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Document 52005DC0511
Report from the Commission to the European Parliament and the Council - Projects of the Public health programme committed in 2003-2004
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Mittelbindungen 2003-2004 für Projekte des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Mittelbindungen 2003-2004 für Projekte des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit
/* KOM/2005/0511 endg. */
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Mittelbindungen 2003-2004 für Projekte des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit /* KOM/2005/0511 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 24.10.2005 KOM(2005) 511 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Mittelbindungen 2003-2004 für Projekte des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Mittelbindungen 2003-2004 für Projekte des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Text von Bedeutung für den EWR) 1. EINLEITUNG 1.1. Die Gesundheitspolitik und ihr Beitrag zur gesundheitspolitischen Strategie der Gemeinschaft Gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Beschlusses über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit[1] berichtet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Programmdurchführung. Zu diesem Zweck wurde der folgende Bericht ausgearbeitet. Das Programm trat am 1. Januar 2003 in Kraft und stellt ein Kerninstrument für die finanzielle Durchführung von Maßnahmen dar, die in einem breiteren politischen Zusammenhang in Form einer gesundheitspolitischen Strategie stehen[2]. Aufbauend auf den Erfahrungen mit acht gesonderten Gesundheitsprogrammen[3] bestand das Hauptziel des Programms darin, durch die prioritäre Behandlung der drei wichtigsten Bereiche Gesundheitsinformation, Gesundheitsgefahren und Gesundheitsfaktoren die Grundlage für ein umfassendes und kohärentes Konzept zu schaffen. In diesen drei Bereichen bemühte man sich, zu einem hohen Niveau an physischer und psychischer Gesundheit sowie an Wohlbefinden in der gesamten EU beizutragen. Die im Rahmen des Programms eingeleiteten Maßnahmen sollten zur Schaffung selbsttragender Mechanismen dienen, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten ihre Tätigkeit im Bereich der Gesundheit koordinieren können. Die Aktionsbereiche fanden in den aufeinander folgenden Jahresarbeitsplänen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ihren Widerhall. Eines der wichtigsten Mittel zur Implementierung der Arbeitspläne für 2003 und 2004 im Bereich der öffentlichen Gesundheit bestand in jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Weitere wichtige Tätigkeiten bildeten Gesundheitsanalysen und –berichte, Pilotprojekte, Beiträge zur Rechtsetzung, Aufbau von Datenbanken, Erstellung gemeinsamer Indikatoren und Informationssysteme. Die ursprüngliche Mittelzuweisung von € 312 Mio. für das Programm wurde 2004 mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten auf € 354 Mio. aufgestockt. 1.2. Erweiterung Die Beitrittsländer waren von Beginn des Programms an in verschiedene Programmbereiche eingebunden. Mit allen Beitritts- und Kandidatenländern waren Vereinbarungen geschlossen worden. Sie nahmen als Beobachter an den Ausschusssitzungen des Programms teil und legten auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahre 2003 entsprechende Projektvorschläge vor. Es wurden beträchtliche Anstrengungen unternommen, um diese Länder über Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und sie in die verschiedenen Bereiche des Gesundheitsprogramms einzubeziehen. Seit ihrem Beitritt im Mai 2004 sind die neuen Mitgliedstaaten voll am Programm beteiligt. Das Programm steht auch den EFTA/EWR-Ländern[4] und Bulgarien, Rumänien und der Türkei offen, die finanzielle Beiträge zum Programm leisten[5]. 2003 trugen die EWR-Länder € 1,1 Mio. und die Kandidatenländer (einschließlich der 10 Beitrittsländer) € 3,6 Mio. zu den operationellen Mitteln bei. 2004 stiegen diese Beiträge auf € 1,1 Mio. für den EWR und € 1,3 Mio. für die drei Kandidatenländer. 