren unterstreichen neben der hohen Relevanz der Aktion Jean Monnet für die Förderung des Verständnisses der EU und der Diskussion über sie (im Einklang mit den Prioritäten der Kommission in Bezug auf Kommunikation und den „Plan D“) sowie für eine bessere Sichtbarkeit der EU in Kandidaten- und Drittländern auch ihren Beitrag zum Aufbau von Bildungskapazitäten auf diesem Gebiet. Die Wirksamkeit betreffend berichten die Evaluatoren, dass die Verbindung zur Aktion Jean Monnet ein überaus geeignetes Mittel ist, um die Europastudien bekannter zu machen, die Qualität der Lehre und das Ansehen der teilnehmenden Hochschulen zu verbessern und neue EU-bezogene Lehrangebote zu entwickeln. Sie stellen fest, dass die Auswirkungen in Drittländern besonders deutlich sind. Des Weiteren weisen die Evaluatoren darauf hin, dass das akademische Jean-Monnet-Personal in starkem Maße an Verbreitungs- und Austauschtätigkeiten beteiligt ist, worin die „Multiplikatoreffekte“ der von der Aktion Jean Monnet geförderten Tätigkeiten zum Ausdruck kommen. Nach Auffassung der Evaluatoren besteht der Mehrwert der Aktion Jean Monnet in ihrer doppelten Funktion als dringend benötigte Geldquelle für auf dem Gebiet der Europastudien tätige akademische Einrichtungen und als „Gütesiegel“, das zum guten Ruf der Einrichtungen, in denen Jean-Monnet-Aktivitäten stattfinden, und der sie leitenden Personen beiträgt. Dieser Doppelfunktion ist es nach Ansicht der Evaluatoren zu verdanken, dass die Aktion mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln eine besonders beeindruckende Palette an Ergebnissen und Auswirkungen und somit ein hohes Maß an Effizienz erzielt. Darüber hinaus gehört die Aktion Jean Monnet zu den wenigen EU-Programmen, die Teilnehmern weltweit offen stehen. Dies trägt positiv zur Sichtbarkeit der EU außerhalb Europas bei. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission Die Evaluatoren empfehlen, nach Möglichkeiten zu suchen, die „Marke“ Jean Monnet innerhalb und außerhalb der EU bekannter zu machen , um ihr bei den Studierenden und der breiten Öffentlichkeit mehr Anerkennung zu verschaffen. Die Anmerkungen der Kommission sind in Kursivschrift gehalten. Die Kommission schließt sich dieser Empfehlung an. Neue Jean-Monnet-Veröffentlichungen und eine neue Jean-Monnet-Website, die sich in Vorbereitung befinden, dürften dazu beitragen, die „Marke“ Jean Monnet innerhalb und außerhalb der EU bekannter zu machen. Die Generaldirektionen „Außenbeziehungen“ und „Kommunikation“ stimmen sich gegenwärtig im Hinblick auf eine umfassendere Verbreitung von Informationen über die Aktion Jean Monnet ab, die sie als wichtiges Instrument im Rahmen der Bemühungen betrachten, die EU den Bürgern näher zu bringen und die Sichtbarkeit der EU weltweit zu verbessern. Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen zu Aktion 3B – Förderung der offenen Koordinierungsmethode im Bildungsbereich Im Rahmen von Aktion 3B des Beschlusses konnten Tätigkeiten von der Gemeinschaft gefördert werden, die zur Verwirklichung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa beitragen. Die Förderung wurde über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Studien, Expertentreffen und Informationstätigkeiten gewährt, die darauf abzielen, die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der im Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ aufgestellten Ziele unter Verwendung der offenen Koordinierungsmethode zu unterstützen. Evaluierungsergebnisse Nach Auffassung der Evaluatoren besitzt die Aktion 3B Relevanz und steht im Einklang mit den Zielen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“. In Bezug auf ihre Wirksamkeit stellen die Evaluatoren fest, dass die Outputs der geförderten Tätigkeiten (vor allem Seminare, Konferenzen und Veröffentlichungen) einen positiven Beitrag zur Realisierung der angestrebten längerfristigen Ergebnisse leisten dürften, insbesondere durch eine dauerhafte Vernetzung der nationalen Akteure. Zur Effizienz der Aktion berichten die Evaluatoren, dass die finanzielle Unterstützung der Kommission von allen Behörden als überaus hilfreich betrachtet wird. