This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52007DC0200
Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the quality of fiscal data reported by member states in 2006
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Qualität der 2006 von den Mitgliedstaaten Gemeldeten Haushaltsdaten
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Qualität der 2006 von den Mitgliedstaaten Gemeldeten Haushaltsdaten
/* KOM/2007/0200 endg. */
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Qualität der 2006 von den Mitgliedstaaten Gemeldeten Haushaltsdaten /* KOM/2007/0200 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 20.4.2007 KOM(2007) 200 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE QUALITÄT DER 2006 VON DEN MITGLIEDSTAATEN GEMELDETEN HAUSHALTSDATEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Hintergrund 3 2. Hauptergebnisse der Bewertung der 2006 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand 4 2.1. Aktualität und Vollständigkeit 4 2.1.1. Aktualität 4 2.1.2. Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen 4 2.2. Einhaltung von Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten 5 2.2.1. Informationsaustausch und Präzisierungen 5 2.2.2. Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche 6 2.2.3. Gezielte Beratung, Präzisierungen und Entscheidungen von Eurostat 6 2.2.4. Aktuelle Methodikfragen 7 2.2.5. Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Haushaltsdaten 7 2.3. Veröffentlichung 8 2.3.1. Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen 8 2.3.2. Vorbehalte zur Datenqualität 9 2.3.3. Änderungen an den gemeldeten Daten 9 2.3.4. Übergangszeitraum für die Klassifizierung beitragsdefinierter Pensionssysteme im Kapitaldeckungsverfahren 11 2.3.5. Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen) 12 3. Schlussfolgerungen 12 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE QUALITÄT DER 2006 VON DEN MITGLIEDSTAATEN GEMELDETEN HAUSHALTSDATEN 1. HINTERGRUND Nach ihrer Überarbeitung 2005 verlangt die Verordnung Nr. 3605/93 des Rates[1] in Artikel 8a Absatz 3, dass die Kommission (Eurostat) dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht über die Qualität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten erstattet. In dem Bericht soll eine Gesamtbewertung der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten hinsichtlich der Einhaltung von Verbuchungsregeln, der Vollständigkeit, der Zuverlässigkeit, der Aktualität und der Kohärenz der Daten vorgenommen werden. Dies ist der erste Bericht an das Europäische Parlament und den Rat, in dem die wichtigsten Erkenntnisse über die Qualität der Haushaltsdaten, die auf den gemeldeten Daten über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand im Rahmen des VÜD (Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) beruhen, zusammengefasst werden. Mit ihm soll eine Gesamtbewertung der statistischen Informationen gegeben werden, zu deren Vorlage die Mitgliedstaaten gesetzlich verpflichtet sind. Eurostat bewertet regelmäßig die Qualität sowohl der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten als auch der ihnen zugrunde liegenden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gemeinschaft (ESVG 95)[2] erhobenen Haushaltsdaten. Die Bewertung wird zumeist nach dem Eingang der VÜD-Datenmeldungen vorgenommen. Die Angaben zu Defizit und Schuldenstand werden von den Mitgliedstaaten zweimal jährlich, am 1. April und am 1. Oktober, an Eurostat übersandt. Für die Bewertung werden außerdem zusätzliche Informationen herangezogen, etwa die Fragebogen zum VÜD und bilaterale Erläuterungen der Mitgliedstaaten. Während des Jahres finden im Rahmen des VÜD mehrere Follow-up-Besuche statt, damit ein laufender Dialog mit den Mitgliedstaaten aufrechterhalten wird. Der vorgelegte Bericht beruht auf den wesentlichen Ergebnissen der 2006 von den Mitgliedstaaten vorgenommenen VÜD-Datenmeldungen, wobei die aktuellsten Informationen, d. h. die letzte Datenlieferung (Oktober 2006) und, soweit zweckmäßig, Vergleiche mit den im April 2006 gelieferten Daten im Mittelpunkt stehen. Die wichtigsten Schlussfolgerungen aus den Gesprächsbesuchen und den methodenbezogenen Besuchen im Rahmen des VÜD, die 2006 von Eurostat durchgeführt wurden, werden in einem Anhang dargestellt. 