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Document 52008DC0133
Communication from the Commission to the Council, the European Parliament and the European Economic and Social Committee - Towards an increased contribution from standardisation to innovation in Europe
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Für einen stärkeren Beitrag der Normung zur Innovation in Europa
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Für einen stärkeren Beitrag der Normung zur Innovation in Europa
/* KOM/2008/0133 endg. */
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Für einen stärkeren Beitrag der Normung zur Innovation in Europa /* KOM/2008/0133 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 11.3.2008 KOM(2008) 133 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Für einen stärkeren Beitrag der Normung zur Innovation in Europa EINLEITUNG Im Rahmen der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung haben die Kommission und der Rat der Europäischen Union die Normung zu einem Schlüsselinstrument für eine stärkere Förderung der Innovation erklärt. In den Schlussfolgerungen[1] zur Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 4. Dezember 2006 wurde zum Thema Innovation klar ausgeführt, dass das europäische Normungssystem ausgebaut werden muss. Gleichzeitig wurde die Kommission aufgefordert, Vorschläge für Maßnahmen der relevanten Interessenträger zur Reformierung und Straffung des Systems vorzulegen. Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung zur Innovationsstrategie[2] ebenfalls den Beitrag der Normung zur Innovationspolitik herausgestellt. Gemäß der Aufforderung des Rates wird in dieser Mitteilung auf einen stärkeren Beitrag der Normung zur Innovation und Wettbewerbsfähigkeit eingegangen. In ihr werden die wichtigsten Herausforderungen sowie konkrete Zielsetzungen im Bereich der Normung und der Verwendung von Normen dargestellt sowie die laufenden Arbeiten und Vorschläge für Maßnahmen, die sowohl von den relevanten Interessenträgern als auch von der Kommission umzusetzen sind, zusammengefasst. POLITISCHE ZIELSETZUNGEN UND HERAUSFORDERUNGEN Wie bereits in früheren Strategiedokumenten, insbesondere in den Mitteilungen über die breit angelegte Innovationsstrategie[3] und über die Halbzeitüberprüfung der Industriepolitik[4], ausgeführt wird, ist Innovation für die Bewältigung der großen Herausforderungen, denen die Europäische Union gegenübersteht, ausschlaggebend. Eine stärkere Rolle der Normung als Instrument zur Förderung der Innovation ist für die Bemühungen Europas zur Lösung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Probleme von Bedeutung . Während das Fehlen von Normen, die unzureichende Akzeptanz neuer Normen oder die schleppende Aktualisierung bestehender Normen innovationshemmend wirken, kann ein lebendiger und solider Normungsprozess Innovationen auf den heimischen und globalen Märkten rascher zum Durchbruch verhelfen. Die in Europa und auf internationaler Ebene gängigen Normungsmodelle werden zunehmend durch Herausforderungen wie beschleunigte Konjunkturzyklen, die Konvergenz von Technologien und den Trend zur Globalisierung der Märkte in Frage gestellt. Diese Entwicklung vollzieht sich vor dem Hintergrund der zunehmenden internationalen Konkurrenz, die im Bereich der Normung von den Schwellenländern ausgeht, die den Normen große strategische Bedeutung beimessen. Daher ist es notwendig, die Normung an diese veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und zugleich ihre Rolle als Instrument zur Förderung der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. DER BEITRAG DER NORMUNG ZU INNOVATION UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT Bei der Normung handelt es sich um eine freiwillige Zusammenarbeit von Industrie, Verbrauchern, Behörden und anderen betroffenen Kreisen, durch die auf einvernehmliche Weise technische Spezifikationen entwickelt werden sollen. Die Normung stellt eine Ergänzung des marktorientierten Wettbewerbs dar, wobei vor allem bestimmte Zielsetzungen, wie die Interoperabilität der sich ergänzenden Produkte/Dienstleistungen, erreicht und Testverfahren sowie Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit, organisatorische Abläufe und Umweltverträglichkeit festgelegt werden sollen. Darüber hinaus berührt die Normung auch Fragen von öffentlichem Interesse, die insbesondere die Themen Sicherheit, Gesundheit, Produktsicherheit und Umwelt betreffen. Darüber hinaus muss der Normungsprozess den EU-Wettbewerbsvorschriften entsprechen. Auf den ersten Blick könnte die Normung, die im Allgemeinen Vorhersehbarkeit und einheitliche Ausgangsbedingungen bringt, als ein Widerspruch zur Innovation aufgefasst werden, die nach Veränderung und Ausschließlichkeit strebt. Im Rahmen von Konsultationen mit den Interessenträgern wurde jedoch bestätigt, dass eine dynamische Normung durchaus innovationsfördernd ist . Dies erfolgt auf unterschiedliche Art und Weise: (a) Normen, die den Stand der Technik wiedergeben, schaffen gleiche Ausgangsbedingungen für die Innovatoren, indem sie für eine Interoperabilität und Wettbewerb zwischen neuen und bestehenden Produkten, Dienstleistungen und Verfahren sorgen. Durch Normen wird das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Qualität neuer Produkte gestärkt sowie eine Differenzierung der Produkte durch Verweise auf genormte Verfahren ermöglicht. b) Die Entwicklung neuer Normen stellt auch eine notwendige Begleitmaßnahme bei der Entstehung neuer Märkte und der Einführung komplexer Systeme, wie beispielsweise die Verbreitung des Internets, dar. (c) Die Verwendung von Normen fördert die Verbreitung von Wissen und erleichtert die Anwendung von Technologien. Davon können Impulse für die Innovation, insbesondere die nichttechnologische Innovation im Dienstleistungssektor, ausgehen. Durch seine starke Position im Bereich der internationalen Normung kann