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Document 52006AP0266

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen (2007 bis 2011) (KOM(2005)0119 - C6-0112/2005 - 2005/0044(CNS))

    ABl. C 300E vom 9.12.2006, p. 456–463 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    52006AP0266

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen (2007 bis 2011) (KOM(2005)0119 - C6-0112/2005 - 2005/0044(CNS))

    Amtsblatt Nr. 300 E vom 09/12/2006 S. 0456 - 0463


    P6_TA(2006)0266

    Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2011) *

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen (2007 bis 2011) (KOM(2005)0119 — C6-0112/2005 — 2005/0044(CNS))

    (Verfahren der Konsultation)

    Das Europäische Parlament,

    - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0119) [1],

    - gestützt auf Artikel 7 des Euratom-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0112/2005),

    - gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

    - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses sowie des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0203/2006),

    1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

    2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 119 Absatz 2 des Euratom-Vertrags entsprechend zu ändern;

    3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

    4. verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

    5. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

    6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

    VORSCHLAG DER KOMMISSION | ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS |

    Abänderung 1

    Erwägung 13

    (13) Die Gemeinsame Forschungsstelle sollte durch direkte Maßnahmen und nutzerorientierte Unterstützung für die Durchführung der Gemeinschaftspolitik zu diesen Zielen beitragen. | (13) Die Gemeinsame Forschungsstelle hat die entscheidende Aufgabe, abnehmerorientierte wissenschaftliche und technologische Unterstützung für die Konzipierung, Entwicklung, Durchführung und Überwachung der Politik der Europäischen Union bereitzustellen. Die Gemeinsame Forschungsstelle sollte kontinuierlich unterstützt werden, damit sie als Referenzeinrichtung der Europäischen Union für Wissenschaft und Technologie dienen kann, die von privaten und nationalen Interessen unabhängig ist. |

    Abänderung 2

    Erwägung 16

    (16) Ferner sind geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten zu ergreifen, und es sollten die notwendigen Schritte unternommen werden, um entgangene, zu Unrecht gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen, gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfungen (OLAF). | (16) Ferner sind geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten zu ergreifen, und es sollten die notwendigen Schritte unternommen werden, um entgangene, zu Unrecht gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen, gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfungen (OLAF). Es sollte unter allen Umständen sichergestellt werden, dass Mittel, die aufgrund von betrügerischem Handeln und Unregelmäßigkeiten beim Verstoß gegen die erwähnten Verordnungen zurückgefordert werden, immer in das siebte Rahmenprogramm zurückfließen und im Wesentlichen für die Schulung des Forschungspersonals und für Tätigkeiten der wissenschaftlichen Beratung eingesetzt werden. |

    Abänderung 3

    Artikel 3 Absatz 1 Einleitung

    Insgesamt stehen für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms für den Zeitraum 2007 bis 2011 3092 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt (in Mio. EUR): | Insgesamt stehen für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms für den Fünfjahreszeitraum ab 1. Januar 2007 ungefähr 2751 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt (in Mio. EUR): |

    Abänderung 4

    Artikel 3 Absatz 1 Tabelle

    a) Fusionsforschung 2159 | a) Fusionsforschung 1947 |

    b) Kernspaltung und Strahlenschutz 394 | b) Kernspaltung und Strahlenschutz 394 |

    c)Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich 539 | c)Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich 517 |

    Abänderung 5

    Artikel 3 Absatz 1 a (neu)

    | (1a) Innerhalb des für die Fusionsforschung vorgesehenen Betrags sind mindestens 900 Mio. EUR für die anderen in Anhang I genannten Tätigkeiten als den Bau der Forschungsinfrastruktur ITER vorzusehen. |

    Abänderung 6

    Artikel 3 Absatz 2 a (neu)

    | (2a) Die Kommission legt der Haushaltsbehörde vorab Informationen vor, wenn sie von der in den Erläuterungen und in der Anlage zum jährlichen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union angegebenen Aufschlüsselung der Ausgaben abzuweichen gedenkt. |