1.3. Auswirkungen früherer und laufender Programme – Erfahrungen aus früheren Projekten und Strategien Es wurde eine endgültige Bewertung[6] der acht Aktionsprogramme im Bereich der öffentlichen Gesundheit 1996-2002 vorgenommen. Dabei wurden Wirksamkeit, Effizienz, Nutzen und Nachhaltigkeit jedes einzelnen Programms mit Blick auf den 1993 angenommenen Aktionsrahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und die Programmbeschlüsse bewertet. Auf dieser Grundlage wurden Empfehlungen abgegeben, die bei Verwaltung, Implementierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsprogramme genutzt werden konnten. 2. ÜBERBLICK ÜBER DIE TÄTIGKEITEN 2003 2.1. Annahme des Arbeitsplans 2003 Der Arbeitsplan 2003[7], die Modalitäten, Kriterien und Verfahren für Auswahl und Finanzierung der Maßnahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit[8] und die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2003[9] wurden am 15. März 2003 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Arbeitsplans 2003 lief zwei Monate und endete am 16. Mai 2003. 2.2. Informationen über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Mit der Implementierung des Arbeitsplans 2003 wurde eine Informationskampagne für potenzielle Antragsteller abgehalten. Dazu gehörte eine offizielle Eröffnungsveranstaltung am 18.3.2003 in Brüssel mit Kommissar Byrne und dem Mitglied und Programmberichterstatter des Europäischen Parlaments Trakatellis. Am 13.3.2003 wurde in Luxemburg ein groß angelegter Informationstag organisiert, an dem etwa 300 potenzielle Programmbeteiligte teilnahmen. Besondere Hilfestellung wurde den Beitritts- und Kandidatenländern geleistet, um sie zur Beteiligung am Programm zu ermutigen. Zudem wurde eine neue Website für öffentliche Gesundheit entwickelt. 2.3. Bewertungsverfahren Insgesamt gingen 427 Projektvorschläge ein mit Anträgen auf Finanzhilfen in Höhe von insgesamt € 500 Mio., d.h. das Zehnfache der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Vorschläge wurden von Beamten mit Erfahrung auf dem Gebiet des jeweiligen Vorschlags bewertet. Gegebenenfalls wurden die Projekte auch von Beamten anderer Generaldirektionen bewertet, um sicherzustellen, dass keine Doppelarbeiten oder Überschneidungen mit laufenden Projekten vorkamen. Insgesamt 58 Projekte wurden für geeignet gehalten, 12 Projekte wurden auf die Reserveliste A und 55 Projekte auf die Reserveliste B gesetzt. Die restlichen 302 Projekte wurden als ungeeignet betrachtet und abgelehnt. Die Bewerter bemühten sich um ein einheitliches Vorgehen und gemeinsame Bewertungsstandards. Gemäß den Finanzvorschriften wurde ein Bewertungsausschuss eingesetzt. Es wurden Finanzhilfen bis zu einer Höchstförderung von 60 % der förderfähigen Gesamtkosten gewährt. Innovative Projekte mit einer signifikanten Beteiligung aus Kandidatenländern konnten eine Förderung von bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten erhalten. Auf seiner Sitzung vom 16.-17. Juli 2003 befürwortete der Programmausschuss einstimmig die Finanzierung der im Bewertungsverfahren ausgewählten Projekte. 2.4. Annahme der Liste der ausgewählten Projekte Der ursprüngliche Arbeitsplan wurde am 17.12.2003[10] abgeändert, um den nach Abschluss der Vereinbarungen mit den Beitritts- und Kandidatenländern aufgestockten Programmhaushalt zu berücksichtigen. Hierdurch verzögerte sich das Verhandlungsverfahren für den Abschluss von Verträgen über Finanzhilfen mit den zur Finanzierung ausgewählten Projekten. Der geänderte Arbeitsplan wurde dem Programmausschuss am 9. Oktober 2003 zur Stellungnahme vorgelegt. Am 19. Dezember 2003, nach Annahme des neuen Arbeitsplans, genehmigte der Anweisungsbefugte die Förderung von 70 Projekten und akzeptierte weitere 55 Projekte auf der vom Programmausschuss erstellten Reserveliste. Die Gesamtmittel für diese Vorschläge beliefen sich auf € 50,4 Mio. Die restlichen 302 Projekte wurden abgelehnt. Insgesamt 72 Projekte wurden aus dem Haushalt 2003 gefördert. Zehn Projekte wurden gestrichen: vier von der Liste der angenommenen Vorschläge und sechs von den Reservelisten. Die Projekte der Reserveliste wurden bis zum 12. Projekt in der Rangfolge genehmigt. 