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Document 52006IP0341

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Grünbuch: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union (2006/2058(INI))

ABl. C 305E vom 14.12.2006, pp. 148–155 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

52006IP0341

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Grünbuch: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union (2006/2058(INI))

Amtsblatt Nr. 305 E vom 14/12/2006 S. 0148 - 0155


P6_TA(2006)0341

Die psychische Gesundheit der Bevölkerung in der Europäischen Union

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Grünbuch: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern — Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union (2006/2058(INI))

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission — "Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern — Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union" (KOM(2005)0484),

- unter Hinweis auf die Artikel 2, 13 und 152 des EG-Vertrags,

- unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union [1],

- in Kenntnis der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf [2],

- in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 18. November 1999 zur Förderung der psychischen Gesundheit [3],

- in Kenntnis der Erklärung der Europäischen Ministeriellen WHO-Konferenz vom 15. Januar 2005 über die Herausforderungen im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit in Europa und der Entwicklung von Lösungsansätzen,

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 über die demografischen Herausforderungen und die Solidarität zwischen den Generationen [4],

- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0249/2006),

A. in der Erwägung, dass jeder vierte europäische Bürger in seinem Leben mindestens einmal von einer ernsthaften psychischen Erkrankung betroffen ist; in der Erwägung, dass psychische Erkrankungen direkte oder indirekte Auswirkungen auf jeden EU-Bürger haben und dass im Laufe eines jeden Jahres innerhalb der Europäischen Union schätzungweise 18,4 Millionen Menschen zwischen 18 und 65 Jahren an starken Depressionen leiden; in der Erwägung, dass eine gute psychische Gesundheit den Bürgern ermöglicht, sich intellektuell und emotional zu entfalten sowie sich ins gesellschaftliche, schulische und berufliche Leben einzugliedern; in der Erwägung, dass dagegen eine schlechte psychische Gesundheit Ausgaben, soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung verursacht,

B. in der Erwägung, dass Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit erhebliche negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der direkt und indirekt Betroffenen mit sich bringen,

C. in der Erwägung, dass die durch psychische Erkrankungen verursachten wirtschaftlichen Kosten für die Gesellschaft beträchtlich sind und einigen Schätzungen zufolge 3—4% des BIP der EU-Mitgliedstaaten ausmachen,

D. in der Erwägung, dass psychische Erkrankungen bereits erhebliche wirtschaftliche, gesundheitliche und soziale Auswirkungen zeigen, die durch eine Zunahme der Erkrankungen aufgrund des zunehmenden Durchschnittsalters der Bevölkerung und aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen zunehmen werden,

E. in der Erwägung, dass jährlich 58000 Bürger der Europäischen Union Selbstmord begehen und dies die Zahl der jährlichen Todesfälle durch Straßenverkehrsunfälle oder durch HIV/AIDS übertrifft; in der Erwägung, dass die Zahl der Suizidversuche die der begangenen Selbstmorde um das Zehnfache übersteigt,

F. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Kompetenzverteilung im EG-Vertrag der zusätzliche Nutzen einer Gemeinschaftsstrategie zur psychischen Gesundheit der europäischen Bevölkerung vor allem im Bereich der Prävention liegt,

G. in der Erwägung, dass in einigen europäischen Staaten bis zu 85 % der für psychische Erkrankungen vorgesehenen Mittel für den Betrieb großer Institutionen aufgewendet werden,

H. in der Erwägung, dass der Mangel an Verständnis und Investitionen für die Förderung der psychischen Gesundheit zu einer Verschlechterung der Gesundheit und zu individuellen Einschränkungen sowie zu Gesellschaftsproblemen beiträgt,

I. in der Erwägung, dass etwa 40 % aller Inhaftierten psychische Störungen verschiedener Art aufweisen und die Wahrscheinlichkeit eines Selbstmords bei Gefangenen siebenmal höher ist als bei den Menschen der restlichen Gesellschaft; in der Erwägung, dass unangemessene Haftbedingungen diese Störungen noch verstärken und eine Rehabilitation verhindern können,

J. in der Erwägung, dass der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der gesamten Europäischen Union nicht genügend Aufmerksamkeit und Finanzmittel zukommen, obwohl psychische Erkrankungen bei Jugendlichen ständig zunehmen,

