This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52004SC0830
Commission Opinion on the existence of an excessive deficit in the Czech Republic - Application of Article 104(5) of the Treaty establishing the European Community
Stellungnahme der Kommission zum Vorhandensein eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik - Anwendung von Artikel 104 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Stellungnahme der Kommission zum Vorhandensein eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik - Anwendung von Artikel 104 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
/* SEK/2004/0830 endg. */
Stellungnahme der Kommission zum Vorhandensein eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik - Anwendung von Artikel 104 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft /* SEK/2004/0830 endg. */
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION zum Vorhandensein eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik - Anwendung von Artikel 104 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft BEGRÜNDUNG Am 7. April 2004 veröffentlichte die Kommission ihre Frühjahrsprognose 2004 [1]. Nach dieser Prognose, die unter Berücksichtigung der im März 2004 von der Tschechischen Republik gemeldeten Daten erstellt wurde, stieg das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit in der Tschechischen Republik von 6,4 % des BIP in 2002 auf 12,9 % des BIP in 2003 (5,9 % des BIP ohne Berücksichtigung einer größeren Einzelmaßnahme im Zusammenhang mit zugewiesenen staatlichen Garantien) und liegt damit über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3 % des BIP. [1] Die Frühjahrsprognose 2004 der Kommission findet sich auf folgender Website: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/publications/european_economy/2004/ee204en.pdf. Aufgrund dieses Anscheinsbeweises leitete die Kommission am 12. Mai 2004 für die Tschechische Republik das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ein, indem sie den in Artikel 104 Absatz 3 EG-Vertrag vorgesehenen Bericht verabschiedete [2]. Am 13. Mai 2004 erhielt die Kommission das Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik, in dem für 2003 ein Defizitwert von 12,9 % des BIP bestätigt wurde. [2] Der vollständige Bericht findet sich auf folgender Webseite: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/procedures_en.htm Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit richtet sich nach Artikel 104 EG-Vertrag und der zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörenden Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates "über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit" [3]. Die der EU am 1. Mai 2004 beigetretenen Länder sind Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt und die übermäßige Defizite zu vermeiden haben. Sanktionen nach Artikel 104 Absätze 9 und 11 können gegen sie jedoch nicht verhängt werden. [3] ABl. L 209 vom 2.8.1997. Der Bericht der Kommission nach Artikel 104 Absatz 3 EG-Vertrag kommt zu dem Schluss, dass die Überschreitung des EGV-Referenzwerts von 3 % des BIP durch das tschechische Defizit im Jahr 2003 weder auf ein außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle der tschechischen Regierung entzogen hätte, noch auf einen schweren Wirtschaftsabschwung im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts zurückzuführen ist, da das reale BIP in 2003 bei 2,9 % lag. Im Hinblick auf die Entwicklung im Jahr 2004 kommt der Bericht zu dem Schluss, dass das gesamtstaatliche Defizit wahrscheinlich sinken, aber weiterhin über 3 % des BIP ausmachen wird. Insbesondere geht die Frühjahrsprognose 2004 der Kommission von einem gesamtstaatlichen Defizit in Höhe von 5,9 % des BIP in 2004 aus und liegt damit über den von der tschechischen Regierung im Konvergenzprogramm projizierten 5,3 % des BIP. Der aufgrund der Frühjahrsprognose 2004 der Kommission erstellte Kommissionsbericht kommt außerdem zu dem Schluss, dass die öffentliche Schuldenquote, die in 2003 bei 37,6 % des BIP lag, 2004 unter dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % bleiben wird. Insbesondere geht die Frühjahrsprognose 2004 der Kommission für 2004 von einer