2.5. Verbreitungsmethoden und Nutzung der Ergebnisse Eine vollständige Liste von Projektzusammenfassungen ist von folgender Website abrufbar: http://europa.eu.int/comm/health/ph_projects/project_en.htm. Die Zusammenfassungen enthalten Verwaltungsinformationen über den Hauptfinanzhilfeempfänger, finanzielle Informationen, eine Liste weiterer beteiligter Empfänger und eine Projektbeschreibung mit den Ergebnissen und den verwendeten Methoden. 3. ÜBERBLICK ÜBER DIE TÄTIGKEITEN 2004 3.1. Annahme des Arbeitsplans 2004 Der Arbeitsplan 2004 für das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurde am 27. Februar 2004 veröffentlicht[11]. Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen[12] zur Implementierung des Arbeitsplans 2004 wurde am gleichen Tag veröffentlicht; die Frist für die Einreichung von Vorschlägen lief zwei Monate. 3.2. Informationen über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Am 22. März 2004 fand in Luxemburg ein Informationstag statt, um potenzielle Antragsteller zu informieren, in welcher Form die Vorschläge für das Gesundheitsprogramm einzureichen sind. Bei der Veranstaltung waren ca. 300 Teilnehmer aus der EU, den Kandidatenländern und den EWR/EFTA-Ländern zugegen. Die Website öffentliche Gesundheit enthielt alle sachdienlichen Informationen, die zur Einreichung von Vorschlägen notwendig sind, d. h. die Veröffentlichung der Aufforderung, den Arbeitsplan 2004, Antragsvordrucke, einen Leitfaden für Antragsteller, die Bewertungskriterien und ein Muster der Finanzhilfevereinbarung. Ein Helpdesk wurde eingerichtet; dort gingen 500 Anfragen ein. 3.3. Bewertungsverfahren Es gingen 231 Projektvorschläge mit Anträgen auf EU-Finanzhilfen in Höhe von insgesamt € 180,8 Mio. ein. Das waren zwar weniger als 2003, doch hatte sich die Qualität der Vorschläge im Allgemeinen verbessert. Jeder Vorschlag wurde von einem Beamten und von einem von 20 unabhängigen externen Sachverständigen bewertet. Stimmten zwei Bewerter nicht überein, erstellte ein dritter interner oder externer Bewerter einen Konsensbewertungsbericht. Der Beschluss des Bewertungsausschusses wurde anderen Generaldirektionen zur formalen Anhörung vorgelegt, um Doppelarbeiten oder Überschneidungen mit laufenden Projekten zu vermeiden. Das Papier Modalitäten, Kriterien und Verfahren für Auswahl und Finanzierung der Maßnahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit [13] diente als Grundlage für die Bewertungskriterien. 79 Projekte wurden zur Finanzierung empfohlen, von diesen wurden zwölf auf eine Reserveliste gesetzt. Die Reserveliste war erheblich kürzer als 2003, damit realistische Finanzierungschancen in Aussicht gestellt werden konnten. 139 Projekte wurden abgelehnt und neun kamen nicht für eine Förderung in Betracht. Vier Vorschläge wurden nicht in Betracht gezogen, weil sie nicht fristgemäß eingereicht worden waren. Die auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2004 eingereichten Projekte wurden dem Programmausschuss auf der Sitzung vom 8. Juli 2004 vorgelegt. Die Projekte wurden allgemein als innovativ und qualitativ hochwertig betrachtet. Der Ausschuss nahm geringfügige Änderungen vor: Bei einem Projekt wurde der Haushalt korrigiert, zwei Projekte wurden verlängert. Wie 2003 wurde die Reihenfolge von zwei Projekten auf der Reserveliste umgekehrt. Der Ausschuss befürwortete einstimmig die aktualisierte Liste der angenommenen Vorschläge und die Reserveliste. 