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Document 52007DC0308

Mitteilung der Kommission - Bericht an das Europäische Parlament und den Rat: Bewertung des integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) in Europa

/* KOM/2007/0308 endg. */

52007DC0308

Mitteilung der Kommission - Bericht an das Europäische Parlament und den Rat: Bewertung des integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) in Europa /* KOM/2007/0308 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 7.6.2007

KOM(2007) 308 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Bericht an das Europäische Parlament und den Rat: Bewertung des integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) in Europa

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Bericht an das Europäische Parlament und den Rat: Bewertung des integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) in Europa

Einleitung

In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2002 zur Umsetzung einer Strategie für ein integriertes Management der Küstengebiete in Europa[1] (nachstehend EU-IKZM-Empfehlung genannt) wird die Kommission aufgefordert, die Umsetzung der Empfehlung zu überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bewertungsbericht vorzulegen[2].

Die Kommission legt hiermit den in der EU-IKZM-Empfehlung geforderten Bericht vor. Die wichtigsten Quellen für diesen Bericht sind:

- Ein externer Bewertungsbericht[3], in dem vor allem zusammengefasst, wie die Küsten-Mitgliedstaaten die EU-IKZM-Empfehlung umgesetzt haben;

- Ein Bericht der Europäischen Umweltagentur[4] mit integrierter Bewertung der europäischen Küstengebiete aus der Sicht der Raumplanung;

- ein Bericht der Arbeitsgruppe „Indikatoren und Daten“ über die Verwendung von Indikatoren in den infolge der EU-IKZM-Empfehlung erstellten nationalen Berichten[5].

Im Oktober 2005 legte die Kommission ihre Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt einschließlich eines Vorschlags für eine Richtlinie über eine Meeresstrategie vor[6]. Die Thematische Strategie enthält einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen, mit dessen Hilfe ein guter Zustand der Meeresumwelt erreicht werden soll; es handelt sich somit um eine Ergänzung der bestehenden Politiken und Rechtsvorschriften der EU für die Landgebiete der Küstenzonen und somit um eine Maßnahme zur Unterstützung der Durchführung des integrierte Küstenzonenmanagements.

Die Meeresstrategie und die EU-Politik für das integrierte Küstenzonenmanagement sind auch im breiteren Rahmen der EU-Meerespolitik zu betrachten, die im Juni 2006 mit der Veröffentlichung des Kommissionsgrünbuches „Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere”[7] eingeführt wurde. Da der in diesem Grünbuch vorgeschlagene geografische Geltungsbereich der Meerespolitik auch die Küstengebiete beinhaltet, kommt dem integrierten Küstenzonenmanagement innerhalb der Meerespolitik eine Rolle zu. Da die Küstengebiete für die möglichen Auswirkungen des Klimawandels besonders anfällig sind, sind auch das zweite europäische Programm zur Bekämpfung der Klimaänderung[8], insbesondere seine Bereiche „Auswirkungen“ und „Anpassung“, und das vorgeschlagene Grünbuch zur Anpassung an den Klimawandel[9] für die europäischen Küstengebiete von maßgeblicher Bedeutung.

Die laufenden interinstitutionellen Diskussionen über die vorgeschlagene Richtlinie über eine Meeresstrategie, die Ergebnisse der durch das Grünbuch zur Meerespolitik eingeleiteten öffentlichen Konsultation, die noch bis Juni 2007 andauert, sowie die neue EU-Politik zur Anpassung an den Klimawandel sind bei der Formulierung möglicher Maßnahmen im Anschluss an die infolge der EU-IKZM-Empfehlung vorzunehmende Bewertung in Betracht zu ziehen. Auch die Entwicklung einer nachhaltigen, sicheren und wettbewerbsfähigen Energiepolitik für die Europäische Union ist in Anbetracht der übergreifenden Bedeutung dieser Politik zu berücksichtigen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR IKZM-POLITIK IN EUROPA UND ZU DEN IKZM-BERICHTEN DER MITGLIEDSTAATEN