    Abänderung 7

    Artikel 5

    Bei allen Forschungsmaßnahmen innerhalb des siebten Rahmenprogramms müssen ethische Grundprinzipien beachtet werden. | Bei allen Forschungsmaßnahmen innerhalb des siebten Rahmenprogramms müssen ethische Grundprinzipien beachtet und die Aspekte der Sicherheit vorrangig berücksichtigt werden. |

    Abänderung 8

    Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2

    Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen. | Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Bürgerbeauftragten |

    Abänderung 10

    Anhang I Untertitel "Fusionsforschung" Abschnitt "Hintergrund" Absatz 2

    Die Kernfusion verfügt über das Potenzial, in einigen Jahrzehnten einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung der EU leisten zu können. Ist man bei der Entwicklung der Fusionstechnologie erfolgreich, könnte sichere, nachhaltige und umweltfreundliche Energie bereitgestellt werden. Das langfristige Ziel der europäischen Fusionsforschung, die alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der assoziierten Drittländer im Bereich der Kernfusion umfasst, ist der gemeinsame Bau von Prototypreaktoren für Kraftwerke, die die genannten Kriterien erfüllen und wirtschaftlich sind. | Unbeschadet der Forschungsanstrengungen im Bereich der erneuerbaren Energieträger, die die Europäische Union unternimmt und weiterhin unternehmen muss, verfügt die Kernfusion über das Potenzial, in rund 50 oder 60 Jahren, nachdem kommerzielle Fusionsreaktoren den Marktdurchbruch erreicht haben, einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung der EU zu leisten. Deshalb wird ein "schneller Weg" zur Fusionsenergie eingeschlagen, damit die Zeit bis zur Entwicklung eines wirklichen Fusionskraftwerks möglichst kurz wird. Ist man bei der Entwicklung der Fusionstechnologie erfolgreich, könnte sichere, nachhaltige und umweltfreundliche Energie bereitgestellt werden. Das langfristige Ziel der europäischen Fusionsforschung, die alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der assoziierten Drittländer im Bereich der Kernfusion umfasst, ist der gemeinsame Bau in etwa 30 bis 35 Jahren von Prototypreaktoren für Kraftwerke, die die genannten Kriterien erfüllen und wirtschaftlich sind. |

    Abänderung 11

    Anhang I Untertitel "Fusionsforschung" Abschnitt "Maßnahmen" Punkt 1

    Hierunter fallen Maßnahmen im Hinblick auf den gemeinsamen Bau des ITER als internationaler Forschungsanlage, insbesondere zur Vorbereitung des Standorts, zur Schaffung der ITER-Organisation und des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER, für Management und personelle Ausstattung, zur allgemeinen technischen und verwaltungstechnischen Unterstützung, zum Bau von Ausrüstungsteilen und Anlagen sowie zur Unterstützung des Projekts während der Bauphase. | Hierunter fallen Maßnahmen im Hinblick auf den gemeinsamen Bau des ITER als internationaler Forschungsanlage, insbesondere zur Vorbereitung des Standorts, zur Schaffung der ITER-Organisation und des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für den ITER, für Management und personelle Ausstattung, zur allgemeinen technischen und verwaltungstechnischen Unterstützung, zum Bau von Ausrüstungsteilen und Anlagen sowie zur Unterstützung des Projekts während der Bauphase. Das Europäische Gemeinsame Unternehmen für den ITER hat die Aufgabe, den europäischen Beitrag zum ITER zu organisieren und zu verwalten und die Verpflichtungen aus den internationalen Abkommen über den ITER zu erfüllen. Der verbleibende Teil des Programms Kernfusion, der der Verbesserung des wissenschaftlichen und technologischen Wissens im Hinblick auf die zügige Verwirklichung der Fusionsenergie dient, wird in der unmittelbaren Zuständigkeit der Kommission durchgeführt, die von einem in der Verordnung (EG) Nr. ... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007- 2013) [2] ("Teilnahmeregeln") näher bezeichneten Beratenden Ausschuss unterstützt wird. |

