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Document 52007SC0476

Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan 2007 - Einnahmenübersicht - Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen - Einzelplan III - Kommission

/* SEK/2007/0476 endg. */

52007SC0476

Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan 2007 - Einnahmenübersicht - Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen - Einzelplan III - Kommission /* SEK/2007/0476 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 13.4.2007

SEK(2007) 476 endgültig

VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2007

EINNAHMENÜBERSICHT EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission

(von der Kommission vorgelegt)

VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2007

EINNAHMENÜBERSICHTEINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNENEinzelplan III - Kommission

gestützt auf

- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272,

- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

- die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 37,

unterbreitet die Europäische Kommission aus den nachstehend dargelegten Gründen der Haushaltsbehörde hiermit den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Haushaltsplan 2007.

INHALT

1. Einleitung 4

2. Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 4

3. Änderung der Haushaltsstruktur der Exekutivagentur "Bildung, Audiovisuelles und Kultur" 6

4. Änderung des Stellenplans von Eurojust 6

5. Änderung des Stellenplans der Europäischen Agentur für Grundrechte 7

6. Änderung des Stellenplans der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) 7

ZUSAMMENFASSUNG DER MIT DEM VEBH 3/2007 VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNGEN 9

EINNAHMENÜBERSICHT UND EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Einnahmenübersicht sowie die Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen werden getrennt über SEI-BUD übermittelt. Eine englische Fassung ist informationshalber als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

1. EINLEITUNG

Mit vorliegendem VEBH 3/2007 werden die Haushaltsstruktur und die Mittelausstattungen festgelegt, die für die Finanzierung der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Haushaltsjahr 2007 notwendig sind.

Mit diesem VEBH werden auch Änderungen der Haushaltsstruktur infolge der Ausdehnung des Aufgabenbereichs der Exekutivagentur "Bildung, Audiovisuelles und Kultur" sowie die Änderung der Stellenpläne der drei folgenden Agenturen vorgeschlagen: Eurojust, Europäische Agentur für Grundrechte und Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex).

2. EXEKUTIVAGENTUR FÜR WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND INNOVATION

Im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung hat die Europäische Union Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ergriffen, um zum Wachstum beizutragen und die Attraktivität Europas für Investitionen und als Arbeitsstandort zu stärken.

In diesen Maßnahmen ist der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) enthalten[2], das sich aus dem Programm für unternehmerische Initiative und Innovation, dem "Programm zur Unterstützung der IKT-Politik" und dem "Programm Intelligente Energie – Europa"(Programm IEE) zusammensetzt. Ferner gehört zu diesen Maßnahmen die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des zweiten "Marco Polo"-Programms (Marco Polo II) 2007-2013[3].

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen ist die Kommission befugt, mit Unterstützung eines Regelungsausschusses und unter bestimmten Bedingungen Einrichtungen des Gemeinschaftsrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (Exekutivagenturen) zur Ausführung bestimmter Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen in Anspruch zu nehmen; dazu gehören auch Haushaltsvollzugsaufgaben. Damit stehen der Kommission ausreichende Fachkenntnisse für die Verwaltung solcher Programme zur Verfügung; sie kann sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und die Aufgaben, die sie externen Einrichtungen überträgt, besser kontrollieren.

Die Kommission hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und mit ihrem Beschluss 2004/20/EG vom 23. Dezember 2003 die "Exekutivagentur für intelligente Energie" eingerichtet; die Aufgabe dieser Agentur sollte in der Verwaltung jener Gemeinschaftsmaßnahmen im Energiebereich bestehen, die im Rahmen des ersten Programms "Intelligente Energie – Europa" (Programm IEE) durchgeführt wurden.

Nach einer vom Regelungsausschuss für Exekutivagenturen am 14. Februar 2007 abgegebenen befürwortenden Stellungnahme wird der Beschluss 2004/20/EG jetzt geändert, damit der "Exekutivagentur für intelligente Energie" (IEEA) bestimmte Verwaltungsaufgaben übertragen werden können, die die Durchführung des zweiten IEE-Programms (des Nachfolgers des aktuellen IEE-Programms, das Bestandteil des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist) betreffen, und damit das Tätigkeitsfeld der "Exekutivagentur für intelligente Energie" um einige Verwaltungsaufgaben in Zusammenhang mit der Durchführung des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation und des zweiten Marco Polo-Programms erweitert werden kann.

Konkret bedeutet dies, dass das Mandat der bestehenden "Exekutivagentur für intelligente Energie" (IEEA) verlängert, ihr Personal aufgestockt und ihr Aufgabenbereich erweitert und sie in "Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" umbenannt wird, um ihren neuen Programmen und Aufgaben Rechnung zu tragen.

Mit vorliegendem VEBH 3/2007 werden die Haushaltsstruktur und Mittelausstattungen festgelegt, die für die Finanzierung der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Haushaltsjahr 2007 notwendig sind.