Die EU-IKZM-Empfehlung

Die Küstengebiete sind für die Europäische Union von strategischer Bedeutung. Zum einen lebt dort ein Großteil der europäischen Bevölkerung, zum anderen kommt ihnen als Lebensmittel- und Rohstofflieferant, als Ausgangs- bzw. Endpunkt lebenswichtiger Verkehrs- und Handelsverbindungen, als Standort wertvoller Habitate und bevorzugtes Freizeit- und Ferienziel immense Bedeutung zu[10]. Die Attraktivität der Küstengebiete ist jedoch mehr und mehr in Gefahr: Ihre natürlichen Ressourcen werden über die Grenzen der Umweltbelastbarkeit hinaus abgebaut; der Raum ist begrenzt, was zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten führt; Bevölkerungszahl und Beschäftigungsmöglichkeiten unterliegen erheblichen saisonalen Schwankungen und die Umweltqualität der natürlichen Ökosysteme, von denen die Küstengebiete abhängig sind, verschlechtert sich. Die Küstengebiete sind besonders großen Risiken ausgesetzt, die sich durch die möglichen Auswirkungen des Klimawandels noch verschärfen. Durch den möglichen Anstieg des Meeresspiegels werden Sturmfluten wahrscheinlicher, die Gefahr von Küstenerosion und Überflutung nimmt zu, sodass Salzwasser eindringen und natürliche Pufferzonen wie zum Beispiel Feuchtgebiete verstärkt gefährden kann. Für die Küstengebiete wichtige Wirtschaftsbereiche wie etwa der Tourismus, die Fischerei und die Landwirtschaft sind für die Auswirkungen des Klimawandels besonders anfällig[11]. Natürliche wie auch von Menschen geschaffene Systeme in Küstengebieten sind durch die fortlaufende Erschließung und Bebauung der Gebiete in unmittelbarer Küstennähe, den Mangel an Pufferzonen bei Anstieg des Meeresspiegels und das chronische Defizit im Geschiebehaushalt besonders verwundbar[12].

Vor diesem Hintergrund fordert die EU-IKZM-Empfehlung einen strategischen Ansatz zur Planung und Bewirtschaftung der Küstengebiete im Interesse der nachhaltigen Entwicklung. Die Politiken und Rechtsvorschriften im Bereich des Küstenmanagements und ihre Durchführungsmechanismen wurden bisher im Wesentlichen separat und auf rein sektoraler Ebene entwickelt. Mögliche Folgen sind Konflikte zwischen den einzelnen Prioritäten, ein Mangel an Klarheit und eine fragmentierte Vorgehensweise bei der Umsetzung der einschlägigen Politiken und Rechtsvorschriften. Ein kohärentes, integriertes Planungs- und Bewirtschaftungskonzept für die Küstengebiete dürfte es erleichtern, Synergien zu nutzen, Ungereimtheiten zu beseitigen und letztendlich besser und wirksamer auf die nachhaltige Entwicklung hinzusteuern. Dies ist der Wirkungsbereich des integrierten Küstenzonenmanagements und das Ziel der EU-IKZM-Empfehlung.

In der EU-IKZM-Empfehlung sind die acht Grundsätze des integrierten Küstenzonenmanagements aufgelistet. Die alle Sektoren und Regierungsebenen umfassende Integration sowie die partizipatorische und wissensgestützte Vorgehensweise sind wesentliche Merkmale des integrierten Küstenzonenmanagements. Gestützt auf diese Grundsätze fordern der Rat und das Europäische Parlament die Küsten-Mitgliedstaaten in der EU-IKZM-Empfehlung auf, nationale Strategien zur Durchführung des integrierten Küstenzonenmanagements zu entwickeln. Da viele Küstenprozesse grenzüberschreitend sind, sind Koordinierung und Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten in regionalen meeresbezogenen Angelegenheiten ebenfalls erforderlich.

Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der IKZM-Empfehlung

In der EU-IKZM-Empfehlung sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Kommission über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung und insbesondere bei der Entwicklung ihrer nationalen Strategie zur Förderung des integrierten Küstenzonenmanagements Bericht zu erstatten. Die Berichte sollten der Kommission bis Ende Februar 2006 vorgelegt werden. Von den 20 Küsten-Mitgliedstaaten der EU haben 14 der Kommission amtliche Berichte vorgelegt[13]. Dies entspricht 65 % der Küsten-Mitgliedstaaten der EU und über 70 %[14] der europäischen Küstenlinie.

Gegenstand der Berichte sind oft sehr unterschiedliche Themen: neu entwickelte nationale Strategien, eine neue Phase in einem länger andauernden nationalen IKZM-Umsetzungsprozess, die Ergebnisse von Bestandsaufnahmen und Anfangsvorschläge für eine Küstenstrategie. Nachforschungen haben ergeben, dass die Nutzung und Erschließung der Küstengebiete in allen EU-Mitgliedstaaten in der einen oder anderen Form reglementiert ist. In den Jahren 2000-2005 wurden Maßnahmen zur Einrichtung eines integrierteren Planungs- und Bewirtschaftungskonzeptes eingeleitet, aber ein ausgereiftes, gut funktionierendes integriertes Küstenzonenmanagement unter Einbeziehung aller einschlägigen Verwaltungsebenen gibt es nur in seltenen Fällen[15]. Dieses Bild ändert sich nicht nennenswert, wenn auch die beiden Küsten-Mitgliedstaaten, die der EU am 1. Januar 2007 beigetreten sind, berücksichtigt werden[16].