K. in der Erwägung, dass es im Bereich der Gesundheit, insbesondere was Essstörungen, neurodegenerative Krankheiten, Schizophrenie, affektive Störungen, Angst, Panik, Depression, Alkoholmissbrauch und Missbrauch anderer psychoaktiver Substanzen anbelangt, sowie bei Selbstmord und Straffälligkeit eine eindeutige geschlechtsspezifische Dimension gibt und dass in diesen Bereichen eine systematische Forschung notwendig ist,

L. in der Erwägung, dass Frauen, die Hilfe suchen, sich in stärkerem Maße als Männer an spezialisierte Dienste wenden und ihnen auch doppelt so häufig Psychopharmaka verschrieben werden; in der Erwägung, dass aus pharmakogenetischen Studien hervorgeht, dass Frauen eine geringere Toleranz gegen diese Produkte haben,

M. in der Erwägung, dass Prävention, Früherkennung und Behandlung von psychischen Störungen deren individuelle, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen erheblich mildern können,

N. in der Erwägung, dass viele Menschen an neurodegenerativen Störungen leiden und sich diese Zahl u.a. aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen Zunahme der älteren Bevölkerung erhöhen wird,

O. in der Erwägung, dass in den meisten EU-Mitgliedstaaten der Trend von Langzeit-Betreuungseinrichtungen sowohl für Kinder mit Entwicklungs- und Verhaltensstörungen, die ihre normale Entwicklung insbesondere im Bereich der Schule gefährden, als auch für Erwachsene mit chronischen und schwerwiegenden Störungen und für Menschen mit Lernstörungen hin zu einem betreuten Gemeinschaftsleben geht, wobei sich dieser Trend ohne eine ordentliche Planung und Ressourcenausstattung der sozialen Dienste vollzogen hat,

P. in der Erwägung, dass psychische Gesundheitsprobleme, die mit Gewalt gegen Frauen und Mädchen zusammenhängen, sehr häufig unerkannt bleiben; in der Erwägung, dass Berichte von Opfern routinemäßig nicht berücksichtigt werden und viele Frauen und Mädchen nur widerstrebend über Gewalt und Misshandlung sprechen, wenn Ärzte oder medizinisches Personal sie nicht direkt danach fragen,

Q. in der Erwägung, dass eine Voraussetzung für psychische Gesundheit darin besteht, dass Kinder in einer gesunden Familie aufwachsen, die ihnen nicht nur materielle, sondern auch psychische Sicherheit und elterliche Liebe bietet,

1. begrüßt das Eintreten der Kommission für die Förderung der psychischen Gesundheit; fordert, diesem Bereich innerhalb der Gesundheits- und Forschungspolitik der Europäischen Union, mit Schwerpunkt auf Präventionsmaßnahmen, eine größere Priorität beizumessen, und ist der Auffassung, dass dies in die politische Arbeit und Gesetzgebung aller Direktionen der Kommission und aller Ministerien der Mitgliedsstaaten einfließen sollte, die sich verpflichten sollten, die derzeitigen einzelstaatlichen und internationalen Indikatoren für die psychische Gesundheit der Bevölkerung einander anzugleichen, damit auf EU-Ebene ein vergleichbarer Datensatz zur Verfügung steht;

2. ist der Auffassung, dass der geschlechtsspezifischen Dimension in dem Grünbuch nicht gebührend Rechnung getragen wurde, und fordert daher, dass diese systematisch bei den zur Förderung der psychischen Gesundheit vorgeschlagenen Maßnahmen sowie bei der Prävention und im Rahmen der Forschung berücksichtigt wird, wo die Studien bislang unzureichend und unangemessen waren, sodass auch in Bezug auf Prävention und Behandlung dieser Krankheiten deutlich weniger Fortschritte als bei anderen Krankheiten erzielt worden sind;

3. verweist auf die maßgebende Rolle des Arztes bei der Beobachtung des Patienten;

4. ist der Ansicht, dass eine gute psychische Gesundheit eine der Voraussetzungen für die Gesundheit und das Wohlergehen der europäischen Bürger insgesamt sowie für eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Europäischen Union ist; ermutigt und fördert alle Maßnahmen, die zur Prävention psychischer Störungen beitragen können;

