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Document 52006SC1378
Amending letter n° 3 to the preliminary draft budget for 2007 – General statement of revenue - Statement of revenue and expenditure by section - Section III - Commission
Berichtigungsschreiben nr. 3 zum Vorentwurf des Haushaltsplans für 2007 - Einnahmenübersicht - Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen - Einzelplan III – Kommission
Berichtigungsschreiben nr. 3 zum Vorentwurf des Haushaltsplans für 2007 - Einnahmenübersicht - Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen - Einzelplan III – Kommission
/* SEK/2006/1378 endg. */
Berichtigungsschreiben nr. 3 zum Vorentwurf des Haushaltsplans für 2007 - Einnahmenübersicht - Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen - Einzelplan III – Kommission /* SEK/2006/1378 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 27.10.2006 SEK(2006) 1378 endgültig BERICHTIGUNGSSCHREIBEN NR. 3 ZUM VORENTWURF DES HAUSHALTSPLANS FÜR 2007 EINNAHMENÜBERSICHT EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III – Kommission (von der Kommission vorgelegt) BERICHTIGUNGSSCHREIBEN NR. 3ZUM VORENTWURF DES HAUSHALTSPLANS FÜR 2007EINNAHMENÜBERSICHT EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNENEinzelplan III – Kommission Gestützt auf - den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272, - den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177, - die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 34, unterbreitet die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde aus den nachstehend dargelegten Gründen das Berichtigungsschreiben Nr. 3 zum Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans 2007. INHALT 1. Einleitung 4 2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen 5 2.1. Übersichtstabelle 5 2.2. Agrarausgaben (marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen) 5 2.2.1. Gesamtübersicht 5 2.2.2. Euro/Dollar-Parität 6 2.2.3. Die Bemerkungen im Einzelnen 6 2.3. Internationale Fischereiabkommen 11 2.4. Änderungen im Eingliederungsplan und bei den Erläuterungen 12 ÜBERSICHT – NACH RUBRIKEN DES FINANZRAHMENS 13 EINNAHMENÜBERSICHT EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN Die Einnahmenübersicht sowie die Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen werden getrennt über SEI-BUD übermittelt. Eine englische Fassung der Einnahmenübersicht sowie der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen ist informationshalber als technischer Anhang beigefügt. 1. EINLEITUNG Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2] „Die Kommission kann, sofern sie es für notwendig hält, die beiden Teile der Haushaltsbehörde mit einem Ad-hoc- Berichtigungsschreiben befassen, um die bei der Schätzung der Agrarausgaben im Vorentwurf des Haushaltsplans zugrunde gelegten Angaben zu aktualisieren und/oder um auf der Grundlage der letztverfügbaren Informationen über die am 1. Januar des betreffenden Haushaltsjahres in Kraft befindlichen Fischereiabkommen die Beträge und die Aufteilung der bei den operativen Linien für die internationalen Fischereiabkommen eingesetzten und der in die Reserve eingestellten Mittel zu korrigieren.“ Dieses Berichtigungsschreiben ist der Haushaltsbehörde bis Ende Oktober zu übermitteln. Die Kommission legt hiermit das Ad-hoc- Berichtigungsschreiben (BS Nr. 3/2007) zum Haushaltsvorentwurf für 2007 vor, das bei allen Linien des Agrarhaushalts eine erschöpfende Aktualisierung der Ausgabenveranschlagung enthält. Neben den sich ändernden Marktfaktoren werden in diesem Berichtigungsschreiben auch die aktualisierten Mittelansätze für Direktzahlungen, die seit der Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs (HVE) ergangenen Legislativbeschlüsse im Agrarbereich, sowie entsprechende Vorschläge berücksichtigt, die im