ERGEBNISSE DER AUSWERTUNG UND LEITLINIEN FÜR DIE WEITERE FÖRDERUNG DES INTEGRIERTEN KÜSTENZONENMANAGEMENTS IN EUROPA

Im Hinblick auf die weitere Gestaltung des integrierten Küstenzonenmanagements kommt die Kommission nach Auswertung der vorliegenden Berichte zu den folgenden Ergebnissen.

Ergebnisse der Überprüfung der EU-IKZM-Empfehlung

Die Einführung des integrierten Küstenzonenmanagements ist ein langsamer, langfristig ausgerichteter Prozess. Die meisten der infolge der EU-IKZM-Empfehlung entwickelten nationalen Strategien wurden 2006 verabschiedet und mit ihrer Umsetzung wird gerade erst begonnen. In den meisten Mitgliedstaaten ist die Antwort auf die EU-IKZM-Empfehlung Teil eines langsamen, aber fortlaufenden Prozesses zur besseren Integration von Planung und Bewirtschaftung der Küstengebiete. Die EU-IKZM-Empfehlung unterstützt diese Prozesse und hat eindeutig dazu beigetragen, Impulse zur Sensibilisierung der Beteiligten und für ein verstärktes Tätigwerden im Hinblick auf eine nachhaltige Planung und Bewirtschaftung hinsichtlich der Küstengebiete zu geben. Selbst wenn weiterhin der sektororientierte Ansatz dominiert, ist davon auszugehen, dass die nationalen Strategien für einen strategischer ausgerichteten integrierten Rahmen sorgen werden. Die EU-IKZM-Empfehlung bleibt eine annehmbare Grundlage für die weitere Förderung dieser Integrationsprozesse. Da die meisten Küsten-Mitgliedstaaten auf die EU-IKZM-Empfehlung reagiert haben, die meisten nationalen Strategien erst 2006 vorgelegt wurden und durch die Meeresstrategie-Richtlinie und das Grünbuch zur künftigen EU-Meerespolitik sowie deren Folgemaßnahmen weitere Entwicklungen erwartet werden, ist nach Auffassung der Kommission ein neues spezifisches Rechtsinstrument zur Förderung des integrierten Küstenzonenmanagements zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorzusehen. Diese Einschätzung soll im Rahmen der Folgemaßnahmen zur künftigen EU-Meerespolitik und nach Abschluss der interinstitutionellen Diskussionen über die Meeresstrategie-Richtlinie voraussichtlich 2008 überprüft werden.

Die Kommission stellt jedoch fest, dass die nationalen IKZM-Berichte nur begrenzte Angaben zu den tatsächlichen Umsetzungsmechanismen enthalten. Um die Strategie in die Realität umzusetzen und das integrierte Küstenzonenmanagement in Europa wesentlich voranzutreiben, bedarf es fortlaufender, wirksamer Umsetzungsmechanismen. Es ist Teil der Herausforderung, genügend Finanzmittel zur Unterstützung der Strategie bereitzustellen. Ein grundlegenderes Problem besteht weiterhin darin, in einem Umfeld von Verwaltungen, die in erster Linie sektorbezogen organisiert sind, langfristig angelegte Unterstützung und langfristiges Engagement für die Integration herbeizuführen. Das integrierte Küstenzonenmanagement beinhaltet auch Umweltfaktoren, bei deren Behandlung die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft sowie soziale Fragen berücksichtigt und in die Strategien eingebunden werden müssen.

Eine der wichtigsten Errungenschaften der EU-IKZM-Empfehlung besteht darin, dass sie einen Katalog von gemeinsamen Grundsätzen festgelegt hat, auf denen eine gute Planung und Bewirtschaftung der Küstengebiete basieren sollte. Während die Bewertung die Relevanz der IKZM-Grundsätze bestätigt, hat sich bei der Umsetzung der EU-IKZM-Empfehlung auch gezeigt, dass es bei der Auslegung und des Verständnisses von integriertem Küstenzonenmanagement europaweit erhebliche Unterschiede gibt. Im Interesse einer kohärenteren, wirksameren Umsetzung des integrierten Küstenzonenmanagements müssen die Grundsätze operationeller gestaltet und besser kommuniziert werden. Die Vielfalt der Küsten und die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen in den Mitgliedstaaten bedeuten jedoch, dass es keine leicht verfügbaren Patentlösungen gibt. Vielmehr brauchen wir eine systematischere vergleichende Analyse und einen verstärkten Erfahrungsaustausch in Europa.