5. betont, dass Überlegungen hinsichtlich der besten Nutzung der bestehenden Gemeinschaftsinstrumente, wie beispielsweise des 7. Rahmensprogramms für Forschung, notwendig sind, um Kapazitäten aufzubauen, die die Forschung über psychische Gesundheit in der Union verstärken können;

6. ist der Auffassung, dass bei künftigen Vorschlägen der Kommission, die die geistige Gesundheit betreffen, Partnerschaften und Konsultationen sowohl mit Personen, die von psychischen Gesundheitsproblemen betroffen waren oder noch sind, ebenso in die Zusammenarbeit einbezogen werden sollten wie die Familien und Betreuer der Betroffenen und die für sie eintretenden Nichtregierungsorganisationen, die Vereinigungen von Familienangehörigen und andere interessierte Parteien, um so die Vertretung und die Beteiligung an Entscheidungsprozessen zu verbessern und die Vernetzung der Familienangehörigen von Psychiatriepatienten zu fördern;

7. verweist auf die beträchtlichen Unterschiede in den Ausgaben für die psychische Gesundheit in den einzelnen Mitgliedstaaten, und zwar sowohl im Hinblick auf den absoluten Betrag als auch auf den Anteil an den Gesamtausgaben für Gesundheitsfürsorge;

8. ist der Auffassung, dass unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sein werden, um die folgenden drei Ziele zu erreichen: Förderung der psychischen Gesundheit, Verbesserung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Störungen; ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen abzielen müssen auf die angemessene Aufklärung, den Erwerb entsprechender Kenntnisse und die Entwicklung richtiger Positionen und Fähigkeiten, damit die geistige und körperliche Gesundheit geschützt und die Lebensqualität der europäischen Bürger verbessert werden kann;

9. betont die Notwendigkeit, die Bezeichnungen "psychische Erkrankung", "psychische Störung", "schwerwiegende psychische Krankheit" und "Persönlichkeitsstörung" mit Sorgfalt zu verwenden;

10. betont die Notwendigkeit frühzeitiger Tests, der Erkennung und Diagnose sowie einer gezielten integrierten Behandlung;

11. betont die Notwendigkeit, durch geeignete Maßnahmen Ungleichheiten bei der Behandlung von psychischen Krankheiten, die offensichtlich auf diesem Gebiet existieren, zu bekämpfen;

12. fordert, in jede zukünftige Strategie Personen mit Lernbehinderungen mit einzubeziehen, da diese mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind wie Personen mit psychischen Störungen, einschließlich sozialer Ausgrenzung, Institutionalisierung, Verletzung der Menschenrechte, Diskriminierung, Stigmatisierung und Mangel an Unterstützung für sie selbst und für ihre Familien und Betreuer; fordert gleichzeitig stärkere Anstrengungen, um kognitiv hochbegabte Kinder und Jugendliche als solche zu erkennen und besser zu fördern;

13. betont die Bedeutung gegenseitiger Hilfe und die führende Rolle, die die Erfahrungen der Menschen im Hinblick auf Behandlung, Erkrankung und Genesung spielen;

14. begrüßt, dass die Kommission Kinder, Arbeitnehmer, ältere Menschen und benachteiligte Mitglieder der Gesellschaft als Zielgruppen hervorgehoben hat; würde jedoch auch weitere Personenkreise mit einbeziehen, wie zum Beispiel Personen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, Personen mit langwierigen und unheilbaren Krankheiten, Menschen mit Behinderungen, Inhaftierte, ethnische und andere Minderheiten sowie Obdachlose, Migranten, Menschen in ungesicherten Arbeitsverhältnissen und Arbeitslose; zudem sollte eine Reihe von Themen im Bereich der psychischen Gesundheit und Betreuung, die besonders für Frauen von Bedeutung sind, einbezogen werden;

15. räumt ein, dass Persönlichkeitsstörungen besondere Herausforderungen an Diagnose, Behandlung sowie Management und Pflege stellen und mehr Forschung sowie klare politische Maßnahmen erfordern; fordert die Kommission auf, auch Aggressionen, den relevanten Faktoren aggressiven Verhaltens und deren psychischen Folgen Aufmerksamkeit zu widmen;