3.4. Annahme der Liste der ausgewählten Projekte Im Anschluss an die Sitzung des Programmausschusses genehmigte der Anweisungsbefugte die Liste der 67 zur Finanzierung empfohlenen Projekte und die Reihenfolge der zwölf auf der Reserveliste stehenden Projekte, wie vom Programmausschuss gebilligt. Die restlichen 152 Projekte wurden abgelehnt. Insgesamt wurden für die Projekte Fördermittel in Höhe von € 48,8 Mio. bewilligt. Am 15. Dezember 2004, als zusätzliche Mittel verfügbar wurden, genehmigte der Anweisungsbefugte weitere € 6,6 Mio. für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2004, so dass alle zwölf Projekte der Reserveliste gefördert werden konnten. 3.5. Verbreitungsmethoden und Nutzung der Ergebnisse Eine vollständige Liste der Titel und kurze Beschreibungen der zur Förderung ausgewählten Projekte sind von folgender Website für öffentliche Gesundheit abrufbar: http://europa.eu.int/comm/health/ph_projects/project_en.htm. Sobald alle Verträge unterzeichnet sind, werden weitere Verwaltungsinformationen über den Hauptfinanzhilfeempfänger, finanzielle Informationen, eine Liste weiterer beteiligter Empfänger und eine Projektbeschreibung mit den Ergebnissen und den verwendeten Methoden bereitgestellt. 4. WICHTIGSTE MASSNAHMEN, DIE IM RAHMEN DER ARBEITSPLÄNE 2003 UND 2004 EINGELEITET WURDEN 4.1. Querschnittsthemen Maßnahmen von strategischer Bedeutung, die mehrere Programmziele miteinander verbinden, wurden 2003 den Querschnittsthemen zugeordnet. Wichtige Projekte behandelten die Vernetzung von Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitswesen, Handlungsstrategien und Vernetzung zwecks Abbaus gesundheitlicher Ungleichheiten und die Bildung eines europaweiten multidisziplinären Netzes für Suchtprävention in Haftanstalten. Die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsdiensten der Mitgliedstaaten war Gegenstand von drei Projekten zur Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen, zur Kartierung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung und zur Bewertung der öffentlichen Gesundheit in den europäischen Grenzregionen. 2004 wurden die Querschnittsthemen in die drei Programmschwerpunkte integriert. 4.2. Gesundheitsinformation 2003 bemühte sich das Programm, die Arbeiten zu integrieren, die im Rahmen der acht früheren Aktionsprogramme im Bereich der öffentlichen Gesundheit durchgeführt worden waren. Dies betraf vor allem: (i) Projekte zur Erstellung einer gemeinsamen Liste von EU-Gesundheitsindikatoren (ECHI) sowie zur Weiterentwicklung der Indikatoren in Bereichen wie Erkrankungen, Gesundheitssysteme, Arzneimitteln, psychische Gesundheit, Lebensführung usw. (ii) Projekte zur routinemäßigen Datenerhebung (z. B. Verletzungsdatenbank, Krebsdatenbanken), (iii) Projekte zur Verbesserung der Gesundheitsberichterstattung (Gesundheitsumfrage, Krankenhausdaten) und (iv) Projekte zur Verbesserung oder Ermittlung der vorbildlichen Verfahren in Klinik und Kodifizierung. Besondere Aufmerksamkeit richtete sich auf Synergien mit dem Gemeinschaftlichen Statistikprogramm[14]. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) sind dem größten Teil der Projekte in diesem Bereich angeschlossen. Derzeit wird ein nachhaltiges Gesundheitsüberwachungssystem aufgebaut, das vergleichbare Informationen über die Gesundheit und gesundheitsrelevantes Verhalten der Bevölkerung, über Erkrankungen und über Gesundheitssysteme hervorbringen soll. Der statistische Teil des Systems wird mit Hilfe des Gemeinschaftlichen Statistikprogramms entwickelt. Es basiert auf europaweit vereinbarten gemeinsamen Indikatoren und Instrumenten, was deren Definition, Methoden der Datenerhebung und -verwendung betrifft. Sieben Arbeitsgruppen, die ein Netz bilden, haben auf früheren Arbeiten zur Gesundheitsüberwachung aufgebaut, indem sie sich auf Indikatoren und Datenerhebung konzentrierten. Außerdem wurde an einem ersten Verzeichnis der in die engere Wahl kommenden gemeinschaftlichen Gesundheitsindikatoren gearbeitet, das in den kommenden Jahren noch erweitert werden soll; es wurden Instrumente zur Erhebung vergleichbarer Informationen zusammen mit dem Gemeinschaftlichen Statistikprogramm entwickelt und eine Reihe von europäischen Gesundheitsberichten erstellt, die Analysen und Informationen für politische Entscheidungsträger, spezielle