EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52005AR0251

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung Kulturhauptstadt Europas für die Jahre 2007 bis 2019

ABl. C 115 vom 16.5.2006, p. 56–60 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

16.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 115/56


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung ‚Kulturhauptstadt Europas‘ für die Jahre 2007 bis 2019“

(2006/C 115/12)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf den von der Kommission vorgelegten „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung ‚Kulturhauptstadt Europas‘ für die Jahre 2007 bis 2019“ (KOM(2005) 209 endg. — 2005/102 (COD));

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 30. Mai 2005, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 25. Juli 2005, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsinitiative zur Förderung der Veranstaltung ‚Kulturstadt Europas‘“ (CdR 448/97 fin) (1);

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung ‚Kulturhauptstadt Europas‘ für die Jahre 2005 bis 2019“ (CdR 393/2003 fin) (2);

gestützt auf seine Stellungnahme zum Thema „Kultur und kulturelle Vielfalt und ihre Bedeutung für die Zukunft Europas“ (CdR 447/97 fin) (3);

gestützt auf den von der Fachkommission für Bildung und Kultur am 22. September 2005 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 251/2005 rev. 1) (Berichterstatter: Herr Seamus Murray, Mitglied des Grafschaftsrates von Meath und der Regionalbehörde Mid-East (IE/UEN-EA));

verabschiedete auf seiner 62. Plenartagung am 16./17. November 2005 (Sitzung vom 17. November) einstimmig folgende Stellungnahme:

1.   Standpunkt des Ausschusses der Regionen

Die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“

Der Ausschuss der Regionen

1.1

erachtet die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ als wirkungsvolles Instrument, das der Darstellung, Förderung, Bereicherung und Vermittlung der europäischen und der örtlichen Kultur dient. Der AdR begrüßt es, dass die Ernennung zur „Kulturhauptstadt Europas“ für die betreffenden Städte nicht nur im kulturellen Sektor äußerst positive Folgen hat, sondern auch in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Sport neue Chancen für Wirtschaft und Beschäftigung eröffnet, und dass sie der Erneuerung von Städten eine Vielzahl wichtiger Impulse verleihen kann;

1.2

stellt fest, dass die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ eine größere Wirkung erzielen kann, wenn sie in eine langfristige Kulturentwicklungsstrategie der betreffenden Städte eingebettet ist. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollten deshalb nachhaltigere Ansätze der Kulturentwicklung gefördert werden. Darüber hinaus ist der AdR der Auffassung, dass die regionale Dimension der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ in dem Maße an Bedeutung gewinnt, wie die Städte die umliegenden Gebiete immer stärker in die Planung und Umsetzung ihrer Kulturprogramme einbeziehen;

1.3

ist der Ansicht, dass die Bedeutung und die sich aus einer solchen Veranstaltung ergebenden Möglichkeiten aus folgenden Gründen bisher nicht hinreichend zur Geltung kamen: geringe finanzielle Förderung durch die EU, mangelndes Engagement bei der Entwicklung der europäischen Dimension der Veranstaltung und bei der Werbung für die betreffenden Städte sowie fehlende Unterstützung dieser Städte bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Kulturprogramme;

1.4

vertritt die Auffassung, dass es die EU in der Vergangenheit versäumt hat, die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ — trotz ihrer großen Medienresonanz und Öffentlichkeitswirkung — zur Förderung der europäischen Integration und Identität einzusetzen. Nach dem Dafürhalten des AdR kann die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ zu einer positiven Identifikation der Bürger mit der EU beitragen.

Vorgeschlagenes Auswahl- und Überprüfungsverfahren

Der Ausschuss der Regionen

1.5

begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, das Auswahlverfahren für die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ zu überarbeiten und ein Verfahren zur Überprüfung des Stands der Vorbereitungen für die Kulturprogramme der nominierten Städte vorzusehen;

1.6

ist der Auffassung, dass sich die Kommission in ihrem Vorschlag mit zahlreichen Problemen des derzeitigen Auswahlverfahrens befasst und ihr Ansatz folgenden Notwendigkeiten in ausgewogener Weise Rechnung trägt: Schaffung eines echten Wettbewerbs zwischen den Städten, größerer Einfluss der Auswahljury, Betonung der europäischen Dimension der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“, Anerkennung des Beitrags der Mitgliedstaaten und der Rolle des Rates bei der Nominierung und Ernennung der Städte;

