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Document 52007AR0246

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007-2008 — Angehende Kandidatenländer

    ABl. C 172 vom 5.7.2008, p. 60–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.7.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 172/60


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007-2008 — Angehende Kandidatenländer“

    (2008/C 172/12)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    ist der Auffassung, dass den angehenden Kandidatenländern genauer dargelegt werden muss, wie der Beitrittsprozess für sie jeweils ablaufen wird. Dadurch, dass von Fall zu Fall über einen Beitritt entschieden wird, können Länder möglicherweise dazu angeregt und motiviert werden, den Prozess insgesamt zu beschleunigen. Das Tempo eines Landes auf dem Weg zum Beitritt sollte sich nach seinen Erfolgen bei der Erfüllung der von der EU geforderten Zielvorgaben richten;

    weist darauf hin, dass die Verwaltungskapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und ihrer Verbände in den angehenden Kandidatenländern noch stärker ausgebaut werden müssen, da die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften derzeit nicht ausreichend in die EU-Beitrittsprozesse eingebunden sind;

    begrüßt die Paraphierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina und ruft die bosnisch- und herzegowinischen Behörden nachdrücklich dazu auf, bei der Erfüllung der darin eingegangenen Verpflichtungen zusammenzuarbeiten;

    begrüßt die Paraphierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Serbien und ruft Serbien dazu auf, sich weiterhin um die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu bemühen, da dies eine Vorbedingung für die weitere Annäherung an die EU ist;

    begrüßt die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Montenegro und fordert die Regierung Montenegros dazu auf, den Verpflichtungen aus diesem Abkommen nach Maßgabe der Festlegungen im Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung des Abkommens nachzukommen.

    Berichterstatter

    :

    Martin HEATLEY (UK/EVP), Mitglied des Grafschaftsrats von Warwickshire

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat — Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007-2008

    KOM(2007) 663 endg.

    Politische Empfehlungen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    A.   Allgemeine Empfehlungen

    Allgemeine Fortschritte und Zeitplan

    1.

    ist der Auffassung, dass den angehenden Kandidatenländern genauer dargelegt werden muss, wie der Beitrittsprozess für sie jeweils ablaufen wird. Dadurch, dass von Fall zu Fall über einen Beitritt entschieden wird, können Länder möglicherweise dazu angeregt und motiviert werden, den Prozess insgesamt zu beschleunigen. Das Tempo eines Landes auf dem Weg zum Beitritt sollte sich nach seinen Erfolgen bei der Erfüllung der von der EU geforderten Zielvorgaben richten;

    2.

    ist ferner der Auffassung, dass eine genau austarierte Balance gefunden werden muss, die es ermöglicht, einerseits den Enthusiasmus und die Stabilität in diesen Ländern zu wahren und andererseits den Beitrittsprozess umsichtig und ausreichend vorzubereiten;

    3.

    ist ferner der Auffassung, dass die Erweiterung sowohl für die EU als auch für die Kandidatenländer und die angehenden Kandidatenländer im Hinblick auf Wachstumschancen, die Sicherung lebenswichtiger Verkehrs- und Energietransportwege und andere strategische Überlegungen wichtig ist, nicht zu vergessen die gemeinsamen Werte der EU, wie Freiheit, Demokratie und Solidarität; der Beitrittsperspektive kommt insbesondere eine hohe Bedeutung im Hinblick auf die Sicherung des Friedens und der Stabilität in den Westbalkanländern zu; äußert indes seine Besorgnis, dass in manchen EU-Staaten eine „Erweiterungsverdrossenheit“ festzustellen ist, und vertritt die Auffassung, dass die Öffentlichkeit besser über die Chancen und Herausforderungen künftiger Erweiterungen informiert werden sollte;

    4.

    begrüßt die deutliche Verbesserung des allgemeinen Wirtschaftswachstums, die insgesamt vorhandene makroökonomische Stabilität sowie den Anstieg des Lebensstandards in den angehenden Kandidatenländern, vertritt jedoch die Auffassung, dass mehr getan werden müsste, um den Rechtsstaat zu stärken und das Sozialsystem zu modernisieren. Diese makroökonomischen Verbesserungen sollten auf die Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in diesen Ländern abzielen. Der Ausschuss ruft insbesondere dazu auf, Rechtsstaatlichkeit vor allem im Wege einer Justizreform durchzusetzen, wobei alle angehenden Kandidatenländer der Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen einschließlich Menschenhandel oberste Priorität einräumen sollten;

    5.