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission Die Evaluatoren sprechen hauptsächlich zwei Empfehlungen aus. Die Anmerkungen der Kommission sind in Kursivschrift gehalten. (1) „Nichtteilnahme“ bestimmter Mitgliedstaaten: Die Evaluatoren empfehlen, die Gründe für die „Nichtteilnahme“ bestimmter Mitgliedstaaten zu untersuchen und, soweit machbar, Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Hindernisse zu ergreifen. Dieses Thema wurde in der Koordinierungsgruppe „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ erörtert. Als einer der Hauptgründe für die „Nichtteilnahme“ bestimmter Mitgliedstaaten wurde angeführt, dass nach Ansicht dieser Länder zeitraubende Bewerbungsverfahren zu durchlaufen sind, um eine relativ geringe Finanzhilfe zu erhalten. Für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 27/07 „Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Strategien für lebenslanges Lernen – Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ wurde der Höchstbetrag auf 100 000 EUR angehoben. (2) Einbeziehung neuer Akteure: Die Evaluatoren empfehlen, in künftigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verstärkt darauf zu achten, ein breiteres Spektrum von Akteuren für die Veranstaltungen und andere im Rahmen der Projekte durchgeführte Tätigkeiten zu gewinnen. Auf diese Weise könnte man dem derzeit bei manchen vorhandenen Eindruck entgegenwirken, dass es solchen Veranstaltungen häufig nicht gelingt, neue Akteure einzubeziehen. Dieses Thema wurde in der Koordinierungsgruppe „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ erörtert. Der Vorschlag, den Kreis der möglichen Zuschussempfänger über die einzelstaatlichen Ministerien hinaus zu erweitern, fand keine Mehrheit. Eines der Zulassungskriterien der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 27/07 „Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Strategien für lebenslanges Lernen – Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ ist allerdings, dass bei allen Maßnahmen eine möglichst große Vielzahl von Akteuren auf allen Ebenen einbezogen wird, die von der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen betroffen oder daran beteiligt sind, darunter politische und andere Entscheidungsträger, Fachkräfte, Dienstleister, Sozialpartner, Vertreter der Zivilgesellschaft und die Lernenden selbst. Evaluierungsergebnisse und Empfehlungen zu Aktion 3C – Schulung einzelstaatlicher Richter Im Rahmen von Aktion 3C des Beschlusses konnten Schulungsmaßnahmen im Bereich Europarecht vor allem für Richter der einzelnen Staaten von der Gemeinschaft gefördert werden. Die Finanzhilfe wurde über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung von Schulungsmaßnahmen für Richter insbesondere auf dem Gebiet des EU-Wettbewerbsrechts gewährt. Evaluierungsergebnisse Die Evaluatoren attestieren der Aktion 3C hohe Relevanz im Hinblick auf die Modernisierung des EU-Wettbewerbsrechts gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2003, die den einzelstaatlichen Gerichten die Befugnis überträgt, Artikel 81 und 82 des EG-Vertrags in vollem Umfang anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Unterstützung von Projekten zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Richtern der Mitgliedstaaten und zu ihrer Schulung in der Anwendung der Artikel 81 und 82 des EU-Vertrags als besonders notwendig und mit den Programmzielen vereinbar betrachtet. Die Wirksamkeit betreffend berichten die Evaluatoren, dass das Programm den verfügbaren Daten nach zu urteilen die beabsichtigte Wirkung in Form fundierterer Kenntnisse über das gemeinschaftliche Wettbewerbsrecht sowie einer konsistenteren Anwendung des Wettbewerbsrechts und insbesondere der Artikel 81 und 82 des EG-Vertrags durch die einzelstaatlichen Richter erzielt hat. Die Evaluatoren vertreten ferner die Auffassung, dass die Aktion 3C in der Richterschaft das Bewusstsein für die Notwendigkeit geschärft hat, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts zu verbessern, und attestieren der Aktion einen Multiplikatoreffekt. Darüber hinaus werden die Vernetzung und die Verbesserung der Kontakte zwischen den Richtern in den einzelnen Staaten als Mehrwert hervorgehoben. Die Evaluatoren kommen zu dem Schluss, dass die Mittelbindungen (für Zuschüsse) effizient eingesetzt wurden. Wichtigste Empfehlungen der Evaluatoren und Anmerkungen der Kommission Die Evaluatoren empfehlen, dass die Kommission angesichts der Bedeutung des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts für die Sicherstellung gleicher Bedingungen im EU-Binnenmarkt die Möglichkeit prüft, besser