kommenden Haushaltsjahr Auswirkungen zeigen dürften. Wie dem HVE so liegt auch dem Berichtigungsschreiben (BS) der Bedarf der gesamten Gemeinschaft zugrunde. Für die marktbezogenen Maßnahmen steht keine Aufschlüsselung der Mittelanforderungen nach Mitgliedstaaten zur Verfügung. Außerdem ist hervorzuheben, dass diese Mittelanforderungen als Prognosen und nicht als Ausgabenziele zu verstehen sind. Die effektiven Ausgaben werden insbesondere von den tatsächlichen Marktbedingungen, dem aktuellen Euro/Dollar-Kurs und dem Rhythmus der Zahlungen durch die Mitgliedstaaten abhängen. Da es sich um obligatorische Ausgaben handelt, müssen alle Beträge, die ein Mitgliedstaat gemäß den europäischen Rechtsvorschriften – innerhalb der Obergrenzen des Finanzrahmens – zahlen muss, diesem in voller Höhe erstattet werden. Der Euro/Dollar-Kurs, der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik herangezogen wird, basiert auf dem zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2006 verzeichneten Durchschnittskurs. Er beträgt 1,27 (1 EUR = 1,27 USD) und hat zur Folge, dass sich der Mittelbedarf um circa 78 Mio. EUR gegenüber dem HVE erhöht. Einige Erläuterungen wurden aktualisiert und klarer formuliert. Die Änderungen bei den Internationalen Fischereiabkommen spiegeln das Inkrafttreten des partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit Mauretanien wider, wirken sich aber nicht auf den Mittelansatz für Fischereiabkommen insgesamt aus. Es wird vorgeschlagen, 86 Mio. EUR von der Reservelinie auf die entsprechende operative Haushaltslinie zu übertragen. Der Mittelbedarf bei den Agrarausgaben beträgt 42 832 Mio. EUR und liegt damit um 852 Mio. EUR unter dem Ansatz im HVE. Bei der Rubrik 2 wird der gesamte Mittelbedarf auf 56 366 Mio. EUR veranschlagt. Somit verbleibt bei den Verpflichtungsermächtigungen ein Spielraum von 1 985 Mio. EUR unter der Obergrenze des Finanzrahmens. 2. BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN 2.1. Übersichtstabelle HVE 2007 | BS Nr. 3/2007 | Differenz | in Mio. EUR | (a) | (b) | (c)=(b)-(a) | VE | ZE | VE | ZE | VE | ZE | Mittel der Rubrik 2 insgesamt | 57.218 | 55.683 | 56.366 | 54.832 | -852 | -852 | Finanzrahmen | 58.351 | 58.351 | Spielraum | 1.133 | 1.985 | 852 | 852 | Davon für | Agrarausgaben (marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen) | 43.684 | 43.408 | 42.832 | 42.556 | -852 | -852 | Internationale Fischereiabkommen | 194 | 194 | 194 | 194 | 0 | 0 | davon: - Operative Haushaltslinie | 59 | 59 | 145 | 145 | 86 | 86 | - Reserve | 135 | 135 | 49 | 49 | -86 | -86 | 2.2. Agrarausgaben (marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen) 2.2.1. Gesamtübersicht Ziel des Berichtigungsschreibens Nr. 3/2007 ist es, den Agrarhaushalt auf der Grundlage der neuesten Wirtschaftsdaten und der aktuellsten Legislativbeschlüsse aufzustellen. Im Monat Oktober liegen der Kommission erste Angaben zum Produktionsniveau (Erntevolumen) für 2006 vor, die die Basis für jede verlässliche Veranschlagung des Mittelbedarfs für 2007 darstellen. Wie in der Vergangenheit hat die Kommission bei den einzelnen Haushaltslinien eine erschöpfende Aktualisierung ihrer Veranschlagung der Agrarausgaben vorgenommen. Neben den Marktfaktoren werden im Berichtigungsschreiben auch die seit der Aufstellung des HVE ergangenen Legislativbeschlüsse für den Agrarbereich sowie entsprechende Vorschläge berücksichtigt. Die Gesamtmittel für Agrarausgaben fallen niedriger aus als im HVE 2007 (- 852 Mio. EUR). Die Einsparungen sind zum überwiegenden Teil auf einen geringeren Mittelbedarf für Direktbeihilfen zurückzuführen (Kapitel 05 03: - 782 Mio. EUR). Bei den Interventionen auf den Agrarmärkten (Kapitel 05 02) liegt der Mittelansatz um 71 Mio. EUR niedriger als im HVE; gleichzeitig wurden Mittel innerhalb des Kapitels umgeschichtet (wesentliche Aufstockungen und Kürzungen, in verschiedenen Sektoren). Ein Teil des verminderten Mittelbedarfs geht auf die aktualisierten Schätzungen für die zweckgebundenen Einnahmen[3] zurück. Zusätzliche Einnahmen in nicht unwesentlicher Höhe dürften sich aus den Rechnungsabschlussverfahren (+ 238 Mio. EUR) und bei der Zusatzabgabe für Milch (+ 43 Mio. EUR) ergeben. 