16. erkennt an, dass Männer und Frauen unterschiedliche Bedürfnisse hinsichtlich der psychischen Gesundheit haben können, und fordert, dass insbesondere der Zusammenhang zwischen Zwangseinweisungen und Selbstverletzungen und der stärkeren Verschreibung von Psychopharmaka bei Frauen näher erforscht werden muss;

17. betont die Notwendigkeit, weitere Forschungen über die nachweislichen Unterschiede in der Gehirnstruktur und -aktivität von Männern und Frauen anzustellen, um spezielle Ansätze und Behandlungen für beide Geschlechter auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit entwickeln zu können;

18. fordert, dass Mütter vor und nach der Geburt unterstützt werden, um Depressionen oder das Auftreten anderer psychopathologischer Störungen, die in dieser Situation häufig zu beobachten sind, zu vermeiden;

19. ist der Auffassung, dass die psychische Gesundheit von Müttern und Eltern zur ungehinderten Entwicklung der Kinder und zu deren Heranwachsen zu gesunden Erwachsenen beiträgt;

20. fordert ein Zusammenwirken mehrerer Agenturen und eine multidisziplinäre Reaktion, um komplexe Situationen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen bewältigen zu können, etwa bei Fragen im Hinblick auf die bestmögliche Unterstützung von Kindern oder Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen, Verhaltensproblemen oder Essstörungen und/oder Kindern, deren Eltern häufig selbst an psychischen Erkrankungen leiden (oder sich in Langzeit-Betreuungseinrichtungen befinden);

21. stellt fest, dass in der Gesellschaft vorherrschende Vorstellungen davon, wie der Körper einer Frau oder eines Mädchens auszusehen hat, Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden von Frauen und Mädchen haben, was unter anderem zu einer Zunahme von Essstörungen geführt hat;

22. verweist darauf, dass psychische Erkrankungen und psychische Störungen ihre Wurzeln meist in der frühen Kindheit haben, und betont die Bedeutung von Forschungsarbeiten zu einer gesunden frühen Kindheit;

23. betont die Bedeutung einer permanenten Schulung und Fortbildung der Mittelspersonen: Lehrern, Betreuern, Sozialarbeitern, Gerichtspersonen sowie Arbeitgebern;

24. begrüßt die Tatsache, dass im Grünbuch anerkannt wird, dass der psychische Zustand von Menschen durch soziale und umweltbedingte Faktoren, etwa persönliche Erfahrungen, Familie und soziale Unterstützung, und durch Lebensbedingungen wie beispielsweise Armut, Leben in großen Städten und in Isolation in ländlichen Gebieten sowie Arbeitsbedingungen, etwa unsichere Arbeitsplätze, Arbeitslosigkeit und lange Arbeitszeiten, geprägt wird; betont, dass psychische Störungen eine der Ursachen für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand oder die Zuerkennung einer Invalidenrente sind;

25. ist der Auffassung, dass gute Arbeitsbedingungen zur psychischen Gesundheit beitragen, und fordert die Arbeitgeber auf, Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz als einen wichtigen Teil ihrer Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit psychischen Störungen in der für sie bestmöglichen Art und Weise beschäftigt werden und sich so gut wie möglich in die Arbeitswelt eingliedern können; fordert, dass diese Maßnahmen gemäß den bestehenden Rechtsvorschriften für Gesundheit und Sicherheit veröffentlicht und überwacht werden, wobei auch die Bedürfnisse und Auffassungen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind;

26. begrüßt die Sozialinitiativen im Rahmen der Sozial- und Beschäftigungspolitik, die die nichtdiskriminierende Behandlung von Menschen in schlechter psychischer Verfassung, die soziale Integration von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und die Verhütung von Stress am Arbeitsplatz betreffen;

27. betont in Bezug auf die europäische Beschäftigungsstrategie den Einfluss der psychischen Gesundheit auf die Beschäftigung sowie den Einfluss der Arbeitslosigkeit auf den psychischen Gesundheitszustand der Menschen;

28. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten sollten, um wirksame Strategien zur Verringerung der Selbstmordrate, insbesondere bei Jugendlichen und anderen Risikogruppen zu finden und umzusetzen;

