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Document 52007DC0592

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Kleine und mittlere Unternehmen – Schlüsselfaktoren für mehr Wachstum und Beschäftigung. - Eine Halbzeitbewertung der zeitgemäßen KMU Politik

/* KOM/2007/0592 endg. */

52007DC0592

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Kleine und mittlere Unternehmen – Schlüsselfaktoren für mehr Wachstum und Beschäftigung. - Eine Halbzeitbewertung der zeitgemäßen KMU Politik /* KOM/2007/0592 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 4.10.2007

KOM(2007) 592 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Kleine und mittlere Unternehmen – Schlüsselfaktoren für mehr Wachstum und Beschäftigung. Eine Halbzeitbewertung der zeitgemäßen KMU-Politik

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Erfolge der zeitgemässen europäischen KMU-Politik 3

2.1. Abbau bürokratischer Hindernisse 5

2.2. Verbesserung des Marktzugangs der KMU 7

2.3. Förderung unternehmerischer Initiative 9

2.4. Nachhaltige Verbesserung des Wachstumspotenzials der KMU 10

2.5. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit zur KMU-Politik und der Konsultation mit den Interessengruppen 12

3. Der weitere Weg 12

EINLEITUNG

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der EU-Wirtschaft. Ihr Wohlergehen ist ein Schlüsselfaktor für stärkeres Wachstum und mehr und bessere Arbeitsplätze in der EU. Daher wurde die KMU-Politik zu einem zentralen Element der erneuerten Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung gemacht, als diese 2005 neu ausgerichtet wurde.

Hauptziel der zeitgemäßen KMU-Politik[1] der Kommission war die Einbeziehung der Belange der KMU in die gemeinschaftliche und die nationale Politik unter Anwendung des Prinzips „Think Small First“ („zuerst an die KMU-Dimension denken“). Darüber hinaus einigte sich der Europäische Rat vom März 2006 auf eine Reihe prioritärer Maßnahmen zur Erschließung des Unternehmenspotenzials der europäischen KMU, die bis Ende 2007 durchgeführt werden sollten.

In der vorliegenden Mitteilung werden die in den zwei Jahren seit der Einleitung der zeitgemäßen KMU-Politik erzielten Ergebnisse vorgestellt, wobei anhand von Beispielen gezeigt wird, wie das Prinzip „Think Small First“ angewandt wurde. Es wird bestätigt, dass die Orientierung der neuen europäischen KMU-Politik richtig ist, gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass die politischen Maßnahmen zur Unterstützung der KMU auf Ebene der EU wie auch auf nationaler Ebene angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung dieser Unternehmen erheblich intensiviert werden müssen.

ERFOLGE DER ZEITGEMÄSSEN EUROPÄISCHEN KMU-POLITIK

Die Umsetzung der zeitgemäßen europäischen KMU-Politik erfolgte vor dem Hintergrund eines zunehmenden Wirtschaftswachstums: Das BIP-Wachstum in der EU fiel 2006 mit 3,0 % fast doppelt so hoch aus wie 2005, und es entstanden rund 3,5 Millionen neue Arbeitsplätze[2]. Tatsächlich sind die KMU der wichtigste Motor für den Beschäftigungszuwachs insbesondere in Sektoren wie Baugewerbe, Verkehr, Nachrichtenübermittlung oder Tourismus[3].

Die Maßnahmen der Europäischen Kommission waren von politischen Verpflichtungen in allen fünf Schlüsselbereichen geleitet:

- Abbau bürokratischer Hindernisse

- Verbesserung des Marktzugangs der KMU

- Förderung unternehmerischer Initiative und Fähigkeiten

- Verbesserung des Wachstumspotenzials der KMU

- Stärkung des Dialogs und der Konsultation mit den KMU-Akteuren

Infolgedessen sind die KMU nunmehr in vollem Umfang in die Gemeinschaftspolitik integriert, beispielsweise in die Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerb, Forschung, Zusammenhalt und Entwicklung des ländlichen Raums. Die Interessen der KMU wurden darüber hinaus auch in die jüngsten Initiativen zur Innovation[4] und zur Industriepolitik[5] einbezogen.

Die Kommission hat wichtige gemeinschaftliche Ausgabenprogramme für den Zeitraum 2007-2013 schwerpunktmäßig stärker auf die KMU ausgerichtet. Die Strukturfonds sind nach wie vor die größten gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente für KMU[6]. Rund 16-18 % der gesamten Mittelzuweisungen für die Kohäsionspolitik in Höhe von 347,4 Milliarden Euro sind für Ausgaben im Zusammenhang mit KMU vorgesehen. Zusätzlich werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) [7] bis zu 10 Mrd. EUR für die Unterstützung der Gründung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten, für Kompetenzentwicklung und Ausbildung sowie für KMU in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie und der Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.

Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (RP 7) enthält eine Reihe von Anreizen für die Beteiligung von KMU, unter anderem einen von 50 % auf 70 % angehobenen Erstattungshöchstsatz für Tätigkeiten der Forschung und technologischen Entwicklung. Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)[8], das mit rund 3,6 Mrd. EUR ausgestattet ist, sieht einen besseren Zugang zu Finanzmitteln für KMU und die Förderung von unternehmerischer Initiative, Innovation, IKT sowie des Einsatzes neuer und erneuerbarer Energien auf breiterer Ebene und die Verbesserung der Energieeffizienz vor. Ferner unterstützt die Kommission nachdrücklich Initiativen, allgemeine und berufliche Bildung über das Programm für lebenslanges Lernen jedermann zugänglich zu machen.

Gestärkt und ergänzt wurde das Konzept der zeitgemäßen KMU-Politik darüber hinaus auch durch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Frühjahr 2006 , in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, das Unternehmenspotenzial der EU durch die folgenden fünf prioritären Maßnahmen zu erschließen:

1. Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle („One-Stop-Shop“) für die schnelle und einfache Gründung von Unternehmen und Verringerung der im Durchschnitt für eine Unternehmensgründung erforderlichen Zeit auf eine Woche.

2. Förderung von unternehmerischem Denken und Handeln, unter anderem durch entsprechende Ausbildung und Schulung.

3. Für die Einstellung des ersten Beschäftigten sollte eine einzige behördliche Anlaufstelle zuständig sein.

4. Der Grundsatz, zuerst an die KMU-Dimension zu denken („Think Small First“), sollte in allen einschlägigen Rechtsvorschriften zum Leitprinzip gemacht und systematisch angewandt werden.

5. Erleichterung des Zugangs der KMU zu öffentlichen Aufträgen.

Die im Rahmen der überarbeiteten Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung eingeführte koordinierte europäische Reformagenda hat eine zunehmende Zahl von Mitgliedstaaten ermutigt, den Interessen der KMU bei der politischen Entscheidungsfindung Rechnung zu tragen. Dies geschah in unterschiedlicher Weise, etwa durch die Einrichtung eines besonderen Gremiums, das die Interessen der KMU vertritt, durch eine umfassendere Bewertung der Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf die KMU, durch systematische Konsultationen mit den KMU und eine schrittweise Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Der regelmäßige Dialog mit den Mitgliedstaaten zur KMU - Politik hat zu einer besseren Komplementarität zwischen nationalen und EU-Maßnahmen geführt. Die Kommission hat diesen Prozess unterstützt, indem sie das Voneinander-Lernen und den Austausch bewährter Verfahren erleichtert. Sie hat im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen bei den Mitgliedstaaten mehr als 250 bewährte Verfahren, zum Beispiel in den Bereichen Verbesserung des Online-Zugangs, Besteuerung und bessere Rechtsetzung, ermittelt und online veröffentlicht[9].

Bei der Einbeziehung von KMU - Aspekten in die Politik der Mitgliedstaaten und der EU müssen jedoch weitere Verbesserungen erzielt werden.

Im Folgenden werden die Fortschritte in jedem der fünf Schlüsselbereiche der zeitgemäßen KMU-Politik einschließlich der vom Europäischen Rat im Frühjahr 2006 geforderten prioritären Maßnahmen ausführlicher dargelegt.

Abbau bürokratischer Hindernisse

Die Kommission hat wichtige Maßnahmen zur Schaffung eines KMU - freundlicheren Regelungsumfelds eingeleitet.

Im Zuge der Überarbeitung der gemeinschaftlichen Regeln für staatliche Beihilfen wurde beispielsweise die De-minimis-Schwelle, unterhalb deren eine Beihilfe nicht gemeldet zu werden braucht, auf 200 000 EUR angehoben[10]. Die neuen Regeln beinhalten außerdem Vorschläge zur Erhöhung der Beihilfeintensität für KMU, insbesondere für Kleinunternehmen. Darüber hinaus wird durch einen neuen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung und Innovation [11] eine flexiblere Regelung für die Kosten eingeführt, die den KMU durch Rechte an geistigem Eigentum (IPR), die Einstellung hochqualifizierter Mitarbeiter und den Zugang zu innovationsunterstützenden Dienstleistungen entstehen. Dadurch wird es für KMU auch leichter, Finanzmittel für Forschung, Entwicklung und Innovation zu beschaffen und die Möglichkeiten des Technologietransfers zu nutzen.