Zielgruppen oder für die breite Öffentlichkeit enthalten. Die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitssysteme wurde durch die Unterstützung für evidenzbasierte Tätigkeiten und die Kartierung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung gefördert. Es wurde eine Ausschreibung für die Berichterstattung und Analyse der gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums veröffentlicht, die bestehende und geplante einzelstaatliche, EU- und WHO-Strategien im Bereich des Alkoholkonsums behandeln sowie Empfehlungen und Optionen für mögliche Alkoholstrategien der EU ermitteln sollte. Eine weitere Ausschreibung wurde zur Entwicklung von Leistungsindikatoren des Gesundheitswesens für den Arzneimittelsektor veröffentlicht; hier soll ermittelt werden, in welchem Ausmaß der Arzneimittelsektor auf die öffentliche Gesundheit und andere soziale Zielsetzungen abgestimmt ist. 2004 wurde die Arbeit in den Bereichen Information und Verbreitung, Gesundheitssysteme, schwere und chronische Erkrankungen, Verletzungsdatenbank, psychische Gesundheit und seltene Krankheiten fortgesetzt. Im Bereich Information und Verbreitung konzentrierte sich die Arbeit auf die Konzipierung des künftigen Gesundheitsinformations- und Wissenssystems der EU und dessen Bestandteile, die Entwicklung von öffentlichen Plattformen für die Verbreitung von Informationen über die EU-Gesundheitsmaßnahmen (das Gesundheitsportal) und der Liste der gemeinschaftlichen Gesundheitsindikatoren, auf die Schaffung einer Plattform für die Verbreitung einer ähnlichen Liste auf subnationaler Ebene, eine Plattform für Gesundheitssendungen und die politischen Auswirkungen der Gesundheitsberichterstattung. Im Bereich der Gesundheitssysteme wurde ein Netz von im Arzneimittelsektor tätigen Behörden und Einrichtungen gebildet, um den Informationsaustausch über Arzneimittelpreise und Kostenerstattung zu ermöglichen. Mit einem Krankenhausdatenprojekt begann man, die Vergleichbarkeit von Meldeverfahren für Entlassungen und chirurgische Eingriffe zu verbessern, den Umfang der Datenerhebung zu erweitern und diese Arbeit auf die neuen Mitgliedstaaten auszudehnen. Auch ist die Freizügigkeit von Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern vorgesehen, indem EU-weite gemeinsame Verfahren im Bereich der Patientensicherheit in Einrichtungen des Gesundheitswesens entwickelt werden. Zur Verbesserung der Qualität und der Nachhaltigkeit von Informationsnetzen für schwere und chronische Erkrankungen wurden die europäischen Krebsregister und Datenbanksysteme gefördert, ebenso wie mehrere Projekte zur Bestandsaufnahme von Krankheitsursachen und Projekte zur Schaffung geeigneter Überwachungs- und Indikatorsysteme sowie von Methoden der Datenerhebung für diverse Erkrankungsgruppen (Asthma und chronisch obstruktive Lungenerkrankungen, Herz- und Gefäßkrankheiten, Diabetes, Erkrankungen des Bewegungsapparats usw.). Um Informationen über seltene Krankheiten abzudecken, wurde eine Konferenz gefördert, die sich damit beschäftigte, wie die Kenntnis seltener Krankheiten ebenso wie die Zusammenarbeit und der Knowhow-Transfer auf EU-Ebene vertieft werden könnten, um den Zugang zu Information, Diagnose, Versorgung, Arzneimitteln und Unterstützung zu verbessern. Es wurde ein operatives Überwachungssystem für angeborene Missbildungen geschaffen, ein Netz für seltene und angeborene Anämie soll gebildet werden, und außerdem wird ein Sekretariat für die Task Force Seltene Krankheiten seine Arbeit aufnehmen. Die psychische Gesundheit war Gegenstand mehrerer Initiativen wie Gesundheitsindikatoren für Menschen mit geistiger Behinderung, Behandlung psychisch Kranker in Haftanstalten und die Ökonomie psychischer Gesundheit. Weitere 2004 behandelte Bereiche waren Umwelt und Gesundheit, Gesundheitserhebungen, Mortalität, Health Impact Assessment, Verletzungen und Unfälle, Gesundheitstelematik und Lebensführung. 