2.2.2. Euro/Dollar-Parität Artikel 21 der Verordnung Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik verfügt, dass für das Berichtigungsschreiben der Euro/Dollar-Kurs heranzuziehen ist, der der durchschnittlichen Marktparität des letzten Quartals entspricht. Für das vorliegende Berichtigungsschreiben ist dies das Quartal vom 1. Juli bis zum 30. September 2006. Festgestellt wurde eine Durchschnittsparität von 1 EUR = 1,27 USD, ein Wert, der über der bei der Aufstellung des HVE verwendeten Parität von 1 EUR = 1,20 USD liegt. Aufgrund dieser Änderung erhöht sich der Bedarf um circa 78 Mio. EUR. (+ 68 Mio. EUR bei marktbezogenen Maßnahmen für Getreide, + 10 Mio. EUR für Zucker). 2.2.3. Die Bemerkungen im Einzelnen 05 02 - Marktbezogene Maßnahmen Mittel im HVE: 5 698 Mio. EUR Mittel nach BS: 5 628 Mio. EUR Die günstigen Aussichten für einige Agrarmärkte können als Grund dafür angeführt werden, dass sich der Mittelbedarf für Getreide (- 178 Mio. EUR), für die Erstattungen bei den nicht unter Anhang 1 fallenden Erzeugnissen (- 45 Mio. EUR) und für Rindfleisch (- 35 Mio. EUR) verringert . Ein verringerter Mittelbedarf ist auch für Obst und Gemüse (- 83 Mio. EUR) und für Milcherzeugnisse (- 31 Mio. EUR) zu verzeichnen. Dagegen ist in einer Reihe von Sektoren ein Mehrbedarf zu registrieren. Für den Weinsektor wird mit einem Mehrbedarf von 76 Mio. EUR gegenüber der ursprünglichen Prognose gerechnet, da ein zusätzlicher Bedarf für marktbezogene Maßnahmen, insbesondere für Destillation, entstanden ist. Der Mehrbedarf für Zucker (+ 88 Mio. EUR) ist vor allem auf die noch für das Vorjahr fälligen Ausfuhrerstattungen zurückzuführen, deren Auszahlung schleppender verläuft als geplant, und auf den Rückgang bei den Interventionsverkäufen. Dem Mehrbedarf für Geflügel und Eier (+ 53 Mio. EUR) liegen in erster Linie außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen, die nach dem Auftreten der Geflügelpest beschlossen wurden, zugrunde. Im Folgenden werden für jedes Kapitel die wichtigsten Unterschiede zwischen den Mittelansätzen des HVE und denen des Berichtigungsschreibens erläutert. 05 02 01 – Getreide (Mittelbedarf: - 178 Mio. EUR) Mittel im HVE: 694 Mio. EUR Mittel nach BS: 516 Mio. EUR Der verringerte Mittelbedarf für Getreide um fast 25 % resultiert aus dem Zusammenwirken positiver Marktentwicklungen, die seit der Aufstellung des HVE 2007 zu verzeichnen sind. Besondere klimatische Bedingungen sind dafür verantwortlich, dass die Getreideerzeugung für 2006/2007 um circa 19,5 Mio. Tonnen unter den früheren Schätzungen liegen wird, was sich positiv auf die Interventionskosten auswirkt. Da die Weltmarktpreise erheblich gestiegen sind, werden höhere Verkaufspreise erzielt, und der Bedarf an Mitteln für Ausfuhrerstattungen sinkt. Verbesserte Marktbedingungen haben zu einer Zunahme bei den Interventionsverkäufen geführt. Ferner wird ein Rückgang der laufenden Kosten für Interventionsbestände an Weizen verzeichnet. Alle vorstehend genannten Faktoren wirken sich in signifikanter Weise auf den Mittelbedarf für diesen Sektor aus und führen bei den Ausfuhrerstattungen für Getreide (- 62 Mio. EUR) und bei den Interventionsbeständen an Getreide (- 155 Mio. EUR) zu Anpassungen nach unten. Allerdings ist es wegen der Euro-Aufwertung, die einen Mehrbedarf von 68 Mio. EUR im Getreidesektor zur Folge hat, nicht möglich, den vollen Nutzen aus diesen positiven Marktentwicklungen zu ziehen. In der nachstehenden Übersicht werden die derzeitigen Interventionsbestände an Getreide den im HVE zugrunde gelegten Mengen gegenübergestellt: HVE (in Mio. t) | BS (in Mio. t) | Anfangsbestände Ankäufe Verkäufe Endbestände Durchschnitts-bestände | 16.6 8.1 5.5 19.2 18.9 | 11.3 8.4 8.0 11.7 12.0 | Nach den jüngsten Daten über die Ausführung des Haushaltsplans 2006 dürften die Ausgaben für die Produktionserstattungen für Stärke gegenüber den Mittelansätzen des HVE 2007 um 39 Mio. EUR steigen. 