Die Kommission hat außerdem einen Vorschlag für eine Ratsrichtlinie veröffentlicht, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 100 000 EUR von der Mehrwertsteuer zu befreien und eine einzige Mehrwertsteuer - Anlaufstelle einzuführen, um die mehrwertsteuerlichen Pflichten für Unternehmen zu vereinfachen, die Handelstransaktionen in einem Mitgliedstaat durchführen, in dem sie nicht niedergelassen sind. Ferner enthält der Vorschlag vereinfachte Regeln für die Beantragung von Mehrwertsteuererstattungen in anderen Mitgliedstaaten, durch die die KMU entlastet und zur Ausweitung ihres Intra-EU-Handels angeregt werden. Die Kommission drängt auf eine zügige Verabschiedung dieser Richtlinie, und einige Teile des Vorschlags dürften noch vor dem 31. Dezember 2007 angenommen werden.

Die Kommission bewertet regelmäßig die Auswirkungen neuer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften in dem Bestreben, die administrative Belastung der Unternehmen zu verringern, und seit vor kurzem ein Ausschuss für Folgenabschätzung eingesetzt wurde, verbessert sich die Gesamtqualität der Folgenabschätzungen der Kommission spürbar.

Trotz dieser beachtlichen Verbesserungen bleibt noch viel zu tun, um die KMU von unnötigen administrativen Belastungen zu befreien und die regulatorischen Anforderungen weiter zu vereinfachen. Daher wird die Kommission weiterhin daran arbeiten, die vom Europäischen Rat im Frühjahr 2006 festgelegte prioritäre Maßnahme, das Prinzip „Think Small First“ zum Leitprinzip in allen einschlägigen Rechtsvorschriften zu machen und systematisch anzuwenden, umzusetzen.

In ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung hat sich die EU bereits das Ziel gesetzt, die durch gemeinschaftliche Rechtsvorschriften entstehende administrative Belastung in einer Reihe prioritärer Bereiche bis 2012 um 25 % zu verringern. Als einen ersten Schritt in diese Richtung hat die Kommission bereits zehn Sofortmaßnahmen vorgeschlagen. Sie betreffen Bereiche, in denen solche Maßnahmen die größten Auswirkungen haben dürften, wie etwa Gesellschaftsrecht und Arbeitsbeziehungen. Diese zehn Sofortmaßnahmen, die vom Europäischen Rat im Frühjahr 2006 gebilligt wurden, werden den KMU das Leben leichter machen und dürften zu Einsparungen von Verwaltungskosten von bis zu 1,3 Mrd. Euro führen.

Die Kommission ist sich voll und ganz bewusst, dass kleinen Unternehmen eine im Vergleich zu größeren Unternehmen unverhältnismäßig hohe Belastung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsteht – es wurde geschätzt, dass im Durchschnitt eine regulierungsbedingte Pflicht, die einem Großunternehmen Kosten in Höhe von 1 EUR pro Mitarbeiter verursacht, für ein Kleinunternehmen einen Kostenaufwand von bis zu 10 EUR bedeutet[12]. Um diese unverhältnismäßig hohe Belastung der KMU zu verringern, hat die Kommission damit begonnen, spezifische Regelungen für Kleinst- und Kleinunternehmen vorzuschlagen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind weiterhin gehalten, darauf zu verzichten, den KMU auf europäischer Ebene detaillierte Verwaltungsvorschriften aufzuerlegen, wo immer dies angebracht erscheint, um auf diese Weise die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, gemeinsam festgelegte politische Ziele mit ihren eigenen Mitteln effizienter zu verwirklichen, indem sie die besonderen Bedürfnisse der KMU unter den jeweiligen lokalen, regionalen oder nationalen Gegebenheiten besser berücksichtigen.

Und schließlich begrüßt die Kommission die auf dem Europäischen Rat im Frühjahr 2007 gemachte Zusage der Mitgliedstaaten, sich an der Verringerung der Verwaltungslasten zu beteiligen, wobei insbesondere auch die geltenden Melde- und Dokumentationsanforderungen für KMU, insbesondere für Kleinstunternehmen, auf nationaler Ebene abgebaut werden sollen.

Verbesserung des Marktzugangs der KMU

Derzeit sind nur 18 % der KMU international tätig, und noch weniger exportieren ihre Produkte ins Ausland[13]. Mit Hindernissen sind KMU außerdem konfrontiert, wenn sie Zugang zu den Beschaffungsmärkten erhalten, an Verbraucher in anderen Ländern verkaufen oder Normen anwenden wollen. Daher ist die Erleichterung des Marktzugangs für KMU und insbesondere ihres Zugangs zum Binnenmarkt nach wie vor ein zentrales Anliegen.