strukturierte Unterstützung für die Zusammenarbeit zwischen den auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Richtern der einzelnen Staaten insbesondere in Form einer Vernetzung auf EU-Ebene zu leisten. Ein solches Netzwerk könnte neben auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts tätigen Richtern auch allen anderen an diesem Gebiet Interessierten offen stehen und würde die erforderlichen Informationen über die einschlägige nationale Rechtsprechung zur Verfügung stellen. Da die Anwendung des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts seit einiger Zeit dezentralisiert ist, stehen Informationen über die nationale Rechtsprechung bislang nur vereinzelt oder gar nicht zur Verfügung. Daher wäre ein einzelnes Instrument wünschenswert, das Richtern und anderen Angehörigen der Rechtsberufe Informationen zugänglich macht und den Meinungsaustausch und die Kontaktaufnahme mit Richtern aus anderen Ländern ermöglicht. Aufgrund des zunehmenden Einflusses der Wirtschaftswissenschaften auf das gemeinschaftliche Wettbewerbsrecht wäre ein solches Instrument auch für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet von Nutzen.Die Anmerkungen der Kommission zu dieser Empfehlung sind in Kursivschrift gehalten. Die Kommission begrüßt diese Empfehlung. Die Schaffung von Kooperationsnetzen der einzelstaatlichen Richter, die auch den Meinungsaustausch zwischen ihnen ermöglichen, gehört von Anfang an (seit 2002) zu den Hauptzielen des Schulungsprogramms und wird als solches ebenso wie das Ziel „Schulung von Richtern in den einzelnen Staaten“ gefördert. Allerdings wurden nur überaus wenige Vorschläge zur Finanzierung eines solchen Kooperationsnetzes unterbreitet. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die kofinanzierten Schulungsprojekte unter anderem die Vernetzung der teilnehmenden Richter und die Unterstützung bestehender Netzwerke anstreben. Das beste Beispiel eines bestehenden Netzwerks, dessen Aktivitäten unterstützt wurden, ist die „Association of European Competition Law Judges (AECLJ)”, die von ihrem Sitz in London aus ein Netzwerk auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Richter verwaltet. Was Informationen über die Rechtsprechung betrifft, verweist die Kommission auf ihre Website (http://ec.europa.eu/comm/competition/elojade/antitrust/nationalcourts/), auf der sämtliche Urteile der einzelstaatlichen Gerichte zur Anwendung der Artikel 81 und 82 des EG-Vertrags veröffentlicht werden. Die Website wird ständig aktualisiert und stellt Schlüsseldaten zu den ergangenen Urteilen sowie nicht vertrauliche Fassungen der Urteile zur Verfügung. Schlussfolgerungen der Kommission Im Hinblick auf die Prioritäten der Kommission und im Einklang mit den Evaluierungsergebnissen zieht die Kommission die folgenden Schlussfolgerungen für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Aktion 1 - Förderung bestimmter Einrichtungen Auf Studien zur Thematik der europäischen Integration spezialisierte Einrichtungen Nach Auffassung der Kommission ist die Fortsetzung der Förderung für das Europakolleg, das Europäischen Hochschulinstitut, das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung und die Europäische Rechtsakademie ein wesentliches Instrument, um dafür zu sorgen, dass die europäische Bevölkerung sowie die Verwaltungen und Entscheidungsträger in den Mitgliedstaaten und der EU von einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung, Forschung und/oder politisch relevanten Reflexionen profitieren, die das Ergebnis einer Zusammenarbeit in einem wahrhaft transeuropäischen Rahmen und Umfeld sind. Für den Zeitraum 2007-2013 wurde die Förderung für diese Einrichtungen in das Programm Jean Monnet des Programms für lebenslanges Lernen integriert.[3] European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation Angesichts der Priorität, die die EU der weltweiten Förderung der Demokratie und der Menschenrechte einräumt, hält die Kommission die Fortsetzung der Förderung für das ausschließlich transnationale European Inter-University Centre for Human Rights and Democratisation, insbesondere den Studiengang „European Master's Degree in Human Rights and Democratisation“, für unbedingt erforderlich. Für den Zeitraum 2007-2013 wurde die Förderung für das EIUC in das Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte integriert.