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Document 52008AR0241

Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen wie die Regionen zur Verwirklichung der Europäischen Energie- und Klimaziele Beitragen — der Konvent der Bürgermeister

ABl. C 76 vom 31.3.2009, p. 19–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/19


Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen „wie die Regionen zur Verwirklichung der Europäischen Energie- und Klimaziele Beitragen — der Konvent der Bürgermeister“

(2009/C 76/04)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

erinnert die EU-Institutionen daran, dass lokale Maßnahmen für das Erreichen des Ziels einer 20 %-igen Steigerung der Energieeffizienz äußerst wichtig sind. Die entscheidende Rolle der Regionen und Städte bei der Erreichung dieses Ziels wurde bereits von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament anerkannt;

verweist darauf, dass Verkehrswesen, Wohnungsbau und öffentliche Gebäude sowie die Infrastruktur für die öffentliche Beleuchtung, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geplant und bereitgestellt werden, Bereiche sind, in denen erhebliche CO2-Senkungen und Energieeinsparungen erreicht werden können;

hält es für zweckmäßig, Aktionspläne von Städten im Rahmen regionaler und nationaler Pläne zu erarbeiten. Regionale Pläne könnten das Bindeglied zwischen den lokalen und nationalen Initiativen bilden, das gewährleistet, dass lokale Pläne in kohärenter Weise erarbeitet werden. In den Aktionsplänen müssen konkrete Instrumente festgelegt werden, um die Zielsetzungen zu erreichen, und es müssen angemessene Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden;

ist der Auffassung, dass der Konvent neu initiiert und die Möglichkeit des Beitritts aller nachgeordneten Gebietskörperschaften, darunter auch der Regionen, verdeutlicht werden sollte;

verlangt eine Anpassung der Förder- und Finanzierungssysteme der EU, damit Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Energienutzung prioritär behandelt werden, zum Beispiel eine Anhebung des Anteils aus den Regionalfonds (von 3 % auf 5 %) für die Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. EIB-Darlehen sollten für lokale und regionale Gebietskörperschaften, die in Energieeffizienzprogramme investieren, den Gebrauch nachhaltiger Energiequellen fördern und die CO2-Emissionen verringern wollen, leicht zugänglich sein.

Berichterstatterin

:

Frau TWITCHEN (UK/EVP), Mitglied des Grafschaftsrats von Essex

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Zentrale Aussagen

1.

begrüßt die Aufforderung der Europäischen Kommission, sich zur Rolle der Regionen im Konvent der Bürgermeister zu äußern;

2.

unterstreicht, dass alle Bürger das Recht haben zu wissen, was ihre gewählten Vertreter unternehmen, um die Umwelt für die künftigen Generationen zu bewahren;

3.

betont, dass der Bürgermeisterkonvent eine hervorragende Möglichkeit für Bürgermeister ist, die Bürger in gemeinsame und zweckdienliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels einzubinden, und es der Europäischen Union ermöglichen wird, in diesem Bereich eine echte Führungsrolle zu übernehmen;

4.

erinnert die EU-Institutionen daran, dass lokale Maßnahmen ausschlaggebend für individuelle Verhaltensänderungen sind, die für das Erreichen des Ziels einer 20 %-igen Steigerung der Energieeffizienz äußerst wichtig sind, sowie daran, dass die entscheidende Rolle der Regionen und Kommunen bei der Erreichung dieses Ziels bereits von der Europäischen Kommission (1) und dem Europäischen Parlament (2) anerkannt wurde;

5.

bemerkt, dass der Bürgermeisterkonvent durch den Einsatz für nachhaltige Energie und Energieeffizienz Städte und Regionen zur Durchführung von Änderungen anspornen kann, die darauf gerichtet sind, die schwächsten Bevölkerungsgruppen, besonders diejenigen mit geringen Festeinkommen, vor den Auswirkungen hoher Energiepreise und vor Armut aufgrund hoher Energiekosten zu schützen; die Bemühungen sollten jedoch so durchgeführt werden, dass subventionierter Energieverbrauch vermieden wird und hohe Anreize erlaubt sind, um die Energieeffizienz zu steigern und wenn möglich den Energieverbrauch zu senken;

6.