Obwohl der Grundsatz des freien Warenverkehrs gilt, müssen viele Unternehmen bei Ausfuhren in einen anderen Mitgliedstaat noch immer technische Hindernisse überwinden, weil die Behörden vorschreiben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten ihren nationalen technischen Vorschriften entsprechen müssen. Die Kommission hat daher einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, nach der nationale Behörden, die den Marktzugang verweigern, ihre Entscheidung hinreichend begründen müssen[14]. Damit wird die Belastung von den Unternehmen, die derartigen Schranken gegenüberstehen, auf die nationalen Behörden verlagert.

Ein integriertes Netz zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation , das 2007 aufgebaut wird und 2008 in vollem Umfang operationell sein wird, wird den KMU dabei helfen, die Chancen des Binnenmarktes besser zu nutzen. Es fördert Veranstaltungen zur Vermittlung von Geschäftspartner zwischen KMU, Technologiebörsen und Partnersuchen, organisiert Feedback von den KMU zum Thema EU-Rechtsvorschriften und Normen und unterstützt die Internationalisierung von KMU. Dieses Netz erreicht 2 Millionen KMU über rund 600 europäische Organisationen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation .

Die neue Dienstleistungsrichtlinie[15] wird zu einer Liberalisierung bei der Erbringung von Dienstleistungen führen, die mit 70 % zur Wertschöpfung der EU beitragen und ein enormes Potenzial zur Stimulierung von Wachstum und Beschäftigung in sich bergen. Für die Unternehmen wird es leichter werden, in anderen EU-Ländern Dienstleistungen zu erbringen und Betriebe zu gründen, indem Bürokratie abgebaut und ausländischen Unternehmen, die dies wünschen, Unterstützung angeboten wird. Eine gewisse Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften könnte gleichfalls dazu beitragen, dass KMU ihre Erzeugnisse außerhalb des eigenen Landes verkaufen können.

Normung spielt eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum der KMU durch Verbesserung der Qualität ihrer Produkte und Stärkung des Verbrauchervertrauens. Daher fördert die Kommission derzeit durch verstärkte Kofinanzierung die Einbeziehung von Sachverständigen, die die Interessen der KMU vertreten, in den Prozess der Erstellung europäischer Normen. Außerdem unterstützt die Kommission voll und ganz die auf die KMU ausgerichteten Initiativen der europäischen Normungsorganisationen. Und schließlich prüft die Kommission im Rahmen ihrer Arbeiten im Bereich Normung und Innovation, wie das Potenzial von Normen, KMU zur Innovation anzuregen, verbessert werden könnte.

Die Vergaberichtlinien liefern einen Rahmen für die Förderung wettbewerbsfähiger Beschaffungsmärkte, von denen die KMU profitieren können. Als Reaktion auf den Europäischen Rat vom Frühjahr 2006 ist die Kommission tätig geworden und hat analysiert, wie die Beschaffungsmärkte , auf die rund 16 % des BIP der EU entfallen, besser zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der KMU genutzt werden könnten. Neuere Ergebnisse weisen darauf hin, dass sich die Teilnahme von KMU an öffentlichen Vergabeverfahren in den letzten Jahren etwas verbessert hat; dieser Trend ist jedoch nicht einheitlich in der gesamten EU zu beobachten.

Die Kommission hat ferner einen praktischen Leitfaden zur Innovationsförderung [16] veröffentlicht. In den Mitgliedstaaten werden gegenwärtig Maßnahmen zur Sensibilisierung der Unternehmen für die Möglichkeiten der Auftragsvergabe und zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen über öffentliche Ausschreibungen ergriffen. Einige wenige Länder, darunter das Vereinigte Königreich, Italien und Frankreich, haben jedoch bereits eine gezielte Strategie zur Unterstützung von KMU bei der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen eingeführt.

In der neuen Marktzugangsstrategie der EU schließlich liegt der Schwerpunkt auf multilateralen und bilateralen Anstrengungen zur Unterstützung der europäischen Unternehmen, einschließlich der KMU, bei der Überwindung von Barrieren, denen sie beim Zugang zu Märkten von Drittländern gegenüberstehen[17]. Zu den Maßnahmen zählen die Ausarbeitung von Vereinbarungen über Handelserleichterungen in künftigen Freihandelsabkommen und in der WHO sowie Dialoge mit Drittländern über regulatorische und industriepolitische Fragen mit dem Ziel, ordnungspolitische Handelshemmnisse abzubauen. Außerdem haben sich spezifische Maßnahmen wie Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie Veranstaltungen zur Vermittlung von Partnerschaften, mit denen der Zugang von KMU zu Drittlandsmärkten erleichtert werden soll, etwa AL-INVEST, MEDINVEST und PROINVEST, als erfolgreich bewährt und werden fortgeführt.