    ruft die angehenden Kandidatenländer dazu auf, ihre Beziehungen zu den Nachbarstaaten zu pflegen und weiter zu verbessern, da dies ein wichtiges Element des Heranführungsprozesses an die EU darstellt. Er betont des Weiteren, dass die Staaten des Westbalkanraums ihre Anstrengungen zur Herbeiführung von wechselseitig akzeptablen Lösungen für die noch offenen Probleme mit den Nachbarländern intensivieren müssen;

    Kommunikationsmaßnahmen

    6.

    betont, dass wirksame Kommunikationsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung für den dauerhaften Erfolg der Erweiterungsstrategie sind. Dazu muss besser über den Nutzen und die Probleme im Zusammenhang mit dem laufenden Erweiterungsprozess informiert und gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger verstehen und akzeptieren, dass dieser Prozess schrittweise verläuft und genau geplant wird. Sämtliche Regierungsebenen der angehenden Kandidatenländer sollten in ihren Bemühungen unterstützt werden, ihre Bevölkerung besser über die europäischen Grundwerte und die Vorteile einer Annäherung an die EU, aber auch über die Bedingungen für einen EU-Beitritt zu informieren. Es sollte daher sichergestellt werden, dass die Mitteilungen der Kommission zum Thema Erweiterung in den Sprachen der angehenden Kandidatenländer, einschließlich der Minderheitensprachen, veröffentlicht werden;

    7.

    empfiehlt, das neue Finanzinstrument der EU — das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) — für die bessere Aufklärung über den Integrationsprozess, die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und den Ausbau der Kapazitäten der repräsentativen Zusammenschlüsse lokaler und regionaler Gebietskörperschaften der Westbalkanländer zu nutzen und sie in den Beitrittsprozess einzubinden;

    8.

    empfiehlt, die „vertikale“ Kommunikation zwischen den in den einzelnen Ländern für die europäische Integration zuständigen zentralen Stellen und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie den Verbänden der lokalen Gebietskörperschaften zu verbessern;

    Aufbau von Verwaltungskapazitäten und grenzübergreifende Zusammenarbeit

    9.

    ist der Auffassung, dass Maßnahmen, die auf eine stärkere Vernetzung der Menschen auf lokaler und regionaler Ebene sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den angehenden Kandidatenländern abzielen, wichtige Instrumente der kulturellen und politischen Verständigung sind und so Zweifel an der Integrationsfähigkeit ausräumen helfen; erinnert an die wichtige Rolle der Zusammenarbeit im Rahmen von Städtepartnerschaften im Anschluss an die historischen Ereignisse der 1990er Jahre;

    10.

    ruft dazu auf, zusätzlich zu den bestehenden Instrumenten für die grenzübergreifende Zusammenarbeit verstärkt Maßnahmen zur Förderung der Kooperation zwischen den Regionen und den Gemeinden der EU-Mitgliedstaaten und der angehenden Kandidatenländer zu ergreifen und beispielsweise die Einbindung angehender Kandidatenländer in EVTZ (1) zu fördern;

    11.

    hebt hervor, dass der Aufbau von Verwaltungskapazitäten nicht zuletzt auf lokaler und regionaler Ebene von ausschlaggebender Bedeutung für die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien ist. Die Gebietskörperschaften der angehenden Kandidatenländer verfügen nicht über die erforderlichen Informationen und haben in der Regel nach wie vor nicht ausreichend Kapazitäten, um die EU-Fördermittel auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang kann der AdR eine wichtige Rolle bei der Förderung von Ausbildungsseminaren spielen, um den Austausch von bewährten Methoden und Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU zu ermöglichen;

    12.

    begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens über Visumerleichterungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den angehenden Kandidatenländern, das nicht nur die direkten Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Westbalkanländer untereinander erleichtert, sondern auch die Kontakte zwischen der Bevölkerung der EU-Mitgliedstaaten und jener der angehenden Kandidatenländer;

    13.

    weist darauf hin, dass die Verwaltungskapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und ihrer Verbände in den angehenden Kandidatenländern noch stärker ausgebaut werden müssen, da die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften derzeit nicht ausreichend in den EU-Beitrittsprozess eingebunden sind;

    14.

    befürwortet Projekte zur Vernetzung der lokalen Gebietskörperschaften der EU-Mitgliedstaaten und der angehenden Kandidatenländer, wie das „Austauschprojekt“ in Serbien, an dem ein Drittel der dortigen Gemeinden teilgenommen hat und mit den in der EU üblichen Vorgehensweisen im Bereich des Projektmanagements vertraut gemacht wurde; zudem wurde hierdurch ein Beitrag zum Aufbau von Beziehungen zwischen den lokalen Gebietskörperschaften Serbiens und jenen der EU geleistet;