    Abänderung 12

    Anhang I Untertitel "Fusionsforschung" Abschnitt "Maßnahmen" Punkt 2

    Im Rahmen eines eigenen physikalisch-technologischen Programms sollen die Anlagen und Ressourcen des Fusionsprogramms (einschließlich JET) genutzt werden. Es sollen für den ITER grundlegende Technologien bewertet, Projektentscheidungen konsolidiert und der Betrieb des ITER durch Versuche und theoretische Arbeiten vorbereitet werden. | Im Rahmen eines eigenen physikalisch-technologischen Programms sollen die Anlagen und Ressourcen des Fusionsprogramms einschließlich JET und Anlagen mit magnetischem Einschluss (Tokamak und Stellarator und RFP), die in den Mitgliedstaaten bereits bestehen oder gebaut werden, genutzt werden. Es sollen für den ITER grundlegende Technologien bewertet, Projektentscheidungen konsolidiert und der Betrieb des ITER durch Versuche und theoretische Arbeiten vorbereitet werden. |

    Abänderung 13

    Anhang I Untertitel "Fusionsforschung" Abschnitt "Maßnahmen" Punkt 4

    Hierunter fallen Maßnahmen zur Verbesserung der Konzepte für den magnetischen Einschluss, die potenziell für Fusionskraftwerke von Vorteil sein können (mit Schwerpunkt auf dem Abschluss des Baus des Stellarators Wendelstein 7-X), theoretische Arbeiten und Modellierung zur umfassenden Erforschung des Verhaltens von Fusionsplasmen sowie Koordinierung — im Rahmen kontinuierlicher Kontakte — der zivilen Forschungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten zum Trägheitseinschluss. | Hierunter fallen Maßnahmen zur Verbesserung der Konzepte für den magnetischen Einschluss, die potenziell für Fusionskraftwerke von Vorteil sein können (mit Schwerpunkt auf dem Abschluss des Baus des Stellarators Wendelstein 7-X), theoretische Arbeiten und Modellierung zur umfassenden Erforschung des Verhaltens von Fusionsplasmen. |

    Abänderung 14

    Anhang I Untertitel "Fusionsforschung" Abschnitt "Maßnahmen" Punkt 5

    Es sollen Initiativen ergriffen werden, die sicherstellen, dass im Hinblick auf den unmittelbaren und mittelfristigen Bedarf im Zusammenhang mit dem ITER sowie für die weitere Entwicklung der Fusionsforschung zahlenmäßig ausreichende sowie in Bezug auf das Spektrum der Qualifikationen und die Qualität der Ausbildung und Erfahrung geeignete Humanressourcen zur Verfügung stehen. | Es sollen Initiativen ergriffen werden, die sicherstellen, dass im Hinblick auf den unmittelbaren und mittelfristigen Bedarf im Zusammenhang mit dem ITER sowie für die weitere Entwicklung der Fusionsforschung zahlenmäßig ausreichende sowie in Bezug auf das Spektrum der Qualifikationen und die Qualität der Ausbildung und Erfahrung geeignete Humanressourcen zur Verfügung stehen, einschließlich der Schaffung eines europäischen PhD für Fusionsphysik und -technik. |

    Abänderung 15

    Anhang I Untertitel "Fusionsforschung" Abschnitt "Maßnahmen" Punkt 6 a (neu)

    | Verfahren des Technologietransfers Der ITER erfordert neue, weniger starre Organisationsstrukturen, mit denen der Prozess der Innovation und des technologischen Fortschritts, der durch den ITER geschaffen wird, rasch auf die Industrie übertragen werden können, damit die europäische Industrie den Herausforderungen gewachsen ist und einen hohen Grad an Wettbewerbsfähigkeit erreichen kann. |

    Abänderung 16

    Anhang I Untertitel "Kernspaltung und Strahlenschutz" Abschnitt "Hintergrund" Absatz 2