29. fordert ein besseres Erkennen des Zusammenhangs von Diskriminierung, Gewalt und schlechter psychischer Gesundheit, wodurch der Bekämpfung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung im Rahmen der Strategie zur Verbesserung der psychischen Gesundheit durch Prävention größeres Gewicht verliehen würde;

30. sieht eine der größten Herausforderungen im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit in der Alterung der europäischen Bevölkerung und fordert, der Erforschung der Mechanismen und Ursachen für neurodegenerative Erkrankungen und andere im Alter auftretende psychische Erkrankungen und ihrer Prävention sowie ihrer Behandlung, einschließlich der Entwicklung neuer Therapien, mehr Aufmerksamkeit zu schenken;

31. ist zudem der Ansicht, dass dem Zusammenhang zwischen dem Konsum von Alkohol sowie illegalen Drogen und psychischen Störungen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte; ist der Auffassung, dass die Alkohol- und Drogenabhängigkeit für die geistige und körperliche Gesundheit sowie für die gesamte Gesellschaft ein großes Problem ist; fordert die Kommission auf, unverzüglich zu prüfen, welche Entzugsprogramme und Behandlungsmethoden am effektivsten sind;

32. betont, dass Personen mit psychischen Störungen würdevoll und menschlich behandelt und betreut werden müssen und Pflege und ärztliche Betreuung nicht nur wirksam und von hoher Qualität, sondern auch allen Erkrankten zugänglich sein sollten, wobei auch zu gewährleisten ist, dass sie universal in Anspruch genommen werden können; betont ferner, dass ein klares Verständnis im Hinblick auf das Recht der Betroffenen herrschen sollte, behandelt oder nicht behandelt zu werden; dass sie dazu berechtigt sein sollten, sich soweit wie möglich an Entscheidung über ihre eigene Behandlung zu beteiligen und als Gruppe zu Dienstleistungen gehört zu werden; und dass die Nebenwirkungen der verschriebenen Medikamente so gering wie möglich sein sollten; ist der Auffassung, dass Informationen und Beratung für Personen, die ihre Medikamente sicher absetzen wollen, zur Verfügung stehen sollten;

33. ist der Ansicht, dass sich Zwang ebenso wie Zwangsmedikation kontraproduktiv auswirkt; ist der Auffassung, dass jegliche Form von Einweisung in stationäre Einrichtungen und Zwangsmedikation zeitlich befristet sein sowie nach Möglichkeit regelmäßig überprüft werden und mit Einverständnis der Patienten erfolgen sollte, liegt kein Einverständnis vor, sollte sie nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden als letztes Mittel angewandt werden;

34. ist der Auffassung, dass jegliche Einschränkung der persönlichen Freiheit zu vermeiden ist und dass insbesondere Fixierungen der Überwachung, Kontrolle und Beobachtung durch demokratische Einrichtungen zur Gewährleistung der Persönlichkeitsrechte unterliegen müssen, um möglichem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben;

35. fordert, die Entstigmatisierung zum Kernpunkt einer jeden zukünftigen Strategie zu erklären, etwa durch die Einführung jährlich stattfindender Kampagnen zu Fragen der psychischen Gesundheit, um Ignoranz und Ungerechtigkeit zu bekämpfen, da das mit psychischen Erkrankungen verbundene Stigma zur Ablehnung in jedem gesellschaftlichen Bereich führt — am Arbeitsplatz, in der Familie, im öffentlichen Leben und sogar beim medizinischen Personal; ist im Übrigen der Auffassung, dass zur Verbesserung der psychischen Gesundheit und der Bedingungen der Patienten grundlegende soziale und bürgerliche Rechte garantiert werden müssen, u.a. das Recht auf Unterkunft und wirtschaftliche Unterstützung für diejenigen, die nicht arbeiten können, sowie das Recht, eine Ehe einzugehen und das eigene Vermögen zu verwalten; ist zudem der Ansicht, dass die Stigmatisierung eine Form der Diskriminierung darstellt, der Anti-Diskriminierungsgesetze begegnen sollten;

36. verweist darauf, dass ein Element des Stigmas der weit verbreitete Glaube ist, psychische Störungen seien akute und lebenslange Erkrankungen; betont daher in diesem Zusammenhang, dass Menschen mit der entsprechenden Hilfe genesen und andere Linderung erfahren oder ein ausreichendes Niveau an Funktionalität oder Stabilität erreichen können;