[4] Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung Nach Auffassung der Kommission erfüllt die Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung eine in höchstem Maße relevante Aufgabe als europäische Plattform für Zusammenarbeit und Innovation im Bereich der sonderpädagogischen Förderung; die Kommission hält daher die Fortsetzung der Unterstützung für diese Einrichtung für unbedingt erforderlich. Für den Zeitraum 2007-2013 wurde die Förderung für die Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung in das Programm Jean Monnet des Programms für lebenslanges Lernen integriert. Aktion 2 – Förderung europäischer Verbände, die im Bereich der allgemeinen oder beruflichen Bildung tätig sind Nach Auffassung der Kommission ist eine Fortsetzung der Unterstützung für die Schaffung und Konsolidierung dauerhafter Netzwerke und Strukturen zwischen den verschiedenen Gruppen von Akteuren im Bildungsbereich im Hinblick auf die Förderung der Prioritäten der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sinnvoll. Für den Zeitraum 2007-2013 wurde diese Förderung in das Programm Jean Monnet des Programms für lebenslanges Lernen integriert. Angesichts der Priorität, die EU den Bürgern näher zu bringen, hält es die Kommission für nützlich, die diesbezügliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auszuweiten, insbesondere auf europäische Verbände, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Thematik der europäischen Integration tätig sind. Aktion 3A – Aktion Jean Monnet Die Kommission erachtet es als unbedingt erforderlich, die Förderung von Forschung und Lehre, von Debatten und Reflexionen zur Thematik der europäischen Integration in Hochschuleinrichtungen weltweit fortzusetzen mit dem Ziel, die EU stärker in das Bewusstsein der europäischen Bürger zu rücken und ihr Wissen über die EU zu vergrößern, die Sichtbarkeit der EU in der Welt zu verbessern sowie Entscheidungsträger und die Zivilgesellschaft in die Lage zu versetzen, von den Überlegungen akademischer Kreise über aktuelle Themen der europäischen Integration zu profitieren. Für den Zeitraum 2007-2013 wurde diese Förderung in das Programm Jean Monnet des Programms für lebenslanges Lernen integriert. Nach Auffassung der Kommission sollte das Jean-Monnet-Netz von Experten auf dem Gebiet der europäischen Integration innerhalb und außerhalb der EU weiter ausgebaut werden. Aktion 3B – Förderung der offenen Koordinierungsmethode im Bildungsbereich Nach Auffassung der Kommission ist eine Fortsetzung der Unterstützung für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden auf europäischer Ebene unter Verwendung der offenen Koordinierungsmethode im Hinblick auf die Förderung der Prioritäten der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sinnvoll. Für den Zeitraum 2007-2013 wurde diese Förderung in das Querschnittsprogramm des Programms für lebenslanges Lernen integriert. Aktion 3C – Schulung einzelstaatlicher Richter Angesichts der wichtigen Rolle, die der Richterschaft in den einzelnen Staaten bei der Durchsetzung des EU-Rechts im Allgemeinen und des EU-Wettbewerbsrechts im Besonderen zukommt, und angesichts des objektiv vorhandenen Bedarfs an Weiterbildung und Vernetzung der auf diesen Gebieten tätigen einzelstaatlichen Richter ist eine Fortsetzung der Unterstützung für die Schulung einzelstaatlicher Richter in der Wettbewerbspolitik nach Auffassung der Kommission unbedingt erforderlich. Für den Zeitraum 2007-2013 wurde diese Förderung in das spezifische Programm „Ziviljustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ integriert.[5] [1] ABl. L 138 vom 30.4.2004. [2] Die Evaluierungsergebnisse beziehen sich allein auf die aus der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hervorgegangenen Jean-Monnet-Projekte. Die Auswirkungen und die Qualität der hochrangigen Jean-Monnet-Konferenzen und der Reflexionsveranstaltungen, zu denen hochkarätige Akademiker, politische Entscheidungsträger und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammenkommen, wurden von den Evaluatoren nicht untersucht. [3] Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens, ABl. L 327 vom 24.11.2006. [4] Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte, ABl. L 386 vom 29.12.2006. [5] Beschluss Nr. 1149/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Ziviljustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“, ABl. L 257 vom 3.10.2007.