verweist darauf, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bereits Maßnahmen und Initiativen eingeleitet haben, die zu den Zielen der EU-Klimaschutz-Politik beitragen werden, und dass sie mit der mutigen und erforderlichen Entscheidung, die Energieeffizienz zum Nutzen ihrer Bürger und der Umwelt zu steigern, zugleich ihre führende Rolle demonstrieren. Der Bürgermeisterkonvent ist neben einigen ähnlichen nationalen und internationalen Konzepten ein sehr wirksames Verfahren, um neue Impulse zur Fortsetzung dieser Arbeit zu geben;

7.

begrüßt die erstmals geschaffene Möglichkeit, Vorleistungen der Kommunen im Bereich Energieeffizienz bzw. Energiesparen anrechenbar zu machen, und ruft Vorreiterkommunen zur aktiven Teilnahme und Präsentation ihrer Projekte im Rahmen des Konvents auf;

8.

begrüßt die erfolgreiche Lancierung des Konvents und das hohe Maß an politischem Engagement seitens der europäischen Kommunen, die sich zu Energieeinsparungen von mehr als 20 % verpflichtet haben. Wenn dem Konvent aber nur große Städte beitreten, so besteht die Gefahr, dass diese Initiative nicht über einen symbolischen Charakter hinausgeht. Es ist nun an der Zeit, alle der nationalen Ebene nachgeordneten Gebietskörperschaften, Kommunen und Regionen — je nach interner Struktur der Mitgliedstaaten — einzubinden und deren Beitritt zum Konvent zu verstärken bzw. die Zahl der Partner zu erhöhen, die sich auf andere Weise praktisch für ein ähnliches Ziel engagieren. Kleine Kommunen sollten über die Möglichkeit des Zusammenschlusses in regionalen Netzen unterrichtet werden;

9.

plädiert daher dafür, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften unverzichtbare Partner in dem Konvent und bei der Umsetzung der Klimaschutzverpflichtungen der EU sein sollen.

10.

begrüßt den Fortschritt hinsichtlich des Rechtsrahmens, den das Energie- und Klimawandelpaket bietet, das Rechtssicherheit und ein Grundgerüst für durch den Bürgermeisterkonvent zu ergreifende Maßnahmen liefern wird. Es besteht aber auch mehr Handlungsbedarf auf EU-Ebene mit Blick auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Senkung des Energieverbrauchs um 20 %;

11.

bedauert, dass es nicht gelungen ist, in dem Energie- und Klimawandelpaket 2008 ein verbindliches Ziel hinsichtlich der Energieeffizienz zu verankern, das das fehlende Bindeglied für ein Erreichen der erforderlichen CO2-Reduktion ist; und

12.

hebt hervor, dass der Bürgermeisterkonvent ohne einen Rahmen, der Ziele auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene absteckt, letztendlich nicht genügen wird, um die Emissionssenkung von mindestens 20 % zu erreichen, zu dem sich die Unterzeichner verpflichtet haben. Es ist wichtig, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Erarbeitung von Zielsetzungen im Bereich Klima und Energie beteiligt werden, dass konkrete Instrumente geschaffen werden, um diese Ziele zu erreichen, und dass dafür angemessene Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden;

Rolle der regionalen Gebietskörperschaften

13.

bekräftigt seine Aussagen aus früheren diesbezüglichen Stellungnahmen (3). Regionen sind wie Städte wichtige Akteure im Bereich Energie, da sie für zahlreiche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Planung, Erteilung von Genehmigungen, Investitionen, Beschaffungswesen, Herstellung und Verbrauch zuständig sind. Verkehrswesen, Wohnungsbau und öffentliche Gebäude sowie die Infrastruktur für die öffentliche Beleuchtung, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geplant und bereitgestellt werden, sind Bereiche, in denen erhebliche CO2-Senkungen und Energieeinsparungen erreicht werden können;

14.

hebt die Wirkung hervor, die eine allgemeine Zielsetzung hinsichtlich der Senkung des Verbrauchs von Verbrauchsgütern und natürlichen Ressourcen wie Wasser auf die Verringerung der Emissionen und den Energieverbrauch haben wird. Regionen, die städtische und ländliche Gebiete umfassen, können in vielen Fällen mehr Einfluss auf Verhaltensänderungen nehmen als einzelne lokale Gebietskörperschaften und sind so dazu prädestiniert, auf eine Verhaltensänderung der Bürger hinzuwirken;