37. betont die Notwendigkeit, die Dienstleistungen im Bereich psychische Gesundheit zu reformieren, so dass diese auf einer qualitativ hochwertigen Gemeinschaftspflege zu Hause oder in Betreuungseinrichtungen basieren, mit Zugang zu angemessenen Gesundheits- und Sozialdiensten, mit regelmäßiger Überwachung und Bewertung, mit Erholungsfürsorge für Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen und ihre Betreuer, mit einer zentralen Anlaufstelle für den Zugang zu Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Wohnen, Ausbildung, Verkehr, Sozialleistungen sowie zu weiteren Dienstleistungen; betont, dass dies durch eine Reihe stationärer Dienstleistungen zu akuten, chronischen oder Sicherungszwecken gestützt werden sollte, immer aber unter unabhängiger Überwachung aller Zwangseingewiesenen;

38. hält es hierzu für notwendig, Selbsthilfegruppen von Psychiatriepatienten und alle Tätigkeiten zu unterstützen, die auf die Integration von Patienten und ehemaligen Patienten abzielen, und Mittel für die Ausbildung der Betreuer bereitzustellen, damit diese die Fähigkeit zur Berücksichtigung aller Bedürfnisse von Psychiatriepatienten erwerben können;

39. betont, dass sich Allgemeinmediziner, Hausärzte und andere in der medizinischen Grundversorgung Tätige ständig in Fragen der psychischen Gesundheit weiterbilden müssen;

40. räumt ein, dass die lokalen Verwaltungen eine bedeutende Rolle bei der Förderung der psychischen Gesundheit spielen, indem sie Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen innerhalb ihrer Gemeinden unterstützen und die verschiedenen Stränge und Stellen für Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit zusammenbringen;

41. ist der Auffassung, dass eine Doppeldiagnose bei Personen mit einer psychischen Erkrankung und Suchtproblemen normalerweise zu gleichzeitiger Behandlung führen sollte;

42. betont, dass ein enger Zusammenhang zwischen psychischer und physischer Gesundheit besteht, dass psychische Störungen biologische, soziale, emotionale oder historische Ursachen haben können, die berücksichtigt werden müssen, damit neue Ansätze erfolgreich sein können, und dass einige Psychopharmaka das zugrunde liegende biologische Problem sogar noch verschlimmern können;

43. fordert stärkere Aufmerksamkeit für die psychischen Folgen und Symptome somatischer Erkrankungen; hält es für unbedingt erforderlich, dem geistigen und körperlichen Wohlbefinden in der Krankenhauspflege, insbesondere bei der Behandlung schwerer bzw. unheilbarer Krankheiten, gleichermaßen Rechnung zu tragen; ist der Auffassung, dass sich Ärzte anderer Fachrichtungen und sonstige Angehörige des medizinischen Personals in Fragen der Psychopathologie ständig weiterbilden müssen, da diese Probleme oft nicht erkannt und unterschätzt werden;

44. unterstützt die Anmerkungen der Kommission zur Deinstitutionalisierung, da ein längerfristiger Aufenthalt in einer Einrichtung für psychische Erkrankungen zur Verlängerung und Verstärkung des psychischen Leidens, zur Verstärkung des Stigmas und zu sozialer Ausgrenzung führen kann; räumt jedoch ein, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass es effizienter ist, wenn die Betreuung von Personen mit schwerwiegenden psychischen Störungen oder Lernstörungen in die Gesellschaft integriert wird;

45. schlägt vor, dass die Kommission mithilfe des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit Daten zu psychischen Erkrankungen, zur Genesungsrate behandelter Patienten und zur Effizienz ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusammenträgt;

46. schlägt der Kommission vor, Einrichtungen und Beispiele, bei denen sich bestimmte Praktiken bewährt haben, auszumachen und Informationen über diese an alle Mitgliedstaaten weiterzuleiten, wobei diese Vorzeigeeinrichtungen mit den von der WHO in ihrem Programm "Nations for Mental Health" angeführten Beispielen vergleichbar sein sollten; ist der Auffassung, dass Stellen, Behandlungen und Präventionsstrategien mit Vorbildfunktion wichtig sein können, um die Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bemühungen um die geistige Gesundheit zu verringern; fordert die Kommission auf, die Wissenseinrichtungen bei der Feststellung von Stellen, Behandlungen und Präventivstrategien mit Vorbildfunktion einzubeziehen;