2. HAUPTERGEBNISSE DER BEWERTUNG DER 2006 GEMELDETEN DATEN ÜBER DIE HÖHE VON DEFIZIT UND SCHULDENSTAND 2.1. Aktualität und Vollständigkeit 2.1.1. Aktualität Die Mitgliedstaaten sind gehalten, der Kommission jeweils vor dem 1. April und dem 1. Oktober des Jahres n die Höhe ihres öffentlichen Defizits und ihres öffentlichen Schuldenstandes (geplante und tatsächliche Daten) mitzuteilen[3]. 2006 deckten die VÜD-Meldungen die Jahre 2002 bis 2006 ab. Die Zahlen für 2006 sind die von den nationalen Behörden geplanten Werte, die Zahlen für 2002 bis 2005 sind endgültige, vorläufige oder geschätzte Daten. Die Fristen für die Datenübermittlungen werden in der Regel zufriedenstellend eingehalten. Bei der zweiten Datenlieferung 2006 übermittelten alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Luxemburg ihre Daten am oder vor dem 30. September 2006. Luxemburg legte seine Daten am 3. Oktober 2006 vor. Bei der Datenübermittlung im April meldete Irland seine Daten nach Ablauf der Frist, nämlich am 4. April 2006. Im Allgemeinen nehmen die Mitgliedstaaten nach den ersten Datenübermittlungen Revisionen der von ihnen gemeldeten Daten vor oder erstellen endgültige Fassungen ihrer VÜD-Tabellen. Im April 2006 erhielt Eurostat 36 revidierte Datenlieferungen aus 19 Ländern, im Oktober 2006 wurden 28 revidierte Datenlieferungen von 16 Ländern eingesandt[4]. Die meisten Revisionen gehen im Anschluss an Kommentare, technische Fragen oder Bemerkungen Eurostats an die Mitgliedstaaten ein. 2.1.2. Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen Das Ausfüllen der Meldetabellen ist eine rechtliche Verpflichtung und notwendig, damit Eurostat die Qualität der Daten angemessen überwachen kann. Nach Artikel 8a Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission die relevanten statistischen Daten, wobei „der Begriff „Statistische Informationen“ (…) insbesondere Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Aufstellungen, VÜD-Datenübermittlungstabellen, zusätzliche Fragebogen und Präzisierungen im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen (bezeichnet).“ Was die Vollständigkeit der übermittelten Tabellen[5] betrifft, so haben die meisten Mitgliedstaaten sämtliche VÜD-Datenübermittlungstabellen ausgefüllt (allerdings wird Tabelle 4 nach wie vor nicht gleichmäßig ausgefüllt, und die Daten sind unvollständig). Bei der jüngsten VÜD-Datenübermittlung vom Oktober 2006 lieferten acht Mitgliedstaaten nicht für alle Teilsektoren oder alle Jahre Angaben über die Verbindung zwischen den Arbeitsergebnissen und dem Überschuss/Defizit des Staates nach dem ESVG 95 oder meldeten Arbeitsergebnisse, die dem Finanzierungssaldo entsprachen. Für die VÜD-Tabelle 3 lieferten nicht alle Mitgliedstaaten die geforderten Untergliederungen der Positionen Kredite und Anteilsrechte in Tabelle 3A (für den Staat), bei denen zwischen Zugängen an Vermögensgütern (die im Allgemeinen den Auszahlungsströmen entsprechen) und Veräußerungen (Einzahlungsströme) unterschieden wird. Neun Mitgliedstaaten lieferten keine Untergliederung für Kredite und sechs Mitgliedstaaten gliederten die Position Anteilsrechte nicht auf. Eurostat ersuchte die Mitgliedstaaten außerdem um Beantwortung eines Fragebogens zu den Datenübermittlungstabellen[6] . Alle Mitgliedstaaten schickten den Fragebogen zurück[7], in der Regel zusammen mit ihren Datenmeldungen. Die Vollständigkeit der Antworten verbesserte sich zwischen April und Oktober 2006. Dennoch versäumten es einige Mitgliedstaaten, wichtige Informationen zu übermitteln. So lieferte Griechenland beispielsweise im Oktober 2006 nicht die verlangten Detailangaben zu Privatisierungen, und Deutschland übermittelte keine qualitativen Antworten zu den Militärausgaben. 