Förderung unternehmerischer Initiative

Die Mitgliedstaaten haben ebenfalls erhebliche Anstrengungen unternommen, um die prioritären Maßnahmen zur unternehmerischen Initiative , wie vom Europäischen Rat im Frühjahr 2006 verlangt, bis Ende 2007 erfolgreich umzusetzen.

Die meisten Länder haben eine einzige Anlaufstelle („One-Stop-Shop“) oder eine ähnliche Regelung für die Gründung von Unternehmen eingeführt, allerdings sind in einigen Fällen nicht alle Arten von Unternehmen abgedeckt. Im Allgemeinen haben sich die Eintragungszeiten verbessert, und in vielen Mitgliedstaaten und Regionen ist es nunmehr möglich, ein Unternehmen innerhalb einer Woche registrieren zu lassen. Eine noch stärkere Vereinfachung ist jedoch möglich und erforderlich. Last but not least verpflichtet die Dienstleistungsrichtlinie die Mitgliedstaaten, für „einheitliche Ansprechpartner“ zu sorgen, also Stellen, bei denen Dienstleister alle Formalitäten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erledigen können.

Was die Vermittlung unternehmerischer Fähigkeiten durch den Schulunterricht anbelangt, so haben die meisten Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen getroffen. Bei der ausdrücklichen Einbeziehung des Unterrichtsstoffs „Unternehmertum“ als Schlüsselkompetenz in die nationalen (oder regionalen) Lehrpläne für den allgemeinen Sekundarunterricht sind die Fortschritte allerdings eher langsam. In einigen Mitgliedstaaten ist dies bereits geschehen, andere beginnen gerade mit der Umsetzung oder planen Reformen in dieser Richtung.

Die Kommission ihrerseits hat im Februar 2006 eine Mitteilung über die Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung [18] angenommen. In ihr werden Beispiele für bewährte Verfahren aufgeführt, die auf der Konferenz über „Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln“ in Oslo erörtert wurden. Darüber hinaus nehmen schätzungsweise gut 200 000 Schüler der Sekundarstufe an einem von der Kommission auf den Weg gebrachten praxisorientierten Schulungsprogramm teil, in dessen Rahmen sie Mini-Unternehmen führen, um sich so mit betriebswirtschaftlichen Grundkonzepten und Fertigkeiten vertraut zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie einmal ein eigenes Unternehmen gründen werden, ist für diese Schüler viermal so hoch wie für andere.

Bislang hat etwa ein Drittel der Mitgliedstaaten eine zentrale Anlaufstelle für die Einstellung von Mitarbeitern (z. B. in Kombination mit zentralen Anlaufstellen für Unternehmensgründungen) eingerichtet bzw. Einstellungsverfahren eingeführt, die so einfach sind, dass sie als „one-stop“ betrachtet werden können. Fortschritte wurden bei der Verringerung der Zahl der Verfahren erzielt.

Last but not least fördert die Kommission, um die schätzungsweise 2,8 Millionen Arbeitsplätze zu sichern, die jährlich durch Unternehmensübertragungen gefährdet sind, empfehlenswerte Verfahren zur Konzeption von Diensten, mit denen Kontakte zwischen potenziellen Verkäufern und Käufern zur Übertragung anstehender Unternehmen hergestellt werden. Im Einklang mit einer Mitteilung der Kommission[19] wurde eine Pilotmaßnahme zur Förderung von Mentoring-Programmen in den EU-Mitgliedstaaten eingeleitet, um das Wissen und die Kernkompetenzen, die für die erfolgreiche Übertragung von Unternehmen entscheidend sind, zu verbessern.

Das Image der Unternehmer ist weiterhin ein Anliegen, insbesondere muss dafür gesorgt werden, dass unternehmerisches Scheitern entstigmatisiert wird. Nur ganz wenige der gescheiterten Unternehmer machen einen zweiten Versuch, ein Unternehmen zu gründen, obgleich sie sich oftmals weiterhin zum Unternehmertum hingezogen fühlen. Diejenigen, die einen neuen Versuch wagen, können indessen häufig von ihren früheren Erfahrungen profitieren und haben mehr Aussicht auf Erfolg. Daher werden in der Mitteilung der Kommission „Den Makel des unternehmerischen Scheiterns überwinden – für eine Politik der zweiten Chance“[20] einige mögliche Maßnahmen zur Erleichterung des Neustarts für „redlich“ gescheiterte Unternehmer aufgezeigt.

Das große Potenzial der weiblichen oder älteren Unternehmer und der Unternehmer aus ethnischen Minderheiten ist noch nicht voll ausgeschöpft.