Schuldenquote in Höhe von 40,6 % des BIP aus und liegt damit über den von der tschechischen Regierung im Konvergenzprogramm projizierten 38,4 % des BIP. Nach Artikel 104 Absatz 4 EG-Vertrag "(gibt) der Ausschuss nach Artikel 114 (d.h. der Wirtschafts- und Finanzausschuss) ... eine Stellungnahme zu dem Bericht der Kommission ab". Der Ausschuss gab seine Stellungnahme am 24. Mai 2004 ab und schloss sich der im Bericht der Kommission enthaltenen Bewertung an. Insbesondere kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass die Haushaltslage in der Tschechischen Republik auf das Vorhandensein eines übermäßigen Defizits im Sinne des ersten der beiden in Artikel 104 Absatz 2 zur Feststellung solcher Defizite festgelegten Kriteriums hinweist. Die Berücksichtigung sonstiger einschlägiger Faktoren, insbesondere der mittelfristigen Haushaltslage und der öffentlichen Investitionsquote, änderte diese Bewertung anhand der Kriterien selbst nicht. Der Ausschuss war ebenfalls der Auffassung, dass das gesamtstaatliche Defizit in 2004 weiterhin über dem im Vertrag genannten Referenzwert liegen dürfte, und dass der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand 2004 unter dem EGV-Referenzwert von 60 % des BIP bleibt, aber weiter auf 40,6 % des BIP ansteigen wird. Die Kommission vertritt nach Prüfung aller in ihrem Bericht berücksichtigten einschlägigen Faktoren und nach Stellungnahme des Ausschusses die Auffassung, dass in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit besteht. Diese von der Kommission am 24. Juni 2004 angenommene Stellungnahme wird hiermit gemäß Artikel 104 Absatz 5 EG-Vertrag dem Rat vorgelegt. Die Kommission empfiehlt dem Rat, gemäß Artikel 104 Absatz 6 in diesem Sinne zu entscheiden. Außerdem legt die Kommission dem Rat eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vor, die gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag an die Tschechische Republik zu richten ist, mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit zu beenden. STELLUNGNAHME DER KOMMISSION zum Vorhandensein eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik - Anwendung von Artikel 104 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ALLGEMEINE ERWAEGUNGEN Nach Artikel 104 EG-Vertrag haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Dies betrifft auch die Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, was bei allen der EU am 1. Mai 2004 beigetretenen Ländern der Fall ist. Entscheidungen über das Bestehen eines übermäßigen Defizits werden nach dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit getroffen, das in Artikel 104 EG-Vertrag und in der zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörenden Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates [4] geregelt ist. [4] ABl. L 209 vom 2.8.1997. Nach Artikel 104 Absatz 2 EG-Vertrag hat die Kommission die Entwicklung der Haushaltslage und der Höhe des öffentlichen Schuldenstands in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Feststellung schwerwiegender Fehler zu überwachen. Insbesondere hat die Kommission die Einhaltung der Haushaltsdisziplin anhand von zwei Kriterien zu prüfen, nämlich dem Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) und dem Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum BIP. Die statistischen Daten zu diesen Variablen werden von der Kommission auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Meldungen geliefert. Nach Artikel 104 Absatz 3 EG-Vertrag hat die Kommission einen Bericht zu erstellen, wenn keines oder nur eines der beiden Kriterien des Artikels 104 Absatz 2 erfuellt wird oder wenn die Kommission ungeachtet der Erfuellung dieser Kriterien der Auffassung ist, dass in einem Mitgliedstaat die Gefahr eines übermäßigen Defizits besteht. Gemäß Artikel 104 Absatz 3 berücksichtigt der Bericht der Kommission auch, ob das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft, sowie alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats. Auf der Grundlage ihrer Frühjahrsprognose 2004, die unter Berücksichtigung der im März 2004 von der Tschechischen Republik gemeldeten Daten erstellt wurde, hat die Kommission am 12. Mai 2004 einen solchen Bericht für die Tschechische