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Document 52004PC0787
Proposal for a Council Decision on the position to be adopted by the European Communities and their Member States within the Cooperation Council established by the Partnership and Cooperation Agreement establishing a partnership between the European Communities and their Member States, of the one part, and the Republic of Moldova, of the other part, with regard to the adoption of a Recommendation on the implementation of the EU-Moldova Action Plan
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Moldau
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Moldau
/* KOM/2004/0787 endg. */
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Moldau /* KOM/2004/0787 endg. */
Brüssel, den 9.12.2004 KOM(2004) 787 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Moldau BEGRÜNDUNG Im Zuge des Abschlusses der Erweiterungsverhandlungen mit den zehn neuen Staaten anerkannte der Europäische Rat von Kopenhagen 2002, dass die Erweiterung eine wichtige Gelegenheit bot, die Beziehungen zu den Nachbarländern auf der Grundlage gemeinsamer Werte voranzubringen, und erklärte, die Europäische Union sei weiterhin fest entschlossen, neue Trennlinien in Europa zu vermeiden sowie Stabilität und Wohlstand innerhalb der EU und über die neuen Außengrenzen hinweg zu fördern. Die Kommission schlug in ihrer Mitteilung „Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ vom März 2003[1] die Aufstellung von Aktionsplänen mit Partnerländern vor. Am 16. Juni 2003 begrüßte der Rat diese Mitteilung und forderte die Kommission auf, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter Aktionspläne für alle entsprechenden Länder vorzuschlagen und dabei mit der Ukraine, Moldau und den südlichen Mittelmeerpartnern, mit denen bereits Assoziationsabkommen geschlossen wurden, den Anfang zu machen. Am 14. Juni 2004 begrüßte der Rat die Mitteilung der Kommission „Europäische Nachbarschaftspolitik - Strategiepapier“[2]. Der Rat begrüßte ferner den Vorschlag der Kommission, die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) im Wege von gemeinsam mit den jeweiligen Nachbarländern aufgestellten Aktionsplänen zu verfolgen, und forderte die Kommission auf, ihm Vorschläge für entsprechende Aktionspläne zu unterbreiten. Die Aktionspläne sollten sich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erstrecken und in gegenseitigem Benehmen verlängert werden können. Sie sollten auf gemeinsamen Grundsätzen basieren, aber auch den spezifischen Gegebenheiten jedes Nachbarlands Rechnung tragen und den jeweiligen nationalen Reformbestrebungen und Beziehungen zur EU entsprechend differenziert ausgestaltet werden. Die Aktionspläne sollten umfassend sein, gleichzeitig aber eine überschaubare Anzahl an wichtigen Handlungsprioritäten identifizieren und echte Anreize zur Reform beinhalten. Ferner sollten die Aktionspläne möglichst auch zur regionalen Zusammenarbeit beitragen. Der Rat legte außerdem fest, wie die Umsetzung der Aktionspläne voranzutreiben und zu überwachen ist. In enger Abstimmung mit der Präsidentschaft und dem Hohen Vertreter in Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP führte die Kommission Sondierungsgespräche mit Moldau, in deren Rahmen sich die beiden Seiten auf einen Entwurf für den Aktionsplan verständigten. Er deckt einen Zeitraum von drei Jahren ab. Seine Umsetzung wird zur Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit beitragen und zunehmend engeren Beziehungen zu Moldau förderlich sein, so dass ein hohes Maß an wirtschaftlicher Integration und eine Vertiefung der politischen Zusammenarbeit erreicht werden können. Die Durchführung des Aktionsplans wird die Angleichung der moldauischen Rechtsvorschriften, Normen und Standards an jene der Europäischen Union erheblich voranbringen. Der Aktionsplan ist ein vielseitiges Instrument für die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit, mit dem die Umsetzung der im Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vorgesehenen Verpflichtungen und Ziele weiter vorangetrieben werden soll. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Juni 2004, wonach die Aktionspläne vom Rat genehmigt und anschließend von den jeweiligen Assoziations- oder Kooperationsräten gebilligt werden, fügt die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten im Kooperationsrat EU–Moldau im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans im Anhang bei. Die Kommission ersucht den Rat, den beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Moldau DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses 98/401/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom 28. Mai 1998 über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit, gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15, auf Vorschlag der Kommission[3], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau wurde am 28. November 1994 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1998 in Kraft. (2) Die Vertragsparteien beabsichtigen, sich auf einen Aktionsplan EU-Moldau zu einigen, der die Umsetzung des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit durch konkrete Maßnahmen unterstützen wird, die mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele des Abkommens ausgearbeitet und vereinbart wurden - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Standpunkt, den die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Moldau vertreten werden, stützt sich auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf der Empfehlung des Kooperationsrats. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident ANHANG Entwurf EMPFEHLUNG zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Moldau DER KOOPERATIONSRAT EU-MOLDAU - gestützt auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, insbesondere auf Artikel 82, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel 82 des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit kann der Kooperationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens abgeben. Gemäß Artikel 99 des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden. Die Vertragsparteien des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit haben sich auf den Wortlaut des Aktionsplans EU-Moldau geeinigt. Der Aktionsplan EU-Moldau wird die Umsetzung des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit durch die von den Vertragsparteien ausgearbeiteten und vereinbarten konkreten Maßnahmen unterstützen, die die Richtung für die Umsetzung in der Praxis vorgeben. Der Aktionsplan erfüllt einen doppelten Zweck, da darin sowohl konkrete Schritte für die Erfüllung der im Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit genannten Verpflichtungen der Vertragsparteien festgelegt werden, als auch für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Moldau eine breitere Grundlage geschaffen wird, die entsprechend den allgemeinen Zielsetzungen des Abkommens zu einem erheblichen Maß an wirtschaftlicher Integration und zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit führen soll - HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ANGENOMMEN: Einziger Artikel Der Kooperationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien den im Anhang beigefügten Aktionsplan EU-Moldau umsetzen, soweit diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit ausgerichtet ist. Geschehen zu […] am Im Namen des Kooperationsrates Der Präsident ANHANG EU-MOLDAU-AKTIONSPLAN 1. Einleitung Die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 hat die EU politisch, geografisch und wirtschaftlich von Grund auf verändert und die politische und wirtschaftliche Interdependenz ziwschen der EU und Moldau verstärkt. Sie bietet der EU und Moldau die Chance, ihre Beziehungen über eine bloße Zusammenarbeit hinaus zu intensivieren, so dass ein hohes Maß an wirtschaftlicher Integration und eine Vertiefung der politischen Zusammenarbeit erreicht werden können. Die Europäische Union und Moldau sind entschlossen, die Gelegenheit für eine Verbesserung ihrer Beziehungen und für eine Steigerung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand zu nutzen. Das Konzept basiert auf den Grundsätzen der Partnerschaft, der beiderseitigen eigenverantwortlichen Mitwirkung und der Differenzierung und wird zur Weiterentwicklung unserer strategischen Partnerschaft beitragen. Mit ihrer Nachbarschaftspolitik setzt die Europäische Union ehrgeizige Ziele, die sich auf das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und die wirksame Umsetzung politischer, wirtschaftlicher und institutioneller Reformen stützen. An Moldau geht das Angebot, seine politischen, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen mit der EU zu intensivieren, die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu vertiefen und Verantwortung bei der Konfliktprävention und Konfliktbeilegung zu übernehmen. Eines der zentralen Ziele dieses Aktionsplans ist das weitere Bemühen um eine tragfähige Lösung des Transnistrien-Konflikts. Wie ambitioniert die künftigen Beziehungen sein werden, wird vom Engagements Moldaus für die gemeinsamen Werte und seiner Fähigkeit zur Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Prioritäten abhängen. Das Tempo der Weiterentwicklung der Beziehungen wird voll und ganz die Anstrengungen Moldaus und die konkreten Ergebnisse bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen widerspiegeln. Der vorliegende Aktionsplan ist die erste Etappe in diesem Prozess. Der Aktionsplan EU-Moldau ist ein politisches Dokument, das die strategischen Ziele der Zusammenarbeit zwischen Moldau und der EU für einen Zeitraum von drei Jahren enthält. Die Umsetzung des Plans ist ein Beitrag zur Verwirklichung der Bestimmungen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) und wird Moldau zugleich seinem Ziel einer stärkeren Integration in die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen der EU näher bringen. Die Umsetzung des Aktionsplans wird die Angleichung der moldauischen Rechtsvorschriften, Normen und Standards an diejenigen der Europäischen Union deutlich voranbringen. In dieser Hinsicht schafft der Plan solide Voraussetzungen für die weitere wirtschaftliche Integration auf der Grundlage der Annahme und Umsetzung wirtschafts- und handelsbezogener Regeln und Vorschriften und damit für eine Zunahme von Handel, Investitionen und Wachstum. Darüber hinaus wird der Plan dazu beitragen, dass Strategien und Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts, zur Armutsminderung und zum Umweltschutz konzipiert und umgesetzt werden können und auf diese Weise das langfristige Ziel einer nachhaltigen Entwicklung näher rückt. Moldau und die Europäische Union werden bei der Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans eng zusammenarbeiten. Die Europäische Union erkennt die europäischen Ambitionen Moldaus in und das moldauische „Konzept für die Integration der Republik Moldau in die EU“ an. Für die nächste Zukunft wird das PKA weiterhin eine solide Basis der Zusammenarbeit zwischen der EU und Moldau bilden. Neue Partnerschaftsperspektiven Die Europäische Nachbarschaftspolitik eröffnet neue