05 02 05 – Zucker (Mittelbedarf: + 88 Mio. EUR) Mittel im HVE: 235 Mio. EUR Mittel nach BS: 323 Mio. EUR Der Nettomehrbedarf für den Zuckersektor ist auf eine Reihe von marktbezogenen Ausgaben zurückzuführen. Der Mehrbedarf bei den Ausfuhrerstattungen (+ 39 Mio. EUR) ist zum einen auf die während des Wirtschaftsjahrs 2005/2006 ausgeführten zusätzlichen Mengen (+ 160 000 Tonnen) zurückzuführen und zum anderen auf ihre schleppende Auszahlung, wodurch sich der Anteil zu Lasten des Haushaltsplans 2007 erhöht. Außerdem führt der höhere Euro-Dollar-Wechselkurs zu Mehrausgaben in Höhe von 10 Mio. EUR. Da sich die Weltmarktpreise aber positiv entwickeln, wird die dem HVE zugrunde liegende Schätzung von 342 USD/t nun auf 360 USD/t korrigiert, so dass auch Einsparungen möglich sind. Was die Lagerhaltung von Zucker (+ 50 Mio. EUR) anbelangt, so werden größere Ungleichgewichte auf dem Zuckermarkt erwartet, als zum Zeitpunkt der Aufstellung des HVE angenommen wurde. Es wird davon ausgegangen, dass sich zu Beginn des Zeitraum (1. Oktober 2006) 100 000 Tonnen mehr in der Lagerhaltung befinden und dass während des Wirtschaftsjahrs (1. Oktober 2006 – 30. September 2007) 130 000 Tonnen weniger verkauft werden. 05 02 08 – Obst und Gemüse (Mittelbedarf: - 83 Mio. EUR) Mittel im HVE: 1 407 Mio. EUR Mittel nach BS: 1 324 Mio. EUR Die aktuellen Ausgabenschätzungen für Obst und Gemüse sind niedriger als im HVE veranschlagt. Für verarbeitete Tomaten ist eine Verringerung des Mittelbedarfs um 76 Mio. EUR zu verzeichnen, da voraussichtlich eine geringere Menge verarbeitet wird (Rückgang von 11,5 Mio. t im HVE auf 9 Mio. t im BS). Der Mittelbedarf für verarbeitete Zitrusfrüchte ist geringfügig zurückgegangen (7 Mio. EUR), was insbesondere auf eine weitere Kürzung der Beihilfe (Überschreitung der Obergrenze für Orangen) und eine Anpassung bei den zu verarbeitenden Obstmengen zurückzuführen ist. 05 02 09 – Weinbauerzeugnisse (Mittelbedarf: + 76 Mio. EUR) Mittel im HVE: 1 411 Mio. EUR Mittel nach BS: 1 487 Mio. EUR Der Weinsektor in der EU ist immer noch von einer schwierigen Marktsituation mit umfangreichen Lagerbeständen gekennzeichnet. Da für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 ein ähnliches Ernteniveau erwartet wird wie im Vorjahr, wird auch der Mittelbedarf auf das Niveau des Wirtschaftsjahres 2005/2006 korrigiert. Gegenüber den Mittelansätzen im HVE 2007 wird der Bedarf für alle marktbezogenen Maßnahmen höher bewertet (Ausfuhrerstattungen: + 10 Mio. EUR; Lagerung von Wein und Traubenmost: + 20 Mio. EUR; Destillation: + 63 Mio. EUR; Lagerung von Alkohol: + 14 Mio. EUR; Beihilfen für die Verwendung von Traubenmost: + 28 Mio. EUR); dagegen dürften die Strukturmaßnahmen in Bezug auf das Produktionspotenzial weniger kostspielig sein als ursprünglich angenommen wurde (endgültige Stilllegung: - 14 Mio. EUR; Umstrukturierung und Umstellung: - 45 Mio. EUR). 05 02 11 04 – POSEI (ausgenommen Direktbeihilfen und Artikel 11 02 03 des Titels Fischerei) (Mittelbedarf: + 95 Mio. EUR) Mittel im HVE: 117 Mio. EUR Mittel nach BS: 212 Mio. EUR Der Mehrbedarf bei dieser Haushaltslinie (+ 95 Mio. EUR) muss im Zusammenhang mit dem niedrigeren Bedarf bei der Haushaltslinie 05 03 02 50 (- 95 Mio. EUR) gesehen werden. Auf der Grundlage der neuen Programme POSEI konnte eine bessere Unterscheidung zwischen marktbezogenen Ausgaben und Direktbeihilfen vorgenommen werden. Folglich wurden die marktbezogenen Ausgaben auf die Haushaltslinie 05 02 11 04 umgeschichtet. 