Mit den Ausgaben für die Exekutivagentur werden die oben genannten Programme belastet, sie alle werden durch die Rubrik 1a des Finanzrahmens 2007-2013 abgedeckt.

Die aufgrund der Einrichtung der Exekutivagentur erforderlichen haushaltsrelevanten Änderungen sind der Tabelle am Ende dieses Dokuments zu entnehmen. Ihre Nettoauswirkungen werden aus haushaltstechnischer Sicht neutral sein.

Genauer gesagt sollten entsprechend der Begründung und dem Finanzbogen, die die GD Haushalt der Haushaltsbehörde[4] vorgelegt hat, aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften im Jahr 2007 Zuschüsse von insgesamt 9,7 Mio. EUR[5] für den Haushalt der Exekutivagentur finanziert werden, einschließlich des Betrags von 5,3 Mio. EUR, der im Haushaltsplan 2007 für die bestehende Exekutivagentur bereits bewilligt wurde.

Die folgenden neuen Haushaltsposten sind zu schaffen:

- 02 01 04 30 — Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Zuschuss aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm für unternehmerische Initiative und Innovation

- 06 01 04 32 – Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Zuschuss aus dem Programm Marco Polo II

Die Bezeichnung des bestehenden Haushaltspostens 06 01 04 30 wird wie folgt geändert:

- 06 01 04 30 — Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Zuschuss aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm „Intelligente Energie — Europa“

Die Mittelausstattungen der folgenden Haushaltsposten werden entsprechend angepasst:

- 02 01 04 04 — Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm für unternehmerische Initiative und Innovation — Verwaltungsausgaben

- 02 02 01 — Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm für unternehmerische Initiative und Innovation

- 06 02 06 – Programm Marco Polo II

- 06 04 06 — Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – Programm „Intelligente Energie — Europa“

Im Jahr 2007 werden im Stellenplan der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 35 Statutsbedienstete, davon elf abgeordnete Beamte der Kommission, ausgewiesen werden; das Statutspersonal der bereits bestehenden "Exekutivagentur für intelligente Energie" umfasst 16 Zeitbedienstete, davon 5 abgeordnete Beamte der Kommission.

3. ÄNDERUNG DER HAUSHALTSSTRUKTUR DER EXEKUTIVAGENTUR "BILDUNG, AUDIOVISUELLES UND KULTUR"

Die Aufgaben der Exekutivagentur "Bildung, Audiovisuelles und Kultur" wurden mit dem Beschluss der Kommission 2007/114/EG vom 8. Februar 2007 erweitert und auf die Verwaltung der Programme "Jugend" und "Erasmus Mundus" ausgedehnt, an denen Empfänger von Fördermitteln des IPA (Heranführungsinstrument) teilnehmen.

Um diese Änderung in der Haushaltsstruktur zu berücksichtigen, wird die Schaffung des folgenden Postens im Haushaltsplan 2007 vorgeschlagen:

- 22 01 04 30 — Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ — Zuschuss für Programme der Rubrik 4 im Politikbereich „Erweiterung“

Im jetzigen Stadium wird vorgeschlagen, bei dieser Linie einen "p.m."-Vermerk einzusetzen.

Aufgrund des erweiterten Aufgabenbereichs ist der Stellenplan der Exekutivagentur anzupassen, wie dem haushaltstechnischen Anhang zu entnehmen ist. Die drei zusätzlichen Zeitbediensteten sind für die Durchführung der Erasmus Mundus Komponente „Externe Zusammenarbeit" und der Erasmus Mundus Komponente "westliche Balkanländer", die der Agentur mit dem Beschluss der Kommission 2007/114/EG vom 8. Februar 2007 übertragen worden sind, vorgesehen. Außerdem wird die Aufteilung der Zeitbediensteten nach Besoldungsgruppen angepasst, damit sie den Vorgaben in dem Finanzbogen betreffend die Erweiterung des Aufgabenbereichs der Agentur entspricht.

4. ÄNDERUNG DES STELLENPLANS VON EUROJUST

Im Haushaltsplan der Europäischen Union für 2007 änderte die Haushaltsbehörde den Betrag für Eurojust und erhöhte ihn auf 18,4 Mio. EUR gegenüber den im Haushaltsvorentwurf ausgewiesenen 17 Mio. EUR. Um die von der Haushaltsbehörde bewilligten Mittel in vollem Umfang zu verwenden, bittet Eurojust, seinen Personalaufstockungsantrag von 144 auf 147 Stellen zu erhöhen.

Die geplante Zahl von 147 Stellen für das Jahr 2007 ergibt sich aus der Zunahme der Aufgaben und Tätigkeiten, die sowohl in den administrativen als auch operativen Bereichen von Eurojust wahrzunehmen sind.

Der vorgeschlagene Stellenplan enthält auch eine Änderung der Aufschlüsselung nach Laufbahngruppen und Besoldungsgruppen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind haushaltsneutral.