    15.

    ermuntert dazu, die Verwaltungskapazitäten der zentralen, lokalen und regionalen Behörden der angehenden Kandidatenländer weiter auszubauen, damit sie die Auflagen der EU im Bereich des Umweltschutzes erfüllen können;

    16.

    weist darauf hin, dass die Demokratie in den angehenden Kandidatenländern jung und zerbrechlich ist. Zur Entwicklung und Festigung der Institutionen und Spielregeln der repräsentativen Demokratie bedarf es zielstrebigen und beharrlichen Engagements. Dies gilt in besonderem Maße für die lokale und regionale Ebene mit Blick auf deren ausschlaggebende Bedeutung für eine stabile und offene demokratische Gesellschaft und für verantwortliches Regieren (Good Governance);

    Zivilgesellschaft und öffentliches Leben

    17.

    ist der Auffassung, dass der Zivilgesellschaft beim Aufbau einer demokratischen Gesellschaftsordnung entscheidende Bedeutung zukommt. Damit die Zivilgesellschaft die wichtige Aufgabe, die ihr bei der Gewährleistung von Transparenz und der Stärkung der Demokratie zukommt, auch tatsächlich wahrnehmen kann, ist es erforderlich, sie weiter zu stärken und ihre Kapazitäten auszubauen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Öffentlichkeit über die EU zu informieren und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Beitrittsprozess zu gewährleisten;

    18.

    ruft dazu auf, die Rechte von Frauen, Kindern und alten Menschen weiter zu stärken. Es sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Chancengleichheit zu verbessern, bessere Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und eine aktivere Teilhabe der Frauen am politischen Leben zu fördern. Außerdem müssen Frauen, Kinder und alte Menschen besser vor jeglicher Form von Gewalt (einschließlich des Menschenhandels) geschützt werden;

    19.

    ermuntert dazu, die Stellung behinderter Menschen weiter zu verbessern. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, da dies ein wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen gesellschaftlichen Integration ist;

    20.

    ermuntert ferner dazu, die Rechte von Minderheiten weiter zu stärken und Bedingungen für ihre kulturelle Selbstverwirklichung und Entfaltung zu schaffen. Es bedarf aber auch eines entschlossenen Vorgehens im Sinne einer Verbesserung der Haltung gegenüber ethnischen Gruppen und des Einsatzes für Toleranz und Versöhnung;

    B.   Bemerkungen zu den einzelnen Ländern

    Albanien

    21.

    begrüßt die Fortschritte, die beim Aufbau einer besseren Verwaltung und insbesondere in den Bereichen Standesämter und Personalausweise sowie bei der Einführung biometrischer Reisepässe erzielt wurden, und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass diese Maßnahmen zu Verbesserungen bei der Abhaltung von Wahlen beitragen werden, da die diesbezüglich geltenden internationalen Verpflichtungen und Standards bei den jüngsten Wahlen auf der Gemeindeebene nicht eingehalten wurden;

    22.

    begrüßt die systematischeren Bemühungen der albanischen Regierung im Bereich der Korruptionsbekämpfung. Nichtsdestoweniger ist die Korruption in Albanien immer noch ein weit verbreitetes Phänomen und ernstzunehmendes Problem. Außerdem weist das albanische Justizsystem — trotz einiger Verbesserungen — erhebliche Schwachstellen auf, und insbesondere hinsichtlich seiner Unabhängigkeit, Transparenz und Effizienz bedarf es unbedingt weiterer Reformen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die geplante Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2007-2013 verwirklicht und wirksam umgesetzt wird und die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den von der GRECO-Gruppe des Europarats ausgesprochenen Empfehlungen durchgeführt werden;

    23.

    nimmt das überaus positive Klima in den Beziehungen zwischen den einzelnen Religionsgemeinschaften zur Kenntnis, die Vorbildcharakter für die gesamte Region haben; drängt jedoch auf weitere Verbesserungen hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte und des Rechtes auf freie Meinungsäußerung;

    24.

    ruft die albanischen Behörden dazu auf, sich nach dem Vorbild beispielhafter Verfahren aus Europa sowie nach Maßgabe der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates um eine weitere Verbesserung des Status von Minderheiten zu bemühen. Des Weiteren empfiehlt er nachdrücklich, für eine Vertretung der Minderheiten im albanischen Parlament zu sorgen und sicherzustellen, dass der Unterricht von Minderheitensprachen auf alle Angehörigen der ethnischen Minderheiten in ganz Albanien ausgeweitet wird;

    25.

    erkennt Albaniens Bemühungen an, seine gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten und den anderen angehenden Kandidatenländern aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen;

    26.

    vertritt die Auffassung, dass es eines weiteren Ausbaus der Verwaltungskapazitäten bedarf, um das Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen erfolgreich umzusetzen. Außerdem müssen die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und des albanischen Gemeindebundes weiter ausgebaut werden, damit diese in der Lage sind, die IPA-Mittel auszuschöpfen;

    Bosnien und Herzegowina

    27.

    begrüßt die Paraphierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina und ruft die bosnisch- und herzegowinischen Behörden nachdrücklich dazu auf, bei der Erfüllung der darin eingegangenen Verpflichtungen zusammenzuarbeiten;

    28.

    begrüßt ferner die Erklärung zu der Neugliederung des Polizeiapparats in Bosnien und Herzegowina und fordert alle Unterzeichner auf, die Reform der Ordnungskräfte in Übereinstimmung mit den Prinzipien der EU voranzubringen. Die Umsetzung dieser Reform ist nach wie vor eine Vorbedingung für die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens;

    29.

    zeigt sich erfreut darüber, dass die lokalen Gebietskörperschaften Bosnien und Herzegowinas bei der Übernahme der in der EU üblichen Vorgehensweisen zur Verbesserung des Angebots an öffentlichen Diensten viel Entschlossenheit an den Tag legen und die Gemeindeverbände beider Entitäten dazu bereit sind, sich gemeinsam um eine bessere Qualität der vor Ort für die Bevölkerung bereitgestellten Dienstleistungen zu bemühen;

    30.

    begrüßt die Weiterführung der Reformen der lokalen Gebietskörperschaften und nimmt zur Kenntnis, dass die Rechtsvorschriften beider Entitäten in Bezug auf die Selbstverwaltung auf lokaler Ebene in Einklang mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung stehen;

    31.

    vertritt die Auffassung, dass es eines weiteren Ausbaus der Verwaltungskapazitäten bedarf, um ein künftiges Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erfolgreich umzusetzen. In beiden Entitäten müssen die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und des jeweiligen Gemeindebundes weiter ausgebaut werden, damit diese in der Lage sind, die IPA-Mittel auszuschöpfen und so gut wie möglich zu nutzen;

    32.

    zeigt sich erfreut darüber, dass bei der Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen Fortschritte erzielt wurden, und ermuntert die in diesem Bereich tätigen Organisationen und Agenturen, sich weiter um eine Verbesserung der Bedingungen für eine dauerhafte Rückkehr zu bemühen;

    33.

    begrüßt die Fortschritte bei der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, die offenkundig relativ zufrieden stellend verläuft, wobei aber eine umfassende Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof nach wie vor Bedingung für die Unterzeichnung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens ist;

    Serbien

    34.

    fordert Serbien auf, seinen Weg zur Annäherung an die EU fortzusetzen und ein friedliches Miteinander mit allen Nachbarn anzustreben;

    35.

    begrüßt die Paraphierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Serbien und ruft Serbien dazu auf, sich weiterhin um die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu bemühen, da dies eine Vorbedingung für die weitere Annäherung an die EU ist;

    36.

    erkennt die Fortschritte an, die bei der europäischen Standards entsprechenden Reform der öffentlichen Verwaltung erzielt wurden, und nimmt zur Kenntnis, dass Serbien im Rahmen der Verhandlungen für das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unter Beweis gestellt hat, dass es über ausreichende Verwaltungskapazitäten verfügt;

    37.

    begrüßt die Initiative des serbischen Justizministeriums, eine eingehende Überprüfung des Justizsystems vorzunehmen, wobei der von der neuen Verfassung vorgegebene Rechtsrahmen noch nicht umgesetzt wurde. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die Unabhängigkeit und Effizienz des Gerichtssystems sowie die Rechenschaftspflicht sicherzustellen;

    38.

    begrüßt ferner, dass die nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung weiter umgesetzt wird, stellt jedoch fest, dass Korruption in Serbien nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen ist und ein ernst zu nehmendes Problem darstellt;

    39.

    zeigt sich erfreut über die Verbesserungen bei der Wahrung und dem Schutz der Minderheitenrechte und ermuntert die serbische Regierung, sich nach Kräften um eine Verbesserung der Rechte von Volksgruppen zu bemühen, und zwar insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsversorgung, Wohnen und Beschäftigung;

    40.

    ruft das serbische Parlament nachdrücklich dazu auf, die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung zu ratifizieren;

    41.

