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Документ 52005XC1208(03)

    Mitteilung der Kommission zur Verlängerung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 310 vom 8.12.2005г., стр. 10—10 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    Sonderausgabe in bulgarischer Sprache: Kapitel 04 Band 008 S. 22 - 22

    Weitere Sonderausgabe(n) (RO)

    8.12.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 310/10


    Mitteilung der Kommission zur Verlängerung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen

    (2005/C 310/08)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (1) wird am 31. Dezember 2005 auslaufen. (2)

    Am 7. Juni 2005 verabschiedete die Kommission den Aktionsplan Staatliche Beihilfen (3), in dem sie beschloss, zu „prüfen, ob in den Gemeinschaftsrahmen Beihilfen aufzunehmen sind, die ganz bestimmte Innovationstätigkeiten fördern und bisher nicht in den bestehenden Leitlinien und Verordnungen erfasst sind, um so einen Beihilferahmen für FuE und Innovation zu schaffen“. (4)

    Am 21. September 2005 verabschiedete die Kommission eine „Mitteilung zur Innovation“. Dabei handelt es sich um ein Konsultationspapier, in dem alle interessierten Kreise aufgefordert wurden, bis zum 21. November 2005 ihre Stellungnahmen zu dieser Mitteilung abzugeben. Die Kommission wird diese Stellungnahmen im Anschluss sorgfältig prüfen. Folglich wird es nicht möglich sein, vor Ende 2005 einen gemeinsamen Rahmen für FuE und Innovation fertigzustellen.

    Dementsprechend hat die Kommission nun beschlossen, den bestehenden Rahmen für Forschung und Entwicklung bis zum Inkrafttreten eines solchen Dokuments, höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2006, zu verlängern.

    Die Kommission möchte klarstellen, dass allen interessierten Kreisen in Ergänzung der vorerwähnten Konsultation zur „Mitteilung zur Innovation“ auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zur Überarbeitung der FuE-Regeln gegeben werden wird.


    (1)  ABl. C 45 vom 17.2.1996, S. 5, geändert durch die Mitteilung der Kommission zur Änderung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen, Abl. C 48 vom 13.2.1998, S. 2.

    (2)  ABl. C 111 vom 8.5.2002, S. 3.

    (3)  KOM/2005/107/endg.

    (4)  Randnumer 28 des Aktionsplans Staatliche Beihilfen.


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