2.2. Einhaltung von Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten 2.2.1. Informationsaustausch und Präzisierungen Während des Bewertungszeitraums (drei Wochen nach Ablauf der Meldefrist am 1. Oktober 2006) setzte sich Eurostat mit den statistischen Behörden aller Mitgliedstaaten in Verbindung und bat um weitere Informationen und Präzisierungen zur Anwendung der Verbuchungsregeln bei bestimmten Transaktionen. Im Rahmen dieses Prozesses fand zwischen Eurostat und den nationalen Behörden ein intensiver Schriftverkehr mit knappen Fristen statt. Erste Schreiben mit der Bitte um Präzisierung wurden am 6. Oktober versandt (mit Antwortfristen von wenigen Tagen), in einem zweiten Anlauf ergingen zwischen dem 10. und dem 12. Oktober weitere Schreiben (mit Antwortfristen von einigen Tagen). In einigen Fällen wurde ein drittes oder sogar ein viertes Mal um Klarstellung gebeten. In Einzelfällen ersuchte Eurostat auch um revidierte Datenübermittlungstabellen[8]. Im April 2006 wurde ähnlich vorgegangen: Erste Ersuchen wurden am 7. April verschickt, die zweiten Schreiben folgten um den 12. April, und als endgültige Frist für die Beantwortung weiterer Schreiben wurde der 18. April 2006 festgelegt. 2.2.2. Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche In der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 sind Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche vorgesehen. Die Gesprächsbesuche, die regelmäßig in den Mitgliedstaaten stattfinden, dienen der Überprüfung der gemeldeten Daten, der Untersuchung methodischer Fragen, der Erörterung der in den Aufstellungen beschriebenen statistischen Quellen und Verfahren sowie der Beurteilung, ob die entsprechenden Verbuchungsregeln eingehalten wurden, beispielsweise was die Abgrenzung des Staates, den Verbuchungszeitpunkt sowie die Transaktionen und Verbindlichkeiten des Staates anbelangt. Methodenbezogene Besuche finden normalerweise nur statt, wenn der Kommission (Eurostat) Hinweise auf größere Risiken oder potenzielle Probleme bei der Datenqualität vorliegen, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit den Methoden, Konzepten und Klassifikationen, die auf die von den Mitgliedstaaten zu meldenden Daten angewandt werden. 2006 führte Eurostat die folgenden Gesprächsbesuche durch: Portugal (23.-24. Januar), Slowenien (9.-10. Februar), Litauen (9.-10. März), Malta (21. März), Frankreich (5. April), Belgien (10. April), Zypern (7. Juni), Irland (4.-5. Juli), Ungarn (20.-21. Juli), Dänemark (18. September), Griechenland (29. September), Luxemburg (20. November) und Lettland (18.-19. Dezember). Die bei diesen Besuchen gewonnenen Erkenntnisse werden dem WFA vorgelegt und innerhalb einiger Monate auf der Eurostat-Website veröffentlicht. In Griechenland wurden zwei methodenbezogene Besuche durchgeführt (9. Mai-2. Juni und 27.-29. September 2006). In Anhang 2 werden die wichtigsten Schlussfolgerungen und Ergebnisse dieser Besuche zusammengefasst. Darüber hinaus fanden auch in den Beitrittsländern Gesprächsbesuche statt: 20.-22. Juni in Rumänien und 10.-12. Juli in Bulgarien. 2.2.3. Gezielte Beratung, Präzisierungen und Entscheidungen von Eurostat Seit April 2006 wurde Eurostat von mehreren Ländern zu einer Reihe von Verbuchungsfragen im Zusammenhang mit bereits durchgeführten oder noch geplanten Transaktionen konsultiert. Entsprechend den veröffentlichten Leitlinien für diese Beratungstätigkeit[9] erteilt Eurostat gezielte Beratung eher zu Transaktionen oder Maßnahmen, die noch nicht durchgeführt sind, d. h. zu geplanten Transaktionen (Vorab-Beratung), als lediglich zu bereits abgewickelten Fällen (Präzisierungen und Entscheidungen). Eurostat fragt gegenwärtig bei den betroffenen Mitgliedstaaten an, ob sie einverstanden wären, dass die ihnen von Eurostat im Laufe des Jahres 2006 erteilten Ratschläge veröffentlicht werden. Eurostat plant, auf seiner Website zum Thema Staatsfinanzen die den Mitgliedstaaten erteilte Beratung (in Form eines Schreibens) zu veröffentlichen. 