47. ist der Ansicht, dass aufgrund der Tatsache, dass alle Menschen (gemäß der Resolution A/RES/46/119 der UN-Generalversammlung vom 17. Dezember 1991 zu Grundsätzen für den Schutz von psychisch Kranken und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung) das Recht auf die beste verfügbare Pflege im Bereich der psychischen Gesundheit haben, bewährte Praktiken und wichtige Informationen der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden und dieser auch zugänglich sein sollten;

48. ist der Auffassung, das die Bezeichnung "Behandlung" umfassend zu verstehen sein sollte, wobei die Erfassung und Behebung sozialer und Umweltfaktoren im Vordergrund stehen sollten und erst als letztes Mittel die Anwendung von Medikamenten erfolgen sollte, zumal bei Kindern und Jugendlichen; kritisiert die zunehmende Medikalisierung und Pathologisierung von Lebensphasen, ohne dass umfassend nach Ursachen gesucht wird; fordert die Berücksichtigung von Faktoren wie persönliche Erfahrungen, Familienverhältnisse, sozialer Rückhalt sowie Lebens- und Arbeitbedingungen, die ebenso wie genetische Faktoren eine wichtige Rolle bei psychischen Erkrankungen spielen;

49. verweist auf die große Anzahl von Kindern, die in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in einigen der neuen, in staatlichen Pflegeeinrichtungen aufwachsen; fordert die Kommission auf, die Schaffung alternativer Systeme, die Eltern aus Risikogruppen eine ordnungsgemäße Betreuung ihrer Kinder ermöglichen, effektiver zu unterstützen; fordert, mit dem Projekt "Child and adolescent mental health in an enlarged Europe: development of effective policies and practices", das Fortschritte bei der Strategie im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern in den Mitgliedstaaten erzielen würde, so schnell wie möglich zu beginnen und es wirkungsvoll umzusetzen;

50. ist weiterhin der Auffassung, dass zusätzlich zur Behandlung ein entsprechendes Sozial- und Arbeitsumfeld und die Unterstützung durch Familie und Gesellschaft erforderlich sind, um psychische Gesundheitsprobleme zu verhindern, das psychische Wohlbefinden zu fördern und den therapeutischen Ansatz zur Wiederherstellung der Gesundheit der an psychischen Störungen Leidenden zu verbessern; betont gleichzeitig die Notwendigkeit, die Umfelder zu erforschen, die der psychischen Gesundheit und der Genesung zuträglich sind;

51. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Mitgliedstaaten, in denen Missbrauch der Psychiatrie, Übermedikation, Freiheitsberaubung oder unmenschliche Methoden wie Käfigbetten oder die übermäßige Nutzung von Isolationsräumen betrieben wurde, bei den weiteren Reformen, vor allem einige der neuen Mitgliedstaaten, zu unterstützen; betont, dass in einigen der neuen Mitgliedstaaten die gesellschaftlichen Indikatoren im Bereich der psychischen Gesundheit in der Regel in die falsche Richtung weisen mit vielen Selbstmorden, Gewalt und Suchtproblemen, insbesondere Alkohol; unterstreicht, dass zu den Altlasten dieser Staaten unzureichende Pflegesysteme im Bereich der psychischen Gesundheit und große psychiatrische Anstalten und Pflegeeinrichtungen gehören, die soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung verstärken, während gleichzeitig ein Mangel an Gemeinschaftsdiensten herrscht, die in die allgemeinen Gesundheits- und Sozialsysteme integriert werden müssen; fordert die Kommission auf, die Psychiatriereform auf die Agenda für EU-Beitrittsverhandlungen zu setzen; ist der Auffassung, dass ein Gefängnis kein geeigneter Ort für Menschen ist, die unter psychischen Erkrankungen leiden, und dass aktiv nach Alternativen gesucht werden sollte;