15.

befürwortet daher ein starkes Engagement der Regionen als unterstützende Einheiten und hofft, dass die zuständigen regionalen Stellen zahlreiche in ihrem Territorium befindliche Kommunen zur Teilnahme motivieren;

16.

hält es für zweckmäßig, Aktionspläne von Städten im Rahmen regionaler und nationaler Pläne zu erarbeiten. Regionale Pläne könnten das Bindeglied zwischen den lokalen und nationalen Initiativen bilden, das gewährleistet, dass lokale Pläne in kohärenter Weise erarbeitet werden. Es ist wichtig, dass in den Aktionsplänen konkrete finanzielle, technische, personelle, rechtliche und evaluative Instrumente sowie ein Zeitplan festgelegt werden, um die Zielsetzungen zu erreichen;

17.

weist darauf hin, dass zwischen den Regionen erhebliche Unterschiede bestehen, dass einige Systeme, Sektoren und Regionen möglicherweise besonders stark vom Klimawandel betroffen sein werden und dass die Fähigkeit zur Anpassung, über die die verschiedenen Sektoren und Regionen in unterschiedlichem Maße verfügen, eng mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung verknüpft ist; in dieser Beziehung fällt den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle zu;

18.

begrüßt das Element des Benchmarking, das der Konvent beinhaltet, und hebt die führende Rolle hervor, die die Regionen bei der Festlegung von lokalen Aktionsmöglichkeiten, dem Austausch bewährter Verfahren, der Auswahl von Projektpartnern, der Finanzmittelverteilung, der Messung des Fortschritts und der Verbreitung erfolgreicher Ergebnisse spielen könnten. Lokale Initiativen sollten in einen regionalen oder nationalen Rahmen eingebettet werden, um bestmögliche Wirkung zu erzielen und die Herausbildung von Partnerschaften zu ermöglichen. Außerdem sollten sie sich ehrgeizige Ziele setzen können, die über die nationalen Zielsetzungen hinausgehen;

19.

erkennt, dass der Umfang der Partnerschaften, die sich zu Maßnahmen verpflichten, ein bedeutender Faktor für den Erfolg oder Misserfolg des Konvents sein wird. Für wirksame Maßnahmen müssen die Partnerschaften groß genug sein, um Einfluss zu haben, jedoch klein genug, um die lokale Eigenverantwortung zu sichern. Da Großstädte Skaleneffekte erzielen können, sind die Regionen in der Lage, diesbezüglich den kleineren Kommunen und ländlichen Gemeinden, für die die Verbesserung der Energieeffizienz, die Förderung nachhaltiger Energieträger und die Verringerung der CO2-Emissionen oft eine erhebliche Herausforderung sind, behilflich zu sein;

20.

erinnert die Kommission an die bedeutende Rolle der Regionen und Städte bei der Einflussnahme auf die Energiemärkte, da sie sowohl große Erzeuger als auch Lieferanten von Wärme und Strom sind, indem sie u.a. Kraft- und Wärmekopplungssysteme und kommunale Abfallverwertungssysteme wie Energiegewinnung aus Abfällen, durch anaerobe Fermentation und Herstellung fester Sekundärbrennstoffe anwenden sowie erneuerbare Energieträger und alternative Energiequellen mit niedrigem Klimagasausstoß entwickeln;

21.

demzufolge sollte der Konvent neu initiiert und die Möglichkeit des Beitritts aller nachgeordneten Gebietskörperschaften, darunter auch der Regionen, verdeutlicht werden, damit eine möglichst flächendeckende Reichweite des Konvents erreicht wird und auch ländliche Gebiete einbezogen werden, für die die Verbesserung der Energieeffizienz, die Förderung nachhaltiger Energieträger und die Verringerung der CO2-Emissionen eine große Herausforderung darstellen, der Konvent sollte mit nationalen Konzepten koordiniert werden, die dem Bürgermeisterkonvent gleichen;

Aufgaben des Konvents

22.

