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Document 52006PC0755
Proposal for a Council Regulation amending Regulation (EC) No 1784/2003 on the common organisation of the market in cereals
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide
/* KOM/2006/0755 endg. - CNS 2006/0256 */
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide /* KOM/2006/0755 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 15.12.2006 KOM(2006) 755 endgültig 2006/0256 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG 1. EINLEITUNG 2005 lag die weltweite Getreideerzeugung bei insgesamt 1 599 Mt und damit geringfügig unter dem Verbrauch (1 614 Mt); die Erzeugung und der Verbrauch von Mais beliefen sich weltweit auf insgesamt 693 bzw. 699 Mt. Auf Mais entfällt weltweit knapp die Hälfte der Getreidegesamterzeugung und des Gesamtverbrauchs. Mais wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und industriellen Erzeugnissen verwendet, in erster Linie jedoch nach wie vor als Futtermittel, auch wenn die Verwendung als Ausgangsstoff für die Herstellung von Bioethanol vor allem in den Vereinigten Staaten rasch zunimmt. Im Wirtschaftsjahr 2005/06 betrug die Maisanbaufläche in der EU über 6 Mio. ha, das sind knapp 12% der gesamten Getreideanbaufläche. Die Erzeugung belief sich auf fast 50 Mt, wobei zwei Drittel auf Frankreich (28%), Italien (20%) und Ungarn (18%) entfielen. In der EU-27 wird Rumänien mit 17% der gesamten EU-Erzeugung der zweitgrößte Maiserzeuger (nach Frankreich) sein. Mittelfristig wird die Zukunft des Getreidesektors in der EU von folgenden Entwicklungen geprägt sein: - zunehmender internationaler Wettbewerb aufgrund der Liberalisierung des internationalen Handels; - Zunahme der Biokraftstoffproduktion. 2004 wurden in der EU 1,2 Mt Getreide (0,4% der Gesamternte in der EU-25) für die Herstellung von Bioethanol verwendet. Die Verwendung von Getreide für die Herstellung von Biokraftstoffen nimmt in der Gemeinschaft rasch zu, doch ist die Errichtung von neuen Verarbeitungsanlagen ein zeitaufwändiger Prozess; - mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien wird sich das derzeitige interne Ungleichgewicht auf den Getreidemärkten aufgrund der hohen internen Transportkosten weiter verschärfen. 2. DAS EU-INTERVENTIONSSYSTEM FÜR GETREIDE Das EU-Interventionssystem für Getreide umfasst einen einheitlichen Mindestpreis von 101,31 EUR/t[1], der EU-weit für alle wichtigen Getreidearten gilt[2]. In den meisten Mitgliedstaaten liegen die Marktpreise gewöhnlich über diesem Ankaufspreis, die Angebote zur Intervention halten sich in Grenzen, und die Bestände bewegen sich daher in der Regel auf einem überschaubaren Niveau. In den südlichen Mitgliedstaaten, in denen der Verbrauch die Erzeugung übersteigt, sind die Marktpreise in der Regel höher, und es wird praktisch kein Getreide zur Intervention angeboten. Der derzeitige Interventionspreis ist aber attraktiv in Regionen der Gemeinschaft mit niedrigeren Erzeugungskosten. Es sind dies von den wichtigen Verbrauchsregionen abgelegene Regionen, in denen die Marktteilnehmer mit hohen Transportkosten und logistischen Problemen konfrontiert sind. In diesen Regionen fungiert die EU-Ankaufsregelung nicht länger als Sicherheitsnetz, sondern ist zu einer richtiggehenden Absatzmöglichkeit geworden, der ein Teil der Ernte systematisch zugeführt wird. Infolgedessen herrschen in den defizitären Gebieten der Gemeinschaft hohe Getreidepreise, während in den Überschussregionen große Mengen von Getreide in die Intervention angekauft werden. Ende des Wirtschaftsjahres 2003/04 hatten die Interventionsbestände in der EU-25 insgesamt ein historisches Tief von 3,6 Mt erreicht. 