05 02 12 – Milch und Milcherzeugnisse (Mittelbedarf: - 31 Mio. EUR) Mittel im HVE: 618 Mio. EUR Mittel nach BS: 587 Mio. EUR Die aktualisierten Marktprognosen für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse bestätigen die dem HVE 2007 zugrunde liegende Analyse, der zufolge gute Marktaussichten für die meisten Milcherzeugnisse bestehen, auch wenn von einer etwas weniger günstigen Entwicklung für Butterfett auszugehen ist. Insbesondere konnten aufgrund der hohen Preise für Magermilchpulver auf dem Binnenmarkt und dem Weltmarkt sowohl die Ausfuhrerstattungen als auch die Beihilfe für Verwendung in Tierfutter auf Null reduziert werden. Im Fall der Beihilfe für Verwendung in Tierfutter spielen auch die stabilen Marktpreise im Rindfleischsektor eine Rolle. Gegenüber den Mittelansätzen im HVE 2007 konnte also der Mittelbedarf für absatzfördernde Maßnahmen für Magermilchpulver auf dem Binnenmarkt um - 40 Mio. EUR verringert werden. Allerdings wird erwartet, dass die Ausgaben für Maßnahmen im Zusammenhang mit Butterfett etwas höher sein werden, mit einem geringfügig höheren Mittelbedarf für Ausfuhrerstattungen (+ 6 Mio. EUR) und für Interventionsbestände an Butter und Rahm (+ 3 Mio. EUR). Eine weitere Änderung gegenüber dem HVE 2007 betrifft die Zusatzabgabe, die von Milcherzeugern zu entrichten ist, wenn sie ihre Quoten überschreiten. Auf der Grundlage der jüngsten Daten für das Kontingentjahr 2005/2006 schlägt die Kommission 349 Mio. EUR vor, also 43 Mio. EUR mehr als im HVE, die als zweckgebundene Einnahmen zu veranschlagen sind. 05 02 13 – Rind- und Kalbfleisch (Mittelbedarf: - 35 Mio. EUR) Mittel im HVE: 152 Mio. EUR Mittel nach BS: 117 Mio. EUR Die Marktlage im Rindfleisch- und Kalbfleischsektor ist weiterhin geprägt von hoher Nachfrage und stabilen Preisen. Während noch vor einigen Jahren große Mengen Fleisch mit Ausfuhrerstattungen exportiert werden mussten und öffentliche Interventionen erforderlich waren, stellt sich die Situation heute vollkommen anders dar. Der strukturelle Überschuss ist abgebaut, und die günstige Entwicklung der Binnenmarktnachfrage spiegelt sich nicht nur in den Preisen, sondern auch in stetig wachsenden Einfuhr- und sinkenden Ausfuhrzahlen wider. Auf der Grundlage aktualisierter Marktschätzungen schlägt die Kommission vor, die Mittel für Ausfuhrerstattungen für Fleisch um 23 Mio. EUR und für lebende Tiere um 9 Mio. EUR zu kürzen. Die Abschaffung der Ausfuhrerstattungen für Schlachtvieh war bereits bei der Aufstellung des Haushaltsvoranschlags berücksichtigt worden. Bei der Haushaltslinie für außergewöhnlicher Marktstützungsmaßnahmen ist auf der Grundlage der jüngsten Erhebungen eine kleine zusätzliche Einsparung (- 3 Mio. EUR) gegenüber dem HVE möglich (Beihilferegelung für das Schlachten von Rindern, die älter als 30 Monate sind, sowie sonstige im Zusammenhang mit der BSE-Krise getroffene Maßnahmen zur Beseitigung alter Tiere). 05 02 15 07 – Außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen für Geflügelfleisch und Eier (Mittelbedarf: + 60 Mio. EUR) Mittel im HVE: p.m. Mittel nach BS: 60 Mio. EUR Infolge der Fälle hochpathogener Geflügelpest (H5N1-Virus), die Ende 2005 und Anfang 2006 in der Nachbarschaft der Gemeinschaft sowie in mehreren Mitgliedstaaten aufgetreten sind, wurden im Juli und August 2006 außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen beschlossen, da der rasche und erhebliche Rückgang des Geflügelfleischverbrauchs sowie der Preisverfall den Geflügelfleischmarkt schwerwiegend beeinträchtigt haben. Lediglich ein geringer Teil dieser Maßnahmen (mit einem Mittelvolumen von insgesamt circa 82 Mio. EUR) wird sich noch im Haushaltsjahr 2006 finanziell auswirken, da die Umsetzung in den Mitgliedstaaten eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Der Mittelbedarf für das Haushaltsjahr 2007, der im HVE nicht veranschlagt ist, wird sich voraussichtlich auf 60 Mio. EUR beziffern. 