2.2.4. Aktuelle Methodikfragen Wie üblich hat Eurostat auch 2006 besondere Aufmerksamkeit der Anwendung der Regeln des ESVG 95 gewidmet. In seinen jüngsten Entscheidungen hat es bestimmte methodische Aspekte dieser Regeln geklärt, um ihre Umsetzung durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die jüngsten veröffentlichen Methodik-Entscheidungen von Eurostat hatten „Ströme aus dem und in den EU-Haushalt“ und „Militärausgaben“ zum Gegenstand. Ströme aus dem und in den EU-Haushalt. Die Anwendung der Eurostat-Entscheidung zur Präzisierung der Behandlung von Übertragungen aus dem EU-Haushalt an die Mitgliedstaaten[10] wird im Falle einiger Mitgliedstaaten noch immer überprüft. Die meisten Mitgliedstaaten haben erklärt, dass sie die Eurostat-Entscheidung in vollem Umfang anwenden; Ausnahmen sind Dänemark, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Schweden. Militärausgaben. In dieser Entscheidung stellt Eurostat klar, wie der Erwerb von militärischem Gerät zu verbuchen ist[11]. 21 Mitgliedstaaten scheinen dieses Gerät auf Lieferbasis zu verbuchen (zwei Mitgliedstaaten melden keinen Erwerb von militärischem Gerät) oder ein Ersatzsystem anzuwenden, bei dem in Anbetracht der derzeitigen Situation bei Verträgen über militärisches Gerät der Unterschied gegenüber der Verbuchung nach dem Zahlungszeitpunkt kaum erheblich sein dürfte. Von Deutschland und Griechenland wird die Eurostat-Entscheidung bisher offenbar nicht in vollem Umfang angewandt. Beide Länder verbuchen Ausgaben für den Erwerb von militärischem Gerät nach wie vor ausschließlich nach dem Zahlungszeitpunkt. Weitere konzeptionelle Fragen von allgemeinem Interesse wurden von Eurostat im Jahr 2006 angesprochen. Derzeit erörtert Eurostat zusammen mit den entsprechenden technischen Arbeitsgruppen die Verbuchung von Positionen, die sich auf die Statistiken über die Staatsfinanzen auswirken werden: Verbriefung von Verbindlichkeiten in Form von Wertpapieren durch den Staat, Straßenbenutzungsgebühren, nicht eintreibbare Forderungen des Staates, Übertragung von Pensionszusagen an den Staat und Kohlenstoffemissionsrechte. Alle diese Positionen (mit Ausnahme der letztgenannten) wurden erstmals in der Pressemitteilung vom April 2006 angekündigt und auch in der Pressemitteilung vom Oktober 2006 genannt. 2.2.5. Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Haushaltsdaten Die mit der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 gesetzten neuen Fristen für die Datenübermittlung, der 1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres, wurden eingeführt, um die Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden jährlichen und vierteljährlichen Haushaltsdaten zu gewährleisten, die in verschiedenen Datenlieferungen nach dem ESVG 95 an Eurostat gemeldet werden. Die neuen Fristen wurden erstmals 2006 angewandt. Somit umfasste die von Eurostat im Jahr 2006 vor der Veröffentlichung der VÜD-Meldungen vorgenommene Bewertung eine systematische Analyse der Übereinstimmung der VÜD-Datenübermittlung mit anderen Datenlieferungen zu den zugrundeliegenden Haushaltsdaten. Beispielsweise sollten die Summen von Ausgaben und Einnahmen mit den gemeldeten Defizitzahlen übereinstimmen. Wenn es hier Abweichungen gab oder wenn die VÜD-Daten revidiert wurden, wurden die Mitgliedstaaten von Eurostat gebeten, abgestimmte Ausgaben- und Einnahmenzahlen einzusenden. Daten über öffentliche Einnahmen und Ausgaben in Prozent des BIP wurden auch in der Eurostat-Pressemitteilung über Defizit und Schuldenstand des Staates veröffentlicht. Insgesamt ist die Übereinstimmung der VÜD-Daten mit den nach dem ESVG 95 gemeldeten Haushaltsdaten zufriedenstellend. Gegenüber April 2006, als diese Bewertung erstmals durchgeführt wurde, gibt es Hinweise darauf, dass die Kohärenz sich verbessert, insbesondere was die Finanzdatenbetrifft. 2.3. Veröffentlichung 2.3.1. Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 besagt: „Die Kommission (Eurostat) stellt die Zahlen des tatsächlichen öffentlichen Defizits und des tatsächlichen öffentlichen Schuldenstands für die Anwendung des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Berichterstattungsfristen (…) bereit. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch Veröffentlichung.