4.3. Gesundheitsgefahren Es wurde an der Erhaltung und Weiterentwicklung der Überwachung von bakteriellen enterischen Krankheitserregern, Grippe, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und reisebedingter Legionärskrankheit gearbeitet. Im Rahmen der Frühwarnung und –reaktion wurde eine Informationsstelle für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Informationen mit Peer Review eingerichtet. Ferner wurden Anstrengungen unternommen, um die Überwachung und Kommunikation im Bereich übertragbarer Krankheiten zu verbessern. Was Gesundheitssicherheit und Bereitschaftsplanung betrifft, fanden Bemühungen statt, die Abwehrbereitschaft gegenüber einer absichtlichen Freisetzung von biologischen Kampfstoffen und anderen potenziellen natürlichen Epidemien größeren Ausmaßes zu stärken; es wurden ein Netz von Ärzten für Infektionskrankheiten und ein Pilotwarnsystem für die Freisetzung von Chemikalien bei Terroranschlägen eingerichtet. Frühere Schlüsselprojekte im Bereich der seltenen Krankheiten wurden mit neuen Tätigkeiten verknüpft. Bei Geweben und Zellen wurden Methoden zur Beeinflussung der Gewebequalität und –sicherheit sowohl in Transplantation als auch Gewebebanken vorangetrieben. Gefördert wurden Standardisierung, Inspektion und Akkreditierung bei Gesundheitseinrichtungen, die an der Entnahme, Verarbeitung und Transplantation hämatopoetischer Stammzellen beteiligt sind. Mit der Entwicklung eines Labornetzes zur Sicherstellung rascher, wirksamer und koordinierter Reaktionen auf Gesundheitsbedrohungen durch natürliche Infektionen wurde begonnen, ebenso wurde ein Programm zur Identifizierung von Norovirusausbrüchen eingeleitet. Ferner wurde der Aufbau von Kapazitäten zur Stärkung der Überwachung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten gefördert. 2004 lag das Schwergewicht weiterhin auf der Überwachung, insbesondere in den Bereichen durch Impfschutz vermeidbarer Krankheiten, Verringerung der Gefährdung durch nosokomiale Infektionen und der Bereitstellung von Informationen über HIV in der gesamten EU und den Kandidatenländern. Die Tuberkuloseüberwachung wurde verstärkt, z. B. durch die Entwicklung einer europäischen Möglichkeit, Tuberkulosefälle von EU-Interesse zu ermitteln und zu überwachen. Zudem befasste man sich mit sexuell übertragenen Krankheiten und anderen Infektionen. In Zusammenarbeit mit russischen Wissenschaftlern wurde in der EU eine verbesserte Diagnosemöglichkeit im Rahmen der Gesundheitssicherheit und Bereitschaftsplanung entwickelt. Die Tätigkeiten umfassten 2004 ferner die Entwicklung eines Warnsystems, von Kriterien für die Entwicklung eines Gesundheitsüberwachungssystems und von Schulungsmodulen für die absichtliche Freisetzung von Chemikalien bei Terroranschlägen. Eine Ausschreibung wurde veröffentlicht zur Bewertung und Verbesserung der Abwehrbereitschaft von Gesundheitskatastrophen durch die absichtliche Freisetzung biologischer und chemischer Krankheitserreger und eine Grippepandemie . Ein europäisches Netz für Qualitätsmanagementsysteme zur Verbesserung der Sicherheit von Blut, Geweben und Organen wurde genehmigt. Zur Verbesserung sicherer europäischer integrierter Spendenketten bei der Fremdtransplantation von hämatopoetischen Stammzellen wurden Maßnahmen zu rechtlichen, ethischen und sozialen Fragestellungen thematisiert. Gefördert wurde die Vernetzung von Labors für eingeschleppte Viruserkrankungen wie SARS und für die Typisierung der Antibiotikaresistenz bei Krankenhausinfektionen in Europa. Im Bereich der Aus- und Weiterbildung wurde der Aufbau von Handlungskompetenzen gefördert, sowohl für Beschäftigte im Gesundheitswesen zwecks rascher Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen als auch in der Interventionsepidemiologie im Bereich von Warnung und Reaktion. 