5. ÄNDERUNG DES STELLENPLANS DER EUROPÄISCHEN AGENTUR FÜR GRUNDRECHTE

Die Umwandlung der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in die Europäische Agentur für Grundrechte bringt es mit sich, dass das Mandat gegenüber der bestehenden Struktur der Beobachtungsstelle erweitert wird. Aufgrund der neuen Fachgebiete wird die Einstellung von zusätzlichen qualifizierten Bediensteten mit Hochschulabschluss erforderlich sein. Daher schlägt die Agentur eine bessere Verteilung der Stellen auf die beiden Funktionsgruppen Administratoren und Assistenten vor, indem der Stellenplan entsprechend angepasst und gleichzeitig die Gesamtzahl der Stellen gekürzt wird (von 50 auf 46 Stellen).

Die vorgeschlagene Neuanpassung des Stellenplans wird sich auf den Umfang der Mittelausstattungen nicht auswirken.

6. ÄNDERUNG DES STELLENPLANS DER EUROPÄISCHEN AGENTUR FÜR DIE OPERATIVE ZUSAMMENARBEIT AN DEN AUSSENGRENZEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION (FRONTEX)

Die Haushaltsbehörde setzte in den Haushaltsplan 2007 der Europäischen Union für Frontex einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 12,8 Mio. EUR in die Reserve ein. Der zusätzliche Betrag (+60 %) wurde für die Agentur bereitgestellt, damit sie ihre Aufgaben besser erfüllen kann. Im Stellenplan wurde jedoch keine entsprechende Änderung vorgenommen. Die Voraussetzungen für die Freigabe der Reserve stehen in Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm und der Personalpolitik.

Frontex hat ein überarbeitetes Arbeitsprogramm 2007 erstellt, das vom Verwaltungsrat gebilligt wurde. Die Freigabe der zusätzlichen Mittel in der Reserve ist für Frontex notwendig, damit diese Agentur den in dem überarbeiteten Arbeitsprogramm aufgeführten Aufgaben nachkommen kann. Der Stellenplan muss ebenfalls von 34 auf 49 Stellen aufgestockt werden, wie demselben Dokument zu entnehmen ist.

Der gegenwärtige Personalbestand reicht nicht aus, um die operativen Tätigkeiten, deren Zahl sich erhöht hat, durchzuführen. Diese Vorhaben oder Projekte, deren Zahl gestiegen ist (insgesamt 103 aufgrund spezifischer Risikoanalysen), können nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn Frontex über genügend Personal für die operative und administrative Unterstützung verfügt.

Deshalb wird vorgeschlagen, den Frontex-Stellenplan 2007 zu ändern. Die vorgeschlagenen Änderungen sind haushaltsneutral.

ZUSAMMENFASSUNG DER MIT DEM VEBH 3/2007 VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNGEN

Haushalt 2007+BH 1+VEBH 2 | VEBH Nr. 3/2007 | Neuer Betrag |

Ein-gliederungsplan | Bezeichnung der Haushaltslinie | FR | Verpflichtungen Insgesamt | Zahlungen Insgesamt | Verpflichtungen Insgesamt | Zahlungen Insgesamt | Verpflichtungen Insgesamt | Zahlungen Insgesamt |

02 01 04 04 | Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – Programm für unternehmerische Initiative und Innovation — Verwaltungsausgaben | 1 | 10.600.000 | 10.600.000 | -1.582.000 | -1.582.000 | 9.018.000 | 9.018.000 |

02 01 04 30 | Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Zuschuss aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm für unternehmerische Initiative und Innovation | 1 | 3.082.000 | 3.082.000 | 3.082.000 | 3.082.000 |

02 02 01 | Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm für unternehmerische Initiative und Innovation | 1 | 112.600.000 | 60.000.000 | -1.500.000 | -1.500.000 | 111.100.000 | 58.500.000 |

06 01 04 30 | Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Zuschuss aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm „Intelligente Energie — Europa“ | 1 | 5.277.000 | 5.277.000 | 460.000 | 460.000 | 5.737.000 | 5.737.000 |

06 01 04 32 | Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Zuschuss aus dem Programm Marco Polo II | 1 | 870.000 | 870.000 | 870.000 | 870.000 |

06 02 06 | Programm Marco Polo II | 1 | 55.775.000 | 5.000.000 | -870.000 | -870.000 | 54.905.000 | 4.130.000 |

06 04 06 | Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm „Intelligente Energie — Europa“ | 1 | 58.883.000 | 6.900.000 | -460.000 | -460.000 | 58.423.000 | 6.440.000 |

22 01 04 30 | Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ — Zuschuss für Programme der Rubrik 4 im Politikbereich „Erweiterung“ | 4 | p.m. | p.m. | p.m. | p.m. |

Insgesamt | 243.135.000 | 87.777.000 | 243.135.000 | 87.777.000 |

[1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 1995/2006 vom 13. Dezember 2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

[2] ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.

[3] ABl. L 328 vom 24.11.2006, S. 1.

[4] Schreiben LRR D(2007) 980 und 983 vom 7.2.2007.

[5] Mit Ausnahme des EFTA-Beitrags.

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