    Es gibt jedoch wichtige Anliegen, die für die weitere Nutzung dieser Energiequelle in der EU von Bedeutung sind. Die wichtigsten Fragen betreffen die Betriebssicherheit der Reaktoren und die Entsorgung langlebiger Abfälle. Zu beiden Themen werden fortlaufend technische Arbeiten durchgeführt. Allerdings müssen sich hierzu auch Politik und Gesellschaft äußern. Bei allen Einsatzmöglichkeiten von Radioaktivität in Industrie und Medizin gilt der vorrangige Grundsatz des Schutzes von Mensch und Umwelt. In allen hier behandelten Bereichen ist ein hohes Sicherheitsniveau das vorrangige Ziel. Ferner besteht im Bereich der Nuklearwissenschaft und -technik ein eindeutig identifizierbarer Bedarf an Forschungsinfrastrukturen und Fachkräften. Die technischen Einzelthemen sind außerdem durch zentrale übergreifende Inhalte miteinander verbunden (z.B. "Kernbrennstoffkreislauf", "Aktinidenchemie", "Risikoanalyse und Sicherheitsbewertung" sowie Fragen aus dem Bereich Gesellschaft und Regieren). | Es gibt jedoch wichtige Anliegen, die für die weitere Nutzung dieser Energiequelle in der EU von Bedeutung sind. Es müssen noch Anstrengungen unternommen werden, um die derzeitigen Sicherheitsniveaus zu festigen und zu verbessern und um die Verbesserung des Strahlenschutzes weiterhin als einen vorrangigen Bereich der Tätigkeit in der Gemeinschaft zu bewahren. Die wichtigsten Fragen betreffen die Betriebssicherheit der Reaktoren und die Entsorgung langlebiger Abfälle. Zu beiden Themen werden fortlaufend technische Arbeiten durchgeführt. Allerdings müssen sich hierzu auch Politik und Gesellschaft äußern. Bei allen Einsatzmöglichkeiten von Radioaktivität in Industrie und Medizin gilt der vorrangige Grundsatz des Schutzes von Mensch und Umwelt. In allen hier behandelten Bereichen ist ein hohes Sicherheitsniveau das vorrangige Ziel. Ferner besteht im Bereich der Nuklearwissenschaft und -technik ein eindeutig identifizierbarer Bedarf an Forschungsinfrastrukturen und Fachkräften. Die technischen Einzelthemen sind außerdem durch zentrale übergreifende Inhalte miteinander verbunden (z.B. "Kernbrennstoffkreislauf", "Aktinidenchemie", "Risikoanalyse und Sicherheitsbewertung" sowie Fragen aus dem Bereich Gesellschaft und Regieren). |

    Abänderung 17

    Anhang I Untertitel "Kernspaltung und Strahlenschutz" Abschnitt "Maßnahmen" Punkt 1

    Auf die konkrete Durchführung ausgerichtete Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Endlagerung abgebrannter Brennstoffe und langlebiger radioaktiver Abfälle in tief gelegenen geologischen Formationen sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Demonstration der Technologien und ihrer Sicherheit, ferner Maßnahmen zur Unterstützung der Festlegung eines gemeinsamen europäischen Standpunktes in den wichtigsten Fragen der Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle. Forschungsarbeiten zu Trennung und Transmutation und/oder anderen Konzepten zur Verringerung der Menge und/oder des Risikos der für die Endlagerung anfallenden Abfälle. | Auf die konkrete Durchführung ausgerichtete Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Endlagerung abgebrannter Brennstoffe und langlebiger radioaktiver Abfälle in tief gelegenen geologischen Formationen sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Demonstration der Technologien und ihrer Sicherheit, ferner Maßnahmen zur Unterstützung der Festlegung eines gemeinsamen europäischen Standpunktes in den wichtigsten Fragen der Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle. Spezifische Tätigkeiten im Zusammenhang mit Charakterisierung und Verhalten dieser Art von Abfällen bei längerer Lagerung. Forschungsarbeiten zu Trennung und Transmutation und/oder anderen Konzepten zur Verringerung der Menge und/oder des Risikos der für die Endlagerung anfallenden Abfälle. |