“ Die Daten über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand wurden am 24. April 2006 und am 23. Oktober 2006 veröffentlicht (mit Ausnahme der Soll-Daten für 2006)[12]. Die veröffentlichten Daten sind Anhang 1 zu entnehmen. Am 23. Oktober 2006 hat Eurostat alle Meldetabellen, die von den Ländern im Rahmen ihrer letzten Datenübermittlung an Eurostat vorgelegt worden waren, in den Abschnitt ‚Staatsfinanzen’ seiner Website eingestellt. Ferner veröffentlicht Eurostat auf seiner Website[13] die den VÜD-Daten zugrunde liegenden jährlichen Statistiken über die Staatsfinanzen sowie Informationen über Bestandsanpassungen für die Mitgliedstaaten, die Eurozone und die EU-25. Auch vierteljährliche Daten über Einnahmen und Ausgaben, vierteljährliche Finanzkonten des Staates und vierteljährliche Daten über den Schuldenstand des Staates werden veröffentlicht. Nach der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 sollten die Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand veröffentlichen. Lediglich dreizehn Mitgliedstaaten haben Eurostat gemeldet, dass sie alle Meldetabellen veröffentlichen oder derzeit mit ihrer Veröffentlichung beginnen (Belgien, Dänemark, Estland, Irland, Zypern, Lettland, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich). Zwar gibt es sicher noch ein erhebliches Verbesserungspotenzial, es ist jedoch eine vielversprechende Entwicklung, dass im Vergleich zum April 2006 nun sechs weitere Mitgliedstaaten die Meldetabellen veröffentlichen. 2.3.2. Vorbehalte zur Datenqualität Im Oktober 2006 hat Eurostat die Vorbehalte zu den gemeldeten Daten im Falle der für April 2006 übermittelten Zahlen für Belgien und Griechenland zurückgezogen ; andere Vorbehalte zu den Daten wurden nicht eingelegt. Im Falle Belgiens wurde der Vorbehalt zurückgezogen, nachdem Eurostat die Daten für 2005 geändert hatte (siehe Abschnitt 2.3.3). Der Vorbehalt vom April 2006 lautete: „Nach Auffassung von Eurostat müsste die vom Staat übernommene Verschuldung des belgischen Eisenbahnunternehmens SNCB für das Jahr 2005 in Höhe von 7,4 Milliarden Euro gemäß den Regeln des ESVG 95 zu einem Vermögenstransfer des Staates an die SNCB führen, mit einer Auswirkung in gleicher Höhe auf das öffentliche Defizit (entsprechend 2,5 % des BIP). Die belgischen Statistikbehörden haben Eurostat jedoch informiert, dass die belgische Regierung beabsichtigt, eine Rechtsvorschrift zu erlassen, mit der diese Transaktion nachträglich annulliert wird. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Verbuchung der Staatsverschuldung müssen vor der nächsten Meldung von Daten für das Defizitverfahren im Oktober 2006 geklärt werden.“ Im Falle Griechenlands wurden die Vorbehalte zu den im September 2005 und im April 2006 gemeldeten Daten ebenfalls zurückgezogen. Dies geschah aufgrund der Ergebnisse der methodenbezogenen Besuche im Juni 2006 und im September 2006, auf denen die Verbuchung von Transaktionen mit dem EU-Haushalt, die Erfassung von Konten der Sozialversicherung und außerbudgetären Mitteln sowie von anderen Außenständen und Zahlungsverpflichtungen geklärt wurden und die zu einer deutlichen Revision der griechischen Defizitdaten für 2002-2005 führten. Der Vorbehalt vom April 2006 lautete: „Trotz der jüngsten Verbesserungen der statistischen Verfahren und der guten Zusammenarbeit zwischen Eurostat und den griechischen Statistikbehörden bleiben Fragen struktureller und allgemeiner Art im Zusammenhang mit den Konten des Staates bestehen. Eurostat wird Griechenland in den kommenden Wochen einen methodenbezogenen Besuch zur Klärung der noch offenen Fragen abstatten.“ In der Pressemitteilung vom 26. September 2005 wurde ein Vorbehalt zu den griechischen Daten wie folgt formuliert: „ Einige unentschiedene Fragen bleiben für die Aufzeichnung von EU-Transaktionen, die Berechnungen von Sozialversicherung und die Beträge anderer Außenstände und Zahlungsverpflichtungen für die Jahre 2002-2004.