1.7

begrüßt und unterstützt folgende Aspekte des vorgeschlagenen Auswahl- und Überprüfungsverfahrens:

frühere Nominierung der Kulturhauptstädte Europas und Verlängerung der Einführungsphase für die nominierten Städte zur Ausarbeitung ihrer Kulturprogramme;

mehr Klarheit für die Städte durch die Einteilung der Kriterien für Kulturprogramme in die beiden Kategorien „Europäische Dimension“ und „Stadt und Bürger“ und die Festlegung von Zielen für jede der beiden Kategorien;

größere Transparenz des Auswahlverfahrens und Hervorhebung des europäischen Mehrwerts in diesem Verfahren;

Einführung einer Wettbewerbskomponente als Anreiz und Anregung für die nominierten Städte zur Verbesserung der Qualität und der künstlerischen Inhalte ihrer Kulturprogramme;

regelmäßiger Kontakt zwischen den nominierten Städten und dem Überprüfungsausschuss zwecks Überwachung der Fortschritte, Beratung und frühzeitiger Behandlung möglicher Probleme in der Vorbereitungsphase;

1.8

fordert die Europäische Kommission auf, die zentrale Rolle, die die Städte im Auswahl- und Überprüfungsverfahren spielen werden, angemessen zu berücksichtigen, und bedauert in dieser Hinsicht, dass der derzeitige Vorschlag sowohl ambivalent als auch normativ ist und für die Städte, die die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ ausrichten möchten, Unsicherheit schafft;

1.9

hat Bedenken hinsichtlich folgender Aspekte des vorgeschlagenen Auswahl- und Überprüfungsverfahrens:

mögliche Belastung der ernannten Städte durch die Erstellung von Halbzeit-, Überprüfungs- und Auswertungsberichten Diese Belastung kann im Vergleich zu dem geringen finanziellen Beitrag der EU zum Gesamthaushalt der Kulturhauptstädte Europas unverhältnismäßig groß sein und insbesondere für kleinere Städte, die die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ ausrichten möchten, ein Problem darstellen;

aufgrund bisheriger Erfahrungen: Fähigkeit des Überprüfungsausschusses, die Städte bei der Vorbereitung ihrer Programme fachlich zu beraten und bei der Verwirklichung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ mit praktischen Ratschlägen zu unterstützen;

die auch im neuen Nominierungsverfahren bestehende Möglichkeit, dass es — insbesondere in der Zeit zwischen der Benennung einer Stadt durch einen Mitgliedstaat und dem Ernennungsbeschluss des Rates — zu Verzögerungen kommt;

1.10

ist der Auffassung, dass mehrere Aspekte des vorgeschlagenen Auswahl- und Überprüfungsverfahrens geklärt werden müssen, vor allem:

die Definition des Begriffs „unabhängige Experten“, die von den europäischen Institutionen als Mitglieder der Auswahljury und des Überprüfungsausschusses ernannt werden, und die möglichen Folgen dieser Definition für die Institutionen im Hinblick auf ihre Ernennung;

das Verfahren für die Verleihung der Auszeichnung (Artikel 11) an die nominierten Städte, die die Kriterien und Empfehlungen der Ausschüsse erfüllen;

1.11

begrüßt die Zusammensetzung der Auswahljury (Artikel 5) mit 13 Mitgliedern, von denen sieben von den europäischen Institutionen und sechs von den betreffenden Mitgliedstaaten ernannt werden. Der AdR plädiert jedoch dafür, dass die Mitgliedstaaten einen Kandidaten aus den Reihen der jeweiligen nationalen Organisation auswählen, die die lokalen bzw. kommunalen Gebietskörperschaften vertritt;

1.12

begrüßt, dass nach den Kriterien Verbindungen zwischen den Programmen der beiden nominierten Städte geschaffen werden müssen, wie in einer früheren Stellungnahme (CdR 393/2003 fin) empfohlen. Der AdR ist zudem der Auffassung, dass der Überprüfungsausschuss eine wichtige Rolle bei der Förderung dieser Synergien in der Phase der Programmvorbereitung spielen sollte;

1.13

betont, dass alle Mitgliedstaaten ungeachtet ihres Beitrittsdatums im Rahmen der Kulturhauptstadt-Initiative gleich behandelt werden sollten. Der AdR bedauert, dass die Europäische Kommission erneut keine Vorkehrungen für künftige Erweiterungen getroffen hat, und fordert sie auf, die Situation der Länder, die derzeit über ihren Beitritt verhandeln, zu klären.