Partnerschaftsperspektiven: - die Perspektive, über die Zusammenarbeit hinaus zu einem erheblichen Maß an Integration zu gelangen, was eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt und die Möglichkeit einschließt, dass Moldau nach und nach an wichtigen Elementen der Politiken und Programme der EU teilnehmen kann; - eine Ausweitung und Vertiefung der politischen Zusammenarbeit durch Weiterentwicklung der Mechanismen des politischen Dialogs; - anhaltend großes Engagement der EU, mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten und in enger Abstimmung mit der OSZE zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts beizutragen. Die EU ist bereit, Mittel und Wege zu prüfen, wie sie ihr Engagement noch weiter ausbauen kann; - die Chance zur Annäherung des Wirtschaftsrechts, zur gegenseitigen Öffnung der Volkswirtschaften und zum kontinuierlichen Abbau von Handelshemmnissen, was Investitionen und Wachstum ankurbeln wird; - verstärkte finanzielle Unterstützung: Für die im vorliegenden Dokument benannten Aktionen stellt die EU Finanzhilfe für Moldau zur Verfügung. Darüber hinaus schlägt die Kommission zu diesem Zweck ein neues Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) vor, das auch die äußerst wichtigen Aspekte der grenzübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit zwischen Moldau und den (künftigen) Mitgliedstaaten abdeckt; - die Möglichkeit einer allmählichen Öffnung bestimmter Gemeinschaftsprogramme bzw. der verstärkten Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen zur Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung, Umwelt, Technik und Wissenschaft; - technische Hilfe und Twinning als Unterstützung bei der Erfüllung von EU-Normen und -Standards sowie gezielte Beratung und Unterstützung bei der Rechtsangleichung, z. B. durch TAIEX; - die Vertiefung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen; - die Aufnahme eines konstruktiven Dialogs zwischen der EU und Moldau über eine Zusammenarbeit im Visabereich, einschließlich eines Meinungsaustausch über die Möglichkeiten der Erleichterung der Visaerteilung unter Berücksichtigung des EU-Rechts; - möglichst baldige Eröffnung einer Kommissionsdelegation in Moldau. Nach Maßgabe der Verwirklichung der Ziele dieses Aktionsplans und der allgemeinen Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Moldau werden etwaige neue vertragliche Beziehungen in Erwägung gezogen. Hierzu legen die Republik Moldau und die Kommission verschiedene Vorschläge vor. Die Zweckmäßigkeit etwaiger neuer vertraglicher Vereinbarungen wird zu gegebener Zeit geprüft. Prioritäre Aktionen Dieser Aktionsplan enthält ein umfassendes Paket mit Prioritäten für die Bereiche, die unter das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen fallen. All diese Prioritäten sind wichtig, doch sollte folgenden besondere Aufmerksamkeit beigemessen werden: - nachhaltige Anstrengungen zur Herbeiführung einer tragfähigen Lösung des Transnistrien-Konflikts; - weitere Stabilisierung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der Institutionen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren. Durchführung der Parlamentswahlen (Februar 2005) in Moldau nach den in Europa geltenden demokratischen Spielregeln; - Gewährleistung der Medienfreiheit und der freien Meinungsäußerung; - weiterer Ausbau der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz; - Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen. Durchführung von Maßnahmen zur Armutsminderung sowie Förderung eines von der Privatwirtschaft ausgehenden Wachstums und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen; - Verbesserung des Investitionsklimas durch Strukturreformen zur Schaffung diskriminierungsfreier, transparenter und berechenbarer Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie durch Bekämpfung der Korruption; - Fortschritte in Richtung auf eine effiziente, umfassende Verwaltung aller Abschnitte der moldauischen Staatsgrenze einschließlich der transnistrischen Grenze; - wirksame Kontrolle des Ursprungs von Waren aus Moldau, so dass die EU auf die Gewährung autonomer Handelspräferenzen hinarbeiten kann; - stärkere Bekämpfung der organisierten Kriminalität einschließlich des Menschenhandels; - Gewährleistung einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme, u. a. durch Aufnahme von Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Moldau. Die mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen eingesetzten Gremien überwachen die Fortschritte bei der Erfüllung dieser Prioritäten und die Europäische Kommission legt einen Halbzeitbericht über die erzielten Fortschritte vor. Auf Grundlage dieser Bewertung nimmt die EU zusammen mit Moldau eine inhaltliche Prüfung des Aktionsplans vor und beschließt über dessen Anpassung und Verlängerung. Nach drei Jahren legt die Kommission einen zweiten Bericht vor, auf dessen Grundlage Beschlüsse über die nächsten Schritte beim Ausbau der bilateralen Beziehungen und auch über etwaige neue vertragliche Bindungen gefasst werden können. 2.1 Politischer Dialog und Reform Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Stabilisierung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der Institutionen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren. Vor dem Hintergrund der Bemühungen um Regelung der Transnistrien-Frage: Gewährleistung einer Verfassungs- und Rechtsreform nach europäischen Standards, weitere Inanspruchnahme der Expertenkooperation und der beratenden Tätigkeit der Venedig-Kommission und der EU sowie Schaffung eines demokratischen und stabilen Verfassungsrahmens für die Bürger und Staatsorgane in (einem wiedervereinigten) Moldau. Gewährleistung einer korrekten Funktionsweise des Parlaments, u. a. durch Reform der Bestimmungen über die parlamentarische Immunität gemäß den Vorschlägen des Europarates. Durchführung der Parlamentswahlen 2005 nach den in Europa geltenden demokratischen Spielregeln und Beseitigung der in den Empfehlungen von OSZE/ODIHR genannten Unzulänglichkeiten. Fortsetzung der Verwaltungsreform und Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung gemäß den europäischen Standards, vor allem gemäß der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung sowie unter Nutzung des Fachwissens und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas; dies gilt auch für die Verwaltung der Kommunalhaushalte durch die Gemeinden und die Übertragung budgetärer Zuständigkeiten (und entsprechender Ressourcen). Verbesserung des Rechtsvollzugs durch Steigerung der Effizienz der Justiz und der Vollzugsbehörden, Umsetzung der einschlägigen Urteile des Verfassungsgerichts. Überarbeitung des geltenden Rechts zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, einschließlich einer unparteilichen, wirksamen Strafverfolgung, sowie Steigerung der Leistungsfähigkeit der Justiz. Weitere Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Reform der Justiz im Einklang mit den europäischen Standards. Nochmalige Überprüfung und Änderung des Gesetzes über die Organisationsweise der Justiz, um ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz zu gewährleisten und in diesem Zusammenhang das Ernennungs- und Beförderungsverfahren und die Rechte und Pflichten der Richter zu klären. Gewährleistung der Umsetzung der neuen Bestimmungen über die Staatsanwaltschaft im Einklang mit den europäischen Standards. Verbesserung der Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten und Beamten des Gerichtswesens, der Justizverwaltung, der Polizei und der Strafvollzugsanstalten unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechte und der Zusammenarbeit der Justizbehörden. Entwicklung von Streitbeilegungsalternativen wie Vermittlungs- und Schiedsverfahren. Gewährleistung einer wirksamen Korruptionsbekämpfung. Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats. Ergreifung der noch ausstehenden erforderlichen Maßnahmen, die in der Selbstevaluierung im Rahmen der Antikorruptionsinitiative des Stabilitätspakts und im Peer-Review-Bericht der Republik Moldau vom April 2002 genannt wurden. Fortsetzung der diesbezüglichen Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft. Umsetzung der Nationalen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption. Menschenrechte und Grundfreiheiten Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten entsprechend den internationalen und europäischen Standards. Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 2004-2008 zur Förderung der Menschenrechte (Überarbeitung von Gesetzen, Stärkung des institutionellen Rahmens und Sensibilisierung für Menschenrechtsfragen). Beitritt zu zentralen UN-Übereinkommen und den dazugehörigen Fakultativprotokollen und deren effektive Umsetzung.[4] Wirksamer Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten. Angemessene Reaktion auf die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der einschlägigen Gremien und Experten des Europarates zum Stand der Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch Moldau. Einführung und Umsetzung von Vorschriften zur Verhinderung von Diskriminierungen und zur Wahrung der Rechte der Minderheiten im Einklang mit den europäischen Standards. Angleichung des Gesetzes über Glaubensgemeinschaften an die Europäische Menschenrechtskonvention und die einschlägigen Empfehlungen des Europarates. Effektive Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Einführung wirksamer vor- und nichtgerichtlicher Mechanismen für die Streitbeilegung und den Schutz der Menschenrechte. Gewährleistung des Zugangs zu Informationen über die Bürgerrechte und geeignete Rechtsbehelfe. Entwicklung und Anwendung eines geeigneten Rechtsrahmens zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zur Bewältigung der Probleme der Opfer des Menschenhandels. Überarbeitung der Rechtsvorschriften gegen Menschenhandel, einschließlich der relevanten Teile des neuen Strafgesetzbuches und der neuen Strafprozessordnung, um sie vollständig an die internationalen Menschenrechtsstandards anzugleichen. Verbesserung der diesbezüglichen Zusammenarbeit im Rahmen der einschlägigen internationalen Organisationen (OSZE, UNO). Ratifizierung der einschlägigen internationalen Übereinkommen wie beispielsweise des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Übereinkommen von Palermo“) und seines Zusatzprotokolls zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels. Bekämpfung von Misshandlungen und Folter. Effektives Vorgehen gegen die Misshandlung von Gefangenen durch Vollzugsbeamte, insbesondere in der Untersuchungshaft, u. a. durch Annahme einer entsprechenden Rechtsgrundlage und durch Schulungsmaßnahmen. Umsetzung der Empfehlungen des Europarats-Ausschusses zur Verhütung von Folter. Verbesserung der Menschenrechtserziehung des Personals von Polizei und Strafvollzugsanstalten. Achtung der Kinderrechte. Fortsetzung der Anstrengungen zum Schutz der Kinderrechte durch Umsetzung der Erklärung und des Aktionsplans, die im Mai 2002 von der UN-Sondertagung über Kinder vereinbart wurden, einschließlich der Umsetzung eines nationalen Aktionsplans. Umsetzung des betreffenden Abschnitts im Nationalen Aktionsplan 2004-2008 zur Förderung der Menschenrechte. Gewährleistung der Gleichstellung. Fortsetzung der Anstrengungen zur Gleichstellung von Männern und Frauen in Gesellschaft und Wirtschaft auf der Grundlage des Diskriminierungsverbots. Achtung der freien Meinungsäußerung. Gewährleistung transparenter Beziehungen zwischen den Behörden und den Medien entsprechend den Empfehlungen des Europarats. Finanzielle Unterstützung der Medien durch den Staat nach strengen, objektiven Kriterien, die für alle Medien gleichermaßen gelten Einführung und Anwendung einer geeigneten Rechtsgrundlage, die im Einklang mit den europäischen Standards und auf der Grundlage der Empfehlungen des Europarats die freie Meinungsäußerung und die Medienfreiheit garantiert. Achtung der Versammlungsfreiheit und Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft. Anpassung des Versammlungsrechts an die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Aufnahme eines effektiven Dialogs zwischen den verschiedenen politischen Kräften des Landes gemäß den Empfehlungen des Europarats und uneingeschränkte Nutzung der in diesem Rahmen gebotenen Möglichkeiten. Erleichterung und Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft, eines verstärkten Dialogs und einer intensiveren Zusammenarbeit. Achtung der Rechte der Gewerkschaften und der grundlegenden Arbeitsnormen. Fortsetzung der Anstrengungen zur Wahrung der Rechte der Gewerkschaften und zur Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen im Einklang mit den europäischen Standards und den IAO-Übereinkommen. Ermöglichung der internationalen Rechtsprechung durch den Internationalen Strafgerichtshof. Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und Vorbereitung der hierfür notwendigen Verfassungsänderungen im Rahmen des neuen Verfassungsentwurfs, der derzeit von der gemeinsamen Verfassungskommission ausgearbeitet wird. Gewährleistung der ungehinderten Umsetzung. Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Konfliktprävention und Krisenmanagement Stärkung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik. Fortsetzung und Entwicklung des Politikdialogs und der Zusammenarbeit mit der EU in Bezug auf Transnistrien sowie regionale und internationale Fragen, auch im Rahmen von Europarat und OSZE. Zusammenarbeit mit der EU zur wirksameren Gestaltung multilateraler Organisationen und Übereinkommen, um auf ein stärker global ausgerichtetes politisches Handel hinzuwirken, das Vorgehen gegen Sicherheitsbedrohungen besser zu koordinieren und damit verbundene Entwicklungsfragen zu behandeln. Aufbau einer Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Sanktionen der EU. Führung eines aktiven Dialogs zwischen Moldau und der EU über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie. Entwicklung von Möglichkeiten für Moldau, sich GASP-Erklärungen der EU jeweils anzuschließen. Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und illegale Waffenausfuhren. Zusammenarbeit zur Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen im multilateralen Kampf gegen den Terrorismus, u. a. durch Umsetzung der Resolutionen 1373/01 und 1267/01 des UN-Sicherheitsrates und durch Um- und Durchsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus. Vorbereitungen zur Errichtung eines Systems für den Informationsaustausch zwischen einschlägigen Justiz- und Vollzugsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und Moldaus. Anwendung der in den FATF-Empfehlungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus genannten Standards. Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus. Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und bei der Waffenvernichtung, auch im Hinblick auf die Situation in Transnistrien. Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, u. a. in Bezug auf den Beitritt zu internationalen Übereinkommen und Exportkontrollregelungen und deren Anwendung, im Einklang mit der vom Europäischen Rat im Dezember 2003 angenommenen Strategie gegen Massenvernichtungswaffen und der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 17. November 2003. Einführung wirksamer nationaler Exportkontrollen für die Aus- und Durchfuhr von Waren, die zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen dienen können, einschließlich der Kontrolle der Endnutzung im Falle von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen EU und Moldau im Bereich risikoabhängiger Zollkontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit der Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrwaren. Regionale Zusammenarbeit Fortsetzung der gezielten Zusammenarbeit Moldaus im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa in Ergänzung zur Umsetzung des gegenwärtigen ENP-Aktionsplans EU-Moldau. Fortsetzung des Erfahrungsaustauschs mit anderen südosteuropäischen Ländern durch Teilnahme Moldaus an den Arbeitstischen des Stabilitätspakts. Konzentration auf diejenigen Stabilitätspaktsinitiativen, die einen Mehrwert erbringen und zu den in Moldau geplanten Reformen beitragen können. Nutzung des vorhandenen Spielraums zur Teilnahme an Stabilitätspaktsaktivitäten. Weitere Fortschritte bei der Durchführung von Regionalprojekten im Rahmen des Stabilitätspakts unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung der bilateralen Freihandelsabkommen Moldaus mit Empfängerländern des Stabilitätspakts. EU-Unterstützung für die Beteiligung Moldaus am Südosteuropäischen Kooperationsprozess. 2.2 Zusammenarbeit zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts Nachhaltige Anstrengungen zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts unter Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und Gewährleistung der Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte. Konstruktive Teilnahme Moldaus wie auch der anderen Seite und der Vermittler an den von der OSZE geleiteten Verhandlungen zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts. Effektive Zusammenarbeit zwischen der EU und Moldau im Hinblick auf die Beilegung des Transnistrien-Konflikts in der jeweils vereinbarten Form, einschließlich Beratungen über Regelungen für die Folgezeit und gegebenenfalls entsprechende Garantien. Weiterer Ausbau der Unterstützung der OSZE und der Vermittler in diesem Prozess durch die EU, Unterstützung der Bemühungen der gemeinsamen Verfassungskommission und Vorbereitung von Maßnahmen für die Folgezeit. Fortsetzung der Bemühungen der EU im Hinblick auf die Erfüllung der von Russland in Istanbul gegenüber Moldau eingegangenen Verpflichtungen. Ausbau des politischen Dialogs zwischen der EU und Moldau über den Transnistrien-Konflikt. Deutliche weitere Fortschritte mit der Ukraine in den noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der transnistrischen Grenze. Verstärkte Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden einschließlich eines effektiven Informationsaustauschs über den Waren- und Personenverkehr über die gemeinsame Grenze. Aktive Mitwirkung an den trilateralen Gesprächen zwischen Moldau, der Ukraine und der Europäischen Kommission über Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Überwachung der gesamten moldauischen Grenze mit der Ukraine, insbesondere des transnistrischen Grenzabschnitts. Förderung der aktiven Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie der demokratischen Werte und der Achtung der Menschenrechte 2.3 Wirtschaftliche und soziale Reform und Entwicklung Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen Ergreifung nennenswerter Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, insbesondere durch Verbesserung der Ausrichtung und der Wirksamkeit der Sozialhilfe. Annahme und Fortschritte bei der Umsetzung des Strategiepapiers für Wirtschaftswachstum und Armutsbekämpfung, in dem kurz- und langfristige Prioritäten genannt werden, die von den internationalen Gebern auf der Grundlage der in dem Interimsstrategiepapier zur Armutsbekämpfung von 2002 genannten drei Säulen der Armutsbekämpfung gebilligt wurden; insbesondere Erfüllung der einschlägigen Auflagen hinsichtlich der Armutsminderung und der sozialen Sicherheit im Rahmen des EU-Programms zur Ernährungssicherung. Umschichtung der öffentlichen Ausgaben zur nennenswerten Bekämpfung der Kinderarmut und zur Erhöhung der Einschulungsquote im Primarbereich. Erfüllung der einschlägigen Auflagen hinsichtlich der Armutsminderung und der sozialen Sicherheit im Rahmen des EU-Programms zur Ernährungssicherung. Entwicklung basisorientierter Kinderschutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Lokalbehörden, vor allem in ländlichen Gebieten. Rationalisierung der Kinderzulagen und Steigerung der Wirksamkeit der Unterstützung bedürftiger Familien. Beseitigung von Faktoren, die den Zugang von Kindern aus armen Familien zur Bildung einschränken, und Verbesserung des Zugangs solcher Kinder zur Primar- und Sekundarschulbildung, insbesondere auf dem Lande. Förderung des Wachstums, Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und Abbau der öffentlichen Verschuldung Steigerung des Wirtschaftswachstums und Förderung seiner mittelfristigen Nachhaltigkeit. Als entscheidender Schritt in Richtung auf ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum: Verbesserung der makroökonomischen Stabilität durch eine solide Geldpolitik, die u. a. auf die Eindämmung der Inflation abzielt, sowie durch eine Finanzpolitik, mit der u. a. eine tragbare Schuldensituation erlangt werden soll. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass mit den internationalen Finanzinstitutionen bald ein neues Reformprogramm vereinbart wird, damit die Glaubwürdigkeit der Politik gewährleistet ist und das Land externe Unterstützung zu Vorzugsbedingungen, u. a. vonseiten der EU, erhalten kann. Herbeiführung einer langfristigen Lösung für das Problem der Auslandsverschuldung durch eine rigorose und glaubwürdige Finanzpolitik und die Umschuldung/Umstrukturierung der Schulden im Einvernehmen mit den Gläubigern. Annahme eines umfassenden mittelfristigen Finanzrahmens für 2004-2006, der den Staatshaushalt, die Haushalte der Kommunen, den Haushalt der staatlichen Sozialversicherung, außerbudgetäre Fonds und die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland beinhaltet. Dieser Finanzrahmen wird auf fundierten makroökonomischen Prognosen basieren und mit dem Strategiepapier für Wirtschaftswachstum und Armutsbekämpfung und den mit den internationalen Finanzinstitutionen zu vereinbarenden Programmen im Einklang stehen. Außerdem sollten die Eventualverbindlichkeiten genau geprüft werden. Fortschritte bei der Reduzierung der Belastung durch eine übermäßige öffentliche Verschuldung, vor allem gegenüber dem Ausland. Ergreifung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit den öffentlichen Ausgaben in Abstimmung mit Experten der internationalen Finanzinstitutionen/der EU. Insbesondere Steigerung der Effizienz der Sozialausgaben hinsichtlich der Armutsbekämpfung. Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung der Steuererhebung und Verbreiterung der Steuerbasis, insbesondere durch schrittweise Beseitigung von Steuerbefreiungen. Einführung von Verfahren zur Aufdeckung, Bearbeitung und Weiterverfolgung von (mutmaßlichem) Betrug oder anderen Unregelmäßigkeiten zu Lasten der Mittel aus nationalen oder internationalen Quellen. Gewährleistung der vollständigen Kompatibilität des Strategiepapiers für Wirtschaftswachstum und Armutsbekämpfung mit dem mittelfristigen Finanzrahmen, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu garantieren. Funktionierende Marktwirtschaft Verbesserung des Funktionierens der Marktwirtschaft und des Geschäftsklimas durch geeignete Strukturreformen, die u.a. auf die Transparenz und Berechenbarkeit der Rahmenbedingungen für Unternehmen abzielen Vorantreibung der Umsetzung des rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens gemäß Artikel 50 des PKA. - Ergreifung von Maßnahmen zur stärkeren Annäherung von Schlüsselbereichen des moldauischen Rechts an das EU-Recht, insbesondere in den in diesem Aktionsplan genannten Bereichen. Aufstellung eines Arbeitsprogramms für die Rechtsreform auf der Grundlage (1) einer nach Prioritäten geordneten Liste der zu ergreifenden Maßnahmen und der betroffenen Rechtsvorschriften und (2) der Benennung der zuständigen Stellen unter Festsetzung realistischer Fristen für die Durchführung der Maßnahmen, wobei angemessene finanzielle und personelle Ressourcen, Schulungsmaßnahmen und Strukturen zur Koordinierung zwischen den verschiedenen Verwaltungen vorzusehen sind. - Gewährleistung voller Einsatzfähigkeit der wichtigsten Regelungsbehörden. Aufstellung eines Programms flankierender Maßnahmen, das u. a. verbesserte Standards für den Entwurf von Rechtsnormen und Rechtsvorschriften enthält, wobei sicherzustellen ist, dass die Regelungsbehörden und die begleitenden Durchführungsmaßnahmen ordnungsgemäß funktionieren. - Rationalisierung der Verwaltungsvorschriften für Unternehmen (Annahme und Umsetzung einschlägiger Rechtsvorschriften, Vereinfachung der Meldeverfahren und Verwaltungsvorschriften, Beschränkung auf das Notwendige bei der Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen für Wirtschaftsaktivitäten). - Prüfung und Anwendung bewährter Praktiken für die Konsultation und Information von Wirtschaftsbeteiligten über neue Regelungen (Transparenz) und Sicherstellung, dass die Unternehmen genügend Zeit haben, um sich auf diese neuen Regelungen einzustellen (Planbarkeit). Entwicklung eines Dialogs mit Investoren und Unternehmern über Möglichkeiten zur Verbesserung des Geschäftsklimas. - Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen, z. B. durch Annahme und effektive Anwendung von Wettbewerbs- und Insolvenzvorschriften. - Durchführung eines Privatisierungsprogramms, das insbesondere die noch ausstehende Privatisierung von Großunternehmen als Priorität enthält und Maßnahmen im Energiesektor vorsieht. - Weitere Verbesserung der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Einklang mit den Empfehlungen der Weltbank. - Beschleunigung und transparentere Gestaltung des Privatisierungsprogramms, vor allem hinsichtlich der Privatisierung von Großunternehmen in Schlüsselsektoren. Regionale und ländliche Entwicklung Förderung einer ausgewogenen regionalen Entwicklung. Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Gefälles im Land Durchführung von Maßnahmen zur regionalen und ländlichen Entwicklung auf der Grundlage des im Strategiepapier für Wirtschaftswachstum und Armutsbekämpfung vorgesehenen Konzepts und unter Rückgriff auf einen integrierten Ansatz, der auf den Ergebnissen der bisherigen Maßnahmen der Geber in dem Land sowie auf den bewährten Praktiken der EU aufbaut. Entwicklung eines Plans und Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Förderung der KMU in einzelnen Regionen und im ländlichen Raum (siehe auch die Ausführung zu KMU). Beschäftigung und Soziales Ausbau des Dialogs und der Zusammenarbeit im sozialen Bereich. Gewährleistung einer stärkeren Annäherung des Landes an die EU-Standards und –Praktiken im Bereich Beschäftigung und Soziales. Aufnahme eines Dialogs über Beschäftigung und Sozialpolitik zur Analyse und Bewertung der Situation und zur Ermittlung der zentralen Herausforderungen und politischen Antworten (sozialer Dialog und Bürgerdialog, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichstellung der Geschlechter, Arbeitsrecht, Beschäftigungspolitik, Sozialschutz und soziale Integration) und eine schrittweise Angleichung an die EU-Standards in diesem Bereich. Nachhaltige Entwicklung Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Ergreifung erster Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Langzeitstrategie für eine nachhaltige Entwicklung. Vollendung der Verwaltungsstrukturen und –verfahren zur Gewährleistung einer strategischen Planung der nachhaltigen Entwicklung und der Koordinierung zwischen den einschlägigen Akteuren. Noch stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen in anderen Politikbereichen, insbesondere Industrie, Energie, Verkehr, Regionalentwicklung und Landwirtschaft. Langzeitziel - Umsetzung der nationalen Langzeitstrategie für eine nachhaltige Entwicklung. 2.4 Reformen in den Bereichen Handel, Markt und Regulierung 2.4.1 Warenverkehr Handelsbeziehungen. - Vollständige Umsetzung der Verpflichtungen nach Titel III des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) und Erfüllung aller Verpflichtungen im Zusammenhang mit der WTO-Mitgliedschaft. - Erfolgreiche Umsetzung der WTO-Verpflichtungen (einschließlich des TRIPS-Übereinkommens) und der PKA-Verpflichtungen. - Schrittweise Beseitigung der Genehmigungsanforderungen, die mit den WTO- und den PKA-Verpflichtungen Moldaus und einer transparenteren Verwaltung nicht vereinbar sind. - Erhöhung der Transparenz der Anwendung von Vorschriften. - Verbesserung der moldauischen Ausfuhrkapazitäten und Diversifizierung der Ausfuhrerzeugnisse. - Unterstützung gemeinsamer Aktionen sektoraler Erzeugergruppen zur Förderung von Ausfuhren auf ausländische Märkte gemäß dem Programm der moldauischen Exportförderorganisation (MEPO). - Gewährleistung einer effektiven Kontrolle des Warenursprungs, damit die Vorteile des Allgemeinen Präferenzsystems in vollem Umfang genutzt werden können. - Verbesserung des institutionellen Rahmens und der Verfahren für die Ursprungskontrolle durch Stärkung der Zollbehörden und Überprüfung der Verteilung der Zuständigkeiten für die Ausstellung und Prüfung präferenzieller wie auch nichtpräferenzieller Ursprungszeugnisse mit der Handelskammer, um eine solide Grundlage für die etwaige Gewährung autonomer Handelspräferenzen zu schaffen. Zoll Umsetzung eines an die internationalen und EU-Standards angeglichenen Zollrechts. Umsetzung der Bestimmungen des Zollkodex und der Bestimmungen über die zollamtliche Kontrolle von Vorläufersubstanzen, nachgeahmten und unerlaubt vervielfältigten Waren, Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Kulturgütern. Übernahme des geltenden Harmonisierten Systems und dessen laufende Aktualisierung im Hinblick auf die Übernahme der Kombinierten Nomenklatur. Umsetzung des Grundsatzes der risikoabhängigen Zollkontrolle und Schaffung des erforderlichen organisatorischen Rahmens. Verbesserung der Funktionsweise der Zollverwaltung; Vereinfachung und Modernisierung der an den Landesgrenzen und im Inland durchgeführten Zollverfahren. Verbesserung der generellen Verwaltungskapazität, insbesondere zur Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle des Warenursprungs und der korrekten Anwendung der Bestimmungen für die Ermittlung des Zollwerts, sowie Sicherstellung, dass der Zollverwaltung genügend interne und externe Laborexperten und ausreichende operative Kapazitäten im IT-Bereich zur Verfügung stehen. Ausarbeitung eines Konzepts zur Errichtung einer für sämtliche Dokumente und Kontrollen im Bereich des internationalen Handels zuständigen einheitlichen Anlaufstelle. Zu diesem Zweck zunächst verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den anderen an den Grenzen tätigen Stellen (z. B. Grenzschutz, Polizei und Veterinärbehörde). Einführung eines Systems zur Gewährleistung der regelmäßigen Konsultation/Information der Wirtschaftsbeteiligten über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen und -verfahren. Annahme und Umsetzung eines Ethikkodex für den Zoll auf der Grundlage international anerkannter Standards (Erklärung von Arusha). Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen EU und Moldau im Bereich risikoabhängiger Zollkontrollen, u. a. zur Gewährleistung der Sicherheit der Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrwaren. Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren (in der EU harmonisierte Bereiche) Annäherung an die europäische und die internationale Rechts- und Verwaltungspraxis für Normen, technische Vorschriften und die Konformitätsbewertung Gemeinsame Auswahl von Industriesektoren für eine vorrangige Rechtsangleichung (und deren mögliche Einbeziehung in ein Abkommen über die Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte, sofern alle notwendigen Bedingungen akzeptiert und erfüllt werden), diesbezügliche Konsultationen mit Herstellern und Exporteuren. Weitere Überprüfung der bestehenden moldauischen Normen; in diesem Zusammenhang Beseitigung bisher obligatorischer Elemente und Harmonisierung mit den internationalen und europäischen Normen. Ausbau der institutionellen Kapazitäten für Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung, Messwesen und Marktaufsicht und möglichst weitgehende Einbeziehung der moldauischen Behörden in die europäischen Strukturen: European Cooperation for Accreditation (EA), CEN, CENELEC und ETSI. Vollmitgliedschaft in den internationalen Normungsorganisationen ISO, IEC und ITU. Überprüfung der institutionellen Regelungen in diesem Bereich zur Vermeidung der Aufgabenkonzentration auf eine einzige Institution. Angleichung der Rechtsvorschriften über die Produkthaftung und die allgemeine Produktsicherheit. Vereinfachung der Verfahren zur Vermeidung einer Zertifizierungspflicht für ungefährliche Erzeugnisse und der Mehrfachprüfung von Produkten. Aufbau von Kapazitäten zur Marktaufsicht auf der Grundlage bewährter Methoden der EU-Mitgliedstaaten. Beseitigung von Beschränkungen und Rationalisierung der Verwaltung (in der EU nicht harmonisierte Bereiche) Erleichterung des Warenverkehrs und Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit. Verhinderung diskriminierender Maßnahmen und Gewährleistung, dass die einschlägigen Akteure Gelegenheit zur Feststellung von Problemen und zur Kommentierung der Gesetzentwürfe erhalten. Gewährleistung, dass eine Anlaufstelle vorhanden ist, die sich mit den praktischen Aspekten des Warenverkehrs befasst und auch zur Verbesserung des Informationsflusses zwischen der EU und Moldau sowie zum Informationsaustausch mit den Wirtschaftsbeteiligten dienen könnte. Analyse der Rechtsvorschriften und Verfahren zwecks Feststellung und schrittweiser Beseitigung von Diskriminierungen eingeführter Waren. Die Analyse könnte sich zunächst auf die nationalen Maßnahmen im Zusammenhang mit Gewicht, Zusammensetzung, Etikettierung, Herstellung und Beschreibung der Waren konzentrieren. Veterinär- und Pflanzenschutzrechtliche Fragen Verbesserung der Lebensmittelsicherheit zum