Nachhaltige Verbesserung des Wachstumspotenzials der KMU

Um den Zugang der KMU zu Finanzmitteln zu verbessern, wurden mehr als 1 Mrd. Euro für die Finanzierungsinstrumente des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) für den Zeitraum 2007-2013 zweckgebunden. Dieser Betrag wird die Finanzinstitute in die Lage versetzen, den KMU neue Mittel in Höhe von rund 30 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen, denn jeder aus dem EU-Haushalt ausgegebene Euro wird durch Mittel privater Investoren ergänzt, wodurch eine deutliche Hebelwirkung entsteht. Diese Mittel werden daher schätzungsweise 400 000 KMU in der EU zugute kommen, bei denen es sich zumeist um Kleinst- oder Kleinunternehmen handelt.

Ein erheblicher Anteil der Strukturfondsmittel (2007-2013) wird für die Unterstützung der Gründung und des Wachstums von KMU aufgewendet werden, vor allem für die Verbesserung ihrer Innovationsfähigkeit, für ihre Investitionen in FTE und ihre Qualifikationen. Um die nachhaltige Verfügbarkeit von Finanzmitteln für Kleinstunternehmen und KMU auf regionaler Ebene zu verbessern, hat die Kommission zusammen mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) die Initiative JEREMIE[21] auf den Weg gebracht. Sie gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Gelder aus den Strukturfonds in Finanzierungsprodukten wie Risikokapital, Garantien und Mikrokrediten zu verwenden. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, aktiv von diesen Finanzierungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.

Die Kommission hat außerdem den aktiven Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Banken und KMU vorangetrieben. Das Ergebnis war ein besseres gegenseitiges Verständnis und mehr Transparenz. Beim 5. Runden Tisch von Banken und KMU[22] wurden neben Fragen der Transparenz auch innovative Finanzierungsinstrumente wie Mezzaninekapital und Verbriefung von KMU-Krediten erörtert, durch die der Zugang zu zusätzlichen Finanzierungsquellen für KMU leichter werden soll. Und schließlich hat die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten und der Industrie die wichtigsten Hindernisse für die Entwicklung grenzübergreifender Kapitalmärkte ermittelt, um die Entstehung eines echten europäischen Risikokapitalmarktes zu fördern.

Die Innovationspolitik der Kommission und ihre gezielten Fördermaßnahmen haben durch die Untersuchung von Marktversagen und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Interessengruppen zu einer stärkeren Innovationsbeteiligung der KMU beigetragen. Mit der Einleitung einer neuen, breit angelegten Innovationsstrategie mit einem 10-Punkte-Aktionsplan werden mehrere für KMU wichtige Themen, darunter Qualifikationen, Normung und Schutz des geistigen Eigentums, in Angriff genommen. Die Kommission betreibt zudem die aktive Förderung von Clusterpolitiken in den Mitgliedstaaten und nimmt die Koordinierung von Clustern auf EU-Ebene wahr, um zum Entstehen von europäischen Clustern von Weltrang beizutragen.

Zur weiteren Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für sehr kleine Unternehmen oder Handwerksbetriebe fördert die Kommission die Bereitstellung von Mikrokrediten in Europa. Mehr Aufmerksamkeit wurde auch dem besseren Zugang von KMU zu Eigenkapital, insbesondere in ihrer Wachstumsphase, gewidmet. Eigenkapitalinvestitionen in KMU sollten nicht benachteiligt werden, beispielsweise durch eine im Vergleich zu anderen Finanzierungsquellen weniger günstige steuerliche Behandlung.

Damit sich der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und die unzulängliche Qualifikation der Führungskräfte nicht negativ auf KMU und insbesondere Handwerksbetriebe auswirken, hat die Kommission eine Pilotmaßnahme eingeleitet: Ein an das ERASMUS-Konzept angelehntes Austauschprogramm soll Auszubildende dazu anregen, sich in einem anderen Mitgliedstaat Berufserfahrungen anzueignen. Diese Maßnahme wird gegenwärtig bewertet.

Qualifikationen und Kompetenzen spielen eine entscheidende Rolle für KMU und insbesondere für Handwerksbetriebe. Eine bessere Vorbereitung auf künftige Qualifikationsanforderungen ist nach wie vor eine wichtige Aufgabe, da neu entstehender Bedarf an Fachkräften, Antriebsfaktoren für Arbeitsplatzschaffung durch berufliche Neuorientierung und notwendige Verbesserungen der strategischen Planung in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung sich auf ein breites Spektrum von Industrietätigkeiten auswirken werden. Um die Verbreitung digitaler Kompetenzen nicht zuletzt bei den KMU zu erleichtern, hat die Kommission eine neue politische Agenda für IKT-Kompetenz („E-Skills“)[23] vorgelegt.