2004/05 stiegen die Bestände aufgrund der reichlichen Ernte von über 285 Mt rasch auf 15,5 Mt an, obwohl auf den internen und externen Märkten Maßnahmen zum Abbau der Interventionsbestände getroffen wurden. 2005/06 lassen die Endbestände nur eine geringfügige Abwärtstendenz erkennen (14 Mt), obwohl die Ernte mit 253 Mt erheblich geringer ausgefallen ist. Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien dürfte sich die Lage noch verschärfen. In diesen Ländern herrschen ideale Bedingungen für die Getreideerzeugung, und aufgrund der niedrigen Erzeugungskosten wird der derzeitige Interventionspreis für die Erzeuger in diesen Ländern außerordentlich attraktiv sein. Bulgarien und Rumänien verfügen zwar über Seehäfen, doch ist die Infrastruktur für den Transport im Landesinneren von den Anbaugebieten zu den Hafenanlagen generell unterentwickelt, und der systematische Absatz von großen Getreidemengen in die Intervention kann für die Marktteilnehmer eine einträgliche Option darstellen. 3. PROBLEME IM ZUSAMMENHANG MIT DER INTERVENTION BEI MAIS In der Vergangenheit war die EU Nettoeinführer von Mais, und am Ende des Wirtschaftsjahres 2003/04 gab es (wie seit vielen Jahren zuvor) keine Interventionsbestände an Mais. Inzwischen ist Mais jedoch zum Hauptproblem des Interventionssystems geworden. Ende des Wirtschaftsjahres 2004/05 beliefen sich die Interventionsbestände an Mais in der EU-25 insgesamt auf 2,8 Mt. Ein Jahr später erreichten sie die Rekordhöhe von 5,6 Mt und damit bereits 40% der Interventionsbestände insgesamt, und dies, obwohl die Maisernte in der Gemeinschaft um 5 Mt unter dem Niveau des Vorjahres lag. Regionen, die vor dem Beitritt Mais auf den Binnenmarkt ausgeführt haben, bieten nun einen großen Teil ihrer Ernte zur Intervention an. Der Großteil der Interventionsbestände an Mais (93%) befindet sich derzeit in Ungarn. Allen Marktanzeichen zufolge wird der Anteil von Mais an den Interventionsbeständen weiter steigen, und am Ende des laufenden Wirtschaftsjahres wird Mais – bei einer mit dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr vergleichbaren Maisernte – mehr als 2/3 der Interventionsbestände insgesamt ausmachen. Nach Schätzungen der Kommission könnten die öffentlichen Bestände an Mais im Jahr 2013 eine Höhe von 15,6 Mt erreichen, sollten am derzeitigen Interventionssystem keine Änderungen vorgenommen werden. Für die rapide anwachsenden Interventionsbestände an Mais bestehen nur begrenzte Absatzmöglichkeiten. Unter allen wichtigen Getreidearten sind die internationalen Preise für Mais am niedrigsten, und ein Wiederverkauf auf dem internationalen Markt wäre mit hohen finanziellen Kosten verbunden. Auf der anderen Seite wird der Absatz der Interventionsbestände auf dem Binnenmarkt durch die hohen Kosten für den Transport zwischen Überschuss- und Defizitregionen erschwert und könnte zu Störungen auf dem ohnehin durch einen erheblichen Mangel an Fluidität geprägten Binnenmarkt führen. Technisch gesehen bringt die Langzeitlagerung von Mais Probleme mit sich, die bei anderen Getreidearten wie z.B. Weizen oder Gerste nicht bestehen. Mais ist für die Intervention und eine Langzeitlagerung nicht geeignet. Während der Lagerung können sich die Qualitätsparameter von Mais rasch verändern, was zur Verschlechterung des biologischen Zustands der Körner einschließlich der Vermehrung verschiedener Pilze und Schädlinge führt. Zu den kritischen Elementen bei diesem Prozess gehören der Feuchtigkeitshöchstgehalt zum Zeitpunkt des Ankaufs sowie das Vorhandensein von Bruchkorn und überhitzten Körnern. Die Kommission hat kürzlich striktere Interventionskriterien festgelegt, um sicherzustellen, dass der in die Intervention angekaufte Mais besser für eine Langzeitlagerung geeignet ist. Dabei wurden der Feuchtigkeitshöchstgehalt auf 13,5% und der Höchstanteil an