Obwohl bei der Erstellung eines gemeinsamen Bewertungsrahmens für das integrierte Küstenzonenmanagement Fortschritte zu verzeichnen sind[17], haben nur wenige Länder und Regionen damit begonnen, tatsächlich spezifische Indikatoren zu ihren Küstengebieten zu sammeln und zu analysieren. Ein Verfahren, um die IKZM-Bestrebungen mit den Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit abzugleichen, gibt es noch immer nicht. Während hinsichtlich der Methodik zur Bewertung der Auswirkungen von EU-Politiken auf die Raumordnung Fortschritte erzielt wurden[18], verhindern die Datenlücken und das Fehlen wirksamer Systeme zum Austausch von Informationen weiterhin, dass die Daten umfassend und proaktiv in die Entscheidungsprozesse einfließen können.

Zur Unterstützung der Durchführung des integrierten Küstenzonenmanagements bedarf es weiterer Investitionen zur Schaffung von Kapazität, um Daten zu sammeln und auszuwerten und die jeweiligen Entscheidungsträger sowie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren. Durch die vor kurzem angenommene INSPIRE-Richtlinie[19] wird der rechtliche Rahmen für eine wirksamere Infrastruktur zur Nutzung und Verbreitung von Geodaten geschaffen. Das gemeinsame Umwelt-Informationssystem, das die Kommission, die Europäische Umweltagentur und die Mitgliedstaaten im Rahmen von INSPIRE entwickeln, dürfte dazu beitragen, Informationen über die Küstengebiete leichter verfügbar zu machen.

Prioritäre Themen für die weitere Förderung des integrierten Küstenzonenmanagements: Anpassung an den Klimawandel und die von ihm ausgehenden Risiken sowie Bewirtschaftung der Land-Meer-Schnittstellen und der Meeresgebiete

Während die Vielfalt der Küsten dafür sorgt, dass wir es mit unterschiedlichen Herausforderungen zu tun haben bzw. dieselben Herausforderungen je nach Gebiet nicht denselben Stellenwert einnehmen, besteht eine Herausforderung, der sich alle Küstengebiete Europas gleichermaßen stellen müssen, darin, dass diese Gebiete zunehmend den Gefahren und den möglichen Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt sind. Zugleich können die Küstengebiete zur verstärkten Nutzung einiger erneuerbarer Energieträger wesentlich beitragen und somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen, sicheren und wettbewerbsfähigen Energiepolitik für die Europäische Union leisten. Hierfür wird jedoch weiterer Raum benötigt, woraus weitere Konflikte zwischen Nutzungsmöglichkeiten und Werten in den Küsten- und Offshore-Gebieten entstehen können. Es steht zu erwarten, dass sich die Klimaänderungen allgemein auf die Chancen und Risiken für wichtige Wirtschaftstätigkeiten in den Küstengebieten auswirken werden.

Damit die Europäische Union sich diesen und anderen Herausforderungen erfolgreich stellen, sich auf mögliche Katastrophen vorbereiten und auf diese reagieren kann, bedarf es eines kohärenten, sektorübergreifenden Raumplanungskonzeptes. Da die heutigen Pläne und Programme den Rahmen für die nächsten Jahre vorgeben, ist es dringend erforderlich, dass die derzeitigen Planungs- und Investitionsentscheidungen den mit den möglichen Auswirkungen des Klimawandels verbundenen Risiken Rechnung tragen. Das integrierte Küstenzonenmanagement trägt zur Schaffung eines geeignetes Rahmens zur Förderung einer umfassenden Risikominderung sowie von Anpassungsstrategien in den Küstengebieten bei, wobei auf bestehenden Instrumenten und auf den Ergebnissen von EU-Forschungsarbeiten aufgebaut wird[20]. Das Grünbuch zur Anpassung an den Klimawandel[21], das die Kommission 2007 vorlegen wird, und die für 2008 angekündigte integrierte Strategie zur Verhütung von Katastrophen[22] werden ebenfalls dazu beitragen, die Anpassung an mögliche Risiken, die unter anderem mit den Klimaänderungen in den europäischen Küstengebieten verbunden sind, voranzutreiben.