Finanzierung und Unterstützung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“

Der Ausschuss der Regionen

1.14

begrüßt, dass der Gemeinschaftsbeitrag für jede Kulturhauptstadt im Rahmen des Programms „Kultur 2007“ im Vergleich zum laufenden Programm verdreifacht werden soll, da dies seiner Auffassung nach eine bessere Wahrnehmung des Engagements der EU in der Öffentlichkeit gewährleisten, mit der verstärkten Betonung der europäischen Dimension der Kulturprogramme der Städte in Einklang stehen und zur Erfüllung der Erwartungen dieser Städte beitragen wird;

1.15

warnt davor, in den Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 eine Kürzung der Haushaltsmittel für die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Rahmen des Programms „Kultur 2007“ vorzunehmen;

1.16

ist der Auffassung, dass die Kommission in ihrem Vorschlag umgehend klarstellen sollte, wie sie die ernannten Städte durch eine „Auszeichnung“ finanziell unterstützen möchte und welche potenziellen Vorteile ein solches Verfahren für die ernannten Städte im Vergleich zur derzeitigen Praxis bringt. Darüber hinaus ersucht der AdR die Kommission, einen anderen Begriff als „Auszeichnung“ zu verwenden, da dieser eine Belohnung bzw. Ehrung für den Gewinn eines Wettbewerbs nahe legt, nicht aber eine Bezahlung für die Erfüllung bestimmter Programmkriterien;

1.17

ist darüber besorgt, dass es bei der Auszahlung der diesbezüglichen Fördermittel an die Städte seitens der Europäischen Kommission oftmals zu erheblichen Verzögerungen kommt (so erhielten die Städte oft erst ein Jahr nach ihrer Nominierung einen signifikanten Teil der Fördermittel);

1.18

würde weitere Vorschläge für Methoden begrüßen, mit denen die Europäische Kommission die nominierten Städte bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer Kulturprogramme unterstützen könnte;

1.19

würde es zudem begrüßen, wenn die Europäische Kommission die betreffenden Städte auch nach Ablauf des Kulturhauptstadt-Jahres unterstützen würde, um die Nachwirkungen dieser Veranstaltung über einen längeren Zeitraum zu sichern und der Stadt ein kulturelles Vermächtnis zu hinterlassen. Der Überprüfungsausschuss könnte einen wichtigen Beitrag zur Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips für Kulturaktionen in den entsprechenden Programmen der Städte leisten. Dazu bedarf es jedoch der finanziellen Unterstützung durch die EU.

Beteiligung von Drittstaaten

Der Ausschuss der Regionen

1.20

unterstützt den allgemeinen Vorschlag der Kommission, Drittstaaten durch die Wiederbelebung der „Kulturmonat“-Initiative in die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ einzubeziehen, anstatt eine zusätzliche „Kulturhauptstadt“ in einem Drittstaat zu ernennen. Allerdings sollte die Frage der finanziellen Unterstützung der „Kulturmonat“-Initiative durch die EU geklärt werden;

1.21

ist der Auffassung, dass vor allem im Rahmen der grenzüberschreitenden und interregionalen Kulturzusammenarbeit Synergien zwischen den ernannten Städten und (mindestens zwei) Städten, in denen der „Kulturmonat“ stattfindet, entstehen sollten. Die einschlägigen Maßnahmen und die Verbindungen zum „Kulturmonat“ sollten zentrale Elemente der Kulturhauptstadt-Kulturprogramme sein, da dies deren europäische Dimension fördern würde;

1.22

vertritt deshalb die Ansicht, dass der Vorschlag zur künftigen Beteiligung von Drittstaaten in Verbindung mit dem derzeitigen Vorschlag für die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ hätte erarbeitet werden sollen, um zu erreichen, dass die Nominierungsprozesse für die Kulturhauptstädte und die „Kulturmonat“-Städte zeitgleich stattfinden.