“ 2.3.3. Änderungen an den gemeldeten Daten Eurostat hat 2006 die von drei Mitgliedstaaten (Belgien[14], Frankreich und Vereinigtes Königreich) gemeldeten Haushaltsdaten geändert. Im Oktober 2006 wurden die von Belgien und dem Vereinigten Königreich übermittelten Daten abgeändert. Eurostat beschloss außerdem, die von Griechenland im Oktober 2006 gemeldeten BIP-Daten nicht zu verwenden, und in Anbetracht der Größenordnung und Komplexität dieser Revision nimmt Eurostat derzeit eine vollständige Überprüfung der BIP-Daten vor. Im April 2006 wurden die vom Vereinigten Königreich gemeldeten Daten sowie die von Frankreich gemeldeten Defizitzahlen geändert. Die von Eurostat bei den Datenübermittlungen im April und im Oktober abgegebenen Begründungen lauteten[15]: VÜD-Datenmeldung im Oktober 2006 Belgien : „Eurostat hat die von Belgien für 2005 gemeldeten Daten zum öffentlichen Defizit und zum öffentlichen Schuldenstand im Hinblick auf die vom Staat (FIF - Fonds de l'infrastructure ferroviaire) übernommene Verschuldung des belgischen Eisenbahnunternehmens SNCB für das Jahr 2005 in Höhe von 7,4 Milliarden EUR (2,5 % des BIP) geändert. Nach den Regeln des ESVG 95 haben die Auswirkungen auf das öffentliche Defizit die gleiche Höhe; die Auswirkungen auf den öffentlichen Schuldenstand zum Jahresende 2005 belaufen sich auf 5,2 Mrd. EUR (1,7 % des BIP).“ Es ging dabei um die Auswirkungen der Umstrukturierung der belgischen Eisenbahn auf die öffentliche Rechnungslegung. Die SNCB war in mehrere Einheiten aufgeteilt worden: einen Betreiber (SNCB), einen Infrastrukturmanager (Infrabel) und eine Sondereinheit (FIF), die einen Großteil der auf dem Markt bestehenden Schulden der alten SNCB in Höhe von 7,4 Mrd. EUR (2,5 % des BIP) übernahm. Nach einer Analyse der Details dieser Operation ist Eurostat zu der Ansicht gelangt, dass die FIF dem Sektor Staat zugeordnet werden muss und dass daher die Schulden in Höhe von 7,4 Mrd. EUR als Schulden des Staates verbucht werden sollten. Zudem ist Eurostat der Auffassung, dass dieser Anstieg der Verschuldung in das öffentliche Defizit eingehen sollte, da sich auf diese Schuldübernahme keine der drei im ESVG 95, Ziffer 5.16, vorgesehenen Ausnahmen (Privatisierung, Quasi-Kapitalgesellschaft oder Auflösung einer Einheit) anwenden lassen. Vereinigtes Königreich (eine gleichlautende Erklärung wurde auch im April 2006 veröffentlicht): „Eurostat hat die vom Vereinigten Königreich für die Jahre 2002 bis 2005 gemeldeten Daten geändert, damit alle Erlöse aus dem Verkauf von UMTS-Lizenzen einheitlich verbucht werden. Dies führt zu einem Anstieg der öffentlichen Defizite für die Jahre 2002, 2004 und 2005 (sowie für die Haushaltsjahre 2002/03, 2004/05 und 2005/6) um 1,045 Milliarden GBP (0,1 % des BIP) und für 2003 (Haushaltsjahr 2003/04) um 1,044 Milliarden GBP (0,1 % des BIP). An den gemeldeten Daten über den Schuldenstand wurden keine Änderungen vorgenommen.“ Diese Änderung an den Daten des Vereinigten Königreichs wurde von Eurostat in den vergangenen Jahren routinemäßig vorgenommen und trägt der Tatsache Rechnung, dass die nationalen statistischen Behörden nach wie vor Daten meldeten, in denen die Eurostat-Entscheidung aus dem Jahr 2000 zur Klassifizierung von Erlösen aus UMTS-Mobilfunklizenzen nicht berücksichtigt wurde. Nach dieser Entscheidung müssen derartige Erlöse im Jahr der Vergabe der Lizenzen als defizitmindernd verbucht werden, das Vereinigte Königreich dagegen rechnet sie über die gesamte Laufzeit der Lizenzen ab. Griechenland: „Eurostat stützt sich für diese VÜD-Datenmeldung auf die im April 2006 gemeldeten BIP-Angaben und nicht auf die am 1. Oktober 2006 von den griechischen Behörden übermittelten überarbeiteten BIP-Daten. In Anbetracht der Größenordnung und der Komplexität der überarbeiteten BIP-Daten (Anstieg um 25% gegenüber den ursprünglich gemeldeten Daten) wird Eurostat eine vollständige Überprüfung der BIP-Daten vornehmen, sobald Griechenland eine vollständige Aufstellung der für die neuen Berechnungen herangezogenen Quellen und Methoden vorgelegt hat.“ VÜD-Datenmeldung im April 2006 Frankreich: „Eurostat hat die von Frankreich für das Jahr 2005 gemeldeten Defizitdaten geändert, da eine Kapitalzuführung an die Eisenbahngesellschaft SNCF in Höhe von 250 Millionen Euro (0,01 % des BIP) als Vermögenstransfer umgebucht wurde. An den gemeldeten Daten über den Schuldenstand wurden keine Änderungen vorgenommen.