Als die Kommission ihre Strategie zur Umsetzung der EU-IKZM-Empfehlung ankündigte[23], wies sie darauf hin, dass ein integrierter Territorialansatz für die Küstengebiete besonders wichtig ist, dass aber verantwortungsvolles Handeln im Grunde genommen auch für andere Gebiete, die Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind und in denen Interessensgegensätze dominieren, von Bedeutung ist. Dies gilt verstärkt für die Meere und Ozeane[24]. Während ein integriertes Küstenzonenmanagement zu Lande weiterhin erforderlich ist, muss der Umsetzung des IKZM an den Land-Meer-Schnittstellen und im regionalen Meeresbereich künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Grundlagen für eine solche verbesserte Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Meeresgewässer wurden beispielsweise in Form grenzüberschreitender und transnationaler Kooperationsräume unter dem Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ im Rahmen der Kohäsionspolitik geschaffen[25]. Noch wichtiger ist, dass mit der vorgeschlagenen Richtlinie über eine Meeresstrategie Planungs- und Verwaltungseinheiten zu Meer, die so genannten Meeresregionen und Unterregionen, definiert werden[26]. Für das Mittelmeer wird zur Zeit ein Rechtsrahmen für das integrierte Küstenzonenmanagement in Form eines Protokolls zum Übereinkommen von Barcelona[27], zu dessen Vertragsparteien die EU gehört, ausgearbeitet.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie über eine Meeresstrategie sollen die Umweltnormen festgelegt werden, die für die Erhaltung der Meeresumwelt und der natürlichen Ressourcen des Meeres erforderlich sind. In der Richtlinie ist außerdem eine Steuerung der räumlichen und zeitlichen Verteilung im Rahmen der Maßnahmen zur Erreichung eines guten Umweltzustands vorgesehen[28]. Somit werden auch maritime Raumplanungsmaßnahmen Teil des politischen Instrumentariums zur erfolgreichen Umsetzung der Richtlinie sein. Dieser Aspekt hat in einigen regionalen Meeres-Übereinkommen, die bei der Koordinierung der Umsetzung der Richtlinie auf regionaler Meeresebene ein wesentliche Rolle spielen werden, bereits Berücksichtigung gefunden. Die Helsinki-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes, die Übereinkommen von Oslo und Paris zum Schutz des Nordostatlantiks und das Übereinkommen von Barcelona zum Schutz des Mittelmeers haben unlängst bei der Integration der maritimen Raumplanung in ihre derzeitigen bzw. geplanten Aktivitäten wesentliche Fortschritte erzielt. Dies ist eine wichtige Grundlage für die weiteren Arbeiten zur maritimen Raumplanung im Rahmen der vorgeschlagenen Richtlinie über eine Meeresstrategie.

Gestützt auf die genannten Maßnahmen und andere laufende Initiativen auf der Ebene der Gemeinschaft, im regionalen Meeresbereich und auf nationaler Ebene wird die künftige EU-Meerespolitik, wie im Grünbuch vom Juni 2006 angekündigt, die Einführung eines maritimen Raumplanungssystems in Erwägung ziehen. Für die nachhaltige Entwicklung der Meere und Ozeane der Europäischen Union bedarf es nämlich in Anbetracht der miteinander rivalisierenden und im Konflikt zueinander stehenden Formen der Nutzung von Meeresressourcen und Meeresraum möglicherweise eines breiter angelegten Planungs- und Managementkonzeptes. Es geht vor allem darum, optimale Standorte für Wirtschaftstätigkeiten zu finden und zugleich Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzungsformen zu vermeiden, den verfügbaren Raum mit maximaler Effizienz zu nutzen und die Entwicklung der meeresbezogenen Wirtschaftstätigkeiten einschließlich der ergänzenden Tätigkeiten an Land wirksam zu managen.

Zu diesem Zweck bietet das integrierte Küstenzonenmanagement durch seine zielorientierte, problemgesteuerte Ausrichtung innerhalb der umfassenden Meerespolitik der Europäischen Union gegenüber traditionelleren, rigideren Planungs- und Managementsystemen einen eindeutigen Mehrwert. Das integrierte Küstenzonenmanagement kann außerdem dazu beitragen, die Kohärenz zwischen Politiken, Plänen und Programmen sowie eine wirksame Verschachtelung und Umsetzung der Pläne und Programme auf den verschiedenen Interventionsebenen zu gewährleisten. Auf verschiedenen Ebenen und über die Grenzen von Verwaltungszuständigkeiten und Sektoren hinaus zu arbeiten, ist auch weiterhin eine große Herausforderung; zugleich handelt es sich jedoch um eine wichtige Voraussetzung für die Integration. Als Gesamtergebnis angestrebt werden mehr Klarheit, Sicherheit und Voraussehbarkeit der Politikgestaltung und der Entscheidungsprozesse. Dies wird die nachhaltige Entwicklung der Meereswirtschaften vorantreiben und die Lebensgrundlagen der Küstengemeinden verbessern.