Beteiligung des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.23

bekräftigt sein aktives Engagement zugunsten der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ und erklärt gleichzeitig seine Bereitschaft, sich auch weiterhin an dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Auswahl- und Überprüfungsverfahren zu beteiligen;

1.24

fordert eine Klärung des Ernennungsverfahrens für die Mitglieder der Auswahljury (Artikel 5), um zu gewährleisten, dass der AdR auch künftig durch eines seiner Mitglieder im Ernennungsverfahren vertreten wird. Der AdR plädiert auch für die Fortsetzung der Praxis der Ernennung eines persönlichen Stellvertreters, damit seine aktive Beteiligung auch dann gewährleistet ist, wenn das betreffende AdR-Mitglied an einer Sitzung der Auswahljury nicht teilnehmen kann.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Auswahl- und Überprüfungsverfahren

Der Ausschuss der Regionen

2.1

empfiehlt den nominierten Städten, die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ als langfristige Kulturentwicklungsstrategie einzusetzen, um nachhaltigere Ansätze für die kulturelle Entwicklung zu fördern sowie die durch die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ erzielten Wirkungen und deren Vermächtnis zu verstärken;

2.2

fordert das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission auf, die Verzögerungen zwischen der Nominierung der Städte durch die Mitgliedstaaten und der Ernennung durch den Rat zu minimieren, um den Städten möglichst viel Zeit für die Programmvorbereitung zu geben;

2.3

ersucht die Mitgliedstaaten, unter den sechs Kandidaten für die Auswahljury einen Kandidaten aus den Reihen der betreffenden einzelstaatlichen Organisation zu benennen, die die lokalen bzw. kommunalen Gebietskörperschaften vertritt.

Unterstützung der ernannten Städte

Der Ausschuss der Regionen

2.4

ersucht die Europäische Kommission, den Verwaltungsaufwand für die ernannten Städte mittels des neuen Überprüfungsverfahrens in der Vorbereitungsphase zu reduzieren;

2.5

fordert, die ausgewählten Städte rechzeitig vor der Umsetzung ihrer Programme über die Höhe der für sie vorgesehenen EU-Fördermittel zu informieren, um den Planungsprozess zu erleichtern. Der AdR begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, den Städten, die die Kriterien erfüllen, sechs Monate vor dem Beginn des Jahres ihrer Ernennung eine Auszeichnung zu verleihen, wünscht jedoch eingehender darüber informiert zu werden, wie und unter welchen Bedingungen diese Auszeichnung verliehen werden soll;

2.6

fordert die Europäische Kommission auf, das Verfahren für die Beantragung von Fördermitteln umgehend zu vereinfachen und die Auszahlung der Gelder an die ernannten Kulturhauptstädte zu beschleunigen;

2.7

fordert die Europäische Kommission auf, den ausgewählten Städten im Rahmen des Überprüfungsverfahrens die Möglichkeit zu bieten, sich durch Bereitstellung eines Beratungsdienstes (mentoring service) rasch über praktische Erfahrungen zu informieren und Know-how in Anspruch zu nehmen. Dieser Dienst sollte flexibel und auf die Erfordernisse der Städte abgestimmt sein sowie den Städten Informationen bieten, die die auf der Website der Kommission enthaltenen Informationen für die Städte ergänzen. In dieser Hinsicht bestehen zwei Möglichkeiten:

a)

Bereitstellung einer Liste von Mentoren (z.B. Programmdirektoren und Fachleute) aus Städten, die bereits Kulturhauptstadt-Programme durchgeführt haben; oder

b)

Neubelebung des Netzes „Kulturhauptstädte Europas und Kulturmonate“ zur Erleichterung des Erfahrungsaustauschs und zur Unterstützung neu nominierter Städte;

2.8

fordert die Europäische Kommission auf, andere Methoden vorzuschlagen, mit denen sie die ernannten Städte bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Kulturprogramme unterstützen und beraten könnte, z.B. durch:

a)

die direkte Hilfe bei der Durchführung von Marketingaktionen, der Verteilung von Werbematerial und der Verbesserung der Öffentlichkeitswirksamkeit der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“;

b)

die Bereitstellung von Anleitungen zur Frage, wie die Städte die umfangreichen Bewertungs- und Überprüfungsanforderungen erfüllen können;

2.9

fordert die Europäische Kommission auf, die betreffenden Städte nach Ablauf des Kulturhauptstadt-Jahres u.a. finanziell zu unterstützen, um die Nachwirkungen dieser Veranstaltung über einen längeren Zeitraum zu sichern und der Stadt ein kulturelles Vermächtnis zu hinterlassen.

Beteiligung an der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ in größerem Umfang

Der Ausschuss der Regionen

2.10

ersucht die Europäische Kommission, in ihrem Vorschlag für die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ so schnell wie möglich die Bestimmungen über künftige Erweiterungen der Union zu klären;

2.11

empfiehlt die Veranstaltung des „Kulturmonats“ in zwei Städten in Drittstaaten. Diese Städte sollten gleichzeitig mit den Kulturhauptstädten Europas nominiert werden, damit zwischen ihnen Synergien in einer frühen Vorbereitungsphase entstehen können und die europäische Dimension der Hauptstadt-Kulturprogramme stärker in den Vordergrund gerückt wird.