Bruchkorn und überhitzten Körnern auf 5% bzw. 0,5% herabgesetzt. Allerdings ist das Problem damit nicht endgültig gelöst, da die Zunahme der Interventionsbestände an Mais so nicht verhindert wird. 4. VORGESCHLAGENE MASSNAHMEN Das EU-Interventionssystem für Getreide muss in Bezug auf Mais dringend angepasst werden, da die Landwirte in bestimmten Regionen der Gemeinschaft diese Getreideart sonst weiterhin für die Intervention anbauen und die öffentliche Bestände weiter ansteigen werden. Gemäß den Grundsätzen der GAP-Reform von 2003 sollten die Landwirte ihre Entscheidungen an den Signalen des Marktes – u.a. auch an der Nachfrage von privaten Marktteilnehmern – ausrichten. Dieser Grundsatz gilt auch für die Getreideerzeuger in den Maisüberschussregionen, die für den Markt statt für den öffentlichen Ankauf produzieren sollten. Nach Auffassung der Kommission sollten die Interventionsankäufe von Mais ab dem Wirtschaftsjahr 2007/08 eingestellt werden. Auf diese Weise könnte sich der Getreidemarkt in der EU neu einpendeln und die Intervention bei Getreide wieder die ihr ursprünglich zugedachte Rolle als Sicherheitsnetz übernehmen. Die Getreidebauern in der gesamten Gemeinschaft werden die Interventionsregelung weiterhin für wichtige Getreidearten wie z.B. Weizen und Gerste in Anspruch nehmen können. Bei Roggen, das 2003 aus der Intervention ausgeschlossen wurde, hat dieser Ausschluss zu einem dynamischeren Markt, einer stärker am Markt orientierten Erzeugung und zu besseren Preisen für die Landwirte geführt. Mais wird nur im Frühjahr ausgesät. Dieser Vorschlagt kommt daher für die Landwirte, die über die Maisaussaat von 2007 zu entscheiden haben, genau zum richtigen Zeitpunkt. In Ergänzung zu diesem Vorschlag schlägt die Kommission unverzüglich eine übergangsweise Änderung der Finanzierungsbedingungen des EGFL für die Finanzierungskosten für die Ausgaben der Mitgliedstaaten beim Ankauf für die Intervention vor. Diese Maßnahme wird in den Jahren 2007 und 2008 die zusätzlichen Kosten verringern, die bei solchen Operationen für Mitgliedsstaaten mit sehr hohen internen Zinssätzen anfallen. Die Kommission ist der Meinung; dass der Vorschlag für die Abschaffung der Maisintervention und der Vorschlag für eine zwischenzeitliche finanzielle Erleichterung miteinander verbunden sind und zu gleicher Zeit vom Rat angenommen werden sollten. 5. AUSWIRKUNGEN DER VORGESCHLAGENEN MASSNAHMEN Nach Inkrafttreten der vorgeschlagenen Reform werden sich die Preise für die Maiserzeuger in den mitteleuropäischen Überschussregionen nicht wesentlich ändern, da bereits jetzt ein großer Unterschied zwischen dem Interventionspreis und den Preisen besteht, die den Erzeugern in diesen Regionen tatsächlich gezahlt werden. Infolgedessen dürfte der Vorschlag zu keinem signifikanten Rückgang der Maiserzeugung in der Gemeinschaft führen. Die Durchführung des Vorschlags würde zu einer stärkeren Integration des Getreidemarkts in der EU beitragen. Der in den mitteleuropäischen Überschussregionen angebaute Mais wird wieder wettbewerbsfähig werden, sowohl auf dem Binnenmarkt als auch auf den Weltmärkten, auf die er anders als in der Vergangenheit ohne Stützung ausgeführt würde. Außerdem würde der Vorschlag dank der Verringerung der Futtermittelkosten dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweine- und Geflügelerzeugung in diesen Regionen zu verbessern, und damit die wirtschaftliche Entwicklung der betreffenden Gebiete fördern. Die Gesamthöhe der Interventionsbestände würde sich erheblich verringern. Während die Beibehaltung des derzeitigen Systems 2013 zu Beständen von insgesamt von 18,9 Mt (davon 15,6 Mt Mais) führen würde, würden sich diese Bestände bei einem Ausschluss von Mais aus der Intervention im selben Jahr auf nur etwa 10 Mt belaufen. Außerdem würde es sich ausschließlich um Getreidearten handeln, die sich für eine Langzeitlagerung eignen (Weichweizen und Gerste), und die Bestände würden für Handelszwecke fast sicher günstiger liegen. 