Die ehrgeizigen Umweltziele schließlich, bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um mindestens 20 % zu steigern, die Treibhausgasemissionen um ebenfalls 20 % zu senken und erneuerbare Energien zu fördern, verlangen ein neues Unternehmensparadigma. Die große Aufgabe besteht darin, den KMU bei der Einführung nachhaltiger Produktions- und Geschäftsmodelle zu helfen, damit sie sich aktiv in den Prozess der Umstellung der europäischen Wirtschaft auf umweltfreundlichere Produktions- und Verbrauchsmuster einbringen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Vorteile, die dies mit sich bringt, nutzen können. Hierbei wird auf die Erfahrungen mit der Unterstützung sozial verantwortlichen Handelns der KMU zurückgegriffen werden. Als einen ersten Schritt schlägt die Kommission ein Programm vor, das KMU helfen soll, umweltpolitische Belange in Produktionsprozesse und Produkte zu integrieren, wobei mit einer besseren Einhaltung von Umweltvorschriften angefangen werden soll[24]. Außerdem werden auch die kommenden Aktionspläne zur nachhaltigen Industriepolitik und zu nachhaltigen Verbrauchs- und Produktionsmustern dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der KMU zu steigern.

Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit zur KMU-Politik und der Konsultation mit den Interessengruppen

Regelmäßige Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit den europäischen Unternehmensverbänden unter dem Vorsitz des KMU-Beauftragten[25] bieten ein Forum für den regelmäßigen Austausch von Informationen über die wichtigsten gesetzgeberischen und politischen Initiativen der Kommission und ihre Auswirkungen auf die KMU. So konnte dazu beigetragen werden, die Aufsichtsfunktion des KMU-Beauftragten zu stärken, KMU-Belange bereits in einem frühen Stadium in der europäischen Politik und Gesetzgebung zu berücksichtigen und die Interessengruppen in den Prozess der Gestaltung der europäischen KMU-Politik einzubinden.

Darüber hinaus kamen auf mehreren hochrangigen Konferenzen mit Interessengruppen zahlreiche Vertreter des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft zusammen, um die Verpflichtung aller Schlüsselakteure zur Umsetzung der zeitgemäßen KMU-Politik zu bekräftigen. Die Kommission fördert zudem einen neuen Dialog zwischen Vertretern der Hochschulen und der Unternehmen, in dessen Rahmen spezifische Fragen, die für die KMU von Interesse sind, angesprochen werden.

Die 2006 erstmals vergebenen Europäischen Unternehmerpreise („European Enterprise Awards“) haben dazu beigetragen, für Unternehmergeist und KMU-Politik sowie für die vielfältigen und kreativen Konzepte, mit denen die Regionen kleine Unternehmen ermutigen, fördern und zum Erfolg führen, zu sensibilisieren. Die zweite Preisverleihung wird im Dezember 2007 unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft stattfinden. Last but not least hat das neue KMU - Webportal der Kommission (http://ec.europa.eu/enterprise/sme/) den Online-Zugang zu Informationen über KMU erheblich vereinfacht.

DER WEITERE WEG

Die 2005 eingeleitete „zeitgemäße KMU-Politik“ hat erste Erfolge gezeitigt . Einer kohärenten, integrativen und proaktiven KMU-Politik ist es zu verdanken, dass die KMU in den nationalen Programmen und in der europäischen Reformagenda einen hohen Stellenwert erhalten und die Interessengruppen sich noch stärker den gemeinsam vereinbarten Zielen verpflichtet haben. Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission haben beachtliche Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen erzielt, mit denen bessere Rahmenbedingungen für die Unternehmen geschaffen, KMU-Belange in wichtige Politikbereiche einbezogen und mehr Menschen zum Einstieg ins Unternehmertum ermutigt wurden.

Infolgedessen ist es leichter geworden, ein Unternehmen zu gründen, die Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln wird in zunehmendem Maße in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen, innerhalb der EU ist eine stärkere Sensibilisierung für Fragen des Unternehmertums und der KMU zu beobachten, und das Prinzip „Think Small First“ wird in den gemeinschaftlichen und nationalen Politiken berücksichtigt. Es gibt jedoch nach wie vor Verbesserungsmöglichkeiten sowohl auf gemeinschaftlicher Ebene als auch in den Mitgliedstaaten.

Auch die „Kultur“ der besseren Rechtsetzung hat in der EU inzwischen Fuß gefasst: die Gemeinschaftorgane müssen hier wegweisend sein. Die Kommission hat die Art und Weise, wie sie neue Vorschläge erarbeitet und die Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften überwacht, grundlegend geändert. Das Europäische Parlament hat ebenfalls begonnen, Folgenabschätzungen zu verwenden, der Rat dagegen muss sie als Arbeitsinstrument erst noch einführen.