“ Die französische Regierung hat eine Kapitalzuführung an die SNCF Fret vorgenommen, die von der Kommission als vereinbare staatliche Beihilfe eingestuft wurde. Ob eine solche Transaktion als Vermögenstransfer oder als Erwerb von Anteilen klassifiziert wird, ist von einer Analyse des Inhalts, weniger der Rechtsform des Geschäfts abhängig und insbesondere davon, ob mit der Transaktion in der Vergangenheit entstandene Verluste abgedeckt werden oder ob die Regierung sich ähnlich wie ein Privatinvestor verhält. Nach Prüfung der verschiedenen Elemente des Falles und insbesondere der Kommissionsentscheidung Nr. C(2004)3955 über staatliche Beihilfen ist Eurostat zu der Auffassung gelangt, dass diese Transaktion keine Investition darstellte und daher als Vermögenstransfer gebucht werden sollte. 2.3.4. Übergangszeitraum für die Klassifizierung beitragsdefinierter Pensionssysteme im Kapitaldeckungsverfahren In einer Anlage zu seinen Pressemitteilungen hat Eurostat, wie üblich, Informationen über die geschätzten Auswirkungen seiner Entscheidung über die sektorale Zuordnung von beitragsdefinierten Pensionssystemen im Kapitaldeckungsverfahren für diejenigen Mitgliedstaaten geliefert, die den Übergangszeitraum bis zum März 2007 in Anspruch nehmen. Am Ende dieses Übergangszeitraums werden die von den Mitgliedstaaten gemeldeten und von Eurostat veröffentlichten Zahlen über Defizit und Schuldenstand 2005 wie folgt revidiert werden müssen[16]: für Dänemark wird der Überschuss um 0,9 % des BIP auf 4,0 % des BIP nach unten revidiert werden; für Ungarn wird das Defizit um 1,3 % des BIP auf 7,8 % des BIP nach oben revidiert werden; für Polen wird das Defizit um 1,9 % des BIP auf 4,4 % des BIP nach oben revidiert werden; und für Schweden wird der Überschuss um 1,0 % des BIP auf 2,0 % des BIP nach unten revidiert werden. Der Schuldenstand wird wie folgt nach oben revidiert werden: um 0,3 % des BIP für Dänemark, um 3,9 % des BIP für Ungarn, um 5,3 % des BIP für Polen und um 0,6 % des BIP für Schweden. Die uneinheitlichen Auswirkungen auf den Schuldenstand sind auf die unterschiedlichen Anlagestrategien dieser Pensionssysteme zurückzuführen, die in Staatsanleihen oder andere Vermögenswerte, wie etwa von nichtstaatlichen Einheiten begebene Anleihen oder Anteile, investieren. 2.3.5. Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen[17]) Dänemark, Frankreich, Österreich, Finnland und das Vereinigte Königreich meldeten, sie hätten ihre Aufstellungen bereits veröffentlicht, während Belgien, Estland, Griechenland, Irland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Slowenien und Schweden erklärten, sie beabsichtigten sie in Kürze zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Aufstellungen, die im Laufe des Jahres 2007 auf der Eurostat-Website erfolgen wird, ist gemäß der Verordnung obligatorisch. 3. SCHLUSSFOLGERUNGEN Generell wurden bei der Verbesserung der Qualität der Haushaltsdaten im Jahr 2006 Fortschritte erzielt: Die Mitgliedstaaten legten Eurostat sowohl in den VÜD-Datenübermittlungstabellen als auch in den Fragebogen zu den Tabellen vollständigere Daten vor. Die Übereinstimmung der VÜD-Daten mit den nach dem ESVG 95 gemeldeten Haushaltsdaten ist jetzt insgesamt zufriedenstellend und verbessert sich, insbesondere was die Finanzdaten betrifft, im Vergleich zur Situation im April 2006 weiter. In diesem Zusammenhang ist die Zahl der Vorbehalte zu den gemeldeten Daten im Jahr 2006 zurückgegangen, und die im April 2006 von Eurostat geltend gemachten Vorbehalte wurden im Oktober 2006 wieder zurückgezogen. Neue Vorbehalte zu den Daten wurden im Oktober 2006 nicht bekanntgegeben. Da es sich jedoch um einen äußerst anspruchsvollen statistischen Rahmen handelt, bleiben einige Probleme bestehen, was die Einhaltung von Verbuchungsregeln und die Qualität einiger der gelieferten statistischen Informationen betrifft. Die Kommission möchte die Mitgliedstaaten daher dringend auffordern, weiterhin in die Qualität der Statistiken über die Staatsfinanzen zu investieren, damit die Anforderungen des Vertrag erfüllt werden können. Nur so kann das angestrebte Qualitätsniveau