Beteiligung des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

2.12

betont, dass sein Vertreter weiterhin ein gewähltes Mitglied des AdR sein muss (so wie dies bereits seit Jahren praktiziert wird), und ersucht darum, diesen Vertreter für zwei statt für drei Jahre zu ernennen, um die interne Koordinierung zu erleichtern.

Empfehlung 1

Artikel 5 Absatz 3

Von der Kommission vorgeschlagener Text

Änderungsvorschlag des AdR

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission ernennen jeweils zwei Mitglieder der Jury, der Ausschuss der Regionen ernennt ein Mitglied.

Die Mitglieder der Jury sind unabhängige Experten, die sich in keinem Interessenkonflikt befinden und über umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse im Kulturbereich, auf dem Gebiet der kulturellen Entwicklung von Städten oder der Organisation der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ verfügen.

Sie werden für drei Jahre ernannt.

Abweichend von Unterabsatz 1 gilt für das erste Jahr, in dem dieser Beschluss in Kraft ist, dass die Kommission zwei Mitglieder für ein Jahr, das Europäische Parlament zwei Mitglieder für zwei Jahre, der Rat zwei Mitglieder für drei Jahre und der Ausschuss der Regionen ein Mitglied für drei Jahre ernennt.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission ernennen jeweils zwei Mitglieder der Jury, der Ausschuss der Regionen ernennt ein Mitglied.

Die Mitglieder der Jury sind führende unabhängige Persönlichkeiten Experten, die sich in keinem Interessenkonflikt befinden und über umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse im Kulturbereich, auf dem Gebiet der kulturellen Entwicklung von Städten oder der Organisation der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ verfügen.

Sie werden für drei Jahre ernannt.

Abweichend von Unterabsatz 1 gilt für das erste Jahr, in dem dieser Beschluss in Kraft ist, dass die Kommission zwei Mitglieder für ein Jahr, das Europäische Parlament zwei Mitglieder für zwei Jahre, der Rat zwei Mitglieder für drei Jahre und der Ausschuss der Regionen ein Mitglied für zwei drei Jahre ernennt.

2.13

fordert dazu auf, durch den Beschlussvorschlag die Rolle des Ausschusses der Regionen im Überprüfungsausschuss zu bestätigen und dem Überprüfungsausschuss die Aufgabe zu übertragen, aktiv für die Entwicklung der Synergien zwischen den Kulturprogrammen der ausgewählten Städte in der Phase der Programmvorbereitung Sorge zu tragen.

Empfehlung 2

Artikel 9 Absatz 2

Von der Kommission vorgeschlagener Text

Änderungsvorschlag des AdR

Spätestens 24 Monate vor dem vorgesehenen Beginn der Veranstaltung beruft die Kommission die sieben vom Europäischen Parlament, vom Rat, von der Kommission und vom Ausschuss der Regionen benannten Experten sowie Vertreter der für die Umsetzung der Veranstaltungsprogramme zuständigen Behörden der zu Kulturhauptstädten Europas ernannten Städte zu einer Sitzung ein.

Ab diesem Zeitpunkt bilden diese Experten den „Überprüfungsausschuss“.

Auf ihren Sitzungen bewerten die Experten die Vorbereitung der Veranstaltung, insbesondere hinsichtlich des europäischen Mehrwerts der Programme.

Spätestens 24 Monate vor dem vorgesehenen Beginn der Veranstaltung beruft die Kommission die sieben vom Europäischen Parlament, vom Rat, von der Kommission und vom Ausschuss der Regionen6 benannten Mitglieder Experten sowie Vertreter der für die Umsetzung der Veranstaltungsprogramme zuständigen Behörden der zu Kulturhauptstädten Europas ernannten Städte zu einer Sitzung ein.

Ab diesem Zeitpunkt bilden diese Mitglieder Experten den „Überprüfungsausschuss“.

Auf ihren Sitzungen bewerten sie7 die Vorbereitung der Veranstaltung, insbesondere hinsichtlich des europäischen Mehrwerts und der Synergien zwischen den der Programmen der beiden Städte.

Brüssel, den 17. November 2005

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Peter STRAUB


(1)  ABl. C 180, 11.6.1998, S. 70.

(2)  ABl. C 121, 30.4.2004, S. 15.

(3)  ABl. C 180, 11.6.1998, S. 63.


Top