Europa auch von seiner führenden Position auf den neuen Märkten profitieren und Vorreitervorteile auf den globalen Märkten erzielen. Die meisten Vorteile der Normung im Hinblick auf die Innovation kommen erst bei einer wirksamen Umsetzung und Marktrelevanz der Normen zum Tragen. Die tatsächliche Anwendung der Normen geschieht nach wie vor auf freiwilliger Basis und hängt davon ab, wie die jeweiligen Marktakteure ihre Interessen und ihre Fähigkeiten zum Einsatz der Normen einschätzen. Dass sich Normen nicht durchsetzen, kann darauf zurückgeführt werden, dass sie nicht zum richtigen Zeitpunkt entwickelt wurden, nicht ausreichend wahrgenommen werden bzw. dass Normen miteinander konkurrieren, was zu einer Verunsicherung führt. Die europäischen Interessenträger sind sowohl am förmlichen als auch am informellen Normungswesen beteiligt . Die förmliche Normung läuft im Rahmen einer dreistufigen Struktur ab, die aus den nationalen Normungsinstituten, den drei europäischen Normungsgremien[5] und den internationalen Organisationen[6] besteht. Die europäischen Normungsgremien wurden von der EU durch die Richtlinie 98/34/EG[7] offiziell anerkannt. Die Industrie ist ebenfalls am inoffiziellen Normungsprozess im Rahmen hunderter Foren und Konsortien beteiligt, die sich bezüglich ihrer Bestandsdauer und der erfassten Branchen und Gebiete voneinander unterscheiden, jedoch häufig global tätig sind, was mit der dreistufigen Struktur des offiziellen Normungswesens unter Umständen nicht vereinbar ist. Die Europäische Union verfolgt eine aktive Normungspolitik, in deren Rahmen Normung als ein Instrument zur Förderung der besseren Rechtsetzung[8] sowie der europäischen Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt wird. Eine besonders wichtige Rolle spielte das offizielle europäische Normungswesen für die Unterstützung der Erstellung der Rechtsvorschriften nach dem Neuen Konzept für den Binnenmarkt für Waren. Diese Rechtsetzungstechnik war maßgeblich für die Einführung innovationsfreundlicher Rechtsvorschriften, wobei die technischen Spezifikationen im Hinblick auf die Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse von den betroffenen Kreisen selbst entwickelt und je nach dem Stand der Technik aktualisiert werden. Der Einsatz freiwilliger Normen zur Förderung der Rechtsetzung in anderen Sektoren wird die Beseitigung weiterer ordnungspolitischer Hemmnisse für die Innovation erleichtern. Die Anzahl der für den Dienstleistungssektor geltenden Normen ist immer noch unzureichend, was hauptsächlich durch die heterogene und immaterielle Natur der Dienstleistungen sowie durch den Umstand bedingt ist, dass die KMU, die die wichtigsten Akteure auf dem Dienstleistungsmarkt darstellen, nur schwer Zugang zur Normung haben. Aus diesem Grund ist eine weitere Analyse des möglichen Beitrags der Normen zur Innovation und zur Entwicklung des Dienstleistungsmarktes erforderlich. DIE ROLLE DER NORMEN BEI VORRANGIGEN INNOVATIONSMAßNAHMEN Obwohl Normungsarbeit meist auf Initiative der Marktakteure geleistet wird, ist die EU der Auffassung, dass die Normung einen gewichtigen Beitrag zu den folgenden vorrangigen Innovationsmaßnahmen leisten kann: (1) Nachhaltige Industriepolitik : Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu steigern. Die Normung spielt hier eine wichtige Rolle, da sie zur Akzeptanz von Ökoinnovation und Umwelttechnologien, zur deren besseren Verbreitung im Binnenmarkt sowie zu einem leichteren Zugang zu den globalen Märkten[9] beiträgt. Darüber hinaus werden moderne Leistungsbenchmarks sowie ein umfassender Einsatz der Kennzeichnung notwendig sein, damit die Verbraucher über die Produktmerkmale informiert werden und die Vorreiter entsprechenden Nutzen daraus ziehen können. Die Kommission wird die Ausarbeitung von Normen beantragen, die der Umsetzung der Richtlinie 2005/32/EG über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte, der Messung von Treibhausgasemissionen, der Einführung erneuerbarer Energien und der Verbesserung des Energiemanagements zugutekommen sowie zur Verwirklichung weiterer Ziele im Zusammenhang mit den künftigen Initiativen für eine nachhaltige Industriepolitik und nachhaltige Produktions- und Verbrauchsstrukturen beitragen. (2) Leitmärkte: Die Leitmarktinitiative[10] zielt auf eine Beschleunigung der Entstehung innovativer Marktbereiche[11] durch eine enge Abstimmung der Instrumente für die Innovationspolitik ab. Die Normung stellt eines der Schlüsselelemente für den Erfolg dieser Initiative dar: Eine führende Rolle Europas bei der Entwicklung weltweit akzeptierter Normen sowie ein vorausschauender Ansatz würden das Wachstum dieser Märkte innerhalb und außerhalb der EU erleichtern. Zur Berücksichtigung des Zeitaspekts, der für diese Märkte entscheidend ist, bedarf es besonders konzentrierter Maßnahmen, durch die der Normungsprozess im Hinblick auf eine internationale Akzeptanz der Normen beschleunigt wird. Die Kommission wird die Ausarbeitung von Normen zur Förderung der Leitmärkte beantragen und gemeinsam mit den Interessenträgern prüfen, welcher Normentyp den Anforderungen in Bezug auf den Zeitaspekt und die internationale Perspektive am besten entspricht. (3) Öffentliches Auftragswesen: Die angemessene Anwendung von Normen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe kann zur Förderung der Innovation beitragen und gleichzeitig den Verwaltungen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben geeigneten Instrumente an die Hand geben. Wenn die Vergabebehörden, anstatt bestimmte technische Lösungen vorzuschreiben, technologieneutrale Normen anwenden, können sie fortschrittliche Leistungs- und Funktionsanforderungen (z. B. in Bezug auf ökologische Aspekte oder auf den barrierefreien Zugang) stellen. Auf diese Weise wird die Suche nach innovativen Technologien gefördert, die eine langfristige Rentabilität bei gleichzeitiger Gewährleistung von Sicherheit und