Das sich wandelnde Umfeld der EU-Politik und die Rechtsvorschriften mit Auswirkungen auf die Küstengebiete

In der Kommissionsmitteilung „über eine Europäische Strategie für das integrierte Küstenzonenmanagement“[29], wird ausgeführt, dass die meisten, wenn nicht alle Gemeinschaftspolitiken und -instrumente gewisse Auswirkungen auf die Küstengebiete haben. Die Kommission wird sich auch weiterhin darum bemühen, diese Politiken und Instrumente kohärent zu gestalten, um ihre Umsetzung auf den nachgeordneten Regierungsebenen zu erleichtern. Seit dem Weißbuch von 2001 über Europäisches Regieren[30] hat die Kommission eine Reihe struktureller Maßnahmen eingeführt, um Offenheit, Partizipation, Verantwortlichkeit, Effektivität und Kohärenz in der Entscheidungsfindung und in der Durchführung von EU-Politiken zu verbessern (z. B. Veröffentlichung von Arbeitsprogrammen, Folgenabschätzungen, systematischere Stakeholder-Anhörungen). Die künftige EU-Meerespolitik – deren umweltpolitische Säule die Richtlinie über eine Meeresstrategie ist – bietet eine Plattform zur weiteren Verbesserung der Kohärenz und zur Entwicklung von Synergien zwischen den vielen Politiken und Instrumenten der EU, die mit Auswirkungen auf die Küstengebiete verbunden sind.

Zusätzlich zu den bereits erwähnten strategisch wichtigen Initiativen im Bereich der Meeresumwelt wurden auch andere spezifische Instrumente zur Lösung ernsthafter küstenrelevanter Probleme seit 2000 fortwährend ausgebaut. In Anbetracht der andauernden Dezimierung der natürlichen Ressourcen der Küstenzonen und des Verlustes an naturbelassenen Flächen spielen solche Instrumente innerhalb eines ganzheitlichen Ansatzes zur nachhaltigen Entwicklung der europäischen Küstengebiete eine wesentliche Rolle. Zu den wichtigsten Instrumenten zählen die im Jahre 2000 angenommene Wasser-Rahmenrichtlinie[31], die Habitatrichtlinie und die Vogelschutzrichtlinie[32], der Aktionsplan „Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 – und darüber hinaus“[33] sowie die Richtlinie von 2001 über die strategische Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme[34]. Hinsichtlich der spezifischen Gefahren, denen die Küstenzonen ausgesetzt sind, sind Überschwemmungen durch die vorgeschlagene Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser[35], Erdrutsche und Versiegelung der Böden, etwa durch Städtebau, dagegen durch die vorgeschlagene Rahmenrichtlinie für den Bodenschutz[36] abgedeckt. Wasserknappheit und Dürre wurden bereits im Rat erörtert und sollen als Folgemaßnahme in einer Kommissionsmitteilung von 2007[37] behandelt werden. In Anbetracht der großen Bedeutung des Tourismus in den Küstengebieten verdienen außerdem die Initiativen der Kommission zur Förderung der Nachhaltigkeit des europäischen Tourismus besondere Erwähnung[38].

Leitlinien zur weiteren Förderung des integrierten Küstenzonenmanagements in Europa

Gestützt auf die obigen Schlussfolgerungen vertritt die Kommission die Auffassung, dass es auf EU-Ebene in den folgenden Bereichen weiterer Anstrengungen zur Förderung des integrierten Küstenzonenmanagements bedarf:

- Die Küsten-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, in Partnerschaft mit den relevanten Stakeholdern, ihre nationalen IKZM-Strategien umzusetzen bzw., sofern sie die EU-IKZM-Empfehlung noch nicht umgesetzt haben, entsprechende Strategien zu entwickeln, die auf eine ausgewogene ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung ausgerichtet sind.

- Im Interesse einer kohärenteren Auslegung und Durchführung des IKZM in den einzelnen Mitgliedstaaten müssen Leitfäden entwickelt werden, um die Grundsätze einer verantwortungsvollen Planung und Bewirtschaftung der Küstengebiete und die Mittel zur Umsetzung dieser Grundsätze klarzustellen.

- Da die vorgeschlagene Richtlinie über eine Meeresstrategie und die damit verbundenen Arbeiten im Rahmen regionaler Übereinkommen zum Schutz der Meere für die Entwicklung eines ganzheitlichen Ansatzes zur nachhaltigen Entwicklung der europäischen Ozeane und Meere von grundlegender Bedeutung sind, müssen alle IKZM-Strategien in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit diesen Instrumenten entwickelt werden. Auf diese Weise wird das IKZM zugleich zu einem wichtigen Bestandteil der künftigen Meerespolitik der Europäischen Union.