6. HAUSHALTSAUSWIRKUNGEN Für den EU-Haushalt war die öffentliche Lagerhaltung von Getreide im Haushaltsjahr 2005 mit Ausgaben in Höhe von 442 Mio. EUR verbunden. Für 2006 wird mit Ausgaben von etwa 350 Mio. EUR gerechnet, und im Berichtigungsschreiben zum Haushaltsvorentwurf wird für die Intervention bei Getreide im Jahr 2007 ein Mittelbedarf von 316 Mio. EUR veranschlagt, von denen 136,9 Mio. EUR allein auf Mais entfallen. Bei Beibehaltung des Status quo würden durch die öffentliche Lagerhaltung von Getreide weiterhin jährliche Ausgaben von mehr als 300 Mio. EUR entstehen, während der Vorschlag im Zeitraum 2008–2013 Einsparungen von insgesamt 617,8 Mio. EUR ermöglichen würde. Die jährlichen Ausgaben würden ab dem Haushaltsjahr 2008 auf unter 300 Mio. EUR und ab 2012 auf unter 200 Mio. EUR zurückgehen. 7. VEREINFACHUNG Der Vorschlag zielt darauf ab, die Intervention bei Getreide einfacher und wirksamer zu gestalten, und ist daher als weiterer Beitrag zur Vereinfachung der GAP zu betrachten. 2006/0256 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37 Absatz 2 Unterabsatz 3, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates[3] erlassenen Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Getreide umfassen für den Binnenmarkt eine Interventionsregelung, die insbesondere darauf abzielt, die Märkte zu stabilisieren und der in diesem Sektor tätigen landwirtschaftlichen Bevölkerung einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. (2) Die Anwendung dieser Regelung hat in den beiden vergangenen Wirtschaftsjahren zum Entstehen von sehr umfangreichen Interventionsbeständen an Mais geführt, deren Absatz auf dem Gemeinschaftsmarkt und dem internationalen Markt sich vor allem aufgrund des Standorts dieser Bestände besonders schwierig gestaltet. Zudem ist Mais eine Getreideart mit begrenzter Haltbarkeit, die sich mit zunehmender Lagerungsdauer aufgrund der fortschreitenden Qualitätsminderung immer schwieriger vermarkten lässt. (3) Darüber hinaus wurde am Ende des genannten Zeitraums festgestellt, dass mit der Interventionsregelung in ihrer bisher angewendeten Form die angestrebten Ziele nicht länger erreicht werden können, insbesondere was die Lage der Maiserzeuger in bestimmten Regionen der Gemeinschaft anbelangt. In diesen Regionen ist die Regelung zu einer Alternative zum Direktabsatz der Erzeugnisse auf dem Markt geworden, obwohl die Preise, die von diesen Erzeugern für den geernteten Mais tatsächlich erzielt wurden, häufig unter dem Interventionspreis lagen. (4) Unter diesen Umständen erfüllt die Interventionsregelung in Bezug auf Mais nicht mehr die ihr ursprünglich zugedachte Rolle und verhindert darüber hinaus eine Ausrichtung der Erzeugung an den Bedürfnissen des Marktes. (5) Die Beibehaltung der Interventionsregelung in ihrer derzeitigen Form droht zu einem erneuten Anwachsen der Interventionsbestände an Mais zu führen, ohne den betreffenden Erzeugern einen Nutzen zu bringen. (6) Es müssen daher geeignete Maßnahmen erlassen werden, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Gemeinschaftsmarktes für Getreide zu gewährleisten. Im Lichte der obigen Ausführungen und aufgrund der bestehenden Absatzmöglichkeiten für die Erzeuger stellt sich der Ausschluss von Mais aus der in der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 vorgesehenen Interventionsregelung als die diesbezüglich am besten geeignete Maßnahme dar. (7) Die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 ist daher entsprechend zu ändern - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 wird wie folgt geändert: (1) Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Der im Mai für Sorghum geltende Interventionspreis bleibt auch im Juli, August und September des jeweiligen Jahres gültig.