Schutz der Verbraucher in Moldau und Erleichterung des Handels durch Reform und Modernisierung der Bereiche Tier- und Pflanzengesundheit. Vollständige Umsetzung der Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung veterinär- und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse. Beitritt zur Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum und aktivere Beteiligung am Internationalen Tierseuchenamt (OIE), dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen und dem Codex Alimentarius. Bewertung der Systeme für veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen – insbesondere an der Staatsgrenze – im Vergleich zu den europäischen und internationalen Anforderungen. Auf der Grundlage der Antwort der Kommission zum Handel mit tierischen Erzeugnissen: Aufstellung einer umfassenden Maßnahmenliste für die schrittweise Angleichung an die EU-Grundsätze der hygienischen Lebensmittelverarbeitung zusammen mit Zeitplänen für die Übernahme des EU-Rechts und einem Finanzierungsplan. Beginn mit der Angleichung an die EU-Vorschriften für eine hygienische Lebensmittelverarbeitung. Stärkere Angleichung des Lebensmittelrechts an die EU-Grundsätze für Lebensmittelsicherheit (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) und die allgemeinen Vorschriften der EU für die Etikettierung von Lebensmitteln (Richtlinie 2000/13/EG) sowie schrittweise Abschaffung der Genehmigung der Lebensmittel vor der Vermarktung. Vorbereitung erster Schritte zur Einrichtung eines Identifizierungs- und Rückverfolgungssystems für Tiere (insbesondere Rinder). Erfüllung der EU-Anforderungen für die Tiergesundheit und die Verarbeitung tierischer Erzeugnisse (vgl. die allgemeinen Leitlinien für Drittlandsbehörden: „General Guidance for third country authorities on the procedures to be followed when importing live animals and animal products into the European Union”, GD SANCO/Lebensmittel- und Veterinäramt, Oktober 2003). Benennung nationaler Referenzlaboratorien für die Bereiche Tier- und Pflanzengesundheit unter besonderer Berücksichtigung der Verfügbarkeit der erforderlichen Ausstattung und der Anwendung geeigneter Analysemethoden (Pestizidrückstände/Schadstoffe) und deren Akkreditierung. 2.4.2 Niederlassungsfreiheit und Gesellschaftsrecht Vollständige Umsetzung der PKA-Verpflichtungen nach Titel IV Kapitel II (Bedingungen für die Niederlassung und die Geschäftstätigkeit von Gesellschaften). Vollendung des Screening des nationalen Rechts durch Moldau, um Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit zu ermitteln, so dass diese schrittweise beseitigt werden können. Abschaffung diskriminierender Maßnahmen gegenüber ausländischen Unternehmen. Gewährleistung der uneingeschränkten Anwendung der Stillhalteklausel, wonach sich die Vertragsparteien nach besten Kräften bemühen zu vermeiden, dass sich die Bedingungen für die Niederlassung von Unternehmen gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses des PKA verschlechtern. Gewährleistung des effektiven Funktionierens geeigneter Verwaltungsstrukturen, u. a. einer zentralen Koordinierungsstelle zur Erleichterung der Niederlassung. Gesellschaftsrecht: - Übernahme der Grundprinzipien für Gesellschaftsrecht, Buchführung und Rechnungsprüfung gemäß den einschlägigen internationalen und europäischen Regeln und Standards und Gewährleistung ihrer effektiven Anwendung. - Verbesserung der Kohärenz und Berechenbarkeit der Tätigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden, die für die Überwachung der Umsetzung des Gesellschaftsrechts und die diesbezüglichen Investitionsbedingungen zuständig sind. - Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des staatlichen Unternehmensregisters und Veröffentlichung bestimmter Informationen, z. B. über die Unternehmensorganisation und finanzielle Einzelheiten, im moldauischen Amtsblatt. - Konsolidierung und Gewährleistung des effektiven Funktionierens einer Verwaltungs-/Justizbehörde, die die Eintragung von Unternehmen bzw. die Rechtmäßigkeit bestimmter Vorgänge kontrolliert. - Annahme und Gewährleistung der effektiven Anwendung eines Verhaltenskodex für Unternehmen (ggf. Umsetzung durch den Privatsektor). Dienstleistungen Schrittweiser Abbau von Beschränkungen und allmähliche Entwicklung des Dienstleistungsverkehrs zwischen der EU und Moldau in bestimmten Sektoren im Einklang mit den WTO- und den PKA-Verpflichtungen nach Titel IV Kapitel III (Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr). Vollendung der Überprüfung der nationalen Rechtsvorschriften durch Moldau, um Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs mit dem Ziel ihrer Beseitigung zu ermitteln. Schaffung und Gewährleistung des wirksamen Einsatzes geeigneter Verwaltungsstrukturen, einschließlich einer zentralen Koordinierungsstelle, zur Erleichterung des Dienstleistungsverkehrs. Konsolidierung und Gewährleistung der effektiven Anwendung geeigneter Rechtsvorschriften, die Grundprinzipien wie das Diskriminierungsverbot enthalten, und bei Bedarf Einführung detaillierterer Durchführungsvorschriften oder sektorspezifischer Bestimmungen. Finanzdienstleistungen. - Umsetzung der Empfehlungen des IWF-Programms zur Bewertung des Finanzsektors (FSAP). - Verbesserung des Rahmens für die Finanzmarktaufsicht und gleichwertige Überwachung wie in der EU. - Einrichtung und Ausbildung von Aufsichtsbehörden im Finanzsektor. - Entwicklung des Versicherungsmarktes. - Einsetzung und Gewährleistung des effektiven Einsatzes unabhängiger Aufsichtsbehörden im Einklang mit den international anerkannten Standards (z. B. G10, IAIS, IOSCO, IASB). 2.4.3 Kapitalverkehr und laufende Zahlungen Gewährleistung der vollständigen Umsetzung der PKA-Verpflichtungen nach Titel V (Laufende Zahlungen und Kapital). Gewährleistung des freien Kapitalverkehrs in Zusammenhang mit Direktinvestitionen durch Unternehmen und mit anderen Investitionen, die nach den Niederlassungsvorschriften (Titel IV Kapitel II) getätigt werden. Gewährleistung des Schutzes derartiger Auslandsinvestitionen und der Liquidierung und Rückführung von Kapital und Erträgen. 2.4.4 Freizügigkeit, einschließlich Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Koordinierung der sozialen Sicherheit Vollständige Umsetzung der Verpflichtungen nach Artikel 23 des PKA (Arbeitsbedingungen). Uneingeschränkte Erfüllung der Klausel, dass nach besten Kräften sicherzustellen ist, dass Wanderarbeitnehmer hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Entlohnung oder der Entlassung nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt werden. Vollständige Umsetzung der Verpflichtungen nach Artikel 24 des PKA (Koordinierung der sozialen Sicherheit). Fortsetzung der Bemühungen um Abschluss von Abkommen mit Mitgliedstaaten zur vollständigen Anwendung der Bestimmungen über die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Sinne von Artikel 24 PKA. Sonstige Schlüsselbereiche Steuern Aufbau und Umsetzung eines Steuersystems mit entsprechenden Institutionen auf der Grundlage der internationalen und der europäischen Standards. Gewährleistung, dass das nationale Steuerrecht mit den WTO-Normen vollständig in Einklang steht, u. a. im Hinblick auf die Bestimmung des Ortes von Dienstleistungen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, die Verhinderung jeglicher Diskriminierung bei Mehrwertsteuern und Verbrauchsteuern und die MwSt-Erstattung für nicht im Land niedergelassene ausländische Steuerpflichtige. Entwicklung und Beginn mit der Umsetzung einer umfassenden Strategie für die Steuerverwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung der Steuererhebungs- und Kontrollsysteme. Im Zuge der Annäherung Moldaus an den Binnenmarkt: Übernahme und Einhaltung der Grundsätze des EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung. Nach Möglichkeit Abschluss weiterer bilateraler Abkommen zwischen Moldau und EU-Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Wettbewerbspolitik Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich staatliche Beihilfen nach Artikel 48 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens durch Gewährleistung vollständiger Transparenz der staatlichen Beihilfen. Einführung einer verbindlichen, einheitlichen Definition von staatlichen Beihilfen, die mit derjenigen der EU vereinbar ist (entweder durch ein Gesetz oder einen autonomen Rechtsakt der Regierung). Gewährleistung uneingeschränkter Transparenz in Bezug auf die von Moldau gewährten staatlichen Beihilfen, insbesondere durch (i) Aufstellung eines Verzeichnisses sämtlicher Beihilfegeber, (ii) Schaffung eines nationalen Systems zur zentralen Erfassung aller Informationen über die in Moldau gewährten staatlichen Beihilfen zwecks Erstellung von Jahresberichten über die Beträge, Arten und Empfänger der Beihilfen. Umsetzung und Weiterführung der Verpflichtungen im Bereich des Kartellrechts gemäß Artikel 48 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, indem dafür gesorgt wird, dass die kartellrechtlichen Bestimmung und das Kontrollsystem Moldaus denjenigen der EU entsprechen und damit vereinbar sind. Bewertung der Wirksamkeit des gegenwärtigen Rechtsrahmens (Wettbewerbsgesetz von 2000), auch hinsichtlich der Wahrung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verfahrensgerechtigkeit. Gewährleistung der effektiven Anwendung des Wettbewerbsrechts, insbesondere durch: Einrichtung einer politisch unabhängigen nationalen Behörde zum Schutz des Wettbewerbs, die im Gesetz von 2000 vorgesehen ist. Ausstattung der Wettbewerbsbehörde mit angemessenen Befugnissen, u. a. mit Entscheidungsbefugnissen, und dem Recht, auf eigene Initiative Ermittlungen anzustellen, Vollstreckungstitel auszustellen und Sanktionen (z. B. Geldstrafen) zu verhängen. Sicherstellung angemessener personeller und finanzieller Ressourcen sowie der Schulung des Personals in den für Wettbewerbsfragen zuständigen Verwaltungsstellen. Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum Gewährleistung eines vergleichbaren Schutzniveaus wie in der EU im Einklang mit den Artikeln 49 und 50 des PKA, einschließlich der Schaffung wirksamer Mittel zur Durchsetzung dieser Rechte. Anwendung internationaler Standards in diesem Bereich, vor allem des TRIPS-Übereinkommens. Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Justiz zur Gewährleistung des Zugangs der Rechteinhaber zur Justiz und der Möglichkeit der effektiven Anwendung von Sanktionen. Konsolidierung der einschlägigen institutionellen Strukturen sowie der für gewerbliche Rechte, Urheberrechtsschutz und Verwertungsgesellschaften zuständigen Ämter. Ausweitung der Zusammenarbeit mit Behörden und Gewerbeverbänden aus Drittländern. Erhöhung der Ressourcen für die Rechtsdurchsetzung, insbesondere bei den Zollbehörden und der Justiz, und Steigerung der Zahl der Beschlagnahmen und der Maßnahmen gegen nachgeahmte und unerlaubt vervielfältigte Waren in besonders betroffenen Bereichen. Verbesserung der Durchsetzung der einschlägigen in Artikel 49 Absatz 2 genannten Übereinkünfte, Erstellung einer Studie über Produktpiraterie und Nachahmung in Moldau und Führung eines echten Dialogs mit den Rechteinhabern. Öffentliches Auftragswesen Schaffung der Voraussetzungen für eine offene, wettbewerbsgerechte Auftragsvergabe zwischen den Parteien im Einklang mit Artikel 54 des PKA, insbesondere im Wege von Ausschreibungen. Verbesserung des gegenwärtigen Systems durch Erhöhung der Transparenz, Bereitstellung von Informationen, Schulungsmaßnahmen und die strenge Begrenzung zulässiger Ausnahmen. Übernahme und effektive Anwendung zentraler Grundsätze des EU-Rechts für die Vergabe öffentlicher Aufträge (z. B. Transparenz, Diskriminierungsverbot, Wettbewerb und Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln). Statistik Annahme statistischer Methoden, die mit den europäischen Standards in den einschlägigen Statistikbereichen vollständig im Einklang stehen, und Vorantreibung des institutionellen Aufbaus der Abteilung für Statistik und Soziologie der Republik Moldau. Gewährleistung, dass die anstehende Volkszählung plangemäß und nach den Eurostat/UN-ECE-Empfehlungen von 2000 durchgeführt wird. Ausarbeitung einer kurz- und mittelfristigen Entwicklungsstrategie für die Harmonisierung einschlägiger Statistikbereiche mit den europäischen Standards, einschließlich Außenhandelsstatistik und statistische Klassifikationen. Sicherstellung, dass die Rechtsvorschriften für die amtliche Statistik auf den UN-Grundprinzipien beruhen. Finanzkontrolle und damit zusammenhängende Fragen Effiziente Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen. Förderung des Aufbaus angemessener Verwaltungskapazitäten, um Betrug und andere Unregelmäßigkeiten, die zu Lasten der Mittel aus innerstaatlichen oder internationalen Quellen gehen, wirksam zu verhindern und zu bekämpfen, einschließlich der Schaffung funktionsfähiger Kooperationsstrukturen, an denen alle einschlägigen nationalen Stellen beteiligt sind. Gewährleistung einer effektiven Zusammenarbeit mit den einschlägigen EU-Organen und -Gremien bei Vor-Ort-Kontrollen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel. Verbesserung der Verwaltung und Transparenz der öffentlichen Finanzen durch Verbesserung der bestehenden Finanzplanungssysteme und angemessene Prüfung der Haushaltseinnahmen und –ausgaben im Einklang mit den Anregungen der „Public Economic Management Review“ der Weltbank. Ausweitung des staatlichen Finanzplanungssystems durch Aufnahme des Sozialversicherungsbudgets, des Budgets der Pflichtkrankenversicherung, der Sondermittel und der außerbudgetären Fonds in den Staatshaushalt. Schaffung und Anwendung eines integrierten Informationssystems für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen. Interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen - Ausarbeitung einer Strategie und eines politischen Dokumentes für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen (Rechenschaftspflicht der Mittel bewirtschaftenden Stellen und internes Audit). - Schaffung eines Rechtsrahmens für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen. - Schrittweise Angleichung an die international vereinbarten Standards (IFAC, IIA, INTOSAI) und Methoden sowie an die bewährten Verfahren der EU für die Kontrolle und Prüfung der öffentlichen Einnahmen, Ausgaben, Aktiva und Passiva. Externes Audit - Gewährleistung der Schaffung und ordnungsgemäßen Funktionsweise einer unabhängigen Obersten Rechnungskontrollbehörde im Einklang mit den international anerkannten Standards und bewährten EU-Verfahren für das externe Audit (Standards der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden /INTOSAI). Unternehmenspolitik Aufbau eines Dialogs über die Unternehmenspolitik, um im Einklang mit den Artikeln 52, 69 und 70 des PKA die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, die industrielle Zusammenarbeit zu fördern, die Folgen der Umstrukturierung der Industrie zu bewältigen und den moldauischen Rechts- und Verwaltungsrahmen für die KMU-Förderung zu entwickeln. Schaffung rechtlicher Grundlagen und Aufbau einer angemessenen Infrastruktur für KMU gemäß Artikel 70 Absatz 2 des PKA. Annahme und Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen und Beteiligung an der Überwachung der Fortschritte ab 2004 (einschließlich der Teilnahme an den Koordinierungssitzungen, der Abfassung nationaler Jahresberichte und der Organisation jährlicher bilateraler Treffen mit der Europäischen Kommission und moldauischen Vertretern des Bereichs der Unternehmenspolitik). Vorbereitung der Unternehmen auf die schrittweise Öffnung von Teilen des Binnenmarktes für Moldau, wobei Informations- und Schulungsmaßnahmen im Vordergrund stehen sollten. Die Eröffnung eines „Euro Info Correspondence Centre“ (EICC) ist geplant. Im Einklang mit den Artikeln 52 und 69 des PKA Förderung des Dialogs über die Industriepolitik und Einbeziehung Moldaus in EU-Initiativen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich im Fremdenverkehrssektor (z. B. Informationsaustausch, Beteiligung an Netzen und Studien, Schulungsmaßnahmen). 2.5 Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres Migration (legale und illegale Migration, Rückübernahme, Visa, Asyl) Bewertung des Ausmaßes der illegalen Migration nach, über und aus Moldau und Überwachung der Migrationsbewegungen. Austausch von Informationen über die illegale Migration in der EU und Moldau und Bewertung ihres Ausmaßes, u. a. durch Einrichtung einer elektronischen Datenbank für die Überwachung der Migrationsbewegungen nach, über und aus Moldau. Weitere Angleichung des moldauischen Rechts an die EU-Standards zur Einstufung der illegalen Migration als Straftat. Förderung einer effizienten Steuerung der Migrationsströme, u. a. durch Unterstützung der moldauischen Regierung durch Beratung, Finanzhilfe und Expertenhilfe sowie Förderung der Regierungsmaßnahmen, insbesondere zur Steigerung der Professionalität des zuständigen Personals durch Auswertung der Erfahrungen anderer Länder und durch Praktika in für Migrationsfragen zuständigen Diensten von EU-Mitgliedstaaten Annahme und Umsetzung des moldauischen Aktionsprogramms für Migration und Asyl (Migrationsfragen). Angleichung des moldauischen Rechts an die EU-Normen und -Standards, Umsetzung des UN-Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967, einschließlich des Rechts auf Asyl und der Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung. Angleichung des Systems der staatlichen Behörden, die für die Umsetzung von Rechtsvorschriften im Bereich Asyl und Flüchtlinge zuständig sind, an die EU-Normen und Standards Umsetzung der Verpflichtungen aus der Genfer Konvention und ihren Protokollen, insbesondere durch die Entwicklung eines Asylsystems. Entwicklung eines Systems für den elektronischen Informationsaustausch zwischen allen zuständigen Behörden (Grenzschutz, Polizei, Migrationsbehörde). Beratung in Bezug auf die Eurodac-Verordnung und die Funktionsweise des Eurodac-Systems. Annahme und Umsetzung des moldauischen Aktionsprogramms für Migration und Asyl (Asylfragen). Verbesserung der Zusammenarbeit zur effizienten Überwachung der Migrationsbewegungen und zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, Staatenloser und Drittstaatsangehöriger. Einleitung eines Dialogs über die Rückübernahme im Hinblick auf den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens zwischen Moldau und der EU unter Berücksichtigung der menschlichen Dimension und der sozioökonomischen Aspekte. Ermutigung Moldaus zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern. Einrichtung einer gemischten Expertengruppe innerhalb der bestehenden Strukturen, die über die legale Zuwanderung in die EU, die aktuelle Lage in den Mitgliedstaaten und die Verwaltungsstrukturen für die legale Migration beraten und Möglichkeiten zur Erleichterung der Gesetzgebung, der legalen Migration von Arbeitskräften und des sozialen Schutzes von Wanderarbeitnehmern sowie zur Durchführung von Programmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration prüfen soll. Prüfung der Möglichkeit, Moldau als Teilnehmer oder Beobachter zu den Maßnahmen im Rahmen der EU-Programme für Migration (ARGO, AENEAS) zuzulassen. Führung eines Dialogs über die Zusammenarbeit im Bereich der Visapolitik. Meinungsaustausch über die Schengen-Verfahren und Einleitung eines Dialogs über die Möglichkeiten von Visaerleichterungen im Einklang mit dem Besitzstand. Dialog und Meinungsaustausch über die Zusammenarbeit im Visabereich (Kriterien und Verfahren für die Visumerteilung). Dialog über die Dokumentensicherheit. Grenzverwaltung Entwicklung eines Systems für eine effiziente, umfassende Verwaltung der Staatsgrenzen an allen Abschnitten der moldauischen Grenze einschließlich des transnistrischen Abschnitts. Umsetzung des am 4. Dezember 2003 angenommenen Konzepts für die Grenzkontrolle, insbesondere die Umwandlung des Grenzschutzes in eine Vollzugsbehörde und Vornahme der erforderlichen Änderungen des nationalen Rechts. Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit (zwischen den für die Grenzverwaltung zuständigen Behörden) sowie der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, einschließlich der Demarkation der Grenze und des Abschlusses von Kooperationsabkommen. Beginn mit der Ausarbeitung einer umfassenden Aus- und Fortbildungsstrategie für die Grenzverwaltung, u. a. zur Verbesserung der Kenntnisse über die Schengen-Bestimmungen und –Standards. Verbesserung der Ausrüstung und Entwicklung von Infrastrukturen für eine effiziente Verwaltung der Staatsgrenzen. Intensivierung und Erleichterung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Moldau, den EU-Mitgliedstaaten und den Nachbarländern. Fortsetzung des „Söderköping-Prozesses“. Aufbau einer regionalen Zusammenarbeit zwischen einschlägigen Vollzugsbehörden (Polizei, Grenzschutz, Migrations- und Asylbehörden, Zoll). Bekämpfung der organisierten Kriminalität (einschließlich des Menschenhandels) Ratifizierung und uneingeschränkte Anwendung der internationalen Übereinkünfte, die für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität besonders wichtig sind. Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seiner Zusatzprotokolle gegen die Schleusung von Migranten und Menschenhandel sowie Annahme und Anwendung entsprechender nationaler Rechtsvorschriften (auch zu Menschenrechtsaspekten). Unterzeichnung und Ratifizierung des Protokoll zu obigem UN-Übereinkommen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen sowie gegen den unerlaubten Handel damit. Stärkung der moldauischen Rechtsvollzugsbehörden (Polizei, Grenzschutz, Zoll) durch Bereitstellung moderner Ausrüstungen und Einrichtungen und durch Schulungsmaßnahmen, vor allem zur Ermöglichung einer wirksameren Tätigkeit an den Grenzkontrollstellen. Verhinderung und Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Frauen und Kindern und der Kinderpornographie. Verstärkte Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und der Schleusung illegaler Migranten sowie Maßnahmen zur Prävention des Menschenhandels und zur Reintegration von Opfern des Menschenhandels (siehe auch Abschnitt Menschenrechte). Durchführung der Maßnahmen, die auf nationaler Ebene in dem (im Dezember 2003 in Maastricht angenommenen) OSZE-Aktionsplan für die Bekämpfung des Menschenhandels, Kapitel III, IV und V empfohlen wurden, und Verbesserung der Zusammenarbeit im Rahmen der einschlägigen internationalen Organisationen (OSZE, Vereinte Nationen). Durchführung der Bestimmungen über die Bekämpfung des Menschenhandels aus dem Nationalen Aktionsplan 2004-2008 der Republik Moldau zur Förderung der Menschenrechte (Kapitel 7b). Förderung einer regionalen Zusammenarbeit zwischen einschlägigen Vollzugsbehörden (Polizei, Grenzschutz, Zoll und Justiz). Rechtliche und psychologische Unterstützung der Opfer mit dem Ziel ihrer Reintegration. Drogen Weiterer Ausbau der Bekämpfung des Drogenhandels, einschließlich des Handels mit chemischen Grundstoffen und Vorläufersubstanzen, und der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, insbesondere durch Prävention und Rehabilitation, im Einklang mit Artikel 76 des PKA. Weitere Umsetzung des UN-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen. Entwicklung einer nationalen Antidrogenstrategie. Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Prävention und zur Behandlung Drogensüchtiger. Geldwäsche, Finanz- und Wirtschaftskriminalität Verstärkte Anstrengungen und Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäsche im Einklang mit Artikel 66 des PKA. Überzeugende Fortschritte bei der Schaffung und Anwendung eines umfassenden Systems zur Bekämpfung der Geldwäsche. Entwicklung des erforderlichen Rechtsrahmens, auch in Bezug auf den Anwendungsbereich und die Verpflichtung zur Meldung verdächtiger Transaktionen. Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Zentralbank, den Finanzinstitutionen, sonstigen relevanten Einrichtungen, der zentralen Meldestelle für Geldwäsche (FIU) und den Vollzugsbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft und Richter), um die Finanzinstitutionen und die anderen betroffenen Stellen über die Verpflichtungen und Zuständigkeiten, die sich aus der geplanten Gesetzgebung ergeben, zu informieren. Informationsaustausch über das bestehende europäische System der Geldwäschemeldestellen (Financial Intelligence Units/FIU) und das moldauische System zur Geldwäschebekämpfung. Verbesserung der interinstitutionellen Datenbank für verdächtige Transaktionen. Förderung der effektiven Bestrafung von Geldwäsche. Entwicklung eines Schulungsprogramms für das FIU-Personal, Richter, Staatsanwälte und das gesamte übrige zuständige Personal. Intensivierung der Zusammenarbeit und Förderung des Informationsaustauschs zwischen den Vollzugsbehörden und Zusammenarbeit zwischen Moldau und internationalen Organisationen wie der OECD-FATF und dem Europarat sowie mit den entsprechenden Dienststellen der EU-Mitgliedstaaten und den spezialisierten Einrichtungen auf europäischer Ebene. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit Annahme und effiziente Umsetzung von Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die justizielle Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Ratifizierung der einschlägigen internationalen Übereinkommen über die Zusammenarbeit im straf- und im zivilrechtlichen Bereich und, falls die Ratifizierung bereits erfolgt ist, Förderung und Unterstützung ihrer Umsetzung. Prüfung der Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen Europol, Eurojust und den entsprechenden moldauischen Stellen im Einklang mit dem Europol-Übereinkommen und den relevanten Ratsbeschlüssen. Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Rahmen der einschlägigen internationalen Übereinkommen. Entwicklung von Methoden der Risikoanalyse in Moldau, die mit denjenigen der EU vergleichbar sind und als Richtschnur für den Rechtsvollzug und die Verbrechensverhütung dienen. Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und den Rechtsvollzugsbehörden Moldaus und der EU-Mitgliedstaaten. Ausarbeitung eines Handbuchs über justizielle Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Moldau sowie einer Erklärung zur guten Praxis für diese Zusammenarbeit. Einrichtung eines Netzes von Kontaktstellen mit den Rechtsvollzugsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zum Zwecke des Informationsaustauschs. Einführung moderner Ermittlungstechniken. Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption innerhalb der Rechtsvollzugsbehörden (Polizei, Grenzpolizei und Justiz), einschließlich der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für Staatsanwälte und Richter und der Anwendung des Verhaltenskodex für die Polizei. 2.6 Verkehr, Energie, Telekommunikation und Umwelt sowie Forschung, Entwicklung und Innovation Verkehr Ausarbeitung und Beginn mit der Umsetzung einer nationalen Verkehrsstrategie, einschließlich Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur. Beginn mit der Entwicklung einer nachhaltigen nationalen Verkehrspolitik, gegebenenfalls mit Schwerpunkt auf der weiteren Angleichung des rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens an die europäischen und internationalen Standards, insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit (alle Verkehrsträger). Entwicklung einer Infrastrukturpolitik (Ermittlung von Kapazitätsengpässen, fehlender intermodaler Ausrüstung und fehlender Anbindungen), um festzustellen, welche Infrastrukturprojekte in den einzelnen Bereichen Vorrang erhalten sollten. Schaffung eines nachhaltigen, transparenten Finanzierungssystems für den Straßenbau, um die laufende Unterhaltung des bestehenden öffentlichen Straßennetzes zu gewährleisten. Behandlung der Fragen der Infrastrukturfinanzierung (z. B. öffentlich-private Partnerschaften, Maut, Schattenmaut usw.). Gegebenenfalls Erweiterung des Mandats der EIB. Weitere aktive Mitwirkung am Ausbau der gesamteuropäischen Korridore und Gebiete sowie am Programm TRACECA. Möglicherweise, Erweiterung von EIB-Darlehen. Umsetzung ausgewählter Maßnahmen und Reformen im Straßengüterverkehr Einführung transparenter Prozesse für die Lizenzerteilung und obligatorischer Lenk- und Ruhezeiten gemäß den internationalen Standards. Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr (einschließlich des Transports gefährlicher Güter und der Fahrzeugfahrtüchtigkeit). Umsetzung ausgewählter Maßnahmen und Reformen im Schienenverkehr Verbesserung der durchschnittlichen Fahrzeit der Güterzüge in ausgewählten Korridoren durch gründliche Analyse der Korridore, Ermittlung von Engpässen und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen. Verbesserung der Sicherheit, Geschwindigkeit und Effizienz (Interoperabilität) des Schienenverkehrs. Umsetzung ausgewählter Maßnahmen und Reformen im Luftverkehr. Verfolgung einer nationalen Luftverkehrspolitik zur Entwicklung des Sektors (einschließlich eines Konzepts für die Reform der Marktstruktur). Revision bilateraler Dienstleistungsabkommen mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Aufnahme der Standardklauseln der Gemeinschaft. Lösung noch offener Fragen mit den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Umsetzung bilateraler Abkommen. Verbesserung der administrativen und technischen Kapazitäten mit dem Ziel der JAA-Vollmitgliedschaft. Prüfung der Möglichkeiten zur Beteiligung an der EASA und am einheitlichen europäischen Luftraum. Zusammenarbeit im Bereich der Luftverkehrssicherheit (gemeinsame Regeln für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus). Umsetzung ausgewählter Maßnahmen und Reformen in der See- und Binnenschifffahrt Umsetzung der einschlägigen internationalen Seeschifffahrtsübereinkommen (einschließlich der IMO-Übereinkommen). Effektive Rechtsdurchsetzung in den Bereichen Hafenstaat- und Flaggenstaatkontrolle sowie Umsetzung der Entschließungen des IMO-Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt zur Tankersicherheit. Verfolgung einer nationalen Binnenschifffahrtspolitik zur Entwicklung des Sektors (einschließlich eines Konzepts für die Modernisierung der moldauischen Flotte) und zur Schaffung wirksamer Verwaltungskapazitäten. Zusammenarbeit mit der EU im Hinblick auf die Angleichung der Konzepte für die Sicherheit des Seeverkehrs anhand von Maßnahmen, die den Rahmenvorgaben der einschlägigen internationalen Organisationen entsprechen. Energie Vorbereitung einer Aktualisierung der Energiepolitik, bei Annäherungung an die energiepolitischen Zielsetzungen der EU. Ausarbeitung eines Strategiepapiers für die Aktualisierung der Energiepolitik, das auch die Finanzierungsquellen nennt und einen Zeitplan für die Umsetzung enthält. Ausbau der Kapazitäten für die Überwachung und Vorhersage der Entwicklungen im Energiebereich. Schrittweise Übernahme der Grundsätze des EU-Binnenmarktes für Elekrizität und Gas. Auf der Grundlage der moldauischen Erfahrungen mit der Initiative für einen regionalen Energiemarkt in Südosteuropa („Athener Absichtserklärung“): Aufstellung einer Liste von Maßnahmen zur schrittweisen Übernahme der Grundsätze des EU-Binnenmarktes für Elektrizität und Gas, einschließlich entsprechender Zeitpläne und eines Finanzierungsplans. Angemessene Behandlung von Fragen mit Gegenseitigkeitscharakter (Marktöffnung, Umweltnormen). Gestaltung der Energiepreise und Reform der Gebühren zur Beseitigung von Beschränkungen. Verbesserung der Gebühreneinziehung. Weiterentwicklung der nationalen Regulierungsbehörde für Energie in eine unabhängige Einrichtung. Weitere Umstrukturierungen in den Bereichen Strom, Gas und Heizenergie sowie Eintreibung von Zahlungsrückständen. Teilnahme an EU-spezifischen Veranstaltungen zum Thema Energie. Fortschritte in Bezug auf Energienetze. Deutliche Reduzierung der Netzverluste (Strom, vor allem Heizenergie). Verbesserung der Transparenz, Verlässlichkeit und Sicherheit des Erdgasnetzes. Weitere Instandsetzung und Verbesserung des Netzes. Ermittlung und Beginn mit der Umsetzung von Reformoptionen für das Gas(transit)netz. Ausstattung der grenzüberquerenden Pipelines mit zusätzlichen Gasmessanlagen. Verbesserung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen. Ausarbeitung eines Aktionsplans für die Steigerung der Energieeffizienz, die Verbesserung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen und die Stärkung der zuständigen Einrichtungen, einschließlich der Festlegung eines Finanzierungsplans, von quantitativen Zielen und von Zeitplänen für die Umsetzung. Durchführung verschiedener kostengünstiger Maßnahmen in diesem Bereich. Informationsgesellschaft Beschleunigung der Fortschritte hinsichtlich Politik und Regulierung im Bereich der elektronischen Kommunikation. Annahme eines nationalen Entwicklungskonzepts für den Sektor. Annahme eines umfassenden ordnungspolitischen Rahmens, u. a. für die Bereiche Lizenzerteilung, Netzzugang und Zusammenschaltung, Nummerierung, Kostenorientierung der Tarife, Universaldienst und Nutzerrechte, Schutz der Privatsphäre und Datensicherheit. Effektive Umsetzung der am 1. Januar 2004 eingeleiteten Liberalisierung des Marktes, einschließlich der Förderung eines uneingeschränkten Wettbewerbs. Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Informationstechnologien, Ausbau ihrer Befugnisse und Verbesserung ihrer Effizienz durch Bereitstellung zusätzlicher personeller und finanzieller Mittel und durch Stärkung ihrer Vollzugsgewalt. Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit von MoldTelecom im Hinblick auf das künftige wettbewerbsorientierte Umfeld. Beschleunigung des Ausbaus der Dienste der Informationsgesellschaft und der Einbeziehung Moldaus in das IST-Forschungsprogramm. Weiterentwicklung der nationalen Politik und Strategie für die Informationsgesellschaft und Bereitstellung ausreichender Mittel für ihre Umsetzung. Förderung der breiten Nutzung neuer Technologien in Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere im Gesundheits- und Bildungswesen (elektronischer Geschäftsverkehr, elektronische Behördendienste, Online-Gesundheitsfürsorge, e-Learning), durch Bereitstellung moderner Infrastrukturen, Entwicklung von Inhalten und Durchführung von Pilotprojekten. Verbesserung der Nutzung von Internet und Online-Diensten durch die Bürger mithilfe allgemeiner EDV-Schulungsprogramme. Annahme eines Plans für die Förderung der Teilnahme Moldaus an der IST-Komponente des 6. Rahmenprogramms. Umwelt Ergreifung von Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für eine verantwortliche Umweltpolitik und Beginn mit der Umsetzung. Stärkung der Verwaltungsstrukturen und –verfahren zur Gewährleistung der strategischen Planung von Umweltfragen, einschließlich Finanzierungsstrategien, und Koordinierung zwischen den einschlägigen Akteuren. Einführung von Verfahren zur Ermöglichung des Zugangs zu Umweltinformationen und der Mitwirkung der Öffentlichkeit, u. a. durch Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus, insbesondere durch Schaffung von Strukturen und Verfahren zur Gewährleistung eines akzeptablen Dienstleistungsniveaus für diejenigen, die sich informieren wollen. Regelmäßige Erstellung von Berichten über den Zustand der Umwelt. Stärkung der für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlichen Strukturen und Verfahren, auch im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Problemen. Vollendung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften. Weitere Verbesserung der Strategien zur Vermittlung der positiven Auswirkungen der Umweltpolitik und Umwelterziehung, Unterstützung der Akteure der Zivilgesellschaft und der lokalen Behörden. Aktive Prävention der Umweltzerstörung, Schutz der menschlichen Gesundheit und rationeller Einsatz der natürlichen Ressourcen im Einklang mit den auf dem Johannesburger Gipfel eingegangenen Verpflichtungen. Annahme weiterer Rechtsvorschriften in Schlüsselbereichen des Umweltschutzes (Wasserqualität, Abfallentsorgung, Luftqualität, industrielle Verschmutzung), einschließlich der Annahme von Rechtsvorschriften über wildlebende Pflanzen und ökologische Netzwerke. Verbesserung der Verwaltungskapazitäten, auch für die Erteilung von Genehmigungen und für Überwachungs- und Vollzugsaufgaben. Entwicklung sektorspezifischer Programme und Pläne (Wasser, Abfall, Luft, industrielle Verschmutzung), vor allem Vollendung des Plans für flüssige Abfälle und des Plans für persistente organische Schadstoffe. Verbesserung der Zusammenarbeit im Umweltbereich. Umsetzung der Bestimmungen des Kyoto-Protokolls und des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen. Aktive Teilnahme an der Donau-Schwarzmeer-Taskforce zur Umsetzung eines grenzübergreifenden wasserwirtschaftlichen Konzepts. Gewährleistung der aktiven Mitwirkung an der Osteuropa-, Kaukasus- und Zentralasienkomponente der EU-Wasserinitiative. Prüfung von Möglichkeiten für eine verstärkte regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Problemen. Eventuell Teilnahme an ausgewählten Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur. Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung regionaler und internationaler Übereinkommen. Forschung, Entwicklung und Innovation Vorbereitung der Integration Moldaus in den Europäischen Forschungsraum und in die FuE-Rahmenprogramme auf der Grundlage wissenschaftlicher Spitzenleistungen. Umsetzung einer geeigneten Informationsstrategie zur Erleichterung einer angemessenen Teilnahme moldauischer Wissenschaftler an den FuE-Rahmenprogrammen der Gemeinschaft. Bewertung der Kapazitäten der Forschungsstrukturen in Moldau im Hinblick auf deren Integration in den Europäischen Forschungsraum. Ausbau der moldauischen Kapazitäten für technologische Forschung und Entwicklung im Dienste von Wirtschaft und Gesellschaft Ausbau der personellen, materiellen und institutionellen Ressourcen zur Verbesserung der Kapazitäten für technologische Forschung und Entwicklung und Innovation, u. a. durch INTAS-, EUREKA- und COST-Maßnahmen. Förderung der Teilnahme Moldaus am hochrangigen Wissenschaftleraustausch. Verstärkte Teilnahme Moldaus am internationalen Marie-Curie-Stipendienprogramm enschließlich Unterstützung geeigneter Rückkehrmechanismen. Förderung der Beteiligung moldauischer Wissenschaftler an internationalen Debatten und Foren. 2.7 Kontakte auf der Ebene der Bürger Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend Annäherung der Systeme für allgemeine und berufliche Bildung an die Standards der EU-Mitgliedstaaten und die Ziele des Bologna-Prozesses. Umsetzung der Rechtsreform und anderer Maßnahmen zur Vorbereitung der Teilnahme Moldaus am Bologna-Prozess (Förderung einer größeren Autonomie der Universitäten, Modernisierung der Lehrpläne, Einführung eines Kreditsystems). Nutzung der Teilnahme am Programm Tempus III zur Sondierung der Möglichkeiten zur Förderung der Entwicklung von Humanressourcen und Humankapital. Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner in die Reform der Hochschul- und Berufsbildung. Weitere Umsetzung eines nationalen Programms zur Einführung von Informationstechnologien im Bildungswesen. Verbesserung der Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend. Förderung von Austausch- und Studienmöglichkeiten für Moldauer, insbesondere durch Teilnahme am Programm Erasmus Mundus. Ausbau der Beteiligung Moldaus am Programm Tempus III. Vorbereitung einer möglichen Ausdehnung des Programms Tempus auf die Bereiche Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Ausbau des Jugendaustauschs und der Zusammenarbeit im Bereich der außerschulischen Bildung von Jugendlichen. Stärkere Förderung des interkulturellen Dialogs, des Jugendaustauschs und der Zusammenarbeit im Bereich der außerschulischen Bildung im Rahmen des Programms YOUTH. Kultur und audiovisuelle Medien Verbesserung der kulturellen Zusammenarbeit. Intensivierung des Kulturaustauschs, wobei der Mobilität junger Moldauer Priorität zukommen sollte, insbesndere durch das YOUTH Programm. Angleichung der einschlägigen Bestimmungen im audiovisuellen Bereich in einer Weise, die mit europäischen Standards uneingeschränkt vereinbar ist (im Hinblick auf eine etwaige künftige Teilnahme am Programm MEDIA, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind). Entwicklung eines Dialogs über die kulturelle Vielfalt, auch unter dem Gesichtspunkt der einschlägigen Verhandlungen im Rahmen der UNESCO. Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit Förderung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit. Weiterentwicklung der bestehenden Partnerschaftsprogramme für den Institutionenaufbau und Nutzung der damit gesammelten Erfahrungen. Ausbau der Einflussmöglichkeiten der Verbraucher und Schutz ihrer legitimen wirtschaftlichen Interessen. Grenzübergreifende und regionale Zusammenarbeit Ausbau der Kontakte und Kapazitäten für eine grenzübergreifende und regionale Zusammenarbeit durch Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus der EU-Erweiterung ergeben. Förderung lokaler und regionaler Eigeninitiativen zum Auf- und Ausbau einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Durchführung von Maßnahmen auf der Grundlage lokaler und regionaler Prioritäten, die in Zusammenarbeit mit den betreffenden Gebieten festgelegt wurden. Besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung für die Konzipierung und Umsetzung der neuen Nachbarschaftsprogramme unter aktiver Mitwirkung der lokalen und regionalen Ebene. Förderung der Entwicklung von Humanressourcen und anderen Kapazitäten der lokalen und regionalen Behörden zur Gewährleistung einer effizienten Umsetzung der Maßnahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Öffentliche Gesundheit Verbesserung der gesundheitlichen und epidemiologischen Sicherheit in Moldau im Einklang mit dem EU-Recht sowie in Zusammenarbeit mit und mit Unterstützung der WHO. Koppelung des moldauischen Informationssystems an den derzeitigen Prozess zur Entwicklung von Gesundheitsindikatoren in der EU. Gesundheitsspezifische Informationen und Kenntnisse: - Durchführung der Sammlung von Informationen über Gesundheitsindikatoren Überwachung übertragbarer Krankheiten und Gesundheitssicherheit: - Austausch von Informationen und technischen Erfahrungen zur Erleichterung der Beteiligung am EU-Netz für die Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten; - Beteiligung an speziellen Überwachungsnetzen, insbesondere an solchen mit Daten und Informationen über HIV/AIDS, sexuell übertragbare Infektionen und Hepatitis C und B; - Reform des Gesundheitssystems: - Verbesserung der primären Gesundheitsversorgung und der Krankheitsvorbeugung, z. B. gegen HIV/AIDS, insbesondere in ländlichen Gebieten, benachteiligten Gemeinschaften und besonders gefährdeten Gruppen; - Modernisierung der Notdienste; - Autonomie der Gesundheitsdienste, insbesondere der Krankenhäuser; - Überwachung der Nutzung des Systems der Pflichtkrankenversicherung. Verbesserung der generellen Ausbildungsstandards für Gesundheitsberufe im Hochschulbereich. Monitoring Der Aktionsplan wird dem Kooperationsrat EU-Moldau zur förmlichen Annahme unterbreitet. Er dient als Richtschnur für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Moldau. Sollte sich seitens der EU Bedarf nach spezifischen Maßnahmen ergeben, die rechtsverbindliche Beschlüsse erforderlich machen, wird die Kommission dem Rat die Verabschiedung der notwendigen Verhandlungsdirektiven empfehlen. Die im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vorgesehenen gemeinsamen Gremien sind für die Vorantreibung und Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans zuständig. Die in den einschlägigen Abkommen vorgesehenen Strukturen sollten gegebenenfalls überprüft werden, um zu gewährleisten, dass allen ENP-Prioritäten gebührend Rechnung getragen wird. Die Kommission erstellt in regelmäßigen Abständen Berichte über die Umsetzung des Aktionsplans und wird Marokko um die Bereitstellung von Informationen für diese Berichte ersuchen. Ferner arbeitet die Kommission eng mit anderen Organisationen wie dem Europarat, der OSZE, den zuständigen UN-Gremien und den internationalen Finanzinstitutionen zusammen. Die erste Überprüfung der Umsetzung des Aktionsplans erfolgt innerhalb von zwei Jahre nach seiner Annahme. Der Aktionsplan kann regelmäßig geändert und/oder aktualisiert werden, um Fortschritten bei der Verwirklichung der Prioritäten Rechnung zu tragen. [1] KOM(2003)104 [2] KOM(2004)373 [3] ABl. C [ ] vom [ ], S. [ ] [4] Einschließlich der Unterzeichnung und Ratifizierung von CCPR-OP1, CCPR-OP2-DP, CEDAW-OP, CAT-Erkl.Art.21, Erkl.Art.22 ,CAT-OP, MWC und der Ratifizierung von CRC-OP-AC, CRC-OP-SC.