    Abänderung 18

    Anhang 1 Untertitel "Kernspaltung und Strahlenschutz" Untertitel "Maßnahmen" Punkt 2

    Forschungsarbeiten zur Unterstützung des weiteren sicheren Betriebs bestehender Reaktorsysteme (einschließlich der Einrichtungen für den Brennstoffkreislauf), wobei die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Lebensdauer und der Entwicklung neuer, fortgeschrittener Sicherheitsbewertungsverfahren zu berücksichtigen sind (sowohl die technischen Aspekte als auch der Faktor Mensch), außerdem Forschungsarbeiten zur Evaluierung des Potenzials und der Sicherheitsaspekte künftiger Reaktorsysteme (kurz- und mittelfristige Sicht), womit das in der EU bereits existierende hohe Sicherheitsniveau aufrechterhalten werden soll. | Forschungsarbeiten zur weiteren Unterstützung des fortgesetzten sicheren Betriebs bestehender Reaktorsysteme (einschließlich der Einrichtungen für den Brennstoffkreislauf) und von Reaktoren der neuen Generation sowie zur Minimierung der Risiken durch menschlichen und organisatorisch bedingten Irrtum, wobei die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Lebensdauer und der Entwicklung neuer, fortgeschrittener Sicherheitsbewertungsverfahren zu berücksichtigen sind (sowohl die technischen Aspekte als auch der Faktor Mensch), außerdem Forschungsarbeiten zur Evaluierung des Potenzials und der Sicherheitsaspekte künftiger Reaktorsysteme (kurz- und mittelfristige Sicht), womit das in der EU bereits existierende hohe Sicherheitsniveau noch weiter ausgebaut werden soll. |

    | In diesem Sinn wird insbesondere die Forschung und praktische Anwendung von Methoden gefördert, mit denen menschliche und organisationsbedingte Fehler (individuelle oder kollektive Fehler) vermieden werden können. In allen Unternehmen wird zudem eine angemessene "Sicherheitskultur" unterstützt, die gewährleistet, dass sowohl der Eigentümer der Anlage als auch seine Arbeitnehmer die Sicherheit als grundlegendes und vorrangiges Ziel ansehen. Forschungsarbeiten zur Reaktorsicherheit und zu schwerwiegenden Unfällen im Zusammenhang mit westlichen und russischen Reaktortypen. |

    Abänderung 19

    Anhang I Untertitel "Kernspaltung und Strahlenschutz" Abschnitt "Maßnahme" Punkt 4

    Förderung der Verfügbarkeit von Forschungsinfrastrukturen wie Materialprüfreaktoren, unterirdischen Laboratorien, radiobiologischen Einrichtungen und Gewebebanken, die zur Aufrechterhaltung eines hohen technischen Niveaus, einer hohen Innovationsleistung und einer hohen Sicherheit im europäischen Nuklearsektor erforderlich sind. | Förderung der Verfügbarkeit von Forschungsinfrastrukturen wie Materialprüfreaktoren und Ausbildungsreaktoren, unterirdischen Laboratorien, radiobiologischen Einrichtungen und Gewebebanken, die zur Aufrechterhaltung eines hohen technischen Niveaus, einer hohen Innovationsleistung und einer hohen Sicherheit im europäischen Nuklearsektor erforderlich sind. |

    Abänderung 20

    Anhang I Untertitel "Kernspaltung und Strahlenschutz" Abschnitt "Maßnahmen" Punkt 5 Überschrift und Absatz

    Humanressourcen und Ausbildung | Humanressourcen, Mobilität und Aus- und Fortbildung |