“ (2) Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die von den Mitgliedstaaten bezeichneten Interventionsstellen kaufen Weichweizen, Hartweizen, Gerste und Sorghum an, die ihnen angeboten werden und in der Gemeinschaft geerntet worden sind, sofern die Angebote den insbesondere hinsichtlich Qualität und Menge festgelegten Bedingungen entsprechen.“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2007/08. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident FINANZBOGEN | 1. | HAUSHALTSLINIE (Eingliederungsplan 2007) : 05 02 01 02 | MITTELANSATZ LR 2007: 316 Mio. EUR | 2. | BEZEICHNUNG DES VORHABENS: Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide | 3. | RECHTSGRUNDLAGE: Artikel 37 EG-Vertrag | 4. | ZIELE DES VORHABENS: Ausschluss von Mais aus der in der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide vorgesehenen Interventionsregelung. | 5. | FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN | 12-MONATSZEITRAUM (Mio. EUR) | HAUSHALTSJAHR 2007 (Mio. EUR) | HAUSHALTSJAHR 2008 (Mio. EUR) | 5.0 | AUSGABEN ZU LASTEN – DES EG-HAUSHALTS (ERSTATTUNGEN/INTERVENTIONEN) – NATIONALER HAUSHALTE – ANDERER SEKTOREN | – | –35,1 | 5.1 | EINNAHMEN – EIGENE MITTEL DER EG (ABSCHÖPFUNGEN/ZÖLLE) – IM NATIONALEN BEREICH | – | – | 6.0 | FINANZIERUNG IM LAUFENDEN HAUSHALTSJAHR IST MÖGLICH DURCH IM BETREFFENDEN KAPITEL VORHANDENE MITTEL | JA NEIN | 6.1 | FINANZIERUNG IM LAUFENDEN HAUSHALTSJAHR IST MÖGLICH DURCH ÜBERTRAGUNG VON KAPITEL ZU KAPITEL | JA NEIN | 6.2 | NOTWENDIGKEIT EINES NACHTRAGSHAUSHALTS | JA NEIN | 6.3 | ERFORDERLICHE MITTEL SIND IN DIE ZUKÜNFTIGEN HAUSHALTE EINZUSETZEN | JA NEIN | ANMERKUNGEN: Der Vorschlag würde im Zeitraum 2008-2014 Einsparungen von insgesamt 617,8 Mio. EUR ermöglichen. | Anhang | | | | | | | | Mio. EUR | | | | | | | | | | | | 1 – Status quo | 2008 |2009 |2010 |2011 |2012 |2013 |2014 |Insgesamt | |Intervention insgesamt |323,9 |326,9 |313,7 |304,7 |314,0 |315,9 |337,9 | 2 237,1 | |davon: Weichweizen |54,1 |36,4 |28,3 |19,2 |12,9 |12,2 |9,0 | 171,9 | |Gerste |73,2 |69,0 |38,0 |21,8 |23,8 |17,2 |40,9 | 283,9 | |Mais |196,7 |221,5 |247,4 |263,8 |277,3 |286,6 |288,0 | 1 781,3 | | | | | | | | | | | | 2 – Reform | 2008 |2009 |2010 |2011 |2012 |2013 |2014 |Insgesamt | |Intervention insgesamt |287,6 |267,7 |257,7 |226,6 |188,4 |181,1 |174,2 | 1 583,2 | |davon: Weichweizen |50,4 |36,0 |40,6 |59,3 |70,1 |77,0 |66,2 | 399,5 | |Gerste |89,5 |114,4 |128,1 |122,9 |113,1 |104,1 |108,0 | 780,0 | |Mais |147,7 |117,4 |89,0 |44,4 |5,2 |0,0 |0,0 | 403,7 | | | | | | | | | | | | 3 – Auswirkungen des Vorschlags = (2) – (1) | 2008 |2009 |2010 |2011 |2012 |2013 |2014 |Insgesamt | |Intervention insgesamt |–36,4 |–59,2 |–56,0 |–78,2 |–125,6 |–134,8 |–163,8 | –653,9 | |davon: Weichweizen |–3,7 |–0,5 |12,3 |40,1 |57,2 |64,8 |57,2 | 227,6 | |Gerste |16,2 |45,5 |90,1 |101,2 |89,3 |86,9 |67,0 | 496,2 | |Mais |–48,9 |–104,2 |–158,4 |–219,4 |–272,1 |–286,6 |–288,0 | –1 377,6 | | | | | | | | | | | | 4 – Zusätzliche Ausgaben – Ausfuhrerstattungen | 2008 |2009 |2010 |2011 |2012 |2013 |2014 |Insgesamt | | | 1,2 |1,3 |15,3 |10,1 |5,0 |2,7 |0,4 | 36,1 | | | | | | | | | | | | Auswirkungen insgesamt = 3 + 4 |2008 |2009 |2010 |2011 |2012 |2013 |2014 |Insgesamt | | | –35,1 |–57,9 |–40,7 |–68,0 |–120,6 |–132,1 |–163,4 | –617,8 | | [1] Mit monatlichen Zuschlägen. [2] Brotweizen, Hartweizen, Gerste, Mais und Sorghum; der Preis gilt nicht für Futterweizen, Roggen und Hafer. [3] ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1154/2005 (ABl. L 187 vom 19.7.2005, S. 11).