Der Nutzen der besseren Rechtsetzung muss sich aber auf allen Ebenen bemerkbar machen . Alle Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, den Verwaltungsaufwand bis 2012 um 25 % zu verringern. Um die Belastung der KMU, für die dieser Aufwand unverhältnismäßig hoch ist, zu vermindern, sollten administrative Anforderungen von EU-Rechtsvorschriften grundsätzlich nicht für KMU gelten, es sei denn, es besteht eine eindeutige Notwendigkeit hierfür und die Frage kann auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht besser geregelt werden. Wenn KMU von Rechtsvorschriften der EU betroffen sind, sollten besondere Maßnahmen zu ihrer Unterstützung konzipiert werden. Allgemeiner gesagt muss die EU Wege finden, bestehende Belastungen abzubauen, wo immer die Umstände dies erlauben. Der nächste Schritt ist die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen, damit ihre Leistungen transparenter und berechenbarer werden und ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet ist.

Um ihre zeitgemäße KMU-Politik weiterentwickeln und noch mehr konkretisieren zu können, hat die Kommission hat wichtige Interessengruppen angehört. Sie hat die Ergebnisse einiger unlängst veranstalteter hochrangiger Konferenzen, insbesondere der 4. Europäischen Konferenz für Handwerk und Kleinunternehmen[26] und der Hochrangigen Konferenz zur KMU-Politik[27], analysiert und sich dabei von bereits durchgeführten oder noch geplanten Initiativen der Mitgliedstaaten sowie von neueren Berichten anderer EU-Organe anregen lassen.

Nun geht es darum, das Wachstums- und Arbeitsplatzpotenzial der KMU ganz zu erschließen und ihre Innovationskapazität in vollem Umfang zu nutzen. Die Kommission ist davon überzeugt, dass die KMU im nächsten Lissabon-Zyklus 2008-2010 einen noch größeren Stellenwert erhalten müssen. Sie wird die Meinung der kleinen Unternehmen und ihrer Vertreter zu einer geplanten speziellen Regelung für kleine Unternehmen in Europa („Small Business Act”) einholen, um konkrete Vorschläge für die weitere Unterstützung der KMU vorlegen zu können.

In ihrem neuen Vorschlagspaket für KMU im Rahmen des nächsten Lissabon-Zyklus wird die Kommission der Vielfalt des Mittelstandes Rechnung tragen : Handwerksbetriebe, Kleinunternehmen, Unternehmen der Solidarwirtschaft und kleine Familienbetriebe verfügen allesamt über das Potenzial, das Wachstum in Europa zu stärken und als Antriebskräfte für Innovation, lokale Entwicklung, Bildung und Beschäftigung zu wirken, haben zuweilen aber auch besondere Probleme und Bedürfnisse.

Ebenso wichtig ist es schließlich, dass auch die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen intensivieren und der KMU-Politik in ihren nationalen Reformprogrammen ein größeres Gewicht zuweisen.

[1] http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/sme_policy.htm.

[2] Frühjahrsprognose 2007-2008 der Europäischen Kommission.

[3] Statistik kurz gefasst, 24/2006, Eurostat.

[4] Mitteilung der Kommission „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“, KOM(2006) 502.

[5] Mitteilung der Kommission „Halbzeitbewertung der Industriepolitik: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“, KOM(2007) 374.

[6] http://ec.europa.eu/regional_policy/index_en.htm.

[7] Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005.

[8] http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/cip/index_en.htm.

[9] http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/charter/gp/.

[10] Für einige Sektoren, beispielsweise den Fischereisektor, gilt eine andere De-minimis-Schwelle.

[11] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2006/c_323/c_32320061230en00010026.pdf.

[12] „Modelle zur Reduzierung der überproportionalen Belastung kleiner Unternehmen durch öffentliche Regulierung. Bericht der Sachverständigengruppe”, Europäische Kommission, Mai 2007.

[13] http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/analysis/doc/smes_observatory_2003_report4_en.pdf).

[14] http://ec.europa.eu/enterprise/regulation/goods/mutrec_en.htm.

[15] Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006.

[16] http://ec.europa.eu/enterprise/innovation/documents_en.htm.

[17] „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“, KOM(2006) 567.

[18] http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/support_measures/training_education/commplan.htm.

[19] „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft für Wachstum und Beschäftigung: Unternehmensübertragung – Kontinuität durch Neuanfang“, KOM(2006) 117.

[20] [Verweis einzufügen]

[21] http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/2007/jjj/jeremie_en.htm.

[22] Siehe Abschlussbericht unter http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/financing/round_table.htm.

[23] IKT-Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung fördern (2007-2010).

[24] [Verweis einzufügen]

[25] http://ec.europa.eu/enterprise/sme/envoy_en.htm.

[26] http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/craft/4th_conference.htm.

[27] Brüssel, 14. September 2007.

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