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Document 52006PC0544
Proposal for a Council Regulation amending Regulation (EC) No 379/2004 as regards the increase of the volumes of tariff quotas for certain fishery products for the period 2004 to 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 in Bezug auf die Erhöhung der Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 in Bezug auf die Erhöhung der Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004 2006
/* KOM/2006/0544 endg. */
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 in Bezug auf die Erhöhung der Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004 2006 /* KOM/2006/0544 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 25.9.2006 KOM(2006) 544 endgültig Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 in Bezug auf die Erhöhung der Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004-2006 (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG 1) HINTERGRUND DES VORSCHLAGS | Gründe und Ziele/Allgemeiner Zusammenhang Es liegt im Interesse der EU, bestimmte bestehende autonome Zollkontingente zu erhöhen, da die Verarbeitungsindustrie in einigen Mitgliedstaaten große Schwierigkeiten hat, sich in ausreichendem Maße mit bestimmten Fischerereierzeugnissen zu versorgen. Um dem Mangel an Grunderzeugnissen, der durch die Notwendigkeit strenger Bestandserhaltungsmaßnahmen noch vergrößert wird, abzuhelfen, verwendet das Verarbeitungsgewerbe Ersatzerzeugnisse aus Drittländern. Verordnung (EG) Nr. 379/2004 des Rates vom 24. Februar 2004 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004-2006 (ABl. L 64). Es wird vorgeschlagen, diese Verordnung im Laufe des Jahres 2006 zu ändern, um die Versorgungslage an die geänderten Umstände im Fangsektor und auf den Einfuhrmärkten anzupassen. | Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet Verordnung (EG) Nr. 379/2004 des Rates vom 24. Februar 2004 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004-2006 (ABl. L 64). | Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Vereinbar mit der Politik in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Handel, Entwicklung und Außenbeziehungen. Nicht auf Kosten von Entwicklungsländern, die ein präferenzielles Handelsabkommen mit der EU (APS und AKP-Regelung) geschlossen haben. | 2) ANHÖRUNG BETROFFENER KREISE UND FOLGENABSCHÄTZUNG | Anhörung betroffener Kreise | Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten Anhörung der Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuss für Fischereierzeugnisse und im Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur. Informelle Konsultierung der EU-Industrie (Europäische Vereinigung der Fischindustrie/AIPCE, Dachverband der nationalen Organisationen der Fischimporteure und –exporteure/CEP). Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden von den weitaus meisten Mitgliedstaaten unterstützt. | Einholung und Nutzung von Expertenwissen | Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche Sachverständige, die die Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuss für Fischereierzeugnisse vertreten. Methodik Offene Konsultation. Konsultierte Organisationen/Sachverständige Von den Mitgliedstaaten benannte Sachverständige. Konsultation des Verwaltungsausschusses für Fischereierzeugnisse am 28. Februar 2006 und am 6. April 2006. Konsultation des Beratenden Ausschusses für die Fischerei und Aquakultur (BAFA), Arbeitsgruppe III Märkte und Handelspolitik, am 15. Februar 2006. Erste Sitzung mit den Interessengruppen am 31. Januar 2006: Europäische Vereinigung der Fischindustrie (AIPCE) und Dachverband der nationalen Organisationen der Fischimporteure und-exporteure (CEP). Zweite Sitzung mit AIPCE/CEP am 20. März 2006. Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung Es gab keinen Hinweis auf mögliche gravierende Risiken mit irreversiblen Folgen. Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen Veröffentlichung des Vorschlags. | Folgenabschätzung Entfällt Der Vorschlag ist nicht im Legislativ-und Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 enthalten. | 3) RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS | Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004-2006. | Rechtsgrundlage Artikel 26 EG-Vertrag | Subsidiaritätsprinzip Der Vorschlag fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft. Daher findet das Subsidiaritätsprinzip keine Anwendung. | Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen): | Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um die schwerwiegenden Versorgungsschwierigkeiten der Verarbeitungsindustrie für das verbleibende Jahr 2006 zu mildern. | Dieses Maßnahmenpaket steht im Einklang mit den Grundsätzen zur Vereinfachung der Verfahren für die Außenhandelsbeteiligten und mit der Mitteilung der Kommission über autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente (98/C 128/02). | Wahl des Instruments | Vorgeschlagene Instrumente: Verordnung. | Andere Instrumente wären aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) nicht angemessen. Über autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente entscheidet der Rat gemäß Artikel 28 EG-Vertrag mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission. Die unmittelbare Anwendbarkeit und Einheitlichkeit innerhalb der Gemeinschaft lässt sich nur mit einer Verordnung gewährleisten. | 4) AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT | Nicht vereinnahmte Zölle in Höhe von insgesamt 10 247 777 EUR. | 5) WEITERE ANGABEN | Europäischer Wirtschaftsraum Der vorgeschlagene Rechtsakt ist für den Europäischen Wirtschaftsraum von Bedeutung und ist daher auf den EWR auszuweiten. | Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 in Bezug auf die Erhöhung der Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004-2006 (Text von Bedeutung für den EWR) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION- gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 26, auf Vorschlag der Kommission[1], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Um eine angemessene Versorgung der Verarbeitungsindustrie in der Gemeinschaft mit bestimmten Fischereierzeugnissen sicherzustellen, wurden in der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 des Rates vom 24. Februar 2004 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004-2006[2] autonome Zollkontingente festgelegt. (2) Die Verarbeitungsindustrie in einigen Mitgliedstaaten hat große Schwierigkeiten, sich in ausreichendem Maße mit bestimmten Fischereierzeugnissen der Gemeinschaft zu versorgen. Um dem Mangel an Grunderzeugnissen abzuhelfen, verwendet die Verarbeitungsindustrie Ersatzerzeugnisse aus Drittländern. (3) Es ist daher angemessen, die Zollkontingente für bestimmte Erzeugnisse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 für den laufenden Kontingentszeitraum bis Ende 2006 zu erhöhen. (4) Die Verordnung (EG) Nr. 379/2004 ist daher entsprechend zu ändern - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 werden die Reihen mit den laufenden Nummern 09.2759, 09.2761, 09.2770, 09.2785, 09.2790 und 09.2794 durch den im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Wortlaut ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel Im Namen des Rates Der Präsident ANHANG 09.2759 | ex 0302 50 10 ex 0302 50 90 ex 0303 60 1 ex 0303 60 19 ex 0303 60 90 | 20 10 10 10 10 | Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, frisch, gekühlt oder gefroren, zur Verarbeitung bestimmt (a)(b) | 70.000 | 0 | 1.1.2004-31.12.2006 | 09.2761 | ex 0304 20 9 ex 0304 20 94 ex 0304 90 97 | 10 4 8 60 86 | Filets vom Blauen Grenadier (Macruronus spp.), gefroren, und anderes gefrorenes Fischfleisch, zur Verarbeitung bestimmt (a)(b) | 20.000 | 0 | 1.1.2004-31.12.2006 | 09.2770 | ex 0305 63 00 | 10 | Sardellen (Engraulis anchoita), gesalzen oder in Salzlake, jedoch weder getrocknet noch geräuchert, zur Verarbeitung bestimmt (a)(b) | 8.000 | 0 | 1.1.2004-31.12.2006 | 09.2785 | ex 0307 49 59 ex 0307 