hinsichtlich der Einhaltung von Verbuchungsregeln, der Vollständigkeit, der Zuverlässigkeit, der Aktualität und der Kohärenz der Haushaltsdaten erreicht werden. [1] ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2103/2005 des Rates (ABl. L 337 vom 22.12.2005, S. 1). [2] ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1267/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 (ABl. L 180 vom 18.7.2003, S.1). [3] Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93. [4] Zum Vergleich: Im September 2005 gingen 19 revidierte Datenlieferungen aus 10 Ländern ein, im März 2005 wurden 15 neue Datenlieferungen aus acht Ländern übermittelt. [5] Die VÜD-Übermittlungstabellen umfassen vier Tabellen für wichtige Aggregate wie Defizit/Überschuss des Staates untergliedert nach Teilsektoren, Schuldenstand untergliedert nach Finanzinstrumenten und BIP (Tabelle 1), Angaben zur Erläuterung der Umrechnung der Arbeitsergebnisse der einzelnen Teilsektoren in den Finanzierungssaldo des Staates nach dem ESVG 95 (Tabellen 2) oder die Verbindung zwischen dem Finanzierungssaldo des Staates und der Veränderung der Höhe des Schuldenstands (Tabellen 3), ebenfalls nach Teilsektoren. Tabelle 4 enthält eine Reihe von Variablen, die nicht explizit in Rechtsvorschriften aufgeführt sind, zu deren Übermittlung an die Kommission sich die Länder jedoch verpflichtet haben („Handelskredite und Anzahlungen“, Bruttonationaleinkommen und Diffferenz zwischen zwischen Nennwert und Barwert der Staatsschuld). Eine Beschreibung des Inhalts dieser Tabellen ist auf der Eurostat-Website über die Finanzstatistiken des Staates zu finden:(http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=2373,58110711&_dad=portal&_schema=PORTAL) [6] Der Fragebogen umfasst sieben Abschnitte, in denen quantitative Daten in mehreren Bereichen verlangt werden, etwa Transaktionen mit dem EU-Haushalt, staatliche Garantien, Schuldenaufhebungen, Kapitalzuführungen des Staates an öffentliche Kapitalgesellschaften usw. [7] Zpyern füllte den Fragenbogen erstmals im Oktober 2006 aus. [8] Siehe Abschnitt 2.1 [9] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/pls/portal/docs/PAGE/PGP_DS_GFS/PGE_DS_GFS_0/TAB_MET/EUROSTAT%20EX-ANTE%20ADVISE-%2019%20JULY%202006%20-%20FINAL%20(2)_1.PDF [10] „Verbuchung von Transfers aus dem EU-Haushalt an die Mitgliedstaaten“ vom 15. Februar 2005 (Eurostat-Pressemitteilung 22/2005). [11] „Verbuchung von Ausgaben für militärisches Gerät“ vom 9. März 2006 (Eurostat-Pressemitteilung 31/2006). [12] Eurostat-Pressemitteilungen Nr. 48/2006 und Nr. 139/2006. [13] Der (im April 2006 neu aufgenommene) Abschnitt Staatsfinanzen auf der Eurostat-Website enthält öffentlich zugängliche Informationen über Statistiken zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit und die zugrundeliegenden Daten der Staatshaushalte, einschließlich der gemeldeten Daten und der zugrundeliegenden Haushaltsdaten, Methodikentscheidungen und Handbücher, sowie die Ergebnisse der VÜD-Gesprächsbesuche.http://epp.eurostat.cec.eu.int/portal/page?_pageid=2373,47631312,2373_58674332&_dad=portal&_schema=PORTAL). [14] Belgien hat die Abänderung der Daten durch Eurostat vor dem Gericht erster Instanz angefochten (Rechtssache T-403/06, Belgien/Kommission). [15] Nach Artikel 8h Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates kann die Kommission (Eurostat) die von einem Mitgliedstaat gemeldeten tatsächlichen Daten abändern und die geänderten Daten zusammen mit einer Begründung der Änderung bereitstellen, wenn es Belege dafür gibt, dass die von dem Mitgliedstaat gemeldeten tatsächlichen Daten nicht den Erfordernissen des Artikels 8a Absatz 1 entsprechen. [16] Die Klassifizierung dieser Pensionssysteme außerhalb des Sektors Staat wird für die ab April 2007 gemeldeten Daten zu einer Erhöhung des Defizits / einer Verringerung des Überschusses bei gleichzeitiger Erhöhung des Schuldenstandes führen. [17] Aufstellungen der Methoden, Verfahren und Quellen, die für die Erhebung der tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand und der ihnen zugrunde liegenden Haushaltsdaten verwendet wurden.