05 03 Direktbeihilfen Mittel im HVE: 37 661 Mio. EUR Mittel nach BS: 36 879 Mio. EUR Der Mittelbedarf für dieses Kapitel wird um 782 Mio. EUR nach unten korrigiert. Der Mittelansatz für die entkoppelten Direktbeihilfen kann gekürzt werden (- 513 Mio. EUR), weil einerseits mit den jüngsten verfügbaren Angaben eine realistischere Bedarfsschätzung für die einheitliche Betriebsprämie möglich ist (zunächst wurde die in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehene Obergrenze veranschlagt) (- 239 Mio. EUR) und weil andererseits höhere Einnahmen aus den Rechnungsabschlussverfahren zu erwarten sind (- 238 Mio. EUR). Die Mittel für gekoppelte sonstige Direktbeihilfen gehen um 269 Mio. EUR zurück. Der Hauptgrund dafür sind die niedrigeren Ansätze für die Ausgleichsbeihilfe für Bananen(- 195 Mio. EUR) und die Umschichtung von 95 Mio. EUR auf die POSEI-Haushaltslinie in Kapitel 05 02. 05 03 01 – Entkoppelte Direktbeihilfen (Mittelbedarf: - 513 Mio. EUR) Mittel im HVE: 30 709 Mio. EUR Mittel nach BS: 30 196 Mio. EUR Bei der einheitlichen Betriebsprämie (SPS) wird davon ausgegangen, dass die Mitgliedstaaten, in denen diese Regelung neu zur Anwendung gelangt, die Mittel nicht bis zur Obergrenze ausschöpfen werden. Die Mittel wurden folglich um 239 Mio. EUR gekürzt. Ferner wurden seit der Aufstellung des HVE[4] die Obergrenzen für die SPS um 29 Mio. EUR gesenkt. Die jährlichen Finanzrahmen[5] für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (SAPS) wurden reduziert (- 174 Mio. EUR), um die Beträge für die spezielle Zahlung für Zucker nach Artikel 143ba der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 herauszunehmen. Die Mittel für die spezielle Zahlung für Zucker[6] für die neuen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden, (+ 167 Mio. EUR) werden also bei einem neu geschaffenen Posten eingesetzt. Der Unterschiedsbetrag (- 7 Mio. EUR) ist auf eine Korrektur zurückzuführen, die bei der Reserve für die Umstrukturierung im Milchsektor vorgenommen wurde. 05 03 02 – Sonstige Direktbeihilfen (Mittelbedarf: - 269 Mio. EUR) Mittel im HVE: 6 484 Mio. EUR Mittel nach BS: 6 215 Mio. EUR Auf der Grundlage der jüngsten von den Mitgliedstaaten übermittelten Mitteilungen wurden die Mittel für Energiepflanzen (05 03 02 27) nach oben korrigiert (+ 16 Mio. EUR). Den Angaben zufolge ist davon auszugehen, dass Hilfen in Höhe von 45 EUR/ha für 1 181 000 ha gezahlt werden müssen. Bei den Mitteln für Ausgleichsbeihilfen für Bananen (05 03 02 30) sind beträchtliche Einsparungen von - 195 Mio. EUR möglich. Für das Haushaltsjahr 2007 werden wegen der Reform dieses Sektors keine Mittel veranschlagt. Die für das neue System für 2007 anfallenden Ausgaben werden aus dem Haushalt 2008 bestritten. Der Betrag der zweiten Tranche für das Haushaltsjahr 2006, der 2007 zu zahlen sein wird, ist wegen der höheren Preise und der geringeren Erzeugungsvolumen niedriger als im HVE veranschlagt. Die Bananenerzeugung fiel 2006 von 740 000 Tonnen auf 670 000 Tonnen; die Ausgleichszahlungen gingen von 291 EUR/t auf 161 EUR/t zurück. Für die Haushaltslinie 05 03 02 39 werden 20 Mio. EUR angesetzt (der HVE enthielt nur einen p.m.