Republik erstellt. Anschließend hat der Wirtschafts- und Finanzausschuss gemäß Artikel 104 Absatz 4 am 24. Mai 2004 eine Stellungnahme zu dem Bericht der Kommission abgegeben. Nach Artikel 104 Absatz 5 EG-Vertrag hat die Kommission dem Rat eine Stellungnahme vorzulegen, wenn sie der Auffassung ist, dass in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht oder sich ergeben könnte. Um beurteilen zu können, ob ein übermäßiges Defizit besteht oder sich ergeben könnte, sind nach Ansicht der Kommission zu berücksichtigen: (i) die Ergebnisse ihres eigenen Berichts und (ii) die diesbezügliche Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses. Auf der Grundlage dieser Elemente hat die Kommission eine Reihe von Erwägungen für die Tschechische Republik angestellt. ERWAEGUNGEN FÜR DIE TSCHECHISCHE REPUBLIK 1. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit lag 2003 in der Tschechischen Republik bei 12,9 % des BIP (5,9 % des BIP ohne Berücksichtigung einer größeren Einzelmaßnahme im Zusammenhang mit zugewiesenen staatlichen Garantien) und damit deutlich über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3 % des BIP. Gegenüber dem Defizit von 2002 (6,4% des BIP) erhöhte es sich. 2. Die Überschreitung des Defizit-Referenzwerts von 3% des BIP im Jahr 2003 war im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts weder auf ein außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle der tschechischen Regierung entzogen hätte, noch auf einen schweren Wirtschaftsabschwung zurückzuführen. Das reale BIP-Wachstum erreichte 2003 eine Marke von 2,9 %. 3. Das gesamtstaatliche Defizit in 2003 lag 5,7 Prozentpunkte des BIP über dem Planwert von August 2003, als das Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung 2003 verabschiedet wurde. Ohne die zugewiesenen staatlichen Garantien hätte das Defizit allerdings rund 6,0 % des BIP betragen, das heißt weniger als im Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung 2003 erwartet. Das besser als erwartete Ergebnis (ohne zugewiesene staatliche Garantien) war im wesentlichen auf den rigorosen Vollzug das Staatshaushalts zurückzuführen. Auf der Einnahmenseite des Staatshaushalts waren die Steuereinnahmen 2,5 % höher als in dem im Dezember 2002 vorgelegten Haushalt erwartet. Zu diesem Ergebnis trugen insbesondere Mehrwertsteuereinnahmen (3,6 % höher als erwartet) und Verbrauchsteuern (8 % höher als erwartet) im Zusammenhang mit hohem Privatverbrauch in der zweiten Jahreshälfte bei. Auf der Ausgabenseite waren die Arbeitslosenzahlungen und Investitionsausgaben mit 10,3 % bzw. 9,2 % erheblich höher als geplant, aber insgesamt waren die Ausgaben nur 1,6 % höher als im Haushalt vorgesehen. 4. Die öffentlichen Bruttoinvestitionen beliefen sich 2003 auf 3,6 % des BIP, gegenüber einem gesamtstaatlichen Defizit von 12,9 % des BIP. 5. Das gesamtstaatliche Defizit dürfte 2004 weiterhin über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert liegen. Insbesondere geht die Frühjahrsprognose 2004 der Kommission für 2004 von einem gesamtstaatlichen Defizit der Tschechischen Republik in Höhe von 5,9 % des BIP aus und liegt damit über den von der tschechischen Regierung im Konvergenzprogramm projizierten 5,3 % des BIP. 6. Der öffentliche Bruttoschuldenstand im Verhältnis zum BIP, der 2003 in der Tschechischen Republik 37,6 % des BIP betrug, dürfte 2004 unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP bleiben. Insbesondere geht die Frühjahrsprognose 2004 der Kommission für 2004 von einem öffentlichen Bruttoschuldenstand in Höhe von 40,6 % des BIP aus und liegt damit über den von der tschechischen Regierung im Konvergenzprogramm projizierten 38,4 % des BIP. SCHLUSSFOLGERUNG Die Überwachung der Haushaltslage in der Tschechischen Republik und insbesondere die Prüfung der Einhaltung der Kriterien nach Artikel 104 Absatz 2 haben die Kommission veranlasst, einen Bericht nach Artikel 104 Absatz 3 EG-Vertrag zu erstellen. Nach Prüfung der in diesem Bericht berücksichtigten einschlägigen Faktoren und nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses ist die Kommission der Auffassung, dass in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit besteht.