52. fordert mehr Forschungsarbeit auf den folgenden Gebieten: therapeutische und psychologische Maßnahmen, Entwicklung wirksamerer Arzneimittel mit weniger Nebenwirkungen, Faktoren für psychische Störungen und Selbstmord, Evaluation von Investitionen in die Förderung der psychischen Gesundheit und Methoden für erfolgreiche Linderung und Genesung; fordert außerdem, dass der Erforschung kindgerechterer Arzneimittel besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; hebt allerdings hervor, dass die Forschung sich nicht allein auf Arzneimittel beschränken darf, sondern auch auf epidemiologische, psychologische und wirtschaftliche Untersuchungen der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie auf soziale Faktoren, die psychische Erkrankungen auslösen, ausgerichtet werden muss; fordert außerdem die verstärkte Einbeziehung der Dienstleistungsnutzer in alle Aspekte der Forschung im Bereich der psychischen Gesundheit;

53. ist zudem der Ansicht, dass mehr Forschungsarbeit in den folgenden Bereichen erforderlich ist: Stigmatisierung und Möglichkeiten dieser zu begegnen, Erfahrungen von Dienstleistungsnutzern und ihrer Betreuer, Arbeitsbeziehungen zwischen unterschiedlichen Diensten, Berufsgruppen und ehemaligen Dienstleistungsnutzern sowie grenzüberschreitende Versorgung;

54. ist der Auffassung, dass die Dienstleister im Bereich der psychischen Gesundheit ausreichend finanzielle Unterstützung erhalten sollten, die den Kosten bei psychischen Störungen entspricht, die Einzelpersonen, gesundheitlichen und sozialen Pflegediensten sowie der Gesellschaft als Ganzes entstehen, sodass sie effektiv arbeiten und öffentliches Vertrauen schaffen können;

55. hält es für unbedingt erforderlich, hochwertige und individualisierte Methoden zur Förderung der psychischen Gesundheit anzuwenden, wobei die besonderen Bedürfnisse von Einzelpersonen und Zielgruppen zu berücksichtigen sind;

56. erkennt den wertvollen Beitrag an, den Familienmitglieder und inoffizielle Betreuer bei der Unterstützung von Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen leisten, und erkennt gleichzeitig an, dass viele von ihnen ihre eigenen Pflegebedürfnisse haben und Informationen und Unterstützung von Fachleuten benötigen werden, wenn sie weiterhin Pflegedienste leisten wollen; erkennt zudem den wertvollen Beitrag an, den Dienstleistungsnutzer untereinander durch gegenseitige Unterstützung leisten können;

57. betont, dass Wörter und Begriffe benutzt werden müssen, die dazu beitragen, die Stigmatisierung zu bekämpfen, beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen, zur Veränderung von Haltungen und zur Kritik an Stereotypen, und zwar im Hinblick auf jede Art von psychischen Störungen;

58. fordert die Einrichtung eines Koordinierungs- und Kontrollausschusses für psychische Gesundheit durch die Kommission, um Informationen über Methoden und die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union zu sammeln, die zahlen- und qualifikationsmäßige Angemessenheit des Fachpersonals sowie der bestehenden Infrastruktur im Bereich der psychischen Gesundheit zu beurteilen und Informationen über bewährte Methoden unter allen Mitgliedstaaten und unter allen an der Behandlung psychischer Erkrankungen beteiligten Parteien zu verbreiten; unterstreicht, dass Patientenorganisationen, betreuende Personen und Betreuungs- und Wissenseinrichtungen in diesen Koordinierungs- und Kontrollausschuss eingebunden werden müssen;

59. fordert die Kommission auf, dem Grünbuch eine Richtlinie über die psychische Gesundheit in Europa und den Schutz und die Achtung der Bürger- und Grundrechte von Menschen mit psychischen Störungen folgen zu lassen;

60. fordert die EU und die AKP-Staaten nachdrücklich auf, bei der Investition in die psychische Gesundheit eng im Rahmen der Entwicklungspolitik und des Cotonou-Abkommens zusammenzuarbeiten;

61. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Beitritts- und Bewerberländern, den AKP-Staaten und dem WHO-Büro für Europa zu übermitteln.

[1] ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.

[2] ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.

[3] ABl. C 86 vom 24.3.2000, S. 1.

[4] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0115.

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