- Vermerk). Dieser Betrag umfasst die zusätzlichen Zahlungen für Zucker nach Kapitel 10f der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates, geändert durch die Verordnung Nr. 319/2006[7], die im Rahmen der (auf fünf Jahre befristeten) gekoppelten Übergangsbeihilfe für Zuckerrübenanbauer anfallen, die die Zuckerrübenerzeugung in Mitgliedstaaten fortsetzen, die die Zuckerquote um mehr als 50 % senken. Diese Beihilfe entspricht ungefähr 30 % der Einkommensverluste, von denen 60 % bereits durch die entkoppelte Zuckerzahlung gedeckt sind. Die Beihilfe betrifft Portugal und Italien in folgendem Umfang: Italien 778 705,8 Tonnen und Portugal 34 500 Tonnen. Die Bruttobeihilfe (vor Modulation) beträgt 28,26 EUR/t für Portugal und 25,64 EUR/t für Italien. POSEI – Gemeinschaftliche Förderprogramme – Haushaltslinie 05 03 02 50 – siehe die Bemerkungen zur Haushaltslinie 05 02 11 04. 2.3. Internationale Fischereiabkommen Die Kommission schlägt folgende Änderung des Haushaltsvorentwurfs 2007 vor: Artikel 11 03 01 - Internationale Fischereiabkommen: Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 145 221 500 EUR für Abkommen, die am 1. Januar 2007 in Kraft sind (im HVE ursprünglich veranschlagter Betrag (59 221 500 EUR) + 86 000 000 EUR). Posten 40 02 41 02 - Getrennte Mittel (obligatorische Ausgaben) (Kapitel 40 02 - Reserve für Finanzinterventionen): Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 48 778 500 EUR für internationale Fischereiabkommen (im HVE 2007 ursprünglich veranschlagter Betrag (134 778 500 EUR) - 86 000 000 EUR). Dadurch entstehen insgesamt keine finanziellen Auswirkungen. Der Betrag entspricht dem Finanzbeitrag des Jahres 2007 für das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das nach seiner Billigung durch den Rat rückwirkend zum 1. August 2006 in Kraft treten wird. 2.4. Änderungen im Eingliederungsplan und bei den Erläuterungen Ausgaben | Haushaltslinie | Vorgang | Mittel BS Nr. 3/2007 | Verpflichtungsermächtigungen | Zahlungsermächtigungen | 05 03 01 02 (Einheitliche Flächenzahlungen) | Davon: | 05 03 01 02 (Einheitliche Flächenzahlungen) | 2 111 000 000 | 2 111 000 000 | 05 03 01 03 Spezielle Zahlung für Zucker | 167 000 000 | 167 000 000 | 11 02 01 Interventionen bei Fischereierzeugnissen | Davon: | 11 02 01 01 Interventionen bei Fischereierzeugnissen – Neue Maßnahmen | 15 500 000 | 15 500 000 | 11 02 01 02 Interventionen bei Fischereierzeugnissen – Abschluss früherer Maßnahmen | p.m. | p.m. | 11 02 02 Unregelmäßigkeiten (Fischereimärkte) | Davon: | 11 02 02 01 Unregelmäßigkeiten (Fischereimärkte) – Neue Maßnahmen | p.m. | p.m. | 11 02 02 02 Unregelmäßigkeiten (Fischereimärkte) – Abschluss früherer Maßnahmen | p.m. | p.m. | 11 02 03 Fischereiprogramm zugunsten der Gebiete in äußerster Randlage | Davon: | 11 02 03 01 Fischereiprogramm zugunsten der Gebiete in äußerster Randlage – Neue Maßnahmen | p.m.1 | p.m.2 | 11 02 03 02 Fischereiprogramm zugunsten der Gebiete in äußerster Randlage – Abschluss früherer Maßnahmen | p.m. | p.m. | Einnahmen | 6 8 0 Befristete Umstrukturierungsbeträge | Davon: | 6 8 0 1 Befristete Umstrukturierungsbeträge – Zweckgebundene Einnahmen | p.m. | 6 8 0 2 Den befristeten Umstrukturierungsfonds betreffende Unregelmäßigkeiten – Zweckgebundene Einnahmen | p.m. | 1 Mittel in Höhe von 15 000 000 EUR werden bei Posten 40 02 41 02 eingesetzt. 2 Mittel in Höhe von 15 000 000 EUR werden bei Posten 40 02 41 02 eingesetzt. Neben diesen Änderungen des Eingliederungsplans werden die Erläuterungen der folgenden Haushaltslinien aktualisiert: Posten 05 02 11 04 – POSEI (ausgenommen Direktbeihilfen und Artikel 11 02 03 des Titels Fischerei) Posten 05 03 02 50 – POSEI – Gemeinschaftliche Förderprogramme Posten 05 03 02 51 – POSEI – Sonstige Direktbeihilfen und frühere Regelungen Posten 05 03 02 52 – POSEI – Inseln des Ägäischen Meeres Artikel 05 07 02 – Regelung von Streitfällen ÜBERSICHT – NACH RUBRIKEN DES FINANZRAHMENS Finanzrahmen Rubrik/Teilrubrik | Finanzrahmen 2007 | HVE 2007 (einschl. BS Nr. 1 und 2/2007)[8] | BS Nr. 3/2007 | HVE 2007 + BS Nr. 1, 2 und 3/2007 | |VE |ZE |VE |ZE |VE |ZE |VE |ZE | | 1. NACHHALTIGES WACHSTUM | | | | | | | | | | 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |8 918 000 000 | |9 316 483 511 |6 947 304 511 | | |9 316 483 511 |6 947 304 511 | |1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung |45 487 000 000 | |45 486 558 504 |37 798 703 678 | | |45 486 558 504 |37 798 703 678 | | Insgesamt |54 405 000 000 | |54 803 042 015 |44 746 008 189 | | |54 803 042 015 |44 746 008 189 | | Spielraum | | |101 957 985[9] | | | |101 957 985 | | | 2. BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN | | | | | | | | | | Davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |45 759 000 000 | |43 684 007 000 |43 407 987 756 |-851 700 000 |-851 700 000 |42 832 307 000 |42 556 287 756 | | Insgesamt |58 351 000 000 | |57 217 576 036 |55 683 381 736 | | |56 365 876 036 |54 831 681 736 | | Spielraum | | |1 133 423 964 | | | |1 985 123 964 | | | 3. UNIONSBÜRGERSCHAFT; FREIHEIT; SICHERHEIT UND RECHT | | | | | | | | | | 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht |637 000 000 | |571 339 000 |426 989 000 | | |571 339 000 |426 989 000 | |3b. Unionsbürgerschaft | 636 000 000 | |603 675 000 |680 252 652 | | |603 675 000 |680 252 652 | | Insgesamt |1 273 000 000 | |1 175 014 000 |1 107 241 652 | | |1 175 014 000 |1 107 241 652 | | Spielraum | | |97 986 000 | | | |97 986 000 | | | 4. EU ALS GLOBALER PARTNER[10] |6 578 000 000 | | 6 702 527 000 |7 447 469 578 | | | 6 702 527 000 |7 447 469 578 | | Spielraum | | | 110 000 000 | | | | 110 000 000 | | | 5. VERWALTUNG[11] |7 039 000 000 | |7 002 283 649 |7 002 183 649 | | |7 002 283 649 |7 002 183 649 | | Spielraum | | | 112 716 351 | | | | 112 716 351 | | | 6. AUSGLEICHSZAHLUNGEN |445 000 000 | |444 646 152 |444 646 152 | | |444 646 152 |444 646 152 | | Spielraum | | | 353 848 | | | | 353 848 | | | INSGESAMT |128 091 000 000 |123 790 000 000 |127 345 088 852 |116 430 930 956 |-851 700 000 |-851 700 000 |126 493 388 852 |115 579 230 956 | | Spielraum | | |1 556 438 148 |7 435 069 044 | | |2 408 138 148 |8 286 769 044 | | [1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. [2] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [3] Gemäß Artikel 180 der Haushaltsordnung werden die negativen Agrarausgaben ab dem 1. Januar 2007 durch Einnahmen ersetzt, die dem EGFL zugewiesen werden. Daraus folgt, dass die Mittelansätze für Haushaltslinien, bei denen zweckgebundene Einnahmen eingesetzt werden, als „Nettobeträge“, also ohne die voraussichtlichen zweckgebundenen Einnahmen ausgewiesen werden müssen. Dem liegt der Rechnungsführungsgrundsatz zugrunde, dass Ausgaben, die mit zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, nur und erst dann getätigt werden können, wenn die betreffenden Mittel eingehen. Ausgaben, die mit zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, können daher nicht im Haushaltsplan ausgewiesen werden. [4] Anhang IV zur Verordnung (EG) Nr. 1156/2006 der Kommission, ABl. L 208 vom 29.7.2006, S. 3. [5] Anhang V zur Verordnung (EG) Nr. 1156/2006 der Kommission, ABl. L 208 vom 29.7.2006, S. 3. [6] Anhang VI zur Verordnung (EG) Nr. 1156/2006 der Kommission, ABl. L 208 vom 29.7.2006, S. 3. [7] ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 32. [8] Das BS Nr. 1/2007 wirkte sich nicht auf die Ausgaben, sondern ausschließlich auf die Einnahmen aus. [9] Bei der Berechnung des bei der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielraums wurde der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) nicht berücksichtigt. [10] Bei der Berechnung des bei der Rubrik 4 verbleibenden Spielraums wurden die Mittel für die Soforthilfereserve (234,5 Mio. EUR) nicht berücksichtigt. [11] Bei der Berechnung des bei der Rubrik 5 verbleibenden Spielraums wurde ein Betrag von 76 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zur Tabelle des Finanzrahmens 2007-2013).