99 11 | 10 10 | Rümpfe von Kalmaren (Ommastrephe-Arten– ausgenommen Ommastrephes sagittatus–, Nototodarus-Arten, Sepioteuthis-Arten) und Illex-Arten, gefroren, mit Haut und Flossen, zur Verarbeitung bestimmt (a)(b) | 40.000 | 3.5 | 1.1.2004-31.12.2006 | 09.2790 | ex 1604 14 16 | 20 30 95 | Filets, genannt "Loins", von Thunfischen und Echtem Bonito, zur Verarbeitung bestimmt (a)(b) | 5.500 | 6 | 1.1.2004-31.12.2006 | 09.2794 | ex 1605 20 99 | 45 | Garnelen der Art Pandalus borealis, gekocht und geschält, zur Verarbeitung bestimmt (a)(b) | 10.000 | 6 | 1.1.2004-31.12.2006 | (a) Die Überwachung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen. (b) Dieses Kontingent findet Anwendung auf Waren, die einer anderen als nur einer oder mehreren der folgenden Behandlungen unterliegen: — Säubern, Ausnehmen, Entfernen von Kopf oder Schwanz, — Zerteilen (ausgenommen Zerteilen in Ringe, Filetieren, Herstellen von Lappen oder Zerteilen von Gefrierblöcken oder Zerteilen von Filetblöcken mit Zwischenlage), — Sortieren, — Etikettieren, — Verpacken, — Kühlen, — Gefrieren, — Tiefgefrieren, — Auftauen, Trennen. Das Kontingent gilt nicht für Erzeugnisse, bei denen qualifizierende Behandlungen vom Einzelhandel oder von Restaurationsbetrieben vorgenommen werden. Die Herabsetzung der Zölle gilt nur für Fisch, der für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. FINANZBOGEN ZU VORSCHLÄGEN FÜR RECHTSAKTE, DEREN FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN SICH AUF DIE EINNAHMEN BESCHRÄNKEN 1. VORSCHLAG: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse für den Zeitraum 2004-2006 2. HAUSHALTSLINIEN: Kapitel und Artikel: Kapitel 12 Artikel 120 Für das Haushaltsjahr 2006 eingesetzter Betrag: 12.905,4 Millionen/Jahr 3. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ( Der Vorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen. x Der Vorschlag wirkt sich nicht auf die Ausgaben, sondern auf die Einnahmen aus, und zwar folgendermaßen: in Mio. EUR (auf eine Dezimalstelle gerundet) Haushalts-linie | Einnahmen[3] | Haushaltsjahr 2006 | Artikel 120 | Auswirkungen auf die Eigenmittel | -10,3/Jahr | 4. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN Die Überwachung der besonderen Verwendung bestimmter unter diese Ratsverordnung fallender Waren erfolgt nach Maßgabe der Artikel 291 bis 300 der Verordnung der Kommission (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften. 5. SONSTIGE ANMERKUNGEN Dieser Vorschlag enthält die am Anhang der geltenden Verordnung vorzunehmenden Änderungen, um Folgendem Rechnung zu tragen: 1. Anträge auf Erhöhung der autonomen Zollkontingente, die vorgelegt und genehmigt worden sind 2. Änderungen bei den Fangmöglichkeiten sowie Marktentwicklungen, die Versorgungsengpässe zur Folge haben. Voraussichtliche Kosten dieser Maßnahme Auf der Grundlage der verfügbaren Statistiken (2004 und 2005) lässt sich der Verlust an Einnahmen aufgrund dieser Verordnung für die verbleibenden Monate des Haushaltsjahres 2006 mit 10,2 Mio. EUR veranschlagen (siehe Anhang) Laufende Nummer | Änderung der Kontingents-menge (Stück/Tonnen) | Geschätzter Preis (€ pro Tonne) | Vertrags-mäßiger Zollsatz (%) (GZT 2006) | Kontingents-zollsatz (%) | Erwartete Änderung bei den Einnahmenverlusten gegenüber dem vorherigen Kontingentszeitraum (in €) | 09.2759 | 20.000 | 2.374 | 12 | 0 | 5.679.600 | 09.2761 | 5.000 | 1.865 | 7,5 + 15 (Durchschnitt= 11,25) | 0 | 1.049.062 | 09.2770 | 6.000 | 1.446 | 10 | 0 | 867.600 | 09.2785 | 10.000 | 2.421 | 8 | 3,5 | 1.936.800 | 09.2790 | 1.500 | 3.414 | 24 | 6 | 1.229.040 | 09.2794 | 3.000 | 4.836 | 20 | 6 | 2.901.600 | Einnahmenverluste insgesamt gegenüber dem vorhergehenden Kontingentszeitraum: (13.681.702,50 € – 3.420.425,63 €) = 10.261.276,88 € netto. [1] ABl. C […] vom […], S.[…]. [2] ABl. L 64 vom 2.3.2004, S. 7. [3] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Agrarzölle, Zuckerabgaben, Zölle) sind die Beträge netto, d.h. abzüglich 25% für Erhebungskosten, anzugeben.