    Unterstützung der Aufrechterhaltung und des Ausbaus wissenschaftlicher Kompetenz und personeller Kapazitäten in Europa, um sicherzustellen, dass Forscher und sonstige Mitarbeiter mit geeigneten Qualifikationen im Nuklearsektor längerfristig zur Verfügung stehen. | Unterstützung der Aufrechterhaltung und des Ausbaus wissenschaftlicher Kompetenz und personeller Kapazitäten in Europa, um sicherzustellen, dass Forscher, Ingenieure, Physiker, (in Organisationssystemen spezialisierte) Psychologen und sonstige Mitarbeiter mit geeigneten Qualifikationen im Nuklearsektor möglichst frühzeitig zur Verfügung stehen, besonders durch Beibehaltung der Ausbildungsleistungen an den Hochschulen mit dem Schwerpunkt bei gemeinsamen Studiengängen für Postgraduierte auf den Gebieten Kerntechnik und Strahlenschutz, sowie die Förderung der Sicherheit als vorrangiges Ziel. |

    Abänderung 21

    Anhang I Untertitel "Maßnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich" Abschnitt "Hintergrund" Absatz 1

    Die Gemeinsame Forschungsstelle unterstützt die Ziele der europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen der Ziele des Kyoto- Protokolls. Die EU verfügt in vielen kerntechnischen Bereichen über anerkannte Kompetenz, die sich auf eine solide Grundlage erfolgreicher Arbeit auf diesem Gebiet in der Vergangenheit stützt. Der Nutzen der von der GFS geleisteten Unterstützung für die EU-Politik und ihres Beitrags zu neuen Trends in der Nuklearforschung beruht auf ihrer wissenschaftlichen Fachkompetenz und ihrer Einbindung in die internationale Wissenschaftsgemeinschaft. Die GFS verfügt über kompetente Mitarbeiter und modernste Anlagen für die Ausführung anerkannter wissenschaftlicher und technischer Arbeiten. Außerdem unterstützt sie die EU-Politik, grundlegende Kompetenzen und Sachkenntnisse für die Zukunft zu sichern, indem sie junge Wissenschaftler ausbildet und ihre Mobilität fördert. Neuer Bedarf besteht insbesondere in den Politikbereichen Außenbeziehungen und Sicherheit. Hier müssen intern sichere Informationen, Analysen und Systeme bereitgestellt werden, die auf dem Markt nicht immer erhältlich sind. | Zur Unterstützung der Ziele der Europäischen Union nimmt die Gemeinsame Forschungsstelle spezifische Aufgaben wahr, die zusammenhängen mit |

    | der weltweiten Sicherheit, wobei insbesondere die Beteiligung der Forschungsstelle an der Entwicklung von Methoden für wirkungsvolle Sicherheitsüberwachung zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Nuklearmaterial und für nuklearwissenschaftliche Kriminaltechnik relevant ist;der Erweiterung der Europäischen Union, weil sie neue Typen von Reaktoren und anderen kerntechnischen Anlagen mit sich gebracht hat (und noch bringen wird);der Energieversorgung im Wege von Beiträgen zu neuen Methoden in einem Nuklearbrennstoffkreislauf, der den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung entspricht. |

    | Die Gemeinsame Forschungsstelle verfügt über kompetente Mitarbeiter und Anlagen für die Ausführung anerkannter wissenschaftlicher und technischer Arbeiten. Sie gewährleistet die Qualität und die zweckmäßige Erneuerung ihrer Infrastrukturen, um die europäische Forschung in führender Position zu halten. Die Gemeinsame Forschungsstelle unterstützt die EU-Politik, grundlegende Kompetenzen und Sachkenntnisse für die Zukunft zu sichern, indem sie anderen Forschern Zugang zu ihren Infrastrukturen gewährt, junge Wissenschaftler ausbildet und ihre Mobilität fördert und dadurch das nukleartechnische Fachwissen in Europa auf aktuellem Stand hält. Neuer Bedarf besteht insbesondere in den Politikbereichen Außenbeziehungen und Sicherheit. Hier müssen intern sichere Informationen, Analysen und Systeme bereitgestellt werden, die auf dem Markt nicht immer erhältlich sind. |

    Abänderung 22

    Anhang I Untertitel "Maßnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich" Abschnitt "Maßnahmen" Absatz 1