Interoperabilität ermöglichen. Dies gilt beispielsweise für den Bereich der Verteidigungspolitik, wo die nationalen Behörden allzu häufig die bisherigen unterschiedlichen nationalen Normen anwenden, was den Markt für Innovation einengt und ihre Verbreitung hemmt. Eine Zusammenlegung ziviler und militärischer Ressourcen durch die Verwendung allgemeiner Normen und die Harmonisierung von Normen für die Beschaffung von Rüstungsgütern könnte durchaus mehr Effizienz und mehr Innovationsanreize bringen. - Die Kommission wird die Anwendung von Leitlinien und bewährten Verfahren[12] durch europäische Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen unterstützen, um die Innovation im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu fördern. - Die Kommission hat als Ergänzung zur Initiative für einen Europäischen Markt für Rüstungsgüter das CEN mit der Erstellung eines Europäischen Leitfadens für die Beschaffung von Verteidigungsgütern beauftragt, und sie wird die Anwendung dieses Leitfadens durch die Mitgliedstaaten fördern. (4) Die Einbeziehung von IKT in Industrie und Verwaltung : Die Wettbewerbsposition der europäischen Wirtschaft lässt sich durch eine effizientere und effektivere Nutzung der IKT-Instrumente stärken, und Normen spielen eine wichtige Rolle für die Ausschöpfung dieses Potenzials. Darüber hinaus sind Normen wichtige Grundlagen der IKT-Anwendungen im sozialen Bereich, z. B. e Identity, e Health und RFID[13]. Unter Berücksichtigung der kürzlich veröffentlichten Studie zum spezifischen Bedarf der Politik im Bereich der IKT-Normung („Study on the specific policy needs for ICT standardisation“)[14] lassen sich folgende Hauptthemen für die Neugestaltung der Normungspolitik im IKT-Bereich festlegen: (a) Eine stärkere Einbeziehung der für die Entwicklung inoffizieller IKT-Normen zuständigen Gremien in das EU-Normungssystem, sodass das Fachwissen dieser Foren und Konsortien im Rahmen der IKT-Politik der EU besser genutzt werden kann; b) die Einrichtung einer einschlägigen Dialogplattform für alle Interessenträger im Bereich der IKT-Normung; (c) die erforderliche Behandlung weiterer Aspekte, wie Prüfung der Interoperabilität, Zugang zu Normen sowie Fragen des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum, sodass Normen im Rahmen von Marktlösungen rasch aufgegriffen werden. Nach Konsultationen mit den Interessenträgern strebt die Kommission für 2008 eine Vereinbarung auf breiter Basis über die Neuausrichtung der IKT-Politik im Normungsbereich an. Im Anschluss daran sollen Vorschläge für politische Maßnahmen vorgelegt werden, die insbesondere eine mögliche Überarbeitung des Beschlusses 87/95/EG des Rates über die Normung auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Telekommunikation betreffen. Auch in vielen anderen Bereichen, die oben nicht erwähnt wurden, können Normen innovationsfördernd sein. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen Normungsbedarf im Rahmen der Europäischen Technologieplattformen (ETP) und Gemeinsamer Technologieinitiativen (JTI) ermittelt wurde. Beispiele hierfür sind: die Raumfahrt, Galileo, Brennstoffzellen und Wasserstofftechnologie sowie Nanotechnologien . WEGE ZUR STÄRKUNG DES BEITRAGS DER NORMUNG ZU INNOVATION UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT Wenn das mit der Normung verbundene innovationsfördernde Potenzial voll ausgeschöpft werden soll, muss die Normung an die Anforderungen der Innovation angepasst werden sowie den Herausforderungen der Globalisierung, dem Entstehen neuer Wirtschaftsmächte und der technologischen Entwicklung Rechnung tragen. Für die kontinuierliche Verbesserung des europäischen Normungswesens sind größtenteils die privaten Interessenträger verantwortlich. Da die Normung aber von erheblichem öffentlichem Interesse ist, fällt in diesem Zusammenhang auch der Kommission und den Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle zu. Die Kommission hat die nachfolgend aufgeführten neun Schlüsselelemente festgelegt, um die EU-Normungspolitik innovationsorientiert zu gestalten : (1) Bekräftigung des Bekenntnisses zu einer marktorientierten Normung und zur freiwilligen Anwendung von Normen. Der eigentliche Mehrwert der Normung bei der Festlegung technischer Spezifikationen besteht nämlich in der freiwilligen Kooperation privater und öffentlicher Akteure. Die Kommission ermutigt die Industrie, zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Kooperationen bei der Entwicklung, Umsetzung und Anwendung von Normen einzugehen oder zu intensivieren. (2) Anerkennung der Bedeutung förmlicher und informeller Normen für die Innovation. Der Prozess der förmlichen Normung, in dem die Grundsätze der Offenheit, der Beteiligung, der Transparenz und der Kohärenz volle Beachtung finden, und der eine Konsensbildung zwischen allen nationalen Positionen und betroffenen Kreisen ermöglicht, ist unerlässlich. Gleichzeitig sind andere Normen (Standards), die sowohl von den anerkannten Normungsgremien als auch von anderen Organisationen entwickelt werden, häufig offener für innovative Technologien und tragen damit erheblich dazu bei, dass sich diese Technologien rascher auf den Märkten durchsetzen. Für die Nutzung der Vorteile beider Normtypen, die Wahrung der Kohärenz des europäischen Normungssystems und den optimalen Einsatz des verfügbaren Personals bedarf es einer reibungslosen Koordination der Maßnahmen zwischen den formellen und informellen Normungsgremien. In diesem Zusammenhang sollten die vom ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) auf europäischer Ebene sowie von der ISO (Internationale Organisation für Normung) und der IEC (Internationale Elektrotechnische Kommission) auf internationaler Ebene praktizierten Formen der Zusammenarbeit mit vielen nichtoffiziellen Normungsforen als bewährte Verfahren betrachtet werden. - Die Kommission fordert die europäischen Normungsgremien auf, gegebenenfalls