- Während die Unterstützung des IKZM zu Lande weiterhin erforderlich ist, muss der Zusammenarbeit im regionalen Meeresbereich künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies betrifft unter anderem der Abstimmung von Plänen aufeinander sowie Programme und Bewirtschaftungsmaßnahmen, die sich auf die See- und die Landgebiete der Küstenzonen erstrecken. Die vorgeschlagene Richtlinie über eine Meeresstrategie und die damit verbundenen Arbeiten im Rahmen regionaler Übereinkommen zum Schutz der Meere sind wichtige Instrumente, um diesbezüglich Fortschritte zu erzielen.

- Da die Küstengebiete für die möglichen Auswirkungen des Klimawandels besonders anfällig sind, sind Strategien zur Eindämmung dieser Gefahren in voller Abstimmung mit den Strategien und Instrumenten des integrierten Küstenzonenmanagements sowie den Instrumenten zur Eindämmung spezifischer natürlicher oder technologischer Risiken umzusetzen.

- Es bedarf verstärkter Anstrengungen, auch zwischen Küstenregionen, im Bereich der vergleichenden Analysen und der Verbreitung und Förderung bewährter Praktiken hinsichtlich des integrierten Küstenzonenmanagements. Die Erhebung einschlägiger Daten und der wirksame Austausch und Einsatz von Daten in Politik und Entscheidungsfindung sind ebenfalls voranzutreiben. Mit der Ausarbeitung gemeinsamer Indikatoren und eines Rahmens zur Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz des IKZM ist fortzufahren.

Mit Hilfe des integrierten Ansatzes zur Politikgestaltung, den die künftige EU-Meerespolitik und deren umweltpolitische Säule, die Richtlinie über eine Meeresstrategie, vorgegeben haben, können wichtige Schritte zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen unternommen werden.

Was die direkte Unterstützung der weiteren Umsetzung des integrierten Küstenzonenmanagements betrifft, so wird ab 2007 die Europäische Kohäsionspolitik insbesondere unter dem Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und im Rahmen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“[39] wesentliche Beiträge leisten. Außerdem ist im Europäischen Fischereifonds[40] eine Prioritätsachse für die nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete vorgesehen. Die 2006 eingeleitete, von der EU geförderte Koordinierungsmaßnahme ENCORA[41] zielt darauf ab, die bisherige fragmentierte Vorgehensweise in der küstenbezogenen Forschung und Bildung in Europa zu strukturieren[42].

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Überprüfung der EU-IKZM-Empfehlung hat gezeigt, dass selbige Empfehlung positiv darauf hingewirkt hat, die Entwicklung zu einer integrierteren Raumplanung und Bewirtschaftung für die Küstengebiete Europas voranzutreiben. Die künftige EU-Meerespolitik und deren umweltpolitische Säule, die Richtlinie über eine Meeresstrategie, werden der europäischen IKZM-Politik neue Impulse verleihen und ihre Umsetzung in den kommenden Jahren weiter verbessern.

Um den andauernden Problemen im Zusammenhang mit der Verschlechterung des Umweltzustands in den Küstengebieten zu begegnen, sind seit Vorlage der EU-IKZM-Empfehlung einige spezifische Instrumente vorgeschlagen bzw. angenommen worden. Die Kommission wird sich auch weiterhin um Kohärenz und Synergien zwischen den zahlreichen Politiken und Instrumenten der EU, die mit Auswirkungen auf die Küstengebiete verbunden sind, bemühen.

Möglichkeiten zur Unterstützung der Umsetzung des integrierten Küstenzonenmanagements bieten insbesondere die Kohäsionspolitik, der Europäische Fischereifonds und das Forschungs-Rahmenprogramm.

In diesem Zusammenhang behält die EU-IKZM-Empfehlung als Instrument zur Unterstützung der Durchführung der nationalen Strategien sowie zur Förderung des integrierten Küstenzonenmanagements entlang der Küsten Europas ihre Gültigkeit.

[1] 2002/413/EG, ABl. L 148 vom 6.6.2002, S. 24.

[2] Idem. Kapitel VI Absatz 3.

[3] An evaluation of integrated coastal zone management (ICZM) in Europe, 1/12/2006, http://ec.europa.eu/environment/iczm/home.htm.