4.4. Gesundheitsfaktoren 2003 und 2004 stand der reibungslose Übergang von den acht einzelnen Aktionsprogrammen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zum neuen Gesundheitsprogramm im Vordergrund. Unter verstärkter Berücksichtigung von strategischen Ansätzen wurde ein kohärenter Ansatz für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsfaktoren entwickelt. Ein Netz für kohärente Strategien im Bereich Ernährung und Bewegung wurde gebildet, ebenso wie Netze für die Prävention der Adipositas bei Kindern. Anstrengungen zur Steigerung der Kostenwirksamkeit und -effizienz der Tätigkeiten zur Prävention des Rauchens in der Gesellschaft wurden weiter gefördert, beispielsweise in Form von Entwöhnungsprogrammen für Jugendliche, rauchfreien Krankenhäusern und der Bewertung der Auswirkungen der irischen Tabakgesetze[15]. Zur Bekämpfung des Rauchens wurden zudem zwei Kampagnen eingeleitet und eine Ausschreibung veröffentlicht. Prävention und die Verringerung drogenbedingter Gesundheitsschädigungen waren Gegenstand einer weiteren Ausschreibung. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen von 2003 und 2004 deckten Tätigkeiten in Haftanstalten und Suchtprävention in Städten ab. Es begann eine Bewertung des Missbrauchs legaler Arzneimittel. Projekte zur Verbesserung der Sexualgesundheit junger Menschen und Aids/HIV-Prävention in Bezug auf junge Migranten und mobile Bevölkerungsgruppen wurden ausgewählt. Diese Arbeit wurde 2004 verstärkt durch die Einbeziehung von Prostituierten, Sexual- und Reproduktionsgesundheit von HIV-Infizierten und Sexualgesundheit in den neuen Mitgliedstaaten mit dem Schwerpunkt HIV/Aids. Was die Umwelt angeht, behandeln die Projekte Umwelt und Gesundheitsinformation die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit von Kindern sowie die Ausbildung im Bereich Umwelt und Sicherheit. Die Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EWG[16] begann in Bezug auf neue aus zunehmendem nächtlichen Luft- und Eisenbahnverkehr resultierende Gesundheitsgefährdungen. Thematisiert wurde auch die Prävention von Diabetes und Krebs. Die Diabetesprävention wird durch gesunde Lebensführung, Ernährung und Bewegung angegangen. Best Practice in sekundärer Krebsprävention wurde sichergestellt. Es wurden Strukturen für die politische Entscheidungsfindung im Bereich elektromagnetischer Felder vorgesehen, und die Erziehung zur gesunden Lebensführung wurde in schulische Lehrpläne aufgenommen. Ein europäischer Master of Public Health sollte den Postgraduiertenstudiengängen eine europäische Dimension verleihen. Es wurden Bemühungen zur Verringerung der gesundheitlichen Benachteiligung der Roma im Rahmen der sozialwirtschaftlichen Faktoren gefördert. Im Rahmen Gesundheit und soziale Eingliederung wurde ein Best-Practice-Netz für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen eingerichtet. Ein Netz für Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz wurde gebildet, um bewährte Verfahren, Aus- und Weiterbildung in den Beitrittsländern zu verbreiten. Auch wurde die allgemeine Ausbildung im Bereich der öffentlichen Gesundheit in den neuen Mitgliedstaaten in den Vordergrund gestellt. 5. FAZIT In den ersten beiden Jahren der Laufzeit des neuen Gesundheitsprogramms wurden bedeutende Ergebnisse erzielt, die auf lebhaftes Interesse bei den Beteiligten im europäischen Gesundheitswesen stießen. In den ersten beiden Jahren seiner Laufzeit gingen im Rahmen des Programms viele Anträge ein, die eine breite geografische Streuung aufwiesen und sich auf ein breites Spektrum von Maßnahmen der Arbeitspläne 2003 und 2004 bezogen. Es wurde jedoch auch deutlich, dass es, wie im Programmbeschluss vorgesehen, einer Exekutivagentur bedarf, um eine effektive und effiziente Durchführung dieses ehrgeizigen Programms sicherzustellen. Deren Errichtung wurde wegen der Verzögerung des allgemeinen Rechts- und Verfahrensrahmens für die Schaffung von Exekutivagenturen aufgeschoben. Aus diesem Grund standen die zusätzlichen Ressourcen, die zur optimalen Programmdurchführung notwendig gewesen wären, nicht zur Verfügung. Die Agentur wurde im Dezember 2004[17] errichtet und nimmt im Laufe des Jahres 2005 nach und nach ihre Arbeit auf. Das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit verstärkte seine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der