    vertritt die Auffassung, dass es eines weiteren Ausbaus der Verwaltungskapazitäten bedarf, um das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erfolgreich umzusetzen. Die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und der Ständigen Konferenz der Städte und Gemeinden müssen weiter ausgebaut werden, damit diese in der Lage sind, die IPA-Mittel auszuschöpfen und umfassend zu nutzen;

    Kosovo (gemäß der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen)

    42.

    stellt fest, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar nunmehr eine Tatsache ist; begrüßt den Beschluss zur Einsetzung der ESVP-Mission im Bereich Rechtsstaatlichkeit (EULEX Kosovo). Die Aufrechterhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Stabilität ist im Interesse aller. Die ethnischen Gruppen müssen friedlich zusammenleben;

    43.

    begrüßt die Annahme der Strategie und des Aktionsplans für die Reform der öffentlichen Verwaltung im Zeitraum 2006-2011, da die öffentliche Verwaltung Schwachstellen aufweist und ineffizient ist und sich die entsprechenden Reformen erst im Anfangsstadium befinden;

    44.

    ist der Auffassung, dass auf der lokalen Ebene zwar gewisse Fortschritte erzielt wurden, die Verwaltungskapazität der Gemeinden aber nach wie vor unterentwickelt ist;

    45.

    begrüßt die Einrichtung der kosovarischen Agentur für Korruptionsbekämpfung, vertritt jedoch die Auffassung, dass es an einem klaren politischen Willen zur Bekämpfung der Korruption mangelt, die nach wie vor eines der Hauptprobleme im Kosovo ist. Die Verwaltungskapazität der Agentur muss daher weiter ausgebaut werden, darüber hinaus müssen die Schaffung eines Rechtsrahmens sowie die Festlegung entsprechender Durchführungsmaßnahmen fortgesetzt werden;

    46.

    bedauert, dass im Bereich der Bürgerrechte und der politischen Rechte und Freiheiten nur geringe Fortschritte erzielt wurden, und ruft die kosovarischen Behörden nachdrücklich dazu auf, weitere Nachforschungen bezüglich der über 2000 als vermisst geltenden Personen anzustellen, da dies ein wichtiger Schritt in Richtung Aussöhnung wäre;

    47.

    begrüßt die Tatsache, dass die Wahlen, die im November 2007 im Kosovo stattgefunden haben, friedlich verlaufen sind; ruft die kosovarischen und serbischen Behörden dazu auf, sich weiterhin um eine friedliche Klärung der derzeitigen politischen Situation zu bemühen, und ist der festen Überzeugung, dass es im Kosovo keinen Platz für Gewalt geben darf und ein multiethnisches Kosovo nur durch Zusammenarbeit zwischen allen seinen Gemeinschaften geschaffen werden kann;

    Montenegro

    48.

    begrüßt die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Montenegro und fordert die Regierung Montenegros dazu auf, den Verpflichtungen aus diesem Abkommen nach Maßgabe der Festlegungen im Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung des Abkommens nachzukommen;

    49.

    begrüßt die Verabschiedung der neuen Verfassung;

    50.

    erkennt die guten Ergebnisse an, die Montenegro nach der Erlangung der Unabhängigkeit beim Aufbau guter bilateraler Beziehungen zu den Beitrittsländern und seinen Nachbarstaaten erzielt hat, und zeigt sich erfreut über die erheblichen Fortschritte im Hinblick auf die Beteiligung an regionalen Initiativen und die Mitgliedschaft im Europarat;

    51.

    begrüßt ferner die Maßnahmen, die die montenegrinische Regierung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption ergriffen hat, stellt jedoch fest, dass in diesen Bereichen nach wie vor ernst zu nehmende Probleme bestehen, und ruft die Regierung daher nachdrücklich dazu auf, ihre Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung weiter zu verbessern und sich im Kampf gegen Geldwäsche stärker zu engagieren. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Reform des Justizwesens fortgeführt wird;

    52.

    nimmt die Fortführung der Reform der öffentlichen Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, die Verwaltungskapazitäten vor allem im Hinblick auf die Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht ebenso wie die Bereiche öffentliches Vergabewesen, Verwaltung öffentlichen Vermögens und Lizenzvergabe weiter auszubauen;

    53.

    ist der Auffassung, dass es eines weiteren Ausbaus der Verwaltungskapazitäten bedarf, um das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erfolgreich umzusetzen. Die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und des montenegrinischen Gemeindebundes müssen weiter ausgebaut werden, damit diese in der Lage sind, die IPA-Mittel auszuschöpfen und bestmöglich zu nutzen.

    Brüssel, den 10. April 2008

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Luc VAN DEN BRANDE


    (1)  EVTZ — Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit.


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