[4] The changing faces of Europe's coastal areas, EEA Report No. 6/2006, ISSN 1725-9177, http://reports.eea.europa.eu/eea_report_2006_6/en/.

[5] Report on the use of the ICZM indicators from the WG-ID, September 2006, http://ec.europa.eu/environment/iczm/pdf/report_wgid.pdf.

[6] KOM(2005) 504 und 505 vom 14.10.2005.

[7] KOM (2006) 275 endg. vom 7.6.2006.

[8] KOM(2005) 35 vom 9.2.2005; http://ec.europa.eu/environment/climat/eccp_impacts.htm.

[9] 2006/ENV/012, Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2006, KOM(2005) 531 endg. vom 25.10.2005.

[10] KOM(2000) 547 endg. vom 27.9.2000.

[11] KOM(2005) 35 vom 9.2.2005.

[12] Idem. 4.

[13] Bis zum 31.12.2006 waren Berichte folgender Länder eingegangen: Belgien, Zypern, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien und Vereinigtes Königreich. Entwürfe und sonstige Beiträge waren von folgenden Ländern vorgelegt worden: Polen, Slowenien und Schweden. Aus Estland, Irland und Italien waren keine nationalen Beiträge eingegangen.

[14] Länge der Küstenlinie gemäß der Definition des EUrosion-Projektes (2004).

[15] Idem. 4.

[16] Selbst wenn die EU-ICZM-Empfehlung keine Aufforderung an Rumänien und Bulgarien enthält, Berichte vorzulegen, hat Rumänien vor dem 31.12.2006 Entwürfe und sonstige Beiträge eingereicht (von bulgarischer Seite liegen keine offiziellen Beiträge vor).

[17] Arbeitsgruppe Indikatoren und Daten (WG-ID) http://ec.europa.eu/environment/iczm/home.htm#zone6, DEDUCE-Projekt (Interreg) http://www.gencat.net/mediamb/sosten/deduce/deduce.htm.

[18] The changing faces of Europe's coastal areas, EEA Report No. 6/2006, ISSN 1725-9177; Beobachtungsnetz für die Europäische Raumordnung (ESPON) http://www.espon.eu/.

[19] Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 108 vom 25.4.2007.

[20] Z. B. die vorgeschlagene Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser, KOM(2006) 15 endg. vom 18.1.2006; die vorgeschlagene Rahmenrichtlinie für den Bodenschutz, KOM(2006) 232 vom 22.9.2006; Entscheidung 2007/162/EG, Euratom des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz; das Paket „Seeverkehrssicherheit“: http://ec.europa.eu/transport/maritime/safety/index_en.htm; die EUrosion-Studie: www.eurosion.org; ARMONIA applied multi-risk mapping for impact assessment: www.armoniaproject.net.

[21] Idem. 9.

[22] Jährliche Strategieplanung für 2008, KOM(2007) 65 endg. vom 21.2.2007.

[23] KOM(2000) 547 endg. vom 27.9.2000.

[24] Grünbuch „Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union“, KOM(2006) 275 endg. vom 7.6.2006.

[25] Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates, ABl. L 59 vom 31.7.2006, S. 25.

[26] Idem. 6, Artikel 3.

[27] Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers, Barcelona 1976, geändert 1995: http://www.pap-thecoastcentre.org/.

[28] Idem. 6, Anhang V.

[29] Idem. 10.

[30] KOM(428) 2001 endg. vom 25.7.2001; http://ec.europa.eu/governance/governance/index_en.htm.

[31] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 327 vom 22.12.2000.

[32] Richtlinie 92/43/EWG des Rates, ABl. L 206 vom 22.7.1992, und Richtlinie 79/409/EWG des Rates, ABl. L 103 vom 25.4.1979.

[33] KOM(2006) 216 endg. vom 22.5.2006.

[34] Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 197 vom 21.7.2001.

[35] KOM(2006) 15 endg. vom 18.1.2006.

[36] KOM(2006) 232 endg. vom 22.9.2006.

[37] Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2007, KOM(2006) 629 vom 24.10.2006.

[38] http://ec.europa.eu/enterprise/services/tourism/tourism_sustainability_group.htm.

[39] Regionen für den wirtschaftlichen Wandel, KOM(2006) 675 und SEK(2006) 1432 vom 8.11.2006.

[40] Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 15.8.2006 über den Europäischen Fischereifonds, ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1.

http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/structural_measures/arrangements_2007_2013_de.htm

[41] ENCORA http://www.encora.eu/.

[42] Die Genehmigung des Finanzierungsinstruments für die Umwelt (LIFE+) steht noch aus (Vorschlag der Kommission: KOM(2004) 621 vom 29.9.2004).

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