bekräftig erneut seine Unterstützung für die Ziele des Konvents und die Aktivitäten, die er umfasst, darunter die Senkung von Energienachfrage und -verbrauch, die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung durch Förderung erneuerbarer Energieträger und bessere Energieeffizienz der Produkte;

23.

spricht sich dafür aus, dass Maßnahmen zur Emissionssenkung vor allem auf langfristige Nachhaltigkeit ausgerichtet werden und dass dementsprechend die Ziele mit Qualitätskriterien verknüpft werden, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten;

24.

betont, dass der Konvent in die Satzungen der ihm beitretenden Gebietskörperschaften aufgenommen werden muss, damit er eine langfristige Wirkung erreichen kann und so die Verpflichtungen und Ziele auch in Zukunft vor Einmischung oder Verwässerung aufgrund möglicher künftiger Änderungen in der politischen Führung oder hinsichtlich der Verwaltung und Grenzen zu schützen;

25.

hebt hervor, dass Regionen und Städte, die mittel- und langfristige investitionsbezogene und politische Entscheidungen getroffen haben, um ihre Energieeffizienz zu steigern, die Nutzung nachhaltiger Energiequellen zu fördern und die CO2-Emissionen zu verringern, durch kurzfristige Haushaltszwänge in Schwierigkeiten geraten können, was bei den nationalen Leistungsbewertungszielen berücksichtigt werden muss;

26.

schlägt angesichts einer fehlenden einheitlichen Definition für Bürgermeister oder Regionen in den EU-Mitgliedstaaten vor, dass durch den Namen und damit implizierten Geltungsbereich des Konvents sichergestellt sein muss, dass keine anderen Körperschaften ausgeschlossen oder an einem Beitritt zu dem Konvent gehindert werden dürfen;

27.

verweist auf die unterschiedlichen Fortschritte der Städte und Regionen der EU in den letzen Jahren bei der Senkung der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs sowie darauf, dass einige Vorreiter bereits über die Mindestziele hinaus wollen; die in und zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere zwischen den städtischen und ländlichen Gebieten bestehenden Unterschiede in der Energieintensität von Verbrauch und Produktion sowie der damit verbundenen Situation bezüglich der Treibhausgasemissionen müssen berücksichtigt werden;

Weitere Vorschläge für den Konvent

28.

fordert Unterstützung bei der Aufstellung von Referenzszenarien für den Verlauf der Emissionssenkungen und klare Vorgaben für die Mitteilung und Messung der Emissionsdaten. Dies ist für die Vergleichbarkeit und die Festlegung von Benchmarks unerlässlich;

29.

schlägt vor, in das Benchmarking Beispiele sowohl von Misserfolgen als auch von Erfolgen einzubeziehen, um die Wiederholung von Fehlern zu vermeiden. Diese Beispiele sollten unmittelbar praxistauglich sein, weswegen die praktischen und finanziellen Einzelheiten der Initiativen dargelegt werden sollten. Die EU sollte die Lehren aus der US-Bürgermeisterkonferenz sowie der regionalen Treibhausgasinitiative in der Nordost- und Mittelatlantikregion (USA) einbeziehen;

30.

empfiehlt angesichts der Tatsache, dass viele Städte und Kommunen regionalen oder nationalen Netzen angehören, die über entwickelte Verfahren und Berechnungssysteme verfügen, dass der Konvent Möglichkeiten zur Anwendung dieser Verfahren erwägt und sich gleichzeitig bemüht, mittelfristig die Instrumente der Berichterstattung und Messung zu harmonisieren. Hierdurch ließe sich vermeiden, Verfahren neu zu erfinden, und es könnte eine breitere Beteiligung am Konvent gefördert werden. Das Ziel ist, dass sich die Mehrheit der in die vorhandenen Netze eingebundenen Kommunen dem Konvent der Bürgermeister anschließt;

31.

weist darauf hin, dass der Zeitplan des Konvents gestatten muss, die Erfahrungen mit Referenzbeispielen für Spitzenleistungen (Benchmarks für Exzellenz) und anderen Initiativen, die als bewährte Verfahren gelten, noch vor der Erarbeitung von Aktionsplänen unter allen Mitgliedstaaten auszutauschen. Dadurch wird sichergestellt, dass diese bewährten Verfahrensweisen in den Aktionsplänen der Städte und Regionen berücksichtigt werden;

Herausforderungen im Zusammenhang mit den Energieeffizienzzielen der EU

32.

unterstreicht, wie wichtig der europäische und nationale Kontext für den Erfolg lokaler Aktionen ist, und verweist insbesondere darauf, dass die Kommission den Aktionsplan für Energieeffizienz 2006 nicht aktualisiert hat. Die Aktualisierung ist erforderlich, um den Mitgliedstaaten und ihren Regionen und Städten Anreize zu geben, sich für eine Steigerung der Energieeffizienz einzusetzen, die über das 20 %-Ziel der EU hinausgeht;

33.

schließt sich dem vom Europäischen Rat im Juni an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ergangenen Aufruf an, die Durchführung des Aktionsplans zu beschleunigen und seine Überarbeitung zu erwägen;

34.

weist nachdrücklich darauf hin, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen den nationalen Energie-Aktionsplänen und den entsprechenden Aktionsplänen der Regionen geben muss, da diese ein unverzichtbares Bindeglied zwischen den nationalen Plänen für nachhaltige Energie und den entsprechenden Plänen der Städte und Kommunen sind. Es ist wichtig, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Erarbeitung von Zielsetzungen im Bereich Klima und Energie beteiligt werden, dass konkrete Instrumente geschaffen werden, um diese Ziele zu erreichen, und dass dafür angemesse Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden;

35.

verlangt eine Anpassung der Förder- und Finanzierungssysteme der EU, damit Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Energienutzung prioritär behandelt werden, zum Beispiel eine Anhebung des Anteils aus den Regionalfonds (von 3 % auf 5 %) für die Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. EIB-Darlehen sollten für lokale und regionale Gebietskörperschaften, die in Energieeffizienzprogramme investieren, den Gebrauch nachhaltiger Energiequellen fördern und die CO2-Emissionen verringern wollen, leicht zugänglich sein;

36.

schlägt daher vor, bei der Halbzeitüberprüfung von EU-Förderprogrammen zu überlegen, wie sämtliche Programme im Sinne der Förderung der Energieeffizienz, der Nutzung nachhaltiger Energieträger und der Verringerung der CO2-Emissionen angepasst werden können, und zu gewährleisten, dass Programme zur Steigerung der Energieeffizienz für Regionen und Städte zugänglich sind. Eine eventuelle Überarbeitung sollte beispielsweise zusätzlich zu der Anhebung der Mittel aus den Regional- und Kohäsionsfonds für die Förderung der Energieeffizienz von Wohngebäuden auch größere Investitionen für die Förderung der Vermarktung neuer Technologien im Rahmen solcher Programme wie dem siebten Rahmenprogramm beinhalten; eine Überprüfung könnte auch für das Beihilferecht erforderlich sein, um Maßnahmen für den industriellen Wandel und die Energieumwandlung zu ermöglichen;

37.

fordert die Kommission auf, mit der Entwicklung und beschleunigten Überarbeitung von Maßnahmen fortzufahren, die Städten und Regionen behilflich sein könnten, auf Verhaltensänderungen hinzuwirken, z.B. durch die Förderung und Klassifizierung energieeffizienter Produkte;

38.

ist der Ansicht, dass es für die Regionen und Städte in ihren Bemühungen, das Ziel der 20 %-igen Steigerung der Energieeffizienz bis 2020 zu erreichen und darüber hinauszugehen, hilfreich wäre, wenn dieses Ziel verbindlich gemacht und der Aktionsplan der EU für Energieeffizienz diesbezüglich überarbeitet und auch von den Mitgliedstaaten erwartet würde, ihre nationalen Aktionspläne zu überprüfen und dieses Ziel aufzunehmen.

Brüssel, den 26. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  Andris Piebalgs: „viele der innovativsten Ideen und Projekte zur Bekämpfung der Erderwärmung gehen von den Regionen und Städten aus“, AdR-Forum im April.

(2)  Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema: „Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen“ (2007/2106(INI): „hebt den Beitrag kommunaler und regionaler Energiebehörden zur wirkungsvollen Durchführung von Maßnahmen für Energieeffizienz hervor“.

(3)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius“ und „Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem“, DEVE-IV-015.


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