    Entsorgung nuklearer Abfälle und Umweltauswirkungen. Es sollen die Prozesse des Kernbrennstoffkreislaufs (von der Energiegewinnung bis zur Lagerung der Abfälle) erforscht und effiziente Lösungen für die Entsorgung hoch aktiver nuklearer Abfälle, ausgehend von den beiden wichtigsten Optionen (unmittelbare Lagerung oder Trennung und Transmutation) entwickelt werden. | Entsorgung nuklearer Abfälle und Umweltauswirkungen. Es sollen die Prozesse des Kernbrennstoffkreislaufs (von der Energiegewinnung bis zur Lagerung der Abfälle) erforscht und effiziente Lösungen für die Entsorgung hoch aktiver nuklearer Abfälle, ausgehend von den beiden wichtigsten Optionen (unmittelbare Lagerung oder Trennung und Transmutation) entwickelt werden. Insbesondere werden Maßnahmen entwickelt, um die Kenntnisse und die Behandlung und Konditionierung von langlebigen Abfällen und die Grundlagenforschung über Aktiniden zu verbessern. |

    Abänderung 23

    Anhang I Untertitel "Maßnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich" Abschnitt "Maßnahmen" Absatz 2

    Kerntechnische Sicherheit. Es sollen Forschungsarbeiten zu bestehenden und neuartigen Brennstoffkreisläufen, zur Reaktorsicherheit westlicher und russischer Reaktortypen sowie zu neuen Reaktorkonzepten durchgeführt werden. Ferner leistet die GFS einen Beitrag zur FuE-Initiative "Internationales Forum Generation IV", an der die weltweit besten Forschungseinrichtungen beteiligt sind, und koordiniert den europäischen Beitrag. | Kerntechnische Sicherheit. Es sollen Forschungsarbeiten zu bestehenden Brennstoffkreisläufen, zur Reaktorsicherheit westlicher und russischer Reaktortypen, zu neuen Reaktorkonzepten und in verstärktem Maß zu neuen Brennstoffkreisläufen durchgeführt werden. Ferner leistet die GFS einen Beitrag zur FuE-Initiative "Internationales Forum Generation IV", an der die weltweit besten Forschungseinrichtungen beteiligt sind, und koordiniert den europäischen Beitrag; die GFS fungiert als Integrator der europäischen Forschungstätigkeit auf diesem Gebiet und sorgt in qualitativer ebenso wie in quantitativer Hinsicht für einen bedeutenden europäischen Beitrag zum GIF. |

    Abänderung 24

    Anhang I "Maßnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich" Abschnitt "Maßnahmen" Absätze 3 a und 3 b (neu)

    | Information der Politiker und der breiten Öffentlichkeit über Kernenergie: die Wissenschaftler, Politiker und Bürger sind sich immer mehr bewusst, dass es eine von Kohlenstoffemissionen aus fossilen Brennstoffen verursachte globale Erwärmung gibt, und dass die ohne jedwede Kohlendioxidemissionen erzeugte Kernenergie eine wesentliche Komponente des zur Deckung des globalen Energiebedarfs notwendigen Energiefächers darstellt. Verbreitung von Informationen über die Kernenergie bei den Bürgern und ihren Vertretern im Wege der Durchführung von mehrjährigen Kampagnen zur Information über die Kernenergie zur Förderung der Debatte und zur Erleichterung der Entscheidungsfindung, sodass eine objektive, mit Fakten abgestützte Debatte und Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage möglich werden. Um die größtmögliche Effizienz sicherzustellen, werden diese Kampagnen mit Hilfe der von der Sozialwissenschaft erarbeiteten Methoden konzipiert. Andererseits muss unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Vergleich mit anderen Energiequellen für das Verständnis der Auswirkungen der Nutzung der Kernenergie von wesentlicher Bedeutung ist, jede Informationskampagne, die gefördert oder vorangetrieben wird, auch die Anstrengungen aufzeigen und erläutern, die die EU auf anderen Ebenen zur Förderung anderer Energiequellen, besonders erneuerbarer Energiequellen, unternimmt. |

    [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

    [2] ABl. L ....

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