auch weniger formelle Normungsprodukte für die Zwecke der Industrie und der Anwender zu entwickeln. - Die Kommission fordert die offiziellen und inoffiziellen Normungsgremien auf, bei der Planung von Maßnahmen sowie bei der Übertragung von Normen auf die für den jeweiligen Markt geeignete Ebene (internationale oder europäische Ebene) Kooperationsmöglichkeiten zu finden. (3) Konzentration auf die Entwicklung von Normen für den globalen Markt . Die europäische Industrie braucht Normen, die den Zugang zu zunehmend globalisierten Märkten ermöglichen. Folglich verlagert sich der Normungsprozess auf die internationale Ebene, wo mehr als je zuvor auf dem Spiel steht, wenn Normen in Zusammenarbeit mit anderen Handelspartnern entwickelt werden. Dieser strategischen Herausforderung muss sich die Industrie stellen. Die europäische Industrie sollte von Anfang an in den Prozess der Normung für globale Märkte einbezogen sein. In diesem Zusammenhang sollten die europäischen und die nationalen Normungsgremien vorrangig die Beteiligung Europas an den internationalen Normungsprozessen fördern . Mechanismen für die Koordinierung zwischen den europäischen und internationalen Normungsgremien sind bereits vorhanden, so dass die Interessenträger darüber entscheiden können, ob die Entwicklung internationaler Normen eher auf der europäischen oder auf der internationalen Ebene stattfinden sollte. Das Entstehen neuer Wirtschaftsmächte, die zunehmend ihre eigene Rolle im Prozess der internationalen Normung übernehmen, sowie die zunehmend geringe Anzahl europäischer Experten in bestimmten Industriesparten machen eine kontinuierliche Verbesserung von Effektivität und Effizienz der europäischen Beiträge auf internationaler Ebene erforderlich. Internationale Normen sind Bestandteil eines neu entstehenden internationalen Rechtsrahmens, der auf der Zusammenarbeit in Regelungsfragen, der Konvergenz der Normen und der Gleichwertigkeit von Vorschriften beruht. Dieser sich im Zusammenhang mit bilateralen sektoralen Diskussionen mit Drittländern[15] herausbildende Ansatz sollte im gegenseitigen Interesse der EU und ihrer Partner, einschließlich der Entwicklungsländer, weiterentwickelt werden, sodass unterschiedliche Normen und Regelungen nicht zu Hindernissen für die Verbreitung von Innovation, Wettbewerb und Handel werden können. - Die Kommission wird sich verstärkt darum bemühen, Regulierungsmodelle zu fördern, die auf multilateralen Abkommen und bilateralen Handels- und Regulierungsgesprächen beruhen sowie das Engagement unserer Handelspartner für die Entwicklung und Anwendung internationaler Normen zu intensivieren. - Die Kommission fordert die Interessenträger im Bereich der europäischen Normung auf, sich stärker an der internationalen Normung zu beteiligen, an den Normungsmaßnahmen und der Normungspolitik relevanter Regionen mitzuwirken und insbesondere die Rolle der europäischen Normungsgremien aufzuwerten, damit sich Europa auf dem Gebiet der internationalen Normung besser einbringen kann. - Aufgrund der positiven Erfahrungen, die dank der Präsenz europäischer Normungsexpertise in China gemacht wurden, fordert die Kommission die europäischen Normungsgremien auf, Vorschläge für eine Erhöhung der Sichtbarkeit europäischer Normungsarbeit auf anderen strategisch wichtigen Märkten vorzulegen und zur Festlegung von Verfahren für einen proaktiven Informationsaustausch in Normungsfragen mit den relevanten Regionen zusammenzuarbeiten. (4) In Normen soll verstärkt neues Wissen einbezogen werden, das insbesondere aus öffentlich finanzierten Forschungs- und Innovationsprogrammen wie dem FTE-Rahmenprogramm der Gemeinschaft[16] und dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) stammt. Für die Normung relevante Erkenntnisse können nur bei einer beschränkten Zahl von FuE-Projekten gewonnen werden. Die Verwertung neuen Wissens in Industrie und Gewerbe kann allerdings durchaus beschleunigt werden, wenn auf derartige Erkenntnisse systematisch aufmerksam gemacht und der Austausch mit den entsprechenden Normungsgremien erleichtert wird. Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) spielt bereits eine führende Rolle bei der konormativen and pränormativen Forschung in mehreren Bereichen (Baugewerbe, Biowissenschaften, Bio- und Ökotechnologien usw.). Dank dieser Aktivitäten konnten maßgebliche Normen einschließlich Messnormen sowie innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden. Diese Bemühungen sollten fortgesetzt und ausgebaut werden. Damit ein leistungsfähiges europäisches Messwesen mit einheitlichen Mess- und Prüfnormen entstehen kann, müssen die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft zusammenarbeiten. In diesem Zusammenhang kommen der 2007 erfolgten Gründung des Vereins der nationalen Metrologieinstitute (Euramet e.V.) und dem Europäischen Metrologie-Forschungsprogramm (als mögliche Initiative nach Artikel 169 EG-Vertrag unter dem 7. Forschungsrahmenprogramm) besondere Bedeutung zu. Folgende Maßnahmen sind von den mit Forschung und Innovation befassten Behörden zu bewerten: Schaffung konkreter Anreize für die Berücksichtigung von Normungsaspekten in den Arbeitsplänen öffentlicher Forschungseinrichtungen und von kofinanzierten FTE- und Innovationsprojekten; Schulungen in Normungsfragen für Personal, das FTE- und Innovationsprogramme bewertet und verwaltet; systematische Maßnahmen, um Schnittstellen zwischen normungsrelevanten Forschungsprojekten und den Normungsgremien herzustellen; dies gilt insbesondere in jenen vorrangigen Bereichen, die für Leitmärkte, Gemeinsame Technologieinitiativen und Europäische Technologieplattformen (ETP) ausgewählt wurden. Die Normungsgremien werden aufgefordert, Forschungskreisen den Zugang zu veröffentlichten Normen zu erleichtern. Die europäischen Normungsgremien werden gebeten, einen gemeinsamen Vorschlag auszuarbeiten, der Maßnahmen zur Technologiebeobachtung und Helpdesks vorsieht, durch die in erster Linie die Ergebnisse der Rahmenprogramme für FTE und für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) besser für das Normungswesen genutzt werden sollen. Die Kommission erwägt, einen derartigen Vorschlag finanziell zu unterstützen. | - (5) Förderung des Zugangs zur Normung für alle Interessenträger (insbesondere KMU) , aber auch für die Anwender/Verbraucher und Forscher. Die Normung ist ein wirksames Instrument, um Informationen über den neuesten Stand der Technik bei den KMU zu verbreiten und über die Mitwirkung der Verbraucher zur Akzeptanz von Innovationen durch den Markt beizutragen. Die Ausschöpfung dieses Potenzials wird allerdings häufig u. a. dadurch behindert, dass Normen in einer sehr komplexen Sprache abgefasst sind, die Mitwirkung an ihrer Erstellung viel Zeit erfordert und der Zugang zu Normen mit Kosten verbunden ist. Die EU tritt dafür ein, dass die KMU im Normungsprozess auf europäischer Ebene vertreten sind. Die im 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (2007-2013) vorgesehenen Finanzierungsmechanismen „Forschung für KMU“ und „Forschung für KMU-Zusammenschlüsse“ sowie mehrere im Zuge der Kohäsionspolitik der EU entwickelte Mechanismen ermöglichen darüber hinaus den KMU und KMU-Verbänden, sich in den Normungsprozess einzubringen, und unterstützen die KMU bei der Einhaltung neuer Normen. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: - Die Kommission wird erheblich mehr finanzielle Mittel dafür bereitstellen, die Einbindung der KMU im Bereich der Normung auf europäischer Ebene zu koordinieren. In der geplanten speziellen Regelung für kleine Unternehmen in Europa („Small Business Act“) wird die Kommission neue Bestimmungen vorsehen, um die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die KMU auf der nationalen Ebene, auf der sie sich am ehesten beteiligen können, in das Normungswesen einzubinden. - Die Kommission fordert die Normungsgremien dazu auf, den Grundsatz „Think small first“ (Vorfahrt für die KMU) und die damit verbundenen Auswirkungen in vollem Umfang anzuerkennen. Dies gilt insbesondere für die Art und Weise einer etwaigen Überprüfung des Normungsprozesses, durch die die Normungstätigkeit transparenter gestaltet und das Kosten-Nutzen-Verhältnis für daran teilnehmende KMU und Anwender verbessert werden soll. Die Kommission fordert die europäischen Normungsgremien auf, sich dafür einzusetzen, dass alle am Normungsprozess beteiligten Interessenträger auf faire und ausgewogene Weise vertreten sind. - Die KMU müssen sich mithilfe ihrer Interessensvertretungen und nationalen Verbände besser organisieren, um mit der institutionellen und finanziellen Unterstützung von öffentlichen Behörden ihre Interessen im Normungsprozess geltend zu machen. Was den Zugang zu Normen betrifft, so werden die mit dem Kauf von Normen verbundenen Kosten zunehmend von KMU und anderen Interessenträgern thematisiert. Bestimmte Normungsgremien haben sich dazu entschlossen, ihre Normen kostenlos zu veröffentlichen, was nachweislich zu einer stärkeren Verbreitung geführt hat; dies betrifft sämtliche Normungsprodukte im Fall von ETSI und ITU bzw. einige davon im Fall von CEN und Cenelec. Ebenfalls problematisch ist, dass Normen nicht in den Landessprachen vorliegen, dass es zu viele Querverweise auf andere Normen gibt und sich die für ein Produkt oder Verfahren relevante Normengruppe nur schwer feststellen lässt. - Die Kommission fordert die Normungsgremien auf, Kurzzusammenfassungen von europäischen Normen systematisch ohne Zugangsbeschränkungen zu veröffentlichen. - Die Kommission führt derzeit eine Studie über den Zugang zu europäischen Normen durch. Die europäischen und nationalen Normungsgremien werden aufgefordert, die Bedingungen des Zugangs zu Normen vorrangig zu überprüfen und ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission zu überdenken, um die Kosten des Zugangs zu Normen zu senken. Dadurch wird letztendlich ein kostenloser Zugang zu den Normen angestrebt, die zur Unterstützung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU ausgearbeitet wurden. (6) Die EU muss mit ihrer Politik verstärkt den Hindernissen Rechnung tragen, die der tatsächlichen Umsetzung und der effizienten Nutzung von Normen entgegenstehen. Hierzu zählen die mangelnde Sichtbarkeit von Normen, ihre Komplexität, Unsicherheiten hinsichtlich der Konformität mit Normen bzw. das Nebeneinander von konkurrierenden Normen. Die Kommission wird verstärkt die Bemühungen unterstützen, mit denen die Nutzung von Normen für innovative Produkte und Geschäftspraktiken durch die „Europe INNOVA“-Normungsnetzwerke koordiniert wird. (7) Durch Rechte am geistigen Eigentum (IPR) und Normung werden Innovationen gefördert und Technologien besser verbreitet. Da IPR und Normung aber mit unterschiedlichen Mitteln zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele beitragen, muss dem zwischen ihnen bestehenden Zusammenhang angemessen Rechnung getragen werden. Die Kommission unterstützt die Auffassung, dass Normen allgemein zugänglich und umsetzbar sein sollten, wobei die für die Normen relevanten IPR im Normungsprozess zu berücksichtigen wären, sodass sowohl den Interessen der Anwender von Normen als auch den Rechten der Inhaber von geistigem Eigentum Genüge getan wird. In den Leitlinien für die Zusammenarbeit[17] zwischen der Europäischen Kommission, der EFTA und den europäischen Normungsgremien haben sich letztere selbst verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Normen – einschließlich gegebenenfalls damit verbundener Rechte an geistigem Eigentum – von den Marktakteuren unter gerechten, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND-Grundsatz) genutzt werden können. Allerdings wurden die Interessenträger im Bereich der Normung, zu denen auch die öffentlichen Behörden gehören, mit Fragen konfrontiert, die im Zusammenspiel von IPR und Normen insbesondere auf dem Gebiet der IKT zutage getreten sind. - Die Kommission ermutigt die europäischen Normungsgremien, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die FRAND-Grundsätze zur Anwendung kommen, und durch entsprechende Mechanismen Fällen von Missbrauch des Normungsprozesses vorzubeugen. - Die Kommission wird eine Studie zur Untersuchung der Sachlage in Auftrag geben, mit der das Zusammenspiel zwischen IPR und Normen analysiert werden soll. (8) Ein leistungsfähiges europäisches Normungssystem stellt für die Industrie, die Regierungen und die Bürger in Europa wertvolles Kapital dar. Die europäischen Normungsgremien bilden das Fundament des Normungswesens in Europa und verdienen wie die in diesen Gremien derzeit betriebenen Reformen besondere Aufmerksamkeit. Im ETSI werden nach wie vor die Empfehlungen der 2004 eingerichteten Hochrangigen Überprüfungsgruppe („High Level Review Group“) umgesetzt, CEN und CENELEC beginnen jetzt damit, die künftige europäische Normungslandschaft nach den ersten Empfehlungen des Projekts FLES („Future Landscape of European Standardisation“) zu gestalten. Diese Initiativen liegen im Zeitplan. Natürlich obliegt es den europäischen Normungsgremien und ihren Mitgliedern, die meisten eben erörterten Punkte im Rahmen der sie betreffenden Reformprozesse zu behandeln. Die Kommission ruft die europäischen Normungsgremien dazu auf, die Reformbemühungen ambitioniert fortzuführen und sich dabei insbesondere mit folgenden Punkten auseinanderzusetzen: (a) Interessenträger sollten, soweit dies noch nicht der Fall ist, stärker in das Management der förmlichen Normung auf europäischer Ebene einbezogen werden. b) Es gilt die derzeitigen Verfahren für die Erstellung von Normen zu überprüfen, damit der Normungsprozess weiter beschleunigt wird und damit bei jenen Themen proaktiv Prioritäten gesetzt werden, die unter Zugrundelegung der Bedürfnisse von Industrie und Anwendern angegangen werden müssen. Ferner soll dabei festgestellt werden, welche Art von Normungsprodukten entwickelt werden muss. Die Kommission fordert die europäischen und nationalen Normungsgremien dazu auf, der europäischen Ebene bei neuen Normungsaktivitäten systematisch Priorität einzuräumen und somit etwaige, durch Vorbereitungsarbeiten auf nationaler Ebene bedingte Verzögerungen zu vermeiden. (c) Die Konvergenz der Technologien und die Anwendung der IKT auf vielen anderen Gebieten der Technik machen eine Zusammenarbeit zwischen den Normungsgremien erforderlich, die traditionellerweise nur für einen der Bereiche Elektrotechnik, Telekommunikation und sonstige Technologien zuständig waren. Die Kommission fordert die europäischen Normungsgremien auf, für die Bewältigung ihrer Aufgaben gemeinsame Strukturen aufzubauen. Dazu zählen etwa gemeinsame Fachausschüsse für die Normungstätigkeit in jenen Bereichen, in denen es zu einer Konvergenz der Technologien kommt. (d) Es gilt, die europäische Identität und die Sichtbarkeit des europäischen Normungswesens europa- und weltweit zu stärken. (e) Im Rahmen ihren ständigen Dialogs mit den europäischen Normungsgremien und den betreffenden Interessenträgern wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten den Reformprozess der europäischen Normungsgremien begleiten und fördern. | (9) Das europäische Normungswesen muss künftig so ausgerichtet werden, dass den sich wandelnden Bedürfnissen der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft sowie den dramatischen Veränderungen im internationalen politischen und wirtschaftlichen Umfeld Rechnung getragen wird. Die Kommission fordert alle Interessenträger im Bereich der Normung dazu auf, an der Umsetzung der in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen mitzuwirken. Aufgrund der gegenwärtigen und kommenden Herausforderungen wird es nämlich erforderlich sein, sich eingehend mit dem Geltungsbereich und der Rolle des europäischen Normungswesens in einem zunehmend globalen Kontext auseinanderzusetzen und dabei möglicherweise auch die derzeitige rechtliche Grundlage zu aktualisieren. Die Kommission wird eine hochrangige Sachverständigengruppe einrichten, die den Geltungsbereich und die Rolle des europäischen Normungswesens für die Zukunft prüft und strategische Empfehlungen für das kommende Jahrzehnt erarbeitet. SCHLUSSFOLGERUNG UND WEITERES VORGEHEN Die Kommission erwartet von den europäischen Normungsgremien, von der Industrie und von allen Interessenträgern im Bereich der Normung, dass sie sich mit den in dieser Mitteilung vorgestellten Maßnahmen befassen. Im Rahmen der einschlägigen Initiativen und Dialoge der EU wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten, der Industrie, den Normungsgremien und sonstigen maßgeblichen Interessenträgern erörtern, wie die Zielvorgaben dieser Mitteilung optimal verwirklicht werden können. Der laufende Aktionsplan für die europäische Normung[18] wird auf der Grundlage dieser Beratungen aktualisiert werden. FINANZBOGEN 1. BEZEICHNUNG DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss – „Für einen stärkeren Beitrag der Normung zur Innovation in Europa“ 2. ABM/ABB-RAHMEN 2.1 Binnenmarkt für Waren und sektorbezogene politische Maßnahmen2.2 Wettbewerbsfähigkeit, Industriepolitik, Innovation und unternehmerische Initiative 3. HAUSHALTSLINIEN 3.1. Haushaltslinien (operative Linien sowie Linien für entsprechende technische und administrative Unterstützung (vormalige BA-Linien)), mit Bezeichnung: a) 02 03 04 Normung 02 01 04 02 Normung, Verwaltungsausgabenb) 02 02 01 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP), (ENTR) 3.2. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen: Ständige Maßnahme/keine finanziellen Auswirkungen (keine Aufstockung der Haushaltsmittel nötig) 3.3. Haushaltstechnische Merkmale Haushaltslinie | Art der Ausgaben | Neu | EFTA-Beitrag | Beiträge von Bewerberländern | Rubrik der Finanziellen Vorausschau | 02 03 04 | NOA | Diff[19]/[20] | Nein | Nein | Nein | Nr. 1a | 02 02 01 | NOA | GM/ | Nein | Ja | Ja | Nr. 1a | 02 01 04 02 | NOA | NGM | Nein | Nein | Nein | Nr. 1a | 4. RESSOURCEN IM ÜBERBLICK 4.1. Mittelbedarf 4.1.1. Überblick über die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE) ( Die in der Mitteilung der Kommission vorgesehenen Maßnahmen werden durch bestehende Programme abgedeckt. Bei den dafür erforderlichen Haushaltsmitteln sind keinerlei Änderungen aufgrund der vorgeschlagenen Maßnahmen geplant. ) in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Art der Ausgaben | Abschnitt | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 und Folgejahre | Insgesamt | Operative Ausgaben (02 03 04 und 02 02 01) | VE 02 02 01 Verpflichtungsermächtigungen (VE) 02 03 04 | 8.1. | a | 1,0 18,5 | 2,65 20,5 | 2,65 23,00 | 2,65 24,00 | 2,65 24,5 | 2,65 24,5 | ZE 02 02 01 Zahlungsermächtigungen (ZE) 02 03 04 | b | 1,0 20,4 | 2,65 20,5 | 2,65 23,00 | 2,65 24,00 | 2,65 24,5 | 2,65 24,5 | Im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben[21] (02 01 04 02) | Technische und administrative Unterstützung (NGM) 02 03 04 | 8.2.4. | c | 0,3 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | HÖCHSTBETRAG | Verpflichtungsermächtigungen | a+c | 19,8 | 23,65 | 26,15 | 27,15 | 27,65 | 27,65 | Zahlungsermächtigungen | b+c | 21,7 | 23,65 | 26,15 | 27,15 | 27,65 | 27,65 | Im Höchstbetrag nicht enthaltene Verwaltungsausgaben[22] | Personal- und Nebenkosten (NGM) | 8.2.5. | d | Entfällt. | Sonstige im Höchstbetrag nicht enthaltene Verwaltungskosten, außer Personal- und Nebenkosten (NGM) | 8.2.6. | e | Entfällt. | Geschätzte Gesamtkosten für die Finanzierung der Maßnahme | VE insgesamt, einschließlich Personalkosten | a+c+d+e | 19,8 | 23,65 | 26,15 | 27,15 | 27,65 | 27,65 | ZE insgesamt, einschließlich Personalkosten | b+c+d+e | 21,7 | 23,65 | 26,15 | 27,15 | 27,65 | 27,65 | 4.1.2. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung ( Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar. 4.1.3. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen ( Der Vorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen. 4.2. Personalbedarf (Vollzeitäquivalent – Beamte, Zeitbedienstete und externes Personal) – Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 8.2.1. Jährlicher Bedarf | Jahr n | n+1 | n+2 | n+3 | n+4 | n+5 und Folgejahre | Personalbedarf insgesamt | Entfällt. | Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Personalbedarf. 5. MERKMALE UND ZIELE 5.1. Kurz- oder längerfristig zu deckender Bedarf: In der Mitteilung wird eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, für die Finanzmittel aus dem Gemeinschaftshaushalt erforderlich sein werden: a) Maßnahmen, die aus den Haushaltslinien 02 03 04 (Normung) und 02 01 04 02 (Normung, Verwaltungsausgaben) finanziert werden : * Ein- und Durchführung von Normungsprogrammen zur Förderung einer nachhaltigen Industriepolitik sowie von Leitmärkten (nachhaltiges Bauen, e Health, Schutztextilien, biobasierte Produkte, Recycling, erneuerbare Energien usw.); * Erhöhung der Sichtbarkeit der europäischen Normungsarbeit insbesondere auf strategisch wichtigen Märkten; * Aufnahme von Technologiebeobachtungs- und Helpdeskaktivitäten durch die europäischen Normungsgremien. b) Maßnahmen, die aus der Haushaltslinie 02 02 01 (Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (ENTR)) finanziert werden : Erhöhung der finanziellen Unterstützung für die europaweite Koordinierung von KMU-Vertretern im Rahmen der Normungsarbeit. Ein Betrag von 1 Mio. EUR ist dafür im Beschluss der Kommission vom 10. Dezember 2007 über das Arbeitsprogramm für unternehmerische Initiative und Innovation für 2008 vorgesehen. Für die Folgejahre muss dieser Betrag auf bis zu 2,65 Mio. EUR pro Jahr (Richtbetrag) angehoben werden. Die oben genannten Maßnahmen [a) und b)] werden durch eine Neuzuweisung von Mitteln innerhalb der erwähnten Haushaltslinien finanziert, die keine Änderung der bestehenden mehrjährigen Finanzplanung mit sich bringt. 5.2. Durch die Gemeinschaftsintervention bedingter Zusatznutzen, Kohärenz des Vorschlags mit anderen Finanzinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte Aufgrund der Kofinanzierung durch die Gemeinschaft können die Normungsgremien die notwendigen europäischen Normen fristgerecht erstellen. Durch die Kofinanzierung von Technologiebeobachtungs- und Helpdeskaktivitäten kann eine europäische Infrastruktur zur Technologiebeobachtung im Bereich der Normung eingerichtet und unterhalten sowie die Nutzung von Forschungsergebnissen im Normungsbereich gefördert werden. Die höhere finanzielle Unterstützung für die Einbindung von KMU wird den Zugang der europäischen KMU zum europäischen und internationalen Normungswesen verbessern und daher durch die Einbeziehung von KMU-Vertretern auf nationaler Ebene Synergien bringen. 5.3. Ziele, erwartete Ergebnisse und entsprechende Indikatoren im Rahmen der ABM-Methodik: Mit den oben genannten Maßnahmen soll die Erstellung und Nutzung von internationalen und europäischen Normen in jenen Bereichen gefördert werden, die für die Innovation von besonderer Bedeutung sind. Die rechtzeitige Einbeziehung der europäischen Interessenträger, zu denen auch die KMU gehören, sowie deren Beiträge werden sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie positiv auswirken. Indikatoren : Durchführung relevanter Normungsprogramme; Veröffentlichung von Normen; Behandlung neuer Themen im Rahmen der Normung unter Berücksichtigung von Forschungsergebnissen. 5.4. Durchführungsmodalitäten (indikative Angaben): ( Zentrale Verwaltung ( direkt durch die Kommission 6. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG 6.1. Überwachungssystem 6.2. Bewertung 6.2.1. Ex-ante-Bewertung: Ex-ante-Bewertungen von finanzierten Aktivitäten werden nach den jeweils geltenden Finanzvorschriften durchgeführt. 6.2.2. Maßnahmen im Anschluss an Zwischen-/Ex-post-Bewertungen (unter Zugrundelegung früherer Erfahrungen): Entfällt. 6.2.3. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertungen: Alle 5 Jahre gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.2006. 7. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN Es gilt Artikel 7 des Beschlusses 1673/2006/EG. 8. RESSOURCEN IM EINZELNEN 8.1. Ziele des Vorschlags und Finanzbedarf Entfällt. 8.2. Verwaltungskosten 8.2.1. Art und Anzahl des erforderlichen Personals Art der Stellen | Zur Verwaltung der Maßnahme einzusetzendes, vorhandenes und/oder zusätzliches Personal (Stellenzahl/Vollzeitäquivalent) | Jahr n | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Jahr n+4 | Jahr n+5 | Beamte und Bedienstete auf Zeit[23] (XX 01 01) | A*/AD | Entfällt. | B*, C*/AST | Entfällt. | Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal[24] | Entfällt. | Sonstiges, aus Artikel XX 01 04/05 finanziertes Personal[25] | Entfällt. | INSGESAMT | 8.2.2. Beschreibung der Aufgaben, die im Zuge der vorgeschlagenen Maßnahme auszuführen sind Entfällt. 8.2.3. Zuordnung der Stellen des damit betrauten Statutspersonals 8.2.4. Sonstige im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben (XX 01 04/05 – Verwaltungsausgaben) in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Haushaltslinie (Nummer und Bezeichnung) | Jahr 2008 | Jahr 2009 | Jahr 2010 | Jahr 2011 | Jahr 2012 | Jahr 2013 und Folgejahre | INSGESAMT | Sonstige technische und administrative Unterstützung | 0,3 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | - intra muros | - extra muros | Technische und administrative Unterstützung insgesamt | 8.2.5. Im Höchstbetrag nicht enthaltene Personal- und Nebenkosten in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Art des Personals | Jahr n | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Jahr n+4 | Jahr n+5 und Folgejahre | Beamte und Bedienstete auf Zeit (XX 01 01) | Entfällt. | Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal (Hilfskräfte, ANS, Vertragspersonal usw.) (Angabe der Haushaltslinie) | Entfällt. | Personal- und Nebenkosten insgesamt (NICHT im Höchstbetrag enthalten) | Entfällt. | Berechnung – Beamte und Bedienstete auf Zeit Entfällt. Berechnung – Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal Entfällt. 8.2.6. Sonstige nicht im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) | Jahr n | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Jahr n+4 | Jahr n+5 und Folgejahre | INSGESAMT | XX 01 02 11 01 – Dienstreisen | Entfällt. | XX 01 02 11 02 – Sitzungen & Konferenzen | Entfällt. | XX 01 02 11 03 – Ausschüsse[27] | Entfällt. | XX 01 02 11 04 – Studien & Konsultationen | Entfällt. | XX 01 02 11 05 – Informationssysteme | Entfällt. | 2 Gesamtbetrag der sonstigen Ausgaben für den Dienstbetrieb (XX 01 02 11) | Entfällt. | 3 Sonstige Ausgaben administrativer Art (Angabe mit Hinweis auf die betreffende Haushaltslinie) | Entfällt. | Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben ausgenommen Personal- und Nebenkosten (NICHT im Höchstbetrag enthalten) | Entfällt. | Berechnung – Sonstige nicht im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben [1] http://www.eu2006.fi/news_and_documents/conclusions/vko50/en_GB/1165932111543/. [2] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 – Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU. [3] KOM(2006) 502 endg.: „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“. [4] KOM(2007) 374: „Halbzeitüberprüfung der Industriepolitik. Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“. [5] Europäisches Komitee für Normung (CEN) für die meisten Industriesparten, Europäisches Komitee für elektronische Normung (Cenelec) für den Bereich Elektrotechnik und Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) für den Bereich Telekommunikation. [6] IEC im Bereich Elektrotechnik, ITU für die Telekommunikation und ISO für die meisten anderen Branchen, aber auch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation, Codex Alimentarius, UN-CEFACT usw. [7] ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37. [8] Mitteilung der Kommission KOM(2004) 674 über die Rolle der europäischen Normung im Rahmen der europäischen Politik und Rechtsvorschriften. [9] KOM(2004) 38 zur Einführung eines Aktionsplans für Umwelttechnologie in der Europäischen Union. [10] KOM(2007) 860: „Eine Leitmarktinitiative für Europa“. [11] Beispielsweise elektronische Gesundheitsdienste, nachhaltiges Bauen sowie Recycling und erneuerbare Energien. [12] In diesem Zusammenhang sind das Dokument SEK(2007) 280 „Guide on dealing with innovative solutions in public procurement“ sowie die laufenden Arbeiten der Europe Innova-Netzwerke ( http://www.europe-innova.org) von besonderer Bedeutung. [13] Radio-Frequency Identification (Funkfrequenzkennzeichnung). [14] http://ec.europa.eu/enterprise/ict/policy/standards/piper/full_report.pdf. [15] KOM 2007) 581: „Das europäische Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung“. [16] RTD: Forschung und technologische Entwicklung. [17] Allgemeine Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen CEN, Cenelec und ETSI sowie der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelsgemeinschaft, unterzeichnet am 28. März 2003. ABl. C 91 vom 16.4.2003, S. 7. [18] http://ec.europa.eu/enterprise/standards_policy/action_plan/index.htm. [19] Getrennte Mittel. [20] Nichtgetrennte Mittel. [21] Ausgaben, die unter Artikel xx 01 04 des Titels xx fallen. [22] Ausgaben, die unter Kapitel xx 01 fallen, außer solche bei Artikel xx 01 04 oder xx 01 05. [23] Die Kosten hierfür sind NICHT im Höchstbetrag enthalten. [24] Die Kosten hierfür sind NICHT im Höchstbetrag enthalten. [25] Die Kosten hierfür sind im Höchstbetrag enthalten. [26] Hier ist auf den Finanzbogen zum Gründungsrechtsakt der Agentur zu verweisen. [27] Angabe des jeweiligen Ausschusses sowie der Gruppe, der dieser angehört.