WHO, der Weltbank, der OECD, dem Europarat und dem Europäischen Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik. Welche Bedeutung die Kommission der öffentlichen Gesundheit in der EU-Politik beimisst, wurde auch an den Anstrengungen sichtbar, eine globale, kohärente EU-Gesundheitsstrategie, enge Verknüpfungen zwischen den Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und gesundheitsrelevanten Initiativen in anderen Politikbereichen sicherzustellen. Solche Verknüpfungen wurden durch neue Mechanismen und Instrumente unterstützt, z. B. die Bewertung der Auswirkungen anderer Politikbereiche auf die Gesundheit, gemeinsame Maßnahmen mit verschiedenen Politikbereichen und Mechanismen zur Stärkung der Koordinierung von gesundheitsrelevanten Maßnahmen. Kommissar Byrne leitete am 15. Oktober 2004 einen Reflexionsprozess ein, der zur Gestaltung der künftigen EU-Gesundheitspolitik beitragen sollte. Nationale und regionale Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Universitäten, einzelne Bürger und Unternehmen beteiligten sich daran mit großem Interesse. Dieser Reflexionsprozess stieß eine größere Debatte in der gesamten EU und darüber hinaus an. Eine Reihe von Rechtsetzungsmaßnahmen wurde zu verschiedenen Aspekten innerhalb des Programmauftrags abgedeckt. Darunter wäre die Richtlinie 2003/33/EG[18] des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen zu nennen. Mit einer Entschließung des Rates und des Europäischen Parlaments wurde eine Richtlinie über Standards für den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen angenommen[19]. Ein internationales Netz für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten wurde errichtet, und Arbeiten zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für Seuchenprävention und -bekämpfung in Stockholm[20] begannen. Es nahm im Mai 2005 seine Arbeit auf. AN HANG Verwendung der Verpflichtungsermächtigungen – Mio. € | 2003 | 2004 | Verwaltungsausgaben | 1,975 | 3,739 | Operative Ausgaben : | 50,018 | 55,898[21] | Ausschreibungen | 0,190 | 2,255 | Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (gleichmäßige Mittelverteilung über die drei Aktionsschwerpunkte) | 49,649 | 55,286 | [1] ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 1, Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September. [2] Siehe auch http://europa.eu.int/comm/health/index_en.htm [3] Beschluss Nr. 645/96/EG, ABl. L 95 vom 16.4.1996, S. 1; Beschluss Nr. 646/96/EG, ABl. L 95 vom 16.4.1999, S. 9; Beschluss Nr. 647/96/EG, ABl. L 95 vom 16.4.1996, S. 16; Beschluss Nr. 102/97/EG, ABl. L 19 vom 22.1.1997, S.25; Beschluss Nr. 1400/97/EG, ABl. L 193 vom 22.7.1997, S. 1; Beschluss Nr. 372/1999/EG, ABl. L 46 vom 20.2.1999, S.1; Beschluss Nr. 1295/1999/EG, ABl. L 155 vom 22.6.1999, S.1; Beschluss Nr. 1296/1999/EG, ABl. L 155 vom 22.6.1999, S.7, geändert durch Beschluss Nr. 521/2001/EG. [4] Norwegen, Island und Liechtenstein. [5] 2003 und 2004 war die Teilnahme von Kroatien nicht zulässig. [6] Weitere Informationen: http://europa.eu.int/comm/health/ph_programme/evaluation_en.htm [7] ABl. C 62 vom 15.3.2003, S. 21. [8] ABl. C 62 vom 15.3.2003, S. 14. [9] ABl. C 62 vom 15.3.2003, S. 7. [10] Beschluss Nr. C/2003/4701 der Kommission. [11] ABl. L 60 vom 27.2.2004, S. 58. [12] ABl. C 52 vom 27.2.2004, S. 22. [13] ABl. C 62 vom 15.3.2003, S. 14. [14] ABL L 358 vom 31.12.2002, S. 1. [15] S.I. Nr. 481 vom 2003 [16] ABL L 189 vom 18.7.2002, S. 12. [17] Beschluss Nr. 2004/858/EG der Kommission, ABl. L 369 vom 16.12.2004, S. 73. [18] ABL L 152 vom 20.6.2003, S. 16. [19] Richtlinie Nr. 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004, ABL. L 102 vom 07.04.2004, S. 48. [20] Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004, ABl. L 142 vom 30.4.2004, S.1. [21] Die Zahlen für 2004 sind Richtwerte und gelten vorbehaltlich der Förderung der ausgewählten Projekte nach einem erfolgreichen Verhandlungsverfahren und der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung.