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Document 52007SC0547
Commission staff working document - Accompanying document to theCommunication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on the Mid-term review of the Sixth Community Environment Action Programme - Executive summary of the impact assessment {COM(2007) 225 final}{SEC(2007) 546}
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen - Begleitdokument zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und des Ausschuss der Regionen über die Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft - Zusammenfassung der Folgenabschätzung {KOM(2007) 225 endgültig} {SEK(2007) 546}
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen - Begleitdokument zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und des Ausschuss der Regionen über die Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft - Zusammenfassung der Folgenabschätzung {KOM(2007) 225 endgültig} {SEK(2007) 546}
/* SEK/2007/0547 */
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen - Begleitdokument zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und des Ausschuss der Regionen über die Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft - Zusammenfassung der Folgenabschätzung {KOM(2007) 225 endgültig} {SEK(2007) 546} /* SEK/2007/0547 */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 30.4.2007 SEK(2007) 547 ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Begleitdokument zu der MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DES AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG {KOM(2007) 225 endgültig}{SEK(2007) 546} ZUSAMMENFASSUNG Diese Folgenabschätzung begleitet die Mitteilung der Kommission über die 'Halbzeitbewertung' des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft ('6. UAP'). Das 6. UAP – das für eine Laufzeit von 10 Jahren vorgesehen ist – ist die umweltpolitische Rahmenregelung der EU seit 2002. Seit Beginn des Programms wurden verschiedene Aktionen festgelegt, deren Umsetzung mittlerweile begonnen hat. Für die meisten Maßnahmen ist jedoch noch relativ früh, um Ergebnisse sehen zu können, denn Umweltveränderungen machen sich nur langsam bemerkbar; dies liegt in der Natur jeder Umweltpolitik. Mit der Halbzeitbewertung des 6. UAP soll sichergestellt werden, dass i) für die verbleibende Laufzeit des Aktionsprogramms (bis 2012) ein gemeinschaftlicher Aktionsrahmen existiert, der den wesentlichen Umweltherausforderungen und umweltpolitischen Prioritäten gerecht wird; und ii) für die verbleibende Laufzeit des Aktionsprogramms die auf dem genannten Aktionsrahmen beruhenden Initiativen diesen Umweltherausforderungen auf möglichst effiziente und wirksame Weise und in Einklang mit den geltenden Politiken und Strategien der EU (wie die neu belebte Strategie für nachhaltige Entwicklung und die Kommissionspolitik für bessere Rechtsetzung) gerecht werden. Die Folgenabschätzung bewertet drei wesentliche politische Katalysatoren für die Halbzeitbewertung des 6. UAP – zum einen die derzeitige Umweltsituation, zum zweiten den politischen Kontext, in dem die gemeinschaftliche Umweltpolitik entwickelt werden soll, und schließlich (auf Basis der bisherigen Ergebnisbewertung) die etwaige unterschwellige Probleme. Die Prüfung der derzeitigen Umweltsituation zeigt, dass die Treibhausgasemissionen global zunehmen und auf den Klimawandel zurückzuführende Wetterereignisse sich spürbar auf die Wirtschaft auswirken. Das Artensterben geht in alarmierendem Tempo weiter. Die Luftverschmutzung schädigt alljährlich die Gesundheit hunderttausender Europäer. Böden veröden EU-weit in zunehmendem Tempo, mit entsprechenden negativen Auswirkungen für die menschliche Gesundheit, die Ökosysteme und den Klimawandel – aber auch auf das Wirtschaftspotenzial und die Lebensqualität. Die gegenwärtigen Produktions- und Verbrauchsmuster in der EU entsprechen generell nicht dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung. Natürliche Ressourcen werden schneller aufgebraucht als sie erzeugt werden. Die EU ist weit davon entfernt, ihr Ziel der Entkoppelung des Wirtschaftswachstums von den Auswirkungen der Ressourcennutzung zu erreichen: Wenn die derzeitigen Muster der Ressourcennutzung beibehalten werden, werden die Umweltzerstörung und der umweltschädigende Abbau natürlicher Ressourcen unaufhaltsam weitergehen. Der politische Kontext für den gemeinschaftlichen Aktionsrahmen im Umweltbereich wird – unter anderem – von der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung, der Lissabon-Strategie und der Kommissionspolitik für bessere Rechtsetzung bestimmt. Das 6. UAP ist der Umweltpfeiler der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (EU-SNE), und die Lissabon-Strategie trägt insofern wesentlich zur Verwirklichung des überragenden Zieles des nachhaltigen Entwicklung bei, als sie in erster Linie auf Aktionen und Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wirtschaftswachstums und der Arbeitsplatzbeschaffung ausgerichtet ist. Nach der EU-SNE "sollten Maßnahmen, die zum Schutz der Umwelt vorgeschlagen und angenommen werden, mit den Zielen der sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung übereinstimmen und umgekehrt". Im Jahr 2005 hat die Kommission eine Mitteilung über "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" vorgelegt, die auf der Kommissionsinitiative von 2002 zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds beruhte, welche zum Ziel hatte, "durch bessere Rechtsetzung günstigere Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung und mehr Vorteile für die Bürger und die nationalen Verwaltungen zu schaffen, ohne dabei die sozialen und umweltpolitischen Ziele aus den Augen zu verlieren". Am 18. Dezember 2006 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat das Siebte Forschungsrahmenprogramm (FP7) der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstrationsvorhaben im Zeitraum 2007-2013. Die Forschungsergebnisse des FP7 werden das 6. UAP in umweltpolitischen Bereichen wie Klimawandel, nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher und vom Menschen geschaffener Ressourcen, biologische Vielfalt und Umwelttechnologie untermauern. Obgleich seit seiner Annahme vier Jahre vergangen sind, ist es noch zu früh, um aussagekräftige Ergebnisse der im Rahmen des 6. UAP durchgeführten Maßnahmen zu sehen. Die Folgenabschätzung zeigt drei spezifische unterschwellige Probleme auf, die die effiziente und wirksame Verwirklichung der Ziele des 6. UAP im kommenden Zeitraum behindern könnten: - schlechte Integration von Politiken, - lückenhafte Umsetzung, und - unzulängliche internationale Zusammenarbeit. Die Folgenabschätzung identifiziert drei Optionen für die Halbzeitbewertung des 6. UAP: - ein " business-as-usual "-Szenario, bei dem die Kommission das 6. UAP als Rahmenregelung für umweltpolitische Entscheidungen bis 2012 beibehalten würde. Änderungsrechtsakte wären in diesem Falle nicht erforderlich. Die Kommission würde für die verbleibende Laufzeit des 6. UAP Initiativen vorschlagen, um das 6. UAP weiter durchzuführen, beispielsweise in Form von Maßnahmen zur Durchführung der sieben Thematischen Strategien, zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls, zur Umsetzung der Mitteilung der Gemeinschaft über die biologische Vielfalt, zur Überprüfung der Rahmenregelung für Industrieemissionen, zur Umsetzung der REACH-(Chemikalien-)Verordnung und zur Überarbeitung der ('IPPC'-)Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; - eine Option, nach der das 6. UAP als Rahmenregelung für künftige umweltpolitische Entscheidungen beibehalten würde, allerdings mit besonderem Schwerpunkt auf bestimmten Aspekten, um gemäß Artikel 2 Absatz 3 des 6. UAP "sicherzustellen, dass die Umweltziele, die an dem für die Umwelt zu erreichenden Ergebnis ausgerichtet sein sollten, mit den effizientesten und geeignetsten Mitteln verwirklicht werden". Bei dieser Option wird das 6. UAP in seiner derzeitigen Form zwar weiter umgesetzt, allerdings mit besonderem Schwerpunkt auf verbesserter internationaler Zusammenarbeit, besserer Integration von politischen Maßnahmen, der Verschärfung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften und der Änderung geltender Vorschriften sowie einer besseren Umsetzung und Information; - ein Szenario, wonach ein neuer gemeinschaftlicher Aktionsrahmen festgelegt würde, der in Form eines neuen gemeinschaftlichen Aktionsprogramms für den Zeitraum bis 2012 unterschiedliche Umweltzwänge als die unter das 6. UAP fallenden Herausforderungen angehen würde. Künftige umweltpolitische Initiativen der EU würden auf diesem neuen gemeinschaftlichen Aktionsrahmen beruhen. Aus Gründen der Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz zieht die Kommission die zweite Option vor. Überwachung und Abschätzung sind unabdingbare Instrumente zur Messung des Erfolgs der Umsetzung des 6. UAP. Durch regelmäßige und gezielte Überwachung und Abschätzung von Indikatoren und Bewertungen wird die Kommission gegen Ende der Programmlaufzeit im Jahr 2012 in der Lage sein, in ihrer Schlussabschätzung umfassender zur Durchführung des 6. UAP Stellung zu nehmen.